Protocol of the Session on September 29, 2016

Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den LINKEN)

Für die CDUFraktion Herr Abg. Kirmes, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zu den rechtlichen Grundlagen wurde gerade einiges ausgeführt, ich kann mir diesen Teil also für meine Ausführungen ersparen. Ich möchte die erneute Befassung mit dem Thema Betreuung zuerst dazu nutzen, allen zu danken, die auf diesem Gebiet tätig sind.

(Beifall bei der CDU, der SPD und vereinzelt bei den LINKEN und der AfD)

Ich beziehe in meinen Dank zuallererst die ehrenamtlichen Betreuer ein, die Berufsbetreuer, die Betreuungsvereine, aber ich mache auch nicht halt, wenn es darum geht, in dem Feld vor der gesetzlich angeordneten Betreuung diejenigen, die in den Kommunen und den Landkreisen wichtige Arbeit leisten, mit einzubeziehen. Gleiches gilt natürlich auch für die Arbeit, die an den Betreuungsgerichten geleistet wird. Nicht zuletzt sollte man auch die Gelegenheit nutzen, denen, die sich im ganz privaten Bereich quasi den Aufgaben der Betreuung stellen, zu danken.

Ich selbst bin Vortragender in Sachen Vorsorgevollmacht und Betreuungsvereinbarungen gewesen und ich weiß, wie sensibel man mit diesem Thema umgehen muss und wie viel noch sensibler, wenn man ganz konkret den, der noch im Vollbesitz seiner sämtlichen Kräfte ist, berät, Vorsorge für Eventualitäten zu treffen. Und wie viel mehr Sensibilität, Einfühlungsvermögen und menschlicher Größe bedarf es, wenn der Betreuer Aufgaben für einen zu Betreuenden übernimmt, der nicht mehr voll am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann, wo es notwendig ist, dass seine Würde in vollem Umfang erhalten bleibt!

Es wurde gerade darauf hingewiesen, dass wir uns im Plenum im Oktober 2015 mit dem Thema „Betreuungsvereine fördern – ehrenamtliche Betreuer stärken“ auf Antrag der CDU- und SPD-Fraktion beschäftigt haben. Dort und in der Stellungnahme der Staatsregierung ist schon klar geworden, dass uns dieses Thema ständig beschäftigt, das ständig evaluiert werden muss und wo es uns nicht weiterhilft, wenn wir mit so viel Schwarzmalerei, Herr Kollege, wie Sie es gerade hier vorgetragen haben, vorgehen.

(Widerspruch des Abg. Klaus Bartl, DIE LINKE)

Die Staatsregierung hat mit der Änderung der Förderrichtlinie schon einen ersten Schritt getan und sich bereit erklärt, die Evaluierung dieser Förderrichtlinie vorzunehmen, um eine notwendige Ableitung daraus zu treffen, sodass wir also in der Antwort auf die Große Anfrage, die von Ihnen gestellt worden ist, sehr klare Antworten von der Staatsregierung bekommen haben und auch die klare Aussicht, dass hier in einem ständigen Prozess weiter an diesem Problem gearbeitet wird.

Sie haben ausgeführt, dass Sie sich mit Ihrer Fraktion diesem Thema und denen, die die Arbeit leisten, gewidmet haben. Wir tun das als CDU-Fraktion genauso, sind in regelmäßigem Kontakt und ich weiß auch, dass nicht alles, was als notwendig angesehen wird und wozu es noch unterschiedliche Auffassungen gibt, sofort realisiert werden kann. Wir stehen hinter dem, was auch in den Antworten zu der Großen Anfrage von der Staatsregierung gebracht worden ist.

Die Ergebnisse, die auf Bundesebene durch die entsprechenden Forschungsaufträge, die vergeben worden sind, herauskommen, nehmen wir zur Grundlage, um die notwendigen sachbezogenen Ableitungen zu treffen. Dazu wird man die eigenen Erfahrungen, die wir hier machen, in das Landesrecht einbeziehen, um zu allgemeinen sachbezogenen Antworten zu kommen.

Natürlich ist es so, dass jemand, der in einem Betreuungsverein betroffen ist, eine andere Auffassung von Förderung hat – zum Beispiel, ob es eine institutionelle oder eine andere Art der Förderung sein kann – als derjenige, der die Fördergelder ausreicht. Über die Höhe der Förderung muss man sich unterhalten. Dabei wird natürlich die Frage des Abrufes und der Möglichkeiten der Vereinfachung, die jetzt für den Abruf gegeben sind, eine Rolle spielen. Das ist zu evaluieren. Das ist aber keine Frage, die ad hoc entschieden werden muss, damit ab morgen alles geändert werden kann, sondern es soll meines Erachtens auch völlig begründet auf die Füße gestellt werden, auf die es gehört, nämlich auf einer rechtlich sauberen Grundlage.

