Protocol of the Session on February 2, 2017

Wir denken darüber nach, das im Hochschulgesetz anzupassen. Derzeit ist noch nicht klar, ob schon zu Beginn des Anlaufens des Programmes gesetzlich geregelt sein muss oder während der Tenure-Track-Professur diese gesetzliche Anpassung vorgenommen werden muss. Insofern sind wir damit nicht unter sofortigem Zeitdruck, aber es wäre gut, wenn wir diese Anpassung sehr schnell vornehmen könnten.

Eine zweite Hürde, die nicht mit dem Programm unmittelbar zusammenhängt, die sich aber in Folge des Programms ergibt, haben alle Länder zu nehmen: die Möglichkeit von einer W2-Professur in eine W3-Professur zu wechseln. Das ist ein beamtenrechtliches Problem, das alle Länder haben; denn die W2-Professur ist ein Amt und es gibt keine Höhergruppierungsmöglichkeit. Es ist ein beamtenrechtliches Thema, zu dem wir im Beamtengesetz etwas verändern müssen. Das ist aber kein Problem, das wir vorher klären müssen. Das möchte ich deutlich sagen.

Für die CDU Herr Dr. Meyer; bitte.

Frau Präsidentin! Frau Staatsministerin! Sie haben sehr umfangreich auf die Frage von Frau Dr. Maicher geantwortet. Mich interessiert Ähnliches, deshalb möchte ich gern etwas zur Zukunft der sächsischen Hochschulen fragen. Wir hatten im Jahr 2011 das Konstrukt der Wissenschaftsräume in Sachsen eingeführt, und mich interessiert: Welche Strategie hat die Staatsregierung in Bezug auf die Wissenschaftsräume verfolgt?

Wir haben den Begriff der Wissenschaftsräume im jetzigen Hochschulentwicklungsplan nicht mehr so verwendet, da wir nach der Evaluierung festgestellt haben – wir haben eine große Veranstaltung dazu durchgeführt –, dass sie regional sehr unterschiedlich umgesetzt worden sind.

Es gab zwei Probleme, die es sinnvoll erscheinen ließen, so wie wir es jetzt im Hochschulentwicklungsplan vorgesehen haben, auf die regionalen Transferprozesse abzustellen. Das eine ist, dass die Hochschulen die regionalen Grenzen als zu eng angesehen haben, um die Zusammenarbeit mit Industrie- und Wirtschaftspartnern oder auch mit gesellschaftlichen Partnern umsetzen zu können. Das andere ist, dass bestimmte Prozesse aus den Wissenschaftsregionen, um zum Beispiel europäische Vernetzungsprojekte oder auch Transferprojekte gemeinsam in der Region anzustoßen, aus den Hochschulen selbst erwachsen müssen. Deshalb werden wir auch weiterhin – so ist es auch im Hochschulentwicklungsplan sowie in den Zielvereinbarungen verankert – das, was aus den Wissenschaftsräumen an positiven Elementen entstanden ist, unterstützen. Dafür bekommen die Hochschulen weiterhin finanzielle Möglichkeiten.

Ein zweiter Aspekt ist, dass wir im Hochschulentwicklungsplan stärker, als es bisher der Fall ist, den Transfer mit den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Institutionen in die Region betont haben. Dazu müssen die Hochschulen über die Zielvereinbarungen Rechenschaft ablegen. Von daher haben wir, denke ich, die wichtigsten Elemente aufgegriffen, die aus dem Programm „Wissenschaftsregion“ entstanden sind.

Für die Fraktion DIE LINKE Herr Neubert, bitte.

Sehr geehrte Frau Staatsministerin! Es wurde neulich diskutiert, dass zusätzliches Bundesgeld – 37 Millionen Euro bis 2022 – in ein Institut für gesellschaftlichen Zusammenhalt nach Sachsen gehen soll. Nun wird darüber philosophiert, inwieweit das ein konservativer Thinktank ist bzw. in welche Richtung es geht. Das SMWK war nicht eingebunden und nicht informiert, konnte man lesen, und auch die TU Dresden, wo der Standort vermutet wird, wusste es nur vom Hörensagen.

