Protocol of the Session on September 27, 2018

(Zustimmung von Ulrich Thomas, CDU)

Eine Arbeitsgruppe aus Experten der Landesregierung, des Landesrechnungshofes und der kommunalen Spitzenverbände soll ins Leben gerufen werden. Wir streben an, dass sie noch in diesem Jahr ihre Arbeit aufnehmen wird.

(Zustimmung von Ulrich Thomas, CDU, und von Frank Bommersbach, CDU)

Nur kurz zu den Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse. Die Zuweisungen an unsere Universitäten und Hochschulen in der Hauptgruppe 6 steigen von 360,8 Millionen € im Jahr 2018 auf 373,2 Millionen € im Jahr 2019.

Gleiches gilt für die Aufwendungen für das Zusatz- und Sonderversorgungssystem der ehemaligen DDR. Das ist ein stark diskutiertes Thema. Wir haben im Jahr 2018 für diese Zusatzrenten aus DDR-Zeiten 445 Millionen € verausgabt. In den Haushaltplanentwurf für das Jahr 2019 sind dafür Mittel in Höhe von 458 Millionen € eingestellt worden.

Wer also geglaubt hat, dass dieses Thema ausläuft, hat sich zumindest für die kommenden Haushaltsjahre deutlich verschätzt. Ich werbe sehr dafür - ich weiß dabei den Ministerpräsidenten an meiner Seite -, dass wir an dieser Stelle auf die Einlösung des Versprechens des Bundes drängen, den Ländern deutlicher zu helfen.

Zu den Investitionen. Der Haushaltsplanentwurf sieht eine hohe Investitionsquote vor. Die Istquote im Jahr 2017 betrug übrigens 11,6 %. Im Haushaltsplan 2018 ist eine Investitionsquote von 16,3 % vorgesehen. Für den Haushaltsplanentwurf 2019 planen wir mit einer realistischen Investitionsquote von 15,6 %.

Jetzt könnte man sagen, das ist etwas weniger, als für das Jahr 2018 geplant gewesen ist. Ich will ganz deutlich sagen, wenn wir die Mittel, die wir in den Haushaltsplanentwurf eingestellt haben, verausgaben, dann können wir Investitionen in einer Größenordnung von 1,77 Milliarden € tätigen. Das wäre ein Aufwuchs von etwas mehr als einer halben Milliarde Euro gegenüber dem Betrag, den wir im Jahr 2017 an den Mann, an die Frau oder auf die Straße gebracht haben. Das entspricht einem Aufwuchs von etwa 44 % gegenüber dem Istbetrag aus dem Jahr 2017.

Deswegen kommt es ganz stark darauf an, dass wir nicht nur die Höhe der veranschlagten Investitionen sehen, sondern dass die geplanten Ausgaben in den Ressorts im Haushaltsvollzug auch umgesetzt werden.

Geplant haben wir - das will ich nur beispielhaft erwähnen - im Jahr 2019 Baumaßnahmen im Umfang von 225,8 Millionen €, eine Bindung von EU-Mitteln in Höhe von 355,2 Millionen € und eine Bindung von Mitteln für die Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur in Höhe von 102 Millionen €.

Lassen Sie mich zu dem Thema globale Minderausgabe etwas sagen. Wir haben in den Haushalt 2019 globale Minderausgaben in Höhe von insgesamt 229 Millionen € eingestellt. Dies entspricht einem Anteil von 1,99 % am Gesamthaushaltsvolumen. Grund für die Einstellung der globalen Minderausgabe sind die Erfahrungswerte, nach denen nicht alle eingestellten Mittel tatsächlich abfließen. Das gilt für Personalmittel, aber auch für investive Mittel. Deshalb spreche ich es an dieser Stelle an.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Haushalt ermächtigt uns, Geld auszugeben, er verpflichtet uns nicht dazu. Die Landesregierung wird den Mittelabfluss sehr genau beobachten. Bei aller Rechtfertigung sage ich auch: Ich wünsche mir in den kommenden Jahren eine noch präzisere Veranschlagung in den Haushaltsplanentwürfen, damit wir in den kommenden Jahren auf eine globale Minderausgabe verzichten können.

