Protocol of the Session on November 10, 2016

Zur zweiten Frage, den Schlussfolgerungen: Ja, wir sind sehr eng mit den Sprachträgern im Kontakt. Wenn wir merken, dass es aufgrund der Beantragung oder Ähnliches Dinge gibt, die wir qualitativ verbessern können, folgen wir dem auch mit unserer Förderrichtlinie. Deshalb haben wir die Förderrichtlinie „Integrative Maßnahmen“ sehr offen gestaltet, sodass wir Dinge, die in der Praxis nicht gut handhabbar sind – – Wir haben noch keine Erfahrungen aus der Vergangenheit. Aber so können wir auf die Kursteilnehmer bzw. Kursträger reagieren.

Umfassend – wenn ich das noch ergänzen darf – können wir das erst machen, wenn die Kurse richtig angelaufen sind. Dann merken wir, wo Defizite oder Lücken sind, und können entsprechend agieren.

Gut. Wir haben die erste Runde geschafft. Jetzt kommt das zweite Thema dazu, beantragt von der SPD-Fraktion „Strategie zum Schutz vor Diskriminierung und zur Förderung von Vielfalt im Freistaat Sachsen“. Es beginnt die SPDFraktion, bitte, mit der Frage. Frau Raether-Lordieck, bitte.

Vielen Dank. Frau Präsidentin! Frau Ministerin! So wichtig die Sprachkurse auch sind, aber Sie haben noch eine zweite Funktion, und die vertrete ich aufseiten unserer Fraktion. Insofern interes

siert mich schon immens, was in Sachen Antidiskriminierung in Ihrem Ministerium passiert. Sie haben es hier mit einer Querschnittfunktion zu tun, die neben den Menschen mit Migrationshintergrund auch die Frauen und die Menschen mit Behinderung betrifft, also eine ganz große Gruppe. Insofern ist es auf jeden Fall ein Querschnittsthema. Wie haben Sie vor, die Verankerung der Antidiskriminierungspolitik in der Staatsregierung zu betreiben?

Vielen Dank. Die „Strategie zum Schutz vor Diskriminierung und zur Förderung von Vielfalt im Freistaat Sachsen“ hat ein gesamtes Maßnahmenpaket vorgesehen. Zunächst würde ich gern noch einmal klarstellen, für wen dieser Schutz vor Diskriminierung ausgelegt ist, weil ich immer höre oder sehe, dass man das sehr eng fasst und dass ganze Personengruppen nicht einbezogen sind.

Wir haben diese Maßnahmen für Merkmale ethnischer Herkunft, für das Geschlecht, für die Religion, für die Weltanschauung, für Behinderung, für das Alter oder für die sexuelle Identität. Das ist ein sehr breit gefächerter Rahmen, der unter anderem das, was wir gestern besprochen haben, den Aktionsplan der UN-Behindertenrechtskonvention, einschließt. Dieser ist auch Bestandteil der Antidiskriminierungskonzeption, sodass wir ressortübergreifend arbeiten müssen. Deshalb haben wir in den Fachressorts Maßnahmen geplant. Teilweise haben die Fachressorts schon reagiert und Maßnahmen umgesetzt.

Wir werden einen Lenkungsausschuss zur Bekämpfung von Diskriminierung in Sachsen einrichten. Das ist ein Instrument. In dem Lenkungsausschuss werden alle Ressorts vertreten sein. Es werden zivilgesellschaftliche Vertreter sein, die Antidiskriminierungskultur in Sachsen sowie Beauftragte der Staatsregierung für antidiskriminierungspolitisch relevante Gruppen, damit alle in diesem Lenkungsausschuss vertreten sind. Koordiniert wird dieser Lenkungsausschuss durch das SMGI und durch eine Geschäftsstelle Antidiskriminierung. Das haben wir in diesem Antidiskriminierungspaket aufgenommen. Die Beratungen sollen zweimal im Jahr über aktuelle Anlässe stattfinden, und es sollen die Entwicklung des Rechts und gemeinsame Vorhaben in diesem Lenkungsausschuss besprochen werden.