Daher meine Frage an Sie: Was wissen Sie zu dem Geld, das da nach Sachsen kommt? Wie agieren Sie als Staatsministerin und was verbinden Sie damit inhaltlich und möglicherweise auch an einzubindenden Personen und Institutionen?

Zunächst kann ich vorausschicken: Ich freue mich immer, wenn Bundesgeld zu uns kommt, und wenn es in die Hochschulen kommt – umso besser! Von daher werde ich den Teufel tun zu sagen: Das ist kein Geld, das willkommen ist, sondern auch in der Zielrichtung sind wir uns einig. Wir haben im Jahr 2016 – mit Vorlauf schon 2015 – das Zentrum für Integrationsstudien an der TU Dresden mit der Universität gemeinsam auf den Weg gebracht. Es hatte einen längeren Vorlauf, und ich denke, es ist ein gut arbeitendes Zentrum, auf das man vielleicht noch stärker zurückgreifen kann. Das HannahArendt-Institut hat ein Netzwerk für Integration auf den Weg gebracht, bei dem alle Akteure, die sich mit dem Thema Integration in der Gesellschaft, in Sachsen beschäftigen, in einem regelmäßigen Netzwerkaustausch stehen. Dafür ist Geld aus den sächsischen Hochschulen investiert worden.

Was wir bisher nicht getan haben – das ist richtig –: Wir haben bisher kein Institut aufgebaut – da sich damit die Universitäten selbst beschäftigt haben –, das sich ganz konkret mit politischen Fragen der Integration beschäftigt. Denn das Zentrum für Integrationsstudien ist ein sehr praxisorientiertes und anwendungsnahes Zentrum, bei dem es darum geht: Wie kann man am besten die Integration in den Arbeitsmarkt, in die Sprache, in das Bildungssystem und in die Kultur organisieren? Es ist also sehr praktisch angelegt – weniger, was die politischen Fragen betrifft.

Ich habe jetzt sehr deutlich gesagt: Es sind Bundesgelder. Es hat eine Initiative gegeben – offenbar auf Bundesebene –, dies auch im Bund zu verankern. Wir sind jetzt im Gespräch mit dem BMBF, wie dieses Geld dann kanalisiert wird, wie dieses Institut aussehen soll und wer die Partner dabei sind. Ich hoffe, dass sich das bald herausstellen wird, damit wir auch wissen, ob es ein sächsisches oder ein Bundesinstitut sein wird und wer die entsprechenden Partner sind. Das muss geklärt werden. Ob die Technische Universität Dresden der Partner ist oder die Universität Leipzig, die in diesem Bereich genauso viel zu bieten hat, das kann ich heute nicht sagen. Ich hoffe, dass wir jetzt zunehmend in den Dialog dazu kommen.

Die SPD bitte, Herr Mann.

Zu Bundesgeldern, die vielleicht schon etwas transparenter sind: Sachsen profitiert seit Jahren vom Hochschulpakt, und gerade im Hinblick auf die Revisionsklausel der Hochschulentwicklungsplanung stellt sich natürlich die Frage: Wie geht es dort weiter? Deshalb ist die konkrete Frage: Welche Überlegungen existieren beim Hochschulpakt mit dem Bund über das Jahr 2020 hinaus?

Es ist immer schwierig, über Überlegungen zu sprechen.

Strategien!

Aber es ist richtig. Wir hatten ja in den letzten Jahren eine Reihe von Bund-Länder-Programmen. Der Hochschulpakt ist einer, die Exzellenzinitiative und die Qualitätsinitiative Lehre sind weitere. Wir müssen jetzt die Möglichkeiten nutzen, die uns der neue § 91 b des Grundgesetzes bietet, um auf Nachhaltigkeit zu setzen und nicht nur auf Projekte und befristete Laufzeitprogramme. Ein nachhaltiges Projekt ist bereits die Exzellenzstrategie, deshalb heißt es nicht mehr Exzellenzinitiative, sondern Exzellenzstrategie, weil in bestimmten Elementen auf Nachhaltigkeit gesetzt wird.

