Protocol of the Session on December 16, 2015

Ja, das weiß ich.

(Zurufe von den LINKEN und von der SPD)

Ich habe mich doch vorher auch schon darum gekümmert. Die langjährige Abg. Andrea Roth hat in diesem Hohen Haus und an der Basis vor Ort immer für die Bürgerinitiativen gekämpft.

(Susanne Schaper, DIE LINKE: Das machen wir immer noch!)

Nee, Sie machen es nicht! Sie greifen das Thema, seitdem die AfD diesbezüglich gleicher Meinung ist, nicht mal mit der Kneifzange an.

(Zurufe von den LINKEN)

Darf ich Sie ganz nachdrücklich, Herr Kollege, an das Thema der Aktuellen Debatte „Kleinkläranlagen“ hinweisen?

(Beifall und Heiterkeit bei der CDU, der SPD, den LINKEN und den GRÜNEN)

Richtig. Es geht um Kleinkläranlagen. Es geht ausdrücklich um das Thema Kleinkläranlagen, weil hier jegliche Zusammenarbeit verweigert wird.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Zu Andrea Roth können Sie ruhig noch reden!)

Das ganze Jahr verleugnen Sie das Thema und sind nicht bereit, den Antrag mitzutragen. Sie waren noch nicht einmal bereit, mit uns gemeinsam etwas zu erarbeiten, was Sie dann als Linksfraktion einbringen. Ja, es stimmt – selbst das haben wir angeboten.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wann haben Sie so etwas angeboten? – Weitere Zurufe)

Dann fragen Sie einmal. – Nun stellen Sie sich hierher als Initiator der Aktuellen Debatte.

(Zuruf von den LINKEN: Wir haben sie beantragt!)

Das ist nur noch Schmierentheater, was Sie hier machen. Sie sollten sich schämen, hier so ein Schmierentheater aufzuführen!

Da ich noch eine Runde habe, komme ich auf die Regierungskoalition zu dem Thema Kleinkläranlage in der nächsten Runde.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Wild. Sie machen es mir nicht einfach; aber ab und zu fiel schon der Begriff Kleinkläranlage.

(Allgemeine Heiterkeit)

Wir fahren jetzt in der Rednerrunde fort und das Wort ergreift Herr Günther für die Fraktion GRÜNE. – Danach eröffnen wir eine zweite Rederunde.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich befürchte, dass ich es nicht ganz so kurzweilig hinbekomme wie mein Vorredner; so gut habe ich mich nicht vorbereitet.

(Allgemeine Heiterkeit – Beifall bei den LINKEN)

Ich will auch nicht alles wiederholen, was andere schon gesagt haben, nach dem Motto, es ist alles schon gesagt worden, nur noch nicht von mir.

Frau Kollegin Pinka hat schon den Blick geöffnet, worum es bei den Kleinkläranlagen eigentlich geht: nicht um den reinen Selbstzweck, sondern darum, dass wir es irgendwann hinbekommen, die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen. Es geht um einen guten ökologischen und chemischen Zustand unserer Gewässer.

In diesem Hinblick gibt es eine ganze Menge von Maßnahmen, die man durchführen kann; und dafür sind die Kleinkläranlagen ein Instrument – wenn auch ein wichtiges –, aber eben nur ein Instrument. Auch dazu haben wir schon einiges gehört, dass es noch ganz andere Quellen gibt. Es gibt diese ganzen Punktquellen: Wenn jemand etwas einleitet, kann man relativ leicht eine Regelung finden; aber es gibt viele andere – die sogenannten diffusen Quellen –, bei denen es wesentlich komplizierter wird.

Wir haben schon etwas zur Landwirtschaft gehört mit ihren Austrägen, die zu Einträgen ins Grundwasser werden. Es gibt aber noch andere – etwa den Bergbau. Wer in der Gegend der Spree ist, der hat das Problem der Verockerung – dort bekommt man keinen guten chemi

schen Zustand hin. Im Raum Leipzig gibt es die Probleme mit dem Auwald – ein zu hoher Sulfatgehalt in den Flüssen. An die Bergbaulandschaft ist es auch sehr schwierig heranzugehen; das ist aber auch überfällig, weil man dort in großen Maßstäben etwas erreichen kann.

Vielleicht nur zur Erinnerung an eine Kleine Anfrage, mit der wir den guten chemischen Zustand der Grundwasserkörper abgefragt haben: Nur 50 % haben diesen; 50 % haben ihn in Sachsen aber nicht. Da gibt es noch ein riesiges Potenzial.

Das Thema Landwirtschaft will ich gar nicht weiter vertiefen; das hat Frau Kollegin Pinka ausführlich getan.

Kommen wir noch zu einem anderen Punkt: Wasserrahmenrichtlinie. Zu dem guten ökologischen Zustand, den wir herstellen wollen, haben wir noch nicht so viel gehört. Auch das ist etwas, was man neben den Kleinkläranlagen – um den Begriff noch einmal zu bringen – machen muss. Auch da haben wir nach dem guten ökologischen Zustand gefragt. Von unseren 481 natürlichen Oberflächenwasserkörpern haben es exakt 4 % geschafft; das ist ganz schön wenig. Es gibt noch die Kategorie der Gewässer, die etwas verändert, künstlich geschaffen sind; aber mit beispielsweise 6 oder 25% kommt man überall nicht in allzu hohe Werte hinein. Das ist eine riesige Aufgabe; das hätte eigentlich alles 2015 geschafft werden müssen – wir haben es aber nicht geschafft.

