Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Es spricht daher nur die Einreicherin, die Fraktion DIE LINKE. Für die Fraktion DIE LINKE Herr Abg. Schollbach. Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor einem Jahr prägte bekanntlich die Bundeskanzlerin Angela Merkel von der CDU ihren Leitsatz „Wir schaffen das“. In der Praxis blieben dann die Städte, Gemeinden und Landkreise mit den praktischen Problemen leider vielfach auf sich allein gestellt. So ist es nach wie vor eine große Last, dass sie auf Kosten in Millionenhöhe sitzenbleiben und sie nicht erstattet bekommen.
Dieser Umstand ist nicht gerade hilfreich bei den Bemühungen vor Ort, die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger zu gewinnen. Angesichts der zu bewältigenden schwierigen Aufgaben wäre es nicht verkehrt, wenn die Kommunen zumindest auf diesem Gebiet finanziell den Rücken frei hätten und sich nicht ständig noch Gedanken darüber machen müssten, wie sie das bezahlt bekommen.
Während der vergangenen Wochen und Monate mussten wir immer wieder auf zum Teil erschreckende Weise erleben, wie fremdenfeindliche und rassistische Gesinnungen in die Mitte der Gesellschaft vordringen oder bereits vorgedrungen sind. Das gefährdet, meine Damen und Herren, nicht nur den gesellschaftlichen Frieden, sondern auch die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes, insbesondere hier im Osten.
Diesen Tendenzen muss auf den unterschiedlichen Ebenen wirksam begegnet werden. Es gibt eine Menge zu tun und wir von der LINKEN unterbreiten Ihnen heute einen Vorschlag für eine ganz konkrete Maßnahme.
Wir hatten bekanntlich bereits in der vergangenen Wahlperiode einen sehr ähnlichen Gesetzentwurf vorgelegt, der damals von der CDU/FDP-Mehrheit vom Tisch gewischt wurde – eine Entscheidung, die nicht von politischer Weitsicht getragen war. Wir werden sehen, ob die aktuelle Landtagsmehrheit mehr Klugheit aufzubringen vermag.
Inzwischen ist eine große Anzahl von Menschen auf der Suche nach Schutz vor Krieg, Terror und Vertreibung in unser Land gekommen – unterschiedliche kulturelle Prägungen, Lebensweisen und Mentalitäten treffen
aufeinander. Daraus ergeben sich sowohl für die alteingesessenen Bürgerinnen und Bürger als auch für die zugewanderten Menschen Herausforderungen. Hier kommt den Kommunen eine gewichtige Rolle zu, weil die Integration vor Ort gelingt oder vor Ort scheitert. Diese besondere Verantwortung muss auch personell deutlich werden und untersetzt werden. Deshalb schlagen wir von den LINKEN vor, für die Landkreise, für die Großen Kreisstädte und für die kreisfreien Städte hauptamtliche Migrationsbeauftragte zu bestellen.
Diese Beauftragten sollen innerhalb der jeweiligen Verwaltung eine Querschnittsfunktion mit folgenden Tätigkeitsschwerpunkten einnehmen: Erstens die Wahrung der Belange der Migrantinnen und Migranten, zweitens das Wirken in die kommunale Verwaltung hinein und drittens ein Wirken in die Gesellschaft hinein – im Sinne eines friedlichen Zusammenlebens, im Sinne von Antidiskriminierung.
Meine Damen und Herren! Migrationsbeauftragte könnten in unserem Land einen wichtigen Beitrag für ein gedeihliches, spannungsarmes und friedliches Zusammenleben der Menschen in den Kommunen leisten. Deshalb werbe ich an dieser Stelle um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE.
Vielen Dank, Herr Schollbach. – Meine Damen und Herren, das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf „Gesetz über die kommunalen Migrationsbeauftragten im Freistaat Sachsen“ federführend an den Innenausschuss und mitberatend an den Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz, Gleichstellung und Integration zu überweisen. Wer mit diesem Vorschlag einverstanden ist, hebt bitte die Hand. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer Stimmenthaltung ist die Überweisung beschlossen.
Als Einbringerin spricht zunächst die Fraktion DIE LINKE, danach sprechen in der ersten Runde CDU, SPD, AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Staatsregierung, wenn das Wort gewünscht wird.
Wir beginnen in der Aussprache mit der Fraktion DIE LINKE. Herr Abg. Bartl, Sie haben das Wort. Bitte sehr.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben diese Große Anfrage am 13. November 2015 eingebracht und nach einer intensiven Debatte der Antwort der Staatsregierung vom 26. Januar 2016 mit vielen – ich sage es einmal landläufig – Profis aus dem Betreuungswesen in Sachsen beraten: mit Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern, mit Mitgliedern von Betreuungsvereinen, mit Vertreterinnen und Vertretern der Betreuungsbehörden und nicht zuletzt mit Richterinnen und Richtern aus Betreuungsgerichten. Wir haben die Große Anfrage heute zur Behandlung hier im Plenum aufgerufen, weil wir meinen, dass es um ein gesellschaftliches Problemfeld geht, auf dem die Landespolitik schnellstens handeln muss.
