Um entsprechenden Nachfragen der Opposition vorzubeugen: Ja, hierbei gehen wir mit einer pauschalen Fristverlängerung über die bisherigen Verlautbarungen der Landesregierung hinaus.
Dies macht natürlich nur Sinn, wenn auch die Bearbeitungs- und Abrechnungsfristen noch einmal verlängert werden. Es ist das Ziel, allen Menschen im Land, die einen Anspruch auf eine Förderung haben, auch die Möglichkeit zu geben, diese Hilfen in Anspruch zu nehmen.
Darüber hinaus ist der Antrag weitgehend selbsterklärend, sodass ich noch einige allgemeine Bemerkungen zum Thema Hochwasser ergänzen kann. Die finanzielle Schadensbeseitigung mit öffentlichen Mitteln ist das eine. Die Prävention von Schäden mit einem möglichst effizienten Mitteleinsatz ist das andere. Wir können millionenschweren Hochwasserschäden nicht alle Jahre wieder hinterherreparieren. Deswegen ist es nötig, den Hochwasserschutz weiter zu stärken. Dies betrifft insbesondere auch den technischen Hochwasserschutz.
Die Landesregierung hat mit ihrem Bericht zur Hochwasserkatastrophe 2013 vom 30. Mai 2014 unter anderem festgestellt - Sie gestatten, dass ich zitiere -:
„Verfahrens- und prozessrechtliche Möglichkeiten zur Straffung von Genehmigungsverfahren sowie bestehende wasser-, bau- und raumordnungsrechtliche Instrumente des
vorsorgenden Hochwasserschutzes müssen geprüft und gegebenenfalls angepasst werden, um den Zielstellungen des Hochwasserschutzprogramms Rechnung zu tragen.“
Für meine Fraktion kann ich sagen, dass dieser Satz auch ohne das Wort „gegebenenfalls“ durchaus seine Gültigkeit behält.
Wir müssen die rechtlichen Voraussetzungen für noch mehr und schnelleren technischen Hochwasserschutz schaffen. Beispielsweise hat der Freistaat Sachsen hierzu ein sehr umfangreiches rechtliches Regelwerk, das Sächsische Wiederaufbau-Begleitgesetz, verabschiedet. Mit diesem Gesetz wird Bürokratie im Wasser- und Naturschutzrecht sowie im Denkmalschutz- und im Planungsrecht reduziert.
Zwischen den Koalitionsfraktionen, sehr geehrter Herr Kollege Bergmann, besteht Einvernehmen dahingehend, dass Maßnahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes bei raumbedeutsamen Maßnahmen und Planungen besondere Berücksichtigung finden sollen. Die Oppositionsfraktionen werden während der noch anstehenden Beratung über das Landesentwicklungsgesetz bemerken, dass wir das mit aufgenommen haben.
Die Landesregierung hat im Oktober 2014 über den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren und zur Verbesserung der Verteidigung im
Hochwasserschutz erstmals beraten. Das zeigt, dass nach dem Bericht zur Hochwasserkatastrophe 2013 vom Mai dieses Jahres auch in Sachsen-Anhalt ein konkretes Maßnahmenpaket zur Verfahrensbeschleunigung auf den Weg gebracht werden soll.
Wir begrüßen das ausdrücklich; denn den Menschen in den bedrohten Regionen können beim Hochwasserschutz nicht immer neue Genehmigungsverfahren zugemutet werden, die sich über viele Jahre hinziehen; denn das nächste Hochwasser kommt bestimmt, mit Sicherheit.
Ich will es dabei aber erst einmal bewenden lassen. Zum Thema Alleenschutz wird die Einbringung mein geschätzter SPD-Kollege, der sehr geehrte Herr Bergmann, vornehmen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Scheurell. Sie haben schon den nächsten Einbringer angekündigt. Bevor er das Wort bekommt, begrüßen wir ganz herzlich Schülerinnen und Schüler des Ecole-Gymnasiums aus Barleben. Bonjour, Mesdames et Messieurs!
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Zur Mittagszeit beraten wir über das Thema Hochwasser, das uns schon sehr lange beschäftigt. Aber es zeigt auch, dass im Landtag keine Hochwasserdemenz vorhanden ist, dass das Thema nach wie vor allgegenwärtig ist und dass wir uns nach wie vor darum kümmern.
