Protocol of the Session on September 27, 2017

hen den in § 6d KAG-LSA festgeschriebenen Zustimmungsvorbehalt der später Beitragspflichtigen?

2. Welche juristische Gesamtbewertung nehmen

Sie in diesem Fall vor?

Für die Landesregierung antwortet der Minister für Inneres und Sport Holger Stahlknecht. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich beantworte die Frage von Frau Eisenreich wie folgt.

Zur Frage 1 kann ich ausführen, dass die Stadt Bernburg in ihrem Vorgehen nicht den Zustimmungsvorbehalt der später Beitragspflichtigen verletzt hat. Nach § 6d Abs. 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt können die Gemeinden den Ausbau von Straßen, die nicht dem Durchgangsverkehr dienen, die sogenannten Anliegerstraßen, von der Zustimmung des später Beitragspflichtigen abhängig machen. Da es sich hierbei um eine Kannbestimmung handelt, liegt es in der kommunalen Selbstverwaltung der Gemeinden, ob sie eine Regelung zur Zustimmung der später Beitragspflichtigen in ihre Satzung aufnehmen.

Die Stadt Bernburg hat eine derartige Regelung nicht in ihre Straßenausbaubeitragssatzung auf

genommen. Somit steht in Bernburg der Ausbau von Anliegerstraßen nicht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des später Beitragspflichtigen.

Gemäß § 6d Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes unseres Bundeslandes haben die Gemeinden die später Beitragspflichtigen spätestens einen Monat vor der Entscheidung über die beitragsauslösende Maßnahme über das beabsichtigte Verfahren sowie über die zu erwartende Kostenbelastung zu unterrichten, damit diesen Gelegenheit bleibt, sich in angemessener Weise gegenüber der Gemeinde zu äußern.

Dieser vorgeschriebenen Unterrichtung gegenüber den später Beitragspflichtigen ist die Stadt Bernburg nicht nachgekommen, was durch die Stadt unmissverständlich eingeräumt wird.

Zur Frage 2. Nach der Sprechung des Oberverwaltungsgerichts führt eine Verletzung von Beteiligungsrechten der später Beitragspflichtigen nach § 6d Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes

allein nicht zur Rechtswidrigkeit der Festsetzung des Beitrages.

Herr Minister, Frau Eisenreich hat eine Frage.

Jawohl.

Ich würde an dieser Stelle gern nachfragen. Denn als der Stadtrat einen Beschluss zur Instandsetzung dieser Gehwege gefasst hat, ist er bei diesem Beschluss laut Aussage des Stadtrates davon ausgegangen, dass diese Maßnahme nicht beitragspflichtig sein wird. Gibt es dann einen Widerspruch zu den von Ihnen genannten Paragrafen? Oder ist dann der Stadtratsbeschluss nicht relevant für diese Vorgehensweise?

Frau Eisenreich, da es sich hierbei um eine sehr komplexe juristische Materie handelt, möchte ich gern den von Ihnen vorgetragenen Sachverhalt noch einmal schriftlich haben. Dann werden wir das in unserem Hause beantworten, weil ich Aussagen über die Gültigkeit von Stadtrats- oder Gemeinderatsbeschlüssen in solchen Zusammenhängen ganz gern erst dann gebe, wenn ich den Sachverhalt habe und eine vernünftige juristische Tiefenprüfung vorgenommen wurde.

Schicken Sie uns das über meinen Büroleiter zu, dann wird man Ihnen in unserem Hause diese Frage, nachdem ich sie abgezeichnet habe, gern beantworten.

Es gibt keine weiteren Fragen. Dann danke ich dem Herrn Minister für die Ausführungen. Damit ist die Frage 9 abgearbeitet worden und wir beenden die Fragestunde.

Wir kommen jetzt, wie im Vorfeld bereits angekündigt, zum

Tagesordnungspunkt 23

Zweite Beratung

Kommunen entlasten - Gesundheitliche Versorgung von Migrantinnen und Migranten entbürokratisieren und verbessern

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/880

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration - Drs. 7/1889

(Erste Beratung in der 20. Sitzung des Landtages am 03.02.2017)

Berichterstatter ist der Abg. Herr Siegmund. Herr Siegmund, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/880 wurde in der 20. Sitzung des Plenums am 3. Februar 2017 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen. Mitberatende Ausschüsse gab es nicht.

