Protocol of the Session on June 9, 2011

Im Rahmen der dazu durchgeführten Beratung hat die Landesregierung das Innenministerium am 24. Mai 2011 im Kabinett gebeten, den Entwurf eines Organisationsgesetzes nach Artikel 86 der Landesverfassung vorzulegen. Im Rahmen der

Gesetzesberatungen wird nicht zuletzt über die angesprochene Grundsatzfrage zu beraten sein. Dabei geht es um viel mehr. Der Innenminister ist sich dessen auch bewusst und wir werden darüber ausführlich im Kabinett, aber auch im Landtag zu reden haben. - Schönen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. Nachfragen gibt es nicht.

Damit kommen wir zur Frage 2. Sie betrifft das Thema Außerschulische Jugendbildung und wird von der Abgeordneten Eva von Angern gestellt.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Dem Vernehmen nach soll der Bereich der außerschulischen Jugendbildung aus dem Ministerium für Arbeit und Soziales in die Verantwortung des Kultusministeriums übertragen werden.

Ich frage die Landesregierung:

Trifft diese Information zu? Wenn ja:

1. In welcher Form sollen die in diesem Bereich tätigen Träger und Dachverbände in die Umstrukturierung einbezogen werden?

2. Welche weiteren strukturellen Änderungen werden von der Landesregierung in diesem Zusammenhang erwogen?

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Auf die Frage antwortet der Minister für Arbeit und Soziales Norbert Bischoff.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich die Frage der Abgeordneten Eva von Angern für die Landesregierung beantworte, stelle ich Folgendes voran: Für den Bereich der außerschulischen Jugendbildung werden, um diese zu optimieren, zurzeit Gespräche zwischen dem Sozialministerium und dem Kultusministerium geführt. Diese Gespräche konnten noch nicht zum Abschluss gebracht werden.

Deshalb lautet die Antwort zur Frage 1: Die Frage nach der Einbeziehung betroffener Träger und Dachverbände stellt sich zurzeit nicht.

Zur Frage 2: Es wurde vereinbart, den Bereich der Schulsozialarbeit vom Ministerium für Arbeit und Soziales in die Verantwortung des Kultusministeriums zu überführen. Diesbezügliche Abstimmungen zwischen den beiden Häusern sind bereits erfolgt.

Vielen Dank, Herr Minister. Es gibt eine Nachfrage. - Bitte.

Herr Minister, teilen Sie meine Auffassung, dass der Bereich der außerschulischen Jugendbildung vor allem ein Kernbereich der Kinder- und Jugendbildung und nicht der Schulpolitik ist?

Das ist richtig. Aber es gibt jetzt und es gab auch schon in der Vergangenheit Schnittstellen zwischen dem Sozialministerium und dem Kultusministerium. Auch im Kultusministerium gibt es die außerschulische Jugendbildung, zum Beispiel beim internationalen Jugendaustausch und bei der Jugendfreizeitgestaltung. Diese Projekte sind in erheblichen Größenordnungen auch im Kultusministerium angesiedelt. Von daher gibt es dort immer Schnittstellen. Genau zu der Frage der Gewährleistung und Optimierung des ganzheitlichen Anspruchs gibt es Gespräche. Wenn diese abgeschlossen sind, werden wir den Ausschuss rechtzeitig darüber informieren.

Vielen Dank, Herr Minister. Weitere Nachfragen gibt es nicht.

Wir kommen zur Frage 3. Sie betrifft die Entwicklung und Konsolidierung der neuen Kommunalstrukturen und wird von dem Abgeordneten Herrn Grünert gestellt.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! CDU und SPD bringen im Koalitionsvertrag ihre Überzeugung zum Ausdruck, „dass es in den nächsten Jahren darauf ankommt, dass sich die Kommunen in den neuen Strukturen entwickeln und konsolidieren“. Weiter heißt es im Koalitionsvertrag: „Soweit freiwillig weitergehende Gebietsänderungen angestrebt werden, findet dies unsere Unterstützung.“

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Weise will die Landesregierung zukünftig Städte, Gemeinden und Landkreise bei der Konsolidierung und Entwicklung leistungsfähiger Strukturen unterstützen und wie bewertet sie in dem sich gegenwärtig vollziehenden Prozess Fragen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für die Kommunen in SachsenAnhalt?

