Protocol of the Session on September 27, 2018

Was immer vergessen wird: Das Bauliegenschaftsmanagement setzt auch im Wege der Organleihe Bundesbaumaßnahmen um. Hier ist allein ein Volumen von 65,6 Millionen € im Land Sachsen-Anhalt vorgesehen und wird die Bauwirtschaft bis zur Kapazitätsgrenze stärken.

Ein Satz noch zu einem trockenen Thema: Hamissa; das ist ein sehr komplexes Projekt, gehört zur IT-Landschaft des Landes. Unser Haushaltsmanagementsystem muss umfassend erneuert werden. Dieses Managementsystem Hamissa 2.0 ist im Wege einer europaweiten Ausschreibung vergeben worden. Wir werden, insbesondere was Landtag und Landesverwaltung betrifft, künftig in die Lage versetzt, die Fülle der Aufgaben auch auf dem neuesten Stand der Informationstechnik zu erledigen. Auch hierfür planen wir die entsprechenden Voraussetzungen im Haushalt 2019.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will die Redezeit nicht völlig ausschöpfen. Lassen Sie mich zum Abschluss sagen: Mit dem Haushaltsplan 2019 setzt das Land seine gestaltende Finanzpolitik fort. Wer wissen will, wofür diese Koalition Schwerpunkte setzt, kann in diesen Haushaltsplan hineinschauen. Schwerpunkte sind: Zukunftsinvestitionen in die innere Sicherheit des

Landes, in die Bildung des Landes, in den Digitalisierungsprozess des Landes sowie in Projekte für Nachhaltigkeit, für unsere Kommunen und für kommende Generationen.

Wir finanzieren die Koalitionsziele ohne Griff in die Sparbüchsen des Landes. Und ich sage, etwas anderes wäre auch nicht möglich. Von zentraler Bedeutung bleibt die unverändert hohe Tilgung alter Schulden. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schulden kann man zurückzahlen mit Geld; Schuld nicht. Und es wäre eine schwere Schuld, in guten Zeiten keine alten Kredite abzuzahlen.

Das gesicherte sehr gute Rating des Landes hängt davon ab, dass wir unsere Zukunft nicht nur mit guter Wirtschaftskraft, sondern vor allen Dingen mit gesparten Zinsen finanzieren, nicht aber mehr mit neuen Schulden.

In diesem Sinne freue ich mich auf konstruktive Haushaltsberatungen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Herr Minister, ein Moment bitte. Es gibt zwei Fragesteller. - Frau von Angern, Sie haben das Wort.

Danke, Herr Präsident. - Sehr geehrter Herr Minister, ich habe eine Nachfrage zu Ihren Ausführungen zum Neubau oder möglichen Neubau - irgendwann in der Zukunft - der JVA Halle. Sie sprachen von einer Sparrücklage. Können Sie mir erklären, was ich darunter verstehen kann, woher das Geld für diese Sparrücklage kommt, also was wo gespart werden soll und wann dann der Bau beginnt und ob bis zum Baubeginn im Justizministerium mehr Geld zur Verfügung gestellt wird, um den allgemeinen Vollzugsdienst zu stärken, um das Personalproblem in Sachsen-Anhalt in den Gefängnissen zu lösen?

Herr Minister, Sie haben das Wort.

Wir haben den von Ihnen angesprochenen Einzelplan auskömmlich finanziert. Das ist der gemeinsame Vorschlag der Landesregierung. Was das Wort Ansparrücklage anbetrifft, müssen Sie wissen, wir haben in der Umsetzung des DreiStandorte-Konzepts, also mit der Erweiterung der JVA in Halle, ein umfassendes Bauwerk vor uns, das wir nach einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, die wir auch im Finanzausschuss vorgestellt haben, einem - so nennet sich das - Totalunternehmer übertragen wollen, der einschließlich der Pla

nung und des Ablaufs der Baurealisierung und Umsetzung dann alle Risiken zu einem festen Betrag übernimmt.

In dem Moment, in dem wir diesen Erweiterungsbau in einem Jahr der Fertigstellung abnehmen, fällt eine entsprechend hohe Summe an. Diese hohe Summe können wir nicht aus dem Einzelplan 20 eines Haushaltsjahres nehmen. Deswegen planen wir, eine Rücklage anzulegen, damit diese Summe nach der Fertigstellung des Bauwerkes, wenn die Kosten anfallen, zur Verfügung steht. Das ist Vorsorge. Anders als das einige Kommunen machen, können wir als Bundesland auch für sinnvolle Investitionen keine Schulden aufnehmen. Deswegen sind solche Rücklagenbildungen für wichtige konsensuale Investitionsprojekte der Koalition sinnvoll. Dafür schaffen wir im Haushaltsplan die Voraussetzungen.

Frau von Angern hat eine Nachfrage. - Sie haben das Wort.

