Protocol of the Session on December 11, 2018

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das war Herr Staatsminister Schenk. Er sprach für die Staatsregierung.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Sechste Gesetz zur Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien in Drucksache 6/15443.

Meine Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich rufe die einzelnen Bestandteile des Gesetzes auf. Wir können dann im Block darüber abstimmen. Überschrift, Artikel 1 und Artikel 2. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Einige Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit sind alle Bestandteile des Gesetzentwurfes beschlossen worden.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Schlussabstimmung. Ich stelle den Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Eine Anzahl Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist das Gesetz beschlossen worden.

Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 43 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, dann würden wir dem entsprechen. Gibt es Widerspruch? – Es gibt keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 8

Zweite Beratung des Entwurfs

Gesetz zur Änderung des Sächsischen Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes

Drucksache 6/15105, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 6/15552, Beschlussempfehlung des Verfassungs- und Rechtsausschusses

Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort? – Das ist nicht der Fall. Wünscht der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Richter, das Wort? – Das ist auch nicht der Fall. Wir können also zur Abstimmung schreiten.

Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Verfassungs- und Rechtsausschusses, Drucksache 6/15552. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich rufe die verschiedenen Bestandteile des Gesetzes auf: Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes, Artikel 2 Inkrafttreten.

Wer dem – es ist eine Blockabstimmung – seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. –

Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit sind die Bestandteile des Gesetzes einstimmig beschlossen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Ich stelle den Entwurf Gesetz zur Änderung des Sächsischen Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer dem Entwurf des Gesetzes zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe! – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Entwurf des Gesetzes einstimmig beschlossen und der Tagesordnungspunkt ist abgeschlossen.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 9

Finanzierungsabkommen Sorbisches Volk

Drucksache 6/15469, Antrag der Fraktionen CDU und SPD

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde ist: CDU, SPD, DIE LINKE, AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile zunächst den Fraktionen CDU und SPD als Einreichern das Wort. Das Wort ergreift jetzt für die CDU-Fraktion Herr Kollege Mikwauschk.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bundesrepublik Deutschland hat sich mit der Ratifizierung des Rahmenübereinkommens des Europarates vom 1. Februar 1995 zum Schutz und zur Förderung nationaler Minderheiten und in der Bundesrepublik heimischen Volksgruppen bekannt und verpflichtet. Der Freistaat Sachsen hat in seiner Verfassung das Landesinteresse an Schutz und Erhalt des sorbischen Volkes bekundet und sich mit dem Gesetz über die Rechte der Sorben im Freistaat Sachsen im Jahr 1999 diesem Anliegen verpflichtet. Mit meinem Fraktionskollegen Marko

Schiemann war ich am 15. Februar 2016 in Berlin zur feierlichen Unterzeichnung des Dritten Abkommens über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk.

Der Bund, das Land Brandenburg und der Freistaat Sachsen stellen insgesamt 18,6 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Die Beteiligung des Bundes beträgt drei Sechstel. Dies entspricht 9,3 Millionen Euro. Der Freistaat Sachsen trägt zwei Sechstel, das entspricht 6,2 Millionen Euro. Auf das Land Brandenburg entfällt ein Sechstel in Höhe von 3,1 Millionen Euro. Zusätzlich fördern der Bund und die beiden Bundesländer bis 2019 das Projekt „Sorbische Sprache in den neuen elektronischen Medien“. Dies, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist eine verlässliche Finanzierungsgrundlage für die Arbeit der Stiftung zur Förderung und Verbreitung der sorbischen Sprache, Kultur und Tradition. Seit mittlerweile über 27 Jahren setzt sich die Stiftung für das sorbische Volk mit den Stiftungsgremien für die Erfüllung dieses Stiftungszwecks ein. Dem parlamentarischen Beirat, der den Stiftungsrat unterstützt und berät, gehören unter anderem Mitglieder des Deutschen Bundestages, des Landtags Brandenburg und des Sächsischen Landtags an.

Im Namen der CDU-Fraktion bedanke ich mich ganz herzlich bei der Bundesregierung und den beiden Staatsregierungen sowie der Stiftung für ihr Engagement, insbesondere dem Freistaat Sachsen, der sich stets als verlässlicher Partner an der Seite des sorbischen Volkes gezeigt hat.