Das sind die Dinge, die wir konzeptionell vorbereitet haben, um alle Ressorts im Freistaat einzubinden und in diesem Lenkungsausschuss Schwerpunkte zu benennen.

Nun für die CDU Herr Kiesewetter, bitte.

Frau Staatsministerin, ich habe noch eine Frage zum ersten Thema, wenn es gestattet ist. Wir haben mitbekommen, dass wir eine recht vielschichtige Landschaft der Förderung im Bereich der Sprache haben, zum einen eine ganze Reihe Bundesmaßnahmen, aber auch sächsische Maßnahmen. Insbesondere interessiert mich noch einmal das Thema der Abgrenzung, was die Frage modulare Ausbildung im Bereich berufsbezoge

ne Deutschförderung betrifft, § 45 a Aufenthaltsgesetz. Wie bekommen wir es hin, das mit unseren Richtlinien zu verzahnen?

Ich habe vorhin gesagt, dass die Bundessprachkurse – um es noch einmal klarzustellen – für fünf Länder zutreffen. Das sind Syrien, Eritrea, Iran, Irak und Somalia. Das sind die Länder, für die der Bund zuständig ist. In Sachsen haben wir für die Menschen mit einer guten Bleibeperspektive die Landessprachprogramme aufgeführt. Das trifft also nicht für die Menschen zu, die aus den sogenannten sicheren Herkunftsländern kommen, sondern nur für diejenigen – ich mache es wieder ganz praktisch –, die in die Fläche verteilt werden. Nach der neuen Verteilung werden die Menschen, die keine Chance haben, in Deutschland zu bleiben, direkt aus der Erstaufnahmeeinrichtung nach sehr kurzer Zeit wieder in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt.

Das heißt, dort haben wir eine klare Abgrenzung zum Bund. Diese fünf Länder wird der Bund sprachlich fördern. Die übrigen Länder, zum Beispiel Afghanistan, werden durch das Land gefördert. Das ist die klare Abgrenzung, die wir dort haben.

Das Zweite ist klar: Wenn jemand in dieser Zeit eine Anerkennung erfährt und Bundesmaßnahmen fortführen kann – – Deshalb war es uns so wichtig, dass wir die Sprachkurse mit allen Sprachkursträgern durchführen, die auch der Bund durchführt, weil dort ein unkomplizierter Wechsel in die Bundessprachförderprogramme möglich ist. Genau deshalb haben wir das gemacht. Es gab die eine oder andere Kritik der Sprachträger, die fragen: Warum dürfen wir das jetzt nicht machen? Uns war es wichtig, dass wir die Bundessprachkursträger auch als Landessprachkursträger haben, um diesen Wechsel, der durchaus innerhalb eines Kurses anfallen kann, durchzuführen.

Gleichzeitig haben die Sprachkurse eine Art Module. Wenn ich innerhalb eines Kurses merke, ich bin jetzt so weit, dass ich in der A 1 fertig bin, und gehe in die B 2 oder in die Berufsförderungsstufe, sind das Module. Es gibt durchaus Asylsuchende – das habe ich praktisch erlebt –, die selbst mit A 1 ein sehr gutes Niveau an deutscher Sprache haben. Das heißt, sie können sich gut verständigen, sie verstehen sehr gut. Dort kann ich durchaus auch Module überspringen und sie in einen Bereich setzen, in dem sie ihre guten Sprachkenntnisse, die sie vielleicht auch durch Ehrenamtliche und wie auch immer erhalten haben, fortsetzen können, sodass wir immer den Übergang von den einzelnen Modulen sowohl vom Bund zum Land als auch umgekehrt sichern können.

Für die Fraktion DIE LINKE ist Frau Buddeberg an der Reihe. Bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Frau Ministerin Köpping, das Thema lautet wie folgt: Schutz vor Diskriminierung und Förderung der Vielfalt. Es liegt natürlich nahe, noch einmal den Landes

aktionsplan zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensweisen anzusprechen.

