Wir bitten den Landtagspräsidenten, diesen möglichen Beschluss mit der Begründung der EU zu übersenden und gleichsam aber auch die sächsischen EU-Abgeordneten zu informieren. Die Staatsregierung wird gebeten, auf die Bedenken im weiteren Verfahren mit ihren Möglichkeiten hinzuweisen und die souveränen Rechte des Freistaates Sachsen zu schützen.
Die EU wird gebeten, in der Verordnung den Subsidiaritätsgrundsatz der Entscheidungen vor Ort zu garantieren, von bürokratischen Hürden Abstand zu nehmen und die Freiwilligkeit voll zu ermöglichen. Deshalb muss diese Verordnung nachgebessert werden.
Wir haben den nächsten Redner für die SPD-Fraktion, unseren hochverehrten Kollegen Baumann-Hasske. Ich bin gespannt, was er uns zu Protokoll – – Nein.
Wir haben Bedenken, was die Verletzung des Subsidiaritätsprinzips betrifft. Wir sind der Auffassung, dass hier in verfassungsmäßige Rechte des Sächsischen Landtages eingegriffen wird, weil wir meinen, dass Gesetzgebungskompetenzen übertragen werden.
Wir sind der Auffassung, dass das, was hier gut gemeint ist, leider von der Kommission nicht gut gemacht ist. Hier entsteht wahrscheinlich ein bürokratisches Monstrum. Deshalb meinen wir, die Kommission sollte noch einmal daran und das, was gut gemeint ist, gut machen.
Vielen Dank, Herr Kollege Baumann-Hasske. – Als Nächstes kommt die Fraktion DIE LINKE zu Wort. Das Wort ergreift Herr Kollege Stange.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ein Ding aus dem Tollhaus, was hier heute zu diesem Antrag stattfindet. Erstens. Sie haben den Antrag vor fünf Minuten in die Hand gedrückt bekommen. Die meisten von Ihnen wissen nicht einmal, was in diesem Antrag steht.
Dann gibt es zu diesem Antrag als Grundlage einen Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission, 35 Seiten. Das wäre eigentlich Grundlage, um diesen Antrag überhaupt sachgerecht zu behandeln. Das wäre sachgerecht, meine Damen und Herren!
des Europaausschusses, um 35 Seiten ernsthaft zu behandeln – – Das ist Kokolores, was Sie hier treiben! Das ist Chaos! So gehen Sie im Sächsischen Landtag an Europapolitik heran!
Es tut mir leid, das muss ich auch zu so später Stunde noch deutlich sagen. Es reicht mir an dieser Stelle mit Ihrer Art und Weise von Europapolitik!
Im Übrigen halte ich es für zweifelhaft, ob hier im Hohen Hause so überhaupt verhandelt werden kann, ohne dass die Grundlagen allen vorliegen. Herr Präsident, ich bitte darum, das im Präsidium zu prüfen.
Wir halten nach relativ kurzfristiger Prüfung den Inhalt der Verordnung für einen interessanten Ansatz für die Weiterentwicklung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der Europäischen Union. Deshalb sehen wir – zumindest nach der ersten Prüfung in zehn Minuten tatsächlicher Auseinandersetzung im Europaausschuss – die rechtlichen Fragen noch nicht vollständig in dem Sinne, wie Sie als Staatsregierung und Sie als Koalition mit Ihrem Antrag die Sachlage einschätzen, als erörtert.
(Martin Modschiedler, CDU: Denken Sie daran, das ist eine Ermessensentscheidung, keine rechtliche Bewertung!)
Das mag ja schön und gut sein, die Frage ist aber, ob tatsächlich das Prinzip der Freiwilligkeit mit diesem Verordnungsvorschlag durchsetzbar ist oder nicht – so formuliert. Das können Sie alle gar nicht entscheiden, weil Sie die Verordnung nicht kennen. Aber Sie werden abstimmen, so, wie ich Sie kenne.
Selbst für den Fall, dass eine ernsthafte Prüfung Ihre Bedenken bestätigen würde – aber so weit sind wir noch nicht, Kollege Schiemann – –
Ja, das ist schön. Hätten Sie es uns rechtzeitig zugeleitet, hätten wir vielleicht auch so weit sein können. Das finde ich unverschämt!
Als Nächstes kommt die AfD zu Wort. – Eine Kurzintervention vorher. Kollege Beger, ich sehe eine Kurzintervention an Mikrofon 4.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben am 21.06. die Stellungnahme der Staatsregierung erhalten. Am 22.06. hat uns der Landtagsreferent informiert. Wir haben die Zeit vom Freitag bis zum Montag genutzt und uns die Unterlagen sehr eindringlich angeschaut. Wir haben es ernst genommen, dass die Staatsregierung deutlich gemacht hat, dass hier unsere Gesetzgebungskompetenz zu beachten ist und im Verordnungsentwurf nicht ausreichend beachtet wurde.
Das ist der Grund, weshalb wir heute in der Lage waren, darüber abzustimmen. Alle anderen Mitglieder des Hohen Hauses hatten genau die gleiche Möglichkeit, dies in dem sehr engen Zeitraum zu bewerten. Ich muss an der Stelle die Vorwürfe, die jetzt von dem Kollegen von der LINKEN gemacht wurden, zurückweisen. Es gab genügend Zeit in einem sehr kurzen Zeitraum, dies für die heutige Sitzung vorzubereiten.
Das war eine Kurzintervention von Kollegen Schiemann. Jetzt reagiert der angesprochene Kollege Stange.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Der Antrag, der hier zur Verhandlung steht, ist gestern gekommen, Kollege Schiemann. Sie hätten ausreichend Zeit gehabt, uns diesen Antrag entweder vorher zu übermitteln, oder Sie hätten ausreichend Möglichkeit gehabt, diesen Antrag im Umlaufverfahren, das die Geschäftsordnung ausdrücklich für solche Fälle vorsieht, entscheiden zu lassen und damit den anderen Fraktionen ausreichend Zeit zur Bewertung gegeben; denn das Plenum des Bundesrates, das zu erreichen es gilt, findet am 6. Juli statt. Da ist noch Zeit.
Aber Sie wollten genau das nicht, und dann haben Sie dieses Chaos ausgelöst, das heute hier stattgefunden hat.