Protocol of the Session on September 27, 2017

Das wollte ich damit zum Ausdruck bringen, damit hier nicht der Eindruck entsteht, wir würden zusätzlich zu den Problemen, die wir eben manchmal haben, Furcht und Schrecken an den Schulen verbreiten.

Herr Minister, Herr Knöchel hat noch eine Frage. - Herr Knöchel, Sie haben das Wort.

Herr Minister, Sie haben zu 2. geantwortet, dass die Maßnahme, die Sie ergriffen haben, die Ausschreibung der Stelle ist. Wie ist denn jetzt die Unterrichtssituation an der Schule ganz konkret? Findet dort Unterricht statt und, wenn ja, nach welchen Maßgaben? Denn Ihre Maßnahme klang so, dass sie nicht schon morgen greift.

Herr Knöchel, jetzt kommen wir genau in die Debatte hinein, vor der ich beim Thema Unterrichtsversorgung immer ein bisschen warne. Die Unterrichtsversorgung kann ich nachfragen. Dann habe ich einen Stand von vorgestern, nehmen wir einmal an. Wenn Sie mich jetzt zwei Tage später fragen und vielleicht gerade eine Kollegin krank geworden ist, dann ist der Stand schon wieder anders. Wenn sie zurückkommt und gesund ist, dann ist der Stand wiederum anders.

Mein letzter Stand, der ausdrücklich nicht heute, 16 Uhr ist, war, dass in der Woche darauf, als dieser Zustand bekannt wurde, zwei von drei Kolleginnen wieder da waren, sodass der Unterricht wieder stattfinden konnte. Wir haben jetzt eine Stelle ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist endet am Freitag. Dann werden wir sehen, wie viele Bewerbungen eingegangen sind und wie schnell wir die Stelle besetzen können.

Ich weise darauf hin - wir haben extra eine Stelle ausgeschrieben -, wenn die Kolleginnen alle wiederkommen, was ich sehr hoffe, weil wir natürlich ein sehr starkes Interesse daran haben, dass alle gesund und fit in den Schulen stehen, dann habe ich prozentual sogar eine Überversorgung organisiert. Trotzdem weiß ich, dass ich die Probleme an dieser Stelle angehen muss. Deshalb: Ausschreibung. Darüber kann ich Ihnen aber natürlich erst berichten, wenn ich weiß, wie die Bewerberlage an der Schule ist.

(Swen Knöchel, DIE LINKE: Wir verfolgen das!)

Das kann ich gern nachreichen, wenn Sie es wünschen,

(Swen Knöchel, DIE LINKE: Wir werden es verfolgen!)

obwohl es, streng genommen, die Frage der Kollegin Quade war. Wenn es die Kollegin Quade gestattet, dann würde ich die Antwort Ihnen schicken und Sie leiten sie dann weiter. Okay?

(Swen Knöchel, DIE LINKE: Wir werden auch Ihre kritischen Betrachtungen verfol- gen!)

Es gibt keine weiteren Fragen. Dann danke ich Herrn Minister Tullner für die Ausführungen.

Wir kommen zu

Frage 4 Kinder- und Jugendhilfe-Pflegegeld-Verordnung

Sie wird gestellt von der Abg. Frau Hohmann von der Fraktion DIE LINKE. Frau Hohmann, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung:

1. Welche örtlichen Träger der öffentlichen

Jugendhilfe machen von der Übergangsregelung gemäß § 7 der Kinder- und JugendhilfePflegegeld-Verordnung vom 30. März 2017 Gebrauch, indem sie die alten Pflegesätze im laufenden Jahr ausbezahlen?

2. Sind der Landesregierung aufgrund dieser

Auszahlungspraxis Probleme bei Pflegefamilien bekannt geworden?

Danke. - Für die Landesregierung erfolgt die Beantwortung der Frage durch die Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration Frau Petra GrimmBenne. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich beantworte die Fragen der Abg. Monika Hohmann für die Landesregierung wie folgt.

Zu 1: Von den 14 Landkreisen und kreisfreien Städten in Sachsen-Anhalt nutzen sechs die Übergangsregelung gemäß § 7 der Verordnung. Nach Kenntnis der Landesregierung handelt es sich hierbei um den Altmarkkreis Salzwedel, den Landkreis Harz, den Landkreis Jerichower Land und die Stadt Halle.

Der Salzlandkreis hat es ursprünglich auch beabsichtigt. Dort hat der Kreistag in seiner Sitzung beschlossen, ab Inkrafttreten der Pflegegeldverordnung zu zahlen.

