Wir dürfen uns über ein Solarvalley in SachsenAnhalt, Sachsen und Thüringen freuen, das mit einem Netzwerk aus 29 weltweit agierenden Unternehmen, neun renommierten Forschungseinrichtungen, beispielsweise dem Fraunhofer-Center für Silizium-Photovoltaik in Halle, und vier Universitäten zusammenarbeitet.
Gerade die Forschung und Entwicklung für Photovoltaik in unseren Hochschulen und Instituten sind ein wichtiges Pfund, mit dem Sachsen-Anhalt im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe wuchern kann, und nicht nur das. Die Forschung ist heute wichtiger denn je; denn wir wissen, dass die Massenproduktion von hochqualitativen Photovoltaikwafern und ganzen Komponenten mittlerweile in vielen Teilen der Welt möglich ist, und das meist zu deutlich günstigeren Preisen. Umso wichtiger sind für den Standort Sachsen-Anhalt die wissenschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen.
Meine Damen und Herren! Vor mittlerweile elf Jahren wurde von der rot-grünen Mehrheit im Bundestag das Erneuerbare-Energien-Gesetz geschaffen. Damit erfolgte eine Weichenstellung, die die Energie aus Wasser, Sonne, Wind und Biomasse aus der Ökonische heraus zu einem entscheidenden Wirtschaftsfaktor werden ließ. Es ist ein Gesetz, dessen Wirkungen selbst die Erwartungen der
größten Optimisten um mehr als das Dreifache übertroffen haben und ohne dessen Mechanismen wir heute sicherlich nicht bei einem Anteil von ca. 17 % an der Stromversorgung Deutschlands durch erneuerbare Energien wären.
In Sachsen-Anhalt liegt dieser Anteil mittlerweile bei über 50 % des hier verbrauchten Stroms. Ohne dieses Gesetz hätten wir in unserem Bundesland sicherlich nicht fast 20 000 neue Arbeitsplätze im Bereich der erneuerbaren Energien schaffen können. Es war Grundlage eines bedeutenden Jobmotors.
Doch diese Jobs sind auch im Vertrauen auf stabile und verlässliche politische Rahmenbedingungen entstanden. Aus diesem Grunde ist es sehr zu begrüßen, dass neben der plötzlichen Einsicht von CDU/CSU und FDP in die Notwendigkeit, zum rotgrünen Atomausstieg zurückzukehren, die Vergütungssätze für Solarstrom mit Stand vom 1. Januar 2011 in dem aktuellen Entwurf der Novelle zum EEG, den die Bundesregierung zur Stunde zur ersten Lesung in den Deutschen Bundestag einbringt, nicht verändert werden sollen.
Denn die Solarunternehmen verlangen zu Recht Verlässlichkeit und angemessene Vergütungssätze im EEG, damit die Produkte, die von über 3 300 Beschäftigten in Sachsen-Anhalt produziert werden, auch in Deutschland zum Einsatz kommen können. Selbstverständlich ist es dabei notwendig, auf der einen Seite die Produktionskosten zu senken und auf der anderen Seite Qualität und Energieausbeute der Solarmodule zu erhöhen, sodass sich die bessere Wirtschaftlichkeit im Preis-Leistungs-Verhältnis für den Käufer auszahlt.
Kürzere Wege zwischen Forschung, Entwicklung und Produktion sowie deren weitere Optimierung sind entscheidende Voraussetzungen, um Innovationen zur Massenfertigung reifen zu lassen. So erhoffe ich mir von der neuen Konstellation, in der die Wissenschaft beim Wirtschaftsministerium angedockt ist, schnellere Entscheidungen sowie eine hohe Innovationsschubkraft für den Wirtschaftsstandort Sachsen-Anhalt.
Aus meiner Sicht muss es weiterhin das Ziel sein, mit dem EEG neue und derzeit noch kostenintensive Technologien in die Marktfähigkeit zu überführen. Es ist ein Instrument der Markteinführung, aber keine dauerhafte Kofinanzierung. In diesem Sinne rate ich zur Weiterentwicklung dieses Instruments mit Augenmaß und ohne Schnellschüsse, wie wir sie bei den Sonderkürzungen der Solarvergütung seitens der CDU und der FDP im Jahr 2010 beim Bund erlebt haben.
auf die verstärkte Förderung von Wind-OffshoreAnlagen setzt, was mit massiven Investitionen verbunden ist, wird schnell klar, dass diese investive Dimension nur von den großen Energiekonzernen zu bewältigen ist. Damit könnte die Monopolstellung der gleichen Konzerne ihre Fortsetzung finden. Es wechseln die Rosse, die Reiter bleiben die gleichen.