Weil wir das Thema Investitionen so hoch bewerten, will ich darauf hinweisen, dass wir trotz der Kenntnis der Problematik beim Mittelabfluss die gesamten für das Jahr 2019 geplanten Mittel der laufenden EU-Förderperiode eingestellt und mit Landesmitteln vollständig kofinanziert haben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kommen wir nun zur dritten Säule des Dreiklangs, der Nachhaltigkeit. Die Landesregierung hält an der jährlichen Tilgungsleistung von 100 Millionen € fest. Der Haushalt kommt selbstverständlich ohne neue Schulden aus. Der Schuldenstand wird mit Ablauf des Jahres 2019 erstmals seit vielen Jahren - genauer gesagt: seit 2010 - wieder unter den symbolträchtigen Stand von 20 Milliarden € sinken.

(Siegfried Borgwardt, CDU: Gut!)

Vor acht Jahren hatten wir diese traurige Schallmauer durchbrochen. Damals, im Jahr 2010, betrug das strukturelle Defizit, also strukturelle Mehrausgaben gegenüber den Einnahmen, 660 Millionen €.

(Thomas Lippmann, DIE LINKE: Die Fi- nanzkrise!)

In dieser Zeitspanne haben wir das strukturelle Defizit um mindestens 90 % abgebaut. So sieht

es auch die Vereinbarung vor, die wir mit dem Bund geschlossen haben. Dafür bekommen wir ja auch Konsolidierungshilfen.

Übrigens verzichtet das Land schon seit 2012 auf die Aufnahme neuer Schulden. Entsprechende mahnende Kommentare in den Zeitungen sehe ich deswegen gar nicht so sehr als Aufforderung, sondern mehr als Bestätigung unserer Haushaltspolitik an.

Ein Haushalt, der ohne Rücklagenentnahme auskommt, der die Konsolidierungshilfen in Höhe von 80 Millionen € sichert und bei dem die schwarze Null steht, kann nach meiner Auffassung mit Recht gut vertreten werden.

Positiv ist auch hervorzuheben, dass die Steuerdeckungsquote im Jahr 2019 mit 64,2 % weiter wächst. Immer mehr von dem, was wir ausgeben, erwirtschaften wir in diesem Land also selbst. Ein eindrucksvoller Beleg für diese Nachhaltigkeit ist auch die Bestätigung der guten Bonität durch internationale Ratingagenturen wie jüngst - heute Morgen ist es angeklungen - durch das Unternehmen Standard & Poor's am 21. September.

Ich will auch nicht verhehlen, dass dieser Rekordhaushalt mit seinen Rekordausgaben auch mit einem finanzpolitischen Wehrmutstropfen versehen ist. Aus finanzpolitischer Sicht hätte man durchaus - da man in guten Jahren für schlechte Jahre Vorsorge treffen soll - die konjunkturbedingten Steuermehreinnahmen in Höhe von immerhin 107 Millionen € einer Rücklage zuführen oder für zusätzliche Schuldentilgung nutzen können, sozusagen ein Polster für schlechte Zeiten anlegen können. Auf dieses Speckpolster haben wir zugunsten höherer Ausgaben verzichtet.

Gestatten Sie mir dennoch einen Hinweis zum Thema Vermögensaufbau. Zu Beginn meiner Amtszeit betrug das Landesvermögen in Fonds, Betrieben und Stiftungen als auch in der Steuerschwankungsreserve 1,7 Milliarden €. Im Haushaltjahr 2019 wird dieses Vermögen des Landes voraussichtlich bei 2,4 Milliarden € liegen. Das heißt, es wird angewachsen sein.

