Volker Külow

Appearances

5/6 5/10 5/14 5/18 5/19 5/20 5/29 5/34 5/39 5/40 5/41 5/48 5/53 5/54 5/55 5/58 5/59 5/64 5/67 5/69 5/71 5/74 5/85 5/88 5/90 5/92 5/97

Last Statements

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 27. Januar 2013 stand hier an dieser Stelle der Präsident des Sächsischen Landtages Dr. Matthias Rößler und eröffnete die alljährliche Gedenkveranstaltung für die Opfer des Nationalsozialismus. Er tat dies mit einer bemerkenswerten Begrüßungsansprache, in der er bewegende Worte für das tragische Schicksal der sowjetischen Kriegsgefangenen im Zweiten Weltkrieg fand. Für diese Rede möchte ich Ihnen, Herr Dr. Rößler, an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich danken. Sie machten auch auf die schreckliche Dimension dieses Verbrechens aufmerksam – ich zitiere Sie –: „Nur eine Minderheit der rund fünf Millionen Gefangenen konnte am Ende des Krieges in die Heimat zurückkehren. Die Zahl der mehr als drei Millionen Toten ist so hoch wie bei keiner anderen Kriegsgefangenengruppe.“ – Sie können sich gewiss an Ihre Rede erinnern.
Im Anschluss an den Landtagspräsidenten und den Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich sprach Dr. Alexander Haritonow von der Dokumentationsstelle der Stiftung Sächsische Gedenkstätten. Er begann seinen Beitrag über die Kriegsgefangenen, die in ganz besonderer Weise unter dem NS-Regime gelitten haben, mit der Frage an die Anwesenden, die sich auch heute stellt: Wer von uns hat eine Vorstellung davon, was diese Menschen durchmachen mussten?
Er beantwortete sie mit dem Hinweis darauf, dass der Leidensweg der Opfer nicht erst im Lager, sondern schon auf dem Weg dorthin begann. Er zitierte dazu aus den
Erinnerungen von Nikolaj Gutyrja aus Russland, Überlebender des Kriegsgefangenenlagers Zeithain: „Das in den Waggons Durchlebte lässt sich kaum mit Worten beschreiben. Menschen verbluteten, schmutzige Wunden ätzten alles schwarz, in jedem Waggon starben zum Tode verurteilte Menschen an Blutverlust, Wundstarrkrampf, Blutvergiftung, vor Hunger, an Wasser- und Luftmangel, Stöhnen, Fluchen, tiefe Seufzer der Sterbenden, Fieberwahn, Sehnsucht nach der Heimat“. – So weit Nikolaj Gutyrja.
Derartige Schreckenszüge kamen auch in Sachsen an, schon wenige Wochen nach dem faschistischen Überfall auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941. Im Juli 1941 waren die ersten Kriegsgefangenen in Zeithain eingetroffen. Hier hatte man schon im April 1941 die Einrichtung von zwei riesigen Lagern für 100 000 sowjetische Kriegsgefangene geplant. Bis zu seiner Befreiung im April 1945 sollten allein in Zeithain bis zu 30 000 Kriegsgefangene sterben.
Warum kamen aber über drei von insgesamt fünf Millionen sowjetischen Soldaten in deutscher Kriegsgefangenschaft um? Diese Frage ist relativ einfach zu beantworten. Der deutsche Faschismus führte gegen die Sowjetunion einen historisch einmaligen rassistischen Vernichtungskrieg, bei dem der Tod von vielen Millionen Menschen zynisch einkalkuliert war. Dieses mörderische Ziel umfasste auch das Todesurteil für unzählige sowjetische Kriegsgefangene, die mit 3,3 Millionen Opfern nach den europäischen Juden die zweitgrößte Opfergruppe der Nazis darstellten. Viele wurden aus rassistischen und ideologischen Beweggründen ermordet, die meisten kamen durch Hunger, Kälte und Seuchen ums Leben. Als Zwangsarbeiter wurden sie bis zum Tode ausgebeutet. Für viele Überlebende ging die Tortur nach der Befreiung 1945 allerdings weiter, denn sie kamen unter dem Vorwurf des Vaterlandsverrats in Stalins Arbeitslager. Da
durch war das Schicksal der sowjetischen Kriegsgefangenen auch in der DDR über viele Jahre tabuisiert, und erst in den Neunzigerjahren begann ihr Eingang in die deutsche Erinnerungskultur.
Mit der Öffnung der vormaligen sowjetischen Archive, mit der Verabschiedung mehrerer Gesetze und Vereinbarungen zwischen Russland und Deutschland wurden dann die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass ab dem Jahr 2000 die Erforschung der Schicksale von sowjetischen Kriegsgefangenen aus Mitteln des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien und dem Topf der beim Bundesinnenministerium angesiedelten deutsch-russischen Historikerkommission beginnen konnte. Damit erhielt das gleichnamige Projekt, das seit 2000 von der Dokumentationsstelle der Stiftung Sächsische Gedenkstätten erfolgreich realisiert wird, eine solide Grundlage.
Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, allen Mitwirkenden am Forschungsprojekt für die in den vergangenen 14,5 Jahren geleistete Arbeit ganz herzlich zu danken.
In diesem Zeitraum konnte eine Vielzahl verloren geglaubter Informationen wiederbeschafft werden. Heute verfügen wir über die Daten von rund 900 000 sowjetischen Kriegsgefangenen, die in der Mehrzahl in Deutschland verstarben. Im November 2009 wurde die Datenbank Sowjetische Kriegsgefangene in Auszügen online gestellt. Die Resonanz war überwältigend. Allein am 17. November 2009 verzeichnete der Server über eine Million Zugriffe. Im März 2010 wurde dann die Webseite in Moskau der russischen Öffentlichkeit vorgestellt. Das zentrale russische Fernsehen übertrug die Präsentation live. Bis heute hält dieses Interesse an. Monatlich besuchen noch immer 20 000 Menschen die Projektseite, deren Daten sowohl für die Forschung und noch mehr für die Gedenkstätten in Deutschland, aber auch in unseren Nachbarländern sowie Belarus und Ukraine ein sehr wichtiger Bestand für die dortige Gedenk- und Erinnerungsarbeit sind.
Das Interesse der Angehörigen ist weiter enorm. Jeden Monat treffen bis zu 300 Briefe in Sachsen mit der Bitte um Schicksalsklärung ein. Nicht in einem einzigen Brief finden sich Worte des Vorwurfs gegen das deutsche Volk, wie Dr. Alexander Haritonow in der Gedenkstunde am 27. Januar 2013 erläuterte. Ganz im Gegenteil. Die Menschen sind voller Dankbarkeit, dass es in Deutschland eine Einrichtung gibt, die ihnen hilft, mehr über ihre Väter und Großväter zu erfahren, und sie über die Umstände der Kriegsgefangenschaft in Deutschland aufklärt.
Das alles ist aber nun gefährdet, wie die Antwort der Staatsregierung auf unseren vorliegenden Antrag deutlich macht. Nach derzeitigem Stand wird die Dokumentationsstelle der Stiftung Sächsische Gedenkstätten in Dresden ab 1. Januar 2015 von Bund und Land keine Projektgelder mehr erhalten. Nach 14,5 Jahren droht das Ende. Ein Konzept zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit und die
Sicherstellung einer wie auch immer gearteten personellen Ausstattung über den 1. Januar 2015 hinaus ist offenkundig nicht vorhanden. Das ist aus unserer Sicht äußerst bedrückend, zumal schon seit vielen Monaten die Dokumentationsstelle von der Staatsregierung nahezu stiefmütterlich behandelt wird.
Die Dokumentationsstelle hat gemäß Stellenplan der Stiftung Sächsische Gedenkstätten eine Planstelle. Das ist die des Leiters. Der betreffende Kollege ist bedauerlicherweise seit Juli 2013 schwer erkrankt und kann seitdem nicht mehr arbeiten. Es fand allerdings keine Krankheitsvertretung statt. Die eigentliche Arbeit der Dokumentationsstelle erfüllen die Projektmitarbeiter. Derzeit sind das 1,5 wissenschaftliche Mitarbeiterstellen sowie
1,5 Sachbearbeiterstellen und eine Sachbearbeiterstelle auf geringfügiger Beschäftigtenbasis.
Während der Bund die Digitalisierung und datenbankmäßige Erfassung der Dokumente sowie die Projektstelle und den überwiegenden Teil der Sachkosten finanziert, ist der Eigenanteil der Stiftung bei Sachkosten vergleichsweise gering. In den sächsischen Haushaltsplanungen spielt die Fortsetzung des Projektes nach meinem Kenntnisstand keine Rolle mehr. Eine Ersatzfinanzierung seitens des Bundes ist offensichtlich auch nicht in Sicht.
Die immer drängender zu beantwortende Frage bleibt neben der fehlenden Perspektive des Projektes, was dann mit dem bisher erfassten Material und der Datenbank geschieht. Das SMWK sollte dringend die Geldgeber, in erster Linie die neue Bundesministerin für Kultur und Medien, sowie das Auswärtige Amt mit seinem neuen Russlandbeauftragten rechtzeitig auf die Gefahr hinweisen, dass eine Projektruine entsteht, wenn niemand die Initiative ergreift, das Vorhaben entweder fortzuführen oder aber zumindest für Auskünfte und Forschung zu sichern. Gerade Auskünfte nicht mehr geben zu können, wäre sicherlich ein fatales Signal an die Familien der Toten und Vermissten in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion.
Schließlich wäre auch noch das Bundesfamilienministerium zuständig für die Kriegsgräberpflege. Nach dem Gräbergesetz müssen die Namen der Toten in irgendeiner Weise auf den Friedhöfen dauerhaft vermerkt werden, sobald man sie in Erfahrung gebracht hat. So geschieht es momentan in Zeithain. Auch in diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass die Datenbank in kompetente Hände übergeht, damit nach Überprüfung der Richtigkeit der dortigen Angaben in Zukunft qualifizierte Auskünfte erteilt werden können.
Der Freistaat Sachsen hat mit seinem Engagement in Zeithain gezeigt, was möglich ist, wenn man entschlossen die Vorgaben des Gräbergesetzes umsetzt. Die Namensträger in Zeithain sind aber die Ausnahme, nicht die Regel. Nur weil das Staatsministerium für Soziales entschieden hat, die rund 500 000 Euro Investitionsmittel, gebildet aus den jährlichen Pflegepauschalzahlen des Bundes an den Freistaat Sachsen, für die Kriegsgräberpflege für die Namensträger in Zeithain 2013 und 2014 zu
verwenden, wird Zeithain zum Vorzeigeprojekt. Mit diesem Pfund ließe sich sicherlich auch gegenüber dem Bund punkten, wenn man es nicht länger als regionales, sondern als Pilotprojekt mit bundesweiter Bedeutung gegenüber dem Bund und in der Öffentlichkeit kommuniziert, das sich auf den Ergebnissen der seit 2000 finanzierten Datenerfassungsarbeiten der Dokumentationsstelle gründet.