(Heiterkeit bei den LINKEN)

Es ist richtig: Geld ist überall knapp. Ich glaube auch, dass hier die Betreuungsvereine weiterer Unterstützung bedürfen. Aber wir dürfen nicht das vermengen, was die Betreuungsvereine in Betreuungsarbeit erbringen, und das, was sie an Querschnittsaufgaben zu leisten haben; das sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Hier erkennen wir, dass eine sehr wertvolle und wichtige Aufgabe durch die Betreuungsvereine geleistet wird und auch weiter zu leisten ist. Wir müssen schauen, wie wir das auch weiter durch finanzielle Unterstützung entsprechend ausfüllen können.

Von Ihnen wurde auch die UN-Behindertenrechtskonvention angesprochen. Auch dazu gibt es in der Antwort der Staatsregierung einige Antworten, zum Beispiel, dass hier eine interministerielle Arbeitsgruppe gegründet wurde und dass diese auch entsprechend finanziell ausgestattet worden ist, um eine komplexe Betrachtung der Materie und die entsprechenden Ableitungen für die Umsetzung dessen, was im Landesrecht umzusetzen ist, vorzunehmen.

Ich will es kurz machen – auf den Entschließungsantrag kommen wir wahrscheinlich nachher noch einmal zu sprechen. Ich bin der Meinung, dass wir durch die in Auftrag gegebenen Studien bessere Ergebnisse bekommen als die, die von Ihnen als Ableitung aus der Großen

Anfrage gegeben werden. Ich meine auch, dass die Evaluierung und das, wozu sich die Staatsregierung selbst verpflichtet hat in den Antworten zur Großen Anfrage, eine vernünftige Ableitung für das ist, was wir künftig auf diesem Gebiet zu tun haben. Unser politisches Handeln sollte auch von diesen Grundlagen gestaltet und befördert werden.

Wir bleiben am Ball, wir sind am Ball. Ich meine – insofern gilt mein Dank auch der Staatsregierung und denen, die beteiligt sind, die Große Anfrage zu beantworten –, dass hier sehr offen und klar Antworten gegeben worden sind. Ich bin nicht nur optimistisch, sondern ich weiß, dass daraus auch künftig die richtigen Ableitungen getroffen werden. Ich bin optimistisch, dass wir für alle Beteiligten, insbesondere für die Betreuten, die richtigen Ableitungen treffen und zu vernünftigen Ergebnissen kommen werden.

(Beifall bei der CDU)

Für die SPD spricht jetzt Herr Baumann-Hasske, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Große Anfrage und ihre Beantwortung sind sehr verdienstvoll. Ich möchte mich nicht nur bei der Staatsregierung bedanken für diese ausführliche und sehr erhellende Beantwortung, sondern ich möchte durchaus sagen, dass ich es gut finde, dass von der Fraktion DIE LINKE das Thema erneut aufgegriffen worden ist. Ich halte auch das, was Sie, Herr Kollege Bartl, hier vorgetragen haben, nicht nur für Schwarzmalerei. Ich glaube, wer sich intensiver mit der Problematik befasst, sieht durchaus, dass Handlungsbedarf besteht.

Nun ist es tatsächlich so, dass Handlung in Vorbereitung ist. Ich sehe die große Dringlichkeit, die Sie vorhin dargestellt haben, durchaus, denke aber, dass wir damit allenfalls uns selbst in die Pflicht nehmen können, um das, was demnächst geregelt werden soll, zu beschleunigen. Wir wollen noch schneller sein und vor allen Dingen die Evaluierung auf der Bundesebene durch das Bundesjustizministerium nicht abwarten. Wir berücksichtigen das nicht, sondern wir regeln jetzt und machen dann möglicherweise – ich sage mal – ein Jahr später eine weitere Reform. Dass, denke ich, ist schlicht nicht umsetzbar.

Von daher glaube ich, dass wir uns darauf beschränken müssen, im nächsten Jahr diese Dinge anzupeilen, die Evaluierung zur Kenntnis zu nehmen und die erforderlichen landesrechtlichen Anpassungen im Jahre 2018 – ich glaube, darauf läuft es hinaus – vorzunehmen. Das sind die Abläufe, die wir realistischerweise ins Auge fassen müssen. Das ist für die betroffenen Betreuer in den Vereinen und auch für die Berufsbetreuer nicht schön, das ist gar keine Frage. Zum großen Teil sind die zu treffenden Regelungen ohnehin Bundesrecht; darauf haben wir nur mäßigen Einfluss. Andererseits leiten sich daraus

Landesregelungen ab. Ich glaube, das Problem ist durchaus bekannt. Wir haben dringenden Handlungsbedarf. Aber wir müssen es in dem Rahmen tun, in dem wir es wirklich umsetzen können.