2. Unter Beachtung welcher Grundsätze beabsichtigt die Landesregierung; freiwillige Gebietsänderungen von Städten und Gemeinden zusätzlich zu unterstützen und finanziell zu fördern?

Vielen Dank. - Die Frage wird für die Landesregierung vom Minister des Innern Holger Stahlknecht beantwortet.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich beantworte die Frage des Abgeordneten Herrn Gerald Grünert namens der Landesregierung wie folgt.

Zu 1: Über das Haushaltskennzahlensystem werden die Kommunalaufsichtsbehörden auch weiterhin insbesondere die Kommunen unterstützen, deren dauerhafte Leistungsfähigkeit weggefallen oder gefährdet ist. In gemeinsamen Dienstberatungen vor Ort sollen die Ursachen lokalisiert und Lösungsvorschläge erarbeitet werden, wie die betroffene Kommune ihre dauerhafte Leistungsfähigkeit wiedererlangen kann.

Das Land trägt zudem seit dem Jahr 2010 mit seinem Programm Stark II dazu bei, die Verschuldung der am stärksten betroffenen Kommunen durch Tilgungszuschüsse und Verträge über zehnjährige Anschlussdarlehen über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt nachhaltig zu senken.

Zur Erbringung des Eigenanteils für nach § 3 Abs. 1 des Entflechtungsgesetzes geförderte Straßenbauprojekte werden denjenigen Kommunen, die einen unausgeglichenen Haushalt haben und sich in der Haushaltskonsolidierung befinden, die erforderlichen Mittel nach § 16 Abs. 2 des Finanzausgleichsgesetzes zur Verfügung gestellt.

Rechtliche Fragestellungen ergeben sich in allen Fachgebieten immer wieder. Im Bereich der neuen Kommunalstrukturen werden die zuständigen Kommunalaufsichtsbehörden die sich in Einzelfällen ergebenden Rechtsfragen mit den zur Verfügung stehenden Instrumenten der kommunalaufsichtlichen Beratung und Betreuung lösen. Die gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen dafür stehen zur Verfügung.

Auch in Bezug auf die Kommunen in den neuen Strukturen ist es weiterhin das Ziel der Kommunalaufsicht, über die Sicherstellung einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und den Kommunalaufsichtsbehörden ein zweckmäßiges und rechtmäßiges Verhalten zu sichern.

Zu 2: Wie bereits in der Vorbemerkung zitiert, spricht der Koalitionsvertrag bei freiwilligen weiteren Gebietsänderungen nur von Unterstützung. Er enthält aber keine finanziellen Unterstützungsaussagen. Die Kommunalaufsichtsbehörden werden die Kommunen im Wege der kommunalaufsichtlichen Beratung und Betreuung unterstützen. Ob und gegebenenfalls wie eine weitergehende finanzielle Unterstützung erfolgen kann, wird die Landesregierung bei sich konkret ergebenden Einzelfällen prüfen.

Vielen Dank, Herr Innenminister. Nachfragen gibt es nicht.

Wir kommen zur nächsten Fragestellung. Die Frage 4 wird von dem Abgeordneten Herrn Uwe Loos gestellt. Es geht um die interkommunale Funktionalreform.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! CDU und SPD streben laut Koalitionsvertrag eine interkommunale Funktionalreform mit dem Ziel der orts- und bürgernahen Erledigung von hierfür zweckmäßigen Aufgaben an, um die Rathäuser zum Eingangsportal für möglichst viele Bürgeranliegen zu machen. Dafür sollen kooperative Ansätze zwischen den Gebietskörperschaften durch die Gesetzgebung weiter befördert und durch geeignete Anreize unterstützt werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welches Ministerium der Landesregierung ist für die interkommunale Funktionalreform federführend verantwortlich und wie beabsichtigt die Landesregierung die Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände bei der Fortentwicklung der entsprechenden Gesetze sicherzustellen?

