Protocol of the Session on September 29, 2017

Es gibt keine Fragen. Dann danke ich dem Abg. Herrn Mrosek für die Ausführungen. - Für die CDU spricht der Abg. Herr Scheurell. Herr Scheurell, Sie haben das Wort.

Danke, sehr geehrter Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um Wildwuchs, insbesondere von Windkraftanlagen, zu verhindern, müssen wir die Genehmigungs- und Raum

ordnungsbehörden in die Lage versetzen, dem Einhalt zu gebieten.

Bei dem aktuellen Gesetzentwurf handelt es sich im Wesentlichen um rechtstechnische Anpassungen. Das aktuelle Landesentwicklungsgesetz, welches am 1. Juli 2015 in Kraft getreten ist, soll an die bundesgesetzlichen Regelungen des Raumordnungsgesetzes angeglichen werden.

Da dieses geändert wurde und zum 27. November 2017 neu in Kraft tritt, vollzieht sich die uns vorliegende Gesetzesänderung in zwei Schritten. Mit dem Beschluss treten die materiellen Änderungen ein, während die Nummerierung der Paragrafen ab Ende November 2017 an die entsprechenden Abschnitte in der Bundesgesetzgebung angepasst wird.

Hintergrund des Ganzen ist, landesrechtlich die Wahrung der in Aufstellung befindlichen Ziele der Raumordnung sicherzustellen. Es soll gewährleistet werden, dass die Raumordnungsbehörden während des Aufstellungsverfahrens von Raumordnungsplänen die Entscheidung über die Zulassung von raumbedeutsamen Vorhaben befristet gegenüber den Genehmigungsbehörden untersagen können, soweit die Vorhaben der Verwirklichung der vorgesehenen Ziele der Raumordnung entgegenstehen würden.

Hinsichtlich der in § 4 des Landesentwicklungsgesetzes vorgesehenen Änderungen sollen diese die im Koalitionsvertrag geschlossene Vereinbarung abbilden. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu auf Seite 119:

„Dabei werden wir insbesondere darauf achten, dass, abweichend von der gesetzlichen Repowering-Regelung im Landesentwicklungsgesetz, eine Einzelwindkraftanlage außerhalb von Eignungsgebieten durch eine neue Einzelwindkraftanlage innerhalb eines Eignungsgebietes ersetzt werden kann.“

Es geht uns bei der neuen Regelung also darum, dass alte Windkraftanlagen, welche sich außerhalb von Vorrang- und Eignungsgebieten befinden, ausnahmsweise im Verhältnis 1 : 1 durch die Errichtung neuer Anlagen innerhalb eines Vorrang- und Eignungsgebietes repowert werden können.

Wer also lediglich eine Einzelwindkraftanlage besitzt, die sich außerhalb eines Vorrang- und Eignungsgebietes befindet, der soll diese trotzdem abbauen und eine neue Anlage innerhalb eines Vorrang- und Eignungsgebiets errichten dürfen. Wir wollen mit weniger, aber neueren Anlagen mehr Energie erzeugen und so den technischen Fortschritt im Sinne der Bevölkerung nutzen. Die Menschen sollen nicht durch immer mehr Wind

kraftanlagen in unmittelbarer Nähe zu Wohnorten beeinträchtigt werden.

Uns geht es darum, die Regelungen zum Repowering praxisnäher auszugestalten. Altanlagen werden im Rahmen des Repowerings nur dann als solche anerkannt, wenn sie frühestens ein Jahr vor Inbetriebnahme der neuen Anlage abgebaut werden. Diesen Zeitraum wollen wir mit der Gesetzgebung auf fünf Jahre erweitern. Somit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der Errichtung neuer Anlagen regelmäßig ein langer Planungszeitraum vorausgeht.

Die rechtstechnische Anpassung in den §§ 7 und 12 des Landesentwicklungsgesetzes soll die Möglichkeit zur Untersagung von Entscheidungen über die Zulassung von Maßnahmen und Vorhaben bieten.

Jetzt würde ich Ihnen gern - - Aber meine Zeit ist leider abgelaufen.

Richtig.

Für eine Gesetzeseinbringung ist die Zeit von drei Minuten zu kurz; denn es gäbe noch so vieles zu sagen.

Ich muss Ihnen, sehr geehrter Herr Mrosek, sagen, ich schätze insbesondere im verkehrlichen Bereich ihre profunden Ideen und Einbringungen. Aber mit Ihrer Rede heute lagen Sie leider voll daneben. Sie haben nämlich etwas ganz Entscheidendes verwechselt.

Grundsätzlich ist es so, dass aus zwei Altanlagen außerhalb von Eignungsgebieten beim Repowering immer eine im Vorranggebiet wird. Das ist Gesetzeslage. Wir wollen die Ausnahme genehmigen. Wir wollen vor allem verhindern, dass außerhalb von Wind- und Eignungsgebieten, weil verschiedene Planungsgemeinschaften momentan

Herr Scheurell, die Zeit ist weit überschritten.

ihre Anlagen neu aufstellen, weitere Anlagen entstehen. Deswegen wären Sie gut beraten, wenn Sie auch im Interesse Ihrer Wählerinnen und Wähler, der Bürger, unserer Gesetzesänderung zustimmten. Es ist genau andersherum, als Sie es heute gesagt haben.

Herr Scheurell - -

Jawohl. - Ich bitte um Zustimmung. Sie haben absolut recht.

