Nun als Reaktion auf die vorgenannten Einzelfälle Rechtsnormen schaffen zu wollen, will durch- und zu Ende gedacht sein. An dieser Stelle habe ich ernsthafte Zweifel, ob dies geschehen ist.
Die Ausweitung der vorgesehenen Duldungsregelung zum Zwecke der Ausbildung von Migranten auch auf jene, die aus sicheren Herkunftsländern stammen, würde im Ergebnis Bleiberecht für alle bedeuten. Dieses wäre in seiner Signalwirkung gleichbedeutend mit jenem, was Frau Merkel mit der Einladung zur Facebook-Party erzeugte und was mehr als eine Million illegale Einwanderer bescherte.
Auch sollte man sich bewusst sein, dass die Umsetzung faktisch die Aushebelung des § 29a des Asylgesetzes bedeuten würde.
Es würde zudem ein weiterer Anreiz für Wirtschaftsflüchtlinge geschaffen werden, sich auf die teils lebensgefährliche Reise nach Deutschland zu begeben. Die Profiteure dieser Wanderbewegung dürften wie schon momentan die Schleuserkriminellen und IS-Terroristen sein.
Wen die entsetzlichen Flüchtlingsbilder aus Idomeni oder vom Mittelmeer nicht kalt lassen, der sollte dafür sorgen, dass weniger statt mehr An
Diesem Gedanken steht der vorliegende Antrag mit seinen daraus entstehenden Folgen diametral entgegen.
Auch sehen wir das Problem in der praktischen Umsetzung des Antrags. Der aktuellen Statistik der Bundesagentur für Arbeit ist zu entnehmen, dass 81 % der ankommenden Menschen über keinerlei nennenswerte Kenntnisse verfügen, um in den Arbeitsmarkt integriert werden zu können. 11 % haben eine berufliche Ausbildung und nur 8 % eine akademische.
- ja; Sekunde! - dass Standards in anderen, vor allem Nicht-EU-Ländern in keiner Weise mit Deutschlands Standards vergleichbar sind
- Moment! - Spricht man mit den Wirtschaftsverbänden und Ausbildungsbetrieben, stellt man schnell fest, dass die Sprache ein wichtiger Schlüssel ist, um überhaupt die Chance zu haben, eine Ausbildung in Deutschland erfolgreich beenden zu können.
Hieran scheiterten schon viele junge EU-Bürger, welche zum Teil schon mit Sprachkenntnissen nach Deutschland kamen.
Ganz abgesehen von der überdurchschnittlichen Abbrecherquote von Auszubildenden mit Migrationshintergrund stellt sich für uns die Frage, wie wohl so eine Ausbildung aussehen mag, wenn davon die Aufenthaltserlaubnis abhängt. Dass das Abhängigkeitsverhältnis nicht auch in irgendeiner Art und Weise ausgenutzt werden würde, dürfte wohl eher ein Wunschtraum sein.
verfahren wird, die die Ausbildung nicht beenden. Soll mit den Auszubildenden nach der Methode Versuch und Irrtum verfahren werden, einmal dort und einmal dort ausprobieren, irgendetwas wird schon passen?
Was passiert mit den Menschen, die aufgrund der Verlockung herkommen, aber für den deutschen Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt nicht geeignet oder, wie es Frau Roth meinte, nicht verwertbar sind?
Schlussendlich sollten wir uns zuerst um die Menschen kümmern, die bereits hier sind und eine entsprechende Bleibeperspektive haben,
und dabei insbesondere um jene, die bereits als Asylbewerber anerkannt sind. Es gilt, den Blick für die Realität zu wahren und nicht durch eine Aushöhlung des Asylrechts neue Anreize für eine Völkerwanderung zu schaffen.
Sehr geehrter Kollege, Sie haben von „Völkerwanderung“ gesprochen. Können Sie mir sagen, wie viele Geflüchtete aktuell noch in Sachsen-Anhalt sind und ob das die Dimension einer Völkerwanderung erfüllt?
sondern um diejenigen, die auf dem Weg nach Deutschland sind und die sich schon in Deutschland aufhalten.
Es ist doch logisch, wenn ich Anreize schaffe, und man hat ja gesehen, wie es sich herumspricht. Die Leute sind ja vernetzt. Ich glaube, wenn wir sagen, wir öffnen das Bleiberecht quasi für alle, die hier eine Ausbildung machen wollen - das muss man zu Ende denken -, dass jeder, der möchte, auch einen Ausbildungsvertrag bekommen würde - davon bin ich fest überzeugt -, dann würde sich ein Markt entwickeln.
(Unruhe - Swen Knöchel, DIE LINKE: Dann haben wir offensichtlich viele Ausbildungs- plätze! Dann gibt es ja auch einen Bedarf! Wenn die alle einen Ausbildungsplatz be- kommen, dann gibt es einen Bedarf für Auszubildende! Dann wäre Ihre Befürch- tung völlig absurd! - Zuruf von Katrin Bud- de, SPD)
Sie haben in Ihrem Beitrag eine Formulierung gebraucht, das Abhängigkeitsverhältnis habe Einfluss auf die Qualität einer Ausbildung. Könnten Sie mir das ein bisschen näher erklären?
Ich habe den Begriff „Qualität“ nicht verwendet. Ich meinte, wie sich das Verhältnis zwischen Arbeitgeber oder Betriebsstätte und Auszubildendem darstellt, wenn der eine weiß, dass der andere im Grunde genommen von dem Ausbildungsverhältnis abhängig ist, weil davon sein Bleiberecht abhängt.
- Aber doch nicht bei einem Deutschen. Der wird doch nicht automatisch abgeschoben, wenn er seinen Ausbildungsvertrag verliert.