Svend-Gunnar Kirmes
Appearances
Last Statements
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Nach zwei langen Plenartagen will ich nicht in die juristischen Tiefen, soziologischen Überlegungen und sonstigen wissenschaftlichen Fragen, die hier tatsächlich kontrovers diskutiert werden könnten, einsteigen. Es bedarf aber doch einiger Worte dazu, warum wir diesem Antrag so nicht zustimmen können.
Rein systematisch, Herr Lippmann, ist es nicht ganz richtig, was Sie gemacht haben, wenn Sie den Datenschutz und das Zeugnisverweigerungsrecht vermengen. Das ist ein Recht, mit dem es den Sozialarbeitern vor Gericht oder allgemein vor den Schranken der Justiz – also auch der Staatsanwaltschaft – ermöglicht würde, Auskunft zu verweigern.
Warum – die Frage müssen wir uns stellen – soll das insbesondere für die von Ihnen genannte Berufsgruppe gelten? Stoßen Sie da nicht Türen auf, und zwar mit weitreichenden Konsequenzen für die Strafverfolgung? Könnten nach Ihrer Logik dann nicht Erzieher, Lehrer, Berater, meinethalben sogar Versicherungsvertreter – wer weiß, wer noch – ein solches Recht für sich in Anspruch nehmen wollen?
Der § 53 StPO nimmt eine abschließende Aufzählung derjenigen Berufsgruppen vor, die ein Zeugnisverweigerungsrecht haben. Das ist richtig so. Das hat sich im Verlaufe der letzten Jahrzehnte ein bisschen gewandelt, ist jetzt aber abschließend geregelt.
Jede Ausdehnung von strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrechten auf neue Personengruppen schränkt Beweismöglichkeiten bei der Strafverfolgung ein. Als Grundsatz darf man das so stehen lassen, selbst wenn man im konkreten Fall ein paar Abwandlungen in der Betrachtung haben kann.
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach das unabweisbare Bedürfnis einer wirksamen Strafverfolgung und das öffentliche Interesse an einer vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren anerkannt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Recht auf Zeugnisverweigerung besteht derzeit vorrangig für ein Vertrauensverhältnis, welches nach dem Ereignis, für das sich der Beschuldigte, der Betroffene verantworten soll, eingetreten ist. Wir befinden uns – wie gesagt – vor den Schranken der Justiz. Wir sind nicht im Datenschutzrecht. Das ist ein Unterschied, weshalb man etwas tiefer einsteigen sollte.
Der Strafverteidiger wird nach der – in Klammern – vermeintlichen Tat kontaktiert oder mandatiert. Nehmen wir die Schwangerschaftskonfliktberatung. Auch da ist das Ereignis vorher dagewesen.
So könnte man die Beispiele fortführen.
Ein Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeit und weitere staatlich anerkannte Sozialarbeiter und Sozialpä
dagogen würde nicht nur eine neue Gruppe von Zeugnisverweigerungsrechten begründen, sondern diese auch inhaltlich ausweiten.
Ich bin der Meinung, die Fansozialarbeiter sollten besonders im Vorfeld und in – ich nenne sie jetzt fälschlicherweise so – besonders Gefahr geneigten Gruppen präventiv tätig sein, aber doch keinesfalls, um den, der gerade aus diesen Fangruppen heraus Straftaten begeht, zu schützen, damit die Strafverfolgung für diesen erschwert wird. Ich glaube, dabei müsste man schon ein wenig differenzierter in die Sache einsteigen. Das darf meines Erachtens nicht sein. Es wird nämlich nicht der persönliche oder der intime Bereich des Betroffenen geschützt, sondern ein Einzelverhalten – nennen wir es meinethalben auch sein Freizeitverhalten. Das kann auch gegen diese Gruppe sein, die der Fanbeauftragte gerade betreut und mit der er vielleicht große Erfolge erzielt, wenn dann der eine, der in der Gruppe straffällig wird, geschützt wird, weil der Sozialarbeiter zum konkreten Fall und damit zur Höhe des Strafmaßes oder zur Verurteilung überhaupt nichts sagen darf oder sagen will.
Nehmen wir doch meinethalben einmal die Vorgänge, die wir beim Chemnitzer FC sehen mussten. Sollten zum Beispiel bei solchen rechtsextremen Handlungen, bei Randalen, bei erheblichen Ausschreitungen mit körperlicher Gewalt im Bereich der sogenannten Fanszene Sozialarbeiter ein Zeugnisverweigerungsrecht haben, um die Ahndung solcher konkreten Taten und Täter zu erschweren oder überhaupt nicht möglich zu machen? Wir sagen: Nein.
Ein Sozialarbeiter kann sehr wohl auch ohne Zeugnisverweigerungsrecht ein Vertrauensverhältnis zu seinen Klienten aufbauen und helfen, dass diese überhaupt nicht erst in den Bereich von Straffälligkeit kommen. Ich glaube, ihnen gebietet unser Dank, denn sie tun das in großartiger Weise, und wir wissen, was in Fanprojekten in Stadien teilweise immer noch passiert und welche mühevolle Arbeit die Sozialarbeiter in solchen Fanprojekten leisten.
Ich glaube, dass ein Zeugnisverweigerungsrecht das sogar konterkarieren könnte, wenn sich die Übeltäter aus solchen Gruppen – ich nenne sie einmal ganz allgemein so – dann auch noch geschützt fühlen müssen.
Ich bin der Meinung, dass die Bundesregierung an den bestehenden Regelungen derzeit festhält und sie zu den Regelungen nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 a und 3 b StPO Stellung bezogen hat. Im Detail, um das hier nicht weiter auszuführen, darf ich auf die Bundestagsdrucksache 19/4371, eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der LINKEN aus dem vorherigen Jahr, verweisen. Dort ist sehr detailliert aufgeführt, warum die Bundesregierung derzeit – dem schließe ich mich persönlich an – an dem bestehenden Katalog festhält.
Das Interesse an einer leistungsfähigen Strafjustiz fällt in den Gewährleistungsbereich des Rechtsstaatsprinzips
nach Artikel 20 Abs. 3 des Grundgesetzes. Soweit das Rechtsstaatsprinzip die Idee der Gerechtigkeit als wesentliche Bestandteile enthält, verlangt dies die Aufrechterhaltung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege, ohne dass die Gerechtigkeit in dem allgemeinen Sinne, wie man es immer sehen kann, nicht verwirklicht werden kann. Dazu gehört die umfassende Wahrheitsermittlung, besonders in sensiblen Bereichen.
Insofern können wir dem Antrag, so wie er gestellt und wie er begründet worden ist, nicht zustimmen. Wir sehen, dass das eine Materie ist, die in dem Bereich bleiben sollte, in dem sie bereits ist.
Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich nehme das Fazit vorweg: Thema verfehlt!
Was Sie hier machen, ist Stimmungsmache.
Einen politischen Neuanfang mag es ja in Berlin jetzt geben. Ihre Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN können viel dazu beitragen, dass das möglichst bald passiert.
Wir sind in Sachsen.
Wir haben eine Koalition, die stabil arbeitet. Sie hat sich viel in ihren Vertrag geschrieben. Da gibt es etliches, was noch zu leisten ist. Da sind auch Weichen für das zu stellen, was über das Jahrzehnt hinausgeht. Darum ringen wir. Geben Sie uns doch bitte nicht vor, wie wir in unseren Fraktionen mit unseren Ministern reden.