Danke sehr. - Ihre Ausführungen waren jetzt nicht uninteressant, aber Sie haben meine Frage nicht beantwortet. Zum einen: Wo holen Sie das Geld her, das Sie dann sparen wollen? Und wann - Sie haben davon gesprochen - ist das Jahr, in dem Sie den Bau abnehmen wollen? Also sprich: Wann wird der Neubau oder der Erweiterungsbau am Standort JVA Halle tatsächlich ans Netz gehen, und wann werden die anderen Anstalten, wie dies von der Landesregierung in der letzten Wahlperiode bereits beschlossen worden ist, im Zuge des Drei-Standorte-Konzeptes geschlossen werden?

Was die letzte Frage betrifft, wann der Bau am Standort der JVA Halle am Netz sein wird, kann ich jetzt nur von der Planung ausgehen: im Jahr 2024.

Zur ersten Frage: Wo kommt das Geld her? - Gucken wir mal auf Überschüsse.

(Ah! bei der LINKEN)

Da gucken wir dann mal hin.

Ich darf aber darauf hinweisen, dass wir die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Rücklagenbildung schaffen; das habe ich bereits ge

sagt. Die Rücklagen, die möglich sind, ergeben sich aus dem, was wir im investiven Bereich an Ausgaben haben. Bei dem, was wir bei den geplanten Ausgaben an Reserven haben, die aufgrund irgendwelcher Bauabläufe, Verzögerungen usw. nicht abfließen, können wir diese Mittel dann für diesen Bereich einsetzen. Es besteht auch in der Koalition unter den Finanzpolitikern Konsens, dass wir das Geld für diese Maßnahmen binden können, weil es für Investitionen in der Zukunft wichtig ist, um die Einzelpläne - in dem Fall den Einzelplan 20 - in einem Haushaltsjahr nicht in einer unvertretbaren Weise zu belasten. Es ist also Vorsorge für dieses Investitionsvorhaben.

(Eva von Angern, DIE LINKE, meldet sich)

Sie haben noch einmal eine Möglichkeit.

Ich höre dann auch auf, Herr Präsident. - Aber dann habe ich Sie richtig so verstanden: Es ist nicht ganz klar, ob das Geld da ist. Wenn es da ist, fließt es hinein, wenn es nicht da ist, ist sozusagen das Jahr 2024 definitiv in Gefahr, weil einfach nicht das Geld dafür da ist, um den Investor zu bezahlen?

Nein, das Projekt ist nicht in Gefahr. Aufgrund einer wirtschaftlichen Untersuchung beschreiten wir Wege, um einen Totalunternehmer zu bestimmen. Wir wollen jetzt die Möglichkeit schaffen, damit der Haushaltsgesetzgeber in der kommenden Wahlperiode nicht so viele Probleme mit dem Thema hat. Übrigens machen wir das auch bei dem Thema Regionalisierungsmittel. Wie werden künftige Landtage den öffentlichen Nahverkehr finanzieren, wenn die Regionalisierungsmittel zurückgehen? - Deswegen haben wir eine zweckgebundene Rücklage aus nicht abfließenden Regionalisierungsmitteln vorgesehen.

In ganz weiten Zeiträumen ist es sogar der Pensionsfonds. So machen wir das auch mit einer wichtigen Baumaßnahme, wo wir wissen, dass das Projekt verzögerungsfrei umgesetzt wird. Es wird geplant, es wird der Totalunternehmer ausgesucht, und der sichert das ab. Dann, wenn die Kosten tatsächlich anstehen und es der Kraftanstrengungen aus einem Haushalt heraus bedarf, wollen wir die Rücklage haben, um den kommenden Haushalt in dieser Frage zu entlasten. Deswegen machen wir das so.

(Zuruf von Eva von Angern, DIE LINKE)

Es ist keine Gefährdung des Projektes, keine Sorge.

Im Übrigen haben wir auch eine Ansparrücklage bei dem Thema Regionalisierungsmittel; ich habe dies erwähnt. Da weiß ich jetzt auch nicht, wie viel Regionalisierungsmittel übrig bleiben. Aber wenn sie übrig bleiben, werden wir sie der zweckgebundenen Rücklage zuführen, damit wir auch in Zukunft öffentlichen Nahverkehr finanzieren können und es nicht in Größenordnungen zu Streckenabbestellungen kommt. Das ist Weitsicht. Das ist Vorsorge, wie wir sie verstehen.

(Beifall bei der CDU)

Herr Minister, es gibt noch eine weitere Fragestellung. - Frau Heiß, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Zum einen, Herr Minister, fällt mir auf: Je größer das Haushaltsvolumen ist, desto kürzer ist die Rede des Finanzministers. Diese Rede war doch recht kurz. Ich hatte etwas mehr erwartet.

