Meine Damen und Herren! Es liegt mir ein Änderungsantrag der NPDFraktion zum Gesetzentwurf vor. Möchten Sie ihn noch einbringen, Herr Abg. Storr? – Dann tun Sie das, bitte.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gegenüber dem vorliegenden Gesetzentwurf meiner Fraktion sollen zwei Korrekturen im Ergebnis der
Die NPD-Fraktion hat in ihrem Entwurf flexiblere Mindestabstände zu Demonstrationen und die Strafvorschriften für Störer und Randalierer auf das landesgesetzliche Höchstmaß von zwei Jahren festgelegt.
Gleichzeitig hat die NPD in ihrem Vorschlag die Befugnis der Polizei erweitert, um Recht und Gesetz erfolgreich und uneingeschränkt durchsetzen zu können. Insbesondere im Hinblick auf rechtswidrige Blockade- und Verhinderungsaktionen politischer Gegner muss zum Schutz des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit künftig ein Abstandsgebot eingeführt werden. Der Rechtsstaat ist nur in dem Umfang, wie er das Recht auch tatsächlich durchsetzt, ein Rechtsstaat. Die Hinnahme von illegalen Blockaden bedeutet, dass das Grundrecht, sich friedlich zu versammeln, faktisch ausgehebelt wird. Damit gibt es aber keine Grundrechtsgarantie mehr, weil die Verwirklichung des Grundrechts von der Macht der Straße abhängig gemacht wird und damit unter Vorbehalt steht. Das kann ein Rechtsstaat, der für sich zu Recht das Gewaltmonopol beansprucht, nicht dulden, weil er nur so lange für sich ein Gewaltmonopol beanspruchen kann und darf, wie er die Grundrechte für jedermann garantiert und auch garantieren will. Deshalb ist das von der NPD vorgeschlagene Abstandsgebot in der nunmehr modifizierten Form eine notwendige Maßnahme, um die Versammlungsfreiheit wirksam durchzusetzen und illegale Blockaden künftig unterbinden zu können.
So, meine Damen und Herren, sieht ein Versammlungsgewährleistungsrecht aus, während das bestehende Gesetz als das Behinderungsgesetz bezeichnet werden muss.
Gibt es Redebedarf zum Änderungsantrag der NPD-Fraktion? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich jetzt über diesen Änderungsantrag, der soeben eingebracht worden ist, abstimmen.
Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei einer kleinen Anzahl von Stimmen dafür ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.
Ich schlage Ihnen vor, dass wir jetzt abschnittsweise über das Gesetz der NPD-Fraktion abstimmen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall.
Dann rufe ich jetzt die Überschrift auf. Wer möchte die Zustimmung geben? – Die Stimmen dagegen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Stimmen dafür ist die Überschrift abgelehnt.
Abschnitt 1 Allgemeines. Wer möchte die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Auch hier gibt es das gleiche Abstimmungsverhalten. Abschnitt 1 wurde mit großer Mehrheit bei wenigen Stimmen dafür abgelehnt.
Abschnitt 2 Öffentliche Versammlung in geschlossenen Räumen. Wer möchte zustimmen? – Die Gegenstimmen, bitte? – Die Stimmenthaltungen? – Auch hier stelle ich wieder gleiches Abstimmungsverhalten fest. Damit ist Abschnitt 2 abgelehnt worden.
Abschnitt 3 Öffentliche Versammlungen und Demonstrationen unter freiem Himmel. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen, bitte? – Auch Abschnitt 3 wurde mit großer Mehrheit bei wenigen Stimmen dafür abgelehnt.
Abschnitt 4 Straf- und Bußgeldvorschriften. Die Zustimmung, bitte? – Die Ablehnung? – Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Stimmen dafür wurde Abschnitt 4 mit großer Mehrheit abgelehnt.
Abschnitt 5 Übergangsbestimmungen. Wer möchte die Zustimmung geben? – Die Ablehnung, bitte? – Stimmenthaltungen? – Auch hier gibt es nur wenige Stimmen dafür. Abschnitt 5 wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.
Damit sind alle Teile des Gesetzentwurfes abgelehnt worden und es erübrigt sich eine Gesamtabstimmung.
Es beginnt die CDU-Fraktion, danach die FDP, DIE LINKE, die SPD, die GRÜNEN, die NPD und die Staatsregierung, wenn sie das wünscht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Wochen wurde immer wieder heftig über das Thema „Feuerweh
ren“ – sowohl hier im Hohen Haus, als auch in der Presse, aber vor allem in den einzelnen Wehren des Landes – diskutiert. Grund der Diskussion war und ist die Würdigung des Ehrenamtes der Feuerwehrleute.