Dass neue Denkansätze notwendig sind, ist unbestritten. Aber die neuen handelnden Personen, die wir bekommen, bedeuten doch nicht, dass wir von einem kontinuierlichen Weg für unser Sachsen und für unsere Sachsen abweichen.
Durch neue handelnde Personen kommen natürlich andere Ideen, andere Haltungen herein. Über diese werden wir sprechen. Dort ringen wir um die Lösungen, weil Politik natürlich nicht in Stein gemeißelt ist, sondern im Hier und Heute stattfindet, weil Althergebrachtes überdacht werden muss. Das ist logisch und normal.
Unser politisches Ziel ist es, Sachsen weiter voranzubringen. Daran arbeiten wir.
Wenn Sie ehrlich sind und nicht nur Negativpolitik betreiben, dann stehen wir gut da, und zwar nicht nur mit Blick auf die neuen Bundesländer, sondern auch an vielen Stellen im Bundesvergleich. Aber wir haben auch noch viele Aufgaben vor uns.
Nun kommen wir zu den weiteren Schlagworten, die Sie in Ihr Thema – wie gesagt: Thema schon verfehlt! – gebracht haben: neue demokratische Kultur. Es gibt Spielregeln in der Demokratie, und diese wollen wir ausfüllen. Dazu stehen Ihnen als Opposition alle Möglichkeiten zur Verfügung. Wir müssen nicht alles auf dem Marktplatz austauschen, weil wir vielleicht manchmal direktere Wege haben, okay! Aber nutzen Sie diese doch! Sehen Sie doch bitte die neuen Entscheidungen, die auch von den obersten Gerichten zu den Rechten erlassen worden sind, die eine Exekutive nicht gegenüber uns als erste Gewalt – als Legislative – einschränken kann. Also: Was ist neue demokratische Kultur? Das sind irgendwelche Schlagworte, ohne dass Sie wirkliche Inhalte dazu bringen.
Ganz bunt wird es, wenn wir auf diese „moderne Bürgergesellschaft“ schauen. Was ist modern? Nur das, was uns passt? Ist das modern, was jene, die „Welcome“ oder sonst etwas auf die Straße gebracht haben? Oder ist das modern, was uns die Montagsdemonstranten hier bieten?
Wir müssen andere Meinungen aushalten.
Die Bürgergesellschaft beteiligt sich wie lange nicht. Ob uns das gefällt oder nicht, wie sie sich beteiligt, steht auf einem ganz anderen Blatt. Wir müssen mit unseren Argumenten und unseren Taten dagegenhalten. Dabei können wir alle sehr viel tun, indem wir in unserem Haus nicht nur das Negative nennen, sondern auf manches dumpfe Gerede, das es auf den Straßen gibt, mit dem Positiven, mit vernünftigen Argumenten und den Taten, die wir vollbracht haben, argumentieren, anstatt uns noch schlechtzureden und teilweise auch schlechtzuschreiben.
Oder wenn wir dumpfes Gerede im Fernsehen verfolgen können und darauf überhaupt keine positive Antwort kommt, sondern nur gewartet wird, wann der Skandal kommt – auch darüber müssen wir sprechen.
Also bitte: Meinungen müssen wir aushalten. Es ist unsere Aufgabe, mit den Menschen zu sprechen – ohne die Zwischenrufe; die brauche ich dabei nicht. Das sind unsere Menschen, die dort demonstrieren.
Also, die Menschen in irgendeine Ecke zu stellen, bringt uns überhaupt nichts.
Meine Damen und Herren! Wir stehen zur Demonstrations- und Versammlungsfreiheit in jedem Fall. Grenzen sind dort gesetzt, wo die Rechtstätigkeit einsetzt und unsere Verfassung Grenzen setzt.
Zum letzten Punkt, dem Obrigkeitsstaat: Wer das in den Titel geschrieben hat, sollte einfach Nachhilfeunterricht nehmen. Duden und Wikipedia genügen eigentlich schon. Wenn man die letzte Diktatur auf deutschem Boden noch als Obrigkeitsstaat hinnimmt – bitte sehr. Das haben wir seit 1989 überwunden. Wir als CDU stehen für die parlamentarische Demokratie, –
– für die Bürgerbeteiligung, und daran werden wir weiterarbeiten.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich wollte eigentlich in der zweiten Runde nicht noch einmal reden, weil die Stöckchen, die uns die Opposition für eine weitere Diskussion hingelegt hat, so flach sind, dass es sich nicht lohnt, darüberzusteigen. Es gibt aber zwei Richtigstellungen zu machen:
Ich habe nicht von einem „Weiter so!“ gesprochen, und die CDU-Fraktion spricht nicht von einem „Weiter so!“. Ich habe gesagt, dass wir in der Koalition nichts von der
Vergangenheit in Stein gemeißelt sehen, sondern dass wir in Zeit und Raum leben, agieren und so unsere politische Ausrichtung auch für die Bürger haben. Dabei geht es eben nicht um die Stunde null – wir machen alles neu und wir bringen neue Konzepte –, sondern es geht um Kontinuität für unseren Freistaat.
Was ich hier erlebt habe in der Debatte, ist, dass wir nach eigenen Ideologien an dem, was wir sagen, vorbeireden.
Nein, wir wollen eben keine reine Klientelpolitik. Verehrte GRÜNE, wenn das Damoklesschwert, sich vielleicht nicht mehr im parlamentarischen Rahmen äußern zu können, doch irgendwo nach den Wahlergebnissen – die Bundestagswahlen müssen nicht die gleichen Ergebnisse wie in Sachsen zeitigen – über uns schwebt, dann sucht man sich immer mehr: Wo kann ich noch irgendetwas außerparlamentarisch regeln, um meine Klientelpolitik rüberzubringen?
Ich will mich gar nicht in das Thema vertiefen, Demokratie weiter in die Breite zu bringen, über die Instrumente, die wir jetzt schon haben. Aber es ist doch deutlich, dass wir nicht die Mehrheit der Sachsen mit irgendeinem Thema, das von irgendeiner Seite kommt, befragen können, damit wir damit weiterkommen.
Wir müssen mit dem leben, was die Bürger tatsächlich schon an politischer Beteiligung gebracht haben.
Bezüglich der Wahlbeteiligung habe ich auch die Gruppierungen aus den verschiedensten Richtungen gebracht, die sich politisch beteiligen, die sich politisch mit ihrer Meinung einbringen – die uns oftmals nicht gefällt, die aber Meinungen sind, auf ihre Wahrheit zu überprüfen und mit denen man sich auseinandersetzen muss.
Das machen wir doch, die Rechte haben wir doch!
Sorry, wir haben Volksentscheide, wir haben Volkswahlen, wir haben alles! Ihr müsst es doch nur mal nutzen, bitte sehr und nicht nur das „Weiter so!“, damit man irgendwelche Befragungen macht oder irgendetwas hinbekommt.
Das steht dann auch den anderen zu, und die Ergebnisse möchte ich nicht haben!
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Tagesordnungspunkte 2 und 3 hätten wir heute viel effektiver gestalten können, wenn wir uns auf das beziehen, was das Recht normiert – nämlich unser Grundgesetz –, was nach dem Grundgesetz möglich und tatsächlich notwendig ist.