Herr Scheurell, Herr Loth hat noch eine Frage. Stehen Sie dafür zur Verfügung?

Auch. Sie wollen mir noch Redezeit schenken. Das ist schön, dann kann ich gleich meine Blätter weiter abarbeiten.

Sehr geehrter Herr Präsident, danke schön. - Sehr geehrter Herr Kollege Scheurell, Sie schüren hier Ängste in der Bevölkerung, dass der Wildwuchs, die Verspargelung weitergehen könnte

Nein, eben nicht.

- doch, genau das haben Sie gerade gesagt -, sollten Sie die Ausnahmen jetzt nicht einfügen. Dazu jetzt meine Frage: Es gibt in SachsenAnhalt 1 900 Anlagen, die sich außerhalb von Windvorranggebieten befinden.

(Zurufe von der LINKEN)

Wie viele dieser Anlagen werden denn wahrscheinlich eine Ausnahmegenehmigung erhalten?

(Dorothea Frederking, GRÜNE: 1 400!)

Wird der Platz in den bisher ausgewiesenen Windvorranggebieten ausreichen - sagen wir einmal, es würden alle diese Ausnahmen bilden; es kann ja sein, man weiß es nicht; denn Sie haben hier nicht definiert, wie das genau aussehen soll -, um diese Anlagen dort aufzunehmen?

(Silke Schindler, SPD: Dann lesen Sie doch mal das Gesetz!)

Sehr geehrter Herr Loth, es ist schön, dass Sie mir Gelegenheit geben, noch einmal etwas Generelles dazu zu sagen.

Sie wissen, auch von Ihren Vertretern bei uns im Ausschuss, dass eine interministerielle Arbeitsgruppe zwischen dem federführenden Ministerium für Bau und Verkehr sowie dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie, die das Repowering genauer untersuchen soll, einen Zwischenbericht vorgelegt hat. In diesem Zwischenbericht steht, dass ein vollumfängliches Repo

wering im Verhältnis 1 : 1 nur mit einer Synchronisation des Netzausbaus einhergehen kann. Die Synchronisation des Netzausbaus kann derzeit nicht gewährleistet werden.

Deswegen ist es irrsinnig zu glauben, dass wir nachher mehr Windkraftanlagen mit mehr Energie haben werden; denn das Netz kann das gar nicht abtransportieren, sehr geehrter Herr Loth.

Es wäre in die Glaskugel geschaut, wenn ich Ihnen jetzt irgendeine Zahl nennen würde. Das kann ich nicht. Aber ich kann Ihnen sagen, dass die Anzahl der Windkraftanlagen, die außerhalb von Wind- und Vorranggebieten stehen, signifikant sinken wird. Es werden auch weniger Flächen ausgewiesen werden können, weil die Flächen gar nicht da.

Die Akzeptanz in der Bevölkerung ist für große Vorranggebiete gar nicht mehr da. Das wissen wir. Das wissen Sie auch. Daher ist es Quatsch bzw. unlauter - entschuldigen Sie, ich nehme das „Quatsch“ zurück -, mir hier eine solche Frage oktroyieren zu wollen. Denn Sie wissen ganz genau, dass diese Frage nur provokant ist, aber nicht zielführend.

Wir hingegen als Koalition sind gemeinsam mit dem Ministerium dabei - dafür danke ich noch einmal sehr Frau M. -, an der Seite der Bevölkerung und der Planungsgemeinschaften Wildwuchs zu verhindern.

Das ist eine absolute Schranke; das ist nicht nur eine kleine Barriere. Nein, es wird keinen Wildwuchs mehr geben.

(Zustimmung bei der CDU)

Ich danke Herrn Scheurell für die Ausführungen. - Bevor wir in der Debatte fortfahren, habe ich die ehrenvolle Aufgabe, Damen und Herren der Schule des Zweiten Bildungsweges in Magdeburg in unserem Hohen Hause begrüßen zu dürfen. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abg. Frau Eisenreich. Frau Eisenreich, Sie haben das Wort.

Danke schön. - Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen das Repowering von Windkraftanlagen erleichtert und die dafür notwendige Rechtssicherheit geschaffen werden, abgesehen von rechtsförmlichen Angleichungen, die sozusagen gleich mit abgearbeitet wurden.

Diese Erleichterung ist insbesondere auch zur Erhöhung der Akzeptanz von Windkraft erforder

lich und kann auch helfen, Verfehlungen der Vergangenheit auszumerzen - mein Vorredner Herr Scheurell hat es gesagt -, den Wildwuchs zu begrenzen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Trotzdem: Aus unserer Sicht bleibt eine ganze Reihe von Kritikpunkten, die wir auch in den Ausschussdiskussionen vorgebracht haben, bestehen.

Bereits bei der Verabschiedung des ursprünglichen Landesentwicklungsgesetzes hatte meine Fraktion kritisiert, dass durch die Beschränkung der Repoweringregelung auf die Anzahl der Anlagen der Ausbau stagniert und es gegebenenfalls zu einer Reduzierung der Windenergieleistung in Sachsen-Anhalt kommen könnte. Das allerdings läuft der Erreichung der Klimaschutzziele zuwider.

Nach wie vor fehlt auch ein geeigneter Kriterienkatalog, der es den zuständigen regionalen Planungsgemeinschaften besser ermöglicht, Eignungs- und Vorranggebiete auszuweisen.