Der Burgenlandkreis nahm zum 1. September 2017 und der Landkreis Mansfeld-Südharz zum 1. Juli 2017 die Anpassung der Pflegesätze vor.

Zu 2: Hinsichtlich der Nutzung der Übergangsregelung hat es vereinzelte Nachfragen per Mail zur Umsetzung durch Pflegefamilien gegeben. Probleme sind der Landesregierung nicht bekannt. Das waren mehr allgemeine Punkte, zum Beispiel warum das so spät erfolgte und warum man nicht jetzt schon der Empfehlung des Deutschen Vereins für 2018 folgt. Dazu habe ich nur geschrie

ben, dass dies nur Empfehlungen sind und wir jetzt erst einmal diese Verordnung in der Höhe umgesetzt haben.

Es gibt keine Fragen. Dann danke ich der Frau Ministerin für die Ausführungen.

Wir kommen zu

Frage 5 Maßnahmen gegen den Großen Höckerflohkrebs

Sie wird gestellt von der Abg. Lydia Funke, AfDFraktion. Frau Funke, Sie haben das Wort.

Der Große Höckerflohkrebs (Dikerogammarus villosus) ist einer der erfolgreichsten invasiven Neozoen innerhalb des Makrozoobenthos. Durch seine hohe Fertilität und sein schnelles Wachstum verdrängt er erfolgreich einheimische Arten.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchen Fließgewässern des Landes Sach

sen-Anhalt haben sich Bestände des Großen Höckerflohkrebses in einer entsprechenden Bestandsdichte etabliert?

2. Sind Maßnahmen geplant, oder werden Maß

nahmen bereits umgesetzt, die eine Verdrängung des Großen Höckerflohkrebses fördern und gleichzeitig eine Stärkung der heimischen Makrozoobenthos-Arten begünstigen?

Danke. - Die Antwort der Landesregierung erfolgt durch Frau Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Prof. Dr. Claudia Dalbert. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beantworte die Frage der Abg. Funke namens der Landesregierung wie folgt.

Zu 1: Der Große Höckerflohkrebs, Dikerogammarus villosus, kommt vor allem in den Bundeswasserstraßen und großen Flüssen vor sowie in den Mündungsbereichen zufließender Gewässer. Besonders dicht besiedelt sind künstliche Substrate, wie zum Beispiel Steinschüttungen.

In Sachsen-Anhalt haben sich in folgenden Gewässern Bestände etabliert: Alte Elbe Magdeburg, im Mündungsbereich von Beber und Ehle, Elbe, Elbe-Havel-Kanal und Elbe-Havel-Verbindungskanal, Fuhne, Grevsdorfer Vorfluter, Grützer Vorfluter, Havel, Mittellandkanal, Mulde mit Mulde

stausee, Ohre, im Mündungsbereich der Reide und Unstrut, Saale, Salza, Warnauer Vorfluter, Weiße Elster bis Oberthau - also nicht zwischen Sachsen und Thüringen.

Zu 2: Der Große Höckerflohkrebs ist keine in der Unionsliste nach der EU-Verordnung

Nr. 1143/2014 gelistete gebietsfremde invasive Art und fällt daher nicht unter die europarechtliche Verpflichtung, Bekämpfungsmaßnahmen zum

Schutz der biologischen Vielfalt vor invasiven Arten durchzuführen.

Es sind weder Maßnahmen geplant noch sind Maßnahmen bereits umgesetzt worden, die eine Verdrängung des Großen Höckerflohkrebses fördern und gleichzeitig eine Stärkung der heimischen Makrozoobenthos-Arten begünstigen.

Die Art unterliegt zudem dem Fischereirecht und darf nicht ohne Genehmigung bekämpft werden. Aus fischereirechtlicher Sicht zählt der Große Höckerflohkrebs zu einem wichtigen Fischnährtier. Abgesehen davon sind bisher keine ökologisch vertretbaren Maßnahmen zur Bekämpfung des Großen Höckerflohkrebses und anderer gebietsfremder Flohkrebse bekannt.

Es gibt keine Fragen. Dann danke ich der Frau Ministerin für die Ausführungen.

Wir kommen zur

Frage 6 Zuweisung der Haushaltsmittel aus dem veranschlagten Beförderungsbudget 2017/2018

Sie wird gestellt von dem Abg. Hagen Kohl, AfD. Herr Abg. Kohl, Sie haben das Wort.