Protocol of the Session on September 29, 2016

Bei einem gleichzeitigen Anstieg der absoluten Zahlen der Betreuungen ging die Anzahl der Betreuungen, die ehrenamtlich durchgeführt werden, stetig zurück. Im Jahr 2006, Herr Bartl hatte es erwähnt, gab es noch 41 186 Betreuungen, die ehrenamtlich durchgeführt wurden. Im Jahr 2015 waren es schon 6 000 weniger. Dafür muss sich Herr Gemkow bei der ehemaligen Sozialministerin Frau Clauß bedanken. Sie hat durch ihre Förderpolitik den Betreuungsvereinen den Garaus gemacht. Über Jahre hinweg sind die aufgebauten Strukturen vernichtet worden. Haben sich im Jahr 2005 noch 29 Betreuungsvereine um die Akquise ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer bemüht, so waren es im Jahr 2014 nur noch acht.

Ich frage mich: Wie kann so etwas passieren? Ob eine Grundförderung in Höhe von 6 500 Euro mit der Möglichkeit einer maximalen Erhöhung in Höhe von 11 000 Euro im Jahr wirklich ausreichend ist, wie es die neue Förderrichtlinie vorsieht, um alle Aufgaben der Betreuungsvereine – das sind zum einen die Gewinnung

der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer und zum anderen die Fortbildung, Beratung und Unterstützung der Ehrenamtlichen – erfüllen zu können, wage ich zu bezweifeln. Die Betreuungsvereine nehmen definitiv bei der ehrenamtlichen Betreuung eine Schlüsselrolle ein. Sie sind absolut wichtig, um den Anstieg beruflich geführter Betreuungen einzudämmen. Sorgen Sie für die Rahmenbedingungen, die die Betreuungsvereine brauchen, lieber Herr Gemkow, um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können. Das lohnt sich wirklich.

Ich möchte auf Punkt 2 eingehen. Das ist ein Dauerbrenner. Wir haben es mit immer komplexeren Problemlagen zu tun, die bereits junge Menschen, aber auch ältere Menschen überfordern. Dazu zählt es, den Alltag in den Griff zu bekommen oder im Griff zu halten. Die Berufsbetreuerinnen und -betreuer müssen heute die Lücken füllen, die unsere moderne, ausdifferenzierte und auf das Individuum ausgerichtete Gesellschaft hervorbringt.

Wenn Sie dann antworten, dass Sie keine Erkenntnisse darüber haben, inwiefern Auskunfts- und Beratungsleistungen der Sozialleistungsträger einen Einfluss auf die Bestellung einer Betreuerin oder eines Betreuers generell und auf die Tätigkeit von Betreuerinnen und Betreuern speziell haben, dann tut es mir wirklich leid. Sie verweisen auf die gesetzlich normierten Aufklärungs-, Auskunfts- und Beratungspflichten der Sozialleistungsträger gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Das lässt offensichtlich aber auf jeglichen Realitätsverlust bei Ihnen schließen.

Wir haben mit Berufsberatern gesprochen. Was haben sie uns mitgeteilt? Ich zitiere: „Wir sind in der Praxis weit davon entfernt, jene Rechtsnorm anzuwenden. Das Jobcenter belehrt erst einmal über Sanktionen. Das Grundsicherungsamt fordert unzählige Papiere in zum Teil entwürdigender Art. Die Bundesagentur reagiert erst nach Wochen und von der Kindergeldstelle fangen wir gar nicht erst an. Das dauert nämlich Monate.“ Ich glaube, dass diese Worte eindeutig sind.

