Meine Damen und Herren, in unserem Wahlprogramm von 2014 haben wir LINKE bezüglich der Stiftung für das sorbische Volk eine „bedarfsgerechte Finanzierung“ und einen „notwendigen Inflationsausgleich“ versprochen. DIE LINKE hat Wort gehalten und ihren Antrag eingebracht. CDU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag eine „auskömmliche Finanzierung“ für die Stiftung für das sorbische Volk versprochen. Auskömmlichkeit setzt aber insbesondere bei mehrjährigen Laufzeiten des Abkommens einen Teuerungsausgleich und damit eine Dynamisierung voraus. Also stehen auch Sie, werte Mitglieder der Koalition, zu Ihren gegebenen Versprechen. Um dies zu unterstützen, wird DIE LINKE dem vorliegenden Antrag zustimmen, auch, damit der Sächsische Landtag nunmehr nicht nur von außen sorbisch
beschriftet ist, sondern auch von innen heraus den Verfassungsauftrag zur sorbischen Sprach- und Kulturförderung befolgt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Stiftung für das sorbische Volk unterstützt mit Mitteln des Bundes und der Länder Brandenburg und Sachsen die Bewahrung und Entwicklung der Sprache, Kultur und Tradition als Ausdruck der Identität des sorbischen Volkes. Identität bewahren und Traditionen pflegen sind Werte, die auch die AfD nachdrücklich befürwortet.
Die sorbische Identität wurzelt in circa 1 400 Jahren Geschichte auf dem Gebiet des heutigen Sachsens. Mit dem Vordringen der germanischen Sachsen in die slawischen Siedlungsgebiete ab dem 10. Jahrhundert wurden viele sorbische Traditionen auch Teil unserer sächsischen Kultur.
Nur ein Beispiel: In fast jeder sächsischen Familie werden zu Ostern mit den Kindern Eier bemalt und der Strauch vor dem Haus mit ihnen geschmückt. Wenn wir uns heute um die Bewahrung und die Pflege sorbischer Traditionen bemühen, dann ist das auch eine Pflege sächsischer Traditionen. Die sorbische Tradition ist heute untrennbar mit der Lausitz als ländlich geprägtem Siedlungsraum verbunden, eine Region, die durch Abwanderung des produzierenden Gewerbes und der jungen Generation sowie durch die Ausdünnung der Infrastruktur geprägt ist. Bis zum Jahr 2030 ist mit einem Bevölkerungsrückgang in den ländlichen Regionen Sachsens von circa 10 % zu rechnen.
Bereits in den letzten zehn Jahren hat sich der Anteil der Wertschöpfung des produzierenden Gewerbes im ländlichen Raum fast halbiert. Davon ist insbesondere auch die Lausitz betroffen. Mit dem beruflichen Wegzug junger Menschen, mit dem Verlust von Arbeitsplätzen besteht aber die Gefahr, dass die über Jahrhunderte gelebten Traditionen des sorbischen Volkes langsam verschwinden. Aber auch das war für Sie, meine Damen und Herren, offenbar kein Grund, den Antrag der AfD auf Einsetzung einer Enquete-Kommission mit dem Titel „Den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen lebenswerter gestalten“ zuzustimmen.
Von Ihnen verworfen wurde auch unser Gesetzentwurf zur Stärkung der Kommunen im ländlichen Raum, der bis 2030 eine jährliche Förderung der ländlichen Gemeinden und Landkreise in Höhe von 250 Millionen Euro vorgesehen hatte. Vorgeschoben wurde, dass Sachsen mit dem kommunalen Finanzausgleichsgesetz über ein hinreichendes Instrument zur Stärkung der ländlichen Regionen verfügt. Überdies sei die Schaffung eines weiteren Sondervermögens, dessen Vergabe durch die Richtlinien der Staatsregierung erfolge, nicht erforderlich. Nun, wir sind
da anderer Auffassung. Die Realität, der Niedergang vieler ländlicher Regionen gibt uns leider recht.