Herr Kollege Bartl, eine Begründung dafür, dass dieses Gesetz nicht notwendig ist und wir es deshalb auch ablehnen werden, haben Sie selbst noch einmal zitiert. Im Vorblatt, erster Satz, zitieren Sie: „Nach seiner im Jahre 1992 begründeten Verfassungsordnung ist der Freistaat Sachsen ein von Weltoffenheit, demokratischem Umgang miteinander und Toleranz getragenes, friedliches Land.“
Das ist eine Feststellung, und die gilt für uns nach wie vor als Grundlage allen Handelns. Warum also diese Ergänzung? Mich hat Ihre Begründung dazu nicht überzeugt.
Zu dem Artikel 7 a, den Sie eingeführt haben wollen, schreiben Sie: „Alles staatliche Handeln muss dem inneren und äußeren Frieden dienen und Bedingungen schaffen, unter denen gesellschaftliche Konflikte gewaltfrei, friedlich und tolerant gelöst werden können.“
Werte Kolleginnen und Kollegen der LINKEN! Das beschreibt doch nur, was dem demokratischen Staat immanent ist und was auch unser Grundgesetz zum Ausdruck bringt. Ich sehe auch hier keinen Bedarf: Ablehnung!
Wozu – außer für Ideologie und Polemik – die Absätze 2 und 3 neu einzuführen?
Herr Bartl, wenn‘s denn sein muss.
Sehr gern.
Entschuldigung, Herr Präsident! Bitte.
Dagegen gibt es doch überhaupt nichts einzuwenden. Es ist nur die Frage, ob es notwendig ist, dieses Staatsziel aufzunehmen, wenn wir ein viel umfassenderes, ein viel tiefer greifendes – ich komme darauf noch zu sprechen – haben und Normen haben, die das eigentlich schon alles beinhalten. Ich komme noch darauf zu sprechen, welche Einschränkun
gen Sie mit den von Ihnen verfolgten Staatszielen in die Verfassung aufzunehmen vornehmen.
Also, grundsätzlich gibt es gar nichts einzuwenden. Ich frage mich trotzdem, ob es die Notwendigkeit gibt, wenn wir viel umfassendere und klarere Regelungen haben.
Insofern kann ich mir das, was ich jetzt hier aufgeschrieben habe, sparen. Ich erinnere zum Beispiel an die Artikel 1 bis 4 des Grundgesetzes, in denen all diese Grundlagen für unser gesellschaftliches Zusammenleben geregelt sind und wir höchstens Einschränkungen schaffen würden, wenn wir jetzt auf irgendetwas Konkretes eingehen.
Ich weiß nicht, ob wir die Würde des Menschen hier noch einmal erwähnen müssen und ob wir das Recht auf freie Entfaltung und die Religionsfreiheit noch einmal zitieren müssen. Ich glaube, das müssen wir untereinander nicht. Das ist geregelt, und wir werden nicht konkreter.
Auch in der Sächsischen Verfassung haben wir grundsätzlich, ohne dass wir besondere Staatsziele formulieren müssen, für die Menschen die allgemeine Handlungsfreiheit und Gleichheitsgrundsätze formuliert. Wozu, bitte, sollen wir noch einmal konkret ein momentan von Ihnen genanntes erhebliches, vielleicht auch die Gesellschaft in gewissen Punkten beeinträchtigendes Zusammenleben als Staatsziele in die Verfassung aufnehmen? Wir sind mit den Artikeln des Grundgesetzes schon viel effektiver in unserer Rechtsprechung und in der Gesetzgebung.
Ich bin der Auffassung, dass wir mit den Regelungen in unserer Verfassung die Grundlagen dafür gelegt haben, wie unser friedliches, gemeinschaftlichen Zusammenleben auszusehen hat und wir keine Verbesserung bringen, weil die Verfassung keine Erziehungs- und Bildungsaufgaben übernimmt.
Auch in der Anhörung zum Gesetzentwurf wurde deutlich, dass der vorgeschlagene Abs. 1 nur Selbstverständlichkeiten beschreibt. Selbst die Befürworter der Neuregelung haben nur von „Zeichen setzen“ gesprochen und ausgeführt, dass eine Konkretisierung der Staatszielbestimmung in der Sächsischen Verfassung nur symbolische Wirkung zeigen, Verfassungsdebatten in ganz Deutschland möglicherweise angeregt werden könnten und Sachsen somit Flagge zeigen würde.
Meine Damen und Herren! Solche Allgemeinplätze reichen mir nicht aus, um an einem so hohen Gut wie unserer Verfassung, die schon so lange Bestand hat, irgendwie herumzudoktern. Als höchst problematisch aber schätzte der Staatsrechtler in unserer Anhörung ein, dass der Abs. 2 der angestrebten Neuregelung in einem direkten Konflikt zum Grundrecht – zu Artikel 5 – stehen könnte. Auch dieses Weglassen hat daran nichts geändert.
Nein. Sie gehen ja sogar darauf ein, dass Gedankengut und alles im Nebulösen Befindliche unserem Staatsziel widersprechen würde. Hier haben wir Schranken. Meine Damen und Herren, nicht jede noch so hässliche Äuße
rung, nicht alles noch so sehr Abzulehnende, was gegen Andere oder Andersdenkende geht, kann mit Bezug auf eine Landesverfassung verboten oder geahndet werden. Auch das haben uns die Sachverständigen gesagt.
Es gibt Schranken. Ganz konkret gibt es zum Beispiel eine Schranke, die ich hier zitieren will: den § 130 Strafgesetzbuch, Volksverhetzung – was sehr weit gefasst ist –, wozu bereits umfassende Rechtsprechung existiert. Bitte sehr, was können wir mit einer solchen geänderten Verfassung erreichen? Ich sehe, dass die einbringende Fraktion ganz schnell Verfassungsfeinde ausmachen kann, wenn extreme, aber von der freien Meinungsäußerung gerade noch gedeckte – in einer Demokratie also zu duldende – Äußerungen getätigt würden. Da liegt der Schritt zur Ideologie sehr, sehr nah.
Noch etwas: Selbst wenn die Beispiele, die Sie, Herr Kollege Bartl, zitiert haben, in den Entwicklungen von gewissen Strömungen – ich muss das nicht noch einmal zitieren – ausgehen, muss ich trotzdem fragen: Meinen Sie, dass wir tatsächlich solche Defizite haben? Verkennt man, was in Sachsen finanziell, ideell, auch im Sinne dessen, was Sie mit der neuen Staatszielbestimmung befördern wollen, getan wird? Verkennt man die Leistungen von Bürgern und Vereinen, die sich für unsere Demokratie engagieren, wo meinen Sie, dass mit so einer Staatszielbestimmung nun noch einmal eine Aufwertung kommen könnte? Ich verneine das. Ich gehe nicht davon aus, dass das irgendjemanden in der Bevölkerung zu wirklich neuem Denken beflügeln würde.
Meinen Sie, dass eine Staatszielbestimmung in der geforderten Weise irgendwelche ableitbaren Rechtsansprüche, ja möglicherweise Einklagbares begründen könnte?