Wir erwarten schon – ich sage „wir“, das sind die Länder, da wir uns an dieser Stelle relativ einig sind –, dass wir gemeinsam mit dem Bund eine Finanzierung hinbekommen, die in die Grundfinanzierung der Hochschulen hineingeht, sprich: Es gibt verschiedene Ansätze dazu. Wir haben einmal das Thema Hochschulbau, bei dem 2019 die gemeinsame Finanzierung ausläuft. Alle Länder, auch Sachsen, haben einen Rückstau an Investitionen im Hochschulbau. Das war ein Gebiet, in dem sich der Bund in den Jahren bis 2019 auslaufend beteiligt hat. Aus unserer Sicht wäre das eine Möglichkeit, um die Länder an dieser Stelle zu unterstützen.

Ein weiterer Punkt ist die Digitalisierung im Hochschulbereich. Es ist nicht nur die Frage, dass wir die Studierenden damit vertraut machen, sondern es ist auch eine Frage der Infrastruktur, die sehr kostenintensiv ist. Da sich der Bund jetzt mit 5 Milliarden Euro im Bereich der Schule engagieren wird – dazu gibt es gerade Gespräche in der Kultusministerkonferenz –, gehen wir davon aus, dass sich etwas Ähnliches auch für die Hochschulen entwickeln kann. Das sind zwei Bereiche, über die derzeit gesprochen wird. Derzeit ist eine Arbeitsgruppe von Staatssekretären eingesetzt, die im Laufe dieses Jahres entsprechende Vorschläge für die Ministerberatungen von Bund und Ländern auf den Tisch legen soll. Dann werden wir sehen, inwieweit wir auch ein gemeinsames Paket hinbekommen.

Die AfD-Fraktion; Herr Wendt, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatsministerin! Seit 1980 hat der Bund circa 500 Projekte in Höhe von 170 Millionen Euro gefördert. Dabei geht es insbesondere um die Erforschung von Alternativen zu Tierversuchen. Können Sie mir sagen, inwieweit das Land Sachsen von Bundesmitteln profitiert und wie weit Forschungen an sächsischen Forschungseinrichtungen/Universitäten getätigt werden? – Vielen Dank.

Ich gehe jetzt nicht davon aus, dass Sie von mir genau wissen wollen, welche Projekte daraus finanziert werden. Natürlich gibt es auch in Sachsen Forschungsprojekte – ich nenne zum Beispiel das Zentrum für Regenerative Therapien, das ein großes Forschungs- und ein Exzellenzcluster ist –, die mit Bundes- und Landesmitteln finanziert werden, so wie das bei großen Forschungsclustern der Fall ist, bei denen es auch um Tierversuche geht, wobei – dabei haben wir als Land Sachsen wie auch andere Bundesländer ganz klare Regelungen – es entsprechende Kommissionen und sehr harte gesetzliche Regelungen gibt, die Forschungen in Zusammenhang mit Tierversuche einschränken bzw. auch begrenzen.

Sie kennen vielleicht, falls Sie die Möglichkeit haben, sich das anzusehen, die Unterbringung der Tiere. Wir arbeiten zum Beispiel im Zentrum für Regenerative Therapien unter anderem mit Fischen – um nur einmal ein Beispiel zu nennen – oder mit dem Axolotl, das ja auch bekannt ist. Es gibt dort sehr klare, enge Regelungen. Das findet sowohl in Leipzig in unserer Biodiversitätsforschung als auch in Dresden statt, um nur zwei Beispiele zu nennen.

Wir haben jetzt noch viereinhalb Minuten. Frau Dr. Maicher, bitte, für die GRÜNEN.

Ich gehe davon aus, dass Sie alles, was Sie zum Institut für gesellschaftlichen Zusammenhalt wissen, gesagt haben, deshalb frage ich jetzt nicht noch einmal danach. Es hätte mich auch brennend interessiert, mehr zu hören.

Mein Thema ist das Professorinnenprogramm. Dieses läuft Ende 2017 aus. In Sachsen waren bzw. sind sieben Hochschulen daran beteiligt. Wie sollen die begonnenen Gleichstellungsmaßnahmen, die darüber ja mitfinanziert werden können, jetzt an den Hochschulen verstetigt werden, und wie kann sichergestellt werden, dass nicht alle begonnenen Maßnahmen wieder eingestellt werden müssen, sondern auch weiterhin nachhaltig wirken können?