Man muss die Frage stellen – Kleinkläranlagen sind wichtig –, wo man den Schwerpunkt seiner politischen Energie hineinsetzt; was bei den verbliebenen, nicht korrekten Kleinkläranlagen noch zu reißen ist. Wir als GRÜNE plädieren dafür, den Schwerpunkt endlich hierauf, auf diesen guten ökologischen Zustand, zu lenken, und es gibt eine Menge, was diesbezüglich zu tun ist. Das hat etwas mit dem Wasserkörper zu tun, das hat etwas mit der Abflussregulierung zu tun – Verbauung, Querverbauung –; darüber haben wir auch schon des Öfteren gesprochen. Dort muss man ran, und dort ist auch die Landwirtschaft wieder mit im Boot.

Hier sind wir GRÜNEN übrigens auch ganz einig mit dem Landesbauernverband, der sagt: nicht so viel technischen Hochwasserschutz, sondern lieber in der Fläche, mehr Retentionsvermögen bringen; nicht irgendetwas hinbauen, sondern lieber mit den Landwirten Regelungen finden, dass sie ihr Land extensiver bewirtschaften und dafür entschädigt werden. Das ist ein sehr sinnvoller Ansatz; das können wir machen.

Anstrengungen gab es dabei auch schon: diese ganzen Agrar-Umweltmaßnahmen, die gelaufen sind. Dabei ist immer nur das Problem, dass es Förderrichtlinien sind, die an Förderzeiträume gebunden sind. Das bedeutet etwa, dass man im Gewässerrandstreifen Grünland lässt; wo man weniger Nitrate ausbringt, die dann ins Wasser übergehen können.

Doch das ist an Förderperioden gebunden; es ist nichts, was dauerhaft gilt, sondern wenn die Förderung ausläuft, findet nichts mehr statt. Es gibt noch weitere rechtliche

Schwierigkeiten: Wenn man fünf Jahre sein Grünland, das man gefördert bekommen hat, nicht umbricht, dann gilt es nach EU-Recht als Dauergrünland und darf nicht mehr als Ackerland bewirtschaftet werden. Deswegen bricht man es wieder um. Auch das ist eine riesige Baustelle, bei der man mehr erreichen muss.

Auf diese Aspekte wollte ich noch hinweisen. Ich würde mich freuen, wenn wir hierzu auch im nächsten Jahr zusammenkämen. Heute wurde schon viel von Weihnachten gesprochen, und auch ich würde mir wünschen, dass wir nicht nur zu Weihnachten, sondern auch danach mit unseren vielen Vorschlägen, die wir als GRÜNE erarbeitet haben, gelegentlich vielleicht einmal durchdringen und – auch bei Ihnen, liebe Koalition – Gehör finden würden, damit wir hier vorankommen. Wir müssen es – die Wasserrahmenrichtlinie erfordert es.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei den LINKEN)

Die erste Rederunde beschloss Herr Kollege Günther für die Fraktion GRÜNE. Wir treten damit in die nächste Rederunde ein, die wieder die Fraktion DIE LINKE eröffnet, und zwar Frau Kollegin Pfau.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, die Herausforderungen, die uns für die Umsetzung des sächsischen Wassergesetzes gestellt worden sind, stellen heute noch Probleme im ländlichen Raum dar. In den kleineren bzw. mittelgroßen Städten gab es schon eine zentrale Abwasserversorgung, oder es konnte mit relativ niedrigen Kosten umgesetzt werden, alle anzuschließen. Anders sah es jedoch im ländlichen Raum in Sachsen aus.

Ich will hier nur auf wenige Probleme eingehen, zum Beispiel darauf, dass kleine Orte – beispielsweise Altensalz in der Gemeinde Neuensalz im Vogtlandkreis – schon bis 2013 vollbiologisch anschließen sollten. Keiner konnte die Gründe nachvollziehen.

(Andreas Heinz, CDU: Wegen der Talsperre!)

Aufgrund des Druckes der Bürgerinitiative und von Andrea Roth – vorhin schon benannt –, die sich ganz aktiv eingesetzt hat, konnte der Termin auf den 31.12.2015 verlegt werden.

Außerdem gab es das Problem, dass bei den regionalen Abwasserbeseitigungskonzepten innerhalb einer Gemeinde Orte angeschlossen worden sind und drei andere für die dezentrale Abwasserentsorgung festgelegt wurden. Aber keiner konnte den Grund wirklich nachvollziehen, und es wurde den Menschen vor Ort einfach nicht erklärt.

Dazu kam – das konnte man in letzter Zeit auch in vielen Petitionen lesen –, dass die Konzepte geändert wurden. Meist haben dann die regionalen Abwasserverbände aufgrund von Problemen die Konzepte geändert, und Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer, die die ganze

Zeit davon ausgegangen sind, dass sie zentral angeschlossen werden, mussten sich nun auf einmal – erst Ende des Jahres bekannt gegeben – eine eigene Anlage bauen.

Außerdem wurde in verschiedenen Zweckverbänden eine Gruppenlösung überhaupt nicht gefördert oder vielleicht gar nicht in Betracht gezogen.

(Andreas Heinz, CDU: Das stimmt doch nicht!)

Tausende Grundstücke in Sachsen sind auch heute noch nicht auf dem nötigen Stand der Technik. Hier kann aber eigentlich nicht mehr von einer Ausnahme gesprochen werden. Um es auf den Vogtlandkreis herunterzurechnen: Dort werden bis 2018 fast 13 000 Grundstücke dauerhaft dezentral bleiben – das wurde so festgelegt –; aber noch Anfang November dieses Jahres waren fast 5 500 noch nicht saniert. 2 500 hatten noch nicht einmal einen Antrag auf Sanierung oder eine abflusslose Grube gestellt.