(Beifall bei der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag der Koalitionsfraktionen soll sichergestellt werden, dass im Hinblick auf die abzusehende Verhandlungsdauer rechtzeitig vor der Beendigung des Finanzierungsabkommens im Jahr 2020 Gespräche mit der Bundesregierung und dem Land Brandenburg aufgenommen werden, um auch künftig die Arbeit der Stiftung für das sorbische Volk auf eine gesicherte Basis zu stellen. Es ist zugleich ein Bekenntnis, die Identität und Bedeutung nationaler Minderheiten zu stärken und als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu betrachten. Eine enorme finanzielle Herausforderung stellt, wie im öffentlichen Dienst auch, die Tariferhöhung bei den Beschäftigten dar. Einen weiteren Aspekt beim Mehrbedarf an finanzieller Ausstattung sind die Preissteigerungen bei den Sachkosten.

Im März 2018 ist in der Sächsischen Staatskanzlei das digitale Lehrbuch der sorbischen Sprache „krok po kroku“, also Schritt für Schritt, freigeschaltet worden. Mittels digitaler Medien wird so der Gebrauch zum Erlernen der sorbischen Sprache leichter ermöglicht. Dies war ein wichtiger Schritt zur Anwendung und Vermittlung sorbischer Sprache im Zeitalter der Digitalisierung. Für eine stetige Weiterführung des Projektes der sorbischen Sprache in digitalen Medien ist ein weiterer finanzieller Bedarf im künftigen Finanzierungsabkommen sicherzustellen. Für eine in die Zukunft gerichtete Entwicklung bei der Anwendung der sorbischen Sprache ist eine Öffnung hin zu den neuen Medien unerlässlich. Nur so kann in der deutschsprachigen Bevölkerung der Zugang zur Kultur und Sprache der Sorben vermittelt werden. Die Lausitz ist auch heute ein anschauliches Beispiel, wie lebendige Tradition und Sprachpflege in der Region wirkt. Sachsen verdankt den Sorben nicht nur seine Ursprünge, sondern auch einen Teil seines reichen Kulturerbes. Das sorbische Volk hat mit seiner Geschichte, seiner eigenen Kultur und besonders seiner Sprache eine eigene Identität bewahrt. Mithilfe jährlicher Zuwendungen im Rahmen des Finanzierungsabkommens zwischen dem Bund, dem Land Brandenburg sowie dem Freistaat Sachsen gelingt es der Stiftung, nicht nur die sorbische Identität anhand von Ausstellungen zu vermitteln, sondern auch Veranstaltungen zur Intensivierung der Muttersprache zu pflegen. Die Förderung kultureller Aktivitäten, zum Beispiel die Durchführung von sorbischen Konzerten, gehört ebenso zu den Bestimmungen der Stiftung für das sorbische Volk.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen der Koalitionsfraktionen und als Vertreter der sorbischen Belange möchte ich im Hinblick auf die abzusehende Verhandlungsdauer die Sächsische Staatsregierung darum bitten, zeitnah Verhandlungen mit der Bundesregierung und dem Land Brandenburg für ein neues Finanzierungsabkommen aufzunehmen, um rechtzeitig vor Ende der laufenden Finanzierungsperiode zu einem Abschluss und damit zu einer verlässlichen Perspektive für die Stiftung des sorbischen Volkes zu kommen. Über den Verhandlungsstand soll bis zum 30. Juni 2019 in geeigneter Form berichtet werden.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Als Nächstes spricht für die einbringende SPD-Fraktion Herr Baumann-Hasske.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit beschäftigen wir uns in diesem Landtag mit der Förderung des sorbischen Volkes als autochthone nationale Minderheit in der Bundesrepublik Deutschland.

Wir sind uns als Fraktionen und als Landtag unserer Verantwortung für die Bewahrung und Förderung der sprachlichen und kulturellen Identität des sorbischen Volkes bewusst. Sie stellt für uns eine selbstverständliche und gesamtstaatliche Verantwortung und Aufgabe dar.

Im Juni dieses Jahres hatten wir an prominenter Stelle in der Plenardiskussion die Aussprache zum Bericht der Sächsischen Staatsregierung zur Lage des sorbischen Volkes. Heute diskutieren wir auf der Grundlage eines Koalitionsantrages, der kurz, aber in seinem Inhalt von großer Bedeutung ist, erneut über dieses Thema. Wir wollen mit diesem Antrag aus der Mitte dieses Landtages heraus die Staatsregierung darin unterstützen, die Verhandlungen mit dem Bund und dem Land Brandenburg frühzeitig aufzunehmen, um auch ab dem Jahr 2021 die Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk sicherzustellen.

