Nach wie vor fehlt auch ein geeigneter Kriterienkatalog, der es den zuständigen regionalen Planungsgemeinschaften besser ermöglicht, Eignungs- und Vorranggebiete auszuweisen.
In diesem Zusammenhang ist sicherlich die Regelung gut gemeint, dass Anlagen, die sich außerhalb von Eignungs- und Vorranggebieten befinden, nicht nur in benachbarten Landkreisen und Städten, sondern auch landesweit repowert werden können. Aber meine Rückfrage zu der konkreten Verantwortung für die Verwaltung dieser Regelung ergab, dass hierfür das ohnehin überlastete Landesverwaltungsamt zuständig werden soll. Das sehen wir doch mit großer Skepsis.
Leider wurde die Diskussion zu der vorliegenden Gesetzesänderung ohne Berücksichtigung des Leitfadens zum Artenschutz an Windkraftanlagen, der sich erst in der Erarbeitung befindet, geführt.
Das sind für uns unter anderem die wesentlichen Gründe, weshalb wir uns bei der Abstimmung der Stimme enthalten werden. - Danke.
Ich sehe keine Wortmeldungen. Ich danke für die Ausführungen. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN spricht die Abg. Frau Frederking. Frau Fredeking, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ohne einen massiven Beitrag von rund 50 % der Endenergie aus Windenergieanlagen wird die Energiewende nicht gelingen. Doch die Energiewende muss erfolgreich sein, sonst gehen wir im wahrsten Sinne des Wortes durch die Folgen des Klimawandels unter.
Wir merken es doch jeden Tag. Gegen die Folgen des Klimawandels verblassen schon heute andere Themen. Das Zeitfenster, um das Ruder noch herumzureißen und durch alltägliches und politisches Handeln noch schlimmere Auswirkungen der Klimakrise als die heutigen zu verhindern, beträgt nur noch drei bis fünf Jahre. Ein Augenschließen wird nichts nützen, und das Problem Klimawandel als Ideologie abzutun, auch nicht.
Diese Gesellschaft, also auch wir, sind hier und heute gefordert. Wir müssen da zum Handeln kommen, wo es jetzt schon einfach möglich ist.
Schwierige Fragestellungen, die auch gelöst werden müssen, sollten uns nicht lähmen, jetzt schon das Richtige zu tun, zum Beispiel die Energieverschwendung endlich zu senken. Dann werden sich neue, vorteilhafte Alltagssituationen ergeben. In der Bahn kann man ein gutes Buch lesen, Fahrgemeinschaften sind unterhaltsam. Öffentliche Einrichtungen können durch die richtige Einstellung der Heizungsregelung bis zu 30 % der Heizkosten sparen.
Das dürfte auch den Finanzminister interessieren. Er ist jetzt gerade nicht da, aber er weiß das schon von mir. Kühlschränke in den Abgeordnetenbüros sind unnütz und für die Piccoloflasche Sekt tut es auch der Flurkühlschrank.
Frau Frederking, einen Moment, bitte. - Ich bitte um mehr Disziplin. Es stört sehr, würde ich sagen. - Ich danke.
Ich habe gerade darum geworben, dass wir mit der Energieeinsparung viel Geld sparen können, auch für die öffentlichen Haushalte.
Das alles senkt auf ganz einfache Weise den Energieverbrauch. Dann schaffen wir auch den erforderlichen Anteil Windenergie. Für SachsenAnhalt brauchen wir rund viermal mehr Windenergie als heute, aber nicht unbedingt mehr Anlagen als heute. Das hat auch Herr Scheurell ausgeführt. Denn sobald das Repowering greift, werden alte, kleinere Anlagen durch neue, leistungsstärkere Anlagen ersetzt. In größerem Umfang wird das sicherlich nach dem 31. Dezember 2020 passieren, wenn nach 20 Jahren alte Windanlagen aus der EEG-Vergütung fallen.
Wir brauchen Repowering und mit der Änderung des Landesentwicklungsgesetzes wollen wir das erleichtern: mehr räumlicher Spielraum für die Standorte der neuen Anlagen, mehr zeitlicher Spielraum. Für bestimmte Altanlagen wird das Repowering im Verhältnis von 1 : 1 möglich. Das heißt: Abbau einer alten Anlage und Aufbau einer
neuen Anlage. Zugleich werden aber auch ungünstige Altstandorte aufgegeben. Das führt zur Entlastung der Menschen, der Natur sowie des Orts- und des Landschaftsbildes.
Die gesamte Windenergiebranche muss auch in Zukunft stark bleiben. Die aktuell bekannt gewordene Schließung der Rotorblattfertigung in Magdeburg darf nicht zum Vorboten einer Krise in der Windbranche werden. Damit es nicht zum Einbruch kommt wie bei der Solar- und bei der Bioenergie, muss die neue Bundesregierung ganz schnell das Erneuerbare-Energien-Gesetz ändern. Der Ausbaudeckel von derzeit 2 800 MW für Deutschland muss massiv angehoben oder gänzlich aufgehoben werden.
Wir haben heute das Ausschreibungsverfahren. Das ist ja schon geändert worden. Es gibt keine feste Einspeisungsvergütung mehr. Deshalb soll das Ausschreibungsprozedere auch so geändert werden, dass Windparks, die den Zuschlag bekommen haben, auch tatsächlich gebaut werden.