Ich verstehe, dass Sie sich sehr mit der Verfassung auseinandersetzen, aber manchmal gibt es doch Schwellen zwischen der Betrachtung von Juristen. Sie sind Strafrechtler, und dadurch sehen Sie das vielleicht ein wenig anders oder eher ideologisch. Ich meine nicht, dass wir gesellschaftlich etwas bewirken, wenn wir die wirklichen Grundlagen unserer Gesellschaft in der Sächsischen Verfassung oder
im Grundgesetz sehr detailliert, umfassend und sehr tief bestimmt haben. Ich bekomme viel mehr Interpretationsspielraum, Verpflichtung für jeden Einzelnen, für eine Verwaltung und alle anderen, als wenn ich diese Staatszielbestimmung eingeschränkt aufnehme.
Ich weiß, dass es einen neuen Trend gibt, dass man alles, was derzeit gesellschaftlich irgendwie fassbar ist und sinnvoll sein kann, in die Verfassung bringen will. Ich weiß nicht, was alles diskutiert wurde, zum Beispiel Kinderrechte, und was teilweise in die Verfassung aufgenommen worden ist. Aber das muss nicht meine Haltung sein. Ich sehe auch nicht, dass das ein neuer und sich fortsetzender Trend sein wird, um unsere Verfassung so weit aufzublähen. Ich denke, wenn wir allgemeiner und damit auch allgemein verbindlicher bleiben, haben wir viel mehr gekonnt, als wenn wir etwas so detailliert hineinbringen.
Herr Kollege, noch eines zum Schluss: Diejenigen, die sich für diese Änderung aussprechen, vergaßen ganz offensichtlich, die Gefahren und Angriffe zu benennen, die auf unsere Demokratie von sich selbst als links verorteten Autonomen ausgehen. Ich meine nicht nur Chaoten, Terroristen oder Sonstige aus Hamburg und Berlin, sondern wir haben solche Beispiele vor der eigenen Haustür. In Ihrem Gesetz steht nichts von diesen Menschen und Gruppierungen, die sich tatsächlich gegen unseren Staat, unsere Grundordnung und unser friedliches Zusammenleben auflehnen und die mit massiver Gewalt gegen Sachen und Menschen vorgehen. Sie beziehen sich auf den Antifaschismus und sonstige Dinge. Ich meine, das ist zu wenig und zu kurz gefasst.
Wie bitte?
Ja, das steht in Ihrer Begründung, oder wir haben es im Ausschuss gehört. Es ist auch völlig egal, wie wir es benennen. Sie fassen es zu kurz, indem Sie Einschränkungen bringen. Das ist meine Auffassung, und damit werden Sie mich auch nicht überzeugen.
Das ist nicht Ideologie, wenn ich meine, dass wir grundlegende Rechte haben und diese grundlegenden Rechte weiter gehen als die Einschränkung, die Sie mit einer sogenannten Staatszielbestimmung bringen. Aber wir bleiben dort anderer Meinung. Wir sind beide Juristen und deshalb sind wir das Streiten gewöhnt. Ich meine, dass das, was wir haben und was wir in Sachsen leisten, das Richtige ist und unseren Weg ordentlich bestimmt.
Zum zweiten Teil des Antrags, das Wort „Rasse“ in der Verfassung zu ändern. Wir haben in Sachsen die Verfas
sung aus dem Grundgesetz übernommen. Die Väter des Grundgesetzes haben sich auch angesichts des Rassenwahns der Nazis zur Notwendigkeit, den Begriff aufzunehmen, entschlossen. Ich meine, es sind durchaus Änderungen geboten, aber ich meine nicht, dass man anstelle des Substantives „Rasse“ nun attributiv das Wort „rassistisch“ verwenden sollte. Wir bleiben damit bei dem Wortstamm.
Wenn wir die Verfassung ändern, dann sollte man sich also überlegen, ob man zu gegebener Zeit das Wort „Rasse“ einfach aus der Verfassung streicht. Es wird dann in Richtung Persönlichkeit, Menschenrecht und Ähnliches nicht weniger in der Verfassung stehen. Das wäre durchaus der richtige Weg, sich dazu zu bekennen.
Die Ablehnung des Antrages habe ich bereits benannt. Wir bleiben bei unseren unterschiedlichen Standpunkten, dass die Staatszielbestimmung keine Besserstellung von irgendjemandem oder von irgendetwas bzw. auch keine andere Ausrichtung unseres verfassten Freistaates Sachsen bedeuten würde.
Vielen Dank.
Nur eine Kurzintervention.
Frau Meier hat gerade davon gesprochen, dass nur ein Teil der Koalition die Änderung des „Rasse“-Begriffs befürworte. Ich habe eindeutig gesagt, dass auch ich für eine Änderung bin, und habe sogar einen Vorschlag unterbreitet. Meines Erachtens wäre es richtig und ausreichend, wenn man den Begriff ganz streichen würde.
Das würde alles besagen.
Das wollte ich richtiggestellt haben. – Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Wir haben gerade einen Rundumschlag über das, was sich die AfD-Fraktion unter Demokratie oder unter dem Funktionieren der einzelnen Organe der Demokratieverwirklichung vorstellt, gehört.
Das Anliegen der AfD-Fraktion ist keinesfalls neu. Ich darf auf eine Befassung in diesem Hause verweisen, in der die PDS-Fraktion bereits am 24.01.1991 das Thema aufgerufen hat.
In der 3. Legislaturperiode kam mit der Drucksache 3/9566 der Umgang mit Kabinettsprotokollen durch den damaligen Abg. Pellmann ins Gespräch.
Ja, Dr. Dieter Pellmann in diesem Fall.
Ja, als Leipziger kenne ich ihn. – Wir haben eine Antwort der Staatsregierung aus dieser Legislaturperiode auf
eine Kleine Anfrage des Abg. Volkmar Zschocke, Drucksache 6/6085.
Ich glaube, allein das zu lesen, würde sich schon lohnen, und es würde einiges von diesem Rundumschlag – da ist auch einiges, werte Frau Dr. Muster, durcheinandergebracht worden – bei Ihnen relativieren bzw. vereinfachen.
Wir Juristen sagen: „Der Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung.“ Nun haben Sie ins Gesetzbuch geschaut, aber dazu gibt es für die Verfassung eine ganze Menge an Rechtsprechung. Diese sollte man zurate ziehen.
Ich möchte hier nur einige zitieren: die Urteile des Sächsischen Verfassungsgerichts vom 23. April 2008 und vom 29. August 2008 und auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, eine sehr fein ausformulierte Entscheidung, die dann selbst mehrfach vom Bundesverfassungsgericht wieder zitiert worden ist, abgedruckt in den Nummern 110 und 199 der „Neuen Verwaltungszeitschrift“ 2004, in 1105 ff. – das ist die Entscheidung vom 30. März 2004 –, und ich darf noch auf die Entscheidung vom 7. April 2006 verweisen, die in der „Neuen Verwaltungszeitschrift“ 2009 in 1353 ff. abgehandelt wurde.
