Dagegen kann eigentlich nur der Finanzminister sein, der sagt: Wenn schon wirtschaftliche Freiheiten, dann wenigstens eng an die Kandare des Ministers nehmen. Das ist wieder der Vergleich mit dem Gestüt. Dagegen müsste die Wissenschaftsministerin kämpfen. Dagegen müssten vor allem die Abgeordneten der Koalition aufstehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist der Gegensatz zu denjenigen, die 1995 das SLUB-Gesetz verabschiedet haben. Damals wurden umfangreiche Änderungen im Gesetzentwurf der Staatsregierung vorgenommen. Sie wollen still und einfach diesen Gesetzentwurf abnicken. Aber, werte Kolleginnen und Kollegen von CDU und
FDP, ich sage Ihnen: Wer zu diesem SLUB-Gesetz Ja sagt, der sollte künftig über Hochschulautonomie und Exzellenz schweigen.
Sehr geehrte Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Alle Vorredner haben übereinstimmend festgestellt, dass die SLUB nicht nur ein einzigartiges Kooperationsmodell darstellt, sondern eine bundesdeutsche Erfolgsgeschichte ist, die aufgrund des maßgeblichen Einflusses der TU Dresden auch zu deren Bewertung als Exzellenzuniversität beigetragen hat. Ich erwähne das, obwohl die NPD diesen Exzellenzinitiativen skeptisch gegenübersteht, weil sie perspektivisch den Weg zu einer Zweiklassen-Universitätslandschaft ebnen. Aber der Aufbau und die Funktionsweise der SLUB war und ist einfach als exzellent zu bezeichnen. Weil das so ist, befremdet die NPD-Fraktion auch der Gesetzentwurf der Staatsregierung.
Dass fast zwei Jahrzehnte nach Verabschiedung des ersten Gesetzes über die SLUB eine Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen an die Lebenswirklichkeit erforderlich ist, bestreitet niemand. Die informationstechnische Entwicklung macht selbstverständlich auch vor dem Bibliothekswesen nicht halt. Erwähnt seien nur die Digitalisierung der Buchbestände und die Archivierung von nicht gedruckten, sondern nur ins Netz gestellten Pflichtexemplaren wissenschaftlicher Arbeiten. Auch hier hat die SLUB ihre Hausaufgaben gemacht und ist auf der Höhe der Zeit.
Der vorliegende Gesetzentwurf von CDU und FDP stellt aber ohne Notwendigkeit und ohne objektives Bedürfnis dieses Erfolgsmodell infrage. Das ist umso tragischer, da mit der von oben diktierten Einführung der problembehafteten Bachelor- und Masterstudiengänge bereits eine Abwertung deutscher Universitätsabschlüsse eingeleitet worden ist.
Hören Sie doch erst einmal zu! – Im Fall der SLUB wird nun erneut – darin liegt die Parallele – von oben in die Verfasstheit und Autonomie der Universität eingegriffen, und zwar im Bereich der Informationsgewinnung und der Informationsversorgung in einem zentralen Bereich der wissenschaftlichen Infrastruktur.
Der überwiegende Teil der Sachverständigen hat in der Anhörung – übrigens auch diejenigen Sachverständigen, die eine besondere Nähe zum Regierungslager aufweisen – davor gewarnt, den Status der TU Dresden als Exzellenzuniversität durch die Überführung der SLUB in einen Staatsbetrieb zu gefährden. Es war unter anderem Herr Dr. Steinhauer, der darauf hinwies, dass eine Bibliothek keine auf Gewinnerzielung angewiesene und ausgerichtete Einrichtung sein dürfe.
Die Argumente gegen die Veränderung der Rechtsform der SLUB wurden bereits ausgiebig vorgetragen. Ich schließe mich ihnen als letzter Redner weitgehend an. Auch aus bibliotheksrechtlicher Perspektive hat die NPD Kritik am Gesetzentwurf anzumelden, weil er die Einflussrechte der TU Dresden auf die Bibliothek beschneiden und somit einen Kernbereich der universitären Selbstbestimmung infrage stellen würde.
Dieses Gesetz ist aus Sicht der meisten Studierenden, vieler Hochschullehrer, der Bediensteten der SLUB und der Mehrheit der Sachverständigen ein Schritt zurück und ein Schritt in die falsche Richtung. Deswegen wird die NPD-Fraktion diesen Gesetzentwurf ablehnen.
Meine Damen und Herren, mir liegen noch Wortmeldungen für eine zweite Runde vor. Erster Redner in der zweiten Runde: Herr Mackenroth für die CDU-Fraktion.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Soweit ich es erkenne, gibt es vier Hauptkritikpunkte der Opposition.
