Protocol of the Session on November 8, 2018

Ja, sehr gern.

Bitte.

Sehr geehrte Frau Staatsministerin, das ist bei Weitem nicht persönlich gemeint. Sie sind an dieser Stelle unheimlich fleißig, aber ich muss trotzdem sagen: Der Antrag ist insofern entbehrlich, weil Sie soeben fast alle Antworten gegeben haben, die dieser Antrag letztendlich beauftragt. Sie haben wenig zum Antrag selbst gesprochen als vielmehr zu dem, was nach diesem Antrag zu berichten, zu evaluieren und dergleichen ist. Sie haben mir damit letztendlich ein Stück weit recht gegeben, dass der Antrag entbehrlich ist, da er inhaltlich bereits abgearbeitet ist. – Vielen Dank.

(Zuruf von den LINKEN: Dafür war der Antrag gut, dass wir das überhaupt hören konnten! – Unruhe bei den LINKEN)

Wir kommen jetzt zum Schlusswort. Frau Pfeil-Zabel, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte und die Ausführungen der Ministerin haben gezeigt, dass es eben nicht so ist, dass wir nicht darüber sprechen sollten, welche Projekte bei uns laufen bzw. wie die Mittel ausgegeben werden.

Gerade die AfD ist immer die Erste, die genau darauf schaut, wie die Mittel im Bereich Integration ausgegeben werden. Das ist ein Erfolgsprojekt. Es stehen jetzt wieder 3 Millionen Euro im Haushalt. Das ist doch kein Pappenstiel, wie wir damit umgehen.

Wenn wir damit tatsächlich etwas geschaffen haben, worauf jetzt von Bayern aus und deutschlandweit geschaut wird, dann sollten wir darüber sprechen. Dann sollten wir einmal sagen: Ja, liebe Frau Ministerin, das haben Sie richtig gemacht. Ja, lieber Sächsischer Landtag, damit haben wir den richtigen Weg eingeschlagen. Da schauen wir auch noch einmal drauf, wie es sich weiterentwickelt und was sich daran noch ändern kann. Ich weiß, das Ministerium ist immer darauf bedacht zu schauen, wie effektiv die Strukturen laufen und was man daran ändern kann.

Der Antrag hat auf alle Fälle eine Bewandtnis. Wir unterstützen ihn weiterhin und bitten um Zustimmung.

(Beifall bei der SPD)

Wir kommen zur Abstimmung. Mir liegt ein Änderungsantrag in der Drucksache 6/15336 von Herrn Wurlitzer vor, und ich bitte jetzt um Einbringung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da ich ja schon mehrfach ausgeführt habe, dass der Antrag an sich

schon abgearbeitet ist, Sie ihn aber trotzdem unbedingt beschließen wollen, damit der Prioritätenantrag vielleicht doch noch behandelt wird, haben wir einen Änderungsantrag eingebracht, damit vielleicht noch etwas beschlossen werden kann, was in den Erklärungen des Ministeriums fehlt.

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Wer ist denn „wir“?)

Dem Punkt 1 unseres Änderungsantrages ist zu entnehmen: Nach Stellungnahme der Staatsregierung werden sogenannte Kulturmittler für dort angegebene Sprachen eingesetzt. Der Homepage der Staatskanzlei, auf welcher die Wegweiserkurse für Asylsuchende stolz veröffentlicht werden, ist Folgendes zu lesen – ich zitiere –: „Personen mit Migrationshintergrund geben als Kulturmittler im zweiten Teil der Kurse grundlegende Werte, wichtige Informationen zum Leben in Deutschland weiter.“ Ich zitiere weiter: „Mit den Wegweiserkursen investiert der Freistaat in die Vermittlung unserer Grundwerte auf Basis des Grundgesetzes und damit in ein konstruktives Zusammenleben in der Gesellschaft.“

Wenn man sich diese hehren Ziele anschaut – und das ist auch völlig in Ordnung –, ist es wichtig ist zu erfahren, woher diese Kulturmittler tatsächlich kommen und welche Qualifikation und Ausbildung sie haben. Deshalb bitte ich um die Beantwortung dieser detailliert gestellten Fragen.

Als Zweites steht in der Stellungnahme der Staatsregierung, dass insgesamt 8 008 Asylsuchende an den Wegweiserkursen teilgenommen haben. Auf der Homepage der Staatskanzlei ist Folgendes zu lesen – ich zitiere –: „Die Kosten des Modellprojekts liegen bei 600 000 Euro. Insgesamt werden damit 200 Kurse à 30 Stunden mit jeweils 20 Teilnehmern angeboten.“ Wenn ich aber ausrechne, dass wir 200 Teilnehmer und 20 Kurse hatten, macht das 4 000 Teilnehmer aus und nicht 8 000 bzw. 8 008. Wenn an dieser Stelle eine derartige Diskrepanz besteht, dann würden wir ganz gern geklärt haben, wie sich diese herleitet und wie das Ganze mit den geringen Mitteln bzw. mit den dafür ausgegebenen 600 000 Euro bezahlt worden ist. Wir bitten auch um die Bearbeitung und Beantwortung der Fragen.

Ich bitte an dieser Stelle um Zustimmung zu diesem Änderungsantrag, damit noch etwas abgestimmt werden kann, was nicht schon in dem anderen Antrag mit der Stellungnahme der Staatsregierung erfüllt worden ist.