Wem diese mehrere Dutzend Seiten umfassende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu lang ist, dem empfehle ich, die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages von 2006 zu lesen. Darin geht es sehr ausführlich um den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Ich darf, um die Zeit nicht überzustrapazieren, aus der Zusammenfassung ausführen: „Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung ist grundsätzlich nicht ausforschbarer Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Exekutive. Dazu gehört die Willensbildung der Regierung selbst, die sich vornehmlich in ressortübergreifenden und -internen Abstimmungsprozessen vollzieht.“
Jetzt kommt es: „Es existiert jedoch kein absoluter Kernbereich der Exekutive wie auch kein allumfassender Informationsanspruch des Parlaments. Die Frage, ob die Herausgabe von Informationen... die Funktionsfähigkeit und die Eigenverantwortung der Regierung beeinträchtigt, kann nicht pauschal beantwortet werden. Eine mögliche Beeinträchtigung lässt sich nur unter Berücksichtigung des Einzelfalls feststellen. Bei abgeschlossenen Vorgängen muss eine fallbezogene Abwägung zwischen dem Schutz der funktionsnotwendigen freien und offenen Willensbildung innerhalb der Regierung und dem parlamentarischen Informationsinteresse stattfinden.“
Meine Damen und Herren von der AfD, Sie verfolgen mit Ihrem Antrag aber genau die generelle Herausgabe von Kabinettsbeschlüssen. Sie meinen, mit der Einschränkung auf Beschlüsse keinen Eingriff in die Selbstbefassung der Exekutive vorzunehmen. Das ist falsch. Beschlüsse sind erstens sehr vielfältiger Art – ich will das hier nicht weiter ausführen –, und zweitens gilt unter Heranziehung der Entscheidung, dass auch bei abgeschlossenen Vorgängen eine fallbezogene Abwägung vorzunehmen ist. Das Kontrollrecht, unser Kontrollinteresse, ja, auch unsere
parlamentarische Kontrollpflicht beinhalten eben kein solches absolutes Recht der Legislative gegenüber der Exekutive, sondern jeweils die Einzelfallabwägung.
Mit dem Blick auf das Informationsinteresse der Opposition darf auch nochmals auf die Instrumente der Kleinen Anfragen, der Befragung der Staatsregierung bis hin zu den Untersuchungsausschüssen verwiesen werden. Frau Kollegin Dr. Muster, Sie haben selbst darauf verwiesen, dass die Exekutive im Rahmen ihrer exekutiven Selbstverantwortung als Kabinett die Öffentlichkeit in gebotenem, sinnvollem Maße informiert. Nicht zuletzt darf ich dazu auf die Kabinettspressekonferenzen verweisen.
Die Interpretationen der sächsischen Verfassungsnorm, wie Sie sie hier vorgenommen haben, sind meines Erachtens höchst oberflächlich, wenn man die gängige Rechtsprechung dazu betrachtet. Insofern kann Ihr Antrag nur abgelehnt werden.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zu den rechtlichen Grundlagen wurde gerade einiges ausgeführt, ich kann mir diesen Teil also für meine Ausführungen ersparen. Ich möchte die erneute Befassung mit dem Thema Betreuung zuerst dazu nutzen, allen zu danken, die auf diesem Gebiet tätig sind.
Ich beziehe in meinen Dank zuallererst die ehrenamtlichen Betreuer ein, die Berufsbetreuer, die Betreuungsvereine, aber ich mache auch nicht halt, wenn es darum geht, in dem Feld vor der gesetzlich angeordneten Betreuung diejenigen, die in den Kommunen und den Landkreisen wichtige Arbeit leisten, mit einzubeziehen. Gleiches gilt natürlich auch für die Arbeit, die an den Betreuungsgerichten geleistet wird. Nicht zuletzt sollte man auch die Gelegenheit nutzen, denen, die sich im ganz privaten Bereich quasi den Aufgaben der Betreuung stellen, zu danken.
Ich selbst bin Vortragender in Sachen Vorsorgevollmacht und Betreuungsvereinbarungen gewesen und ich weiß, wie sensibel man mit diesem Thema umgehen muss und wie viel noch sensibler, wenn man ganz konkret den, der noch im Vollbesitz seiner sämtlichen Kräfte ist, berät, Vorsorge für Eventualitäten zu treffen. Und wie viel mehr Sensibilität, Einfühlungsvermögen und menschlicher Größe bedarf es, wenn der Betreuer Aufgaben für einen zu Betreuenden übernimmt, der nicht mehr voll am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann, wo es notwendig ist, dass seine Würde in vollem Umfang erhalten bleibt!
Es wurde gerade darauf hingewiesen, dass wir uns im Plenum im Oktober 2015 mit dem Thema „Betreuungsvereine fördern – ehrenamtliche Betreuer stärken“ auf Antrag der CDU- und SPD-Fraktion beschäftigt haben. Dort und in der Stellungnahme der Staatsregierung ist schon klar geworden, dass uns dieses Thema ständig beschäftigt, das ständig evaluiert werden muss und wo es uns nicht weiterhilft, wenn wir mit so viel Schwarzmalerei, Herr Kollege, wie Sie es gerade hier vorgetragen haben, vorgehen.
Die Staatsregierung hat mit der Änderung der Förderrichtlinie schon einen ersten Schritt getan und sich bereit erklärt, die Evaluierung dieser Förderrichtlinie vorzunehmen, um eine notwendige Ableitung daraus zu treffen, sodass wir also in der Antwort auf die Große Anfrage, die von Ihnen gestellt worden ist, sehr klare Antworten von der Staatsregierung bekommen haben und auch die klare Aussicht, dass hier in einem ständigen Prozess weiter an diesem Problem gearbeitet wird.
Sie haben ausgeführt, dass Sie sich mit Ihrer Fraktion diesem Thema und denen, die die Arbeit leisten, gewidmet haben. Wir tun das als CDU-Fraktion genauso, sind in regelmäßigem Kontakt und ich weiß auch, dass nicht alles, was als notwendig angesehen wird und wozu es noch unterschiedliche Auffassungen gibt, sofort realisiert werden kann. Wir stehen hinter dem, was auch in den Antworten zu der Großen Anfrage von der Staatsregierung gebracht worden ist.
Die Ergebnisse, die auf Bundesebene durch die entsprechenden Forschungsaufträge, die vergeben worden sind, herauskommen, nehmen wir zur Grundlage, um die notwendigen sachbezogenen Ableitungen zu treffen. Dazu wird man die eigenen Erfahrungen, die wir hier machen, in das Landesrecht einbeziehen, um zu allgemeinen sachbezogenen Antworten zu kommen.
Natürlich ist es so, dass jemand, der in einem Betreuungsverein betroffen ist, eine andere Auffassung von Förderung hat – zum Beispiel, ob es eine institutionelle oder eine andere Art der Förderung sein kann – als derjenige, der die Fördergelder ausreicht. Über die Höhe der Förderung muss man sich unterhalten. Dabei wird natürlich die Frage des Abrufes und der Möglichkeiten der Vereinfachung, die jetzt für den Abruf gegeben sind, eine Rolle spielen. Das ist zu evaluieren. Das ist aber keine Frage, die ad hoc entschieden werden muss, damit ab morgen alles geändert werden kann, sondern es soll meines Erachtens auch völlig begründet auf die Füße gestellt werden, auf die es gehört, nämlich auf einer rechtlich sauberen Grundlage.