Ich komme zu meinem dritten Punkt. Ich möchte darauf kurz eingehen. Es geht um die Qualität der Betreuung. In diesem Stichwort steckt auch ziemlich viel Musik. Das betrifft die Frage der Umsetzung der UNBRK, die eine assistierte und keine ersetzende Entscheidungsfindung fordert, wie es leider so oft die Praxis ist. Das betrifft aber auch das Berufsbild der beruflichen Betreuerinnen und Betreuer, die es zu entwickeln und zu vereinheitlichen gilt. Das betrifft ebenso die Frage der Vergütung von Betreuerinnen und Betreuern. Das ist heute schon angesprochen worden. Zu Recht wird auch auf die Studie vonseiten des Bundesjustizministeriums verwiesen. Herr Kirmes hatte es vorhin angesprochen. Sobald die Studie vorliegt, müssen die Analysen für Sachsen folgen.

(Svend-Gunnar Kirmes, CDU: Das ist klar!)

Der Blick für die verschiedenen Problemlagen bei der rechtlichen Betreuung muss in Sachsen deswegen dringend geschärft werden. Ich möchte Sie aber auch ermun

tern, Ihren Blick über die rechtliche Betreuung hinausgehen zu lassen. Nur so können wir verhindern, dass immer mehr beruflich geführte Betreuung angeordnet werden muss.

Eine Grundvoraussetzung für die volle Einbeziehung von Menschen mit ganz verschiedenartigen Unterstützungsbedarfen in die Gemeinschaft ist die Verfügbarkeit eines umfassenden Beratungs- und Unterstützungsmanagements, das den spezifischen Bedürfnissen und Fähigkeiten der Einzelnen Rechnung trägt. Es muss für jede Person ohne fremde Hilfe zugängliche und umfassende Information, vor allem aber auch barrierefrei, zur Verfügung gestellt werden. Dadurch werden Menschen mit Unterstützungsbedarf befähigt, ihre Angelegenheiten – ohne eine Vertretung durch eine Betreuerin oder einen Betreuer – selbst zu regeln. Empfehlenswert sind hier aus der Sicht der GRÜNEN zentrale Anlaufstellen, die über sämtliche sozialrechtlichen Ansprüche barrierefrei informieren und daneben Hilfestellungen bei der Antragstellung bieten. Damit wäre vielen wirklich geholfen. Eine rechtliche Betreuung könnte vermieden oder zumindest hinausgezögert werden. Davon würden auch geflüchtete Menschen profitieren.

Zum Entschließungsantrag werden wir sicherlich gleich noch etwas hören.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und den LINKEN)

Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann frage ich die Staatsregierung, ob sie das Wort wünscht. – Frau Ministerin Kurth, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich übernehme heute die Vertretung für meinen Kollegen Herrn Staatsminister Sebastian Gemkow und spreche sehr gern zum Thema gesetzliche Betreuung im Freistaat Sachsen.

Vor fast 25 Jahren ist die Sächsische Verfassung in Kraft getreten, und seitdem garantiert sie uns, dass wir in Freiheit und Eigenverantwortlichkeit in einem Rechtsstaat leben können. Vor 25 Jahren wurde aber auch das bis dahin geltende Vormundschaftsrecht durch ein neues Betreuungsrecht abgelöst. Für die von Vormundschaft oder Gebrechlichkeitspflegschaft betroffenen, hilfebedürftigen Menschen heißt das seitdem, dass ihnen keine allgemeine Entmündigung mehr droht. Sie erhalten durch einen Betreuer lediglich die Unterstützung, die sie benötigen, damit ihre Angelegenheiten in einem gerichtlich festgelegten Aufgabenkreis rechtlich besorgt werden. Das Selbstbestimmungsrecht des so Betreuten bleibt dadurch soweit wie möglich erhalten. Seine Wünsche haben grundsätzlich Vorrang gegenüber den objektiven Interessen, wenn sie seinem Wohl nicht zuwiderlaufen.