Mir ist bei der Lektüre noch aufgefallen, welchen Einfluss inzwischen die Vorsorgevollmachten auf die Abläufe in diesem Bereich haben. Das ist eine neue Qualität, die noch nicht so genau berücksichtigt worden ist. Die Vorsorgevollmachten können zum einen darauf Einfluss nehmen, wer zum Betreuer bestellt wird. Das ist weniger von der Qualifikation abhängig als vielmehr davon, welches Vertrauensverhältnis zwischen dem Vollmachtgeber und dem in der Vollmacht Benannten herrscht, sodass wir in Zukunft vermehrt eine Reihe von Betreuungen bekommen werden, die überwiegend auf dem Vertrauensverhältnis beruhen. Da wird auf jeden Fall auch Qualifikation nötig sein.

Es gibt einen weiteren Personenkreis. Es werden gar nicht alle Bevollmächtigten hinterher zu Betreuern bestellt. Wir werden ganz viele Fälle haben, in denen aufgrund der Vorsorgevollmacht eine ganze Reihe von Fällen gar nicht erst vor Gericht und im Bereich der Betreuungsbestellung landen. Ich glaube, um die muss man sich kümmern. Das sind auch Bereiche, auf die man wahrscheinlich die Betreuungsvereine erneut hinweisen bzw. die man berücksichtigen muss im Zusammenhang damit, wofür sie Vergütungen bekommen.

Es müssen auch Menschen beraten werden, die nicht zum Betreuer bestellt sind, nur aufgrund einer Vorsorgevollmacht um Rat bitten oder sogar in Erwägung ziehen, sich durch eine Vorsorgevollmacht bevollmächtigen zu lassen. Das ist ein Beratungsfeld, das noch sehr stark wachsen wird.

Im Übrigen sollten wir darauf achten, dass vor allen Dingen die hauptamtlichen Betreuer eine angemessene Vergütung erhalten. Sie haben vorhin auf die Problematik des Mindestlohnes hingewiesen; das kann ich nur mittragen. Wir können es uns nicht leisten, Betreuervergütungen unterhalb des Mindestlohnes zu belassen. Das wäre absolut widersprüchlich und unsinnig und würde auch der wichtigen und qualitativ anspruchsvollen Tätigkeit in keiner Weise gerecht.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der LINKEN)

Für die AfD spricht nun zu uns Frau Dr. Muster.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Antwort auf die Große Anfrage der LINKEN zum Thema „Gesetzliche Betreuung im Freistaat Sachsen“ hat wenig neue Erkenntnisse geliefert. Viele der Fragen wurden in der Weise beantwortet, sodass die Staatsregierung gar keine konkreten und belastbaren Erkenntnisse geben konnte. Das liegt nicht zuletzt daran, dass derzeit noch ein Forschungsvorhaben des Bundesjustizministeriums zum Thema „Qualität der rechtlichen

Betreuung“ läuft. Auch hier gilt der alte Rechtsgrundsatz: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!

Erstens, es ist ein Blick ins BGB, dort ins Vierte Buch des Familienrechts, dort in den Dritten Abschnitt Vormundschaft, rechtliche Betreuung, Pflegschaft und – offensichtlich in ein Bundesgesetz.

Zweitens, Reformbedarf kann ich hier und heute nicht erkennen. Zumindest müssen die Ergebnisse der Studie des Bundesjustizministeriums abgewartet werden.

Drittens, liebe LINKE, darf ich Sie daran erinnern, dass Ihre Partei derzeit noch im Bundestag vertreten ist. Warum sprechen Sie hier dieses Thema an?

(Klaus Bartl, DIE LINKE: Für die Vereine sind wir zuständig! Blick ins Gesetz!)

Sie hätten auf jeden Fall gut daran getan, Ihre Fragestellungen zu reduzieren und die Große Anfrage nicht so aufzublähen. Wenn man sich die Antwort der Staatsregierung ansieht, dann hat es tatsächlich Probleme bei der Mittelvergabe gegeben, weil die für die Mittelausreichung maßgebliche Richtlinie zu bürokratisch war und der Aufwand für die Betreuungsvereine teilweise zu groß gewesen ist. Ob das Problem mit der neu erlassenen Richtlinie vom Jahresanfang behoben ist, gilt es daher von unserer Seite aus im Auge zu behalten.