Aber jetzt speziell zum Finanzierungsabkommen: Wir sehen die Notwendigkeit, die Stiftung für das sorbische Volk stetig mit entsprechenden Zuwendungen auszustatten. Die bisherigen drei Finanzierungsabkommen mit dem Bund und dem Land Brandenburg sahen einen Anteil Sachsens von jährlich rund 4 Millionen Euro im Jahr 1998, 5,8 Millionen Euro ab 2009 und schließlich 6,2 Millionen Euro ab 2016 vor. Gefördert werden damit unter anderem das Deutsch-Sorbische Volkstheater, das Sorbische National-Ensemble und der Domowina-Verlag. Diese drei Institutionen haben in der Lausitz ein hohes Ansehen. Sie tragen tatsächlich zur Bewahrung lebendiger sorbischer Traditionen bei.
Was nützen aber langfristig drei hochwertige Institutionen, wenn das große Ganze nicht stimmt, wenn immer mehr junge Menschen in ihren Regionen keine Perspektive mehr finden? Die AfD steht zu dem Finanzierungsabkommen für das sorbische Volk. Wir werden aber weiterhin darauf drängen, dass die ländlichen Regionen Sachsens nicht weiter vernachlässigt werden. Unsere ländlichen Regionen, auch die Lausitz, haben Zukunftspotenziale, die endlich gehoben werden müssen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag, der hier vorgelegt wurde, ist im Grunde in Ordnung. Aber es fehlen viele konkrete Themen, die der Staatsregierung für die Verhandlungen mitgegeben werden. Deshalb sehe ich das als Chance – meine Vorrednerinnen und Vorredner haben das genutzt –, dass wir über diese Themen sprechen, um die es bei den Verhandlungen gehen muss.
Die Höhe der staatlichen Zuschüsse an die Stiftung für das sorbische Volk liegt heute trotz leichter Steigerungen in den letzten Jahren nur 11 % über dem Niveau des Jahres 2000. Allein die Inflationsrate betrug jedoch innerhalb dieser letzten 18 Jahre knapp 30 %. Reell wurde ungeachtet aller politischen Bekenntnisse zum Stellenwert sorbischer Sprache und Kultur in Sachsen an den Grundlagen für Erhalt und Weiterentwicklung derselben kräftig gespart. Das zeigt sich an den Zahlen der Mitarbeitenden in den sorbischen Institutionen recht eindrucksvoll. Diese ist in den letzten fünf Jahren um ein Viertel zurückgegangen. In einigen Fällen handelt es sich dabei um Reaktionen auf einen damals tatsächlich akuten Sparzwang. Aber so manche Institutionen wurden im Zuge dieser Sparmaßnahmen an die Grenze ihrer Arbeitsfähigkeit gebracht und stehen dort im Wesentlichen bis heute.
Öffentlich sichtbar ist das vor allem im Sorbischen National-Ensemble, das viele Programme aus Personalmangel nur noch reduziert oder überhaupt nicht mehr zeigen kann. Jedoch reicht es in den restlichen Einrichtungen nur für den Erhalt des Status quo, nicht jedoch für die nötige Weiterentwicklung und die Übernahme neu entstandener Aufgaben. Die moderaten Aufwüchse der letzten zehn Jahre wurden durch Inflation und Tarifsteigerungen überwiegend nivelliert.
Einige zentrale Einrichtungen wie die obersorbische Sprachschule in Milkel mussten in den 1990-er Jahren sogar ganz geschlossen werden, weil die nötigen Mittel nicht mehr zur Verfügung standen. In diesem konkreten Fall wurde damit eine Bresche in den Bereich der sorbischen Erwachsenenbildung geschlagen, die heute noch schmerzlich spürbar ist. Es mangelt nicht etwa an Interessenten, die zumindest Grundlagen des Sorbischen erlernen wollen. Es steht schlicht seit 25 Jahren keine leistungsfähige Struktur mehr zur Verfügung, die sie dabei unterstützen könnte.
Die nunmehr angedachte Schaffung einer Schule für obersorbische Sprache und Kultur wäre daher weder eine neue Aufgabe noch eine zusätzliche Leistung, sondern es ist schlicht die Korrektur einer Sparentscheidung aus den Neunzigerjahren. Zugleich stellt die Digitalisierung des Alltags und der Arbeitswelt uns alle vor neue Herausforderungen. Während digitale Angebote in deutscher Sprache selbstverständlich sind und sowohl von Großkonzernen als auch von der öffentlichen Hand und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorangetrieben und
ausgebaut werden, gilt das für dieselben Angebote in sorbischer Sprache nur sehr eingeschränkt. Es konnten in den letzten fünf Jahren dank zusätzlich zur Verfügung gestellter Bundes- und Landesmittel einige wegweisende Modellprojekte umgesetzt werden, zum Beispiel die sorbische Rechtschreibprüfung, ein Online-Sprachkurs oder das erste elektronische Lehrbuch in sorbischer Sprache. Andere Angebote wurden von sorbischen Enthusiasten in freiwilliger Arbeit auf den Weg gebracht.
