Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! „Förderung und Stärkung der Freiwilligen Feuerwehren“ – das ist der Titel unseres Antrages. Gleichzeitig beschreibt dieser Titel auch das Ziel unseres Antrages. Doch bevor ich die konkreten Maßnahmen skizzieren werde, möchte ich Ihnen die Gründe für diesen Antrag darlegen.
Meine Damen und Herren! Die Freiwilligen Feuerwehren sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Sicherheitsarchitektur unseres Freistaates.
Wir alle müssen den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren dankbar sein, dass sie helfen, wenn Menschen von Feuer bedroht sind, durch Wasser in Not gebracht werden oder bei Unglücksfällen gerettet werden müssen. Mein ganz herzlicher Dank gilt den über 48 000 ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren für ihre aufopferungsvolle und oftmals gefährliche Arbeit.
Damit ist schon ein bisschen das Problem beschrieben, welches wir haben, denn die Mitgliedszahlen sind seit Jahren rückläufig. Zunehmend wird es schwerer, Menschen zu finden, die sich in den Freiwilligen Feuerwehren engagieren. Deshalb müssen wir die Freiwilligen Feuerwehren auf ihre künftigen Herausforderungen vorbereiten, um sie flächendeckend und leistungsstark zu erhalten. Das machen wir mit dem jetzt vorliegenden Antrag.
Meine Damen und Herren! Ich will kurz die Ausführungen von Jan Löffler ergänzen, ohne jedoch das bereits Gesagte zu wiederholen. Es geht uns darum, das Ehrenamt der Feuerwehrleute attraktiver zu gestalten. Dazu wollen wir die Möglichkeit für die Erhöhung der Aufwandsentschädigung schaffen. Zur Attraktivitätssteigerung gehören für uns aber auch die Einführung von Jubiläumsprämien sowie die Rahmenvereinbarung für eine Feuerwehrrente. Aber diese Punkte wurden bereits ausführlich von Jan Löffler beschrieben.
Meine Damen und Herren! Das Wichtigste für die Feuerwehren ist die Nachwuchsgewinnung und -förderung.
Deshalb haben wir uns entschieden, die jährliche Förderung der Jugendarbeit des Landesfeuerwehrverbandes auf 400 000 Euro zu erhöhen. Die FDP-Fraktion hatte bereits 2008 kritisiert, dass die Förderung von 332 000 Euro jährlich zu gering ist. Deswegen kommt jetzt die Erhöhung auf 400 000 Euro pro Jahr. Bei der Nachwuchsgewinnung zeigt die Kampagne „Helden gesucht“ bereits Wirkung. Das ist kurz ausgeführt worden. Erstmals seit zehn Jahren ist die Mitgliederzahl bei den Jugendfeuerwehren wieder angestiegen. Doch die Kampagne allein wird nicht ausreichen, um langfristig den Nachwuchs für die Feuerwehren zu sichern. Deshalb haben wir uns entschieden, das Eintrittsalter in die Jugendfeuerwehren von zehn auf acht Jahre zu senken. Die FDP-Fraktion hat bereits in der letzten Legislaturperiode mehrere Initiativen dazu ergriffen. Jetzt kommen wir zur Umsetzung.
Wir alle kennen die Begeisterung von Kindern für die großen roten Autos, für Blaulicht und Sirene, für die Feuerwehrtechnik, und natürlich kennen wir die Faszination, die von Wasser auf Kinder ausgeht. Diese Feuerwehrbegeisterung bei Kindern wollen und müssen wir nutzen, um die Nachwuchsgewinnung für die Feuerwehren zu sichern. Deshalb senken wir jetzt das Eintrittsalter zunächst auf acht Jahre und prüfen gleichzeitig, ob eine weitere Absenkung auf sechs Jahre möglich ist. Denn machen wir uns nichts vor: Sind die Kinder erst einmal zehn Jahre alt, sind sie bereits im Sportverein und anderen Vereinen aktiv, die Schule fordert ihren Tribut und in dieser Konkurrenzsituation haben die Jugendfeuerwehren heute oft das Nachsehen. Genau das müssen und wollen wir ändern, damit die Mitgliederzahlen der Jugendfeuerwehren und später auch der Freiwilligen Feuerwehren auf hohem Niveau bleiben.
Wir wollen uns aber auch das tatsächliche Einsatzgeschehen der Feuerwehren genau ansehen. Die Zahl der Einsät
ze der Feuerwehren bleibt in etwa konstant, aber die Art der Einsätze ändert sich zunehmend. Das Abwehren von Feuer, das die ursprüngliche Aufgabe der Feuerwehren war, nimmt ab. Viel häufiger sind Einsätze geworden, bei denen es um technische Hilfsleistungen geht, beispielsweise das Beseitigen von Ölspuren nach Unfällen. Wir müssen uns heute durchaus die Frage stellen, ob diese Aufgaben nicht vielleicht von Privaten übernommen werden können, um die Feuerwehren von diesen artfremden Aufgaben zu entlasten.