Ich bin froh, dass der Kollege Scheurell das richtige Thema angesprochen hat; denn wer den Zeitplan intensiv gelesen hat, der hätte sich ein wenig wundern müssen. Dort heißt das Thema nicht „Antragsfristen verlängern“, sondern „Antragslisten verlängern“.
Wenn es das Ergebnis der heutigen Beratung ist, dass sich die Antragslisten noch ein wenig verlängern, dann haben wir das Ziel irgendwo auch erreicht.
Der Kollege Scheurell hat sicherlich den ernsten Teil vorweggenommen. Er hat dargestellt, dass in diesem Jahr einige Familien in Sachsen-Anhalt
Weihnachten noch immer nicht so feiern können wie vor dem Hochwasser. Das ist auch für uns der Grund dafür, dass wir über diese Antragsfrist nachdenken.
Ich komme nun mit einem vergleichsweise unbedeutenden Antrag. Aber wo viel Leid ist, ist manchmal auch viel Freude. In der Hochwasserregion rund um die Havel gibt es im nächsten Jahr eine Bundesgartenschau. Darauf freut sich die Region. Wenn eine Region, die durch das Hochwasser so gebeutelt war, nun einem freudigen Ereignis wie der BUGA entgegenblickt, dann ist es zwar schön, dass wir diesbezüglich bisher vieles haben machen können. Jedoch sollten wir noch einige Dinge in Ordnung bringen.
Es hat nicht nur mich, sondern viele gestört, dass das Bild an den Zufahrtstraßen nach Havelberg durch viele abgestorbene Bäume schlicht und ergreifend nicht so vital aussieht, wie man es sich zu solchen Ereignissen wünscht. Deswegen wollten wir mit diesem Antrag den kleinen Hinweis geben, das rechtzeitig und schnell zu machen, zudem die Bäume als Bestandteil des Straßenkörpers über die entsprechenden Mittel bezahlt werden können, sodass wir im nächsten Jahr ein blühendes Havelberg sehen werden.
Unabhängig davon wird der Beobachter, der sehr intensiv und konzentriert aus dem Fenster schaut, auch an der einen oder anderen Stelle in den privaten Bereichen abgestorbene Bäume sehen, denn nicht in allen Bereichen wird das zu reparieren sein. Deswegen, denke ich, sollten wir es wenigstens an den Straßen machen. Bringen wir es dort in Ordnung. Wie gesagt, mir liegt das Wohl der Menschen sehr viel mehr am Herzen, aber wir müssen auch das tun. Das Leben geht weiter. Deswegen bitte ich um Unterstützung für diesen Antrag. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Bergmann. - Für die Regierung wird jetzt Herr Staatsminister Robra sprechen. Bitte schön, Herr Staatsminister.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie mich zunächst gewissermaßen als Vorbemerkung im Hinblick auf die Demonstration der Kommunen heute Morgen daran erinnern, dass wir als betroffene Länder nach dem Hochwasserereignis im Jahr 2013 erfolgreich verhandelt haben. 100 % der Schäden können den Kommunen ersetzt werden. Das ist nicht selbstverständlich.
wie unlängst die Stadt Münster. Als die Ministerpräsidentin von Nordrhein-Westfalen auf der Müritz unterwegs war, hat das bis in die Medien hinein Wellen geschlagen und uns noch einmal in Erinnerung gerufen, dass so etwas vorkommen kann, und zwar ohne dass die Solidargemeinschaft von Bund und Ländern so hilft, wie sie uns geholfen hat und damit zugleich Land und Kommunen ganz erheblich entlastet hat.
Zu den Anträgen. Zunächst freue ich mich über den weitgehenden Konsens bezüglich der Bewältigung der Hochwasserschäden, der durch diesen interfraktionellen Antrag zum Ausdruck kommt. Ich freue mich auch über das von Herrn Scheurell hervorgehobene Lob an die an der Abarbeitung Beteiligten. Die Kommunen wären noch einzubeziehen und sicherlich auch der bei uns in der Staatskanzlei tätige Wiederaufbaustab.
Auch mit den Antragsinhalten treffen Sie bei der Landesregierung auf weit geöffnete Türen. Zu einem großen Teil sind die Forderungen bereits umgesetzt oder in der Umsetzung begriffen. Eine aktive Einbindung der Sozialverbände und der Hilfsorganisationen mit dem Ziel einer koordinierten und zielgerichteten Verwendung der Spendenmittel erfolgt regelmäßig in Einzelkontakten des Wiederaufbaustabs „Hochwasser“, aber auch in Besprechungen in großer Runde. Die achte allgemeine Abstimmungsrunde ist für den 20. November, also in den nächsten Tagen, vorgesehen.