Der Freistaat Sachsen, das Land Brandenburg und auch der Bund haben eine gemeinsame Verantwortung für die Pflege, die Förderung und die Entwicklung der sorbischen Sprache, Kultur und Identität. Die Stiftung ist eine öffentlich-rechtliche Institution, um eine einvernehmliche Minderheitenpolitik in allen Angelegenheiten, die für die Bewahrung und den Schutz der sorbischen Identität wesentlich sind, zu praktizieren. Ziel sollte es sein, dass sowohl der Bund als auch die Länder ihre Anteile mindestens in gleicher Höhe – Kollege Mikwauschk hat sie eben benannt – aufrechterhält und zusätzlich die Tarifentwicklung bei der Bezahlung des erforderlichen Personals berücksichtigt.

Neben den Stiftungsmitteln engagiert sich der Freistaat Sachsen auch mit weiteren Mitteln; der Kollege Mikwauschk hat eben schon das Projekt „Sorbische Sprache in digitalen Medien“ erwähnt. Das Wissenschafts- und Kunstministerium stellt weitere Mittel in Höhe von circa 300 000 Euro jährlich zur Verfügung. Mit diesen Mitteln soll die im Maßnahmenplan zur Belebung des Gebrauchs der sorbischen Sprache verankerte Imagekampagne umgesetzt werden. Im Haushalt des Innenministeriums sind zudem jährlich Mittel in Höhe von 300 000 Euro veranschlagt. Hier werden insbesondere die Kommunen in den sorbischen Siedlungsgebieten unterstützt, damit sie zusätzliche Maßnahmen ergreifen können, um die aktive Pflege der sorbischen Sprache im kommunalen Alltag zu unterstützen.

Als Koalitionsfraktionen haben wir uns bereits im Koalitionsvertrag 2014 zur Fortsetzung des Finanzierungsabkommens durch alle drei Partner bekannt. Das ist auch im letzten Vertrag so vereinbart worden und soll nun über die Periode hinaus fortgesetzt werden. Wir bitten mit diesem Antrag um die Zustimmung durch das Parlament; denn die Verhandlungen sind jetzt aufzunehmen, damit die Stiftung für das sorbische Volk auch ab dem Jahr 2021 Planungssicherheit hat. Ich bitte um Zustimmung.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Als Nächster ergreift für die Fraktion DIE LINKE Herr Kollege Kosel das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir von der LINKEN begrüßen es ausdrücklich, dass wir heute über die sofortige Aufnahme von Verhandlungen mit der Bundesregierung und dem Land Brandenburg für ein neues Finanzierungsabkommen der Stiftung für das sorbische Volk diskutieren. Es ist allerdings auch absolut notwendig, jetzt damit zu beginnen, wenn man die bisherigen Zeiten zwischen dem Ablauf des alten Finanzierungsabkommens und dem Beginn eines neuen Abkommens in der Vergangenheit betrachtet.

So war – wie der Antrag es darstellt – das erste Finanzierungsabkommen zwischen dem Bund und den Ländern Brandenburg und Sachsen im Jahre 1998 bis Ende 2007 gültig. Erst Mitte 2009 wurde ein zweites Abkommen zur Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk unterzeichnet. Das heißt, anderthalb Jahre arbeitete die Stiftung zu diesem Zeitpunkt ohne verlässliche Finanzierungsgrundlage. Das neue Abkommen setzte die Beträge der Zuwendungsgeber mit Ende 2013 fest. Erst im Februar 2016, also erneut nach über zwei Jahren, konnte ein drittes Finanzierungsabkommen abgeschlossen werden, welches nun bis zum Jahr 2020 gilt.

Es hat sich also gezeigt, dass bezüglich der Finanzierungsabkommen die Bundesregierung die Sorben und die Bundesländer Sachsen und Brandenburg teilweise über Jahre in Ungewissheit gelassen hat. Augenscheinlich wollte man in Berlin zulasten der sorbischen Sprachen- und Kulturförderung Haushaltspoker spielen. Ich erwarte, dass die Verantwortlichen in Berlin eine derartige Verantwortungslosigkeit zukünftig unterlassen. Da wir dies aber alle nicht mit Sicherheit vorhersagen können, ist es vernünftig, wenn jetzt gehandelt wird. Denn es verbleibt uns gegenwärtig in etwa der Zeitraum, den der Bund bisher für seine verantwortungslose Hängepartie in Anspruch genommen hat.