Das Professorinnenprogramm ist

ohnehin auf Nachhaltigkeit angelegt, denn die Professorinnen sind ja quasi vorgezogene Professuren, die dann in den Hochschulen etabliert sind. Es ist also kein Programm, das abrupt endet mit der Folge, dass dann die Professorinnen wieder weg sind. Das Entscheidende an diesem Professorinnenprogramm waren ja – Sie haben es angesprochen – die Gleichstellungskonzepte, die die Hochschulen vorlegen mussten, um überhaupt am Professorinnenprogramm partizipieren zu können, sowie die Umsetzung der Gleichstellungskonzepte, denn sie wurden nach der ersten Runde evaluiert.

Wir haben in Sachsen seit 2008 die Koordinierungsstelle für Chancengleichheit, die in sehr guter Art und Weise und mittlerweile auch sehr professionell die Gleichstellungsprozesse an unseren Hochschulen begleitet, unterstützt und in entsprechender Weise berät. Es gibt keine Hochschule mehr in Sachsen, in der die Gleichstellung – sie hat ja viele Facetten – auch in dem Bereich der Karrieresicherung für Frauen zum Aufstieg bis in das Professorinnenamt keine Berücksichtigung findet. Im Gegenteil: Wir haben sehr hart darum gerungen – Sie sehen das in den Zielvereinbarungen –, das Kaskadenmodell mit den Hochschulen umzusetzen. Das ist zugegebenermaßen nicht ganz einfach.

Wenn eine Hochschule wie die HTWK – ich nenne das Beispiel, da wir dort ernsthaft gesprochen haben und die Rektorin sowie die Kanzlerin natürlich ein großes Interesse daran haben, das Gleichstellungskonzept umzusetzen

und auch Professorinnen an ihre Hochschule zu bekommen – sagt: In den nächsten vier Jahren gehen bei uns – ich weiß es nicht mehr genau –, ich glaube, sechs Professorinnen in den Ruhestand. Dann können wir nicht davon ausgehen, dass wir im Jahre 2020 sieben Professorinnen haben, sprich: noch mehr, als wir heute haben. Das ist ein schwieriges Problem, das wir akzeptieren müssen.

Ich möchte aber deutlich machen: Es ist mittlerweile an allen Hochschulen, in der Philosophie und in der Hochschulentwicklungsplanung klar, und es gibt klare Rückmeldungen, wenn Gleichstellungsfragen nicht umgesetzt oder nicht ausreichend beachtet werden. Ein Beispiel sind unsere Ingenieurwissenschaften, die derzeit mit 9 % Professorinnen ziemlich abgehängt sind. Diese werden auch ganz konkret an der Zahl gemessen, wie es gelingt, sie in den nächsten Jahren aufzustocken. Deshalb noch einmal mein Verweis auf die Koordinierungsstelle für Chancengleichheit, denn sie ist für uns der Garant, dass es auch weitergeht.

Die Zeitdauer ist jetzt leider abgelaufen. Ich bedanke mich noch einmal bei Frau Staatsministerin Dr. Stange sowie für die Anfragen aus den Fraktionen und schließe den Tagesordnungspunkt.

(Beifall bei der CDU, der SPD, den LINKEN und den GRÜNEN)

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 3

Freifunk in Sachsen fördern – Bürgernetzwerke stärken

Drucksache 6/7694, Prioritätenantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,

mit Stellungnahme der Staatsregierung

Es beginnt die einreichende Fraktion, danach folgen CDU, DIE LINKE, SPD, AfD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Frau Abg. Dr. Maicher, Sie haben wieder das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die technischen Entwicklungen der digitalen Welt gehen mit einem rasanten Wandel von Alltag und Gesellschaft einher. Wir erleben es mittlerweile mehrfach innerhalb einer Generation: Das, was heute noch visionär erscheint, wird morgen schon als ganz normal empfunden. Die Zeiten, in denen man abends am Personalcomputer einmal seine E-Mails abrief, sind noch gar nicht so lange her, und trotzdem erscheint es vielen als längst überkommen.