Es darf nicht das Ergebnis von mehr als 14 Jahren Arbeit und annähernd mehr als 4 Millionen Euro Steuergeldern sein, dass eine Projektruine entsteht, die für die weitere Forschungs- und Auskunftstätigkeit verloren geht. Dies muss unseres Erachtens Priorität vor der Erfassung weiterer Dokumente in postsowjetischen Archiven haben. Leider hat dies aber in Sachsen offensichtlich derzeit niemand auf seiner Agenda.
Es ist nunmehr Ihre ureigenste politische Verantwortung, Frau Prof. Schorlemer, noch zu einer konstruktiven und tragfähigen Lösung für die Fortführung und konzeptionelle Neuausrichtung dieses wichtigen Forschungsprojektes zu sorgen. Dabei ist auch über alternative Finanzierungsmöglichkeiten jenseits von Bund und Land nachzudenken. Es ist eigentlich nicht meine, sondern Ihre Aufgabe, derartige Überlegungen zu entwickeln. Aber aus erinnerungspolitischer Verantwortung stelle ich mich dieser Aufgabe und habe deshalb im Vorfeld der heutigen Debatte mit dem Deutsch-Russischen Zentrum Sachsen e. V. und seinen russischen Partnern gesprochen. Folgende Ideen sind dabei entstanden:
Erstens. Einsatz von ehrenamtlichem Personal, Ehrenamtler im Bundesfreiwilligendienst; alle Altersgruppen, vor allem Ruheständler und Arbeitslose mit akademischer Ausbildung kämen infrage. Ehrenamtler im Freiwilligenjahr, Jugendliche vor oder nach dem Studium, falls nicht sofortiger Zugang zum ersten Arbeitsmarkt möglich ist.
Zweitens. Ein Mehrjahresprojekt im Rahmen Weltoffenes Sachsen mit einem gemeinnützigen Verein als Träger wäre vorstellbar.
Drittens. Die Ansprache und Gewinnung von deutschen Unternehmen, wie zum Beispiel die Leipziger Verbundnetzgas AG, von russischen Unternehmen, wie zum Beispiel Gazprom, oder deutsch-russische Unternehmen, wie zum Beispiel Wintershall als Sponsoren.
Viertens. Auch die Antragstellung an den russischen Präsidentenfonds Russki Mir, zu dessen Vorstand Außenminister Lawrow gehört, wäre eine weitere Option.
Soweit erste Anregungen in diese Richtung. Wenn Sie wollen, Frau Staatsministerin, haben Sie in 14 Tagen ein entsprechendes Konzept auf dem Tisch.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Grundsätzlich ist die Fortführung des Forschungsprojektes zur Schicksalsklärung der sowjetischen Kriegsgefangenen ein starkes und dringend notwendiges Zeichen der Aussöhnung an die Nachfolgestaaten der Sowjetunion. Es ist nicht nur politisch fahrlässig, es wäre aus meiner Sicht eine völlig unnötige Brüskierung sowohl der vielen
betroffenen Angehörigen als auch damit der Staaten, aus denen sie stammen, wenn das Vorhaben in einer Projektruine endete. Das wäre unverständlich, wo doch gerade der Freistaat Sachsen mit der Aufstellung der Namensträger im letzten und in diesem Jahr für mehr als 22 000 im Kriegsgefangenenlager Zeithain zwischen 1941 und 1945 verstorbene sowjetische Kriegsgefangene bundesweit und europaweit eine Vorreiterrolle einnimmt.
An keinem anderen Standort dieser ehemaligen sogenannten Russenlager der Wehrmacht – weder in Deutschland noch in Polen oder Tschechien – gibt es ein vergleichbares Vorhaben, das die annähernd 70 Jahre andauernde Anonymisierung der Opfergruppe durchbricht. Es passt schwerlich zusammen, dass der Freistaat auf der einen Seite Geld für diese Namen bereitstellt, sich aber andererseits ab 2015 außerstande sieht, zumindest die Pflege und weitere Bereitstellung der Daten für die Forschungs- und Bildungsarbeit sicherzustellen.
All dies nimmt den Bund natürlich nicht aus der Pflicht, der für seine Inkonsequenz zu kritisieren ist. Aber der Freistaat sollte so viel föderale Verantwortung anerkennen, dass er den Fortbestand der wichtigen Daten nicht dauerhaft allein von Fehlbedarfszuwendungen des Bundes abhängig macht. Außer Absichtserklärungen ist dazu aber weder von der Ministerin noch vom Geschäftsführer der Stiftung Sächsische Gedenkstätten bisher öffentlich etwas zu vernehmen gewesen. Möglicherweise ist man sich im SMWK der bundesweiten Bedeutung noch nicht bewusst bzw. hat bislang noch keinen Plan, wie man das Thema stärker publik machen könnte.
Der Geschäftsführer der Stiftung scheint in diesem Bereich möglicherweise auch fachlich überfordert oder am Thema zu wenig interessiert, obwohl die Stiftung Sächsische Gedenkstätten von Präsident Putin im Februar 2013 eine offizielle Danksagung für dieses Projekt erhielt. Sollte das der Fall sein, wäre es natürlich fatal, weil dann wahrscheinlich auch der Stiftungsrat und dessen Vorsitzende zu wenig informiert sind.
Ich will aber meine Rede nicht mit der aus unserer Sicht durchaus notwendigen Kritik an der Staatsregierung beenden, sondern mit der Bitte an die demokratischen Fraktionen hier im Haus um Zustimmung für unseren Antrag. Die Linksfraktion hält aus wissenschaftlichen und humanitären Gründen die Fortsetzung des Projektes für dringend geboten. Mit Blick auf den im Mai 2015 anstehenden 70. Jahrestag der Befreiung Europas vom Faschismus, zu dem schon jetzt bei der Staatsregierung die ersten Vorbereitungen laufen, können wir heute – gerade angesichts der gegenwärtigen internationalen Spannungen – ein starkes Signal für die weitere Aussöhnung zwischen dem deutschen Volk und den Völkern Russlands und denen der anderen Nachfolgestaaten der Sowjetunion setzen.
Darum bitte ich Sie und danke herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bedanke mich bei allen Diskussionsrednern – mit Ausnahme natürlich von Herrn Gansel – für die weitgehend sachliche Debatte und für das Bekenntnis von Ihnen, Frau Ministerin, zum Schluss, auch für die Informationen, die Sie gegeben haben, für Ihre Bemühungen, die offenkundig seit mehreren Monaten hinter den Kulissen und hoffentlich am Ende zum Erfolg führen. Dafür drücke ich Ihnen die Daumen.
Sie wissen – das ist auch von allen Rednern betont worden –, dass das Projekt nicht im luftleeren Raum stattfindet. Neben den wissenschaftlichen, humanitären und versöhnungspolitischen Aspekten hat es natürlich auch Ausstrahlungskraft auf die internationalen Beziehungen,
und das ist, glaube ich, nicht zu gering gegriffen. Hier hat Sachsen neben einigen anderen Aspekten einfach auch die Möglichkeit, auszustrahlen. Es ist eben nicht nur der Petersburger Dialog, der von Sachsen ausgeht – oder wie neulich in Dresden, die Deutsch-Russische RohstoffKonferenz, wo also Bundes- und Landespolitik unmittelbar ineinander übergehen –, sondern auch mit diesem Projekt kann das entsprechend realisiert werden.
In unserem Antrag steht überhaupt nicht – insofern wurde da mitunter gegen einen Popanz polemisiert –, dass wir die alleinige Finanzierung fordern, sondern es steht darin – ich zitiere das noch einmal –, dass es stärker aus eigenen Haushaltsmitteln zu fördern und in Absprache mit der Bundesregierung die Fortsetzung der Forschungs- und Beratungsarbeit nach 2015 abzusichern sei, nicht mehr und nicht weniger. Ich habe herausgehört, dass das das gemeinsame Vorhaben aller demokratischen Parteien ist, und dafür möchten wir uns bedanken. Wer auf Verständigung, Dialog, langfristige Partnerschaft und den direkten Austausch der Menschen setzt, der muss Brücken bauen, die belastbar sind, die etwas aushalten, die tragen, und ich denke, dieses Forschungsprojekt wäre eine solche Brücke. Ich wünsche mir und hoffe, dass es nach 2015 fortgesetzt wird.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Antragstellerin fordert für die gesetzlich vorgeschriebene Evaluation des Sächsischen Kulturraumgesetzes einen Plan, eine geeignete Datenbasis, externe wissenschaftliche Experten und Diskussionsprozesse unter den verschiedenen Akteuren in Kultur und Kulturpolitik. Dagegen ist aus unserer Sicht nichts einzuwenden.
Auch den Punkt 2, in dem die Antragstellerin die schnellstmögliche Anpassung der Kulturraumverordnung an das Kulturraumgesetz fordert, halten wir für sinnvoll. Damit wird Rechtssicherheit geschaffen.
Die Antragstellerin stützt sich auf eine Studie von Prof. Dr. Matthias Vogt, dem geschäftsführenden Direktor des Instituts für kulturelle Infrastruktur in Sachsen. Dort heißt es – ich zitiere: „Aufgabe der Evaluation ist es, für die langfristige Gestaltung der sächsischen Kulturpolitik Handlungsalternativen samt Effekten und Kollateraleffekten durch die Ausformulierung von hypothetischen Szenarien für die Zukunft des Sächsischen Kulturraumgesetzes zu prüfen.“ Die Aufgabenbeschreibung ist für uns schlüssig und sollte daher umgesetzt werden.
Punkt 6.4 der Studie enthält Empfehlungen für die Planung und Durchführung der Evaluation des Kulturraumgesetzes, zum Beispiel die Bildung einer Arbeitsgruppe aus Staatssekretären vom SMWK, SMUL, SMI und SMF durch die neue Staatsregierung, die Bildung einer wissen
schaftlichen Expertengruppe, die diskursive Öffnung des Evaluationsverfahrens und eine Erweiterung der Fragestellung, wir haben es gehört. Auch das alles halten wir für vernünftig. Was die Zusammensetzung der Expertengruppe angeht, dürfte es hingegen noch einige Debatten geben, wenn man der Studie folgt. Die Experten, heißt es dort, sollten mit Sachsens Kulturpolitik und Kulturszene bereits höchst vertraut sein und auch nach der ersten Evaluation für eine Begleitung der aus der Evaluation folgenden Veränderungen kontinuierlich zur Verfügung stehen. Der Kultursenat, an den man sofort denken würde, scheint dafür nicht infrage zu kommen, obwohl er seine Kriterien für die Evaluation des Kulturraumgesetzes und erste Forderungen an das künftige Gesetz bekanntlich bereits vorgelegt hat. Das Zurateziehen von Experten aus dem Kulturbereich, so heißt es jedoch in der Studie, sei kein Ersatz für wissenschaftliche Expertise. Wer die wissenschaftliche Expertise erstellen soll, wird also noch zu klären sein.
