Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich auch beim Landtag für den letzten Doppelhaushalt, weil damit quasi der Einstieg in die Hochschulentwicklungsplanung und in die neue Zuschussvereinbarung gelungen ist und es letztlich auch durch das Zutun der Hochschulen – auch da möchte ich mich für das kooperative Miteinander in diesem Prozess ganz herzlich bedanken – gelungen ist, Planungssicherheit und Stabilität für eine erfolgreiche Entwicklung in den Hochschulen in den nächsten Jahren zu garantieren.
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Wir gehen jetzt in die erste Fragerunde. Es beginnt die CDU-Fraktion, danach folgen DIE LINKE, SPD, AfD und GRÜNE. Frau Abg. Fiedler.
Frau Staatsministerin! Mit dem Hochschulentwicklungsplan wurde auch die Lehrerbedarfsprognose bis 2025 beschlossen und festgelegt, dass mindestens 2 000 neue Studienplätze für die Lehramtsausbildung zur Verfügung stehen. Meine Frage ist nun: Wie gestaltet sich der Abstimmungsprozess mit den Hochschulen, um die Vorgaben der Lehrerbedarfsprognose in den nächsten Jahren zu erfüllen?
Vielen Dank für diese Frage; denn es ist eine der wichtigsten Fragen, glaube ich, auch für das Land insgesamt. Wie gelingt es, in den nächsten Jahren ausreichend Lehrkräfte auszubilden? Sowohl im Hochschulentwicklungsplan als auch in den gesonderten Zielvereinbarungen mit den Hochschulen ist dieser erhöhte Bedarf abgebildet.
Wir haben mit den Hochschulen bereits vor der Verabschiedung des Hochschulentwicklungsplanes Sonderzielvereinbarungen abgeschlossen für die Jahre 2017 bis 2020, um den Anteil der Lehramtsausbildung von 1 700 auf 2 000 – das sind die Bedarfszahlen, die uns vom Kultusministerium zu Beginn des Jahres 2016 mitgeteilt worden sind – umzusetzen. Dafür bekommen die Hoch
schulen im Rahmen der Sonderzielvereinbarungen mit den fünf Hochschulen, die Lehrer ausbilden, für die Jahre 2017 bis 2020 insgesamt 72 Millionen Euro zusätzlich für die Lehramtsausbildung. Jährlich sind das rund 18 Millionen Euro und etwa 200 Beschäftigungsverhältnisse, die mit diesen Mitteln finanziert werden.
Zurzeit sind wir mit den Universitäten und mit dem Kultusministerium im Gespräch, die auf der Grundlage der im Dezember vorgelegten neuen Lehrerbedarfsprognose erhöhten Bedarfszahlen auch mit den Hochschulen zu vereinbaren bzw. zu beraten. Es wurde festgestellt, dass die Studienanfängerzahlen im Lehramt an Mittelschulen um etwa 100 und im Lehramt am Gymnasium circa 275 jährlich höher liegen als die ursprüngliche Bedarfsprognose. Das sind etwa noch einmal 375 Immatrikulationsplätze. Das ist das, was wir derzeit mit den Hochschulen, mit den Universitäten verabreden, dies im Rahmen der geschlossenen Vereinbarung auch umzusetzen. Ich denke, wir sind da auf einem guten Weg.
Ich will einen zweiten Punkt nennen, der in den Zielvereinbarungen schon enthalten ist. Das sind die Seiteneinsteigerprogramme, die durch unsere Hochschulen neben der originären Lehramtsausbildung umgesetzt werden. Auch da sind die Hochschulen derzeit mit dem Kultusministerium und mit unserem Haus im Gespräch, ganz konkrete Programme für die Grundschulen – dafür wird es bereits im April losgehen – und für die weiterführenden Schulen – dann im zweiten Halbjahr – umzusetzen.