Auch viele von uns Abgeordneten nervt es, wenn wir an manchen Orten kein Netz haben. Wenn man viel damit arbeitet, mit Social Media, Clouddiensten etc., ist die Erwartungshaltung vorhanden, immer und überall im Netz sein zu können, und dieser Bedarf entsteht gerade in vielen Bevölkerungsgruppen. Je mehr die analoge und

digitale Welt verwoben werden, ob im Beruf, in Freizeit oder Bildung, desto notwendiger ist eine lückenlose Internetanbindung und desto mehr ist sie auch allgemeine Lebensgrundlage.

Aktuell können sich das aber gar nicht alle Menschen leisten, und teilweise sprechen die Menschen schon von Glück, wenn der Internetanschluss zu Hause einigermaßen brauchbar ist. Ein umfassender Ausbau kostenloser WLAN-Netze ist notwendig. Wenn wir heute unseren Antrag „Freifunk in Sachsen fördern – Bürgernetzwerke stärken“ diskutieren, dann geht es uns aber auch noch um mehr, denn Freifunk heißt nicht nur „frei von Kosten“. „Frei“ bezieht sich auf die Einschränkung privater Anbieter, zum Beispiel bei Übertragungskapazitäten. „Frei“ heißt auch, dass niemand fragt, wer sich wann und wo anmeldet.

Technisch geht das über eine dezentrale Struktur, bei der mehrere WLAN-Router zu einer Wolke verbunden werden, und diese besteht eben nicht nur aus einzelnen Einwahlpunkten, sondern aus WLAN-Knoten, die Daten

untereinander austauschen und damit ein größeres lokales Netz bilden können.

Auch in Sachsen gibt es bereits – zum Beispiel in Chemnitz, Dresden, Leipzig, Mittelsachsen, im Vogtland und im Erzgebirge – ehrenamtliche Freifunkinitiativen, die ihre Netzwerke mit entsprechender Unterstützung noch wesentlich ausbauen könnten. Ganz beachtlich finde ich, wie übergreifend diese Engagierten dort denken. Nehmen wir einmal die Freifunkinitiative Mittelsachsen. Die Initiatoren haben nicht nur in ihrem direkten Umfeld in Waldheim und Hartha Knotenpunkte aufgebaut, sondern ihr Netz über viele Städte im Umland gespannt. Zwischen Grimma, Döbeln und Mittweida haben sie Mitwirkende gefunden, die WLAN-Router betreiben und einen Teil Ihres Internetvolumens ihren Mitmenschen zur Verfügung stellen. Ihnen geht es eben nicht nur um den kostenlosen Zugang, sondern vor allem auch um selbstorganisierte und unabhängige Infrastrukturen und eben auch um sozialen Austausch.

(Beifall der Abg. Petra Zais und Valentin Lippmann, GRÜNE)

Genau dieser Freifunkansatz wird in anderen Bundesländern bereits gefördert. NRW und Niedersachsen als Flächenländer sind schon recht weit dabei, die Freifunkförderung ist dort seit 2016 Bestandteil der regulären Breitbandförderung. In Thüringen läuft gerade ein größeres kommunales Pilotprojekt in Gera, und auch in Sachsen-Anhalt haben CDU, SPD und GRÜNE Anfang 2016 festgelegt, Freifunk auf Liegenschaften des Landes zu errichten, und die Unterstützung von Freifunkinitiativen zum Regierungsprogramm erklärt. Diese Aktivitäten machen es deutlich: Eine gezielte Förderung, Information und der Abbau von Hürden sind notwendig, denn ganz aus eigener Kraft wachsen die Bürgernetze nicht so, wie sie es könnten.

Zunächst geht es uns also um Aufklärungsarbeit. Es wäre sehr hilfreich, wenn die Engagierten mit kompakten Handreichungen und den darin vom Freistaat verbürgten Ideen an Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, aber auch Privatpersonen herangehen könnten. Schließlich kennen sich viele Bürgermeister und Stadträte kaum mit solchen Dingen aus – was für die Akzeptanz von Freifunk eben keine gute Voraussetzung ist.