Eine erneute Ansprache über die Medien, um auch die letzten noch nicht aktiv gewordenen Antragsteller zu einer Antragstellung anzuregen, ist bereits auf den Weg gebracht worden.
Die vom Hochwasser betroffenen Länder setzen sich bereits mit einer Verlängerung der spätmöglichsten Bewilligungsfrist vom 31. Dezember 2015 auf den 30. Juni 2016 auseinander. Dabei ist vor allem der Bericht der Finanzministerkonferenz über den Umsetzungsstand der Hochwasserhilfen zu berücksichtigen, mit dem sich die Ministerpräsidentenkonferenz demnächst befassen wird. Ob im Ergebnis dieses Diskussionsprozesses eine Initiative zur Änderung der Bund-Länder-Vereinbarung zum nationalen Aufbauhilfefonds Erfolg haben wird, ist noch offen.
- Ja. - Gerade Bundesländer, die viel in den Aufbauhilfefonds einzuzahlen haben, aber wenig oder gar nicht davon profitieren, möchten in jedem Fall möglichst rasch ihre endgültige finanzielle Belastung kennen und haben Vorbehalte gegen eine längere Zeitschiene. Auch der Bund sieht das ähnlich.
Landesseitig haben wir die Antrags- und Bewilligungsfristen bereits ein Mal um ein halbes Jahr verlängert. Im Allgemeinen gilt derzeit für die För
derbereiche als Ende der Antragsfrist der 31. Dezember 2014. Nach dem Inkrafttreten unserer Landesrichtlinie vom 23. August 2013 hatten und haben potenzielle Antragsteller damit mehr als 16 Monate Zeit, Anträge zu stellen. Von dieser Möglichkeit ist sehr rege Gebrauch gemacht worden, wie die bis zum 31. Oktober 2014 eingegangen 9 262 Anträge - das hatte Herr Scheurell erwähnt -, von denen bereits 6 170 bewilligt und 455 abgelehnt wurden, belegen. Dabei sind tausende von Soforthilfeanträgen, die bearbeitet worden sind, nicht einmal eingerechnet.
Nach wiederholter Aufforderung zur Antragstellung in den Medien ist nun festzuhalten, dass bei den privaten Wohngebäuden, den Kleingärten, der Landwirtschaft und bei der gewerblichen Wirtschaft nur noch wenige Neuanträge zu verzeichnen sind. Auch bei der kommunalen Infrastruktur waren von den in den vorgeschalteten Maßnahmeplänen angekündigten 2 250 Anträgen bis zum 31. Oktober 2014 bereits 1 801 gestellt und davon 1 026 bereits bewilligt.
Gerade aus den besonders schwer betroffenen Kommunen wie Barby und der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land haben wir Informationen, dass von dort alle Anträge - allein bei Barby sind dies noch 240 - rechtzeitig gestellt werden. Eine Antragstellung sollte dabei natürlich möglichst alle notwendigen Unterlagen enthalten. Das gelingt nicht immer. Insofern gibt eine möglichst frühe Antragstellung den Bewilligungsbehörden die Möglichkeit, rechtzeitig auf eine Vervollständigung der häufig noch unvollständigen Anträge hinzuwirken.
Bei einer pauschalen Verlängerung der Antragsfrist wird zu berücksichtigen sein, dass dann gegebenenfalls nur sechs Monate bleiben, um unvollständige Anträge durch Nachreichung von Unterlagen bewilligungsreif zu machen. Insofern besteht durchaus ein innerer Zusammenhang mit den Verhandlungen über die Verlängerung der Bewilligungsfrist, nach deren Ablauf dann noch nicht erledigte Anträge verfallen würden. Diese Gefahr bestünde insbesondere für die oft umfangreichen Anträge im Bereich der kommunalen Infrastruktur.
Falls es beim Ende der Bewilligungsfrist Ende 2015 bleiben sollte, werden wir also unter Umständen auch eine differenzierte Handhabung zumindest erwägen müssen, die den Intentionen des Antrags in jedem Fall gerecht werden soll. Klar ist, wir wollen mögliche Hilfe weder über eine Antrags- noch über eine Bewilligungsfrist abhacken, sondern dafür sorgen, dass das Geld tatsächlich bei denjenigen ankommt, die Schäden erlitten haben.