Protocol of the Session on July 9, 2015

Während die Anzahl der 65-Jährigen und Älteren um mehr als 12 % steigt, sinkt der Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung um circa 20 %. Der Freistaat Sachsen steht damit vor der Herausforderung, eine größere Anzahl von pflegebedürftigen Personen mit einer geringeren Anzahl von Pflegepersonen (Fachkräften) zu betreuen.

Es gibt derzeit 60 Berufsfachschulen für Altenpflege in freier Trägerschaft und 11 Berufsfachschulen für Altenpflege in öffentlicher Trägerschaft. Im Freistaat Sachsen findet damit die Ausbildung zur Altenpflegerin bzw. zum Altenpfleger hauptsächlich an Berufsfachschulen in freier Trägerschaft statt, die in der Regel eine Ausbildungsgebühr erheben.

Mit der heute verabschiedeten Neuregelung des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft (SächsFrTrSchuIG) wird sichergestellt, dass die freien Schulen durch die staatliche Finanzhilfe – ohne die Erhebung von Schul- und Lernmittelgeld – die Genehmigungsvoraussetzungen nach Artikel 102 Abs. 3 Sätze 3 und 4 der Sächsischen Verfassung erfüllen und als Ersatzschule betrieben werden können.

Gleichwohl ist es den freien Schulen, im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Unabhängigkeit, weiterhin freigestellt, Gebühren zu erheben. Soweit Altenpflegeschulen dies tun, soll die Förderung die Altenpflegeschülerinnen und Altenpflegeschüler entlasten. Diese sind Zuwendungsempfänger im Sinne der Förderrichtlinie. Die Förderung kommt damit unmittelbar den Schülerinnen und Schülern und nicht der Altenpflegeschule zugute. Eine Ungleichbehandlung der freien Schulen ist hierdurch nicht erkennbar.

Vor diesem Hintergrund sollen staatliche Fördermittel gezielt dafür eingesetzt werden, etwaigen Hemmnissen entgegenzutreten, welche die Entscheidung zur Aufnahme einer Ausbildung in der Altenpflege beeinträchtigen könnten – wie der Erhebung einer Ausbildungsgebühr. Für die Schüler muss ein Anreiz geschaffen werden, eine Ausbildung in der Altenpflege aufzunehmen und erfolgreich zu absolvieren. Nur so kann ein künftiger Pflegenotstand vermieden werden. Somit bedarf es im Vergleich zu anderen Ausbildungsbereichen besonderer Anstrengungen, die Rahmenbedingungen der Altenpflegeausbildung zu verbessern.

Bei der Förderrichtlinie handelt es sich, im Gegensatz zur staatlichen Finanzierung der Schulen, um eine freiwillige Leistung, die den pflegepolitischen Schwerpunkten des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz Rechnung trägt.

Durchsetzung der verkehrspolitischen Ziele des Koalitionsvertrages von SPD und CDU interjection: (Frage Nr. 5)

Fragen an die Staatsregierung:

1. Mit welchen Zielen und in welchem Zeitplan soll die am 22.06.2015 angekündigte Fortschreibung des sogenannten Strategiekonzeptes Schiene für Sachsen aus Sicht der Staatsregierung stattfinden, um eine schnelle Wiederanbindung Westsachsens an den Bahnfernverkehr zu erreichen?

2. Mit welchen konkreten Schritten und in welchen konkreten Zeiträumen wird die im Koalitionsvertrag vereinbarte Prüfung des Integralen Taktfahrplanes in Sachsen umgesetzt?

Zu Frage 1: In die Fortschreibung des Strategiekonzeptes Schiene sollen auch die Ergebnisse des neuen Bundesverkehrswegeplanes einfließen. Nach dem vom Bundesverkehrsministerium mitgeteilten

Zeitplan soll der Bundesverkehrswegeplan Ende 2015 vom Bundeskabinett beschlossen werden. Dann können die betroffenen Projekte im Strategiekonzept aktualisiert werden.

Weiterhin streben wir an, den Sachsen betreffenden Teil des neuen Fernverkehrskonzeptes der DB AG in das Strategiekonzept aufzunehmen – Nicht zuletzt deshalb, um die Deutsche Bahn an ihre Aussagen zur Zukunft des Fernverkehrs in Sachsen zu binden.

