Protocol of the Session on November 8, 2018

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Auch der Leitgedanke unserer sächsischen Familienpolitik, die Orientierung auf Wahlfreiheit – ich habe es bereits kurz angesprochen –, ist ein wesentlicher Punkt und Baustein, mit dem wir uns von anderen Bundesländern deutlich unterscheiden. Wir haben das Landeserziehungsgeld eingeführt. Es soll einkommensschwache Eltern bei der Entscheidung unterstützen, ob sie zu Hause bleiben oder ihr Kind in eine Kita zu geben. Hierfür wurde die Einkommensgrenze im nächsten Doppelhaushalt angehoben; dafür sind im Entwurf des Doppelhaushalts Mittel in Höhe von 18,5 Millionen verankert. Auch das kann man deutlich mit zum Ausdruck bringen.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Nun möchte ich noch kurz auf das Netz zu sprechen kommen, das zur Verfügung steht, wenn junge Eltern sich den gestiegenen Herausforderungen vielleicht nicht ganz so gewachsen sehen oder sich mit Problemen konfrontiert sehen. Auch hier gibt es im Freistaat Sachsen ein sehr breit aufgestelltes Beratungsangebot mit über 500 Kräften, die in der Beratung zur Verfügung stehen, angefangen von Familienhebammen über Familienpaten bis hin zu dem gesamten Thema der Familienbildung. Dies ist also ein Rundumpaket, das Unterstützung zur Verfügung stellt.

All das, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind familienpolitische Leistungen im Freistaat Sachsen. Sie unterstreichen die Willkommenskultur für unsere Familien. Wenn man von gesunkenen Kinderzahlen spricht, dann sollte man sich die Zahlen von 2012 bis 2018 ansehen. In diesem Zeitraum wuchs die Zahl der Geburten von 34 700 auf 36 800 Kinder. Ich glaube, das ist ein positives Signal für unseren Freistaat Sachsen.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Wir setzen auf familienpolitische Leistungen und deren bedarfsgerechten Ausbau, und wir setzen auf die Stärkung unserer Familien. Das ist eine Willkommenskultur im Freistaat Sachsen für Kinder, und es ist eine soziale Regierungspolitik, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Frau Staatsministerin Barbara Klepsch sprach für die Staatsregierung. Wir sind am Ende der Zweiten Aktuellen Debatte angekommen. Sie ist damit abgeschlossen.

Meine Damen und Herren, ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 2

Befragung der Staatsminister

Eigentlich hätte ich sagen müssen, die Befragung der Staatsministerin; sie hätte eigentlich auch gleich hier vorn bleiben können; denn für die Staatsregierung berichtet zunächst die Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz Frau Barbara Klepsch zu dem Thema „Aktuelle Lage Afrikanische Schweinepest (ASP) in Europa – Maßnahmen der Staatsregierung“. Hierfür stehen ihr nach § 54 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung bis zu 10 Minuten zur Verfügung.

Anschließend haben die Fraktionen über eine Dauer von insgesamt 35 Minuten die Möglichkeit, die Staatsministerin mit Fragen zu einem weiteren Themenkomplex zu konfrontieren. Als weiteren Themenkomplex hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Thema „Zunahme multiresistenter Keime – Ursachen und Gegenmaßnahmen“ benannt.

Es gilt wieder die Festlegung, dass in der ersten Fragerunde nur Fragen zum Berichtsthema der Staatsregierung

gestellt werden. In den weiteren Runden können die Fragen sowohl dieses Thema als auch den von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN benannten Themenkomplex betreffen.

Ich erteile nun der Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz, Frau Barbara Klepsch, das Wort. Sie hat inzwischen Luft geschöpft, und es kann gleich weitergehen. – Bitte, Frau Staatsministerin.

Sehr geehrter Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mitte September 2018 gab es in Belgien den jüngsten Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest. Das geschah 60 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt, und es hat uns einmal mehr deutlich gemacht, wie real die Gefahr einer Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland und damit auch in Sachsen ist.

Belgien steht dabei aber nur in einer ganzen Reihe weiterer Länder in Abfolge. Betrachtet man den ASP

Erstausbruch in den letzten 16 Monaten, so begann es in Tschechien im Juni 2017. Ungarn folgte im April dieses Jahres, Rumänien dann im Juli 2018, Bulgarien im August, und jetzt betrifft es eben Belgien. Deshalb müssen wir alles daran setzen, um einen Eintrag in Sachsen zu verhindern.