Eine Energiewende muss mehr sein. Laut einem Statement von Q-Cells wird bereits im Jahr 2012 die Vergütung der Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit der Wind-Offshore-Vergütung gleichziehen. Das mittelfristige Kostensenkungspotenzial von Photovoltaik ist deutlich stärker als bei Wind-Offshore. Selbstverständlich wird Photovoltaik nur einen Teil der Versorgung abdecken, es wird jedoch, wie der Bundesverband Solarwirtschaft gestern zur Eröffnung der „Intersolar“ mitteilte, mit 10 % bis zum Jahr 2020 dennoch einen beachtlichen Anteil am Solarstrom haben.
Erfreulich ist ebenfalls: Q-Cells wird weiterhin am Standort Sachsen-Anhalt produzieren und insbesondere forschen. Das Unternehmen wird noch in diesem Jahr eine Linie für kristalline Module am Standort Thalheim eröffnen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Den Koalitionspartnern in Sachsen-Anhalt liegt die Weiterentwicklung der bei uns ansässigen Solarbranche sehr am Herzen. Gerade deshalb möchte ich ausdrücklich hervorheben, dass wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner im Koalitionsvertrag vereinbart haben, in Kooperation mit heimischen Solarfirmen und Forschungseinrichtungen Modellprojekte anzustreben, mit welchen die Installation von Photovoltaikanlagen im privaten Sektor sowie bei öffentlichen Gebäuden vorangebracht werden kann, was einen Beitrag zum Umstieg auf erneuerbare Energien leistet, und Innovationen geschaffen werden können, die für die Branche von existenzieller Bedeutung sind. In diesem Zusammenhang werden wir von parlamentarischer Seite darauf achten, dass die Landesregierung diese Vereinbarung zeitnah anpackt.
„Das ‚Energieland Sachsen-Anhalt’ soll auch zukünftig seinen Spitzenplatz als ‚Land der erneuerbaren Energien’ behaupten. Hierbei sind die Energieeinsparung, die Forschung nach neuen Technologien und der transparente Umbau der Energieversorgung mit erneuerbaren Energien ein wichtiger Beitrag für den Schutz von Mensch und Umwelt.“
Ich denke, mit den vereinbarten Projekten wie den genannten Kooperationen mit Solarfirmen, dem geplanten Modellvorhaben „100%-ErneuerbareEnergie-Region/Kommune“ und dem Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien bis 2025 zu ver
doppeln, werden wir einen wichtigen Beitrag dazu leisten, regionale Wirtschaftskreisläufe aufzubauen und den Wirtschaftsstandort Sachsen-Anhalt zu stärken.
In der Photovoltaikindustrie unseres Landes sind 3 300 Arbeitskräfte direkt beschäftigt. Hinzu kommen zahlreiche Zulieferer, Zwischenhändler und Monteure. Nach Angaben des Bundesverbandes der Solarwirtschaft werden allein im Handwerk rund um die Solarindustrie circa 4,2 Milliarden € an Wertschöpfung in Deutschland erzielt. Die Solarwirtschaft hat sich also zu einem beachtlichen Wirtschaftsfaktor entwickelt, den es neben den ökologischen Zielstellungen in unserem Land weiter auszubauen gilt.
Sachsen-Anhalt wird von der Innovationskraft der Hochschulen, der Institute und der Windkraft- und Solarbranche stärker als bisher wirtschaftlich profitieren. Wenn andere alles können außer Hochdeutsch - Sachsen-Anhalt ist die Wiege der deutschen Solarindustrie. In diesem Sinne: Wer, wenn nicht wir? Wo, wenn nicht hier? - Tatsächlich, Herr Erdmenger: Ex oriente lux, und das immer und kostenfrei. - Herzlichen Dank.
Herzlichen Dank, Herr Kollege Mormann. - Das war ein Ausstieg aus der Debatte in Latein. Wir können somit diesen Tagesordnungspunkt schließen. Beschlüsse zur Sache werden gemäß § 46 Abs. 6 der Geschäftsordnung nicht gefasst. Der Tagesordnungspunkt ist damit abgeschlossen.
Gemäß § 45 der Geschäftsordnung findet auf Antrag monatlich eine Fragestunde statt. Es liegen sechs kleine Anfragen vor.
Die Frage 1 trägt die Überschrift: Große Umbrüche bis 2016 im Landesaufbau angekündigt. Sie wird von der Abgeordneten Frau Evelyn Edler gestellt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Im Streitgespräch „Das treibt uns um - Höhere Steuern, mehr Schulden oder sparen?“ Finanzminister Bullerjahn und Gemeindebund-Geschäftsführer Leindecker über Kommunen in Not. In der „Mitteldeutschen Zei
tung“ vom 23. Mai 2011, Seite 2, kündigte Finanzminister Bullerjahn die Abschaffung der Dreistufigkeit des Landesaufbaus an. Bis 2016 soll das Landesverwaltungsamt als Bündelungsbehörde aufgelöst sein.
2. Welche inhaltlichen und zeitlichen Eckpunkte gedenkt die Landesregierung bis zur Umsetzung der Zweistufigkeit des Landesaufbaus zu realisieren?