Der erste Punkt: Sie beklagen eine angeblich ungenügende Einbindung, den Verlust von Einfluss der TU Dresden, sehen das Exzellenzkonzept gefährdet und reden sogar teilweise von einem Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit. Meine Damen und Herren, lassen wir doch einmal die Kirche im Dorf:
Der Verwaltungsrat ersetzt das bisherige Kuratorium, § 4. Er hat wie dieses bisher zehn Mitglieder und ist damit das entscheidende strategische Lenkungsgremium. Die
TU Dresden wird in diesem Verwaltungsrat des neuen Staatsbetriebes fünf von zehn Sitzen einnehmen. Sie hat damit eine sogenannte Sperrminorität und ist mehr als gut vertreten. Die Hälfte der Sitze fällt an sie. Zudem ist bei der Ernennung von einem der beiden Stellvertreter des Generaldirektors das Benehmen mit der TU herzustellen, § 3.
Bei der Aufstellung des Wirtschaftsplanes wirkt die TU mit, und es ist insoweit Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat herzustellen, § 5. Schließlich hat unsere Wissenschaftsministerin die Gründung eines wissenschaftlichen Beirates angekündigt. Auch dadurch wird relativ klar, wohin die Reise der SLUB geht, nämlich genau in die Zukunft, die wir ihr alle wünschen. Die von Ihnen beklagte Gefahr ist also aus meiner Sicht nicht real, sondern eher gefühlt. Es geht darum, diese neue Regelung mit Leben zu erfüllen. Ich habe überhaupt keinen Zweifel, dass die handelnden Personen dies genauso wunderbar wie bisher erledigen werden.
Der zweite Kritikpunkt: Es fehle das Thema Digitalisierung im Aufgabenkatalog. Ich kann nur sagen, schauen Sie in die Beschlussempfehlung. Wir haben im Ausschuss § 2 entsprechend ergänzt. Das reicht aus unserer Sicht aus. Klar ist, Digitalisierung ist auch für Bibliotheken und für unsere Landesbibliothek ein wichtiges Zukunftsfeld. Beschaffung, Erschließung, Vermittlung für Lehre und Forschung und Studium an der TU sowie die zur Deckung des zusätzlichen wissenschaftlichen Bedarfs des Landes erforderliche Literatur kann nur unter Berücksichtigung der neuen Technologien erfolgen.
Die durch uns im Ausschuss angepasste und neu gefundene Regelung ist ausreichend. Eine weitergehende Übertragung von Koordinierungsaufgaben für andere Bibliotheken im Freistaat Sachsen ist zwar denkbar, vielleicht sogar wünschenswert, aber wir müssen schauen, dass das möglicherweise gegen den Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung verstößt und eine mögliche Konkurrenz zu anderen digitalen Dienstleistern im Freistaat Sachsen darstellt. Deswegen haben wir in Verbindung mit der Begründung des Gesetzes die Auffassung vertreten, dass das für die neuen Aufgabenfelder unserer SLUB reicht.
Dritter Kritikpunkt: Sie befürchten Urheberrechtsstreitigkeiten. Auch diese Befürchtung hat das SMWK durch eine umfassende Stellungnahme im Ausschuss widerlegt. Die SLUB selbst hat die Umwandlung in einen Staatsbetrieb ins Spiel gebracht und vorgeschlagen. Die bisherigen Leistungen der SLUB – Sie wissen das alle – wurden unter den Rahmenbedingungen der Kameralistik erzielt. Kamerale Restriktionen setzen jedoch für die Zukunft nach unserer festen Überzeugung zu enge Grenzen für den Wettbewerb, dem sich auch unsere Bibliothek stellen muss. Sie erschweren ein flexibles Personal- und Finanzmanagement. Dazu hat Kollege Tippelt ausreichend vorgetragen.
Mit der Umwandlung in einen Staatsbetrieb schaffen wir die Organisationsform, die gemäß §§ 26 und 74 SäHO als Einrichtung mit einer betriebswirtschaftlichen Ausrichtung eine Unternehmensführung nach kaufmännischen Kriterien, aber ein wirtschaftliches Profitstreben nicht ermöglicht.
Es entstehen größere Handlungsspielräume. Denken Sie nur daran, dass die SLUB künftig Rücklagen bilden kann. Die SLUB reiht sich damit als Staatsbetrieb ein in eine Reihe erfolgreicher anderer Staatsbetriebe im Freistaat. Diese Umwandlung ist im Gegensatz zu dem, was manche immer noch predigen, keine Rechtsformänderung. Die SLUB bleibt nicht rechtsfähige Anstalt des Freistaates in der sich allerdings ändernden Organisationsform eines Staatsbetriebes. So ist es schließlich auch in der Begründung nachzulesen.
Die angeblichen Probleme mit der Ablieferungspflicht kann ich auch nicht nachvollziehen. Es gibt eine Ablieferungspflicht für Printerzeugnisse. Wenn wir das jetzt zeitgemäß auf digitale Erzeugnisse ausweiten, dann weiß ich nicht, wo Sie da wirklich Probleme sehen.