Prävention ist daher für uns ein ganz wichtiger Punkt. Wir müssen alles tun, um zu verhindern, dass die Afrikanische Schweinepest auf Wild- und Hausschweinpopulationen übertragen wird. Daher legen wir unseren Fokus in der Prävention vor allem auf vier Schwerpunkte.

Der erste Schwerpunkt ist die Intensivierung der Schwarzwildbejagung. Eine deutliche Reduktion der zum Teil sehr hohen Wildschweinbestände senkt das ASPEintragsrisiko und erleichtert zudem im Seuchenfall die Tierseuchenbekämpfung. Die sächsischen Jagdaus

übungsberechtigten leisten zur Wildschweinreduktion einen ganz wichtigen Beitrag. Um dieses Engagement zu honorieren, übernimmt das Sozialministerium seit Beginn dieses Jahres die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung von Wildschweinen auf Trichinen.

Ein weiterer wichtiger Punkt im Bereich der Prävention ist die Intensivierung des Monitorings bei Wildschweinen. Das ASP-Todfundmonitoring, das bereits seit 2014 durchgeführt wird, wurde weiter ausgebaut und intensiviert. Dieses Monitoring stellt sicher, dass zwingend jedes verendet gefundene bzw. krank erlegte Wildschwein auf das Virus der Afrikanischen Schweinepest untersucht wird. Auf diese Art und Weise wird sichergestellt, dass im Falle eines ASP-Eintrags dieser möglichst schnell entdeckt wird. Auch beim Monitoring spielen die Jagdausübungsberechtigten eine wichtige Rolle, da sie in der Regel als erstes in ihrem Revier verendete oder kranke Wildschweine bemerken.

Um das effiziente Monitoring zu steigern, haben wir bereits im September 2017 das Probeentnahmeverfahren erleichtert. Die Jagdausübungsberechtigten können nun mittels eines einfachen Bluttupfers eine Probe nehmen, die dann in der sächsischen Landesuntersuchungsanstalt, in unserer LUA, auf das ASP-Virus geprüft wird. Zudem haben wir die Aufwandsentschädigung für die Beteiligung am Monitoringverfahren für verendete und krank erlegte Wildschweine erhöht. Diese Erhöhung beträgt – ursprünglich zehn Euro – nunmehr 30 Euro pro Wildschwein. Denn ein gutes Monitoring gibt uns wichtige Hinweise zum Gesundheitszustand der Wildschweine und erleichtert im Fall eines solchen Eintrages dann auch die Tierseuchenbekämpfung.

Der dritte Punkt im Bereich Prävention ist der Schutz der Hausschweinbestände. Denn die Halter von Hausschweinen müssen sich vor einem Eintrag des ASP-Virus schützen. Ganz wichtig sind in diesem Zusammenhang die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen. Dabei handelt es sich vor allem um hygienische Maßnahmen. Dazu gehören zum Beispiel Schutzmaßnahmen beim Betreten der Ställe. Denn ist das ASP-Virus einmal im Stall, führt das unweigerlich zum Verlust der Schweine. Deshalb

haben wir bereits im letzten Jahr alle sächsischen Schweinehalter einschließlich der Hobbyhalter über die Gefahren der Afrikanischen Schweinepest informiert und konkrete Präventionsmaßnahmen besprochen. Insgesamt haben wir im Freistaat Sachsen immerhin über 3 000 Schweinehalter.

Der vierte Punkt im Bereich der Prävention ist die Information der Fachöffentlichkeit und der Allgemeinheit. Denn die derzeit größte Gefahr einer Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest ist und bleibt der Faktor Mensch. Auch der Ausbruch in Tschechien im letzten Jahr ist auf die Unachtsamkeit von Entsorgung von Speiseabfällen zurückzuführen. Daher sensibilisieren wir an vielen Stellen dafür, dass Speisereste, die in die freie Natur geworfen werden, eine große Gefahr darstellen. Denn futtersuchende Wildschweine können sich an diesen Abfällen mit dem ASP-Erreger infizieren und dann das Virus auch leichter weiterverbreiten. Aus diesem Grund sehen wir Bilder von Reisenden, die an öffentliche Parkplätzen neugierige Wildschweine füttern, ungern.

