Protocol of the Session on February 2, 2017

Wenn wir uns im Freistaat Sachsen die allgemeine Kriminalität und die Wohnungseinbruchskriminalität noch einmal regional anschauen, hat Herr Pallas richtig gesagt: Der Schwerpunkt liegt in den großen Städten. Leipzig ist doch noch einmal ein ziemlich deutlicher Ausreißer – die Stadt Leipzig insbesondere, was dieses Thema betrifft.

Wenn wir dies jetzt aber einmal bundesweit einzuordnen versuchen, dann wird sehr schnell klar, dass wir deutlich unter dem Bundesdurchschnitt liegen und damit die Menschen, gerade bezogen auf dieses Phänomen, auf dieses Delikt, durchaus noch sicher sind.

Folgendes ist mir jetzt in der Diskussion wichtig: Die Zahl der Wohnungseinbrüche, die im Versuch stecken geblieben sind, ist im Jahr 2016 deutlich angestiegen. Darüber ist aus unterschiedlicher Perspektive diskutiert worden. Mir ist das besonders wichtig, weil man daran sieht, dass das Thema Prävention, also Eigenvorsorge, durchaus ein Teil des Beitrages ist, um diesem Phänomen beizukommen. Es gibt eine Studie vom Deutschen Forum für Kriminalprävention und natürlich auch andere Studien; aber sie haben sich sehr intensiv damit auseinandergesetzt. Von dort gibt es ganz klare Aussagen: Wenn ein Einbruch nicht innerhalb von fünf bis maximal zehn Minuten erfolgt, wenn die Täter innerhalb dieser Zeitspanne erfolglos sind, dann lassen sie von diesem Objekt ab. Vor diesem Hintergrund ist es sehr wichtig, dass natürlich auch im Bereich der Prävention Aktivitäten entfaltet werden. Da geht es nicht um Riesenzäune, sondern das sind teilweise Dinge, wo mit Nachrüstung an Fenstern und Türen eine ganze Menge gemacht werden kann.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Staatsminister?

Ja, selbstverständlich.

Bitte, Herr

Spangenberg.

Herr Staatsminister, sagen Sie damit, dass die Intensität gleich geblieben ist und die Leute nur Glück hatten, dass die Täter vor der Tür abgefangen wurden? Sagen Sie damit, dass die Tätergruppe in der gleichen Größe weiter vorhanden ist, dass es also nicht gelungen ist, diese Tätergruppe generell einzudämmen?

Zur Tätergruppe kann ich gleich noch einmal etwas sagen. Aber das ist doch selbstverständlich.

Für mich ist es ganz normal und etwas Vernünftiges: Sicherlich ist schon der Versuch eines Einbruchs ein Problem. Aber wenn jemand nicht in die Wohnung hineinkommt, dann ist es doch vernünftig, die Maßnahmen hervorzuheben, die als Eigenvorsorge getroffen worden sind und erreicht haben, einen Einbruch zu verhindern – ich kann aus der Diskussion heraus überhaupt nicht

verstehen, wo da das Problem ist –, ebenso, dass jeder ein Stück weit dazu beitragen kann.

Wenn Sie sich im Übrigen mit denjenigen Leuten unterhalten, die gerade in diesem Phänomenbereich arbeiten, dann erfahren Sie eine ganze Menge, bis hin zu Fahrlässigkeiten. Ich will das jetzt in der Diskussion nicht überziehen; aber da kann man Punkte wie Schlüssel unter dem Abstreicher oder offene Terrassentüren anführen. In einer Großstadt gab es einen Fall, in dem in einer großen Eigentümergemeinschaft, in einer größeren Gesellschaft ein Generalschlüssel weggekommen ist und dies über längere Zeit nicht gemeldet wurde, weil es mühevoll und teuer ist, die Generalschließanlage auszubauen. – Ich wollte einfach nur ein paar Dinge dazu ansprechen.