Vierter und letzter Kritikpunkt: Unzureichende Mitbestimmung, kein Mitbestimmungsrecht. Sowohl die TU als auch das SMWK sind nicht gehindert, als eines der von ihnen zu benennenden Mitglieder im Verwaltungsrat auch studentische Vertreter zu berücksichtigen. Die SLUB jedenfalls wird ohne Wenn und Aber die Studierenden auch weiterhin als ihre Hauptkundengruppe ansehen und sich ihren Wünschen so weit wie möglich beugen.
Summa summarum, meine Damen und Herren: ein gutes Gesetz, das unserer SLUB einen Vorsprung auch bundesweit sichern wird und ihre herausragende Stellung im Freistaat Sachsen absichert, die Balance ausgewogen darstellt und die Universitätsbibliothek insgesamt zukunftsfähig macht. Ich bitte um Zustimmung.
Mackenroth, dass Sie die Rechte der TU Dresden gewahrt sehen, verblüfft mich nun doch. Sie sind ja Jurist. Ihnen muss ich nicht erklären, was der Unterschied zwischen einem Vorschlagsrecht für einen stellvertretenden Generaldirektor und dem Herstellen des Benehmens ist. Das heißt, mit der TU Dresden muss gesprochen werden, aber sie hat kein Recht mehr.
Ebenfalls geht das Einvernehmen, das heißt, der Konsens verloren, was den Bestandsaufbau der Teilbibliotheken der TU Dresden betrifft.
Die Minderheitenrechte, dass keine Entscheidung gegen die aus der TU Dresden benannten Mitglieder im Verwaltungsrat getroffen werden dürfen, wenn es die Interessen der TU Dresden betrifft, werden in die Verwaltungsvorschrift verlagert. Sie wissen doch als Jurist, welch völlig andere juristische Qualität das ist. Das heißt, die Rechte der TU Dresden werden sehr wohl beschnitten.
Sie haben zur Digitalisierung gesprochen. Der spannende Satz für mich war: „Das reicht aus unserer Sicht aus.“ Ich habe es in meiner Rede extra noch einmal erwähnt. Aus Sicht aller Sachverständigen aus dem Bibliotheksbereich reicht das eben nicht aus. Das betraf Herrn Flemming, die SLUB mit Herrn Golsch und den Direktor der Bayerischen Staatsbibliothek. Die Frage steht schon, warum wir überhaupt hochkompetente Sachverständige zur Anhörung einladen, wenn die regierenden Fraktionen nicht in der Lage sind, deren klare Forderungen, die völlig über
einstimmend waren, aufzunehmen, sondern einfach konstatieren: Aus unserer Sicht reicht das aus, was im Gesetz steht.
Ich finde es besonders beeindruckend, wenn es um Urheberrechtsfragen geht, dass Sie dort auf die umfassende Stellungnahme des SMWK im Ausschuss verweisen. Ich war während der gesamten Sitzung anwesend. Eine umfassende Stellungnahme habe ich nicht erlebt, und wir wissen ja alle, wie hochkomplex, wie diffizil Urheberrechtsfragen sind, welch völlig eigene Rechtsmaterie das ist.
Das heißt, wenn Sie jetzt noch darauf verweisen, dass hier keine Rechtsformänderung stattfindet, weil es in der Begründung der Staatsregierung so ausgeführt ist, dann ist das ein weiteres Zeichen dafür, dass Sie sich als Abgeordnete der Koalitionsfraktionen völlig der Staatsregierung ergeben haben.
Herr Mackenroth, möchten Sie auf die Kurzintervention antworten? – Sie verzichten darauf. Herr Dr. Külow, Sie wollen auch eine Kurzintervention?
Ja, ich hatte ja leider keine Gelegenheit, Herrn Mackenroth eine Frage zu stellen. Er hat das Prinzip der Camouflage, wie ich es in meiner Rede charakterisiert habe, eisern durchgehalten.
Ich will, was die Einschränkungsmöglichkeiten der TU Dresden betrifft, einmal aus der Stellungnahme des Rektors der TU Dresden an die Staatsministerin vom 18. April 2013 zitieren. Er hat uns dort drei Punkte mitgeteilt: „Die Schaffung eines Staatsbetriebes wird erstens in dem Gesetzentwurf praktisch als alternativlos dargestellt. Es sollte überprüft werden, ob in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt öffentlichen Rechts die gewünschten Flexibilisierungen nicht genauso gut oder sogar besser verwirklicht werden können. Zweitens,“ – und jetzt kommt es –, „der Gesetzentwurf drängt in ganz erheblichem und aus unserer Sicht unnötigem Maße die Mitwirkungsmöglichkeiten der TU Dresden in der SLUB zurück. Drittens, die erhebliche Verschlankung der gesetzlichen Regelung, die mit einer Ausweitung der Regelungen im Wege der Verwaltungsvorschrift einhergeht, schafft aus unserer Sicht Misstrauen in den Fortbestand der getroffenen Regelung.“ – Das äußerte der Rektor der TU Dresden.
Herr Mackenroth verzichtet. Ich frage die Fraktion: Wünscht noch jemand das Wort in der zweiten Runde der Aussprache? – Das ist nicht der Fall.