Da es in dem Antrag nicht um eine inhaltliche Befassung des Parlaments mit dem Kulturraumgesetz geht, sondern um Anforderungen an eine gründliche und sachkundige Evaluation des Gesetzes, will ich es bei diesen Bemerkungen belassen. Gegen eine gehaltvolle Evaluation des Kulturraumgesetzes kann niemand etwas haben. Wir werden dem Antrag deshalb zustimmen. Die inhaltliche Debatte führen wir dann, wenn das Ergebnis der Evaluation vorliegt.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Prof. von Schorlemer! Sie sind von Haus aus Juristin und Völkerrechtlerin und haben soeben unter der keineswegs zufällig gewählten Überschrift „Mehr als ein Verfassungsauftrag – gemeinsam fördern und pflegen wir
unsere Kunst und Kultur in Sachsen“ Ihre Fachregierungserklärung abgegeben. Jetzt ist es an uns, die Schlüsselaussagen Ihrer Rede, vor allem aber Ihre kulturpolitische Bilanz der letzten fünf Jahre kritisch zu prüfen, wie es sich für eine Oppositionspartei gehört.
Nun könnte man natürlich chronologisch vorgehen und sich den merkwürdigerweise nicht ein einziges Mal erwähnten Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2009 mit seinen insgesamt 15 kulturpolitischen Schwerpunkten vornehmen. Das Sündenregister der nicht, nur halb oder aus unserer Sicht falsch realisierten Vorhaben ist lang, wobei man bei bestimmten Fehlstellen – Stichwort: FDPNationalmuseum – dankbar sein muss, dass sie nicht realisiert worden sind.
Auch das angekündigte Porzellanschloss im Japanischen Palais erwies sich zum Glück als kulturpolitische Fata Morgana.
Leider kein Gespenst ist hingegen die drohende Abwicklung der Staatlichen Porzellanmanufaktur Meißen durch Umwandlung in eine „weltweit agierende Lifestyle- und Luxusgruppe“. – Leider ist Prof. Unland, unter dessen Ägide das passiert, jetzt nicht im Raum.
Von den zahlreichen unerfüllten Versprechungen des Koalitionsvertrages soll jetzt aber nicht weiter die Rede sein. Stattdessen will ich am Beginn den Eklat ansprechen, der dieser Tage in aller Munde ist und der trotz der soeben erfolgten, etwas schmallippigen und darum wenig überzeugenden Rechtfertigungsversuche der Ministerin kein gutes Licht auf die sächsische Kulturpolitik wirft.
In der Ausgabe vom 27. Februar 2014 fragte die Hamburger „ZEIT“: „Wann wird eine Oper unregierbar?“ Wie wir alle wissen, richtete sich die Frage weniger an die Semperoper, sondern eher an Sie, Frau Staatsministerin. Es geht hier um Ihren Politikstil. Die Kündigung Serge Dornys charakterisiert die „ZEIT“ als „ein Lehrstück über fehlendes Taktgefühl“. Dem Ansehen des Freistaates in der Kunst- und Opernwelt haben Sie damit gewiss keinen Gefallen getan. Das Land könnte Ihr Handeln darüber hinaus teuer zu stehen kommen. Im Gespräch ist eine Summe von 1,5 Millionen Euro, die der geschasste Intendant jetzt einklagen könnte.
Der Eklat um die Semperoper, der die drohende Abwicklung der Leipziger Theaterwissenschaft aus den Negativschlagzeilen verdrängte, sollte aber nicht den Blick auf die enormen Defizite gerade im Bereich der sächsischen Theater- und Orchesterlandschaft verstellen, die seit Jahren offensichtlich sind.
Die LINKE hat bekanntlich schon im März 2010 einen Antrag eingebracht, in dem wir eine langfristige Perspektive für die Theater und Orchester im Freistaat Sachsen forderten. Weil Sachsens Theater und Orchester an einer strukturellen Unterfinanzierung leiden und weitere erhebliche Einschnitte drohten, haben wir vor vier Jahren für eine inhaltliche Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat, den Kulturräumen und den Trägern der Theater und
Orchester plädiert. Ein gemeinsames Konzept sollte diesen wichtigen Kultureinrichtungen eine langfristige Planungssicherheit gewähren und sie aus der Abhängigkeit von Schnellentscheidungen auf kommunaler und regionaler Ebene befreien.
Sie, Frau Staatsministerin, haben das damals abgelehnt und auf die Zuständigkeit der Kulturräume verwiesen. Das hinderte Sie aber nicht daran, wenig später in einer bis dahin beispiellosen Weise in die Hoheit der Kulturräume einzugreifen. Ich erinnere an die Umstrukturierung der Landesbühnen Sachsen, die trotz großen öffentlichen Protestes vollzogen wurde. Der Präsident der Sächsischen Akademie der Künste, Prof. Udo Zimmermann, warnte seinerzeit in einem offenen Brief an die Mitglieder des zuständigen Landtagsausschusses vor einem „negativen Präzedenzfall in der Kulturlandschaft Sachsens“. Mit der im Doppelhaushalt 2011/2012 festgelegten Teilfinanzierung der Landesbühnen Sachsen in Höhe von mehr als 3 Millionen Euro aus Kulturraummitteln wurde die Axt an das Sächsische Kulturraumgesetz gelegt und der oft zitierte und beschworene kulturpolitische Konsens über eine solidarische Kulturfinanzierung in Sachsen zerstört. Auf der Strecke blieb ein ganzes Orchester, nämlich das der Landesbühnen.
Sehr geehrte Frau von Schorlemer, was Sie soeben euphemistisch als Optimierung der Strukturen der Kulturlandschaft bezeichneten, ist in Wirklichkeit Kulturabbau. In Ihrer Regierungserklärung spürt man deutlich die Handschrift der Juristin. Sie ist von verfassungsrechtlichen Exkursen geradezu gespickt. Als Völkerrechtlerin wissen Sie um die Qualität von Gesetzen und Konventionen. Bei der Gretchenfrage der sächsischen Kulturpolitik – wie halte ich es mit dem Kulturraumgesetz? – haben Sie jedoch versagt.
Das beste Instrument der Kulturpolitik, um den Verfassungsauftrag zu erfüllen, wurde von Ihnen erheblich ramponiert. Vor Ihrer Amtsperiode hat es keine derart gravierenden Eingriffe in das Herzstück sächsischer Kulturpolitik gegeben. Ihre Eingriffe haben gleich zwei Kulturräume zu gerichtlichen Klagen veranlasst. Das ist ein trauriges Novum.
Da ist die von Ihnen angekündigte Aufstockung der Kulturraummittel im nächsten Doppelhaushalt nur ein schwacher Trost. Es ist ein Wahlgeschenk, das gern angenommen wird. Ich hatte das Gefühl, dass der Beifall bei der CDU-Fraktion – Herr Prof. Schneider hat es ja vorhin versucht – eher lau war. Da ist sicher noch viel Arbeit hinter den Kulissen zu leisten. Wir werden sehen, ob es sich um eine Einmalzahlung handelt, wenn Sie denn überhaupt kommt.
Warum ändern Sie denn nicht das Kulturraumgesetz und erhöhen die Kulturraummittel langfristig? Zehn Jahre ohne Inflationsausgleich bedeuten faktisch eine erhebliche Senkung der Kulturraummittel. Steigende Kosten mussten in diesem Zeitraum immer von den Trägern und
Einrichtungen selbst erbracht werden. Es muss doch aber in Sachsen endlich wieder möglich sein, dass an den Theatern und Orchestern Tariflöhne gezahlt werden,
von der erheblich größeren Selbstausbeutung bei den vielen kleineren Kultureinrichtungen und der institutionell geförderten Landeskulturverbänden ganz zu schweigen. Die stagnierenden Kulturraummittel müssen meines Erachtens in einem noch größeren Zusammenhang gesehen werden. Ihre soeben aufgeführten Zahlen sind ja alle schön und richtig, aber sie verdecken einen gravierenden Sachverhalt: Der Anteil der Kulturausgaben am Gesamthaushalt ist in den letzten Jahren stetig gesunken und beträgt noch circa 2 %.
Es ist genau dieser Umstand, der den früheren Präsidenten des Sächsischen Kultursenats, Dr. Jürgen Uwe Ohlau, im Vorwort des fünften Berichts des Kultursenats Ende 2012 zu einer eindringlichen Warnung bewog: „Parlament und Staatsregierung müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Gefahr immer größer wird, dass dem gelungenen Aufbau einer breit aufgestellten, flächendeckenden kulturellen Versorgung des Landes ein schleichender Abbau und eine Verarmung des Angebotes in der Fläche folgen.“
Mit der im Jahr 2015 anstehenden Evaluation des Kulturraumgesetzes ist eine große Chance gegeben, dieser kritischen Entwicklung entgegenzutreten. Wenn die gegenwärtigen Wirkungsmechanismen auf dem Prüfstand stehen, sollten auch die Berechnungsgrundlagen genauer untersucht werden. Viele Kulturraumakteure beklagen zum Beispiel, dass sich nach einmaligen Kulturinvestitionen und deren Beendigung die Landeszuweisungen an den jeweiligen Kulturraum von Haushaltsjahr zu Haushaltsjahr in erheblichem Umfang ändern. Mit der erfolgten Umstellung der kommunalen Haushalte auf die Doppik gibt es darüber hinaus erhebliche Probleme bei der Zuordnung der Kulturausgaben zu den jeweiligen Projektgruppen.
Sehr geehrte Frau Staatsministerin, gestatten Sie mir an dieser Stelle eine Einordnung Ihrer Regierungszeit in einen etwas größeren Kontext. Seit dem Abtreten der Biedenkopf-Regierung ist die sächsische Kulturpolitik mehr oder weniger unambitioniert. Bis dahin zeichnete sie sich im Vergleich zur Kulturpolitik anderer Bundesländer durch Originalität und die Umsetzung größerer Ziele aus. So können insbesondere die per Sächsischer Verfassung gebotene Kulturstaatlichkeit, das Kulturraumgesetz, die Gründung des Kultursenats und der Kunstakademie als eigenständige, vorwärtsweisende Leistungen gelten.
Mit dem Beginn der 2000er-Jahre war aber Schluss mit dieser innovativen Kulturpolitik. Seitdem verliert sie sich oft im Klein-Klein. Das heißt, die jeweils Verantwortlichen hatten offensichtlich alle Hände voll zu tun, das Erreichte zu verteidigen. Die einzigen Glanzpunkte sind seitdem die Entfristung des Kulturraumgesetztes 2008
und allenfalls noch das Inkrafttreten der Richtlinie des SMWK zur kulturellen Bildung. Ansonsten kennzeichnen gerade seit Ihrem Amtsantritt permanente Rückzugsgefechte die freistaatliche Kulturpolitik. Das heißt, der Freistaat versucht sich mehr und mehr aus seiner politischen Verantwortung zu stehlen.