Es ist richtig: Geld ist überall knapp. Ich glaube auch, dass hier die Betreuungsvereine weiterer Unterstützung bedürfen. Aber wir dürfen nicht das vermengen, was die Betreuungsvereine in Betreuungsarbeit erbringen, und das, was sie an Querschnittsaufgaben zu leisten haben; das sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Hier erkennen wir, dass eine sehr wertvolle und wichtige Aufgabe durch die Betreuungsvereine geleistet wird und auch weiter zu leisten ist. Wir müssen schauen, wie wir das auch weiter durch finanzielle Unterstützung entsprechend ausfüllen können.
Von Ihnen wurde auch die UN-Behindertenrechtskonvention angesprochen. Auch dazu gibt es in der Antwort der Staatsregierung einige Antworten, zum Beispiel, dass hier eine interministerielle Arbeitsgruppe gegründet wurde und dass diese auch entsprechend finanziell ausgestattet worden ist, um eine komplexe Betrachtung der Materie und die entsprechenden Ableitungen für die Umsetzung dessen, was im Landesrecht umzusetzen ist, vorzunehmen.
Ich will es kurz machen – auf den Entschließungsantrag kommen wir wahrscheinlich nachher noch einmal zu sprechen. Ich bin der Meinung, dass wir durch die in Auftrag gegebenen Studien bessere Ergebnisse bekommen als die, die von Ihnen als Ableitung aus der Großen
Anfrage gegeben werden. Ich meine auch, dass die Evaluierung und das, wozu sich die Staatsregierung selbst verpflichtet hat in den Antworten zur Großen Anfrage, eine vernünftige Ableitung für das ist, was wir künftig auf diesem Gebiet zu tun haben. Unser politisches Handeln sollte auch von diesen Grundlagen gestaltet und befördert werden.
Wir bleiben am Ball, wir sind am Ball. Ich meine – insofern gilt mein Dank auch der Staatsregierung und denen, die beteiligt sind, die Große Anfrage zu beantworten –, dass hier sehr offen und klar Antworten gegeben worden sind. Ich bin nicht nur optimistisch, sondern ich weiß, dass daraus auch künftig die richtigen Ableitungen getroffen werden. Ich bin optimistisch, dass wir für alle Beteiligten, insbesondere für die Betreuten, die richtigen Ableitungen treffen und zu vernünftigen Ergebnissen kommen werden.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ganz so einfach ist es doch nicht. Ziffer I: Natürlich steht im Protokoll, dass alle Fraktionen Danke gesagt haben, dass alle hinter den Aufgaben, hinter den Betreuungsvereinen stehen. Das ist schon eine Selbstverständlichkeit. Jetzt zu sagen, dafür brauchen wir noch einmal eine extra Zustimmung – nein, das brauchen wir meines Erachtens nicht.
Ja, davor steht Entschließung. Aber wenn wir entschlossen sind, wenn wir bekundet haben, dass wir entschlossen sind – –
Ich habe meine Meinung dazu gesagt. Ich bin zurzeit dran.
Punkt II: Der Landtag stellt fest, dass das gestiegen ist. Ja, eine Wahrheit, und das wird voraussichtlich weiter steigen. Soll ich auf ein „voraussichtlich“ eine Entschließung aufbauen? – Meines Erachtens nicht.
Zu der Umsetzung der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention haben Sie etwas gesagt. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das ist nicht nur eine Aufgabe hier, und dazu hat sich im konkreten Fall, was das hier anbelangt, auch das Justizministerium bekannt. Es ist auch in der Staatsregierung behandelt worden. Dazu brauche ich keine zusätzliche Entschließung, weil da schon gearbeitet wurde.
Auch zu dem dritten Punkt, den Sie unter II. aufgeführt haben, dass das nicht mehr gerecht ist, ist schon etwas ausgeführt worden. Aber bitte schön, sind 19,90 Euro, 22,60 Euro oder 50,80 Euro gerechtfertigt? Das soll doch gerade dabei herauskommen, wie Qualität auch entsprechend vergütet wird. Dass wir überall dort, auch wo wir gerichtliche Vergütungen haben, bei Vergütungserhöhungen durchaus relativ lange Laufzeiten haben, das wissen Sie. Darüber müssen wir zwei uns nicht als Anwälte unterhalten.
Wir wollen hier Grundlagen haben, um zu sagen: Was ist eine angemessene, was ist auch eine zukunftsträchtige Vergütung, die der notwendigen und der geleisteten Qualität entspricht?
Ich stimme Herrn Baumann-Hasske zu: Es gibt vieles, das wir tun müssen und auch was wir tun wollen, aber wir wollen valide Grundlagen dafür haben. Auf der einen Seite meine ich, es liest sich am Anfang flüssig, vieles ist aber noch so unbegründet von den Fakten her, dass es überflüssig ist. Meine Fraktion wird nicht zustimmen.
Werte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ohne Frage: Politische Gewalt, egal, auf welchen ideologischen Rechtfertigungsversuch sie gestützt wird und gegen wen sie gerichtet ist, ist zu verurteilen. Dies wurde nicht zuletzt in der letzten Plenarsitzung im November 2015 unmissverständlich durch unseren Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich mit sehr deutlichen Worten vor dem Hintergrund der Attentate in Paris erklärt.
Er sagte unter anderem in seiner Rede: „Wir alle sind aufgerufen, unsere Freiheit gemeinsam zu leben – als Bürger, als Demokraten, als Europäer. Wir leben Freiheit, wenn wir blindem Hass und roher Gewalt unsere Menschlichkeit entgegensetzen.“ Und, meine Damen und Herren, alle Fraktionen des Sächsischen Landtags haben auch den feigen Anschlag auf die Familie unseres Justizministers genau aus diesem Beweggrund verurteilt.
Ich denke, dass das, was wir verbal zu dieser Problematik ausdrücken mussten, in diesem Hohen Hause auch ausgesprochen worden ist. Wir leben in einem demokratischen Rechtsstaat, und diesen haben wir Abgeordneten eben nicht allein mit Statements im Parlament zu verteidigen, sondern mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort durch eine klare Position, durch eine klare, demokratische Haltung zu unserem Rechtsstaat im politischen Diskurs.
Wir haben dafür Sorge zu tragen, dass auch Polizei, Staatsanwaltschaften und die Richterschaft Mittel bekommen, um allen – allen –, welche sich nicht an demokratische Spielregeln halten, klar Paroli bieten zu können. In Sachsen wurde deshalb auch das Sonderdezernat PMK, Politisch Motivierte Kriminalität, gegründet.
Meine Damen und Herren der AfD-Fraktion, in einer Aktuellen Debatte in diesem Sommer stellten Sie schon einmal Politiker in den Fokus Ihrer Betrachtungen und meinten, diese wären Freiwild. Wir hatten es also erst vor einem halben Jahr mit ebendiesem mit dem Fokus auf Politiker gerichteten Problemkreis zu tun und haben uns damit ausführlich beschäftigt. Aber Sie bringen das heute wieder ins Plenum, und ich meine, Sie springen mit diesem Antrag erneut viel zu kurz.
Ihr Antrag zielt wieder vorrangig darauf ab, politisch motivierte Gewalt gegen uns Politiker zu verurteilen, aber man muss deutlich sagen: Wir sind nur ein Teil der Gesellschaft, gegen den derzeit verstärkt – auch körperliche – Gewalt ausgeübt wird. Ja, es ist zu verurteilen, dass Politiker der AfD angegriffen werden und deren Wahlkreisbüros mit zunehmender Intensität Ziel von Angriffen oder Anschlägen werden. Die CDU-Fraktion verurteilt dies auf das Schärfste, wie sie es auch bei Angriffen auf andere Abgeordnete und deren Büros getan hat und tun wird.