Im Ergebnis des Bundesverkehrswegeplans muss entschieden werden, ob der Bund die Finanzierung für die Elektrifizierung und den Ausbau der Strecke Leipzig – Chemnitz zeitnah sicherstellt oder der Freistaat Sachsen zur schnelleren Wiederanbindung Südwestsachsens an das Fernverkehrsnetz gegebenenfalls weitere Planungsschritte beauftragt.

Zu Frage 2: Wie ich bereits in der Fragestunde der 5. Plenarsitzung im Dezember 2015 ausgeführt habe, ist die Einführung eines Integralen Taktfahrplans eines der Ziele der Staatsregierung. Dieses und andere Ziele sind Bestandteil der von uns im Mai 2015 ins Leben gerufenen ÖPNV-Strategiekommission, deren Aufgabe es ist, eine Gesamtstrategie für einen leistungsfähigen ÖPNV/SPNV in Sachsen zu entwickeln. Dies natürlich vor dem Hintergrund der sich ändernden finanziellen und demografischen Rahmenbedingungen.

In die ÖPNV-Strategiekommission wurden Vertreter aller Landtagsfraktionen als ständiges Mitglied berufen. Der Zeitplan ist Ihnen bekannt.

Für alle Prüfaufträge der ÖPNV-Strategiekommission gilt, dass zunächst die Grundlagen zu ermitteln sind, unter gründlicher Abwägung Lösungsansätze gefunden werden sollen und auf Basis dessen dann entsprechende Handlungsvorschläge für die Entscheidungsebenen entwickelt werden.

Für die Ermittlung der Grundlagen hat mein Haus die Ausschreibung eines Basisgutachtens veranlasst, dessen Ergebnisse im Frühjahr nächsten Jahres zu erwarten sind. Auf dieser Grundlage kann dann auch die Arbeit der zugehörigen Fachgruppen beginnen, die unter anderem auch die Thematik eines einheitlichen Sachsentaktes näher beleuchten werden.

Ziele, Arbeitsweise und Zusammensetzung des Gleichstellungsbeirates (Frage Nr. 6)

Fragen an die Staatsregierung:

1. Mit welchen Zielen und Aufgabenstellungen, welcher Zusammensetzung und welcher Arbeitsweise soll der sächsische Gleichstellungsbeirat künftig arbeiten?

2. Wird der Gleichstellungsbeirat künftig öffentlich tagen bzw. wie wird die Ministerin dem Landtag von der Arbeit des Beirates berichten?

Zu Frage 1: Grundlage der Arbeit des Gleichstellungsbeirats (GSB) wird nach wie vor eine Geschäftsordnung sein. Ziel ist die Beratung der Staatsregierung respektive der Staatsministerin für Gleichstellung und Integration. Das Aufgabenspektrum wird durch das Thema Gleichstellungspolitik in all seinen Facetten bestimmt. Der GSB kann selbstständig Themenschwerpunkte setzen. Der GSB wird in der Regel zweimal jährlich tagen. Ebenso können Arbeitsgruppen gebildet werden, die bestimmte Themen vorbereiten. Im GSB werden nach wie vor alle gesellschaftlich relevanten Gruppen vertreten sein (zum Beispiel Fachvertreter der Frauen- und Männerpolitik sowie der Familienpolitik, Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft, Hochschulen, Kommunen, Gewerkschaften, Arbeitgeber sowie Vertreter des Sächsischen Landtages). Es ist vorgesehen den GSB im September neu zu berufen.

Zu Frage 2: Die Staatsministerin hat den fachpolitischen Vertretern des Sächsischen Landtages bereits erklärt, dass es ihr ausdrücklicher Wunsch ist, dass alle Fraktionen des Sächsischen Landtages mit einem Vertreter im GSB vertreten sein sollten. Von daher ist auch der zügige Informationsfluss in die Fraktionen gewährleistet. Selbstverständlich wird die Staatsministerin auch den Sozialausschuss entsprechend informieren. Aufgrund des Beratungscharakters des GSB werden die Sitzungen des GSB weiterhin nicht öffentlich sein.

Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der 17. Sitzung des Sächsischen Landtags ist abgearbeitet. Bevor wir zum Ende kommen, haben wir noch einen Amtseid abzunehmen.

Der Sächsische Landtag hat in seiner 14. Sitzung am 10. Juni 2015 Wahlen zum Sächsischen Verfassungsgerichtshof durchgeführt. Dabei wurde Herr Klaus Kühlborn zum Stellvertretenden berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofes gewählt. Gemäß § 4 Abs. 1 des Verfassungsgerichtshofgesetzes leisten die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes vor Aufnahme ihres Amtes in öffentlicher Sitzung des Landtages einen Amtseid. Gleiches gilt auch für die Stellvertretenden Mitglieder. Da Herr Kühlborn zu seiner Wahl nicht anwesend sein konnte, ist seine Vereidigung heute nachzuholen.

