Auch der große Anteil an beantragten Sanierungen kann in diesem Jahr leider nicht mehr fertiggestellt werden; in den anderen Landkreisen in Sachsen sieht es nicht besser aus. Die hohe Anzahl der noch nicht gestellten Anträge mag vielleicht viele verwundern; beim genauen Hinsehen ist aber klar, warum das so ist: Oft handelt es sich wirklich um ein finanzielles Problem. Beispielsweise die Umrüstung einer alten Drei-Kammern-Kläranlage kostet im Durchschnitt 3 000 Euro, ein kompletter Neubau einer vollbiologischen Kleinkläranlage im Durchschnitt circa 6 000 Euro. Die schon erwähnten abflusslosen Gruben sind zwar in der Anschaffung etwas günstiger, aber das ständige Abfahren kostet natürlich auch massiv Geld.
Viele Grundstücksbesitzerinnen und Grundstücksbesitzer können diesen Beitrag, das heißt das Geld, nicht aufbringen und bekommen, wenn überhaupt, nur einen kleinen Kredit von ihrem Geldinstitut. Dieser reicht meistens nicht aus, um die Kleinkläranlage zu bauen oder umzurüsten.
Hinzu kommt, dass die Auszahlung der Fördergelder einfach zu lange dauert. Viele Bürgerinnen und Bürger in Sachsen warten nach der Inbetriebnahme ihrer Kläranlage im Durchschnitt mindestens ein Vierteljahr, bis die Auszahlung der Förderung erfolgt. Für Menschen mit wenig Geld ist das einfach eine zu lange Zeit.
Notwendig sind Zeit und Fingerspitzengefühl, um in die Kommunikation mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern zu gelangen. Dazu braucht es aber die Fähigkeiten, die Ressourcen sowie klare und faire Regeln vonseiten des Ministeriums.
Herr Minister, es reicht nicht aus, wenn Sie die Devise „Augenmaß!“ allgemein ausgeben; denn Fakt ist, dass ab 01.01.2016 die Besitzerinnen und Besitzer von noch nicht umgerüsteten Grundstücken ihr Abwasser illegal entsorgen. Die zuständigen Ämter sollen jetzt im Einzelfall nach Ermessen prüfen, was für diese natürlich viel zusätzliche Arbeit bedeutet. Zudem müssen die Ämter noch die Genehmigungsverfahren für die bereits beantragten Kleinkläranlagen bearbeiten.
Herr Minister, bitte finden Sie konkrete Lösungen für Menschen im hohen Alter – das ist schon angesprochen worden – und unterstützen Sie Menschen in finanziellen Schwierigkeiten ganz konkret, beispielsweise durch die Verlängerung der Frist oder die Anhebung der Förderung für diese Menschen, –
– ja –, damit die Probleme der Grundstücksbesitzerinnen und Grundstücksbesitzer sich nicht einfach dadurch klären, dass sie ihr Grundstück verkaufen müssen, nur weil sie es sich nicht leisten können, eine solche Kläranlage zu bauen.
Mit Frau Kollegin Pfau haben wir die zweite Rederunde eröffnet. Jetzt hätte die CDU-Fraktion das Wort. – Es wird auch gewünscht. Bitte, Kollege Heinz.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich wusste gar nicht, was man alles in das Thema „Kleinkläranlagen“ implementieren und was man dahinter verstecken kann.
Frau Dr. Pinka, Sie fordern zur Einhaltung von Gesetzen auf. Das wünschte ich mir auch von Ihnen, wenn es um die eine oder andere Demo oder das Verhalten am Rande dieser geht.
Was die Zahlenspielereien mit der Belastung durch Stickstoff bzw. mit Stickstoffeinträgen angeht, so sage ich, dass das mit dem vorliegenden Thema überhaupt nichts zu tun hat. Hier geht es vielmehr um die Umsetzung der Gesetze, im konkreten Fall: des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes. Darin ist sinngemäß geregelt, dass jeder Grundstücksbesitzer für die Entsorgung seines Abwassers verantwortlich ist. Das wird auch bei uns durchgesetzt werden.
Richtig ist, dass eine große Zahl von Bürgern das aus den verschiedensten Gründen noch nicht geschafft haben. Einige Vorhaben werden noch – bis zum Jahr 2020 – durch öffentlich-rechtliche Maßnahmen umgesetzt. In einigen Fällen liegen vom Antragsteller nicht zu vertretende Gründe vor. Aber es gibt auch Verweigerer.
Die unteren Wasserbehörden haben jetzt die Aufgabe, geltendes Recht umzusetzen. Sie werden ausloten, wo die Gründe dafür liegen, dass die Umsetzung in einigen Fällen noch nicht erfolgt ist, und was zu tun ist, damit das so schnell wie möglich passieren kann.