Ich meine aber, dass es einem in dem Kontext, in den Sie Ihren Antrag gestellt haben, so vorkommen kann, als sollten wir Politiker – konkret mit Blick auf Chemnitz –,
insbesondere die AfD, in eine Märtyrerrolle gedrängt werden. Der Antrag stellt eben nicht die Verbindung zu vielen anderen extremistischen Gewalttaten – ob politisch oder religiös motiviert, ob in Paris oder Heidenau, ob gegen Flüchtlinge in Unterkünften oder Andersdenkende auf Demonstrationen, gegen Polizisten oder friedliche und engagierte Bürger – her.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, gerade das, was wir am vergangenen Wochenende in Leipzig erleben mussten, zeigt, dass wir unsere Auseinandersetzungen auch hier viel deutlicher mit den extrem menschenfeindlichen Handlungen von sich selbst linksextrem verortenden Verbrechern und deren Sympathisanten zu führen haben.
Es kann nicht sein, dass gewisse Leute – das sage ich auch an Politiker – unsere Freiheit, unsere demokratische Verfasstheit für ihren Kampf gegen genau diese Errungenschaften einsetzen. In unserem Kampf gegen Neonazis und deren Handeln und Gedankengut stehen wir Demokraten zusammen. Aber – das möchte ich kritisch anmerken – müssen wir nicht auch manchmal deutlich hinterfragen, ob manche Demonstrationen der Zivilgesellschaft gegen rechte Geschichtsklitterer einen Rahmen für solche Linksterroristen wie am vergangenen Wochenende in Leipzig ermöglichen oder befördern? Sollten wir alle nicht aufgerufen sein, gründlicher zu überlegen, ob wir unser demokratisches Grundverständnis tatsächlich immer dadurch öffentlich machen müssen, indem zu einer angemeldeten Neonaziveranstaltung von einigen Unverbesserlichen gleich fünf, sechs, sieben, acht oder mehr Gegenveranstaltungen angemeldet werden? Meinen die Veranstalter, das noch im Griff zu haben? Ist das, was im Leipziger Süden am Samstag passiert ist, vielleicht von einigen zumindest billigend in Kauf genommen worden? Ich stelle mir jedenfalls diese Frage sehr, sehr ernst.
Nun aber, verehrte Antragsteller, an Sie die Frage: Wie fällt Ihre tatsächliche Abgrenzung zu denen aus, die auf Demonstrationen Plakate mit Galgen zeigen, an denen Politiker hängen? Mit welchem Nachdruck schicken Sie diese von Veranstaltungen, die Sie unterstützen oder die von Ihnen mitgetragen werden, tatsächlich nach Hause? Wie klar grenzen Sie sich von denen ab, die mit offenen neonazistischen Hetzereien in Ihren Reihen agieren? Mir genügt der erhobene Zeigefinger Ihres Bundesvorstandes in dieser Hinsicht keineswegs.
Wie gesagt: Der Bogen ist weiter zu spannen. Es geht nicht um Politiker, es geht um unsere Demokratie, um unsere Gesellschaft und um alle Bürger. Ziel von Angriffen wurden nicht nur Politiker und Wahlkreisbüros, sondern in massiver Form auch Polizei und friedliebende Bürger. Sorgen wir dafür, dass nicht eine gewaltbereite, Angst und Terror verbreitende Minderheit ihre Ziele, unsere demokratischen Grundwerte zu erschüttern, erreicht! Ihr Antrag, meine Damen und Herren von der AfD, trägt dazu aber leider wenig bei.
Vielen Dank.
Herr Staatsminister, ich möchte noch einmal zur Crystal-Problematik zurückkommen. Für mich stellt sich die Frage, nachdem Sie erklärt haben, wie sich aus sächsischer Sicht und der hiesigen Konsumenten die Lage darstellt, woher vorrangig diese Drogen kommen und dass sie über Kleinstdealer hier verteilt werden: Wie sieht das Problem in der Prognose weltweit, insbesondere aber auch europaweit aus und wie geht man europaweit gegen die Verteilung oder die aufblühenden Crystal-Küchen vor, auch mit Blick auf Deutschland und die Auswirkungen? Das würde mich bitte noch interessieren.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Ich sehe die Form dieses Antrags durchaus deutlich kritischer, als es in manchem Redebeitrag meiner Vorredner zum Ausdruck gekommen ist. Meine erste Reaktion, nachdem ich die Überschrift dieses Antrages gelesen hatte, war: Verbale Überspitzungen sollte man generell dem Kabarett oder dem Boulevardjournalismus überlassen und nicht zum Aufhänger für eine wirklich sachbezogene Debatte machen.
Dieser Antrag der Fraktion DIE LINKE redet in seinen Formulierungen von Ermittlungs- und Strafverfolgungsnotstand und verlässt sich dabei eben nur auf Medienberichte, Herr Kollege. Ja. Aber gerade bei dem wichtigen, subjektiv doch auch höchst empfindlichen Sicherheitsgefühl unserer Bevölkerung dient ein solches Vorgehen eher, erst einmal Schreckensnachrichten zu verbreiten, und es verunsichert Menschen. Ich gehe auch so weit, dass die Arbeit hoch qualifizierter und fleißiger Angestellter in der Justiz in einem Atemzug zumindest in der Außenwirkung diskreditiert werden könnte.
Gern.
Das hat die Presse gemacht.
Nein, das Papier selbst oder den Inhalt des Papiers zitieren Sie auch nicht und bringen es auch nicht in der Begründung Ihres Antrages. Davon steht überhaupt nichts drin, was Sachsen betrifft, auch nicht. Ich komme schon noch zu unseren Forderungen. Aber zunächst ist es so, wie Sie es hier eingebracht und begründet haben, mehr allgemein blumig und dient meines Erachtens mehr der Panikmache als der Aufklärung.
Sie formulieren in Ihrem Antrag, über das derzeitig feststellbare Ausmaß des drohenden Notstandes zu berichten. Damit wird doch schon in gewisser Weise suggeriert, dass wir einen Notstand haben oder dieser unmittelbar bevorsteht. Ich meine, dass mit einer so vorwegnehmenden Diktion nur schwerlich eine sachliche Diskussion, nicht nur für den Bereich der Polizei, insbesondere der Kriminalpolizei, sondern auch der Justiz, die tatsächlich notwendig ist, mit dieser Formulierung schlechthin nicht erreicht werden kann.
Doch wenn wir im Allgemeinen auch von der Justiz sprechen, müssten wir uns ansehen, wie die Justiz in Strafverfahren arbeitet, auch im Verhältnis zu Zivilverfahren. Sehen wir uns doch einmal die Erledigungszahlen bei Revisionen und Strafsachen an, die 1,3 Monate Durchschnitt haben, bei Zivilsachen 6,7 Monate. Diese Antwort kommt auf eine Kleine Anfrage der GRÜNEN. Wir sehen auch, dass bei den Landgerichten deutlich geringere Erledigungszeiten der Justiz für Strafsachen benötigt werden als bei Zivilsachen oder für Strafsachen an Amtsgerichten – das ist eine große Vielzahl –; hier sind es 2,4 bis 6,7 Monate. Ich weiß, dass Sie speziell auf die Polizei und die Staatsanwälte abstellen, aber wir unterscheiden bei den Stellen ja letztlich auch nicht zwischen Richterstellen und Staatsanwaltsstellen, sondern wir gehen insgesamt von den Personalstellen für die Justiz aus.