Darüber hinaus – es ist kurz angesprochen worden – führen wir auch in Sachsen den Feuerwehrführerschein ein. Durch eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ist es mit einer Rechtsverordnung des Freistaates möglich, einen behördeninternen Führerschein bis 4,75 Tonnen zu erteilen. Genau das werden wir jetzt auch tun.
Meine Damen und Herren! Noch ein paar Worte zur Landesfeuerwehrschule. Eine kleine Anfrage hat ergeben, dass 2009 von den Feuerwehren 6 800 Lehrgangsplätze beantragt wurden, lediglich 2 200 konnten bewilligt werden. Das ist nicht einmal ein Drittel gewesen. Die Landesfeuerwehrschule schiebt seit vielen Jahren eine riesige Bugwelle von nicht bewilligten Ausbildungsplätzen vor sich her. Was es bedeutet, wenn die Kreisausbilder an der Feuerwehrschule nicht ausgebildet werden können, wenn Drehleitermaschinisten fehlen, muss ich sicher nicht erklären.
Mit unserem Antrag gehen wir jetzt gegen diese Situation vor und verbessern das Lehrgangsangebot der Landesfeuerwehrschule. Das Innenministerium hat bereits erste Vorschläge gemacht, die ich sehr begrüße. Nicht jeder Lehrgang muss tatsächlich an der Landesfeuerwehrschule in Nardt durchgeführt werden, stattdessen kann einiges an die Feuerwehrstandorte selbst verlagert werden. Der Einsatz von Berufsfeuerwehrleuten als Ausbilder für die Freiwilligen Feuerwehren ist durchaus denkbar und eine weitere Modularisierung von Lehrgängen der Landesfeuerwehrschule ist auch möglich.
All diese Maßnahmen werden dazu führen, dass Kapazitäten an der Landesfeuerwehrschule frei werden und dass wir mit den freien Kapazitäten die Bugwelle, die sich in den letzten Jahren aufgebaut hat, in den nächsten Jahren Stück für Stück abtragen können.
Meine Damen und Herren! Alles in allem wird sich mit unserem Antrag die Situation der Freiwilligen Feuerwehren im Freistaat Sachsen verbessern. Wir werden hier Maßnahmen umsetzen, die in den vergangenen Jahren – aus welchen Gründen auch immer – nicht angepackt worden sind. Das wird dazu führen, dass die Feuerwehren gestärkt und gefördert werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem der Herr Ministerpräsident und Sie, meine Damen und Herren von der CDUFraktion, sich einen Teil Ihres Wahlkampfes auf Kosten der Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren Sachsens und der Kommunen gegönnt haben, sind Sie nun seit einigen Wochen kräftig am zurückrudern und verweisen auf die Verantwortlichkeit der Kommunen für die Freiwilligen Feuerwehren. Das ist nach der Gesetzeslage auch grundsätzlich richtig; wenn Sie jedoch im Wahlkampf keine Probleme haben, den Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren Wohltaten zu versprechen, und hinterher auf die Kommunen zeigen, dann ist das Wählerbetrug und Missachtung der Menschen, die sich im Ehrenamt in den sächsischen Feuerwehren engagieren.
Besonders schäbig ist die Vorgehensweise in dem Wissen, dass die sächsischen Kommunen schon in diesem Jahr erhebliche Schwierigkeiten haben, ihre Haushalte genehmigungsreif zu bekommen. Da rede ich noch nicht über die aufgenommenen Schulden oder geplünderten Rücklagen der Kommunen, während sich die Sächsische Staatsregierung das Verbot für eine Neuverschuldung ins Haushaltsbegleitgesetz schreibt.
Über die schwierige Situation der kommunalen Haushalte ab dem Jahr 2011/2012 will ich hier noch gar nicht reden. Vollmundig waren die an die Freiwilligen Feuerwehren adressierten Versprechungen. Eröffnet hat sie Ministerpräsident Tillich mit seiner Werbekampagne „Helden gesucht“. Es folgten die Initiative der CDU zu einer Feuerwehrrente und schwammige Äußerungen im schwarz-gelben Koalitionsvertrag. Mittlerweile erwarten die Öffentlichkeit und vor allem die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren die Einlösung der Versprechen. Ihre Aussagen heute lassen genau das vermissen.