Von Betreuung betroffen sind Erwachsene, die ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen

können und zwar aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung. Viele der Betreuten sind alte Menschen. Für sie werden die Regelungen zunehmend von Bedeutung sein. Hier liegen auch im Freistaat Sachsen große Herausforderungen. Von 1990 bis Ende 2012 stieg das Durchschnittsalter bei uns im Freistaat Sachsen von 39,4 auf 46,5 Jahre an. Der Alterungsprozess wird weiter anhalten, und der Altersdurchschnitt wird nach den Prognosen des Statistischen Landesamtes bis zum Jahr 2025 auf über 50 Jahre steigen. Jeder dritte Sachse wird dann voraussichtlich über 65 Jahre alt sein. Der Anteil der über 18-Jährigen wird auf 10 % steigen. Sachsen ist im Bundesvergleich im Hinblick auf die Bevölkerung das zweitälteste Bundesland. Für viele Menschen kann das heißen, dass sie in ihrem letzten Lebensabschnitt auf die Hilfe anderer angewiesen sind.

Zum einen spiegelt die hohe Lebenserwartung unsere sehr guten Lebensbedingungen wieder, zum anderen werden sich durch eine alternde Gesellschaft neue Herausforderungen ergeben. Die Justiz ist damit heute schon konfrontiert. Die Zahl der gerichtlich angeordneten Betreuungen hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen und verharrt nun auf einem konstant hohen Niveau. Damit sind nicht nur Kosten und ein hoher Aufwand für die Betreuungsgerichte und die bestellten Betreuer verbunden; die Justiz muss auch in der Lage sein, jedem einzelnen Betroffenen den Erhalt seiner Selbstbestimmungsmöglichkeiten zu garantieren. Sie muss ihm, soweit er nicht mehr in der Lage ist, seine Geschäfte selbst zu regeln, die Teilhabe am Leben durch einen Betreuer ermöglichen, der seine Interessen effektiv vertritt.

Welche Lösungsmöglichkeiten gibt es? In dieser Phase ist es deshalb besonders wichtig, dass dem Betroffenen jemand an die Seite gestellt wird, dem er oder sie vertraut und dessen Ratschläge und Handeln akzeptiert werden. Die Berufsbetreuer leisten hier unentbehrliche Arbeit. Vor allem komplexe Fälle sind in aller Regel in ihren Händen am besten aufgehoben. Dass die Betroffenen ihrem Betreuer von Anfang an vertrauen können, ist gerade in schwierigen Situationen besonders wichtig. So einen notwendigen Vertrauensvorschuss haben meist Familienangehörige oder Bekannte.

Die Staatsregierung fördert deshalb die Gewinnung von ehrenamtlich tätigen Betreuern, denen an dieser Stelle herzlich für ihr Engagement gedankt sei.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Die ehrenamtlichen Betreuer stehen mit der Übernahme ihres Amtes oft vor sehr großen Herausforderungen. Sie müssen über eine Unterbringung in einem Heim entscheiden oder mit dem Arzt lebenswichtige Operationen abstimmen. Das ist nicht nur mit großen emotionalen Belastungen verbunden, auch die rechtlichen Rahmenbedingungen sind nicht leicht zu fassen. Deshalb sind die meisten ehrenamtlichen Betreuer auf professionelle Unterstützung angewiesen. Die Betreuungsgerichte, die

zwar auch als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, können diese Unterstützung nicht allein leisten. Im Freistaat Sachsen gibt es dafür immerhin über 30 anerkannte Betreuungsvereine, zu deren Aufgaben auch die Erbringung sogenannter Querschnittsarbeit gehört. Das heißt, die Betreuungsvereine werben und beraten ehrenamtliche Betreuer. Die Vereine nehmen damit eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahr.

Auch wenn die Vereine selbst Betreuung durchführen und dafür von den Betreuten oder der Justiz vergütet werden, kann nicht erwartet werden, dass die Vereine diese Aufgaben aus eigener wirtschaftlicher Leistungskraft erbringen können. Es liegt daher nicht nur in unserem Interesse, sondern auch in unserer Verantwortung, neben den Kommunen für eine finanzielle Ausstattung der Vereine Sorge zu tragen. Das Staatsministerium der Justiz hat deshalb bereits im letzten Jahr die bisherige Förderrichtlinie überarbeitet. Das wurde bereits erwähnt.