Dennoch ist das Sorbische ziemlich weit davon entfernt, einen festen Platz in der digitalen Welt zu besetzen. Noch immer haben Sorben keine andere Wahl, als ihre Smartphones und Computer auf Deutsch zu bedienen und Deutsch mit ihnen zu kommunizieren, da es nach wie vor keine sorbische Spracherkennung gibt. Damit steht einer der wesentlichen alltäglichen Sprachräume in einer der beiden Landesprachen Sachsens de facto nicht zur Verfügung. Eine Sprache muss jedoch in allen Lebensbereichen einsetzbar sein, um zukunftsfähig zu sein. Der Grund für diesen Rückstand liegt allerdings weder in der sorbischen Sprache selbst noch an einem etwaigen Mangel entsprechender Fachleute, sondern schlicht und ergreifend an den nötigen finanziellen Mitteln. An dieser Stelle ist der Staat gefragt, das entstandene Ungleichgewicht wenigstens an einigen Stellen auszugleichen.
Es ist das erklärte Ziel des Freistaates, die Anwendung der sorbischen Sprache in Wort und Schrift im öffentlichen
Leben zu fördern. Der Anspruch muss sein, solche Bedingungen zu schaffen, unter denen das Sorbische gleichberechtigt oder zumindest etwas weniger benachteiligt existieren kann. Das ist im digitalen Bereich, für den bisher keine ständige Förderung vorgesehen war, nur durch verstärktes finanzielles Engagement machbar. Gleiches gilt für das weite Feld sorbischsprachiger Medien, insbesondere audiovisueller Produktionen. Da der öffentlich-rechtliche Rundfunk einerseits offenbar nicht willens ist, sein Angebot in sorbischer Sprache auf ein vernünftiges Maß auszuweiten, und sich andererseits der Medienkonsum vor allem der der jüngeren Generation ohnehin von linearen Fernsehen und Radio wegentwickelt, werden auch hier in den nächsten Jahren größere Anstrengungen seitens sorbischer Institutionen und Dritter nötig sein. Auch dies wird sich nicht zum Nulltarif verwirklichen lassen.
Neben dem Schwerpunkt Digitalisierung sowie der zuvor angesprochenen Erwachsenenbildung in sorbischer
Sprache wird zukünftig auch die gezielte Nachwuchsförderung von sorbischsprachigen Fachkräften eine größere Rolle spielen müssen, um die Arbeitsfähigkeit sorbischer Institutionen und Organisationen zu erhalten. Auch hierfür müssen Strukturen aufgebaut werden. Sachsen als Heimatland des größten Teils der Sorben ist in den vergangenen Jahren mehrfach unter anderem bei der Bereitstellung der zusätzlichen Mittel für die Präsenz der sorbischen Sprache in elektronischen Medien mit gutem Beispiel vorangegangen und hat den Bund und Brandenburg motiviert, ihr Engagement ebenfalls zu verstärken.
Die Staatsregierung möge diese positive und unterstützende Grundhaltung bei den Verhandlungen zum neuen, mittlerweile vierten Finanzierungsabkommen beibehalten. Meine Fraktion stimmt dem vorliegenden Antrag zu, auch wenn er für die Verhandlungen der Staatsregierung, die hier gefordert werden, wenig qualitative Vorgaben macht.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es wirkt schon ein wenig putzig, wenn die Regierungsparteien die Staatsregierung zu Selbstverständlichkeiten auffordern; nämlich ein Finanzierungsabkommen mit den Sorben rechtzeitig zu verhandeln. Meine Kollegen haben die Gründe dafür bereits genannt.
Ich persönlich hätte mir heute auch Anträge der Koalition zu solchen Themen wie ÖPNV, Schülerticket und Azubiticket, Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Lehrer, Polizisten und Richter vorstellen können.