Aber kommen wir jetzt zum Thema Aufklärungsquote. In dem in Rede stehenden Bereich liegt die Aufklärungsquote in Sachsen immer noch über dem Bundesdurchschnitt und ist damit aus meiner Sicht auch ein Zeichen, dass gute Arbeit geleistet wird.

Dass natürlich dann, wenn jemand von Wohnungseinbruch betroffen ist, Emotionen im Spiel sind, ist völlig klar, und wenn man sich mit Leuten unterhält, die vom Wohnungseinbruch betroffen waren, dann kann man natürlich sagen, dass jeder Einbruch, der erfolgt ist, tatsächlich ein Problem ist. Deswegen müssen wir die Aktivitäten verstärken, um auch und gerade in diesem Phänomenbereich erfolgreich zu sein.

Daher haben wir ja auch die Zusammenarbeit in Form von länderübergreifenden Kooperationen vereinbart. Die Vereinbarung mit Bayern ist hier angesprochen worden, der Zehn-Punkte-Plan, der beschlossen wurde, um das deutlich zu machen. Auch die Zusammenarbeit mit den Nachbarländern Tschechien und Polen ist entsprechend ausgebaut worden.

Auch in Sachen Strafverfolgung werden wir natürlich weiter konsequent daran arbeiten, noch mehr Täter als bisher zu fassen, und das machen die Beamten, indem sie den Fahndungsdruck auf die kriminellen Netzwerke hoch halten. Zu diesem Zweck erarbeitet das LKA momentan auf der Grundlage des Abschlussberichtes der Kommission Kriminalitätsbekämpfung der AG Kripo „Maßnahmen zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchsdiebstahls“ landesspezifische Umsetzungsvorschläge.

Zum Thema Prävention habe ich schon einiges gesagt. Deshalb will ich noch ein paar Punkte aus der Debatte aufgreifen. Herr Lippmann, Ihre Position zu dem Thema Funkzellen und Mindeststrafe habe ich verstanden. Ich möchte die meinige dazu vortragen. Wenn wir darüber reden und sagen, Polizei soll in Zukunft diese Form von Kriminalität noch erfolgreicher bekämpfen, erfolgreich die Straftäter identifizieren, dann müssen wir hinsichtlich der einen Tätergruppe, über die wir reden – zum Beispiel eben bei diesen organisierten, europaweit tätigen Banden – auch den Ermittlern geeignete Instrumente an die Hand

geben. Dabei, so sagen diejenigen, die etwas davon verstehen, ist es wichtig, notwendig und hilfreich, über Funkzellenabfragen Informationen zu bekommen, um zu erkennen, ob zum Beispiel jemand zu einem gewissen Zeitpunkt an einer Stelle, in einer Funkzelle gewesen ist oder nicht. Vor diesem Hintergrund haben wir dazu auch in der IMK eine eindeutige Beschlusslage.

Auch anhand des Themas Mindeststrafe kann man deutlich machen – ich glaube, da sind wir uns einig –, dass Wohnungseinbruch kein Kavaliersdelikt sein soll. An dieser Stelle will ich das entsprechend verdeutlichen.

Zum Stichwort Vorhersagesoftware: Herr Wippel, ich weiß nicht, auf welcher Veranstaltung Sie gewesen sind. Als wir die Diskussion zu diesem Thema hier geführt haben, ist das Instrument von Vorhersagesoftware nicht in Bausch und Bogen verrissen worden. Ich meine mich sehr gut daran erinnern zu können, dass ich gesagt habe: Es gibt derzeit mehrere Bundesländer, die sich mit diesem Thema pilothaft auseinandersetzen. Wir wollen hier in Sachsen schauen, und wir sind derzeit dabei, auf IMKEbene zu versuchen, möglichst eine einheitliche Entscheidung zu treffen, um auch dieses Instrument entsprechend einsetzen zu können.