(Unruhe im Saal – Glocke der Präsidentin)

Hemmnisse, die die Vereine davon abgehalten haben, die Gelder in Anspruch zu nehmen, wurden abgebaut.

Es muss unser Ziel sein, dass noch mehr Betreuungsvereine die Förderung in Anspruch nehmen. Deshalb ist das Staatsministerium der Justiz mit den Vereinen weiter im Gespräch, um die Verbesserung der Förderung der Vereine mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln voranzutreiben.

Das Staatsministerium der Justiz informiert und unterstützt die ehrenamtlichen Betreuer und Bürger außerdem mit dem sogenannten „Wegweiser für ehrenamtliche Betreuer“ und der Broschüre „Betreuung und Fürsorge“. Die Broschüren informieren über Vorsorgemöglichkeiten und werden aufgrund der starken Nachfrage regelmäßig überarbeitet und neu aufgelegt.

Ein noch wichtigeres Ziel ist es allerdings, die Anordnung einer Betreuung von vornherein zu vermeiden. Mit der gesetzlichen Etablierung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen stehen leistungsfähige Instrumentarien zur Verfügung, mit denen jeder bereits frühzeitig, das heißt weit vor dem Eintritt des Betreuungsfalls, bestimmen kann, wer für ihn im Betreuungsfall die Entscheidungen treffen soll und welche Vorgaben zu beachten sind.

Solche Vorsorgevollmachten werden den Wünschen der Betroffenen oft besser gerecht als eine staatlich angeordnete Betreuung. Der Vollmachtgeber bestimmt selbst, wer ihn vertreten soll und nach welchen Maßstäben der Vertreter handeln darf.

Die Bürgerinnen und Bürger können bei der Bundesnotarkammer ihre Vorsorgevollmachten in einem zentralen Register erfassen lassen. Meine Damen und Herren Abgeordneten, mittlerweile gibt es über drei Millionen registrierte Vollmachten. Es kommen monatlich circa 20 000 dazu. Das stimmt die Staatsregierung optimistisch, dass Betreuungsverfahren in Zukunft vermieden werden können, weil die Vollmachten greifen werden.

Das Betreuungswesen, meine Damen und Herren Abgeordneten, muss trotzdem auf Verbesserungsmöglichkeiten hin befragt und untersucht werden. Wie kann die Zusammenarbeit von Betreuern und Ärzten mit Gerichten und Betreuungsbehörden verbessert werden? Wie können die Betreuer ihre schwierigen Entscheidungen noch mehr im Interesse der Betreuten treffen? Wie können soziale Hilfsangebote so genutzt werden, dass eine Betreuung entbehrlich wird?

Deshalb unterstützt das Staatsministerium der Justiz die vom Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz in Auftrag gegebenen Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Qualität in der Betreuung und zur besseren Effizienz vorgelagerter Hilfen. Erste Ergebnisse werden uns zum Jahresende vorliegen. Auf dieser Grundlage werden wir gemeinsam mit dem Bund und den anderen Ländern daran arbeiten, die gesetzlichen Rahmenbedingungen so voranzutreiben, dass diejenigen, die ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln können, trotzdem ihre verfassungsrechtlich garantiere Handlungsfreiheit, die wir vor 25 Jahren in unserer Sächsischen Verfassung festgeschrieben haben, soweit wie möglich leben können.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren! Damit ist die Debatte zur Großen Anfrage abgeschlossen. Ich rufe jetzt den Entschließungsantrag auf; Herr Abg. Bartl, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei Punkt 1 haben wir es nicht schwer, wenn ich das jetzt richtig gehört habe. Immer dann, wenn zugerufen wurde „Danke“, haben Sie geklatscht. Herr Kirmes hat zuerst für die CDU gedankt. Die Ministerin hat gedankt. Jetzt können wir gemeinsam danken.