Doch nun zu den Sorben: Die Sorben sind nach meiner Auffassung durch das absehbare Ende des Braunkohleabbaus in der Lausitz in einer existenzbedrohenden Lage. Sie müssen befürchten, dass viele ihrer Kinder das sorbische Siedlungsgebiet verlassen und sich neue Arbeitsplät
ze in anderen Teilen Deutschlands suchen. Die Braunkohlekommission hat sich hiermit schon beschäftigt. Die Sorben sollten im eigenen Interesse klären, wer ihre legitime Interessenvertretung ist: Domowina, Stiftung für das sorbische Volk, Rat für sorbische Angelegenheiten, und seit November haben wir auch den Serbski Sejm. Es wurden 24 Abgeordnete gewählt. Die Landesregierungen von Brandenburg und Sachsen haben dieses demokratisch legitimierte Parlament der Sorben und Wenden bisher nicht anerkannt. Eine Klärung ist nötig. Die Domowina hat mitgeteilt, dass heute zwischen 20 000 und
Sehr positiv ist das Schulverwaltungsprogramm und dass seit dem Schuljahr 2017/2018 quantitative Teilnehmerzahlen am Sorbischunterricht vorliegen. Ich wünsche den Staatsregierungen von Sachsen, Brandenburg und auch der Bundesregierung gute Verhandlungen. Ich hätte mir gewünscht, dass dieser Antrag Verhandlungsziele und Eckpunkte fixiert. Das ist nicht der Fall. Trotzdem werden wir diesem spärlichen Antrag zustimmen, weil er in die richtige Richtung geht und weil uns die Sorben wichtig sind.
Wir sind jetzt am Ende der ersten Rederunde angekommen. Soll eine weitere Rederunde eröffnet werden, beispielsweise durch die einbringenden Fraktionen? – Das kann ich nicht erkennen. Gibt es überhaupt noch Redebedarf aus den Fraktionen heraus zu diesem Antrag? – Das kann ich auch nicht erkennen. Damit kommt jetzt die Staatsregierung zum Zuge. Das Wort ergreift die Staatsministerin Frau Dr. Stange.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor wenigen Wochen hatte ich die Gelegenheit, am Studententreffen der Schadowanka teilzunehmen. Es war ein besonderes Erlebnis, auch wenn man der sorbischen Sprache nicht mächtig ist, aber gute Dolmetscher hat, zu sehen, mit welcher Freude die Studierenden und nicht nur die Studierenden, sondern alle, die irgendwann einmal an das sorbische Gymnasium gegangen sind oder heute in der Welt aus den Hochschulen heraus wieder zurückkommen – in dem Fall nach Bautzen –, ihre Gemeinschaft auch in der Sprache pflegen. Dort wurde mir zum ersten Mal jenseits der Trachten, die man sonst sieht, oder historischer Filme oder auch der Künstlerinitiative wieder so richtig bewusst, wie das sorbische Leben tatsächlich stattfindet.
Die Stiftung für das sorbische Volk, die am 19. Oktober 1991 per Erlass in Lohsa gegründet wurde, ist ein wichtiger Garant dafür, dass das sorbische Leben, die Sprache, die Kultur auch weiterhin gepflegt werden; denn so, wie es im Bildungssystem heißt, gilt auch hier: Ungleiches muss ungleich behandelt werden. Die sorbische Sprache, die sorbische Kultur sind etwas, das eine besondere
Unterstützung braucht und deshalb nicht mit den gleichen Mitteln gepflegt werden kann, wie das im Deutschen der Fall ist.
Mit Unterstützung des Staatsvertrages zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Errichtung der Stiftung für das sorbische Volk am 28. August 1998 in Schleife erlangte die Stiftung ihre Rechtsfähigkeit. Seitdem unterstützt sie als gemeinsames Instrument des Bundes und der Länder Sachsen und Brandenburg in besonderer Weise die Bewahrung und Entwicklung, die Förderung und Verbreitung der sorbischen Sprache, Kultur und Tradition als Ausdruck der besonderen Identität des sorbischen Volkes.
In der Satzung der Stiftung ist der Stiftungszweck wie folgt festgelegt – und ich möchte ihn gern benennen, weil das letztlich hinsichtlich der kritischen Stimmen der Inhalt der Verhandlungen ist, genau diesen Stiftungszweck auch zukünftig weiter zu fördern. Die Förderung von Einrichtungen der Kunst, Kultur und Heimatpflege der Sorben ist das erste Stiftungsziel, das zweite die Förderung von und die Mitwirkung bei dem Vorhaben der Dokumentation, Publikation und Präsentation sorbischer Kunst und Kultur.