Zum letzten Stichwort, das Sie nannten, Herr Spangenberg, dass die Polizei auch mit den Bürgern sprechen soll, will ich deutlich machen: Meines Erachtens ist gerade im ländlichen Bereich, den Sie angesprochen haben, der Bürgerpolizist bei den Leuten bekannt, und er ist durchaus jemand, der nicht mit dem Auto irgendwo hinfährt, vorbeifährt; vielmehr ist der Auftrag des Bürgerpolizisten ausdrücklich der, diese Bürgergespräche zu führen. Die Diskussionen vor Ort machen mir deutlich, dass der Bürgerpolizist in den allermeisten Regionen ein bekannter und anerkannter Mensch ist, sodass vor diesem Hintergrund die Möglichkeit des Gespräches vor Ort besteht.

Ich will zusammenfassen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Die Aktuelle Debatte, die aktuelle Diskussion hat gezeigt, dass wir in dem Bereich Wohnungseinbrüche natürlich die Anstrengungen weiterhin verstärken müssen, um dort noch erfolgreicher zu sein. Aber das, was der Antragsteller mit der Diskussion verbunden hat, nämlich den Eindruck zu erwecken, in Sachsen seien die Probleme am schlimmsten, in Sachsen sei man unsicher, und gerade das Thema Wohnungseinbruch würde im Freistaat Sachsen überdimensional eine Rolle spielen, hat sich einfach nicht bestätigt, und dem will ich ganz klar entgegentreten.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Meine Damen und Herren, damit ist die zweite Aktuelle Debatte abgeschlossen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 2

Befragung der Staatsminister

Für die Staatsregierung berichtet zunächst die Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst, Frau Dr. Eva-Maria Stange, zum Thema „Zukunft der sächsischen Hochschulen – Planungssicherheit bis 2025“.

Im Anschluss können die Fraktionen Fragen stellen, in der zweiten Runde zusätzlich zum Thema „Stand und Zukunft der Bund-Länder-Programme im Hochschul- und Forschungsbereich“, beantragt von der Fraktion GRÜNE.

Ich erteile nun Frau Staatsministerin Dr. Stange das Wort.

Sehr geehrte Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der 19. Dezember 2016 war eine gewisse Zäsur für unsere Hochschulen und für den Freistaat im Bereich Wissenschaft und Hochschulen insgesamt. An diesem Tag haben die Rektoren der 14 staatlichen Hochschulen im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, der Ministerpräsident, mein Kollege Finanzminister und ich selbst die Vereinbarung zwischen der Sächsischen Staatsregierung und den staatlichen Hochschulen im Freistaat Sachsen über die Höhe der staatlichen Zuschüsse 2017 bis 2024, kurz und nüchtern Zuschussvereinbarung genannt,

unterzeichnet. Gleichzeitig wurde für jede Hochschule die Zielvereinbarung für die Zeitperiode von 2017 bis 2020, also über vier Jahre, unterzeichnet und damit auch geschlossen. Mit beiden Vereinbarungen bekennen sich alle staatlichen Hochschulen im Freistaat zum Hochschulentwicklungsplan 2025, dem das Kabinett etwa vier Wochen vorher, am 22. November 2016, seine Zustimmung gab.

Die Hochschulen werden nun die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Ziele der staatlichen Hochschulentwicklungsplanung bis 2025 zu erfüllen. Sie entwickeln jeweils die im HEP – wie wir es nennen – 2025 dargestellten Strategien und Konzepte, um diesen Hochschulentwicklungsplan mit Leben zu erfüllen. Damit ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, die im Koalitionsvertrag genannte und durch Sie im Haushaltsplan beschlossene Bedingung, die Verständigung der staatlichen Hochschulen mit dem Freistaat Sachsen auf eine entsprechende Hochschulentwicklungsplanung 2025 bis zum Ende des Jahres 2016, eingetreten. Auf den geplanten Stellenabbau von 754 Stellen wird damit ab dem Jahr 2017 verzichtet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist das erste Mal seit 1990, dass die Hochschulen in ein Jahr und eine Periode starten, in denen es keinen Stellenabbau gibt. Die Zukunft der sächsischen Hochschulen ist damit durch eine Planungssicherheit bis zum Jahr 2025 geprägt. Kaum eine andere Institution im Freistaat, geschweige denn im wirtschaftlichen Bereich kann auf derartige Planungssicherheit zurückgreifen. Dies ist ein Planungshorizont, der im Hochschulbereich auch bundesweit einmalig ist.