Die unteren Wasserbehörden haben verschiedene Möglichkeiten. Sie können gegebenenfalls Auflagen erteilen. Auch Duldungen sind möglich, insbesondere für die berühmte 80-jährige Oma, bei welcher, wenn die Umset
zung mit aller Gewalt erfolgen würde, die Kleinkläranlage mehr wert wäre als das dazugehörige Haus. Ich gehe jedenfalls davon aus, dass eine größere Zahl von Duldungen ausgesprochen wird. Diese werden sicherlich an die Person gebunden sein.
Frau Pfau, Ihre gute Frau Roth hat in vielen Fällen nur Hoffnungen geweckt, die aber von vornherein unerfüllbar waren. Daher kann ich Ihre Euphorie wegen des „Kümmerns um die Bürger“ nicht teilen.
Für finanzielle Probleme im Einzelfall haben wir Vorsorge getroffen. Die SAB reicht Kredite von bis zu 6 000 Euro aus, für die der Freistaat in die Haftung geht. Insofern muss niemand bei seinem Kreditinstitut betteln gehen. Auch die Auszahlung ist – zumindest, was die Antragstellung betrifft – herzerfrischend unkompliziert geregelt.
Fazit meinerseits: Wir sind auf einem guten Weg. Wir haben die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass auch der Rest des Weges gut zurückgelegt werden kann. Der restliche Weg wird wesentlich von den unteren Wasserbehörden geprägt sein. Sie haben den nötigen Entscheidungsspielraum, um Lösungen mit Augenmaß zu finden. Dabei muss allerdings darauf geachtet werden, dass all diejenigen, die es noch nicht geschafft haben, dafür nicht noch belohnt werden, und all diejenigen, die sich gesetzestreu verhalten haben, am Ende nicht in die Tonne schauen. Auch das bitte ich in der Diskussion zu beachten.
Die Kurzintervention muss ja wohl jetzt kommen. – Als Erstes fühle ich mich angegriffen, weil Sie mir unterstellt haben, ich würde Gesetze brechen, wenn ich die Demonstrationsfreiheit nutze. Ich war letzte Woche in Freiberg demonstrieren. Das hat aber überhaupt nichts damit zu tun, dass natürlich auch ich sehe, dass die Menschen die Vorgaben des Wassergesetzes erfüllen müssen. Wie kommen Sie dazu, zwei solche hinkenden Vergleiche zu ziehen? Das finde ich schon eine Unverschämtheit.
Die größere Unverschämtheit ist, eine Trägerin der Verfassungsmedaille und ehemalige Abgeordnete unserer Fraktion hier so bloßzustellen und ihr zu unterstellen, sie habe bei Menschen falsche Hoffnungen geweckt. Die Frau hat hier in diesem Haus über viele Jahre hinweg Bürgerinitiativen begleitet. Sie hat geholfen, dass Menschen einen Anschluss zu guten Konditionen erreichen konnten. Kollegin Pfau hat doch gerade gesagt, dass in Neuensalz die Hilfe von Frau Roth dazu geführt hat, dass die Menschen nicht unter Druck gesetzt worden sind.
Herr Heinz, dass Sie hier meine Kollegin so vorgeführt haben, finde ich unverschämt. Sie sollten sich beim nächsten Mal Ihre Wortwahl besser überlegen.
Das war eine Kurzintervention durch Frau Dr. Pinka. Darauf reagiert Herr Kollege Heinz am Mikrofon 4.
Natürlich habe ich nicht Ihr persönliches Verhalten bei Demonstrationen angesprochen. Sie hatten aber allgemein dazu aufgefordert, Gesetze umzusetzen, und genauso allgemein habe ich geantwortet.
Zu Frau Roth kann ich nur sagen: Ich saß bei derartigen Veranstaltungen mit Bürgerinitiativen oft genug auf dem Podium. Insofern kann ich schon ein bisschen beurteilen, wovon ich rede. Ich habe diesbezüglich nichts zurückzunehmen.
Das waren eine Kurzintervention und die Reaktion darauf. Jetzt geht es in der Rednerreihe weiter. Das Wort für die SPD-Fraktion hat wieder Kollege Winkler.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich wollte vorhin mehr Sachlichkeit in die Debatte bringen und anhand meiner Erfahrungen darlegen, wie es in der Praxis mit der Umsetzung der Wasserrechtsrahmenrichtlinie aussieht. Das ist mir wohl noch nicht richtig gelungen; es wird immer noch gestritten.