Meine Damen und Herren, augenscheinlich haben wir LINKEN die Staatsregierung bei den Haushaltsverhandlungen aufgeschreckt, als wir im Kulturausschuss unseren Antrag zur Dynamisierung der Zuschüsse für die Stiftung für das sorbische Volk als Anpassung an die Teuerungsrate einbrachten. Darin forderten wir die Erhöhung der Zuschüsse des Landes an die Stiftung für das sorbische Volk im Vergleich zum Regierungsentwurf in Höhe von je

120 000 Euro auf circa 6,3 Millionen Euro, was leider abgelehnt wurde. Aber immerhin hat es wohl den Handlungsimpuls zum nun vorliegenden Antrag erbracht. Wir nennen das: DIE LINKE wirkt.

Gleichwohl vermissen wir in dem Antrag die Aufforderung an die Staatsregierung, auf eine Dynamisierung der Zuwendung an die Stiftung in den anstehenden Verhandlungen hinzuarbeiten. Das hätte man hineinschreiben können, und ich finde, den Mut hätten Sie auch haben sollen. Aber Mut und Große Koalition ist ja eine Sache für sich. Aber in der jetzigen Debatte erwarte ich dann schon – zumindest von der Staatsregierung –, dass sie diesem Hohen Hause mitteilt, welche Verhandlungsziele sie in dieser Angelegenheit erreichen möchte, zumal dem Vernehmen nach auf der Arbeitsebene bereits zu Beginn nächsten Jahres die Verhandlungsaufnahme geplant ist. Es wäre doch schon ein Zeichen, wenn Sachsen einen Impuls zur Dynamisierung der Zuwendung an die Stiftung für das sorbische Volk gibt, denn ohne Dynamisierung droht der Stiftung durch die jährlichen Teuerungsraten mittelfristig eine chronische Unterfinanzierung.

Das sieht im Übrigen nicht nur die Linksfraktion so. Auch Vertreter des sorbischen Volkes erheben diese Forderung, damit der Verfassungsauftrag des Freistaates Sachsen zur Bewahrung und Entwicklung der sorbischen Sprache und Kultur erfüllt werden kann. Entsprechend argumentiert der sorbische Dachverband Domowina in seiner Zuarbeit an den Europarat zum Sechsten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland bezüglich des Standes der Umsetzung der europäischen Sprachencharta. Darin heißt es: „Entgegen den Forderungen der Minderheit erfolgte keine Verankerung eines jährlichen Inflationsausgleiches für steigende Sach- und Personalkosten im Abkommen. Mittelfristig ergibt sich somit ein Haushaltsdefizit der Stiftung für das sorbische Volk und damit aller sorbischen Einrichtungen und Projekte. Dies ist bei der Konzipierung eines neuen Abkommens ab 2020 zu beachten.“

Doch wie gesagt: Leider hat die Koalition nicht die Beweglichkeit aufgebracht, unserem Antrag auf Dynamisierung zu folgen, und das, obwohl der Freistaat bei der Bereitstellung der Mittel für die Digitalisierung der sorbischen Sprache löblicherweise vergleichbar agiert hat.

Meine Damen und Herren, in unserem Wahlprogramm von 2014 haben wir LINKE bezüglich der Stiftung für das sorbische Volk eine „bedarfsgerechte Finanzierung“ und einen „notwendigen Inflationsausgleich“ versprochen. DIE LINKE hat Wort gehalten und ihren Antrag eingebracht. CDU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag eine „auskömmliche Finanzierung“ für die Stiftung für das sorbische Volk versprochen. Auskömmlichkeit setzt aber insbesondere bei mehrjährigen Laufzeiten des Abkommens einen Teuerungsausgleich und damit eine Dynamisierung voraus. Also stehen auch Sie, werte Mitglieder der Koalition, zu Ihren gegebenen Versprechen. Um dies zu unterstützen, wird DIE LINKE dem vorliegenden Antrag zustimmen, auch, damit der Sächsische Landtag nunmehr nicht nur von außen sorbisch