Protocol of the Session on December 20, 2017

Zu 1: Eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser in ein Gewässer darf nur erteilt werden, wenn die Menge und Schädlichkeit des Abwassers so gering wie möglich gehalten wird, die Einleitung mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaft vereinbar ist und die Anlagen ordnungsgemäß betrieben werden.

Dies ist bei der in Rede stehenden Mischwasserkanalisation der Fall. Eine Mischwasserkanalisation ist immer so bemessen, dass ein Großteil, aber eben nicht alles Mischwasser zur Kläranlage geleitet wird. Es ist sicher nachvollziehbar, dass nicht jedes Regenereignis über die Kanalisation abgeleitet werden kann. Die Größe der erforderlichen Kanäle würde einen wirtschaftlichen Betrieb nicht mehr ermöglichen.

Die Einleitung erfolgt außerhalb des Naturschutzgebietes. Der zuständigen unteren Naturschutzbehörde liegen keine Erkenntnisse über mögliche Beeinträchtigungen vor. Es liegt somit kein Verstoß gegen den Grundsatz der Gewässerbewirtschaftung und des § 6 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes vor.

Dennoch werden ständig Untersuchungen und Überplanungen am Abwassersystem durchgeführt, um eine weitere Reduzierung der Abwassereinleitung zu erreichen.

So setzt der für die Einleitungen verantwortliche Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung, der AZV Eisleben-Süßer See, im Rahmen einer sogenannten Kaskadensteuerung derzeit bereits Maßnahmen um, die zu einer Verringerung der Häufigkeit der sogenannten Entlastungen und der Einleitungsmengen am Regenüberlaufbecken Aseleben führen.

Zu Frage 2: Zwischen Mai 2016 und Juni 2017 wurden acht Messungen hinsichtlich der beiden mikrobiologischen Parameter Intestinale Enterokokken und Escheria coli durchgeführt.

Frau Ministerin, Herr Dr. Schmidt hat noch eine Frage.

Es ist im Grunde genommen eine Verständnisfrage, Frau Ministerin. Die Antwort auf Frage 1 bedeutet, der Abwasserzweckverband hat eine Einleitungsgenehmigung nach § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes für diese Abschläge?

Das ist richtig. Die dürfen dort bestimmte Menge einleiten. Aber ich weise auch noch einmal darauf hin, dass der AZV Eisleben-Süßer See auch jetzt

in der Kaskadensteuerung weitere Maßnahmen ergreift, um zu einer Verringerung sowohl der Häufigkeit als auch der Einleitungsmengen beizutragen.

Vielen Dank.

Bitte schön.

Ich danke der Ministerin für die Ausführungen.

Wir kommen nun zu

Frage 2 Treffen des ungarischen Premierministers Victor Orbán mit Ministerpräsident Reiner Haseloff am 6. November 2017 in Wittenberg

Die Fragestellerin ist Frau Abg. Kristin Heiß für die Fraktion DIE LINKE. Frau Heiß, Sie haben das Wort.

Danke. - Der ungarische Regierungschef Orbán reiste am 6. November dieses Jahres zur Besichtigung der Nationalen Sonderausstellung „Luther! 95 Schätze - 95 Menschen“ nach Wittenberg. Ministerpräsident Haseloff empfing Orbán und zeigte ihm die Innenstadt und die wichtigsten Sehenswürdigkeiten seiner Heimatstadt. Der Besuch Orbáns war als privat und religiöser Natur deklariert worden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welcher Kostenträger ist in welcher Höhe für

die durch den Besuch des ungarischen Premierministers entstandenen Kosten aufgekommen?

2. Welche konkreten organisatorischen, perso

nellen und sächlichen Unterstützungsleistungen wurden zur Vorbereitung und Durchführung des „Privattermins“ von der Landesverwaltung zur Verfügung gestellt?