In der Bundesrepublik Deutschland haben wir seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Volljährige – Kurzbezeichnung: Betreuungsgesetz – zum 1. Januar 1992 ein in mehreren Gesetzen bundeseinheitlich geregeltes Betreuungsrecht. Die grundlegenden Normen beinhaltet zunächst das Bürgerliche Gesetzbuch in den §§ 1896 ff. Hiernach ist Menschen, die volljährig sind und die eine geistige, psychische, seelische oder körperliche Behinderung haben und nicht in der Lage sind, die eigenen Angelegenheiten selbst auszuüben bzw. zu regeln, ein Betreuer zu stellen.
Damit wurde die im alten Vormundschaftsrecht bis dahin noch geltende Unterscheidung zwischen sogenannten entmündigenden Vormundschaften und der sanfteren Form der Betreuung, der Pflegschaft, aufgehoben. Als Form der Unterstützung existiert seither nur noch die gesetzliche Betreuung.
Wir anerkennen durchaus, dass sich das Institut der gesetzlichen Betreuung in den mehr als 20 Jahren, die seither vergangen sind, als eine wirksame und effektive Unterstützungsform für Menschen mit Beeinträchtigungen etabliert hat. Seither hat sich die Zahl der Betreuungsverfahren in Deutschland weit mehr als verdoppelt: allein im Zeitraum von 1995 bis 2012 von 625 000 auf 1,3 Millionen.
Obwohl die sächsische Bevölkerungszahl in den letzten 20 Jahren kontinuierlich abgenommen hat, ist auch
hierzulande die Anzahl der zu Betreuenden beständig gewachsen. Dafür gibt es demografische und medizinische Gründe. Sachsen hat die älteste Bevölkerung Deutschlands. Die Anzahl der Demenzerkrankten nimmt zu, aber auch die Anzahl jüngerer psychisch Erkrankter.
Gemäß der Antwort der Staatsregierung, für deren Gründlichkeit und inhaltliche Substanz wir durchaus danken, haben in Sachsen 1,77 % der Gesamtbevölkerung einen bestellten Betreuer. Gegenwärtig werden bei den zuständigen Amtsgerichten 70 944 Betreuungsverfahren geführt. In knapp der Hälfte aller Betreuungsverfahren sind den zu Unterstützenden ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer beigeordnet, zu einem etwas größerem Anteil berufsmäßige Betreuer.
Was uns schon an dieser Stelle Sorgen bereiten muss, ist die Tatsache, dass in Sachsen die Zahl der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer in den letzten zehn Jahren, also im Zeitraum von 2006 bis 2015, von ursprünglich 41 186 auf 35 518 zurückgegangen ist. Die Zahl der Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer gibt die Staatsregierung unter Berufung auf die Statistik der örtlichen Betreuungsbehörden mit 1 564 zum Ende des Jahres 2014 an.
Da die Lebenserwartung der Menschen in Sachsen erfreulicherweise weiter steigt, liegt es nahe, dass die Zahl unterstützungsbedürftiger Bürger in den nächsten Jahren jedenfalls nicht abnehmen wird. Zugleich stellen gerade die aktuellen Herausforderungen der Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen, deren Selbstbestimmung und die weitere Einbeziehung von Menschen mit unterschiedlichen Gesundheitszuständen in die Gesellschaft, wie es in der auch von Deutschland ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention formuliert ist, das
Zu den hinzukommenden Aufgaben gehört auch, dass Menschen, die auf der Flucht vor Krieg und Verfolgung nicht selten schwer traumatisiert aus anderen Ländern der Welt nach Sachsen gekommen sind, bis zur eigenständigen Bewältigung des Lebensalltags, in den sie integriert werden wollen und müssen, einer betreuenden Unterstützung bedürfen.
Im Spannungsfeld von sozialer Arbeit und juristischem Handeln müssen Betreuerinnen und Betreuer daher tagtäglich Leistungen erbringen, die gesellschaftlich nicht hoch genug gewürdigt werden können und für die wir alle in diesem Haus an dieser Stelle herzlich Dank sagen sollten.
Dies gilt umso mehr, als die Betreuungsarbeit in Sachsen in ihrer Vielfalt und in ihren Facetten heute bei Weitem nicht unter hinreichend günstigen Rahmenbedingungen erfolgt. Die gesetzliche Betreuung in Sachsen ist erheblich unterfinanziert. Das betrifft die originäre gesetzliche Betreuung ebenso wie die Beratungsleistungen im Umfeld, die sogenannten Querschnittsaufgaben.