Als selbst aktiver Feuerwehrmann in der Freiwilligen Feuerwehr kann ich diese Ansätze nur begrüßen, denn meine Kameradinnen und Kameraden leisten im ganzen
Land Tag für Tag und Nacht für Nacht ehrenamtlich in ihrer Freizeit und unter Einsatz eines nicht zu unterschätzenden persönlichen Risikos, egal ob bei Bränden, Verkehrsunfällen oder Naturkatastrophen, ihren Dienst.
Die Freiwilligen Feuerwehren bilden somit das Rückgrat des Ehrenamtes und der Bürgerschaft in den Städten und Gemeinden, kurzum: Ihre Arbeit für die Sicherheit in den Städten und Gemeinden im Freistaat Sachsen ist unverzichtbar.
Wir, die Koalition aus CDU und FDP, wollen deshalb die Staatsregierung ersuchen, die notwendigen Maßnahmen für die Einrichtung einer Jubiläumsprämie zu ergreifen. Sie soll sich nach den Jahren der Mitgliedschaft staffeln. Die Kosten dafür müssen vom Freistaat getragen werden. Möglich wäre es hier, die 10-, 25- und 40-jährigen Jubiläen zum Anlass zu nehmen.
Zusätzlich hat die Staatsregierung den Kommunen eine Rahmenvereinbarung für eine Feuerwehrrente auf Basis der riesterfähigen Versicherungsvariante vorgelegt. Die Gemeinden und Städte erhalten so nach eigenem Ermessen die Möglichkeit, weitere Absicherungen für ihre Kameraden zu Sonderkonditionen vorzunehmen.
Die Koalition unterstützt darüber hinaus die Bestrebungen der Staatsregierung, die Feuerwehrverordnung zu überarbeiten und die Aufwandsentschädigungen für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren entsprechend anzupassen. Es freut uns sehr, dass hierzu am Montag durch den Staatsminister Ulbig eine entsprechende Verordnung unterzeichnet wurde
und damit die Rahmen für die Entschädigungen zum Beispiel für Gemeindewehrleiter, Ortswehrleiter und Wehrleiter entsprechend deutlich erhöht wurden.
Besonders wichtig ist es uns dabei, auch künftig einsatzfähige, engagierte und motivierte Feuerwehrleute zu haben. Um dies sicherstellen zu können, benötigen wir im Nachgang zu der gelungenen Imagekampagne „Helden gesucht“ eine nachhaltige Nachwuchsförderung. Sie soll Jugendliche und Eltern gleichermaßen ansprechen und dazu beitragen, dass sich junge Menschen noch mehr für Feuerwehr begeistern.
Wir setzen uns mit diesem Antrag für eine Senkung des Mindesteintrittsalters in die Jugendfeuerwehren von zehn auf acht Jahre ein und wollen die jährliche Förderung der Jugendarbeit des Landesfeuerwehrverbandes von 332 000 auf 400 000 Euro erhöhen.
Gleichzeitig bitten wir die Staatsregierung zu prüfen, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen eine Absenkung des Eintrittsalters auch auf das sechste Lebensjahr möglich wäre. Wichtig erscheint uns in diesem Zusammenhang
auch, die Bedeutung der Brandschutzerziehung in den sächsischen Schulen analog der Verkehrserziehung zu stärken und die Feuerwehren mit eigenen Angeboten im Rahmen der Ganztagsbetreuung in sächsischen Grundschulen zu etablieren.
Doch es gilt nicht nur, neue Feuerwehrleute zu gewinnen. Wir wollen sicherstellen, dass die Qualität unserer Einsatzkräfte erhalten bleibt und noch besser wird. Dazu wollen wir als Koalition mit unserem Antrag die Staatsregierung ersuchen, die Lehrgangsangebote und Ausbildungskapazitäten für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren in der Landesfeuerwehrschule in Nardt zu verbessern.
Qualität ist das eine; in diesem Fall muss der Quantität Rechnung getragen werden. Die Kapazitäten zur Weiterbildung bedürfen dringend einer Erweiterung. Daneben ist es unser Bestreben, eine zeitnahe Konzeption für die Einführung einer behördenintern zu erteilenden Fahrberechtigung für Fahrzeuge bis 4,75 Tonnen zu erarbeiten. Hiermit könnte sichergestellt werden, dass auch künftig durch die einzelnen Mitglieder in den Feuerwehren ein Großteil des vorhandenen Fuhrparks bewegt werden kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Ihnen die Förderung und Stärkung der Freiwilligen Feuerwehr im Freistaat Sachsen am Herzen liegt, dann bitte ich hier um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag.
Meine Damen und Herren! Das war Herr Löffler von der CDU-Fraktion. – Es ist nun die FDP-Fraktion an der Reihe. Herr Karabinski, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! „Förderung und Stärkung der Freiwilligen Feuerwehren“ – das ist der Titel unseres Antrages. Gleichzeitig beschreibt dieser Titel auch das Ziel unseres Antrages. Doch bevor ich die konkreten Maßnahmen skizzieren werde, möchte ich Ihnen die Gründe für diesen Antrag darlegen.