Protocol of the Session on November 8, 2018

Das Thema Einzäunen von Parkplätzen ist eine wesentliche präventive Maßnahme, die notwendig ist. Es sind bis auf einen Rastplatz an der Bundesautobahn alle anderen Rastplätze eingezäunt, ebenso an den Bundesstraßen, Staatsstraßen nicht. Das ist sicherlich die eine Maßnahme.

Die andere Maßnahme ist dennoch, darauf hinzuwirken, dass Lebensmittelreste nicht weggeworfen werden. Der Tierschutzzaun ist die eine Maßnahme, aber Lebensmittelreste wegzuwerfen, um dadurch möglicherweise das Wild wieder anzulocken, ist die andere Maßnahme. Deshalb muss man verstärkt daraufhin einwirken, dass Müllabfallbehälter verschließbar sind. Das ist ein nächster Schritt, den man sich genau anschauen muss. Zur Umzäunung von Parkplätzen ist die Sensibilisierung der Bevölkerung, sicherlich auch von Lkw-Fahrern, wie sie mit Speiseresten umgehen sollten, ein weiterer wichtiger Schritt.

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/GRÜNE, Herr Günther, bitte.

Zum Thema Jagd bzw. Schießen: Wir hatten von den Sachverständigen gehört, dass es – wenn Fälle auftreten – manchmal ganz gut sein kann, diese Bestände – wie in Tschechien – einzuzäunen, zu sichern und dort überhaupt nicht zu jagen, um sie nicht irgendwohin zu vertreiben. Es stand auch einmal in Rede, präventiv zu jagen. Es wurde aber oft gesagt, dass es überhaupt nicht umsetzbar wäre, weil es keine Zählung gibt und es egal sei, ob nun eine oder zehn Rotten in der Gegend sind. Wie ist die aktuelle Auffassung in Ihrem Ministerium, wie man mit diesem Thema noch umgeht?

Zum einen steht sicher das Thema der weiteren Bejagung. Wenn wir uns die Zahlen zwischen 2016/2017 und 2017/2018 anschauen – vielleicht ist ein Punkt auch die Übernahme der Trichinengebühr –, dann stellt man fest, dass der Wildschweinabschuss deutlich angestiegen ist. Wir gehen davon aus, dass eine Reduktion des Wildschweinbestandes eine wesentliche präventive Maßnahme darstellt.

Von Gebiete einzäunen sind wir im Bereich noch nicht davon ausgegangen, sondern wir haben uns in unseren Handlungsleitfäden dahingehend bekannt, dass Gebiete definiert werden. Es gibt das Kerngebiet, wenn ein Wildschwein gefunden wird, dann gibt es ein gefährdetes Gebiet drum herum, und es gibt eine sogenannte Pufferzone. Wenn man sich diese drei Bereiche anschaut, stellt

man fest, dass man ungefähr, je nachdem wie die örtliche Gegebenheit ist, bei einem Gebiet von 25 Kilometern ist, was in diese Bereiche kerngefährdetes Gebiet Pufferzone hineinfällt, was für den Fall, wenn wirklich ASP ausbricht, auch wieder zu weitreichenden Konsequenzen führt.

Die Gebiete abzusperren, wie es in Tschechien, in Zlin, gemacht wurde, war sicher gut, wenn man das betrachtet hat. Man hat jetzt erst – das macht die Dimension so deutlich, der Ausbruch war im Juni 2017 – diese Sperrgebiete wieder aufgehoben, also fast anderthalb Jahre danach. Das heißt, wenn ASP ausbricht, muss man das ASP-Gebiet unbedingt freimachen. Danach hat man immer noch ein Schutzfrist, die Auswirkungen auf jegliche weitere hat.

Sollten sich in diesem Gebiet auch Hausschweinbestände befinden, wissen wir, dass es dann Konsequenzen für die Hausschweinbestände hätte.

Das Thema ASP darf man jetzt nicht dramatisieren. Wir müssen gut vorbereitet sein. Die Frage, die mir oft gestellt wird: – Wird denn ASP ausbrechen? – kann von uns keiner beantworten. Keiner kann in die Zukunft schauen. Wenn man sich aber die Entwicklung in Europa anschaut – von 2007 angefangen, Georgien, Belgien –, wie sich die afrikanische Schweinepest verbreitet hat, kann man davon ausgehen – es ist wahrscheinlich eine Frage der Zeit –, dass auch Deutschland davon betroffen ist.

Zum zweiten Thema noch: multiresistente Keime. Hierzu kann auch gefragt werden. Es beginnt wieder die CDU. Herr Abg. Fischer.

Vielen Dank Frau Präsidentin! Ich möchte beim Thema ASP bleiben. Wie ist der Freistaat Sachsen auf die erforderlichen Tötungsmaßnahmen beim Ausbruch der ASP bei Hausschweinbeständen vorbereitet?