Die Hochschulen haben Planungssicherheit auch hinsichtlich der personellen Ausstattung. Die Zahl von 9 034 haushaltsfinanzierten Stellen ohne medizinische Fakultäten wird sich somit als Konstante durch die Haushaltspläne der nächsten Jahre ziehen. Die Hochschulen haben Planungssicherheit hinsichtlich der finanziellen Ausstattung. Das Gesamtvolumen der Zuschussvereinbarung umfasst circa 6,5 Milliarden Euro. Den exakten Wert kann man heute noch nicht genau feststellen. Er liegt vermutlich etwas höher, da das Gesamtbudget unter Berücksichtigung der tariflichen Entwicklung hinsichtlich der stellenplangebundenen Ausgaben und unter Berücksichtigung des Verbraucherpreisindex, hinsichtlich anderer Ausgaben in den Hochschulen in den kommenden Doppelhaushalten angepasst wird. Gerade diese Anpassung ist keine Selbstverständlichkeit und ein wichtiger Beitrag für die Planungssicherheit der Hochschulen.

Die Bundesmittel aus dem Hochschulpakt 2020 werden unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben und der Ziele des Hochschulpaktes ausschließlich für den Hochschulbereich verwendet. Es wurde auch vereinbart, dass durch die vollständige Übernahme der BAföG-Kosten durch den Bund die freigewordenen Mittel zur Stärkung des Hochschulbereichs und der Berufsakademie Sachsen vollständig eingesetzt werden und damit zumindest über die Laufzeit bis 2025 gesichert sind.

In der Laufzeit dieser Zuschussvereinbarung werden die Hochschulen im Rahmen der Haushaltsaufstellung von Haushaltskürzungen und im Haushaltsvollzug von Stellenbesetzungssperren und wirkungsgleichen Maßnahmen ausgenommen. Auch keine Selbstverständlichkeit.

Die erfolgreiche Beteiligung an der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder wird sich nicht zulasten des Gesamtbudgets der Hochschulen auswirken. Das wurde vom Finanzminister ausdrücklich bei der Ansprache vor den Hochschulen bestätigt. Der erforderliche Landesanteil wird zusätzlich zum Gesamtbudget zur Verfügung gestellt.

Die 14 staatlichen Hochschulen haben auch inhaltliche Planungssicherheit. Der Hochschulentwicklungsplan, der im weitgehenden Dialog mit den Hochschulen erarbeitet wurde, benennt die Leitlinien der Hochschulentwicklung, definiert die Ziele in verschiedenen Leistungsdimensionen – Lehre, Forschung und Third Mission – und fördert in wenigen Aufgabenfeldern auch sehr konkrete Maßnahmen, die sich in den Zielvereinbarungen widerspiegeln.

Diese Hochschulentwicklungsplanung 2015 ist getragen von den Leitlinien der finanziellen und inhaltlichen Planungssicherheit, die ich genannt habe, der Hochschulautonomie auf der Grundlage unseres Hochschulgesetzes, der standortspezifischen Ausdifferenzierungen oder auch Profilierungen, der Chancengleichheit, der Umsetzung

von Chancengleichheit und Inklusion sowie der Aufrechterhaltung des Qualitätsanspruches in Lehre und Forschung in der sächsischen Hochschullandschaft.