Eines steht fest: Es liegt an den einzelnen Verbänden, wie die Umsetzung vonstattengeht. Sicherlich gibt es an der einen oder andere Stelle Probleme bei der Umsetzung. Ich weiß aber, dass es klare Regeln gibt. Frau Pfau, Sie haben diese gefordert. Ich betone: Diese gibt es.
Kollege Heinz hat dazu konkreter ausgeführt. Es wird an jeder Ecke geholfen. Ich denke, dass die Verbände auch eine eigene Motivation haben, bei der Umsetzung jedem zu helfen. Was kommt denn auf die Verbände zu, wenn es Grundstücksbesitzer gibt, die den Vorgaben des Gesetzgebers bis zum 31.12.2015 nicht gefolgt sind? Dann wird es Zwangsmaßnahmen geben. Diese reichen vom Verpfropfen, das heißt Schließen der Anlage, bis hin zur Ersatzvornahme. Das wird für die Verbände mitunter sehr teuer. Das Risiko ist sehr groß. Deshalb ist der Anreiz groß, jeden Grundstücksbesitzer zu motivieren, den Termin einzuhalten. Die Verbände werden auch dabei helfen, dass Übergangsvorschriften genutzt werden können. Dessen bin ich mir ganz sicher; zumindest ist es bei uns so. Bei uns sind 610 Anlagen noch nicht umgerüstet. Darunter gibt es 27 Verweigerer, also Grundstücksbesitzer, die noch nicht auf die Aufforderung reagiert haben. Das sind 4 % derjenigen, die noch umrüsten müssen.
Ich will mich nicht wiederholen; es ist auch schon vieles gesagt worden. Es ist wirklich an der Zeit, noch einmal deutlich zu sagen, dass es keine Veränderung beim Termin gibt; dieser ist einzuhalten. Übergangsregelungen können genutzt werden. Damit wird denen geholfen, die willig sind.
Ich denke, wir sind auf einem guten Weg, die Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen. Die anderen Schwerpunkte, die gesetzt werden können, waren nicht Thema der heutigen öffentlichen Debatte. Sicherlich hat Herr Günther recht, wenn er darauf verweist, dass noch einiges andere zu tun ist. Aber diesbezüglich ist der Weg geebnet. Wir sollten daher an dem Vorgehen festhalten, wie wir es uns vorgenommen haben.
Herr Winkler von der SPD-Fraktion sprach gerade. Jetzt erhält erneut Kollege Wild für die AfD-Fraktion das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Erstes, Frau Pfau, gebe ich inhaltlich meine volle Zustimmung. Es passiert eben einfach. Was Sie gesagt haben, ist alles richtig, selbst die Zahlen für das Vogtland. Inhaltlich bekommen Sie meine volle Zustimmung. Einzig die Zusammenarbeitsverweigerung ist es, was uns hier nicht weiterbringt.
Tatsache ist, wir haben eine Kleinkläranlagenverordnung mit Fristsetzung in 15 Tagen. Laut Bericht vom 09.11.2015 zur Anpassung an den Stand der Technik fehlen in Sachsen noch 42 000 Anschlüsse. Wir haben einmal nachgeschaut: In den letzten drei Jahren sind durchschnittlich pro Jahr 15 000 neue Anschlüsse hergestellt worden. Das ist offensichtlich auch die Kapazität, die die Firmen haben. Das bedeutet: Selbst wenn alle wollten, brauchte man noch drei Jahre, um das alles umzusetzen. Es war schon seit langer Zeit ersichtlich, dass der Termin bis Jahresende nicht gehalten werden kann.
Hinzu kommt, dass selbst heute noch Abwasserzweckverbände Abwasserbeseitigungskonzepte fortschreiben. Die genauen Zahlen, die wirklich kommen, können sich also noch ändern – sie sind höher. Und durch die weitere Fortschreibung werden voraussichtlich auch 2016 noch Grundstückseigentümer hinzukommen, die umrüsten müssen. Sie können die Frist sowieso nicht mehr schaffen.
Es ist der Regierung seit Jahren bekannt, dass die Zweckverbände – und das vor allem durch ihre finanzielle Notlage – die Verantwortung der Abwasserbeseitigung auf die Bürger abschieben. Sie haben vorsätzlich nichts dagegen unternommen. Deshalb haben wir als AfD in der letzten Haushaltsdebatte versucht, die Zweckverbände mit finanziellen Mitteln auszustatten, damit diese ihrer Pflichtaufgabe nachkommen können. Aber das ist natürlich abgelehnt worden. Es wurde als völlig absurd und unnötig abgetan. Die Regierung behauptete, die Frist sei locker zu schaffen. Aber was soll man anderes erwarten von einer solchen Koalition? Ihr Verhalten hier und die Äußerung auf den Bundesparteitagen sind Beweis genug, dass Sie nicht halten, was Sie versprechen.