Für die Erreichung der Klimaschutzziele und den Erhalt eines wichtigen Wirtschaftszweiges brauchen wir die Windenergie.
Frau Frederking, Herr Roi hat eine Frage. Wollen Sie sie beantworten? - Herr Roi, Sie haben das Wort.
Frau Frederking, Herr Kollege Loth hat vorhin schon die Windkraftanlagen angesprochen, die außerhalb von Windvorranggebieten stehen. Es sind ja in Sachsen-Anhalt sehr viele außerhalb dieser Gebiete gebaut worden. Würden Sie das als Rechtsbruch bezeichnen?
privilegiert im Außenbereich gebaut werden können. Das trifft immer dann zu, wenn kein regionaler Entwicklungsplan vorliegt. Daher ist das kein Rechtsbruch. Zu Beginn der 90er-Jahre war das oft der Fall.
Ja, eine Nachfrage. - Warum gilt die 2:1-Regel nicht für die knapp 1 000 Windanlagen, die ich gerade in meiner ersten Frage hinterfragt habe? Warum wollen Sie hierfür den 1 : 1 Ersatz? Können Sie das noch einmal erklären?
Ja. Wir wollen für bestimmte Altanlagen die 1:1Regelung ermöglichen, damit die Windanlagen, die Anfang der 90er-Jahre errichtet worden sind und zum Teil an ungünstigen Standorten stehen, durch neue Anlagen ersetzt werden können. Damals wurde zum Teil auch sehr nah an die Siedlungen gebaut, weil es die Abstandsregelungen noch nicht gab. Die Anlagenbetreiber, die solche Anlagen betreiben, sollen einen Anreiz haben, eine neue Anlage einfach errichten zu können. Wenn dieser Anreiz nicht da ist, dann werden die Altanlagen einfach stehen bleiben und weiterhin die Menschen belästigen, die Natur oder auch das Landschaftsbild beeinträchtigen.
Wir sehen in der Regelung einen Vorteil, das Repowering zu vereinfachen. Das ist nur ein Baustein. Herr Scheurell hat zu den anderen Bausteinen mehr ausgeführt, als ich es in der Kürze der Zeit tun konnte. Dann hat man eben die Anreize dafür, ungünstige Altstandorte aufzugeben.
Ich danke Frau Frederking für die Ausführungen. - Für die SPD-Fraktion spricht noch einmal der Abg. Herr Dr. Grube. Herr Dr. Grube, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Für die SPD spreche ich zu dem Tagesordnungspunkt zum ersten Mal; vorhin habe ich für den Ausschuss gesprochen. - Ich will es kurz machen. Ja, wir brauchen die Energiewende; denn es gibt den Klimawandel. Viel mehr will ich dazu nicht sagen; die Kollegin Frederking hat es hinreichend getan.
Zustand erreicht, den wir heute als Wildwuchs bezeichnen. Das Ziel von Raum- und Landesplanung muss es sein, diesen Wildwuchs zu beseitigen. Dafür gibt es zwei Maßnahmen:
Erstens. Die regionalen Entwicklungspläne gelten, was die Windkraftanlagen betrifft, auch dann, wenn sie noch nicht endgültig genehmigt worden sind; denn bis auf die Altmark haben wir das nirgendwo.
Zweitens gibt es den Anreiz, dass wir die Altanlagen außerhalb der Windkraftgebiete 1 : 1 in die Windkraftvorranggebiete repowern.
Denn das Ziel ist doch relativ klar. Jede Anlage, die außerhalb von Vorranggebieten verschwindet und in die Vorranggebiete wandert, ist eine gute Anlage. Auf diesen Weg müssen wir uns machen. Heute schaffen wir dafür die rechtlichen Grundlagen und deswegen ist dem Vorhaben zuzustimmen. - Vielen Dank.
Danke, Herr Dr. Grube, für die Ausführungen. - Wir kommen nunmehr zum Abstimmungsverfahren. In Anwendung des § 32 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtages schlage ich vor, über die Bestimmungen in der vorliegenden Beschlussempfehlung in ihrer Gesamtheit abzustimmen. Oder verlangt ein anwesendes Mitglied des Landtages an einer Stelle getrennte Abstimmungen? - Das sehe ich nicht.
Dann stimmen wir über die Gesetzesüberschrift ab, die lautet: „Gesetz zur Änderung des Landesentwicklungsgesetzes Sachsen-Anhalt“. Wer für diese Gesetzesüberschrift ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das ist die AfDFraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Dementsprechend ist der Gesetzesüberschrift zugestimmt worden.
Wir stimmen über das gesamte Gesetz ab. Wer für das Gesetz in seiner Gesamtheit ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind wiederum die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das ist die AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist das Gesetz beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 20 ist erledigt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir kommen somit zu unserem letzten Beratungsgegenstand für heute. Doch zuvor hat der Abg. Herr Höhn für eine Erklärung außerhalb der
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herzlichen Dank dafür, dass ich von dem Mittel, außerhalb der Tagesordnung zu sprechen, Gebrauch machen kann. Das ist aller Voraussicht nach meine letzte Sitzung als Mitglied dieses Hohen Hauses.