Das dritte Ziel ist die Förderung der Bewahrung und Fortentwicklung der sorbischen Sprache und Identität auch in sorbischen Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen und solche, die diesem Ziel dienen, viertens die Förderung der Bewahrung der sorbischen Identität in der Öffentlichkeit, im Berufsleben und im Zusammenleben der sorbischen und nicht sorbischen Bevölkerung, fünftens die Förderung von Projekten und Vorhaben, die der Völkerverständigung und Zusammenarbeit mit anderen Volksgruppen und nationalen Minderheiten in Europa sowie der Pflege der historisch gewachsenen Verbindung der Sorben zu den slawischen Nationen und Nachbarn im Sinne des Brückenschlagens zwischen Deutschland und Mittel- und Osteuropa dienen und last, but not least die Mitwirkung bei der Gestaltung staatlicher und anderer Programme, die den Stiftungszweck berühren. Das sind die sechs Ziele, die mit der Stiftung und dem Stiftungszweck verfolgt werden und wofür wir uns in den Verhandlungen weiter einsetzen werden.
Es wurde schon von meinen Vorrednern genannt, dass damit nicht nur Kultureinrichtungen gefördert werden wie das Deutsch-Sorbische Theater in Bautzen, das Sorbische National-Ensemble, Künstlerinitiativen, sondern auch die wissenschaftlichen Institutionen, zum Beispiel das Sorbische Institut.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das sind wichtige Elemente, um die Minderheit des sorbischen Volkes zu schützen, ihre Sprache zu bewahren und vor allen Dingen dafür Sorge zu tragen, dass diese Volksgruppe auch künftig ein fester und unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesellschaft bleibt. Deshalb setze ich mich – und das nun mittlerweile schon zum zweiten Mal – vor solchen Verhandlungen dafür ein, dass wir auch im nächsten Vertrag eine Weiterentwicklung für diese Zwecke bekommen,
dass wir uns aktiv dafür einsetzen, dass die Stiftung für das sorbische Volk in die Lage versetzt wird, ihre Aufgaben gewissenhaft und entsprechend dem Stiftungszweck zu erfüllen.
Hierzu haben der Bund, das Land Brandenburg und der Freistaat Sachsen am 15. Februar 2016 das nunmehr dritte und aktuelle Abkommen für die gemeinsame Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk geschlossen. Dieses Abkommen gilt bis zum 31. Dezember 2020. Mit dem Abkommen wurde für diese Laufzeit auch die auskömmliche Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk gesichert.
Liebe Frau Schubert von den GRÜNEN, vielleicht eine kleine Anmerkung: Sie können das möglicherweise nicht wissen, aber vor zehn Jahren ist der Sparzwang bei der Stiftung für das sorbische Volk und die Verlängerung der Verhandlungen für die Stiftung durch eine Vertreterin der GRÜNEN im Haushaltsausschuss des Bundestages ausgegangen bzw. verhindert worden. Frau Hermenau war damals der Meinung, dass die Stiftung dringend einen Überarbeitungsbedarf braucht und einen Reformbedarf hat. Deshalb wurden die Verhandlungen damals verzögert, in die Länge gezogen und ein Sparzwang ausgeübt.
Zurück zum eigentlichen Ziel: Ich will nur sagen, ich würde mir wünschen, dass der Bund die Stiftung für das sorbische Volk in Zukunft gleichermaßen unterstützt, wie das Sachsen und Brandenburg tun. Wir haben schon mit dem Koalitionsvertrag ein klares Zeichen gesetzt, nicht nur dass wir bei der Finanzierung der Stiftung vorgeprescht sind, sondern auch, dass wir seit 2016 260 700 Euro jährlich zur Verfügung stellen, um die Digitalisierung im Bereich der sorbischen Sprache voranzutreiben. Das ist das, was ich vorhin sagte, dass Ungleiches auch ungleich behandelt werden, also zusätzliches Geld zur Verfügung gestellt werden muss.
Da ausgehend vom Einigungsvertrag und von den Verfassungen Sachsens und Brandenburgs die Pflege und Entwicklung der sorbischen Sprache, Kultur und Überlieferung eine Daueraufgabe ist, stehen wir in der gemeinsamen Pflicht, die Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk in regelmäßigen Abständen neu zu justieren.