Dafür stehen nicht nur so spektakuläre Beispiele wie die Zwangskommunalisierung der Landesbühnen. Eine
subtilere, zunehmend häufiger genutzte Variante dieser Entstaatlichung der sächsischen Kulturpolitik ist der fortgesetzte Betriebs- bzw. Rechtsformwechsel bei bedeutenden Kultureinrichtungen. Diese stets mit betriebswirtschaftlicher Logik begründeten und oftmals gegen den erklärten Willen der Belegschaft erfolgten Veränderungen beweisen, dass die sächsische Kulturpolitik leider immer mehr unter die Kuratel von Finanzminister Unland gerät. Sie, Frau Staatsministerin, lassen das brav geschehen und greifen auch dort nicht ein, wo es Ihre Ressortverantwortung geradezu erfordert.
Zwei Beispiele – Sie würden beide sicherlich als Unkenrufe bezeichnen – will ich kurz nennen: DIE LINKE wandte sich im November 2011 mit einem Antrag gegen die Privatisierung des Staatsbetriebes Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten, der endlich der Fach- und Rechtsaufsicht des SMWK zugeordnet werden müsste. Noch stärker in Erinnerung dürfte uns allen die im Dezember 2013 von CDU und FDP durchgedrückte Rechtsformänderung der Sächsischen Landes- und Universitätsbibliothek Dresden, SLUB, sein. Das beschlossene SLUB-Gesetz entzog das Flaggschiff der wissenschaftlichen Bibliotheken in Sachsen weitgehend dem Einfluss des Parlaments und lotste es ins Dickicht der Sächsischen Haushaltsordnung.
Überhaupt bestimmt Prof. Unland inzwischen weitgehend Ihr Ressort, wie die jüngsten Ereignisse in Leipzig zeigen. Die drohende Abwicklung der Theaterwissenschaften und der Archäologie an der Uni Leipzig ist der Frontalangriff auf die Alma Mater Lipsiensis als klassische Volluniversität.
Ich möchte daher an dieser Stelle, Frau Staatsministerin, eines der sprachlich originellsten Protestbanner der Studierenden ausdrücklich ins Gedächtnis rufen: „Ohne Bildung und Kultur wird Sachsen zum Unland.“ Ich weiß nicht, ob Sie einmal Gelegenheit hatten, tagsüber durch die Nikolaistraße zu gehen, Frau Prof. Schorlemer. Die Gebäude der Theaterwissenschaften und der Archäologie hängen dort voll mit Bannern dieser Art.
Im Mai 2014 werden Sie, Frau Staatsministerin, was Sie als ein „Ereignis von überregionaler Strahlkraft“ loben, in Chemnitz feierlich das Haus der Archäologie eröffnen, das sächsische Kulturschätze von der Altsteinzeit bis zur frühen Industrialisierung für die Präsentation von 280 000 Jahren Menschheitsgeschichte zeigt, wo das ehemalige Kaufhaus Schocken fast vier Jahre lang mit Millionenaufwand saniert und umgestaltet wurde. Da ist
es doch bizarr, dass zeitgleich der einzige archäologische Studiengang in Sachsen geschlossen wird.
Aber, sehr geehrte Frau Staatsministerin, Sie wehren sich leider nicht nur gegen die Übergriffe des scheinbar übermächtigen Finanzministers viel zu wenig. Auch bei wesentlich schwächeren Gegenspielern im eigenen Kabinett, wie beim Wirtschaftsminister Morlok, passiert kaum etwas. Die Rede ist von der Kunst- und Kreativwirtschaft. Sie fehlt in Ihrer Rede ganz und gar. In diesem Bereich ist das kulturpolitische Versagen der Staatsregierung besonders evident. Die insgesamt 41 Handlungsempfehlungen aus dem ersten Kulturwirtschaftsbericht für Sachsen 2008 geben bislang weitgehend Makulatur. Eine aktualisierende Fortschreibung des Berichtes sowie die Erarbeitung und Umsetzung einer entsprechenden Handlungsstrategie ist dringend geboten, steht aber immer noch aus.
Von der Kultur- und Kreativwirtschaft ist es nur ein kurzer Sprung zur Industriekultur, die in der Regierungserklärung fast verschämt ziemlich weit hinten thematisiert wurde – aus gutem Grund. Im Koalitionsvertrag war vollmundig die Gründung einer Stiftung „Sächsische Industriekultur“ angekündigt. Leider Fehlanzeige, obwohl seit über zwei Jahren die entsprechenden Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirates für Industriekultur vorliegen.
Auf unseren entsprechenden Antrag zur Errichtung einer Stiftung „Sächsische Industriekultur“ erhielten wir am 20. Juli 2011 vom SMWK eine sehr vage Antwort, weil das Thema – von einer Stiftung war in der Antwort vor Schreck gar keine Rede mehr – auch die Geschäftsbereiche des Innen-, des Wirtschafts- und des Kultusministeriums berühren würde. Ich wundere mich bei dieser Antwort eigentlich bis heute, warum nicht auch das Sozialministerium genannt wurde, obwohl doch Frau Clauß stellvertretend für Sie, Frau Staatsministerin, die Antwort unterschrieben hatte.
Das alles klingt leider komischer, als es in Wirklichkeit ist, insbesondere, wenn man an das unwürdige Gezerre um die nächste Landesausstellung denkt, die bedauerlicherweise in das Räderwerk der innerparteilichen Machtkämpfe der Staatspartei CDU geriet – wofür Sie wahrscheinlich nichts können – für das Schönreden der Entscheidung für Zwickau hingegen schon. Immerhin wurde damit ein Beschluss des Landtages gekippt. Die Chance, dem Publikum das ganze Spektrum der sächsischen Industriekultur inhaltlich und räumlich zu präsentieren, haben Sie damit verspielt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann an dieser Stelle längst nicht auf alle kulturpolitischen Defizite der Staatsregierung eingehen. Gern hätte ich zum Beispiel etwas zur Förderung von Innovationen gesagt. Neue Initiativen und Projekte werden zwar oftmals unterstützt, wenn sie sich dann gut entwickelt haben, sträubt sich das SMWK aber dagegen, sie in eine sichere Regelförderung aufzunehmen.
Ein intimer Kenner der sächsischen Kulturlandschaft beschrieb den Vorgang folgendermaßen: „Der Freistaat verhält sich wie ein Vater, der fleißig Kinder zeugt, sich aber dann nach deren Geburt weigert, Unterhalt zu zahlen.“
Das letzte Themenfeld, das ich ansprechen möchte und das mir als Historiker eine besondere Herzensangelegenheit war und weiterhin ist, verträgt keine Scherze mit der von Ihnen angesprochenen Novellierung des Sächsischen Gedenkstättengesetzes, die wir in der Sache begrüßen. Obwohl unsere Fraktion bei der Ausarbeitung demonstrativ aus dem viel beschworenen parteipolitischen Konsens ausgegrenzt war, wurde im Oktober 2012 zweifellos ein wichtiger erinnerungspolitischer Schritt gegangen.
Ich bin Ihnen wirklich dankbar, dass Sie auf das beispielhafte Forschungsprojekt zur Schicksalsklärung der sowjetischen Kriegsgefangenen im Zweiten Weltkrieg eingegangen sind. Einen wichtigen Umstand haben Sie aber nur en passant erwähnt. Mit der Erhebung von bislang rund 900 000 Datensätzen seit dem Jahr 2000 ist etwa die Hälfte des Archivmaterials aufgearbeitet. Die Fortführung dieses gemeinsam aus Bundes- und Landesmitteln finanzierten Projektes, bei dem es um das Schicksal von mehr als 3 Millionen ums Leben gekommenen sowjetischen Kriegsgefangenen geht, ist aber nur noch bis Ende 2014 gesichert. Die Linksfraktion hält die Fortsetzung dieses Projektes vor allem aus humanitären Gründen für zwingend geboten, nicht zuletzt mit dem Blick auf den im Mai 2015 anstehenden 70. Jahrestag der Befreiung Europas vom Faschismus.
Ich denke, Sachsen muss dieses für die Aussöhnung zwischen der Bundesrepublik und den Völkern Russlands so bedeutsame Projekt gerade angesichts der gegenwertigen politischen Spannungen auch künftig aus den Haushaltsmitteln fördern und Einfluss auf die Bundesregierung nehmen, damit die bisherige Forschungs- und Beratungsarbeit in Sachsen ab 2015 fortgesetzt werden kann.
Sehr geehrte Frau Staatsminiserin! Ob Sie zu denjenigen gehören, die eine Fachregierungserklärung abgeben, um ihre Ambitionen auf ein neuerliches Amt zu unterstreichen, oder zu denjenigen, die frühzeitig für ihren Nachruhm sorgen möchten, darüber möchte ich jetzt nicht spekulieren. Dass Sie mehr getan haben, als Ihnen der Verfassungsauftrag gebietet, wie Sie im Titel Ihrer Fachregierungserklärung behaupten, davon kann jedenfalls keine Rede sein. In einem möchte ich Ihnen aber durchaus zum Schluss Respekt und Anerkennung zollen: Sie haben Eigenständigkeit und Courage bewiesen, als Sie im Unterschied zu anderen nicht in die Arme der CDU gerannt sind, möglicherweise, um sich etwas Restunabhängigkeit zu bewahren. Sie haben im Amt das geleistet, was ohne parteipolitische Hausmacht möglich war. Das möchte ich explizit würdigen und nachträglich alles Gute zu Ihrem gestrigen Geburtstag wünschen.
Ich danke dem Auditorium für seine Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Prof. Schorlemer, ich weiß nicht, ob Sie sich das gestern zum Geburtstag gewünscht haben. Es trägt ja das Datum vom 11. März. Es ist ein klassisches Danaergeschenk, würde ich sagen.
Ich weiß nicht, Frau Fiedler, was Sie jetzt hier herausgeholt haben. Im Grunde ist ja nur die Phrasendreschmaschine angeworfen worden, von wem auch immer, und das noch gewissermaßen ungekonnt. Es heißt „Evaluation des Kulturraumgesetzes“ – das ist der Fachbegriff.
Ich will jetzt hier nicht die einzelnen zehn Punkte durchgehen und werde Sie enttäuschen müssen, denn von uns werden Sie die Zustimmung zum Entschließungsantrag nicht bekommen. Das ganze Papier ist im Grunde genommen nur ein Aufguss von alten Hüten. Wir haben Alternativen aufgezeigt und dazu heute vieles gesagt – nicht nur DIE LINKE, sondern auch die SPD und die GRÜNEN. Wir haben diverse Anträge zu den einzelnen Punkten – zur Industriekultur und zur Kreativwirtschaft – gestellt. Demnächst findet eine Anhörung im Wirtschaftsauschuss zu unserer Großen Anfrage statt.
Man könnte das jetzt alles noch einmal durchgehen und zeigen, dass die Opposition, namentlich DIE LINKE, durchaus Vorstellungen hat. Natürlich ist einiges nicht falsch, was hier drinsteht – deshalb werden wir auch nicht
dagegenstimmen –, aber im Grunde genommen ist das intellektuell eine Zumutung. Wie gesagt, dass Sie von uns eine Enthaltung bekommen, ist eigentlich schon mehr, als das ganze Papier verdient hat.
Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Alumni der Universität Leipzig bin ich mit meiner ehemaligen Wirkungsstätte verständlicherweise emotional
besonders verbunden. Mir blutet das Herz, wenn ich an die derzeitigen Zustände an der Alma Mater Lipsiensis schaue, wo zu Recht nicht nur bei den Betroffenen Wut, Enttäuschung und Empörung herrschen.
Wieder einmal wird zu Beginn des Jahres russisches Roulette gespielt. Während es vor Jahresfrist die Pharmazie erwischte, stehen jetzt Theaterwissenschaften, Archäologie, Physikalische und Theoretische Chemie sowie zwölf Ausbildungsplätze gewissermaßen vor dem Aus.
Herr Mackenroth, Sie haben gerade versucht, das Schwarze-Peter-Spiel zu spielen, aber um im Bild des russischen Roulettes zu bleiben: Wenn der Revolver in Dresden geladen und nach Leipzig geschickt wird, sodass dort nur noch der Abzug bedient werden kann, ist völlig klar, wo die politische Hauptverantwortung liegt, nämlich beim SMWK. Sie sind Jurist und wissen doch, was Nötigung ist. Vielleicht hätten Sie dazu einmal einen Satz verlieren sollen.
Ich bin sehr froh darüber, dass sich an der Universität Leipzig Widerstand regt, dass trotz der Belastungen durch die Prüfungszeit – in gewissem Sinne ist es sogar fast bösartig, diesen Zeitpunkt zu wählen – und trotz der bevorstehenden vorlesungsfreien Zeit heute Studierende aus Leipzig hier sind, die sich ein eigenes Bild machen. Gestern hat der Stura eine Protesterklärung unterzeichnet. Heute ist eine Protestveranstaltung, die auch von den beiden zuständigen Abgeordneten der Linksfraktion besucht wird.
Es gibt gute Gründe, noch deutlicher herauszustellen, was hier wirklich liquidiert wird. Es sind zwei einmalige Einrichtungen für Sachsen und zum Teil sogar für Ostdeutschland. Herr Mann ist schon darauf eingegangen. Es ist nicht nur ein Abstieg einer Universität, einer Fakultät, sondern auch der sächsischen Kulturlandschaft. Wir verlieren eine Einrichtung für über 500 Studierende. Das ist das Institut für Theaterwissenschaft, das eine vorbildliche Ausbildung macht.
Es gibt zehn Thesen sowohl bei der Archäologie als auch bei der Theaterwissenschaft gegen die Stellenstreichungen und die Schließungen. DIE LINKE unterstützt diese Thesen. Wir unterstützen diesen Protest. Darum haben wir diese Aktuelle Debatte heute genau mit diesem Titel gewählt.
Ein Satz zum Tanzarchiv scheint mir besonders notwendig zu sein, Frau Schorlemer. Sie können sich vielleicht noch an Ihre Antwort auf meine Kleine Anfrage vom 2. Mai 2011 erinnern, die mit „Drohende Zerschlagung des Tanzarchivs Leipzig“ überschrieben war. Dort schrieben Sie: „Gemäß dieser Vereinbarung strebt die Uni Leipzig künftig einen neuen wissenschaftlichen Schwerpunkt im Bereich der Fakultät Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaften und des Instituts für Theaterwissenschaft an.“ Bitte, lassen Sie es nicht zu, dass Ihre Amtszeit vom Bruch dieses Versprechens überschattet wird.
Und noch ein Wort zur Archäologie. Sie waren vor ein paar Wochen in Chemnitz und haben angekündigt, dass im Mai das Haus der Archäologie eröffnet werden soll. Es ist doch bizarr, dass wir ein Landesmuseum aufmachen, das also die sächsischen Kulturschätze von der Altsteinzeit bis zur Zeit der frühen Industrialisierung, also insgesamt 280 000 Jahre Menschheitsgeschichte, umfasst, während gleichzeitig der einmalige Studiengang, der dazu passt, geschlossen wird.
Es gibt eine Einheit von Lehre, Forschung und Sammlung seit 1840. Ich räume selbstkritisch ein, dass zur DDR-Zeit – ich habe das an der Universität selbst erlebt – die Archäologie ein Stiefkind war. Man kann darüber rätseln, warum. Ich meine, der Steinzeitsachse hat sicherlich im Urkommunismus gelebt, hatte aber bestimmt keinen festen Klassenstandpunkt. Das war vielleicht aus Sicht der Partei etwas suspekt. Das Fach wurde zwar an den Rand der Existenz gedrängt, blieb aber am Leben.
Nach 1990 hat es einen großen Aufschwung genommen. Das erkennen wir ausdrücklich an. Aber jetzt gewissermaßen die organisatorische Einheit von Institut und
Antikenmuseum infrage zu stellen – Herr Mann hat darauf verwiesen –, halten wir für extrem gefährlich, denn das Antikenmuseum und das Institut für Archäologie strahlen weit über die Region hinaus aus. Es gibt dort 180 Studierende.
Heute steht nicht der Leitungsstil von Frau Schücking zur Diskussion, obwohl es dort sicherlich viel zu kritisieren gibt. Es war wirklich überfallartig, es wurde mit niemandem gesprochen, nicht einmal mit dem zuständigen Dekan. Heute geht es aber vor allem um Ihre Verantwortung, Frau Schorlemer, und ich hoffe, Sie nehmen nachher in Ihrem Beitrag darauf Bezug.
Die Uni Leipzig kann auch andere, erfreuliche Nachrichten produzieren. Ich habe vom Rektorat einen Brief bekommen. In ihm geht es um die feierliche Eröffnung des Paulinums am 2. Dezember 2014. Ich weiß nicht, ob Sie sich diesen Termin schon eingetragen haben. Niemand weiß, ob Sie dann noch Ministerin sind. In diesem Brief wurde auch ich eingeladen, 500 Euro für eine Stuhlpartnerschaft zu übernehmen. Verbunden war das mit dem netten Satz: „Mit dieser Spende unterstützen Sie die Universität Leipzig mit Ihrem guten Namen und zeigen dauerhaft Ihre Verbundenheit mit der Alma Mater in der Stadt Leipzig.“ Das war ein Angebot, das man nicht ablehnen konnte. Ich habe es natürlich angenommen.
Das, was wir aber ablehnen, sind die Kürzungspläne, die die Universität Leipzig im Augenblick bedrohen. Wir werden mit aller Kraft den Widerstand, der sich zum Glück regt, weiter politisch unterstützen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der heutigen Debatte endet eine fast dreijährige Auseinandersetzung um die Zukunft des Flaggschiffs der wissenschaftlichen Bibliotheken im Freistaat Sachsen.
Der vorliegende Gesetzentwurf kommt im Titel unscheinbar daher und klingt für die Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden – im Folgenden nur noch SLUB genannt – zunächst relativ unspektakulär. Das Gegenteil ist allerdings richtig: Mit der angestrebten Umwandlung der SLUB in einen Staatsbetrieb haben wir es mit einem handfesten wissenschafts- und kulturpolitischen Skandal zu tun.
Dieser Skandal fußt auf einem völlig unverständlichen Wortbruch eines Übereinkommens, das vor 18 Jahren mühsam ausgehandelt wurde. Darauf komme ich gleich zurück, Frau Fiedler.
Um diesen unerhörten Vorgang zu verschleiern, bedienen sich Koalition und Staatsregierung einer Technik, die man gemeinhin Camouflage nennt. Was meine ich damit konkret? Anfang des Jahres reichten CDU und FDP einen Antrag ein, der, Frau Staatsministerin, die Überschrift trug: „Änderung der Rechtsform der Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek – SLUB“.
Über die handwerklich lieblose Begründung des Antrages habe ich schon in der Landtagssitzung am 30. Januar alles Notwendige gesagt. Bei der Ausarbeitung des Gesetzestextes im Sommer 2013 blieb die Staatsregierung diesem flachen Niveau leider treu, denn die Regelung der Pflichtexemplarabgabe fehlte zunächst völlig. Mit einem kurz vor Ultimo eingereichten Änderungsantrag wollte man diese Lücke schließen; auch dazu wird gleich noch zu sprechen sein.
Damit aber schon zum ersten der vielen Pferdefüße des vorliegenden Gesetzentwurfes. Um die ab 1. Januar 2014 drohenden Gefahren für die SLUB kleinzureden, leugnen die Initiatoren inzwischen entgegen ihrem ursprünglichen Antrag, dass eine Änderung der Rechtsform der SLUB überhaupt vollzogen wird.
Bei den hier gedrehten Pirouetten in der Ausschusssitzung am Montag letzter Woche wären die drei sächsischen Eiskunstläuferinnen Gabriele Seyfert, Anett Pötzsch und
Kati Witt sicherlich neidisch geworden. Dabei hatte der renommierte Bibliotheksjurist Dr. Eric Steinhauer in seiner Stellungnahme zum vorliegenden Gesetzentwurf die bisherige Teilrechtsfähigkeit der SLUB als Anstalt des öffentlichen Rechts eindeutig nachgewiesen.
Damit kommen wir zu den aus unserer Sicht bestehenden drei Kardinalproblemen des Gesetzentwurfs: Erstens. Ich hatte schon auf die Entstehung des SLUB-Gesetzes im Jahr 1995 hingewiesen. Frau Fiedler, damals gab es keinen Aufschrei und es gab auch keinen Protest. Ich zitiere den damaligen Staatsminister Meyer – ich weiß nicht, ob Sie das einmal nachgelesen haben –, der seinerzeit in der 2. Lesung Folgendes sagte:
„Um nur wenige Entscheidungen ist in den letzten fünf Jahren so lange und so leidenschaftlich gerungen worden wie um dieses Gesetz. Denn das Gesetz über die Sächsische Landesbibliothek ist nicht ein beliebiges Organisationsgesetz. Sie“ – gemeint ist die Staatsregierung – „hätte die Landesbibliothek der Universitätsbibliothek zuordnen können, wie es ihr ja immer wieder fälschlich unterstellt wurde und weiter unterstellt wird, und es hätte dazu keines Gesetzes bedurft. Stattdessen hat sie,“ – sehr richtig – „um die Eigenexistenz der Sächsischen Landesbibliothek zu bewahren, ein Gesetz eingebracht, das diese Eigenexistenz festschreibt und dieser Bibliothek zugleich die Aufgaben der Universitätsbibliothek überträgt.
Dazu bedurfte es nun wieder intensiver Gespräche mit der Technischen Universität Dresden“ – ich zitiere immer noch Prof. Meyer – „und mit dem Wissenschaftsrat, um die rechtlichen und inhaltlichen Interessen von Lehre und Forschung und die berechtigten und einsehbaren Standortinteressen der Universität zu garantieren und damit die Möglichkeiten der Hochschulbauförderung für die neue Bibliothek zu nutzen.“
Ich habe Herrn Prof. Meyer deshalb so ausführlich zitiert, weil ich deutlich machen wollte, wie tiefgreifend der Wortbruch gegenüber der TU Dresden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist. Es ist kein Wunder – dort herrscht nämlich kein Einvernehmen der Partner, Frau Fiedler –, dass dort hinter vorgehaltener Hand Entsetzen und kalte Wut herrschen. Das haben Sie sicherlich auch einigen schriftlichen Stellungnahmen entnehmen können, die vorliegen.