Der HEP 2025 wurde so flexibel wie möglich ausgestaltet, um den Hochschulen die Chance zu geben, in dieser langen Laufzeit auf neue Herausforderungen und Tendenzen reagieren zu können bzw. auch selbst als Motor derartiger Veränderungen wirksam zu werden. Ziele und Handlungsaufträge wurden daher von staatlicher Seite nur so detailliert vorgesehen, wie dies zwingend notwendig ist, dies auch in der Abwägung zum Verhältnis der Hochschulautonomie.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer Lust hat, die Dinge einzusehen: Es ist mittlerweile alles dem Landtag, dem Hochschulausschuss zugeführt, liegt auch als Drucksache vor. Ich denke, das ist mehr Transparenz, als in der Vergangenheit je existierte, sich über die Ziele der einzelnen Hochschulen zu informieren. Jetzt sind die Hochschulen gefordert, die hochschulinternen Entwicklungspläne bis zum 30.06.2018 fortzuschreiben. So ist es mit Ihnen in den Zielvereinbarungen verabredet.

Mit dem Zusammenspiel von Hochschulentwicklungsplanung, Zuschuss- und Zielvereinbarung ergibt sich Planungssicherheit für alle Partner der Hochschulen und letztlich auch für den Freistaat. Für die Bereiche der Daseinsvorsorge wird durch die Verabredung der Kapazitäten für Staatsexamensstudiengänge ein entscheidender Beitrag geleistet, dass eine hinreichende Anzahl von zukünftigen Lehrerinnen und Lehrern, Volljuristen, Ärzten und Apothekern in Sachsen studieren kann und ausgebildet wird.

Auch die sogenannten kleinen Fächer, aber auch die Geistes-, Kultur-, Sozial- und Sprachwissenschaften und ihre Profilierung sind im Hochschulentwicklungsplan in entsprechender Weise gewürdigt. Nach wie vor liegt der Schwerpunkt in Sachsen in der Ingenieursausbildung. Die Ingenieurwissenschaften sind die größte Fächergruppe in Sachsen. Vergleicht man den Anteil der Ingenieurstudierenden an der Gesamtstudierendenzahl, liegt Sachsen bei 30 %, der bundesweite Wert bei 20 %. Wir werden also an diesem Schwerpunkt nichts ändern.

Das Gleiche betrifft die hohe MINT-Quote mit 44 %, die beibehalten wird – ich erinnere an unsere Diskussion über die Digitalisierung im Land –, dass wir uns darauf verlassen können, auch zukünftig ausgebildete Ingenieure, Informatiker, Chemiker usw. aus den Hochschulen zu entlassen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere Hochschulen bleiben damit auch verlässliche Partner unserer außeruniversitären Forschungseinrichtungen bei gemeinsamen Forschungs- und Transferaktivitäten.

Ein weiterer Punkt ist mir wichtig. Wir haben im Hochschulentwicklungsplan auch den Hochschulen für angewandte Wissenschaften einen ausreichenden und umfassenden Beitrag gewidmet. Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften sind für uns nicht nur ein wichtiger regionaler Innovationsmotor, sondern auch ein wich

tiger Faktor, um Wissenstransfer in die Wirtschaft und in die Region zu bringen. Deshalb werden wir sie auch in den nächsten Jahren vor allen Dingen in ihrer Forschungsleistung weiter stärken.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Durch den Verzicht auf den Stellenabbau und die Vorgabe von Planungsgrößen für die Studierendenzahlen im Jahr 2025 besteht Planungssicherheit, dass sich auch das Betreuungsverhältnis insbesondere nach 2020 weiter verbessern kann. Trotz des Auslaufens des Hochschulpaktes nach dem Jahr 2020 und der daran gekoppelten Beschäftigungsverhältnisse wird es so gelingen, eine Verbesserung des Betreuungsverhältnisses und damit die gute Position, die wir im bundesweiten Vergleich haben, weiter auszubauen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich auch beim Landtag für den letzten Doppelhaushalt, weil damit quasi der Einstieg in die Hochschulentwicklungsplanung und in die neue Zuschussvereinbarung gelungen ist und es letztlich auch durch das Zutun der Hochschulen – auch da möchte ich mich für das kooperative Miteinander in diesem Prozess ganz herzlich bedanken – gelungen ist, Planungssicherheit und Stabilität für eine erfolgreiche Entwicklung in den Hochschulen in den nächsten Jahren zu garantieren.