Ich danke. - Für die Landesregierung antwortet der Staats- und Kulturminister Rainer Robra. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Ja, danke sehr. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die beiden Fragen beantworte ich zusammenfassend wie folgt.

Über die ungarische Botschaft wurde das Interesse des ungarischen Ministerpräsidenten Orbán an das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland und an das Protokoll der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt herangetragen, im Rahmen einer als privat-spirituell deklarierten Reise am 6. November 2017 die Stätten der Reformation in Wittenberg zu besuchen.

Der Hintergrund dafür war neben dem allgemeinen Interesse protestantischer Ungarn am Reformationsjubiläum auch Luthers Originaltestament als eines der bedeutendsten Ausstellungsstücke und als Leihgabe Ungarns für die in Wittenberg unter Schirmherrschaft des Bundespräsidenten laufende nationale Sonderaustellung zum Reformationsjubiläum. Daher hat beim abschließenden staatlichen Festakt der Bundesregierung bekanntlich auch der Staatspräsident Ungarns gesprochen.

Die Frage nach der Einordnung des Besuchs des ungarischen Ministerpräsidenten und seines Ablaufs wurde von meinem Protokoll unter Einbeziehung der von der ungarischen Botschaft ausgehenden Anregungen kontinuierlich und eingehend mit unserem Auswärtigen Amt abgestimmt.

Zu berücksichtigen war, dass nach völkerrechtlichen und europarechtlichen Grundsätzen ein Staatsoberhaupt auch bei Privatbesuchen im Ausland immer ein Staatsoberhaupt und ein Regierungschef immer ein Regierungschef bleibt. Ich verweise dazu unter anderem auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 16. Oktober 2012 in der Rechtssache C-364/10 sowie Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a des UN-Übereinkommens vom 14. Dezember 1973 zur Definition von völkerrechtlich geschützten Personen.

Ein solcher Besuch ist daher kein diplomatisches Nullum und selbstverständlich auch entsprechend der sicherheitstechnischen Einstufung der Besucher lagespezifisch polizeilich abzusichern. Die international geltenden Regeln der Höflichkeit und des Anstandes gegenüber ausländischen Gästen sind bei alledem auch noch zu beachten.

Alle Aufwendungen für den Besuch und die Verpflegung der Delegation wurden von den Gästen aus Ungarn bzw. der ungarischen Botschaft selbst getragen. Anders als in Sachsen fand ein gemeinsames Essen nicht statt.

Auf den Hinweis der ungarischen Botschaft an unser Protokoll, der ungarische Ministerpräsident werde unserem Ministerpräsidenten ein Gastgeschenk überreichen, ist ihm auch unsererseits aus dem dafür bereitstehenden Geschenkefonds der Landesregierung als Gegengeschenk sowie als kleiner Dank für die Überlassung von Luthers Originaltestament ein kunsthandwerkliches Aquarell der Schlosskirche in Wittenberg übergeben worden. Das Gastgeschenk der ungarischen De

legation ist, wie üblich, der Sammlung solcher Geschenke der Staatskanzlei zugeführt worden.

Protokollarisch wurde der Besuch durch zwei Mitarbeiter des Protokolls sowie im Hinblick auf seine europapolitische Kompetenz als Mitglied des AdR, dem auch zwölf Vertreter unterschiedlicher Parteien aus Ungarn angehören, von Herrn Staatssekretär Dr. Schneider begleitet. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Herr Minister Robra, Herr Gallert hat eine Nachfrage.

Ich habe eine Nachfrage, Herr Robra. Nach Ihrer Antwort stelle ich mir die Einordnung als Privatbesuch sowieso noch mal extrem schwierig vor; denn das, was Sie vorgelesen haben, sagt ja eigentlich, dass es Privatbesuche auf der Ebene gar nicht geben kann.

Doch.