2. Welche kooperativen Ansätze gibt es nach Auffassung der Landesregierung zwischen den kommunalen Gebietskörperschaften, die hinsichtlich möglicher Aufgabenverlagerungen durch die Gesetzgebung sowie durch weitere Anreize befördert und unterstützt werden können?

Vielen Dank, Herr Kollege. - Die Frage wird vom Minister des Innern beantwortet.

Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich beantworte die Frage des Abgeordneten Herrn Loos namens der Landesregierung wie folgt.

Zu 1: Für die interkommunale Funktionalreform ist das Ministerium des Innern federführend verantwortlich. Die interkommunale Verlagerung von Aufgaben betrifft unmittelbar den Aufgabenbestand der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einerseits und der Landkreise andererseits. Es liegt in der Natur der Sache, dass Änderungen dieser Zuständigkeit einen offenen und sachgerechten Dialog zwischen allen Beteiligten erforderlich machen.

Die Landesregierung beabsichtigt, diesen Dialog konstruktiv mit dem Ziel zu moderieren und zu führen, dass hierfür zweckmäßige Aufgaben noch orts- und bürgernäher erledigt werden. Die kom

munalen Spitzenverbände sollen bei den dieses Thema berührenden Belangen vor einer verbindlichen Entscheidungsfindung der Landsregierung sehr frühzeitig und vertrauensvoll einbezogen werden.

Die kommunalen Spitzenverbände sind bereits angesprochen worden. Es gibt Vorstellungen des Städte- und Gemeindebundes, welche Aufgaben von den Landkreisen auf die Städte und Gemeinden verlagert werden sollen, und es gibt Vorbehalte des Landkreistages gegen die Begehrlichkeiten des Städte- und Gemeindebundes.

Wir gehen davon aus, dass wir in einem Dialog, den wir im Innenausschuss gern mit allen Fraktionen führen werden, eine Schnittmenge finden werden, die alle zufriedenstellt und auch dem Anspruch gerecht wird, dass das Rathaus Eingangsportal für die Bürger ist.

Zu 2: Die interkommunale Zusammenarbeit ermöglicht den Kommunen trotz der knappen kommunalen Finanzen ihre Leistungsfähigkeit bei der Erfüllung unterschiedlicher Aufgaben optimal auszuschöpfen.

Der Gebrauch der gesetzlichen Instrumentarien kommunaler Gemeinschaftsarbeit gewährleistet eine sachgerechte, zweckmäßige und qualitativ verlässliche Erledigung kommunaler Aufgaben. Diese kooperativen Ansätze der interkommunalen Zusammenarbeit könnten im Ergebnis der demnächst beginnenden Prüfung zu möglichen Aufgabenverlagerungen - das erwähnte ich bereits - weiter befördert und unterstützt werden, soweit ein aus der Sicht der kommunalen Ebene sinnvoller und von der Landesregierung nachvollziehbarer Regelungsbedarf gesehen wird.

(Herr Loos, DIE LINKE, und Frau Dr. Pasch- ke, DIE LINKE, melden sich zu Wort)

- Nachfrage?

Viele Dank, Herr Minister. Es gibt eine Nachfrage der Abgeordneten Frau Dr. Paschke.

Mehrere.

Herr Innenminister, die interkommunale Funktionalreform ist kein neues Thema. In der vergangenen Legislaturperiode hat man es nicht packen können, weil die objektiven Widersprüche der Interessen des Städte- und Gemeindebundes und des Landkreistages nicht im Dialog ausgeräumt werden konnten und die Koalition sich immer darauf bezogen hat, dass man keine interkommunale Funktionalreform machen könne, solange keine Einigung existiere.