Die Vergütung der Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern, die im Bundesgesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern geregelt ist, hat sich seit 2005, also seit sage und schreibe 16 Jahren, um keinen Cent verändert. Nach § 3 des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes beträgt die zu bewilligende Vergütung für jede Stunde der als für die Vormundschaft erforderlich anerkannten Zeit 19,50 Euro. Der Stundensatz erhöht sich auf 25 Euro, wenn besondere Kenntnisse durch die Betreuerin, den Betreuer nachgewiesen sind, die durch eine abgeschlossene Lehre oder eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben wurden, und auf 33,50 Euro je anerkannter Stunde, wenn die besonderen Kenntnisse auf einer abgeschlossenen Hochschulausbildung oder einer vergleichbaren abgeschlossenen Ausbildung resultieren.
Jedenfalls kommt die untere Vergütungsgruppe damit eindeutig nicht einmal auf den Mindestlohn. Das räumt die Staatsregierung in ihrer Antwort auch ein, unternimmt unter Berufung darauf, dass derzeit durch das Bundesministerium der Justiz eine bundesweite Studie zur rechtstatsächlichen Untersuchung zur Qualität in der Betreuung in Auftrag gegeben worden sei, aber weiterhin nichts – seit November 2015 hat das eine Laufzeit von 21 Monaten.
Bis mindestens Ende 2017 soll sich an der Gebührenordnung trotz der handgreiflichen Kostenerhöhungen verschiedenster Art, mit denen die gesetzlichen Betreuer in der täglichen Arbeit seit mehr als zehn Jahren umgehen müssen, also weiterhin nichts ändern – es gibt keinen Cent mehr.
Der Standpunkt, der Mindestlohn gelte nicht für selbstständig Beschäftigte, ist aus unserer Sicht gerade im Kontext mit der Betreuertätigkeit völlig inakzeptabel. Es ist notorisch, dass die Vorgaben des Betreuungsrechts – insbesondere durch § 1901 BGB und noch verstärkt durch die rechtswirksamen Ziele der von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention – mit den jetzigen Vergütungsparametern nur unter permanenter Selbstausbeutung der Berufs- und ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer erfüllbar sind.
Für die in den Landkreisen tätigen Betreuer kommt noch hinzu, dass die Fahrzeiten bzw. Fahrtkosten, die sie für die Wahrnahme der Betreuungstätigkeit am einzelnen Unterstützungsbedürftigen aufbringen, bei Weitem nicht sachgerecht berücksichtigt werden.
Wir erachten auch das vorläufige weitere Festhalten an der Berechnung der Leistungsstunden, die die Berufs- und Vereinsbetreuer als Grundlage für ihre Vergütung in Rechnung stellen dürfen, für völlig unannehmbar. Mit der Einführung der Pauschalierung im Jahre 2005 wurden
nicht nur die Stundensätze eingefroren, sondern auch die Zeitkontingente, die Betreuer für jeden Klienten abrechnen dürfen, pauschal auf 3,2 Stunden pro Monat und Klient festgesetzt. Das Festhalten daran ist umso absurder, als sich der Aufwand der gesetzlichen Betreuer qualitativ wie qualitativ in den letzten 15 Jahren wesentlich erhöht hat, dies allein schon deshalb, weil wiederum die Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention erfordert, in jedem Betreuungsfall das Prinzip der unterstützenden Entscheidungsfindung durchzusetzen. Die gesetzlichen Betreuer dürfen und können die Betroffenen nicht nur vertreten, wie das bei Pflegschaften oder gar entmündigten Vormundschaften der Fall war, sondern jedem Betreuten ist ein selbstbestimmtes Leben zu gewähren. Auf seine Individualität muss der Betreuer eingehen. Wenn der Betreute ein Künstler ist, muss er eben Möglichkeiten schaffen, dass er seiner künstlerischen Tätigkeit in bestimmtem Umfang weiter nachgehen kann.
Hinzu kommen vom Betreuer nach wie vor überobligatorisch abverlangte Handlungen, wie die Aufbürdung der Arbeitslosmeldung des Betreuten im Verhinderungsfall. Gerichte fordern Dokumentationen der Betreuungskontakte zum Klienten, obgleich das Gesetz das eigentlich nicht mehr vorsieht. Ein immenser Zeitaufwand entsteht durch die zwingende Einbindung der Betreuer in den Kontext der Maßnahmen mit dem Sächsischen PsychKG. Wir stehen deshalb voll und ganz hinter der Forderung des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen e.V. (BdB) , unverzüglich das Kontingent pro Betreutem auf mindestens fünf abrechenbare Stunden pro Monat und den Stundensatz auf mindestens 54 Euro zu erhöhen.
