Mir geht es darum, einen fairen, wissenschaftlich begründeten Wettbewerb zwischen den verschiedenen Antriebsarten zu haben und neue Dinge zu entwickeln. Es können auch Lösungen auf Wasserstoffbasis gefunden werden und viele andere; ich habe sie nicht angesprochen. Dann muss sich das Beste im freien Wettbewerb einfach durchsetzen. Aber eine Vorab-Weichenstellung in der Elektroenergie ist nicht zulässig. Sie kostet unseren ganzen Wohlstand in diesem Land.
Herr Farle, Sie haben jetzt noch die Möglichkeit, auf eine Frage zu antworten. Herr Striegel hat sich zu Wort gemeldet. Herr Striegel, ist das richtig? - Ja. Herr Striegel, Sie haben das Wort.
Nur eine kurze Zwischenintervention. Ich will darauf hinweisen, dass China seinen Kurs mit ungebremstem Neubau von Kohlekraftwerken verändert hat und zukünftig ausdrücklich nicht mehr auf Kohle setzen will.
Das will ich jetzt gern tun. Der entscheidende Gesichtspunkt ist nicht das, was die Politiker erzählen; denn das meiste, was Politiker erzählen, ist einfach nur Lüge und entspricht nicht der Wahrheit.
Ich nehme nämlich die ganze CO2-Diskussion, die von den GRÜNEN und den LINKEN ständig angeheizt wird, wahr. Seit vielen Jahren haben wir diese Diskussion in diesem Land, und wissen Sie, was? Der CO2-Ausstoß in Deutschland hat zugenommen. Also, was soll der Quatsch?
Wenn wir in die Entwicklungsländer schauen, zum Beispiel nach China, dann schauen Sie einmal, wer die größten Luftverschmutzer der Welt sind, wo es den höchsten CO2-Ausstoß gibt. Tun Sie das einmal, und dann werden Sie sofort wissen: Das, was ein chinesischer Spitzenpolitiker von sich gibt, hat mit der Realität ungefähr 0,00 %, nämlich überhaupt nichts zu tun. Und Sie fallen darauf herein.
Ich mache es sehr schnell. Ich freue mich ausdrücklich, dass die AfD zugibt, dass die Elektromobilität durchaus wirtschaftlich und nützlich sein kann,
einmal nur ein Nischenprodukt sein kann. Ich erinnere Sie daran, dass der Verbrennungsmotor in einem Auto anfänglich auch nur ein Nischenprodukt war.
Ja, gut, auch darauf eine kleine Antwort. Schauen Sie: Wenn ich zu Hause bin, dann fahre ich kurze Strecken.
Ich sage dies nur, um Ihnen deutlich zu machen, was gemeint ist. Ich habe jetzt einen Smart, weil ich wenig verbrauchen will, und ich werde mir wahrscheinlich irgendwann einen Elektro-Smart besorgen, und zwar genau für die 20 km, die ich vielleicht ab und zu zu Hause fahre, um einzukaufen oder sonst etwas. Wenn ich aber hierherkomme, benutze ich mein Fahrzeug, mit dem ich durch schweres Wetter fahren kann, nach Kroatien fahren kann usw.
So einfach ist es mit dem Nischenprodukt: Es setzt sich immer das durch, was den größten Kundennutzen stiftet. Was ich will, ist freier Wettbewerb. Die besten Lösungen müssen sich durchsetzen und keine Ideologien dabei.
Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren. Einen Wunsch auf Überweisung an einen Ausschuss konnte ich nicht wahrnehmen. Somit stimmen wir direkt über den Antrag der AfD-Fraktion ab.
Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalition und die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das sehe ich nicht. Somit hat der Antrag keine Zustimmung erhalten.
Gemäß § 45 der Geschäftsordnung des Landtags findet in jeder im Terminplan festgelegten Sitzungsperiode eine Fragestunde statt.
Es liegen Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Drs. 7/2220 zwölf Kleine Anfragen für die Fragestunde vor.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Landesregierung hat auf meine Kleine Anfrage zur Abwassereinleitung in den Süßen See (KA 7/1142) hin geantwortet, dass am Regenüberlaufbauwerk Aseleben zwischen Mai 2016 und Juni 2017 an zwölf Tagen Überstauerscheinungen auftraten, bei denen insgesamt mehr als 3 000 m³ Abwasser in den Süßen See gelangten. „Das Mischwassersystem des AZV Eisleben-Süßer See“, so die Landesregierung weiter, „und somit auch die Mischwasserabschläge in Aseleben entsprechen den allgemein anerkannten Regeln der Technik.“ In dem genannten Zeitraum, so die Antwort der Landesregierung, sei es zu einer Überschreitung der Schwellenwerte für zwei Krankheitserreger - Escherichia coli und Intestinale Enterokokken - gekommen.
zes vereinbar, dass ein „dem Stand der Technik“ genügendes Regenüberlaufbauwerk regelmäßig Einleitungen von Abwasser in ein Badegewässer zulässt, das zum Teil Naturschutzgebiet ist?
Die Antwort der Landesregierung erfolgt durch die Frau Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Prof. Dr. Claudia Dalbert. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beantworte die Fragen des Herrn Abg. Dr. Andreas Schmidt namens der Landesregierung wie folgt.
Zu 1: Eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser in ein Gewässer darf nur erteilt werden, wenn die Menge und Schädlichkeit des Abwassers so gering wie möglich gehalten wird, die Einleitung mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaft vereinbar ist und die Anlagen ordnungsgemäß betrieben werden.