Ja, das war für uns auch ein wesentlicher Fakt. Wir haben dazu bereits im Frühjahr dieses Jahres einen sogenannten Vorsorgevertrag geschlossen, der für einen Zeitraum von fünf Jahren definiert ist. Dieser Vorsorgevertrag enthält die Maßnahmen für den Fall, dass ASP auftritt. Der Vorsorgevertrag bezieht sich aber nicht nur auf Wildschweine, sondern auch auf andere Nutztiere, damit dort eine Verbringung bzw. Vernichtung erfolgen kann. Dieser Vorsorgevertrag ist sehr wichtig sowohl für die Schweinebesitzer als auch für uns, damit wir gut vorbereitet sind sowie schnell und zügig reagieren können.

Für die Linksfraktion, Frau Schaper bitte.

Wenn ich es richtig verstanden habe, sind wir dann schon bei den Krankenhauskeimen?

Man kann nach beiden Themen fragen.

Okay, dann beziehe ich mich auf die multiresistenten Keime. In wie vielen sächsischen Krankenhäusern wurden bisher multiresistente Keime nachgewiesen? Verfügen die sächsischen Krankenhäuser über ausreichend Reserven an Antibiotika?

Wir gehen jetzt von den Viren zu den Bakterien; das wird jetzt immer mal wechseln. Ich kann Ihnen die Zahl der Entwicklung der multiresistenten Erreger, speziell auf die Krankenhäuser heruntergebrochen, nicht sagen. Diesbezüglich müsste ich nachschauen, ich habe die Zahl jetzt nicht bei mir.

Wenn wir uns die Entwicklung einmal anschauen, dann sehen wir, dass wir von 2013 bis 2017 einen Rückgang zu verzeichnen haben. Die Presse geht momentan von einem drastischen Anstieg aus. Die Zahlen allein für Sachsen – wobei das überhaupt nichts mit Entwarnung oder Verharmlosung zu tun haben soll – zeigen, dass von 680 Fällen im Jahr 2013 auf 510 Fälle ein Rückgang zu verzeichnen ist.

Wenn man betrachtet, dass insgesamt – nur mal die Zahl noch dagegengesetzt – deutschlandweit 16 Millionen Patienten stationär behandelt werden und das Aktionsbündnis Patientensicherheit – wo man sagen kann, dass das doch eine seriöse Einschätzung ist – davon ausgeht, dass 30 000 Patienten mit resistenten Keimen im Krankenhaus infiziert werden, dann zeigt das noch einmal, dass das eine wichtige Aufgabe ist, vor der wir insgesamt stehen.

Und die SPDFraktion, Frau Lang. Bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatsministerin, MRSA-Patienten werden ja im Krankenhaus isoliert behandelt. Es gibt einen Krankenhaushygieneplan, in dem alle möglichen Maßnahmen beschrieben sind. In der Häuslichkeit ist das nicht so. Dort ist eine Isolation nicht vorgesehen und das führt sehr oft zu Irritationen. Die Frage ist: Wie erfolgt das Entlassungsmanagement, und wie werden betroffene Familien und Angehörige dort begleitet, um mit diesem Thema umgehen zu können?

Natürlich ist zunächst das Krankenhaus in der Verantwortung und auch in der Verpflichtung – und dem kommen sie auch sehr gut nach –, bei Entlassung auf die entsprechenden Hygienemaßnahmen hinzuwirken, die im häuslichen Umfeld zu beachten sind. Für eine Verlegung innerhalb des Krankenhauses oder auch in ein anderes Krankenhaus wurden Übergabeprotokolle erarbeitet. Diese haben wir gemeinsam mit dem „Netzwerk Multiresistente Erreger“ erarbeitet. Sie kommen zur Anwendung, wenn der Patient von einem Krankenhaus

ins andere Krankenhaus verlegt wird, aber auch wenn eine Verlegung in ein Pflegeheim erfolgt, was durchaus sehr häufig der Fall ist.

Wenn die Bevölkerung über das Thema multiresistente Erreger weitere Aufklärung braucht, dann gibt es eine – wie ich meine – sehr gute Internetausführung. Wir haben in verschiedenen Arbeitsgruppen sehr viel Materialien mit unserem „Netzwerk Multiresistente Erreger“ erstellt. Dieses Informationsmaterial steht im Netz zur Verfügung. Jeder, der sich unsicher ist, sollte dort nachlesen. Ich glaube, das ist ein sehr gut aufbereitetes Papier, und die, die dieses erstellt haben, sind stolz darauf, weil in Heft 50 des Robert-Koch-Institutes sehr positiv auf dieses Netzwerk in Sachsen reflektiert wird und auch auf die Arbeit, die dem zugrunde liegt.