Einer unserer Schwerpunkte ist deshalb, die breite Öffentlichkeit darüber zu informieren. Dazu haben wir eine Kampagne gestartet: mit 120 000 Gratispostkarten, die verteilt wurden; Plakate an Autobahnraststätten und Parkplätzen wurden aufgehängt; Fernfahrer haben wir über die Gefahren eines unachtsam entsorgten Speiserestes informiert; und die Fachöffentlichkeit, insbesondere unsere Landwirte und Jäger, sind ebenfalls auf Fachveranstaltungen informiert worden. Prävention ist wichtig. Aber wir müssen auch auf den Ernstfall vorbereitet sein.

In diesem Zusammenhang möchte ich vor allem auf zwei Dinge eingehen: Erstens, die Schaffung einer klaren und eindeutigen Rechtslage. Die Afrikanische Schweinepest ist eine Tiererkrankung, die in Deutschland bisher noch nie aufgetreten ist. Die bestehenden Rechtsvorschriften sind deshalb bisher auch noch nie zur Anwendung gekommen. In Vorbereitung auf einen möglichen ASPEinbruch haben wir festgestellt, dass den Veterinärbehörden im Tierseuchenfall kein rechtliches Instrumentarium zur Verfügung steht, um die Tierseuche wirksam zu bekämpfen. Zum Beispiel ist es bislang den Veterinärbehörden nicht möglich, im Seuchenfall für bestimmte Gebiete ein Betretungsverbot auszusprechen, damit verhindert werden kann, dass Waldbesucher bestimmte Zonen eines Restriktionsgebietes betreten und dadurch ungewollt Wildschweinbewegungen erzeugen.

Um diese rechtliche Unzulänglichkeit zu beseitigen, haben wir bereits im letzten Jahr, als wir den Vorsitz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz inne

hatten, den Bund mit Nachdruck auf Rechtsänderung gedrängt. Der Bund hat das in diesem Jahr aufgegriffen und die erforderlichen Ermächtigungsgrundlagen in das Tiergesundheitsgesetz eingefügt. Der Bundestag hat das Gesetz am 27. September 2018 verabschiedet und der Bundesrat am 19. Oktober 2018 zugestimmt.

Recht und Gesetz ist das eine. Die Praxis ist aber dann das andere. Deshalb ist auch noch ein zweiter Punkt wichtig:

die Einübung der Handlungs- und Kommunikationswege im Seuchenfall. Die verschiedenen mit der Tierseuchenbekämpfung betrauten Ebenen müssen effizient miteinander arbeiten. In Sachsen ist das vor allem das Landestierseuchenbekämpfungszentrum, welches vor allem aus Fachleuten der obersten und oberen Veterinärbehörden, also dem SMS und der Landesdirektion Sachsen besteht und die Tierseuchenbekämpfungszentren der Landkreise und Kreisfreien Städte.

Das Landestierseuchenbekämpfungszentrum – abgekürzt LTBZ – wurde erst im Jahr 2014 gegründet. Es wird bei Bedarf aktiviert und koordiniert die Tierseuchenbekämpfung in den von ASP betroffenen Gebieten. Um die Krisenstrukturen einzuüben, haben wir im November 2017 eine zweitägige ASP-Stabsrahmenübung durchgeführt. Damit sollen die Kommunikation im Krisenfall trainiert und notwendige Maßnahmen ermittelt werden. Im letzten Monat haben wir zusammen mit den Bundesländern Thüringen und Sachsen-Anhalt eine gemeinsame Tierseuchenübung durchgeführt. Auch hier stand die konkrete praktische Übung der Landesveterinäre im Vordergrund. Eine weitere länderübergreifende Übung wird noch in diesem Monat stattfinden. Sie erfolgt gemeinsam mit Bayern, Thüringen und Sachsen-Anhalt. Wir erhoffen uns weitere Erkenntnisse, wenn die Afrikanische Schweinepest aufgrund eines Fundortes ein abgestimmtes, länderübergreifendes Vorgehen erfordert. Ich denke, dass wir mit unseren Maßnahmen zur Prävention und durch unsere Vorbereitungsarbeiten auch für den Ernstfall ganz gut vorbereitet sind.

(Beifall vereinzelt bei der CDU und Beifall der Abg. Silke Grimm, AfD)

Vielen Dank, Frau Staatsministerin, für die Einführung in das Thema. Es können jetzt Nachfragen gestellt werden. Es beginnt die CDU-Fraktion, Herr Abg. Fischer.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Frau Staatsministerin, ich habe eine Frage. Welche Maßnahmen müssen grundlegend bei einem Ausbruch der ASP in Hausschweinbeständen angeordnet werden?