Insgesamt bringen unsere Universitäten eine enorme Leistung. Ich will das einmal an einer Zahl festmachen. Bisher machten die Lehramtsstudenten an den beiden großen Universitäten ungefähr 10 % der Studierenden aus. Mit der erhöhten Zahl seit 2012 und der jetzt noch einmal erhöhten Zahl seit dem Jahr 2016/2017 liegen wir bei mehr als 15 % der Gesamtstudierendenzahl an den Universitäten in Dresden bzw. Leipzig, die das Lehramt ausmacht. Das ist eine enorme Leistung, die die Hochschulen erbringen.
Sehr geehrte Frau Staatsministerin! Als LINKE hatten wir an der Absenkung der Studierendenzahlen schon immer scharfe Kritik geäußert. Auch bei der Anhörung im Wissenschaftsausschuss ist bei den Rektorinnen und Rektoren deutlich geworden, wie schwierig das umzusetzen sein wird.
Sie hatten immer ausgeführt, und so steht es auch im Hochschulentwicklungsplan – ich zitiere –: „Für den Zeitraum bis 2020 wird auf das Ziel der Erfüllung des Hochschulpaktes des Bundes und der Länder verwiesen. Die Studierendenzahlen bis 2020 werden auf dem gegenwärtigen Niveau (106 000) gehalten, und die Angleichung an die Zielzahl (95 000) erfolgt im Zeitraum beginnend ab 2021. (Auslaufphase des Hochschulpaktes)“
Wenn man sich die Zielvereinbarungen heranzieht, dann sieht man, dass die Absenkung der Studierendenzahlen bereits ab 2018 umgesetzt wird. Allein bei der TU Dresden sind das 500 Studierende, die weniger in der Planung der Zielvereinbarung integriert sind. Was ist der Grund, dass es zu dieser Diskrepanz, zu dieser Abweichung vom Hochschulentwicklungsplan und den daraus resultierenden Zielvereinbarungen auch im Kontext mit den Hochschulpaktmitteln kommt?
Bis zum Jahr 2020 sind wir aufgrund des Hochschulpaktes und der Vereinbarungen, die zwischen Bund und Ländern abgeschlossen wurden, dazu verpflichtet – und das wollen wir auch einhalten –, eine Zahl von 19 500 Studienanfängern im ersten Semester zu realisieren. Das bleibt so. Daran wird nichts geändert. Das heißt, dass wir am Ende im Jahr 2020 etwa noch bei 105 000 Studierenden in der Gesamtzahl liegen werden.
Ich hoffe, dass das alle schaffen werden. Ich hoffe, alle Vorsorgen sind getroffen, damit das realisiert wird.
Das, was sich in den Zielvereinbarungen jetzt abbildet, ist das Gleiche, was eigentlich bis 2016 schon einzuhalten gewesen ist. Wir haben auch bis 2016 einen Korridor. In der abgeschlossenen Zielvereinbarung, die erst in diesem Jahr evaluiert wird, gab es bereits einen Korridor, wie viele Studierende die Hochschulen aufnehmen dürfen. Einige Hochschulen haben diesen Korridor weit überschritten. Deshalb sind sie mehrfach ermahnt worden. Das betrifft zum Beispiel die TU Chemnitz. Deshalb sind sie erneut in diesem Korridor bis 2020 darauf hingewiesen worden. Das bildet sich dann, wenn man die Zahlen bis 2016 nicht sieht, so ab, wie Sie das dargestellt haben, dass es scheinbar eine Absenkung gibt. Das ist nur scheinbar eine Absenkung gegenüber den aktuellen Immatrikuliertenzahlen, die aber schon mit der Zielvereinbarung, die bisher abgeschlossen war, nicht in Übereinstimmung ist.
Ich will Ihnen das deutlich machen. Wir hatten bereits ab 2010 eine Verschiebung der Immatrikulationszahlen zugunsten der großen Universitäten. In den westdeutschen Bundesländern hat der Hochschulpakt dazu geführt, dass es eine Verschiebung zu den Fachhochschulen gegeben hat. Bei uns sind die Fachhochschulen nur noch auf dem Niveau von 23 %. Wir hatten also schon eine Verschiebung. Wir wollen diese Verschiebung nicht weiter befördern, denn wir wollen, dass auch unsere Fachhochschulen stark sind. Deshalb hat es schon in der Zielvereinbarung 2012 bis 2016 eine Vereinbarung für diesen Zielkorridor gegeben.