Frau Grimm für die AfD-Fraktion, bitte.

Danke. Ich komme jetzt noch einmal auf die Afrikanische Schweinepest zurück. Ist in Sachsen bei einem Ausbruch der Schweinepest geplant, genau solche konsequenten Maßnahmen wie in Tschechien zu ergreifen? Dort hat sich gezeigt, dass die Zahlen deutlich gesunken sind. Sie haben von 202 Fällen im Jahr 2017 nur noch 28 Fälle im Jahr 2018. Dagegen hat sich in Ostpolen die Zahl von 700 Fällen auf 2 100 Fälle erhöht. Ostpolen ist durch den Transport für uns sehr gefährlich.

Unser Umweltminister und die Mitarbeiter waren in Tschechien vor Ort und haben es sich dort angeschaut. Man hat in der Tat ein ganzes Gebiet mit Zäunen abgesperrt, was natürlich eine große Herausforderung bedeutet. Jetzt muss man schauen, wo der Ausbruch ist. Lässt sich so ein Ausbruch überhaupt mit Zäunen sichern? Deswegen verweise ich auf meine Ausführungen. Man muss sich die örtlichen Gegebenheiten genau anschauen.

In unserem Maßnahmenplan gehen wir heute nicht davon aus, dass es einen komplett mit Zäunen abgesicherten Bereich geben wird. Es werden andere Maßnahmen, wie Beschilderung etc., ergriffen. Eine komplette Einzäunung ist gegenwärtig in unserem Maßnahmenplan nicht vorgesehen.

Ich rufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf; Herr Zschocke, bitte.

Ich möchte gern zum zweiten Thema fragen. Wir hatten im Sozialausschuss den Antrag „Infektion mit Krankenhauskeimen verhindern“ beschlossen. Ihr Haus hatte dazu im April 2017 berichtet. In dem Bericht heißt es: „Mit Ausnahme von zwei Kliniken im Freistaat Sachsen screenen alle Kliniken Risikopatienten auf multiresistente Erreger.“ Mehr ist dazu nicht ausgeführt, deshalb meine Frage: Was können Sie insgesamt über diese Screenings sagen? Wie viele Patienten sind seit 2016 getestet worden? Gibt es möglicherweise

einen Anstieg? Wer zählt zu den Risikopatienten? Was geschieht eigentlich bei diesen Screenings?

Zunächst zählen ältere Menschen, die multimorbid bzw. geschwächt sind, zu den Risikopatienten. Es wird dann ganz individuell entsprechend der Festlegung im Krankenhaus gescreent, aber es werden nicht alle Patienten gescreent.

Es tauchte die Frage auf, warum machen wir es nicht wie in den Niederlanden. Dazu muss man sagen, dass in den Niederlanden beim Screening Erfolge bei Hautkeimen erzielt wurden, bei Darmkeimen ist es in den Niederlanden ähnlich wie bei uns. Auch dort gibt es durch die Screenings keine anderen Erkenntnisse.

Unsere Krankenhäuser sind entsprechend unserem „Netzwerk Multiresistente Erreger“ fest in die Netzwerkstruktur eingebunden. Das scheint mir der richtige Ansatz zu sein.

Wir haben ein dreistufiges System, in dem in einer Landesarbeitsgruppe verschiedene Schwerpunkte und Maßnahmen festgelegt werden. Dann gibt es zwei Arbeitsgruppen, die sich zum einen speziell mit Hygienemaßnahmen beschäftigen und zum anderen mit Maßnahmen, die speziell vor Ort durchgeführt werden müssen. Darüber hinaus gibt es noch das regionale Netzwerk der multiresistenten Erreger, das auf lokaler Ebene tätig ist und bei dem die Gesundheitsämter federführend sind. Dieses untersetzt sich weiter in Reha-Einrichtungen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Dort bespricht man die notwendigen Maßnahmen, stimmt sich untereinander ab und legt weitere notwendige Schritte fest. Auf dieser regionalen Ebene ist der Austausch richtig verankert. Die Erkenntnisse werden im Netzwerk zusammengeführt, man tauscht sich untereinander aus und legt weitere Maßnahmen individuell fest.

Die Runde geht jetzt noch einmal an die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, weil ich Sie vorhin hätte als Erste einordnen müssen. Herr Zschocke, bitte.

Sehr freundlich, Frau Präsidentin. Ich habe noch eine Frage zu den multiresistenten Keimen und hier speziell zu den Übertragungswegen zwischen Mensch und Tier und auch vom Tier zum Menschen.