Ein aktuelles Problem lässt sich der Großen Anfrage allenfalls im Zusammenhang mit der Betreuungsvergütung entnehmen. Diese wurde nun seit über zehn Jahren nicht mehr angepasst. Allerdings ist auch das Vergütungssystem Gegenstand der Studie des Bundesjustizministeriums. Die Ergebnisse müssen auf jeden Fall auf dem Tisch liegen. Alle Mutmaßungen zum jetzigen Zeitpunkt sind Stochern im Nebel. Unsere Fraktion verschließt sich einer höheren Vergütungspauschale nicht, wenn diese angemessen erscheint.

Lassen Sie mich zum Schluss noch die Aufmerksamkeit auf ein anderes Thema lenken. Häufig haben Menschen Sorge, dass Betreuer eingesetzt werden, um die eigene Person zu entrechten. Dass diese Angst unbegründet ist, ergibt sich aus dem Wortlaut des Gesetzes. Dort heißt es wie folgt: „Gegen den Willen des Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden.“ Ein Betreuer darf auch nur für die Aufgabenkreise bestellt werden, in welchen eine Betreuung erforderlich ist. Schließlich kann jeder Bürger selbst diesen Themenkomplex eigenverantwortlich regeln, indem er eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung erstellt. Mittlerweile gibt es vom Bundesjustizministerium und anderen Stellen gute Formulare. Eine Vorsorgevollmacht macht eine Betreuung in den meisten Fällen überflüssig. Wer für seine Angelegenheiten einen Bevollmächtigten hat, bedarf keiner gesetzlichen Betreuung mehr. Leider wird von diesem Instrument in der Bevölkerung zu wenig Gebrauch gemacht. Wir möchten, dass die Menschen soweit wie möglich selbstbestimmt und selbstverantwortlich entscheiden. So soll es auch in Zukunft bleiben.

Nun komme ich zu Ihrem Entschließungsantrag. Es gilt für den Entschließungsantrag das Gleiche wie für Ihre Große Anfrage. Punkt 1 ist in Ordnung. Ein Lob an alle Betreuer kann nicht schaden. Zu den Punkten 2 und 3 sage ich Folgendes: Wir möchten erst die Ergebnisse der Anfrage abwarten. Die AfD wird sich in diesen Punkten enthalten.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)

Für die Fraktion GRÜNE spricht nun Frau Meier, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor fast einem Jahr, nämlich im Oktober 2015, haben wir uns hier im Plenum schon einmal mit dem Thema rechtliche Betreuung beschäftigt. Heute hat DIE LINKE mit ihrer Großen Anfrage dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt. Warum hat DIE LINKE das gemacht? Das Land ist nämlich zuständig und nicht der Bund, Frau Dr. Muster.

(Beifall bei den LINKEN)

Ebenso danke ich aber auch dem Justizministerium. Der Justizminister ist heute leider nicht anwesend. Sie haben im besten Wissen und Gewissen versucht, die Fragen zu beantworten. Leider muss ich aber feststellen – nicht zum ersten Mal –, dass das Justizministerium bei der Beantwortung ziemlich im Dunkeln tappt. Das ist wirklich unbefriedigend.

Ich muss keine Betreuungsexpertin sein, um die Dauerbrenner der rechtlichen Betreuung benennen zu können. Da sind vonseiten der GRÜNEN vor allem drei Punkte zu benennen. Erstens ist zu beobachten, dass es einen massiven Anstieg der Betreuung durch Berufsbetreuer in den vergangenen 15 Jahren gegeben hat. Damit geht ein stetig steigender Ausgabenwuchs im Justizhaushalt einher. Die Berufsbetreuer müssen bezahlt werden.

Bei einem gleichzeitigen Anstieg der absoluten Zahlen der Betreuungen ging die Anzahl der Betreuungen, die ehrenamtlich durchgeführt werden, stetig zurück. Im Jahr 2006, Herr Bartl hatte es erwähnt, gab es noch 41 186 Betreuungen, die ehrenamtlich durchgeführt wurden. Im Jahr 2015 waren es schon 6 000 weniger. Dafür muss sich Herr Gemkow bei der ehemaligen Sozialministerin Frau Clauß bedanken. Sie hat durch ihre Förderpolitik den Betreuungsvereinen den Garaus gemacht. Über Jahre hinweg sind die aufgebauten Strukturen vernichtet worden. Haben sich im Jahr 2005 noch 29 Betreuungsvereine um die Akquise ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer bemüht, so waren es im Jahr 2014 nur noch acht.