Über diese Fakten muss man doch nicht jeden Tag neu reden. Das sind Dinge, die auf dem Tisch liegen. Deswegen sage ich noch einmal klar: Wenn wir unser Ziel durchhalten wollen, keinen Studienplatz- und Qualitätsabbau vorzunehmen, dann müssen wir die Bernburger Vereinbarung infrage stellen. Wir haben die Bernburger Vereinbarung nicht abgeschlossen. Wir können die Bernburger Vereinbarung infrage stellen und wir müssen sie infrage stellen, nachdem der Bund uns die BAföGMillionen hinzugegeben hat. Punkt.
Im Gegenteil: Er hat einen Fakt schon einmal sehr gut auf den Punkt gebracht, den ich auch genannt hatte.
Ich wollte nur noch einmal darauf eingehen, weil Sie gesagt haben, Versprechen müssen gehalten werden. Frau Dr. Pähle, es gibt Verträge zwischen dem Land und den Hochschulen. Die nennt man Zielvereinbarungen. In diesen Verträgen, die jetzt sozusagen noch einmal verlängert wurden, sodass wir immer noch in der Vertragsperiode stehen, steht, dass das Land eine Hochschulstrukturplanung vorlegt. Das ist in den Zielvereinbarungen so vereinbart worden. Sie liegt bis heute nicht vor.
Wer hat denn jetzt welches Versprechen gebrochen bzw. welchen Vertrag gebrochen? - Das ist doch die Landesregierung gegenüber den Hochschulen, die im Moment versucht, einen absolut unorganisierten Prozess irgendwie über die Runde zu bringen.
Hinsichtlich der Entwicklung oder der Vorlage eines Hochschulstrukturplanes kann ich Ihnen nicht widersprechen. Das habe ich auch gesagt: Dieser Prozess hätte anders laufen müssen. Er hätte weitaus früher beginnen müssen. Das Landesinteresse hätte weitaus früher definiert werden müssen. Ich persönlich finde das auch sehr bedauerlich. Aber wenn der eine Fehler macht, dann heißt das nicht, dass der andere ebenfalls Fehler machen kann oder soll bzw. dass er sich nicht an seine Vereinbarung halten muss.
Herr Gallert, niemand sagt, dass sich durch die BAföG-Mittel nichts verändert. Niemand! In dem im Fachausschuss beschlossenen Haushaltsplan
werden die 15 Millionen €, die aktuell zur Verteilung bei Einzelplan 06 zur Verfügung stehen, für Wissenschaft und für Bildung verwendet.
- Nicht für die Grundbudgets. Das schreibt der Bund aber auch nicht vor. Der Bund schreibt vor: Länder, nutzt es für Ausgaben im Bildungs- und im Wissenschaftsbereich. Das tun wir.
Wir investieren die Mittel in notwendige Großgeräte und in kleinere Anschaffungen. Wir haben es zudem mit diesen Mitteln geschafft, die Landesgraduiertenförderung als zukunftssichernde Maßnahme
- Herr Lange, es ist nun einmal das Recht des Haushaltsgesetzgebers, an den Vorschlägen des Ministeriums und der Landesregierung etwas zu ändern.
Wir haben das getan. Wir haben die Mittel verwendet, sodass wir nicht sagen können, es passiert nichts in dem Bereich. Was über den Doppelhaushalt hinaus ab dem Jahr 2016 mit diesen Mitteln passieren wird, wird im Jahr 2016 ein anderer Landtag beschließen, der dabei seine eigenen Prioritäten setzen wird. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Damit haben wir die Debatte beendet. Wir kommen zum Abstimmungsverfahren. Ich habe keine Überweisungsanträge gehört. Es wurden auch jetzt keine gestellt.