Sehr geehrte Frau Staatsministerin! Danke für das kompakte Intro. Sie sagten im Vortrag, Sie wollen die Hochschulen für angewandte Wissenschaften stärken.
Meine Frage ist: Mit welchen konkreten Maßnahmen wollen Sie diese stärken, und was für eine Strategie sieht das SMWK für diesen Hochschultyp vor?
Zunächst – ich hatte es gerade gesagt – werden wir – und das bildet sich im Hochschulentwicklungsplan ab – den Anteil der Studierenden an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften allmählich wieder etwas ansteigen lassen, und zwar auf 27 %. Das ist, glaube ich, eine realistische Zahl zwischen Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften.
Viel wichtiger ist uns aber der Anteil der angewandten Forschung im Bereich der Hochschulen für angewandte Wissenschaften. 37,5 % der Mittel der Landesforschungsförderung sind laut Haushalt für die HAWs reserviert. Das sind 2017 allein 3,6 Millionen Euro und 3,75 Millionen Euro im Jahr 2018. Auf diesem Niveau würden wir das gern weiterschreiben.
Außerdem haben wir bereits 2015/2016 begonnen, aus den BAföG-Mitteln 2,5 Millionen Euro den Hochschulen für angewandte Wissenschaften auch für den Bereich der Forschung zur Verfügung zu stellen, um zum Beispiel Personalstellen zu schaffen, die dann die Drittmittel akquirieren. Das ist konstant fortgeschrieben worden. Da die BAföG-Mittel in der Zuschussvereinbarung für den Hochschulbereich gesichert sind, werden wir diese Mittel für die nächsten Jahre auf alle Fälle sichern können.
Wir haben mit dem Aufbau der Zentralen EUServicestelle ZEUSS ein Instrument geschaffen, das vor allem den kleinen Hochschulen, also den Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die Möglichkeit gibt, sich verstärkt an europäischen Forschungsmitteln zu beteiligen, insbesondere an den so genannten Calls im Zusammenhang mit Horizon 2020. Das kann über ZEUSS ermöglicht werden. Das war vorher mit der einen Stelle an der TU Dresden so einfach nicht möglich.
Die Kooperation der HAWs mit den Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen – so steht es auch im Hochschulentwicklungsplan – soll weiter ausgebaut werden. So haben wir zum Beispiel gerade mit der Fraunhofer-Gesellschaft in Zittau-Görlitz und in Mittweida das Thema Cybersicherheit auf den Weg gebracht.
Ich denke, diese Kooperation zwischen den FraunhoferInstituten und den Hochschulen für angewandte Wissenschaften stärken die Hochschulen für angewandte Wissenschaften und sind gleichzeitig ein adäquates Mittel für diese.
Wir sind gerade im Gespräch mit den Hochschulen für angewandte Wissenschaften zum Bund-Länder-Projekt „Innovative Hochschule“. Das gibt es parallel zu unserer Exzellenzstrategie. Unsere Hochschulen haben sich ein gemeinsames Projekt erarbeitet, das sie auf den Weg bringen wollen. Wir unterstützen sie dabei. Es wäre schön, wenn sie in diesem bundesweiten Wettbewerb „Innovative Hochschule“ punkten könnten und damit den Bereich des Transfers, für den sie Mitverantwortung tragen, stärken könnten.
So viel vielleicht zu einigen Bausteinen – zum Beispiel Nachwuchswissenschaftler, Nachwuchsdozentinnen und -dozenten –, an denen wir in den nächsten Jahren weiter arbeiten werden.
Vielen Dank. Frau Staatsministerin, es geht um die Juristische Fakultät an der TU Dresden, speziell um den Bachelorstudiengang Law in Context und den Masterstudiengang International Studies und Wirtschaftsrecht. Diese Studiengänge laufen aus. Was heißt das personell, finanziell und sächlich für diese Studiengänge? Was passiert mit den dort lehrenden Professoren?