Dieser Vermögensaufwuchs - allein beim Pensionsfonds sind es 550 Millionen € - ist gelebte Nachhaltigkeit und Vorsorge auch im Interesse kommender Generationen. Ich kann nur davor warnen - ich möchte die Opposition an dieser Stelle warnen -, in den Haushaltsberatungen wieder die Gelegenheit zu nutzen, in diese Vorsorgeinstrumente einzugreifen und Hand anzulegen, insbesondere an den Pensionsfonds.

Übrigens können wir nicht verausgabte Regionalisierungsmittel weiterhin in eine Rücklage überführen. Damit haben wir im Jahr 2017 bereits mit Mitteln in Höhe von 66 Millionen € begonnen.

Lassen Sie mich etwas zur mittelfristigen Finanzplanung sagen, die Ihnen ebenfalls übermittelt worden ist. Die geringen Zinsausgaben - im Jahr 2018 waren es 394 Millionen € und im Jahr 2019 sind es immerhin 374 Millionen € - dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass hohe Schuldenstände künftige Haushalte belasten können.

Ein ambitionierter fiskalischer Kurs ist hier besonders angezeigt, um für eine Normalisierung des Zinsniveaus, das kommen wird, perspektivisch gewappnet zu sein. Deswegen werden wir in der Finanzplanung bis 2022 auch an einer Schuldentilgung in mindestens gleicher Höhe festhalten müssen.

Und es gilt: Durch die Neuregelung des BundLänder-Finanzausgleiches kann das Land ab 2020 zwar mit stabilen finanziellen Rahmenbedingungen rechnen. Es steht aber auch nicht mehr Geld zur Verfügung, weil mit der Neuregelung des Bund-Länder-Finanzausgleiches ein spürbarer

Wegfall von Drittmitteln einhergeht. Das gilt beispielsweise für die Entflechtungsmittel, die Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen und die Sonderförderung für den Aufbau Ost.

Insofern kann das Land auch weiterhin nicht alles, was politisch wünschenswert ist, finanzieren. Dieser Aspekt ist vor allem mit Blick auf den in der aktuell vorliegenden Finanzplanung bis 2022 in jedem Jahr ausgewiesenen Handlungsbedarf von Bedeutung. Denn ab dem Jahr 2020 erhält das Land keine von der bundesstaatlichen Solidargemeinschaft finanzierten Konsolidierungshilfen mehr - diese belaufen sich jetzt noch auf 80 Millionen € - und muss dennoch die gesetzlich verankerte Schuldenbremse einhalten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich etwas zu den wesentlichen inhaltlichen Änderungen im Haushaltsgesetz sagen.

Erstens. Die Ermächtigungen zur Ausreichung von Garantien und für die Absicherung von Leihgaben im Kulturbereich werden dahin gehend modifiziert, dass die bisherige Differenzierung zwischen Leihgaben für Dauerausstellungen und Wechselausstellungen aufgehoben wird.

Zweitens. Nach geltender Rechtslage können bei vorläufiger Haushaltsführung des Bundes keine Neubewilligungen im Bereich der Gemeinschaftsaufgaben ausgesprochen werden. Dies hat zu erheblichen Verzögerungen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung des Bundes geführt. Mit der Neuregelung wird das künftig ermöglicht. Das heißt, wir können künftig diese Möglichkeit nutzen, damit es nicht mehr zu Verzögerungen kommt, wenn der Bund in der vorläufigen Haushaltsführung steht.

Drittens. Wir schaffen eine Neuregelung zur Verausgabung von unterjährig zufließenden PMO

Mitteln, also Mitteln von Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR.

Viertens. Zur Finanzierung der geplanten Justizvollzugsanstalt in Halle - auch das ist Vorsorge - werden wir die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Bildung einer Ansparrücklage schaffen.