Vielen Dank, Frau Kollegin Edler. - Die Antwort der Landesregierung wird vom Minister der Finanzen Jens Bullerjahn gegeben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf die Frage der Abgeordneten Frau Edler antworte ich für die Landesregierung folgendermaßen:
Zunächst zu der in der Vorbemerkung erwähnten Frage der Verwaltungsstufen, die im Rahmen einer Fragestunde nur in Ansätzen erläutert werden kann. Die Diskussion über die Zwei- oder Dreistufigkeit unserer Verwaltung ist, wie Sie wissen, fast so alt wie die Landesverwaltung selbst. Diejenigen, die schon lange dabei sind, wissen, dass es bereits im Jahr 1994 eine Enquetekommission zum Thema Verwaltungsreform gab.
Die Bildung des Landesverwaltungsamtes war damals schon ein Kompromiss, der nicht nur die Zusammenlegung der drei Regierungspräsidien, sondern auch die eine oder andere Sonderbehörde in Sachsen-Anhalt umfasste. Im Ergebnis dessen ist der Aufbau unserer allgemeinen Verwaltung dreistufig. Große Sonderverwaltungen, zum Beispiel Polizei oder Vermessung, sind jedoch bereits heute zweistufig.
All das ist nicht unbekannt. In der Sozial- und Versorgungsverwaltung ist dies mit der Bildung des Landesverwaltungsamtes übrigens ebenfalls gerade geschehen. Die Beispiele zeigen, dass die Frage deutlich komplexer ist als nur: Bist du für einen zweistufigen oder einen dreistufigen Aufbau?
Möglicherweise ist zudem entscheidender, dass mit der Bildung des Landesverwaltungsamtes Sonderbehörden abgeschafft werden konnten, was neben der fachlichen Bündelung auch zu einem deutlich schlankeren Verwaltungsaufbau geführt hat - über das Thema werden wir heute noch ausführlich diskutieren - und damit Personaleinsparungen möglich macht.
menbedingungen auf dem Prüfstand steht und stehen muss, ist richtig und keine Erfindung von mir. Wir hatten schon viele derartige Debatten hier im Landtag, in der Öffentlichkeit und in den Ausschüssen.
Wenn Sie sich das „MZ“-Interview vom 23. Mai 2011, auf das sich die Anfrage bezieht, genau anschauen, wird deutlich, dass ich nicht von Auflösung gesprochen habe, sondern davon, dass die Behörde in ihrer heutigen Struktur - davon gehe ich weiterhin fest aus - im Jahr 2016 nicht mehr existieren wird. Darin steht genau: „in seiner heutigen Struktur“.
Insbesondere habe ich dafür einige politische Voraussetzungen genannt, die aus meiner Sicht nicht nur wünschenswert wären, sondern die für eine solche Organisationsänderung erforderlich sind. Es ist insofern kein Zufall, dass ich diese Diskussion über eine mögliche Veränderung in einem gemeinsamen Interview mit Herrn Leindecker vom Städte- und Gemeindebund angesprochen habe. Diejenigen, die es nachlesen konnten, wissen, dass er sich an dieser Diskussion unaufgeregt beteiligt hat.
In der Sache geht es hierbei weitgehend um eine sachgerechte Schnittstelle zwischen der Landesverwaltung und den Kommunalverwaltungen. Über die Verlagerung von Aufgaben auf die Kommunen hinaus geht es insbesondere um die Leistungsfähigkeit und die Qualität der kommunalen Verwaltungen in unserem Land. Denn das Landesverwaltungsamt infrage zu stellen bedeutet insbesondere auch, die Verwaltungsaufsicht über die Kommunen zu reduzieren. Ferner müsste auf etliche auch in den Fachausschüssen des Landtages geschätzte Verwaltungsaufgaben - ich nenne als Beispiel die Widerspruchsverfahren - künftig gänzlich verzichtet werden.
Dies alles sind Komplexe und nach aller Erfahrung auch politisch kontroverse Themen, bei denen mir als Finanzminister nicht an dogmatischen Festlegungen, sondern an möglichst effizienten Strukturen und der nötigen Diskussion gelegen sein muss. Ich gehöre nicht zu denjenigen, die sagen: Es kann alles bleiben, wie es ist, und andere lösen mir meine Probleme.
Zu Ihrer Frage nach Grundlagen und Eckpunkten kann ich zunächst auf die Koalitionsvereinbarung verweisen. In der Aussage zu den Bereichen Schulaufsicht und Themen der Sozialverwaltung wird darauf eingegangen. Es werden wahrscheinlich sehr nachhaltige Veränderungen sein, wenn es dazu zu Diskussionen in den jeweiligen Fachbereichen kommt.
Im Rahmen der dazu durchgeführten Beratung hat die Landesregierung das Innenministerium am 24. Mai 2011 im Kabinett gebeten, den Entwurf eines Organisationsgesetzes nach Artikel 86 der Landesverfassung vorzulegen. Im Rahmen der