Wir wollen nicht mehr und nicht weniger, als den Menschen, die auf dem Gebiet der gesetzlichen Betreuung unterwegs sind – hier sind alle gemeint: die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer, diejenigen, die Familienpflege leisten, diejenigen, die als Richterinnen und Richter auf dem Gebiet tätig sind –, den Dank des Parlaments zu übermitteln. Das ist Punkt 1.

(Beifall bei den LINKEN, der CDU und der SPD)

Wenn Sie es nachher mit Handheben verstärken könnten, wäre es noch schöner.

(Beifall bei den LINKEN)

Der Punkt 2 stellt schlicht und ergreifend fest, was die Schwerpunkte des derzeitigen Betreuungswesens in Sachsen sind, und zwar reflektiert von dem, was uns die Betreuerinnen und Betreuer – ich sage jetzt einmal: die dort Mitwirkenden – gesagt haben. Auf der Seite des Bundesverbandes der Berufsbetreuer ist ganz klar doku

mentiert, dass die Betreuer bei nahezu allen Fraktionen waren. Alle Fraktionen haben versprochen, wie sie mit den Problemen umgehen werden. Nichts von dem, was ich heute sage, kann dann eigentlich irgendeine Fraktion im Hause überrascht haben. Das ist genau das, was an Problemlagen durch die Praxisanwender geschildert wird, und zwar mit dem Zeigefinger: Es geht hier um den sozialen Frieden, es geht um einen wesentlichen Teil humaner Sorge für Bürgerinnen und Bürger, die in irgendeiner Form die Unterstützung der Gesellschaft brauchen. Das ist hier festgestellt einschließlich des Prinzips der unterstützenden Betreuung, weg von der vertretenden Betreuung, die gesetzlich überhaupt nicht mehr statthaft ist.

Im dritten Punkt haben wir ganz fein säuberlich, Frau Dr. Muster – das ist das Allererste, was der Jurist macht: er schaut nach, wofür er zuständig ist –, aufgeschlüsselt, was in die Zuständigkeit des Landes fällt und was das Land gegenüber dem Bund anmahnen muss. Die Menschen, um die es hier geht und die zu betreuen sind, befinden sich hier in Sachsen. Sie sind gewissermaßen in dieser oder jener Form auch diejenigen, die hier vertreten werden und die von uns Entscheidungen erwarten.

Die Entscheidungen, die wir treffen können, haben wir in dem Punkt III von a) bis b) aufgeführt. Die Entscheidungen, die wir gegenüber dem Bund anmahnen müssen, im vierten Punkt.

Sie sagen, Sie warten erst die Studie ab. Was ist denn noch von einer Studie zu erwarten, wenn ich weiß, dass seit 2005 ein Berufsbetreuer, der an dem Klienten arbeitet, 19,90 Euro pro Stunde bekommt? – Überlegen Sie doch einmal selbst, was ein Schlosser bekommt, den Sie holen, weil Ihnen eine Tür zugefallen ist. – 19,90 Euro, und dafür darf er 3,2 Stunden im Monat für den Betroffenen arbeiten. Wenn er an der Hochschule ist, bekommt er 33,50 Euro. Wir müssen nicht erst eine Studie abwarten, um zu wissen, dass das völlig unvernünftig ist, dass das völlig unerträglich ist, dass wir so heran gehen. Das ist für mich überhaupt nicht mehr nachvollziehbar. Das kann man doch ganz schnell als handlungsbedürftig beurteilen.

Was unsere Betreuungsvereine betrifft, so wird uns die Studie keine Auskunft dazu geben.

Bitte zum Ende kommen.

Wir wissen, dass die Änderung – wir bedanken uns dafür beim Staatsministerium –, die erfolgt ist, zu keiner Änderung geführt hat. Die Vereine sind trotzdem notleidend. Hier muss eine dauerhafte Lösung her.