Fünftens. Unter den Voraussetzungen von § 50 der Landeshaushaltsordnung können Vollzeitäquivalenzziele bei einem Aufgabenübergang von einer Behörde zur anderen künftig leichter verschoben werden.

Sechstens. Schließlich werden in bestimmten Fallkonstellationen, zum Beispiel Urlaub ohne Dienstbezüge nach § 67 Abs. 1 Nr. 2 des Beamtengesetzes, die Personalfälle nicht auf das VZÄ-Ziel angerechnet. Auch das ist ein Ergebnis der gesetzlich verankerten Evaluierung des VZÄSystems.

Noch ganz kurz zu den Einzelplänen im Ressortbereich des Finanzministeriums:

Der Einzelplan 4 wird zu rund 87 % durch Personalausgaben bestimmt. Hier wächst der Zuschussbedarf um 15 Millionen €, zum großen Teil wegen steigender Personalausgaben aus den Besoldungs- und Tariferhöhungen der Vorjahre.

Bei Einzelplan 19 - der IKT-Haushalt ist ein wichtiger Querschnittshaushalt - werden wir die wichtigen Aufgaben aus unserem Koalitionsvertrag realisieren. Deswegen wird dafür das höchste Finanzvolumen von 196 Millionen € veranschlagt. Das ist noch einmal ein Aufwuchs um 11 Millionen € im Vergleich zum Haushaltsjahr 2018.

Hierin sind Großprojekte enthalten, wie der Aufbau eines neuen Landesdatennetzes, die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs im Bereich der Justiz, die Entwicklung des Bildungsmanagementsystems, die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, des E-Government-Gesetzes, der Leitlinie zur Informationssicherheit und der Aufbau einer elektronischen Verwaltungsakte.

Sie sehen, die Landesregierung hat im Bereich einer umfassenden Verwaltungsmodernisierung sehr viel vor. Wir wollen, dass die Landesverwaltung schneller, sicherer und bürgerfreundlicher wird.

Bei Einzelplan 20 sind im Haushaltsjahr 2019 Einnahmen in Höhe von 65,6 Millionen € und Ausgaben in Höhe von insgesamt 139,7 Millionen € geplant. Baumaßnahmen werden damit weiter auf hohem Niveau fortgesetzt. Deren Volumen beträgt allein rund 92,4 Millionen €. Darüber hinaus sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 255,7 Millionen € vorgesehen.

Bei Kapitel 20 03 - Ressortbau - sind die Schwerpunkte klar. Sie werden im Rahmen der Prioritätenliste abgearbeitet. Außerhalb der Hochschulen sind Ausgaben in Höhe von 98,7 Millionen € vorgesehen, davon sind rein investiv 63,7 Millionen €. Hervorzuheben ist beispielsweise der Abschluss der Sanierung des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation in Halle sowie des Landesamtes für Umweltschutz in Halle.

Strukturprägend sind im Finanzplanungszeitraum auch die Sanierung der Polizeidirektion Nord in Magdeburg sowie die Erweiterung der Justizvollzugsanstalt in Halle.

Im Kapitel Hochschulbau, welches den Hochschulbau einschließlich der beiden Unikliniken des Landes abbildet, sind Ausgaben in Höhe von rund 40,9 Millionen €, davon allein investive Baumaßnahmen in Höhe von 28,7 Millionen € veranschlagt.

Hervorzuheben bei den großen Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sind der Neubau des Herzzentrums der Uniklinik Magdeburg sowie die Sanierung des Ratke-Gebäudes der Hochschule Anhalt in Köthen sowie der Abschluss der baulichen Sanierung am Standort Ernst-GrubeStraße II, Bauabschnitt plus des Universitätsklinikums Halle.

Auch die Umsetzung des Energiekonzeptes 2020 der Otto-von-Guericke-Universität und weitere Pilotvorhaben, EFRE IV, kofinanzierte Maßnahmen, sind an der Stelle mit zu nennen.