Ich bitte Herrn Kühlborn, in das Rund des Plenarsaales zu treten. Alle Anwesenden bitte ich, sich von ihren Plätzen zu erheben.

(Herr Klaus Kühlborn betritt den Plenarsaal. Die Abgeordneten erheben sich von den Plätzen.)

Meine Damen und Herren! Nach § 4 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen haben die Mitglieder und die Stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes vor Aufnahme ihres Amtes einen Amtseid zu leisten. Der Amtseid hat folgenden Wortlaut:

Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Freistaates Sachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.

Dem Amtseid kann die Beteuerung „So wahr mir Gott helfe“ hinzugefügt werden.

Ich bitte Sie nun, Herr Kühlborn, den Amtseid mit erhobener rechter Hand zu leisten.

Klaus Kühlborn: Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Freistaates Sachsen und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.

Vielen Dank.

(Beifall des ganzen Hauses)

Meine Damen und Herren! Wir haben noch zwei Dinge zu erledigen. Das eine ist die Beantragung einer Erklärung außerhalb der Tagesordnung gemäß § 91 der Geschäftsordnung. Das Zweite ist ein Antrag auf Richtigstellung vor dem Plenum. Die beiden Anliegen sind vorgetragen von Herrn Wurlitzer für die AfD-Fraktion und von Herrn Dr. Stefan Dreher.

Bitte gehen Sie ans Mikrofon und tragen Sie Ihre Anliegen vor. Wir beginnen mit Ihnen, Herr Dr. Dreher.

Herr Präsident! Kurz zuvor als Richtigstellung: Der andere war nicht Herr Wurlitzer, sondern Herr Hütter.

Für Herrn Hütter hat es Herr Wurlitzer beantragt.

Ich darf kurz zitieren: Auf die Rechtsruckanfrage von Herrn MdL Wurlitzer nach dem AfD-Parteitag in Essen vergangenes Wochenende erklärte Herr MdL Zschocke unter Hinweis auf einen wesentlich älteren Zeitungsbericht in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ sinngemäß, ich hätte in Freital anlässlich des Besuches des Bundesinnenministers dort mit Nazis demonstriert. Das ist falsch.

Es ist richtig, dass ich an der friedlichen Demonstration der AfD teilgenommen habe. Ich bin anschließend gegen 19:30 Uhr mit einer Verabschiedung bei anwesenden Polizeibeamten nach Hause gefahren. Später erfuhr ich, dass sich zeitlich deutlich nach meinem Weggang Teilnehmer einer anderen Veranstaltung nach Ende von deren Veranstaltung dazugesellt hatten.

Danke schön.

Vielen Dank. – Jetzt bitte ich Sie, Herr Hütter, dass Sie Ihre Richtigstellung vor dem Plenum vortragen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Ich möchte die Chance nutzen, an dieser Stelle einige Dinge richtigzustellen, die in der Debatte heute Vormittag von Herrn Panter behauptet wurden.

Ich fordere Sie auf, die gemachten Aussagen zu meiner Person und zu Kollegen Barth zurückzunehmen. Im Gegensatz zu Ihren Falschbehauptungen möchte ich hier die Faktenlage darstellen.

(Zuruf des Abg. Holger Mann, SPD)

Ich habe schon gesehen, dass Herr Panter nicht zugegen ist. Dann spreche ich Sie jetzt als Fraktion an, entschuldigen Sie bitte.

Ich selbst habe einmal die Erstaufnahmeeinrichtung in Freital besucht, und zwar an dem Tag, als Herr Ministerpräsident Tillich ebenfalls vor Ort war. Dazu gab es keinerlei Beschwerden zu meinem Verhalten, geschweige denn Sanktionen wie zum Beispiel ein Hausverbot.

Weiterhin fordere ich Sie auf, die gegen meinen Fraktionskollegen André Barth vorgebrachten Anschuldigungen ebenfalls zurückzunehmen. Herr Barth war zweimal in der Erstaufnahmeeinrichtung in Freital. Auch dazu gab es keinerlei Beschwerden zu seinem Verhalten, geschweige denn irgendwelche Sanktionen oder ein Hausverbot.

Vielen Dank.