Das Robert-Koch-Institut geht davon aus, dass gerade in Gegenden mit hoher Dichte an Tiermastanlagen Livestock-assoziierte MRSA an Bedeutung als Erreger für die Infektion beim Menschen zunehmen. Was haben wir in Sachsen für Erkenntnisse zur Entwicklung von Resistenzübertragungen zwischen Mensch und Tier? Haben Sie auch Erkenntnisse über aktuelle Nachweise von multiresistenten Erregern in der Lebensmittelkette? Gehören dazu auch Personen aus Tierhaltungsbetrieben?

Mich würde noch einmal interessieren, inwiefern Sie die Übertragungswege vom Tier zum Menschen und vom Menschen zum Tier im Blick haben.

Wie Sie zu Recht ansprechen, können multiresistente Erreger über das Ausscheiden sowohl von Menschen als auch von Tieren in die Umwelt gelangen. Das Thema Kläranlagen ist dann oft mit in der Diskussion. Nun wissen wir, dass die Kläranlagen zwar die Bakterienlast des Abwassers reduzieren, aber eine vollständige Eliminierung erfolgt eben auch in den Kläranlagen nicht, sodass Bakterien weiter in die Gewässer gelangen und eben auch Bakterien mit sogenannten Resistenzen. Gleiches erfolgt bei der Abschwemmung von landwirtschaftlichen Nutzflächen. In der Umwelt bilden sich zusätzlich neue Resistenzen, die auch als Antibiotikarückstände ins Abwasser, in die Umwelt, also sprich: in die Kläranlage gelangen.

Das sind Themen, die im Netzwerk mit besprochen werden müssen. Momentan konzentriert man sich noch stark auf das Thema Humanmedizin, wenngleich wir wissen, dass aus dem Bereich der Umwelt ebenfalls die Themen mit angesprochen werden müssen. Es ist ein weiterer Schwerpunkt, der dort aufgebaut und weiter inhaltlich diskutiert werden soll. Ich glaube, dort ist noch einiges zu tun.

Beim Thema Humanmedizin ist das Netzwerk sehr gut aufgestellt und funktioniert sehr gut, aber in Richtung Tiere und Umwelt sollte man dort noch stärker den Netzwerkgedanken ausbauen.

Für CDU-Fraktion Herr Wehner, bitte.

Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Es wäre noch einmal interessant, dass Sie skizzieren, warum es immer zu diesen Ausbrüchen von multiresistenten Erregern kommt, also, was das Tückische bei diesen Keimen ist. Es passiert doch immer wieder und man bekommt das so richtig nicht in den Griff.

Dann hatten Sie die Netzwerke angesprochen. Könnten Sie dazu etwas ins Detail gehen, was zum Beispiel die Zeitschiene betrifft? Also, wann kann man mit welchem Schritt rechnen? Wie wird das ganz konkret mit Leben erfüllt? – Danke.

Ich glaube, es gehört ganz an den Anfang, wenn wir uns im Freistaat Sachsen bei dem Thema „Multiresistente Erreger“ damit auseinandersetzen. Deshalb sollte man sich in der Tat noch einmal das Thema Netzwerk, Netzwerkstruktur ansehen, denn wir haben bereits im Jahr 2010 ein Netzwerk ins Leben gerufen. Dieses Netzwerk koordiniert, es bündelt alle Anstrengungen, die darauf zielen, die Ausbreitung von multiresistenten Erregern zu unterbinden. Es zielt darauf ab, vor allem in Gesundheitseinrichtungen, in Einrichtungen des Freistaates Sachsen, die im Gesundheitswesen

verankert sind, diese Ausbreitung einzudämmen oder zu verhindern.

Ich hatte schon angesprochen, dass es ganz oben diese Landesarbeitsgemeinschaft gibt. In der Landesarbeitsgemeinschaft werden die grundlegenden Konzepte erarbeitet, die auf Landesebene runtergebrochen werden. Sicher ist dort der Schwerpunkt, der zuvor von Herrn Zschocke angesprochen wurde, noch stärker mit in den Blick zu nehmen.

Darunter gibt es dann zwei feste Arbeitsgruppen, in der die Landesuntersuchungsanstalt und das Sozialministerium inhaltlich Maßnahmen über einen langen Zeitraum erarbeiten. Das ist eine Arbeitsgruppe, die sich mit der Antibiotikastrategie, mit der Etablierung auch von sachsenweiten Erfassungen von Verbrauchsdaten der Patienten beschäftigt, aber auch, wie sich die Resistenzen von Erregern dort entwickeln.

Die zweite Arbeitsgruppe beschäftigt sich – wie angesprochen – mit Hygienemaßnahmen. Hier ist herauszuarbeiten, wie die Kommunikation ist, mit welchen Fragen sich die Partner beschäftigen, wie die Verbreitung der multiresistenten Erreger durch effektive Hygienemaßnahmen zu verhindern ist, wo eine bessere Kommunikation zwischen den einzelnen Einrichtungen gebraucht wird, um eine Verbreitung einzudämmen oder sogar zu verhindern.