Die verfassungsrechtlich besonders geschützte Selbstverwaltung der Universität Dresden und ihre Einflussrechte bei der SLUB waren 18 Jahre gesetzlich gewahrt. Jetzt werden sie aus dem Gesetz genommen, marginalisiert – ich nenne nur die Stichworte Vorschlagsrecht für das Spitzenpersonal und Umwandlung des Kuratoriums in einen Verwaltungsrat – und in einer Verwaltungsvorschrift geregelt. Damit wird aus einer Selbstverwaltungsaufgabe der TU Dresden eine unter der vollen Fachaufsicht des SMWK stehende staatliche Aufgabe.
Damit wird der Exzellenzstatus der Universität auf einem fragwürdigen Weg unterminiert, und das lehnen wir strikt ab.
Unser zweiter Kritikpunkt bezieht sich auf die im ursprünglichen Gesetzentwurf fehlende Regelung zum Pflichtexemplarrecht. Hier war uns im Vorblatt – ich zitiere – „ein gesondertes Verfahren“ durch die Staatskanzlei versprochen worden. Diese Ankündigung wurde leider nicht eingehalten. Stattdessen wurde uns ein mit heißer Nadel gestrickter Änderungsantrag serviert, der unschwer als unfertiger Referentenentwurf zu erkennen war.
Man hatte in der Staatskanzlei augenscheinlich das Gesetz zur Regelung des Pflichtexemplarrechts aus NordrheinWestfalen vom 29. Januar 2013 einfach abgeschrieben, dabei aber gravierende inhaltliche und grammatikalische Schnitzer gemacht. Durch diesen unüblichen Vorgang konnten wesentliche Beteiligte bzw. Betroffene der geplanten Gesetzesänderung, insbesondere die sächsischen Verlegerinnen und Verleger – dazu schaue ich einmal in Richtung der FDP, aber Herr Zastrow hat gerade anderes zu tun –, nicht angehört werden, was schon wieder ein Skandal für sich ist.
Unsere dritte Hauptkritik richtet sich auf den urheberrechtlichen Aspekt des Gesetzentwurfs. In der öffentlichen Anhörung am 11. November 2013 wurde darauf hingewiesen, dass mit der Errichtung der SLUB als Staatsbetrieb wegen der Formulierung in § 26 Abs. 1 Satz 1 der Sächsischen Haushaltsordnung die im neu gefassten SLUB-Gesetz umschriebenen Aufgaben den gesetzlichen Charakter einer betriebs- oder erwerbswirtschaftlich ausgerichteten Tätigkeit bekommen.
Die für die Arbeit der Bibliothek wichtigen urheberrechtlichen Schrankenbestimmungen verlangen jedoch, dass eine Einrichtung, die sich auf diese Bestimmungen beruft, weder unmittelbar noch mittelbar wirtschaftliche oder Erwerbszwecke verfolgt. In der Anhörung wurde daher ein erhöhtes Risiko gesehen, dass die Bibliothek in Musterprozesse verwickelt werden könnte, die in letzter Zeit verstärkt zwischen Verlagen und Bibliotheken über die Reichweite urheberrechtlicher Schrankenbestimmungen geführt werden.
Um dieses Risiko auszuschließen, wurde vorgeschlagen, die SLUB nach dem Vorbild der Studentenwerke und der Universitätskliniken als rechtsfähige Anstalt mit kaufmännischer Buchführung zu errichten. Gewissermaßen als „goldene Brücke“ für den Fall, dass der Staatsbetrieb unbedingt kommen soll, wurde in der Anhörung angeregt, wenigstens mit drei, vier Worten im Gesetz zu erwähnen, dass die Aufgaben der Bibliothek im öffentlichen Interesse liegen, um so die gesetzliche Eigenschaft der Wirtschaftlichkeit eines Staatsbetriebes für die urheberrechtlichen Sachverhalte zu neutralisieren bzw. wenigstens abzumildern.
Aber noch nicht einmal darauf hat sich die Regierungskoalition einlassen können, obwohl in der Anhörung bei diesem Vorschlag sogar ein beifälliges Nicken bei der
CDU – so habe ich es zumindest wahrgenommen – zu beobachten war.
Offenbar meinen Sie, dass die im Entwurf der Verwaltungsvorschrift für den Staatsbetrieb SLUB vorgesehene Gemeinnützigkeit der Einrichtung hier ausreichend sei. Dem ist aber nicht so. Eine untergesetzliche und rein verwaltungsinterne Bestimmung, die noch dazu einen rein steuerlichen Sachverhalt betrifft, wird man kaum gegenüber § 26 der Sächsischen Haushaltsordnung in Ansatz bringen können.
Ich frage mich, Frau Fiedler: Was hat Ihnen die SLUB eigentlich getan, dass Sie mögliche Risiken in dem für die Bibliothek so wichtigen digitalen Bereich, die Sie mit wenigen Worten merklich abmildern könnten, einfach ignorieren? Dabei wäre das eine erheblich bessere Reaktion auf das Vorbringen der Sachverständigen in der Anhörung gewesen, als ein Pflichtexemplarrecht im Entwurfsstadium hier wie ein Feigenblatt vorzulegen, nur um sagen zu können, dass man insoweit auf die Anhörung eingehe, weil dort die zeitgleiche Regelung der Materie gefordert wurde. Stimmt! – aber nicht als Teil des Pressegesetzes. Selbst hierbei haben Sie nur halb hingehört.
Damit möchte ich ein Resümee aus der Sicht unserer Fraktion ziehen: Fast alle Sachverständigen haben in der Anhörung am 11. November 2013 zugebilligt, dass Änderungen im Haushaltsrecht, bei der kaufmännischen Buchführung und bei der weiteren Einführung des neuen Steuerungsmodells – das alles ziehen wir nicht in Zweifel – auch in einer Anstalt des öffentlichen Rechts realisiert werden können. Darum haben wir auch einen Änderungsantrag eingebracht, der sich explizit auf das bisherige Gesetz bezieht, weil wir die als alternativlos behauptete Errichtung eines Staatsbetriebs nicht für alternativlos halten.
Im Gegenteil: Die Schaffung eines Staatsbetriebs halten wir für sehr risikobehaftet; übrigens auch für die Beschäftigten der SLUB, die durch den Personalrat ihre Vorbehalte und Befürchtungen artikuliert haben, dass eine nachteilige Flexibilisierung ihrer Arbeits- und Tarifbedingungen einsetzt. Diese Bedenken muss man sehr ernst nehmen, zumal der Personalrat im Unterschied zum SIB oder der SKD nicht im künftigen Verwaltungsrat vertreten sein wird.
Damit komme ich zur Schlussbewertung. Die Änderung der Rechtsformen von sächsischen Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen gehört mittlerweile zum Alltag der CDU/FDP-Politik, wenn man nur an die Landesbühnen Sachsen und den Staatsbetrieb Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten denkt. Diese stets mit betriebswirtschaftlicher Logik begründeten Veränderungen beweisen, dass die sächsische Kulturpolitik – sie sitzen sehr nah beieinander – leider immer mehr unter die Kuratel von Finanzminister Unland gerät.
Wie heißt es so treffend in § 26 der Sächsischen Haushaltsordnung – Frau Fiedler, ich weiß nicht, ob Sie sich diesen Paragrafen schon einmal angeschaut haben – im Abschnitt „Staatsbetriebe, Sondervermögen, Zuwen
dungsempfänger“: „Das Nähere regelt das Staatsministerium der Finanzen.“ Herr Unland kennt sicherlich diesen Schlüsselsatz.
Der vorliegende Gesetzentwurf führt genau in diese Sackgasse und entzieht darüber hinaus die wichtigste Bibliothek des Freistaates weitgehend dem Einfluss des Parlaments. Diese bedenkliche Entwicklung beschrieb ein Sachverständiger in der Anhörung mit der griffigen Formulierung: „Eine Bibliothek ist aber keine Brauerei.“ Die Fraktion DIE LINKE sieht das genauso und lehnt daher den vorliegenden Gesetzentwurf konsequent ab.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ja, ich hatte ja leider keine Gelegenheit, Herrn Mackenroth eine Frage zu stellen. Er hat das Prinzip der Camouflage, wie ich es in meiner Rede charakterisiert habe, eisern durchgehalten.
Ich will, was die Einschränkungsmöglichkeiten der TU Dresden betrifft, einmal aus der Stellungnahme des Rektors der TU Dresden an die Staatsministerin vom 18. April 2013 zitieren. Er hat uns dort drei Punkte mitgeteilt: „Die Schaffung eines Staatsbetriebes wird erstens in dem Gesetzentwurf praktisch als alternativlos dargestellt. Es sollte überprüft werden, ob in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt öffentlichen Rechts die gewünschten Flexibilisierungen nicht genauso gut oder sogar besser verwirklicht werden können. Zweitens,“ – und jetzt kommt es –, „der Gesetzentwurf drängt in ganz erheblichem und aus unserer Sicht unnötigem Maße die Mitwirkungsmöglichkeiten der TU Dresden in der SLUB zurück. Drittens, die erhebliche Verschlankung der gesetzlichen Regelung, die mit einer Ausweitung der Regelungen im Wege der Verwaltungsvorschrift einhergeht, schafft aus unserer Sicht Misstrauen in den Fortbestand der getroffenen Regelung.“ – Das äußerte der Rektor der TU Dresden.
Danke.
Wie in meiner Rede schon erwähnt, gibt es nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE und entgegen dem seinerzeit vielfach zitierten
Landtagsbeschluss, auf den sich der vorliegende Gesetzentwurf der Staatsregierung stützt, keinerlei grundlegenden Änderungsbedarf an der bisher erfolgreich praktizierten Tätigkeit der SLUB in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts, ganz im Gegenteil. Demzufolge lehnen wir auch die vorgesehene Komplettnovellierung ab.
Vielmehr bedarf es aus unserer Sicht in der jetzigen Situation einer deutlichen gesetzlichen Klarstellung. Wir haben in der Debatte wieder gemerkt, wie das Ping-PongSpiel betrieben wird. Rechtsformänderung ja oder nein? Es geht uns um die Rechtsformbestimmung für die SLUB als rechtsfähige Landesanstalt, die ihre gesetzlichen Aufgaben im Rahmen eines auf gesetzlicher Grundlage gewährten Selbstverwaltungsrechtes wahrnimmt, was deren unabhängige und eigenverantwortliche duale Aufgabenerfüllung als Landesbibliothek des Freistaates Sachsen und Universitätsbibliothek der TU Dresden für die Zukunft garantiert.
