Einrichtungen der Landesverwaltung die im Haushaltsplan 2017/2018 als Beförderungsbudget veranschlagten Haushaltsmittel zugewiesen?
des Doppelhaushaltes 2017/2018 dem Ministerium für Justiz und Gleichstellung sowie dem Ministerium für Inneres und Sport und dabei insbesondere der Landespolizei Sachsen-Anhalt zugewiesen?
Für die Landesregierung antwortet der Minister der Finanzen André Schröder. Herr Minister, Sie haben das Wort.
Der Gesetzgeber hat für den Doppelhaushalt 2017/18 der Landesverwaltung jährlich Mittel zur Vornahme von Beförderungen und Höhergruppierungen im Werte von 5 Millionen € zur Verfügung gestellt. Die Verteilung dieser Mittel regelt das Beförderungskonzept, das durch die Landesregierung beschlossen wird. Ein Entwurf des diesjährigen Beförderungskonzeptes wurde den Ressorts bereits im August vorgelegt. Mein Entwurf beinhaltet unter anderem die Vornahme von Beförderungen und Höhergruppierungen ab dem 1. Dezember 2017.
Der recht späte Beförderungstermin ist dabei unter anderem dem hohen Tarifergebnis und der beabsichtigten zeit- und inhaltsgleichen Übertragung auf den Besoldungsbereich - wir hatten das Thema heute - geschuldet.
Die Landesregierung hat sich bisher noch nicht zur Verteilung der Mittel einigen können. Hierzu wird mein Haus im Oktober die Verständigungsgespräche mit den Ressorts führen und, wie ich denke, auch abschließen. Ziel ist es, der Landesregierung dann zeitnah ein konsensfähiges Beförderungskonzept zur Beschlussfassung vorzulegen.
Meine Damen und Herren! Um tariflichen bzw. auch gerichtlich festgestellten Rechtsverpflichtungen nachkommen zu können, habe ich den Ressorts bereits im August 2017 im Zuge eines Vorgriffs auf dieses Beförderungskonzept 2017 einen Abschlag in Höhe von 500 000 € zur sofortigen Vornahme von Beförderungen und Höhergruppierungen zur Verfügung gestellt.
Ich bitte um Verständnis, dass ich Ihre Frage nach der Höhe der Verteilung der Beförderungsmittel auf die einzelnen Verwaltungszweige im Rahmen des Beförderungskonzeptes 2017 erst nach Beschlussfassung über dieses Konzept durch die Landesregierung beantworten kann.
Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass wir für das Haushaltsjahr 2018 ein gesondertes Beförderungskonzept auflegen. - Vielen Dank.
Danke schön, Herr Präsident. - Die Umweltministerin des Landes Sachsen-Anhalt, Frau Prof. Claudia Dalbert, berichtete in ihrer Regierungserklärung vom 24. August 2017, im Rahmen des Umweltsofortprogrammes unter anderem über die Anlage eines „Feuchtbiotops mit Kranichbrutplatz“.
Kranichbrutpaare, die als Brutbiotope dienen sollen, wurden und werden im Rahmen des Umweltsofortprogrammes und anderer Förderungen im Land Sachsen-Anhalt - im Haushalt 2017/2018, in welchen Projekten - gefördert?
samtkosten für die Neuanlage von Kranichbrutplätzen, für die einzelnen Brutplatztypen, in den geförderten Projekten?
Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Prof. Dr. Claudia Dalbert. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beantworte die Frage des Abg. Loth namens der Landesregierung wie folgt.
Zu 1: Im Rahmen des Umweltsofortprogramms wird auf Vorschlag des Naturerbevereins Vissum eine Maßnahme durch den Unterhaltungsverband Jeetze durchgeführt, deren Ziel es ist, durch Anlage eines Feuchtbiotopes den Wasserhaushalt in einem Erlenwald zu verbessern, Bedingungen für Amphibien usw. zu optimieren und einen Brutplatz für in dem Bereich vorkommende Kraniche zu schaffen. Weitere Brutplätze für Kraniche werden derzeit im Land Sachsen-Anhalt nicht gefördert.
Zu 2: Im Verbandsgebiet des Unterhaltungsverbandes Jeetze gibt es an etlichen Stellen Nachweise für Kranichbrutpaare. Zur Verbesserung der Bedingungen für diese Vogelart wurden an unterschiedlichen Stellen Brutmöglichkeiten geschaffen. Die Anlage der Brutplätze erfolgte durch verschiedene Vorhabenträger wie etwa den BUND oder als Ausgleich und Ersatz.
Die Voraussetzungen der einzelnen Standorte waren sehr unterschiedlich. Die Kosten für die einzelnen Maßnahmen sind nur schwer untereinander vergleichbar. Ziel des Unterhaltungsverbandes ist es, mit relativ geringem Aufwand und Eingriff in die Natur Synergieeffekte für den Naturhaushalt zu nutzen. Die Maßnahme im Rahmen
Sehr geehrte Frau Ministerin, ich habe nur noch einmal eine Frage nach einer persönlichen Einschätzung von Ihnen als Umweltministerin, und zwar: Wie bewerten Sie es, wenn ein mit Landesmitteln angelegtes Feuchtbiotop, das auch tatsächlich einem Kranichpaar langjährig als erfolgreicher Brutplatz diente, bewusst und vorsätzlich so beschädigt wird, dass die Kraniche dann am Ende keinen Bruterfolg mehr zu verzeichnen haben?
Wir kommen jetzt zur Frage 8. Der Abg. Hendrik Lange ist nicht mehr anwesend, sodass der Minister Prof. Dr. Willingmann die Beantwortung der Frage schriftlich zureichen wird.
Auf der Grundlage des § 45 Abs. 4 Satz 4 GO.LT wird die Frage 8 und die dazugehörige Antwort zu Protokoll gege- ben.
Sie wird gestellt von der Abg. Kerstin Eisenreich, Fraktion DIE LINKE. Frau Eisenreich, Sie haben das Wort.
Danke schön. - Wie die „Mitteldeutsche Zeitung“ am 8. September 2017 unter der Überschrift „Straßenausbaubeiträge in Bernburg: Oberbürgermeister räumt Verfahrensfehler ein“ berichtete, setzte die dortige Stadtverwaltung die betroffenen Anlieger teils erst nach Abschluss einer GehwegSanierung darüber in Kenntnis, dass die Arbeiten beitragspflichtig sind. Die komplett unterbliebene Information scheint ein Präzedenzfall für Sachsen-Anhalt zu sein. Bisher sieht die Kommunalaufsicht des Salzlandkreises keinen Anlass, selbst Ermittlungen einzuleiten.