Mit ihrem Antrag fordert die Fraktion DIE LINKE die zeitnahe Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Sachsen-Anhalt. Dafür soll die Landesregierung Gespräche mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und der gesetzlichen Krankenversicherung initiieren bzw. weiterführen. Hierfür sollen die Erfahrungen anderer Bundesländer, wie zum Beispiel der Stadtstaaten Hamburg und Bremen sowie der Länder Niedersachsen und Brandenburg - um nur einige zu nennen -, berücksichtigt werden.

Des Weiteren fordert die Fraktion DIE LINKE die Abschaffung des § 5 Abs. 5a SGB V, um allen Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen und anderen Zugewanderten den Weg in die gesetzliche Krankenversicherung zu ermöglichen bzw. zu erleichtern.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration vereinbarte in seiner 10. Sitzung am 22. Februar 2017, den Antrag stets im Zusammenhang mit der Beratung zu dem Beschluss in der Drs. 6/4775 - Krankenkassenkarten für Asylbewerberinnen und Asylbewerber - aufzurufen.

Somit stand der Antrag erstmals in der 12. Sitzung am 26. April 2017 auf der Tagesordnung. In dieser Sitzung fand ein Fachgespräch statt, um über Möglichkeiten der Einführung einer Gesundheitskarte für Migrantinnen und Migranten im Rechtskreis des SBG V zu diskutieren. Zu diesem Fachgespräch waren Vertreter der gesetzlichen, der privaten und der Ersatzkassen in SachsenAnhalt eingeladen. Des Weiteren wurden der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e. V., Medinetz Magdeburg e. V. und die kommunalen Spitzenverbände Sachsen-Anhalt eingeladen.

Schwerpunkt des Fachgespräches war insbesondere der Austausch von Verwaltungs- und Kostenargumenten zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. In Vorbereitung des Fachgespräches wurde die Landesregierung gebeten, dem Ausschuss eine Übersicht zu den Regelungen in anderen Bundesländern zuzuarbeiten. Diese Übersicht ist dem Ausschuss vor dem Fachgespräch zugegangen.

Im Anschluss an das Fachgespräch bat der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration die Landesregierung, ihm bis zur nächsten Beratung zu diesem Thema am 16. August 2017 eine zwischen dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration und dem Ministerium für Inneres und Sport abgestimmte Sachstandseinschätzung sowie einen Verfahrensvorschlag vorzulegen.

In der 14. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration am 16. August 2017 stand der Antrag in der Drs. 7/880 gemeinsam mit dem Beschluss in der Drs. 6/4775 vereinbarungsgemäß wieder auf der Tagesordnung.

Der Beratungsgegenstand wurde jedoch zu Beginn der Sitzung auf Antrag der Koalitionsfraktionen bei Ablehnung durch die Oppositionsfraktionen von der Tagesordnung abgesetzt. Der Antrag auf Vertagung wurde damit begründet, dass die Fraktionen ausreichend Zeit brauchten, um sich gründlich mit dem von der Landesregierung am Vortag ausgereichten Papier zum Sachstand auseinandersetzen zu können.

Beide Drucksachen waren dann in der 15. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration am 13. September 2017 Bestandteil der Tagesordnung des Ausschusses. Hinsichtlich des Antrages in der Drs. 7/880 war die Erarbeitung der Beschlussempfehlung an den Landtag das Ziel der Beratung. Dem Ausschuss lag dazu der Entwurf einer Beschlussempfehlung der Koalitionsfraktionen vor.