Vor ziemlich genau einem Jahr haben die Beteiligungsworkshops stattgefunden. Im April tagte der eigens einberufene Beirat, leider nur ein einziges Mal. Seitdem befinden sich alle Beteiligten, das waren nicht wenige, in einer Warteposition. Deswegen laute meine Frage wie folgt: Wie geht es nun weiter? Wann tritt der Landesaktionsplan in Kraft? Wie und durch wen wird er evaluiert und fortgeschrieben, wenn das überhaupt geplant ist? Wie wird eine ressortübergreifende Umsetzung sichergestellt?

Sie waren bei dem Workshop anwesend. Wir haben versucht, eine breite gesellschaftliche Beteiligung für diesen Workshop zu organisieren. Wichtig bei der Erstellung des Landesaktionsplans in dem Workshop für uns war es, dass wir schauen, was der Plan für alle Seiten bringt. Was bringt er den Arbeitgebern, den Beteiligten, den Vereinen und Verbänden, wenn sie sich auf dieses Thema, ich möchte es wirklich so sagen, einlassen? Das war eine Seite.

Danach haben wir eine ganze Reihe von Kriterien festgelegt, die wir in der gemeinsamen Beratung ausgewertet haben. Jetzt befindet sich der Landesaktionsplan in einer ersten Runde der Anhörung in den unterschiedlichen Ministerien. Das ist der aktuelle Stand. Nach der ersten Runde in den Fachbereichen der Ministerien erhalten wir Hinweise oder Anregungen, die wir aufnehmen. Wir müssen dann schauen, ob diese realisierbar sind oder nicht, ob wir diese möchten oder nicht. Das ist die Herangehensweise.

Der nächste Schritt wäre die Kabinettsbefassung. Die Ressorts müssen dann mit ihrer Unterschrift die Zustimmung geben, damit der Aktionsplan im Kabinett beschlossen wird. Daraufhin beginnen wir mit der Umsetzung. Das ist im Aktionsplan auch so beschrieben. Mit diesem Beirat werden wir uns dann aktuell auseinandersetzen und folgende Fragen klären: Wie ist der Stand? Wie können wir das abfragen?

Hierzu möchte ich aber noch einmal folgende klare Ansage vornehmen: Es handelt sich um ein Querschnittsthema. An diesem werden die unterschiedlichen Ressorts zwar beteiligt sein, es gibt aber keine rechtliche Handhabe, Ressorts zur Umsetzung zu verpflichten. Es ist eine Maßgabe, die wir uns selbst setzen, nach der wir arbeiten möchten.

Der Landesaktionsplan ist übrigens gerade in SachsenAnhalt verabschiedet worden. Das Land Thüringen arbeitet genauso wie wir daran. Wir machen Druck, das ist klar. Ich möchte ihn gern haben. Er ist Bestandteil des Koalitionsvertrags. Ich möchte, dass wir auch diesen in Sachsen umsetzen.

Das war die Antwort auf die Frage von Frau Buddeberg für die Frakti

on DIE LINKE. Es folgt die AfD-Fraktion. Herr Wendt, bitte.

Frau Präsidentin, ich bitte darum, noch einmal auf das vorherige Thema zurückspringen zu dürfen. Herr Kiesewetter hat davon ebenfalls Gebrauch gemacht.

Ja.

Frau Staatsministerin, ich möchte folgende Frage zum Thema Sprachkurse stellen: Der Bund fördert bewusst nur Asylbewerber mit einer guten Bleibeperspektive. Das Land Sachsen fördert auch Menschen mit einer nicht so guten Bleibeperspektive. Ich habe dazu folgende Frage, die Sie zum Teil schon beantwortet haben: Warum macht der Freistaat Sachsen das? Wäre es nicht besser, schnellstmöglich dafür zu sorgen, dass die Menschen rechtzeitig über ihr Asylbegehren aufgeklärt und in der Folge zurückgeführt werden, sodass eine Förderung seitens des Freistaates Sachsen nicht benötigt wird? – Vielen Dank.