Deswegen frage ich Sie jetzt. Ich habe gelesen, dass die Privatbesuche des Kollegen Orbán stattgefunden haben sollen in Begleitung von vier Ministern, vier Staatssekretären und dem Botschafter. Da möchte ich Sie jetzt fragen, ob Sie das bestätigen können?

Ich habe noch eine zweite Nachfrage, nämlich die, ob Herr Orbán bei dem entsprechenden Besuch von Herrn Haseloff, der im April des Jahres vorher stattgefunden hat, eingeladen worden ist.

Herr Minister, Sie haben das Wort.

Zunächst kann es Privatbesuche geben. Wenn Sie sich mit der von mir zitierten Entscheidung - die Fundstelle können Sie dann ja nachlesen - befassen, werden Sie feststellen, dass genau dies das Problem gewesen ist. Wenn in Europa europäische Staatsoberhäupter unter Berufung auf die allgemeine Freizügigkeit andere Länder besuchen, kann es zu Konflikten kommen, auch dann, wenn sie das privat tun. Das lag dem vom EuGH entschiedenen Fall zugrunde.

Und dieser Satz, ein Staatsoberhaupt bleibt immer ein Staatsoberhaupt, auch dann, wenn es

sich privat im Ausland bewegt, ist ein Zitat aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Staatsoberhäupter, Regierungschefs und im Übrigen die Außenminister der jeweiligen Staaten sind jene, die als völkerrechtlich besonders geschützt gelten, die also auch dann diplomatischen Schutz beanspruchen können, wenn sie sich privat im Ausland bewegen. Das lässt sich an den von mir zitierten Stellen nachvollziehen.

Eine Einladung an den ungarischen Ministerpräsidenten ist in dieser Form nicht ausgesprochen worden. Bei dem Besuch unseres Ministerpräsidenten in Ungarn gab es den dezidierten Wunsch des ungarischen Ministerpräsidenten, mit den protestantischen Mitgliedern seines Kabinetts diese Ausstellung besuchen zu dürfen. Was dann die ungarische Botschaft veranlasst hat, nach den inneren Regularien in Ungarn, die ich nicht kenne und auch nicht kennen muss, das als einen spirituellen Besuch in der Bundesrepublik Deutschland zu deklarieren, entzieht sich meiner Kenntnis.

Aber es ist dann in diesem Sinne halt ein spirituell-privater Besuch von allen Beteiligten: von der ungarischen Botschaft, vom Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland, das ja nun bekanntlich sehr viel Erfahrungen mit Besuchen ausländischer Repräsentanten in Deutschland hat und das zunächst einmal das Gesamtprozedere verantwortet. Die Wahrung der auswärtigen Angelegenheiten ist nach dem Grundgesetz bekanntlich der Bundesrepublik Deutschland übertragen worden. Das ist auch so eingestuft worden.

Insofern haben wir, wie ich finde, in dem Spannungsfeld zwischen einerseits einem als privat deklarierten Besuch eines ausländischen Regierungschefs und andererseits dem, was selbstverständlich im Umgang zwischen den Völkern Europas sein muss, wenn die Repräsentanten eines Staates den jeweils anderen besuchen, in welchem Format auch immer, auch im Vergleich mit anderen deutschen Ländern, die besucht worden sind, einen vergleichsweise geschickten Mittelweg gefunden.

Ich sehe keine weiteren Fragen. Dann danke ich Herrn Minister Robra für die Ausführungen.

Wir kommen zu

Frage 3 Bilanz und Perspektiven des Umweltsofortprogramms

Der Fragesteller ist Herr Abg. Sebastian Striegel von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Herr Striegel, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Koalitionsvertrag 2016 wurde die Umsetzung eines Umweltsofortprogramms für Sachsen-Anhalt beschlossen.

Ziel war es dabei, durch eine netzartige Streuung einer Vielzahl von sofort umsetzbaren Umweltvorhaben einen größtmöglichen Nutzen für Natur und Umwelt in unserem Bundesland zu erreichen.