Die Koalitionsfraktionen folgten damit nicht dem Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte. Sie sprachen sich vielmehr entsprechend dem momentanen Sachstand und den zum Tragen kommenden Kosten dafür aus, dass die Landesregierung zu

sammen mit den Kommunen die Praxis der Erteilung von Behandlungsscheinen durch die Asylbewerberleistungsbehörden eruieren und daraus Handlungsempfehlungen zur Optimierung des Zugangs der Betroffenen zu einer ausreichenden und wirtschaftlichen Gesundheitsversorgung im Rahmen der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben formulieren soll. Außerdem soll die Information der Betroffenen über das deutsche Gesundheitssystem und über den Zugang zu medizinischen Leistungen verbessert werden.

Die Landesregierung soll zudem nach Ablauf der sogenannten Fünfzehnmonatsgrenze im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration über die Vollzugspraxis der Ausreichung der elektronischen Gesundheitskarte berichten und sich des Weiteren auf der Bundesebene für eine einheitliche Lösung der Problematik des Zugangs von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern zum deutschen Gesundheitssystem einsetzen.

Die antragstellende Fraktion DIE LINKE erklärte, sie werde den Beschlussvorschlag ablehnen; die Formulierung sei aus ihrer Sicht ein erster Schritt in die richtige Richtung, gehe jedoch nicht weit genug.

Der Beschlussvorschlag der Koalitionsfraktionen wurde vom Ausschuss mit 6 : 5 : 0 Stimmen angenommen. Die Beschlussempfehlung liegt dem Landtag nun in der Drs. 7/1889 vor. Im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration bitte ich das Plenum, der Beschlussempfehlung zu folgen. - Vielen Dank.

Es gibt keine Fragen. Wir kommen jetzt zur Debatte. Es ist eine Debatte mit drei Minuten Redezeit je Fraktion vorgesehen. Für die Landesregierung spricht Ministerin Frau Grimm-Benne. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration hat sich in Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres und Sport nochmals intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, ob die Einführung einer Gesundheitskarte für Migrantinnen und Migranten auch für Sachsen-Anhalt als sinnvoll erachtet wird.

Dabei haben wir uns die Dauer der Asylverfahren, die Anzahl der in Sachsen-Anhalt lebenden nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigten Personen und die derzeit praktizierten Verfahren in den Landkreisen angeschaut sowie eine Schätzung zu künftigen Asylbewerberzahlen vorgenommen. Auch haben wir uns intensiv mit

einer Regelung auseinandergesetzt, die derzeit in Thüringen praktiziert wird.

In Abwägung des Verwaltungsaufwandes und der Kosten mit dem Nutzen für die Asylbewerberinnen und Asylbewerber, für die Kommunen, für das Land sowie für die Leistungserbringer erscheint diese Maßnahme angesichts der abnehmenden Zahl von Personen, die von der Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte begünstigt würden, für Sachsen-Anhalt kaum zweckmäßig.

Bei den prognostizierten Zahlen von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, die zum Jahresende noch keine 15 Monate im Land sind, ist zu bedenken, dass davon etliche kurz vor dem Erreichen der Fünfzehnmonatsgrenze stehen und ohnehin alsbald eine Krankenkassenkarte erhalten werden.

Aus diesem Grund denke ich, dass andere Möglichkeiten zur Optimierung der gesundheitlichen Versorgung von Leistungsberechtigten nach den §§ 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes verstärkt in den Blick zu nehmen sind. Dazu zählen insbesondere die Vollzugspraxis bei der Erteilung von Behandlungsscheinen durch die Leistungsbehörden mit dem Ziel der Optimierung und Vereinheitlichung sowie die in der Beschlussempfehlung genannten Maßnahmen: quartalsweise Ausstellung von Behandlungsscheinen, Ausgabe von Behandlungsscheinen für Fachärzte und eine wohnortnahe Ausgabe der Behandlungsscheine in den Gemeinschaftsunterkünften.

All das sind für mich sinnvolle Maßnahmen, die den Zugang von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern zur gesundheitlichen Versorgung tatsächlich erleichtern und verbessern werden. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Ich danke der Ministerin für die Ausführungen. - Wir führen die Debatte fort. Für die CDU spricht der Abg. Herr Krull. Sie haben das Wort.