Vielen Dank.

(Beifall bei den fraktionslosen Abgeordneten)

Frau Pfeil-Zabel, Sie wollen zum Antrag sprechen? – Bitte.

Ich würde gern unsere Ablehnung begründen. Die Punkte 1 und 3 kann man größtenteils in der Stellungnahme nachlesen bzw. hat die Ministe

rin vorhin auch gesagt, Sie können gern eine Kleine Anfrage dazu stellen.

Zum Punkt 1.2: An dieser Stelle entblößen Sie sich natürlich wieder einmal selbst. Es wird davon ausgegangen, dass nur Deutschstämmige oder diejenigen, die eine deutsche Staatsbürgerschaft haben, über Werte wie Gleichstellung oder Gerechtigkeit sprechen und deutsche Werte vermitteln können – was auch immer die deutschen Werte sind.

Uns geht es um Werte, die einfach das Zusammenleben in der Gesellschaft organisieren bzw. sicherstellen. Das sind nicht nur deutsche Werte, sondern Werte, die sehr viel mehr Länder betreffen und die nicht nur jemand mit einer deutschen Staatsbürgerschaft vermitteln kann. Es wurde vorhin schon gesagt: Die Kulturmittler wurden geschult. Sie haben natürlich alle eine Arbeitsgenehmigung, denn sonst könnten sie dort nicht arbeiten. Von daher erübrigt sich diese Frage auch. Ich finde den ersten Punkt des Änderungsantrages eher etwas dreist und des Themas nicht würdig.

Frau Zais, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Auch meine Fraktion lehnt diesen Änderungsantrag ab. In vielem schließe ich mich Frau Pfeil-Zabel an.

Als ich den Änderungsantrag heute früh durchgelesen habe – das muss ich ehrlich sagen, Herr Wurlitzer –, ist mir sofort ein Wort in den Kopf geschossen. Dieser Antrag hat mich an etwas erinnert, das es eigentlich vor 70, 80 Jahren gab: Man nannte es damals „Ariernachweis“. Ich fand das ganze Ding arg mit diesem Duktus versehen.

Damit machen Sie deutlich, für welche Ideologie Sie letztendlich stehen: Werte des Grundgesetzes, Werte des Zusammenlebens an die Herkunft zu binden und sie daran festzumachen. Das lehnen wir von Grund auf ab.

Danke.

(Beifall bei den GRÜNEN – Uwe Wurlitzer, fraktionslos: Vielleicht haben Sie einen verkehrten Änderungsantrag gelesen? Nichts von dem, was Sie gesagt haben, steht dort drin!)

Meine Damen und Herren! Gibt es noch Diskussionsbedarf? – Frau Blattner.

Ich möchte darauf hinweisen, dass nicht mehr als 600 000 Euro ausgegeben wurden. Im Übrigen eignet sich der Antrag für eine Kleine Anfrage, aber es geht darüber hinaus um nicht mehr. Meine Fraktion wird dem Antrag nicht zustimmen.

(André Wendt, AfD, steht am Mikrofon.)

Gibt es weiteren Redebedarf? – Herr Wendt.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Wir denken, dass der Antrag der Fraktionslosen den Hauptantrag ein Stück weit aufwertet.

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Von Herrn Wurlitzer! – Weitere Zurufe)

Oder Herrn Wurlitzer; Entschuldigung! Aufgrund dessen stimmen wir dem Änderungsantrag zu. Sollte dieser abgelehnt werden, sehen wir keine Grundlage mehr, dem Hauptantrag zuzustimmen. – Vielen Dank.

Jetzt haben alle Fraktionen gesprochen, und wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag von Herrn Abg. Wurlit

zer. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Keine Stimmenthaltungen, wenige Stimmen dafür. Der Antrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

Wir kommen zum Ursprungsantrag in der Drucksache 6/13239. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und wenigen Stimmen dagegen ist der Antrag mit Mehrheit angenommen worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt beendet.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 4

Erste Beratung des Entwurfs

Gesetz zur Regelung der Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte von

Kindern und Jugendlichen im Freistaat Sachsen (SächsJugBetMitbestG)

Drucksache 6/14865, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE

Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums zur allgemeinen Aussprache vor. Deshalb spricht nur die einreichende Fraktion. Ich erteile Frau Abg. Pfau das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Ziel unseres Gesetzes zur Regelung der Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen im Freistaat Sachsen ist es, Kindern und Jugendlichen die verbindliche Mitwirkung am demokratischen Prozess zu ermöglichen und ein aktives Wahlrecht ab 16 Jahren einzuführen.

Ausgangspunkt für unser Gesetz ist § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII. Ich zitiere: „Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen.“ Artikel 12 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention besagt: „Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich seine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern und die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife zu berücksichtigen.“

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach 26 Jahren ist es endlich an der Zeit, dass die Partizipation von Kindern und Jugendlichen entsprechend der Konvention auch in Sachsen Berücksichtigung findet. Kinder und Jugendliche sind oft von Entscheidungen in ihren Gemeinden und Landkreisen betroffen, aber sie haben nur sehr wenige Möglichkeiten, sich aktiv in diesen Prozess einzumischen.