Zum Zweiten: Wir werden zwar noch viel Gelegenheit haben, über den Haushalt zu sprechen. Aber weil Sie sich so sehr für die Zuweisungen an die Kommunen gelobt haben mit der tollen Quote von 28,4 %, möchte ich schon jetzt Folgendes sagen: Sie wissen hoffentlich, genau wie ich, dass wir in der Vergangenheit schon deutlich höhere Quoten hatten. Wir hatten - ich habe es mir herausgesucht - 2017 eine Quote von 30,5 % und 2015 eine von 29,4 %, was immer noch über der Quote liegt, die wir jetzt haben. Wenn man sich dann auch noch einmal den Trick anguckt, den Sie gemacht haben mit der teilweisen Übertragung der Krankenhausfinanzierung in das FAG, finde ich, ist das doch ein Schönreden der Situation der Kommunen, was Sie hier betrieben haben. - Danke.

Herr Minister, Sie haben das Wort.

Ich hätte gerne noch länger reden können, aber da sich während meiner Redezeit der Saal gefüllt hat, wollte ich mit einer noch längeren Redezeit nicht riskieren, dass sich der Saal wieder leert. Also, ich denke, die wichtigsten Botschaften habe ich platziert, aber ich kann gern auf weitere Fragen antworten. Wir haben noch eine sehr intensive Diskussion in den Ausschüssen vor uns. Darauf freue ich mich schon.

Mit Blick auf die Kommunalfinanzen: Erst einmal sind die absoluten Beträge, vor allen Dingen die

Pro-Kopf-Beträge, die das Land für die Kommunen ausgibt, deutlich gewachsen.

(Zuruf von Swen Knöchel, DIE LINKE)

In den letzten zwei Jahren ist das Einnahmenniveau der Kommunen aus dem Haushalt gewachsen, nicht nur pro Kopf, sondern auch absolut. Wenn Sie die Quoten eines steigenden Haushalts sehen, sind es jetzt auch absolut höhere Beträge. Das ist erst einmal klar.

Der zweite Punkt ist: Wir haben ein FestbetragsFAG, das heißt, die Quote kann zumindest beim Finanzausgleich nicht prozentual steigen. Dieses Festbetrags-FAG müsste, weil es ein Finanzausgleichsgesetz ist, nach alter Lesart des ursprünglichen FAG eigentlich absinken, weil die sonstigen Einnahmen der Kommunen ansteigen und wir nur den nicht selbst finanzierbaren Bedarf ausgleichen.

Das heißt, wir zahlen beim Finanzausgleichsgesetz - darüber hinaus steigt die Summe ja - gleiche Ausgaben. Das schafft Planungssicherheit. Trotz steigender Einnahmen bleibt diese Summe konstant. Also insgesamt höhere Zuweisungen. Wir könnten jetzt einzelne Jahre herausnehmen und dann könnten Sie mit anderen Statistiken arbeiten, das geht. Aber unter dem Strich kann sich, glaube ich, niemand - Sie übrigens auch nicht - beschweren.

Meine Damen und Herren! Fast 20 Jahre mache ich Landespolitik. Ohne Bürgermeister-Demos, Verfassungsklagen und was weiß ich für streitbefangene Überschriften und Artikel über Monate ging kein FAG ab. Und kein Finanzausgleichsgesetz in der Geschichte Sachsen-Anhalts hat auch nur zwei Jahre überdauert. Dann ging man wieder heran und änderte das Gesetz.

Dieses Finanzausgleichsgesetz von 2017 hat nicht einmal eine Gegenstimme in diesem Parlament bekommen, auch nicht von Ihnen. Natürlich wirkt das Gesetz. Es ist gut. Wir ruhen uns darauf nicht aus. Wir werden es weiterentwickeln, werden es fortschreiben. Aber natürlich ist das eine Erfolgsgeschichte. Diese Landesregierung hat Wort gehalten und hat auf Punkt und Komma genau umgesetzt, so wie es im Koalitionsvertrag verankert ist. Insofern freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss.

(Beifall bei der CDU)

Herr Minister, es gibt weitere Wortmeldungen. - Herr Knöchel, Sie haben das Wort.

Ich möchte noch einmal auf die Frage meiner Kollegin Frau von Angern zurückkommen. Die

JVA in Halle ist ja nicht neu. Die Haushaltseffekte, die Sie sich aus dem Neubau der JVA in Halle versprechen, sind ja zum Teil durch die Schließung der JVA Dessau und Magdeburg bereits eingetreten. Wir haben das Problem, dass das Personal zu wenig ist.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Also, das ist nichts Neues. Ich verstehe jetzt nicht, warum Sie über eine Ansparrücklage reden bei einem Prozess, der schon viele Jahre läuft.

Aber jetzt einmal ganz realistisch. Rund 200 Millionen € wird die JVA in Halle kosten. Sie war im letzten Haushalt veranschlagt als Investorenmodell. Das heißt, Sie haben Jahresscheiben veranschlagt. Diese Jahresscheiben wären, glaube ich, auf 40 Jahre ausfinanziert gewesen in der Planung. Jetzt sagen Sie, wir wollen den Totalinvestor bezahlen, wenn die Arbeiten fertig sind. Bis dahin hätten - ich habe Ihnen das schon einmal vorgerechnet - aber nur 30 Millionen € aus Ihrer bisherigen Planung zur Verfügung gestanden.