Darüber hinaus soll die mit Artikel 2 des Gesetzentwurfes – durch die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP im Wege eines, ich habe das vorhin schon kritisiert, vollkommen übereilten Änderungsantrags und ohne vorherige erneute Anhörung im fachlich zuständigen Landtagsausschuss sowie der betroffenen Einrichtungen – betriebene Sache wie auch rechtlich verkürzte Regelung einer Ablieferungspflicht von Publikationen durch eine Änderung im sächsischen Gesetz über die Presse ersatzlos gestrichen werden.
Ich kann aus Zeitgründen nur zu einer Änderung etwas sagen. Mit der von der Antragstellerin beabsichtigten Änderung der zentralen Gesetzesmaterie in Artikel 1 des Gesetzentwurfs ist eine Neubestimmung des derzeit vorliegenden Gesetzestitels erforderlich. Da nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE keine Neufassung des derzeit geltenden Gesetzes, sondern lediglich eine deutliche Nachjustierung und Klarstellung erforderlich ist, kann der Gesetzestitel nur die Bezeichnung „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB)“ tragen.
Ansonsten verweise ich auf die ausführliche Begründung, die Sie sicherlich ab Seite 3 nachgelesen haben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst ein kleines Lob an Frau Fiedler, dass sie heute an den 200. Geburtstag von Georg Büchner und das erste Sozialdrama in der deutschen Literaturgeschichte erinnert hat. Das Lob hätte ich gern noch ausgeweitet, aber das wäre vielleicht zu viel verlangt gewesen; denn Sie haben nicht daran erinnert, dass er als Verfasser des berühmten Slogans im „Hessischen Landboten“ „Friede den Hütten, Krieg den Palästen!“ als steckbrieflich gesuchter Revolutionär galt. Aber okay, man kann nicht alles haben.
Weniger freundlich fällt mein Lob aus, wenn ich mir die Regierungsbank ansehe. Zumindest Frau Kurth hat es geschafft, als eine der drei zuständigen Minister der Debatte zu folgen. Aber es ist schon ein Armutszeugnis, obwohl es bei CDU und FDP offensichtlich ein ganz wichtiges Thema sein soll, wie es beide Vorredner gerade erläutert haben. Natürlich ist es erfreulich, dass nach der JeKi-Debatte in diesem Hohen Haus zum zweiten Mal das Thema kulturelle Bildung auf der Tagesordnung steht. Es ist inzwischen auch ein Gemeinplatz – wir haben es soeben gehört –, dass Lebenschancen von Kindern und Jugendlichen nicht nur von ihrem Bildungsniveau, sondern auch von ihrer kulturellen Prägung abhängen.
Aber gerade bei diesem Thema trifft auch eine Warnung von Friedrich Dieckmann zu, der in seinem Referat auf der Tagung „Zukunftsperspektiven der kulturellen Bildung“ am 4. November 2011 in Dresden, die gemeinsam vom Sächsischen Kultursenat und der Sächsischen Landeszentrale für Politische Bildung ausgerichtet wurde, treffend und gewohnt geistreich formulierte: „Um die Wunden der Realität zu verdecken, neigen politische Parteien zu rhetorischem Überschwang.“
Die beiden Vorredner der Koalition haben genau das gerade praktiziert. Denn damit stellt sich schon die Frage, wie ernst es Schwarz-Gelb in den mehr als vier Jahren
Regierungszeit jenseits von politischer Selbstbeweihräucherung und wolkigen Bekenntnissen mit diesem Thema wirklich ist. In der herzlos hingeschluderten Antwort auf die Große Anfrage findet sich die kecke Behauptung, dass sich CDU und FDP bereits im Koalitionsvertrag darauf verständigt hätten, kulturelle Bildung von Kindern und Jugendlichen auszubauen und dazu die Kultureinrichtungen des Freistaates stärker einzubeziehen.
Herr Zastrow, Herr Flath – den ich nicht im Saal sehe –, Frau Fiedler und Herr Tippelt, ich weiß nicht, wie genau Sie sich in Ihrem Koalitionsvertrag auskennen. Wenn Sie mir die besagte Formulierung in diesem Papier zeigen, spendiere ich Ihnen einen kostenlosen Vorstellungsbesuch im Theater der Jungen Welt, das in meinem Wahlkreis im Leipziger Westen liegt.
Aber das Thema ist unserer Fraktion viel zu wichtig, um es ins Lächerliche zu ziehen. Die kulturelle Bildung brennt uns förmlich auf den Nägeln. Es gibt jenseits der Antworten und des Zahlenmaterials der Staatsregierung auf die Große Anfrage im Freistaat viele offene Fragen und Defizite in diesem Bereich, die wir heute thematisieren sollten. Das will ich gleich tun, ohne langatmige Begriffsdebatten zu führen.
Unser Verständnis der kulturellen Bildung haben wir im vorliegenden Entschließungsantrag präzise beschrieben. Oft steckt der Teufel gerade auch bei diesem Thema im Detail, wenn ich noch einmal auf die bereits von Herrn Tippelt erwähnte JeKi-Diskussion im April erinnern darf. Das Projekt mit dem ambitionierten Namen erfasst bekanntlich maximal 3 % der potenziellen Adressaten und absorbiert zugleich das Gros derjenigen Mittel, die im aktuellen Doppelhaushalt für die kulturelle Bildung eingestellt sind. Aber vielleicht der Reihe nach.
In den letzten Wochen haben sich in Vorbereitung auf die heutige Diskussion erfreulicherweise eine Reihe wichtiger Akteurinnen und Akteure in der kulturellen Bildung zu Wort gemeldet und ihren Sachverstand eingebracht. Das war auch dringend notwendig, denn die Antworten auf die Große Anfrage wurden ohne eine zielgerichtete Zusammenarbeit mit den freien Trägern erarbeitet und tragen daher in vielen Teilen den Charakter der Zufälligkeit.
Bevor ich aber zum Beispiel auf die Ergebnisse des Fachgesprächs mit den Landeskulturverbänden am 17. September näher eingehe, will ich zunächst einen anderen gewichtigen und politisch völlig unverdächtigen Kronzeugen ins Feld führen: den Sächsischen Kultursenat. Es war sehr verdienstvoll, dass der Kultursenat seinen Fünften Bericht im November 2012 unter der Überschrift „Was PISA nicht gemessen hat!“ der Situation der kulturellen Bildung in Sachsen widmete. Er tat das nach Aussage seines damaligen Präsidenten Dr. Jürgen Uwe Ohlau vor allem deshalb, weil bei diesem Thema „… dringender Handlungsbedarf auf vielen Ebenen besteht“. Sein Optimismus war allerdings gedämpft. „Die derzeitige politische Ausgangslage“, so Herr Ohlau,
„macht uns leider wenig Hoffnung, dass in absehbarer Zeit wesentliche Verbesserungen eintreten werden.“
Mit seinen Befürchtungen hat Herr Dr. Ohlau leider recht behalten. Von den insgesamt neun Forderungen des Kultursenats für eine Optimierung der Strukturen der kulturellen Bildung in Sachsen sind bis heute nahezu alle unverändert aktuell geblieben. Es ist hier nicht der Ort, alle Punkte komplett aufzuzählen. Die wichtigsten Handlungsfelder, wie sie nicht nur vom Kultursenat, sondern auch den Landeskulturverbänden und von vielen anderen Fachleuten, von denen zum Teil heute einige zu Gast sind, im Bereich der kulturellen Bildung nicht erst seit heute benannt werden, möchte ich an dieser Stelle nennen und es aus gegebenem Anlass etwas pointiert zuspitzen.
Erstens. Wir brauchen zwingend eine koordinierte Verdichtung der Bildungs- und Kulturlandschaft in Sachsen. Die kulturelle Bildung muss endlich von den drei zuständigen Ministerien SMS, SMK und SMWK als eine ressortübergreifende Querschnittsaufgabe begriffen
werden. Die Abstimmung und die Vernetzung der drei Handlungsfelder Jugend, Kultur und Bildung funktioniert in Sachsen leider kaum. Das liegt im Wesentlichen daran, dass die Interministerielle Arbeitsgruppe – IMAG – kulturelle Kinder- und Jugendbildung ihre Funktion mitnichten erfüllt. Es ist doch eine Bankrotterklärung der Staatsregierung, wenn es in der Großen Anfrage auf Seite 66 heißt: „Die IMAG verfügt über keine finanziellen Mittel. Die personellen Ressourcen innerhalb der IMAG sind begrenzt.“ Die IMAG muss endlich aus ihrem Dornröschenschlaf aufwachen und darüber hinaus personell hochkarätiger besetzt werden.
Zweitens. Das nächste und damit eng verbundene Kernproblem ist mit einem Satz benannt: Kulturelle Bildung muss integraler Bestandteil des gesamten Bildungsprozesses sein. Ins Zentrum der kulturellen Bildung gehört die Schule mit ihren einmaligen Möglichkeiten, wirklich alle Kinder und Jugendlichen zu erreichen. Wir brauchen aber nicht etwas mehr Kultur an der Schule als philanthropisches Feigenblatt, sondern wir brauchen echte Schulkultur, aus der im besten Fall – wie in Hoyerswerda – eine Kulturschule erwächst. Die Dominanz der sogenannten MINT-Fächer und damit die Ausrichtung der Schule auf die dezidierte Erziehung auf den homo oeconomicus muss aufgebrochen werden.
Wir brauchen einen Kunst- und Musikunterricht jenseits der Alibifunktion, um Herzensbildung im besten Sinne des Wortes zu ermöglichen. Dazu ist aber mehr qualifiziertes Personal nötig. Außerdem muss die Zusammenarbeit zwischen der Schule und den außerschulischen Partnern der kulturellen Bildung dringend verbessert werden.
Drittens. Das Fehlen einer Strategie und Vision für das Kulturland Sachsen trifft den Bereich der kulturellen Bildung besonders hart. Handlungsbedarf und Handlungsrahmen müssen durch die Staatsregierung klar formuliert werden. Der permanente Verweis auf den dezentralen
Ansatz ist ein Ausdruck von Konzeptionslosigkeit. Die kulturelle Bildung darf nicht kommunalisiert werden.
Viertens. Wir müssen weg von zeitlich befristeten Modellprojekten, hin zur Verstetigung erfolgreicher Projekte mit einer verlässlichen Forderung ohne Zwang zur permanenten Innovation. Wenn neue Kinder in die Einrichtung kommen, muss man deswegen noch lange nicht erfolgreiche Projekte ändern. Punktuelle Förderprogramme reichen nicht aus, um eine Entwicklung zu strukturieren. Projekten über ein oder zwei Jahre Laufzeit wohnt keine strukturelle Nachhaltigkeit inne.
Fünftens. Noch ein Wort zu den Rahmenbedingungen in der kulturellen Bildung, die für viele Akteurinnen und Akteure in mehrfacher Hinsicht unbefriedigend und leider auch von meinen beiden Vorrednern nicht angesprochen worden sind. Die Evaluation der durch das SMWK institutionell geförderten Kultureinrichtungen und Verbände hat es im Jahr 2010 offiziell an den Tag gebracht: Die Strukturen sind sehr fragil, weil Selbstausbeutung, Arbeitsüberlastung, unterdurchschnittliche Entlohnung, mangelnde Aufstiegschancen und chronische Unterfinanzierung an der Tagesordnung sind. Die Fraktion DIE LINKE fordert daher langfristig eine angemessene finanzielle Förderung dieser Strukturen, damit es nicht zum unbeabsichtigten Wegbrechen ganzer kultureller Leistungsbereiche kommt, wie es im Evaluationsbericht zu Recht heißt.