Wir erwarten von der Staatsregierung und tragen ihr das auch mit dem heute vorliegenden Entschließungsantrag an, dass sie sich für eine dahin gehende Regelung sofort und nicht erst nach Vorliegen der besagten Studie Ende nächsten Jahres einsetzt. Angesichts der Tatsache, dass in den nächsten zehn Jahren rund 30 % der Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer altersbedingt aus dem Erwerbsleben ausscheiden, muss schnellstens gehandelt werden. Der Fachkräftemangel wird auch in Zukunft bei den gesetzlichen haupt- und ehrenamtlichen Betreuern nicht haltmachen. Angesichts tendenziell zunehmender Leistungsverweigerung durch Jobcenter, Jugendämter und Sozialdienste in allen Bereichen kann dies ganz schnell zur Gefährdung des sozialen Friedens führen.
Nicht rosiger ist die Situation der Betreuungsvereine, über die wir im Plenum vor einigen Monaten auf der Grundlage eines Antrages der Koalition gesprochen haben. Der Vorsitzende des Dresdner Betreuungsvereins, eines hoch agil arbeitenden Vereins, Stefan Hupfer, sprach in einer Fraktionsanhörung zu dieser Großen Anfrage bzw. zur Antwort der Staatsregierung unumwunden von einer „bedrohlichen Lage“ der Betreuungsvereine. Diese so wichtige Querschnittarbeit sei in Gefahr, weil die Finanzierung nicht gewährleistet sei. Viele Vereine stünden „vor dem wirtschaftlichen Ruin“. Die Gründe hierfür sind vielfältig.
Es werde immer schwerer, staatliche Fördermittel zu erlangen. Hinzu kommen Rückstufungsverfahren, Abwanderung von Vereinsbetreuern, fehlende Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung sowie massive Nachwuchsprobleme. Immer häufiger würden Ehrenamtler für ihr Engagement gar noch in Haftung genommen, weil sie der Komplexität der Materie nicht gewachsen sind und zum Beispiel versäumt haben, einen Antrag zu stellen und nun schadensersatzpflichtig gemacht werden sollen. Von den 33 in Sachsen anerkannten Betreuungsvereinen hat nur ein geringer Teil entsprechende Förderanträge gestellt, weil der von ihnen, respektive der von den Vereinen aufzubringende Eigenanteil bei einer Förderung durch den Freistaat wenigstens 50 % beträgt und ihnen einfach zu hoch ist.
Den Betreuungsvereinen bleibt deshalb mangels anderer Finanzierungsquellen regelmäßig nur die Möglichkeit, die für den Eigenanteil erforderlichen Gelder von den ohnehin nicht auskömmlichen Betreuungsvergütungen abzuziehen. Dies lässt sich vor dem Hintergrund des begrüßenswerterweise auch in der Vereinsbetreuertätigkeit eingeführten Gesetzes zum Mindestlohn nicht mehr darstellen. Das ist ein Unding, wenn gesetzlich vorgesehen ist, dass die Finanzierung der sogenannten Querschnittaufgaben von konkreten Betreuungsleistungen zu trennen ist. Wir erkennen durchaus an, dass der Staatsminister der Justiz reagiert und eine erneute Änderung der Förderrichtlinie zum 1. Januar 2017 in Aussicht gestellt hat, meinen aber, dass das Experimentieren dann ein Ende haben muss.
Es gibt noch viele Facetten, die in der Debatte um diese Große Anfrage und die Antwort der Staatsregierung zu thematisieren wären, so die Belastungssituation verschiedener Betreuungsgerichte in Sachsen, etwa die durch Schließung der Amtsgerichte in der Fläche zum erheblichen Teil noch verschlechterten Arbeitsbedingungen. Der Frage, ob es eine Aufstockung des für Betreuungssachen zuständigen richterlichen und nicht richterlichen Personals bedarf, ist die Staatsregierung in ihrer Antwort ausgewichen mit dem profanen Hinweis darauf, dass, gemessen an den Vorgaben des hochumstrittenen bundeseinheitlichen PEBB§Y, die erforderlichen Personalbedarfszahlen quasi im Durchschnitt aufgehen. Im Durchschnitt vielleicht schon, aber in der Regel fällt das im Einzelfall ganz extrem ab.
Wir erhoffen uns heute eine lebendige Debatte, die die Situation der gesetzlichen Betreuung in Sachsen und die daraus resultierenden Handlungsnotwendigkeiten für die Staatsregierung und dieses Parlament beleuchtet. Darüber hinaus haben wir Ihnen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, einen Entschließungsantrag vorgelegt, in dem aus unserer Sicht schlüssig nachvollziehbar eine Reihe von notwendigen Entscheidungen aufgeführt ist, die jetzt besonders drängen und die dieses Hohe Haus heute in vernünftiger und verantwortungsvoller Weise treffen sollte.