Ich komme zur aktuellen Situation, wie wir sie mit Blick auf die Genehmigung bzw. Bearbeitung der Asylverfahren durch das BAMF in Sachsen vorfinden. Laut Auskunft des BAMF werden 20 % der Asylbewerberanträge, die gestellt werden, sofort positiv entschieden. Die Asylbewerber können bleiben. Es handelt sich um 20 %. Sie werden sofort in die Bundesmaßnahmen aufgenommen. Das ist der aktuelle Stand.

20 % der Asylverfahren werden sofort abgelehnt. Diese 20 % bleiben in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Die Menschen werden sofort von den Erstaufnahmeeinrichtungen rückgeführt. Das sind insgesamt somit 40 %.

In 60 % der Fälle handelt es sich um sogenannte komplexe Asylverfahren. Die Asylbewerber stammen aus bestimmten Ländern, sodass eine komplexere Prüfung stattfinden muss. Hier ist es anders als bei den 40 %, über die ich gesprochen habe. Dazu zählt beispielsweise Afghanistan. Ich nenne dieses Land noch einmal. Länder mit einer gute Bleibeperspektive sind wie folgt definiert: Es sind Länder mit einer guten Bleibeperspektive von über 50 %. Afghanistan hat eine Bleibeperspektive von 49 %. Das Land liegt also knapp darunter. Deswegen fördert der Bund dies nicht. Ich muss dazu sagen, dass wir als SMGI dies gefordert hatten. Wir hätten uns gewünscht, dass man diese Länder im Integrationsgesetz berücksichtigt. Um diese Länder geht es. Wir in Sachsen haben uns mit unserer Förderrichtlinie entschieden, auch für diese Menschen ein Sprachangebot anzubieten. Die Asylverfahren dauern durchaus auch eine längere Zeit. 49 % erhalten eine positive Anerkennung.

Für die Fraktion GRÜNE ist nun Frau Dr. Maicher an der Reihe, bitte.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatsministerin Köpping! Ich habe auch

eine Frage zum Thema Gleichstellung. Im Koalitionsvertrag haben Sie den Beitritt der von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes initiierten „Koalition gegen Diskriminierung“ festgeschrieben. Wann werden Sie oder der Freistaat beitreten? Welche Gründe liegen vor, warum dies bisher nicht geschehen ist? Wird es, wenn der Beitritt erfolgt, eine Antidiskriminierungsstelle entsprechend der des Bundes geben?

Ja, diese Stelle soll es geben. Was den Beitritt zur Koalition gegen Diskriminierung betrifft, so kann ich Folgendes sagen: Die Unterlagen liegen zurzeit in der Staatskanzlei. Es gibt noch den einen oder anderen Nachbesserungsbedarf. Eine Frage ist folgende: Wer unterschreibt? Ist es der Ministerpräsident selbst oder ist es die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration? Es gibt Fragen, die wir noch klären müssen. Sobald das Kabinett den Beschluss gefasst hat, werden wir die Stelle einrichten können. Ich dränge darauf.

Wir beginnen wieder von vorn. Es beginnt die SPD-Fraktion. Frau Raether-Lordieck, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Frau Staatsministerin, ich hatte vorhin mit meiner ersten Frage auf die Antidiskriminierung abgezielt. Jetzt möchte ich folgende Frage vertiefend dazu stellen: Wenn wir dieses Thema ernst nehmen und in die Richtung eines Gleichstellungsgesetzes arbeiten, dann stellt sich die Frage, wie wir dies in den Regionen publik machen möchten. Wie rollen wir dies in der Breite aus? Die Antworten darauf wären sehr interessant.

Vielen Dank. Klar ist, dass wir Beratungsstrukturen im Land aufbauen müssen. Diese gibt es in dieser Form noch nicht. Deswegen möchten wir innerhalb dieses Prozesses regionale Netzwerke für Beratungen aufbauen. Es soll eine Verknüpfung mit zielgruppenübergreifenden Beratungen und merkmalspezifischen Beratungsangeboten stattfinden. Ich hatte vorhin bereits ausgeführt, für wen das zutrifft. Das ist eine sehr breite Bevölkerungsgruppe.