Bei einem Ausbruch in Hausschweinbeständen müssen alle Schweine der betroffenen Bestände getötet werden. Sie werden getötet und dann in Tierkörperbeseitigungsanlagen verbracht und unschädlich gemacht. Es wird um den Fund ein Sperrbezirk errichtet, der einen Radius von mindestens 3 Kilometern umfasst. Es wird dann ein weiteres Beobachtungsgebiet definiert, bei dem man sagen kann, dass der Radius des Beobachtungsgebietes ungefähr 10 Kilometer ist. Das Besondere, das weiter zu beachten ist, ist, dass in den Sperr- und Beobachtungsgebieten der Transport von Tieren und von Erzeugnissen weiterhin untersagt ist. Das heißt, es kann kein weiteres Produkt aus den festgelegten Gebieten hinein oder heraus. Das ist sowohl für Wildschweinbestände, aber auch für Schweinebestände zutreffend. Dass

diese Gebiete gezielt untersucht werden, ist, denke ich, selbsterklärend.

Als Nächstes kommt die Fraktion DIE LINKE an die Reihe. Frau Pfau, bitte.

Danke, Frau Präsidentin! Der Interessenverband der Schweinehalter appellierte im Zusammenhang mit den möglichen Leistungsansprüchen im Seuchenfall und aufgrund von negativen Erfahrungen im Geflügelbereich an seine Mitglieder, die tatsächlichen Tierbestände und – wichtiger noch – Veränderungen regelmäßig bei der Tierseuchenkasse zu melden. Liegen der Staatsregierung über Kontrollen der Veterinärbehörden in schweinehaltenden Betrieben belastbare Erkenntnisse vor, dass es in Sachsen zu größeren Abweichungen zwischen den in der Tierseuchenkasse gemeldeten und den tatsächlichen Tierbeständen gekommen ist? Wie wurde gegebenenfalls darauf reagiert?

Mir liegen dazu keine Erkenntnisse vor, dass es größere Abweichungen gibt, die dort gemeldet sind. Gegebenenfalls sollte man angesichts dessen noch einmal nachfragen.

Die SPD-Fraktion, Herr Winkler.

Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatsministerin, zu den präventiven Maßnahmen: Welche Maßnahmen sind jetzt schon im Gange und im Bund abgestimmt, die die Übertragungswege der Schweinepest mehr oder weniger blockieren? Wie sieht es mit der Entwicklung eines Impfstoffes aus? Das ist noch nicht so richtig deutlich geworden. Gibt es hierbei Entwicklungen? Was können Sie uns dazu berichten?

Ich denke, zum Zweiten kann man sehr deutlich sagen, dass es gegenwärtig keine Erkenntnisse gibt, dass ein Impfstoff zur Vorbeugung der ASP in Sicht ist. Das bedeutet, dass auf jeden Fall alle Maßnahmen im präventiven Bereich getroffen werden müssen.

Wir sind in enger Abstimmung mit dem Bund. Deshalb hatte ich eingangs ausgeführt, dass die Gesetzesänderungen daraufhin angepasst worden sind. Das war für uns ein wesentlicher und wichtiger Schritt für den Fall, dass ASP ausbricht. Nun sind wir in einem engen Austausch mit der Bundesregierung und mit entsprechenden Arbeitsgruppen.

Es wird deutlich, dass es keine Maßnahme auf ein Bundesland bezogen sein kann, sondern dass es abgestimmte Maßnahmen und abgestimmte Handlungsweisen für die gesamte Bundesregierung geben muss. Letztlich ist die Bundesregierung in Richtung Europa – Europäische Gemeinschaft – wieder meldepflichtig.

Die AfD-Fraktion, Frau Grimm.

Danke, Frau Präsidentin! Frau Ministerin Klepsch, wurden in Sachsen schon Autobahnraststätten und -parkplätze eingezäunt und Jagden im Umfeld von diesen Parkplätzen durchgeführt, was ja im Maßnahmenpaket oder Entschließungsantrag zur Änderung des Jagdgesetzes im Frühjahr dieses Jahres von Ihrer Fraktion bzw. der Koalition eingebracht wurde?

Das Thema Einzäunen von Parkplätzen ist eine wesentliche präventive Maßnahme, die notwendig ist. Es sind bis auf einen Rastplatz an der Bundesautobahn alle anderen Rastplätze eingezäunt, ebenso an den Bundesstraßen, Staatsstraßen nicht. Das ist sicherlich die eine Maßnahme.