Feuerwehrrente? Fehlanzeige! In einer von der Staatsregierung organisierten Rabattaktion können die Kommunen eine riester-geförderte Rentenversicherung für ihre Feuerwehrleute abschließen. Wie in meiner letzten Rede vorgeschlagen, bin ich weiterhin der Meinung, dass eine kapitalfinanzierte Altersvorsorge wie in Thüringen die elegantere Lösung wäre.
Das Eintrittsalter bei der Jugendfeuerwehr soll auf acht und später auf sechs Jahre abgesenkt werden. Gut gemacht, FDP, könnte man eigentlich ausrufen, jedoch von den Kosten für die Ausrüstung und dem pädagogischen Personal ist keine Rede in Ihrem Antrag.
Ich frage mich: Sollen die Kameradinnen und Kameraden zwischen den einzelnen Einsätzen und neben ihren eigentlichen Aufgaben die Ausbildung noch mit abdecken? Soll dies die einzige Jugendarbeit sein, die Sie
Jubiläumsprämien für langjährige Zugehörigkeiten sollen ein symbolischer Akt bleiben. Es reicht nicht, Herr Hartmann, die auf einer Pressekonferenz gemachte Aussage des Landesfeuerwehrchefs, Herrn Bosack, als dessen Privatmeinung abzutun. Wenn es eine wirkliche Anerkennung finanzieller Art für langjähriges Engagement in der Freiwilligen Feuerwehr geben soll, dann muss es mehr als die von Ihnen vorgeschlagene Summe von 100 bis 300 Euro sein – die letztgenannte Summe gilt bei einer 40-jährigen Zugehörigkeit. Das ist ein ganz schlechter Witz.
Im Gegensatz zu Ihnen habe ich mit Feuerwehrleuten gesprochen. Diese fühlen sich aufgrund Ihrer Aussagen zu einer wahrhaft symbolischen Jubiläumsprämie schlichtweg verschaukelt.
In Ihrem Antrag schreiben Sie, dass in Aus- und Weiterbildung investiert werden soll. Berufsfeuerwehrleute sind als zukünftige Dozenten vorgesehen. Die Ausbildung soll vor Ort in den Feuerwehren stattfinden. Die Räume und alles andere stellen die Kommunen. Mit den Betroffenen hat aber noch gar keiner gesprochen – und wenn, ist Mitte des Jahres mit Ergebnissen zu rechnen. Fakt ist, dass die Kommunen nicht in der Lage sein werden, zusätzliche Kosten zu schultern. Sie werden große Mühe haben, ihre Haushalte genehmigungsreif zu gestalten. Davon sprach ich bereits.
Schließlich soll dieses Jahr an den Landesausgaben für die Feuerwehr nicht gespart werden. In Ihrer Pressemitteilung vom vergangenen Freitag, Herr Hartmann und Herr Karabinski, schreiben Sie: „Unter anderem werden die finanziellen Hilfen für die Nachwuchsförderung des Landesfeuerwehrverbandes von jährlich 332 000 auf 400 000 Euro erhöht werden.“ Ich würde mich darüber sehr freuen. Ich frage mich nur, warum Sie das nicht in Ihren Antrag hineinschreiben. Dieser ist sowieso nichts weiter als ein Prüfungsauftrag an die Staatsregierung. Ich zweifle stark an, ob Ihre finanziellen Wunschvorstellungen in den gerade stattfindenden Haushaltsdiskussionen für die Jahre 2011 und 2012 bestehen bleiben.
Wer kämpft für die Kommunen, die nun die Kosten für die wohlfeilen Wahlkampfversprechen der Koalition übernehmen sollen? Das war ein Wahlkampf auf Kosten anderer. In der Regierung wird dieses parasitäre Politikverständnis weiter gepflegt.
Der Sächsische Staatsminister des Inneren lässt in der Presse verlautbaren, dass er in diesem Jahr noch 18,7 Millionen Euro einsparen möchte. Dazu zählt auch der Bereich Polizei und Feuerwehr. Ich bin gespannt, wie die Koalition dies verkaufen möchte. Statt Wohltaten sind Gräueltaten zu erwarten.
Das Geld in den Kommunen reicht jetzt schon nicht aus, um alle Wehren mit den notwendigen Einsatzausrüstungen auszustatten. Wie soll das nach weiteren Einsparungen aussehen? Vielleicht hilft die Privatisierung der
Feuerwehr oder ein Sponsorenvertrag mit Unternehmen, die dann zu den Feuerwehrfesten einen Ministerpräsidenten auf das Foto bekommen.