Wir haben natürlich auch antidiskriminierungspolitische Maßnahmen eingeplant. Das sind Maßnahmen wie der Landesaktionsplan, von dem gerade gesprochen wurde. Das ist aber auch der Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, über die wir gestern gesprochen haben. Das ist die Richtlinie für integrative Maßnahmen. Diese gehört auch in dieses Paket hinein. Das ist auch das Demokratiezentrum und Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen“. Das sind die Novellierung des Sächsischen Frauenförderungsgesetzes zu einem modernen Gleichstellungsgesetz, das Modellprojekt zur Erprobung anonymisierter Bewerbungsverfahren, welches derzeit im SMI läuft, und die Koordinierungsstelle zur Förderung der Chancengleichheit an sächsischen Universitäten und Hochschulen. Mit

diesen arbeiten wir übrigens sehr eng zusammen. Diese Netzwerke möchte wir mit den Beratungsangeboten vor Ort vernetzen und verknüpfen, sodass derjenige, der vielleicht eine Mehrfachdiskriminierung erfährt, weiß, wo er Beratungs- und Hilfsangebote finden kann.

Hat die CDUFraktion noch eine Frage? – Das ist nicht der Fall. Hat die Fraktion DIE LINKE eine Frage? – Frau Buddeberg, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Frau Staatsministerin, Sie haben vorhin gesagt, dass es einen Lenkungsausschuss für Antidiskriminierung geben soll. Gleichzeitig habe ich Sie so verstanden, dass auch der Beirat zum Landesaktionsplan fortbestehen soll. Ebenso gibt es noch den Gleichstellungsbeirat. Es gibt diverse thematische, möglicherweise auch personelle Überschneidungen an der einen oder anderen Stelle. Meine Frage lautet wie folgt: Wie kann die Arbeit dieser Gremien koordiniert und zusammengeführt werden? Es ist wichtig, dass es diese verschiedenen Gremien gibt. Es ist aber auch wichtig, dass die Arbeit gekoppelt wird.

Das würde ich gern mit Ihnen gemeinsam beraten. Wir befinden uns mit Blick auf alle drei Felder, das wurde gerade besprochen, in der Erarbeitungsphase. Noch ist nichts beschlossen – weder ein Gleichstellungsgesetz noch der Aktionsplan gegen Diskriminierung. Insofern würde ich gern, wenn es um Beschlüsse oder deren Umsetzung geht, darüber sprechen.

Im Moment halte ich diese drei Strukturen für wichtig und notwendig, damit wir auf allen drei Feldern gute Beraterstrukturen und eine gute Vernetzung vorfinden. Sie haben es angedeutet. Gerade im Gleichstellungsbeirat sind viele vertreten, die auch in den anderen Beiräten bzw. in den anderen Strukturen vertreten sind. Sie gibt es schon. Ob wir langfristig die Dreierstruktur beibehalten müssen, würden wir gern gemeinsam beraten. Ich möchte mich hier nicht hinstellen und sagen, dass ich das so oder so haben möchte. Ich würde das gern mit Ihnen beraten.

Die AfD-Fraktion hat noch eine Nachfrage, bitte. Herr Wendt.

Sehr geehrte Frau Staatsministerin! Sie halten im Freistaat Sachsen ein eigenes Gleichstellungsgesetz für notwendig, obwohl dies auf Bundesebene bereits im Grundgesetz und im AGG geregelt ist. Zeugt das davon, dass diese Regelungen nicht weit genug gehen? Benötigt Sachsen deshalb ein eigenes Gesetz?

Wir haben ein modernes und, sage ich jetzt einmal, auch ein gutes, also kein schlechtes Frauenfördergesetz. Es ist jetzt – ich schaue gleich nach – wie alt?

(Zuruf: Von 1994!)

Danke schön. Es ist aus dem Jahr 1994. Da gibt es eine ganze Menge Punkte, in denen uns der Bund mit seinen Regelungen tatsächlich voraus ist. Ich glaube, dass wir viele Regelungen anpassen können.