Wir haben im Hochschulentwicklungsplan festgelegt – und mit dem Doppelhaushalt hat der Landtag den Beschluss gefasst –, dass die Ausbildung der Staatsexamensstudiengänge in Leipzig verstärkt werden soll. Dafür wird es eine Verstärkung des Personals an der Universität Leipzig geben. Dabei geht es nur um den Bachelorstudiengang und den dazugehörigen Masterstudiengang – diese beiden Studiengänge laufen aus –; denn der Masterstudiengang Internationales Recht wird weiterhin aufrechterhalten bleiben. Dieser Masterstudiengang ist meines Wissens nicht zur Streichung an der Universität vorgesehen. Für den Bachelorstudiengang wird bereits in diesem Studienjahr nicht mehr immatrikuliert, der Masterstudiengang läuft noch so lange, bis die Bachelorstudiengänge abgeschlossen sind. Parallel dazu wird in Leipzig eine Verstärkung der Fakultät vorgenommen, um schrittweise 750 Immatrikulationen vornehmen zu können.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatsministerin! In meiner ersten Frage geht es zunächst um den staatlich verordneten Studienplatzabbau, der gleichzeitig von einem Aufwuchs an Ausbildungskapazität in bestimmten Fächern – zum Beispiel Lehramt oder bei den Juristen – begleitet wird. Ist Ihnen bekannt, was geplant wird, an anderen Plätzen an anderen Fächern abzubauen? Was tun Sie für eine Koordination oder eine Unterstützung, damit vor allem kleinere oder bestimmte Fächer nicht bedroht sind?
Die Hochschulentwicklungsplanung hat erstmals – das haben Sie sicherlich gesehen – eine Liste der Fächer aufgeführt, die mit den Hochschulen vereinbart sind. Diese Fächer sind über die gesamte Laufzeit mit den Hochschulen vereinbart. Es gab nur wenige Veränderungen, bei denen wir gesagt haben, dass Fächer eingestellt werden sollen. Es waren nur sehr wenige, aber ansonsten sind die Fächer stabil. Das betrifft auch kleine Fächer.
Wenn die Hochschulen planen, Fächer einzustellen, dann müssen sie das mit dem SMWK abstimmen. Dazu muss es also eine Zustimmung des Ministeriums geben; momentan gehen wir aber nicht davon aus.
Zum derzeitigen Zeitpunkt ist gar nicht zu sagen, welche Umstrukturierungen an den Hochschulen stattfinden oder ob überhaupt welche nach 2020 stattfinden, wenn es zu einer schrittweisen Reduzierung der Studienplatzkapazitäten kommt. Es wird ja keine schlagartige, sondern eine schrittweise Reduzierung sein, die vonstatten zu gehen hat. Das muss mit den Hochschulen kommuniziert werden. Mir ist nicht bekannt, dass eine Hochschule diesbezüglich bereits Vorsorge getroffen hat. Es wäre, denke ich, zu diesem Zeitpunkt auch verfrüht.
Wir kommen in die nächste Runde und beziehen das Thema „Stand und Zukunft der Bund-Länder-Programme im Hochschul- und Forschungsbereich“ mit ein. Es beginnt Frau Dr. Maicher für die Fraktion GRÜNE.
Ich würde zunächst gern auf das Bund-Länder-Programm für wissenschaftlichen Nachwuchs als Förderprogramm im Bereich TenureTrack-Professuren eingehen. Die erste Förderrunde beginnt Ende des Jahres, die Einreichung der Anträge im Juni. Wie unterstützt die Staatsregierung die Universitäten bei der Bewerbung? Welche gesetzlichen oder weiteren Rahmenbedingungen haben Sie geschaffen, damit das Programm an den Hochschulen erfolgreich fortgesetzt werden kann, was die unbefristeten Professorenstellen betrifft?