Dass es dieses Antrages – in der vorliegenden Form, das betone ich – nicht bedarf, wird auch darin deutlich, dass wir in dem Koalitionsvertrag SPD/CDU schon formuliert haben, weil sich die sächsische Justiz auf veränderte Kriminalitätsformen einstellen muss – zum Beispiel werden Internet-Straftaten angeführt –, um künftig eine effektive Strafverfolgung zu ermöglichen.
Wir werden diesen Prozess intensiv unterstützen. Dass das nicht nur Lippenbekenntnisse sind, dass man sich auch in der Justiz für die Zukunft aufstellen muss, zeigt auch der Entwurf des Doppelhaushaltes. Hier sind 36 neue Richter- und Staatsanwaltsstellen für die nächsten beiden Jahre vorgesehen, und es ist auch schon der Blick auf den kommenden Doppelhaushalt gerichtet, in dem
hier auch angestrebt wird, jährlich weitere zehn Stellen einzustellen, die durchaus nötig sind.
Bitte.
Diese Frage kann ich Ihnen so nicht beantworten. Das ist auch nicht die Frage, die an den Abgeordneten zu stellen ist, sondern welche Stellen wir der Justiz zur Verfügung stellen; denn die Durchlässigkeit zwischen Staatsanwaltschaft und Justiz ist gegeben. Das ist keinesfalls nur eine Einbahnstraße, es muss nicht alles zuerst in die Staatsanwaltschaft und dann in die örtliche oder in die Fachgerichtsbarkeit gehen, meistens in die örtliche Gerichtsbarkeit. Insofern ist das eine Frage, die auch organisatorischer Natur ist und von den jeweiligen Präsidien zu entscheiden ist, obwohl die Grundlagen im Ministerium getroffen werden.
Ich möchte aber auch kritisch anmerken, dass es, wenn es um den Stellenabbau in Sachsen geht, natürlich nicht nur so sein kann, dass, wie es auch in der Vergangenheit war, von der Justiz der Stellenabbau konsequent betrieben wurde, sondern es muss wirklich im Komplex gesehen werden. Zum anderen müssen wir auch sehen, wo Schwerpunkte liegen, also auch Schwerpunkte für die Justiz. Ich glaube, dass wir Rechtspolitiker auf eine durchaus noch bessere Ausstattung mit Haushaltsmitteln und mit Personalstellen achten müssen, dass wir auch dafür kämpfen, wissend, dass die Justiz zwar nicht wie andere Bereiche so sehr im Rampenlicht der Öffentlichkeit steht, aber auch im Wissen und in der Überzeugung, dass der Bürger unbedingten Anspruch auf Schutz und Rechtsgewährung hat; denn ich bin nach wie vor der Meinung, er erfährt unseren Rechtsstaat, er erfährt die Demokratie am deutlichsten bzw. am eigenen Leibe, gleich, auf welcher Seite der Schranke des Gerichtes er möglicherweise auftaucht.
Ich habe, Herr Kollege Bartl, eine andere Meinung – ohne dass ich dies hier weiter ausführen will – zu den Fristen; Sie sagen strafprozessuale Fristen für die Auswertung von Beweismitteln. Natürlich sind diese schnell auszuwerten, aber es gibt dazu Urteile, strafprozessual weiß ich nicht.
Sie sind da strafprozessfiter als ich. Ich kenne es jedenfalls nicht als strafprozessuale Frist.
Dass wir uns auch um akute Probleme in Ermittlungsfragen kümmern, ist auch deutlich geworden, als wir Rechtspolitiker uns insgesamt auch mit dem Ministerium um die Rechtsmedizin gekümmert haben, ganz speziell in Chemnitz, auch gegen das Dekanat der Leipziger Universität, und auch hier legen wir weiter unser Augenmerk darauf, weil wir wollen, dass Beweise schnell ausgewertet und ordentlich gesichert werden. Ich glaube, dass wir hier nicht blind sind, wenn Probleme akut aufgetreten sind.
Ich habe auch eine etwas dezidiertere Meinung zu dem, was Sie gerade vorhin ausgeführt haben: dass sichergestellte Beweismittel nur zur Untermauerung des Straftatverdachtes ausgewertet werden sollen. Das ist die erste Aufgabe, die kommt. Alles andere ist nicht so, dass wir irgendwie Beweise sicherstellen oder Beweise ermitteln, um dann irgendwo eine Straftat zu finden.
Wenn zufällig dann noch etwas herauskommt, das kann ja sein. Ich habe ja nichts dagegen, wenn etwas herauskommt. Aber es ist nicht die erste Aufgabe, nach anderem zu suchen als nach dem, was der Tatvorwurf gegen den Beschuldigten ist. So viel Recht muss auch den Beschuldigten bleiben.
Lassen Sie mich Folgendes feststellen: dass eine in nicht öffentlicher Konferenz der Generalstaatsanwälte gefasste Meinungsbildung – das sage ich ganz vorsichtig –, um akute und Zukunftsfragen zu diskutieren, nicht der richtige Ort ist, dass die Auswertungen natürlich im Ministerium zu treffen sind, und zwar zeitnah – das wurde schon mehrfach angesprochen mit Blick auf den Haushalt –, und dass natürlich wir als Abgeordnete zu informieren sind, nein, dass wir in den Prozess direkt einzubeziehen sind. Es ist unser Recht und unsere Pflicht als Abgeordnete, Auskunft zu erhalten über mögliche Schwachstellen, wenn sie bestehen, aber bitte konkret und nicht in der allgemeinen Form, wie dies über Pressemitteilungen oder über Funk und Fernsehen geschieht.
Ich meine, dass uns der Antrag so, wie er mit der Unkonkretheit formuliert ist, in der Sache nicht weiterhilft. Ich meine auch, dass bei allem erkennbaren Bemühen, die Vorhaltung, die Sie in dem Antrag formuliert haben, als wohlmeinende Fragen zu fassen, uns nicht sehr viel in dem tatsächlich Rechts- und Sicherheitsbedürfnis, das wir haben, weiterhilft, dafür tragen wir ja auch Verantwortung als Abgeordnete –, um zu einer sachlichen Auseinandersetzung zu kommen.
Ich meine, dass wir uns auf der Basis von klaren Fakten als Rechtspolitiker hier im Landtag mit dem Papier, mit den Überlegungen, die darin angestellt worden sind, konkret für Sachsen, weiter auseinandersetzen müssen. Wir als CDU-Fraktion sind dazu bereit und offen. Wir werden uns auch sehr aktiv für die Forderung einsetzen, die wir jetzt bei akuten Problemen, aber auch für die Zukunft haben. Damit kann nicht nur dem Sicherheitsbe
dürfnis Rechnung getragen, sondern auch das Sicherheitsgefühl bei uns und unserer Bevölkerung befördert werden.
Vielen Dank.
Ja.