Deshalb lasse ich jetzt über den Ursprungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 6/3579 abstimmen. Wer stimmt dem Antrag zu? - Das sind die Antragsteller und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Antrag angenommen worden. Über den Alternativantrag muss deshalb nicht abgestimmt werden. Der Tagesordnungspunkt 4 ist erledigt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt wohl kaum ein Thema, das die Fraktionen dieses Landtages so eint wie die Bewältigung der Schäden des Hochwassers 2013.
Wir alle gemeinsam - dabei nehme ich keinen einzigen Abgeordneten aus - haben uns in einer Vielzahl von Beratungen - das kann ich für den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr so bestätigen; seit dem Hochwasser haben wir 15 Sitzungen durchgeführt, in neun Sitzungen haben wir die Auswirkungen des Hochwassers 2013 auf unser Bundesland zum Thema gehabt - darauf verständigt, zum Beispiel die Fristen zu verlängern und die Folgen abzuarbeiten.
Das geschah alles im Konsens und völlig zu Recht; denn das Juni-Hochwasser 2013 war für viele Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Unternehmen ein existenzbedrohendes Ereignis. Es war nach der Flut notwendig, zügig die Voraussetzungen für einen schnellen Wiederaufbau zu schaffen. Unbürokratische finanzielle Hilfe war gefragt. Heute können wir feststellen, dass dies in weiten Teilen gelungen ist.
Der Wiederaufbau verläuft kontinuierlich. Zahlreiche Maßnahmen sind abgeschlossen und schlussgerechnet worden. Andere Maßnahmen befinden sich in der Umsetzung.
Dafür - ich denke, an der Stelle von allen Fraktionen und von allen Abgeordneten dieses Hauses - an alle Beteiligten, die an der Abarbeitung dieser Probleme gewirkt haben: Herzlichen Dank.
Wie stellt sich der Bearbeitungsstand heute dar? - Im Rahmen des Förderprogramms Soforthilfe, das unter anderem Soforthilfen für betroffene Einwohner und Erstmaßnahmen an Wohngebäuden beinhaltet, waren schon im Mai 2014 mehr als 17 000 Anträge mit einem Programmvolumen von rund 81 Millionen € bewilligt. Alle bewilligten Anträge auf Soforthilfe waren im Mai 2014 ausgezahlt. Das hat uns die Landesregierung übrigens auch in der Drs. 6/3172 mitgeteilt.
Im Rahmen des Förderprogramms Aufbauhilfe im Teilbereich Unternehmenshilfe liegt die Bewilligungsquote der erfassten Anträge mit Stand Oktober 2014 bei nahezu 90 %. Von 632 Anträgen sind 567 Anträge abgearbeitet worden. Ein ähnliches Bild zeigt sich im Teilbereich der Schadensbeseitigung in der Landwirtschaft.
Insgesamt sind im Oktober 2014 rund 189 Millionen € aus der Aufbauhilfe ausgezahlt worden. Das ist gegenüber dem Stand im Mai 2014 noch einmal ein Aufwuchs von 80 Millionen €. Von den insgesamt mehr als 9 000 Anträgen sind bis heute mehr als 6 000 bewilligt worden. Weitere 2 600 Anträge befinden sich in Arbeit.
Ich will Sie jetzt nicht mit Zahlen langweilen. Aber wenn etwa 900 abgelehnten Anträgen insgesamt weit mehr als 23 000 bewilligte Anträge gegenüberstehen, dann kann man an dieser Stelle feststellen, dass die zuständigen Behörden im Land ihre Hausaufgaben gemacht haben. Von flächendeckender bürokratischer Haarspalterei kann jedenfalls keine Rede sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Klar ist aber auch, dass die beste Statistik demjenigen nicht hilft, der einen Antrag erst verspätet stellen konnte, weil die Ermittlung der Schadensbilanz nur mit Zeitverzug möglich war. Deswegen sind sich die Koalitionsfraktionen darin einig, dass die Antragsfristen noch einmal um ein halbes Jahr, nämlich bis zum 30. Juni 2015, verlängert werden sollen.