Was fehlt, meine Damen und Herren, ist ein stichhaltiges Konzept zu den sächsischen Feuerwehren. In Ihrem Antrag finden sich einige richtige Punkte. Es sind dies jedoch Lösungsansätze zu Problemen, die wir in der letzten Legislaturperiode aus- und angesprochen haben. Keine Frage: Sie müssen geregelt und geklärt werden.
Ich hätte mir jedoch gewünscht, dass Sie als Koalition mit Ihrem Antrag mehr Mut bewiesen hätten, zum Beispiel die Staatsregierung aufzufordern, sich in der Länderkammer dafür starkzumachen, dass Mitglieder der Jugendfeuerwehren zukünftig ihren Zivildienst bei der Freiwilligen Feuerwehr oder zumindest bei der Berufsfeuerwehr verrichten können. Oder Sie hätten die Staatsregierung auffordern können, dass Mitglieder der Feuerwehr in Sachsen ein Freiwilliges Soziales Jahr auch bei der Feuerwehr ableisten können.
Was der Staatsregierung und der Koalition fehlt, ist schlichtweg der Wille, etwas an der Situation zu ändern. Das Einzige, was Ihnen einfällt, ist – im Übrigen nicht nur bei der Feuerwehr – die Verlagerung der Lösung von finanziellen Problemen auf die Kommunen. Meine Damen und Herren der Koalition, das ist schlichtweg zu wenig.
Deswegen können und werden wir Ihrem Antrag nicht zustimmen, auch wenn ich weiß, dass nicht alle Kameradinnen und Kameraden bei der Freiwilligen Feuerwehr – vor deren Leistungen und deren Einsatzbereitschaft meine Fraktion hohen Respekt hat – dies verstehen werden.
Herr Gebhardt, ich danke Ihnen für Ihren Redebeitrag und rufe nun die Fraktion der SPD auf. Wer spricht? – Frau Abg. Friedel, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin noch relativ neu in diesem Haus. Das ist erst meine zweite Feuerwehrdebatte, die ich miterlebe.
Das, was ich miterlebe, ist das Anfangsritual: Man dankt den Kameradinnen und Kameraden für den unermüdlichen Einsatz und das, was sie für das Gemeinwohl tun. Danach klatschen alle. Nun haben alle das Gefühl, genug für die Feuerwehren getan zu haben. Dabei ist mir etwas unwohl.
Das, was Sie uns vorgelegt haben, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, ist gar kein so schlechter Antrag. Er ist ganz passabel. Wir haben ein paar Änderungsvorschläge. Wir werden dem Antrag in den wesentlichen Punkten zustimmen.
Aber, das muss man auch sagen, es ist ein Antrag des schlechten Gewissens. Dieses schlechte Gewissen, das Sie
dazu gebracht hat, diesen Antrag einzubringen, nahm spätestens mit der Aktuellen Debatte im Januar 2010 seinen Ausgangspunkt. Sie erinnern sich alle, dass wir damals über die Feuerwehrrente gesprochen haben. Das ist in einigen Redebeiträgen bereits zur Sprache gekommen.
Vor der Wahl hieß es: Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr sollen zukünftig mit einer Feuerwehrrente unterstützt werden. Dies schrieb Stanislaw Tillich in „Volle Kraft für Sachsen“ im August 2009. Nach der Wahl hieß es dann, dass es für das Land nicht finanzierbar sei. Dazu haben wir im Januar gesagt, dass wir die Kolleginnen und Kollegen der CDU nicht so einfach aus der Nummer herauslassen können. Dies müssen wir thematisieren.
Wir haben in der Aktuellen Debatte im Januar immerhin einiges erreicht. Wir haben erreicht, dass erstens überhaupt öffentlich debattiert worden ist und dass das Thema Feuerwehrrente nicht in einem stillen Schriftwechsel zwischen Staatsregierung und SSG beerdigt wurde. Zweitens haben wir erreicht, dass einige Kameradinnen und Kameraden gemerkt haben, welche Rolle ihnen die CDU eigentlich angedenkt: vor dem Wahlkampf Sympathieträger zu sein und nach dem Wahlkampf die Arbeit zu machen, ohne aufzumucken. Wir haben drittens erreicht, dass eine ganze Reihe von Feuerwehrleuten sagte, dass sie das nicht mehr mitmachen werden. Sie wollen sich stärker einsetzen. Sie drängen darauf, ernst genommen zu werden. Sie fordern eine stärkere Unterstützung ein. So haben sie Ihnen ein schlechtes Gewissen gemacht. Dass dies bei Ihnen angekommen ist und die CDU daraufhin einen solchen Antrag stellt, finde ich eine gute Sache. Wer ein schlechtes Gewissen hat, zeigt, dass er überhaupt ein Gewissen hat.