Danke für diese Frage. Das TenureTrack-Programm des Bundes – das immerhin mit 1 Milliarde Euro ausgestattet ist – ist ein ganz wichtiger Baustein, um den zahlreichen Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern, die durch die Graduiertenschulen hervorragende Leistungen gebracht haben, eine Perspektive zu geben. Das ist auch aus den Ergebnissen der Imboden-Kommission hervorgegangen.
Das Tenure-Track-Programm wird nach wettbewerblichen Kriterien vergeben. Auf der anderen Seite gibt es aber auch eine gewisse Länderquote – so will ich es einmal nennen – unter diesen tausend Tenure-Track-Professuren, die der Bund damit finanziert. Das würde für Sachsen etwa 50 Tenure-Track-Professuren bedeuten.
Wir werden gemeinsam mit den Hochschulen zunächst eine Informationsveranstaltung für die Antragsteller durchführen. Geplant ist das für den 13. Februar für die potenziellen Antragsteller; das sind die Universitäten und die vier Kunsthochschulen, sofern sie davon Gebrauch machen werden. Im März werden die Hochschulen ihre Interessenbekundungen mit ihrer Quantifizierung der zu erwartenden Anträge machen. Das wird mit unserem Haus abgestimmt werden. Am 12. Mai soll die Einreichung der Anträge im SMWK erfolgen, sodass sie rechtzeitig am 6. Juni beim Projektträger vorliegen können. Im September/Oktober 2017 wird über die Auswahl entschieden. Ab 1. Dezember 2017 soll die Förderung vonstatten gehen.
Sie haben zu Recht zwei Rahmenbedingungen angesprochen. Das eine ist die Verstetigung des verbindlichen Tenure-Track-Mechanismus – so möchte ich es nennen –, auch über die Laufzeit des Programms hinaus. Das heißt, das Programm läuft bis zum Jahr 2032, wenn ich es richtig im Kopf habe, also zwei mal sieben Jahre. Darüber hinaus muss dieses Tenure-Track-Programm nicht als Programm, sondern dauerhaft verstetigt werden. Diese Zusage muss von den Hochschulen getroffen werden; das ist richtig. Wir haben heute schon Tenure-Track-Stellen an den Hochschulen. Diese müssen in echte Tenure-Tracks umgewandelt werden. Das bedeutet, sie müssen dann wirklich in Professuren münden und nicht nur optional, wie sie derzeit noch vielfach angewendet werden. Das ist die eine, aber nicht die größte Herausförderung.
Das Zweite: Die Hochschulen müssen mit der Anmeldung des Programms nachweisen, dass die Zahl der unbefristeten Professorinnen und Professoren nach dem Ende der Programmlaufzeit ansteigt. Wir haben heute in unseren Hochschulen 1 253 Professoren auf Dauer beschäftigt und 176 befristet. Das heißt, es muss eine Umwandlung dieser befristeten Professuren zu einem Teil in unbefristete Professuren erfolgen, um dieser Anforderung gerecht zu werden. Das ist aus unserer Sicht machbar.
Wir haben eine gesetzliche Hürde zu nehmen, die man bis zu einem gewissen Grad umschiffen kann. Dazu müssen wir aber darüber nachdenken, ob wir am Hochschulgesetz eine Veränderung vornehmen. Dabei geht es um die Anpassung der Tenure-Track-Professur entsprechend der Anforderung in diesem Programm: dass die TenureTrack-Professur die Möglichkeit gibt, über sechs Jahre hinaus zu laufen, damit im Anschluss die Verlängerungsphase, die in dem Programm vorgesehen ist – zum Beispiel bei Elternzeit und Ähnlichem –, tatsächlich auch durch das Gesetz abdeckt ist.
Wir denken darüber nach, das im Hochschulgesetz anzupassen. Derzeit ist noch nicht klar, ob schon zu Beginn des Anlaufens des Programmes gesetzlich geregelt sein muss oder während der Tenure-Track-Professur diese gesetzliche Anpassung vorgenommen werden muss. Insofern sind wir damit nicht unter sofortigem Zeitdruck, aber es wäre gut, wenn wir diese Anpassung sehr schnell vornehmen könnten.