Viele weitere Handlungsfelder wären noch aufzuzählen. Deshalb gibt es von unserer Fraktion noch einen zweiten Diskussionsbeitrag von Frau Klepsch sowie den besagten Entschließungsantrag, der Ihnen vorliegt. Der entsprechenden Abstimmung will ich nicht vorgreifen.
Als Resümee kann aber schon an dieser Stelle festgehalten werden: Wenn kulturelle Bildung in Sachsen künftig einen besseren Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, leisten und wenn sie mehr Zugänge zu Kunst und Kultur ermöglichen soll, dann bedarf es eines verlässlichen finanziellen Rahmens, funktionierender Strukturen und einer tatsächlichen Zusammenarbeit zwischen allen relevanten Akteurinnen und Akteuren. Die politische Verantwortung dafür liegt ganz in den Händen der Staatsregierung. Es wird Zeit, dass endlich gehandelt wird.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kinder haben ein Recht auf Kunst und Spiel, heißt es
programmatisch im Artikel 31 der im November 1989 verabschiedeten UN-Kinderrechtskonvention.
Diese Formulierung wurde nicht von ungefähr gewählt, denn es gibt kaum einen besseren Weg, Kindern so wichtige Kompetenzen wie Kreativität, Teamfähigkeit und Toleranz über gemeinsames Musizieren, Theaterspielen, Tanzen, Schreiben, Malen und Gestalten zu vermitteln. Kultur und kulturelle Bildung sind aber nicht nur dafür wichtig, sie machen das Leben einfach schöner; denn Kinder sind neugierig und die Kultur bietet so vieles, was spielerisch entdeckt werden kann. Insofern ist jeder Ansatz zu begrüßen, der Kinder auf neuen Wegen an die Musik heranführt.
Vor circa zehn Jahren wurde dafür in NordrheinWestfalen das Projekt „Jedem Kind ein Instrument“ aus der Taufe gehoben, das dann im Jahre 2007 mit aktiver Unterstützung der CDU-geführten Landesregierung ein eigenständiges Fundament erhielt. Der selbsternannte Arbeiterführer Jürgen Rüttgers war seinerzeit vom mitreißenden Auftritt des Simón Bolivar Youth Orchestra of Venezuela und dem ihm zugrunde liegenden musikpädagogischen System so begeistert, dass er „JeKi“ als Kooperationsprojekt für die Bewerbung zur Kulturhauptstadt „RUHR.2010“ entwickeln ließ. Immerhin: Die nordrheinwestfälische CDU war sich vor sechs Jahren nicht zu schade, indirekt vom unlängst verstorbenen Hugo Chavez zu lernen.
Von Caracas über Bochum sprang der musikrevolutionäre Funke zwei Jahre später auch nach Dresden über. Befördert wurde dieser Funkenflug durch die verdienstvolle Forschungsarbeit des leider ebenfalls schon verstorbenen Frankfurter Musikpädagogen Hans Günther Bastian. Dieser hatte den segensreichen Einfluss des Musizierens auf die Konzentrationsfähigkeit und Kreativität, die soziale Begabung und Anerkennung, die Intelligenz und Ausgeglichenheit der beobachteten Kinder – bekannt wurden diese Erkenntnisse unter dem etwas verkürzenden Motto „Musik macht schlau“ – bereits Ende der Neunzigerjahre nachgewiesen.
Im Gefolge dieser verdienstvollen Pionierarbeit jagten sich nach der Jahrtausendwende die musikpädagogischen Fachkongresse. So führten lokale Initiativen Kinder an Rhythmik, an Bach, an die Neue Musik und an die Konzertsäle heran, als sollten jetzt alle bildungspolitischen Versäumnisse der Vergangenheit auf einmal nur noch mit Sang und Klang wieder gut konzertiert werden.
In Sachsen startete „JeKi“ – wir haben es schon gehört – im Schuljahr 2009/2010 mit 1 123 Kindern an
38 Grundschulen. Damit waren laut Berechnung des nun vorliegenden Evaluationsberichts circa 1,3 % aller sächsischen Grundschulkinder erfasst. Selbst wenn ich jetzt großzügig die im Schuljahr 2012/2103 beteiligten Kinder in „JeKi I“ und „JeKi II“ zusammenzähle, dann ergibt das eine Gesamtzahl von exakt 1 925 Kindern und ich komme
bei 60 000 Kindern beider Jahrgänge auf eine Beteiligung von circa 3 %.
Das ist für den im Titel erklärten programmatischen Anspruch „Jedem Kind ein Instrument“ deutlich zu wenig – ohne von Etikettenschwindel sprechen zu wollen.
Zum Vergleich eine andere Zahl: Das Projekt „SINGT EUCH EIN!“ der Musikschule Leipzig ermöglicht ebenfalls einen niedrigschwelligen Einstieg, ist wesentlich kostengünstiger und erreicht im aktuellen Schuljahr 2012/2013 mit 1 890 Kindern deutlich mehr als 10 % aller Grundschülerinnen und Grundschüler der Messestadt. Obwohl die teilnehmenden Kinder nachweislich durch dieses Projekt ihren Tonumfang vergrößern und damit zu ihrer physiologischen Stimmheimat zurückgeführt werden konnten, wurde und wird „SINGT EUCH EIN!“ seitens der Landesregierung nicht für förderfähig gehalten.
Gerade auch die „JeKi“-Evaluation hat übrigens dem Singen zu Recht eine besondere Bedeutung beigemessen.
Ich könnte noch andere für unsere Fraktion kritische Punkte des „JeKi“-Projektes benennen, wenn ich allein an die erhebliche Kürzung der Mittel im aktuellen Doppelhaushalt für die kulturelle Bildung und die damit verbundene Fokussierung der übrig gebliebenen 850 000 Euro auf das Leuchtturmprojekt „JeKi“ denke.
Und noch ein strategisches, mit „JeKi“ untrennbar verknüpftes Dilemma ist völlig ungelöst, Frau Fiedler und Herr Tippelt: Laut Bekunden der Antragsteller sowie der Evaluierungskommission soll „JeKi“ in ein pädagogisches Gesamtkonzept eingebunden sein. Wie ist aber gewährleistet, dass Kinder nach „JeKi I“ und „JeKi II“ bei weiter anhaltendem musikalischem Interesse – Sie haben es beide erwähnt – auch einen Musikschulplatz bekommen?
Angesichts einer derzeitigen Warteliste von mehreren Tausend Kindern an den sächsischen Musikschulen ist es sehr ambivalent, musikhungrigen Kindern Appetit zu machen und sie dann im Regen stehen zu lassen. „JeKi“ muss mit einer Konzeption einhergehen, die wesentlich mehr auf Nachhaltigkeit angelegt ist. Da wir bei diesem wichtigen Gegenstand heute gutwillig sind, interpretieren wir den vorliegenden Koalitionsantrag in diesem Sinne und werden ihm trotz seines partiellen Schaufenstercharakters zustimmen.
Ich komme zum Schluss. „JeKi“ ist zweifellos ein Schritt in die richtige Richtung. Den Kernaussagen der Evaluation und den zehn Thesen zu „JeKi“ stimmt die Linksfraktion völlig zu. Insbesondere erkennen wir an, dass durch den kostenlosen bzw. gebührenbefreiten „JeKi“
Unterricht besonders Kindern aus sozial benachteiligten Verhältnissen ein musikalisches Bildungsangebot unterbreitet wird, das sonst nicht vorhanden wäre.
Insofern möchte ich an dieser Stelle – ich glaube, das ist auch fraktionsübergreifend angemessen – all denjenigen, insbesondere den beteiligten Musikpädagoginnen und -pädagogen sowie Grundschullehrerinnen und -lehrern,
danken, die sich bislang für das „JeKi“-Projekt engagiert haben.
Mein spezieller Dank gilt der profunden Evaluierung des Projektes durch die erwähnte Leipziger Musikwissenschaftlerin Frau Prof. Dr. Ines Mainz, durch deren Arbeit sicher nicht nur ich viel Neues erfahren durfte. Im Resümee ihres Evaluationsberichtes stellte die Autorin mit Blick auf „JeKi“ fest: „Wenn Musikschule und Schule hier gemeinsame Wege gehen, Erfahrungen und Reflexionen sich verbinden, kann auch die außerordentliche erzieherische Dimension ihre Wirkung entfalten und verantwortungsbewusste und vernunftbegabte Persönlichkeiten entwickeln, die einmal auch unsere Zukunft gestalten werden.“
Mit diesem optimistischen Ausblick danke ich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach der Debatte über den Bibliotheksgesetzentwurf der GRÜNEN am 12. April 2012 und der Diskussion um die Änderung der Rechtsform der SLUB am 30. Januar 2013 beraten wir heute zum dritten Mal innerhalb eines Jahres im Landtag über prinzipielle Fragen der Entwicklung des sächsischen Bibliothekswesens. Das ist gut, zumal die Debatte heute – auf diese Duplizität hat Kollege Mann hingewiesen – mit zwei aktuellen Ereignissen zum Thema „Bibliothek und Buch“ zusammenfällt:
Vor wenigen Minuten ist im Gewandhaus zu Leipzig die Buchmesse eröffnet worden. Seit Montag – auch das hat Herr Mann richtigerweise gesagt – führt in Leipzig unter dem Motto „Wissenswelten neu gestalten“ der Dachverband der Deutschen Bibliotheksverbände seinen fünften Kongress durch – mit 3 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern immerhin europaweit der größte seiner Art.
Damit bin ich schon beim eigentlichen Thema und dem vorliegenden Antrag. Der Freistaat verfügt unstrittig über ein gutes Bibliotheksnetz mit diversen Leuchttürmen, die in der wichtigsten Rankingliste der deutschen Großstadtbibliotheken in den letzten Jahren regelmäßig Spitzenpositionen belegten. Darauf hat der Vorsitzende des Landesverbandes Sachsen im Deutschen Bibliotheksverband, Prof. Dr. Arend Flemming, in der bereits mehrfach zitierten Anhörung zum Entwurf der GRÜNEN für ein Sächsisches Bibliotheksgesetz am 5. Dezember 2011 hier im Landtag zu Recht verwiesen. Sachsen hat mit seinen Bibliotheken weit geöffnete Tore zur Welt des Wissens.
Wo viel Licht ist, Frau Fiedler, gibt es aber auch einigen Schatten. Auf dem Weg zu einem modernen, leistungsfähigen und kooperativen Bibliothekswesen hat Sachsen noch ein ganzes Stück zurückzulegen. Allein die Anzahl der öffentlichen Bibliotheken hat sich in den letzten 20 Jahren von über 1 400 auf knapp 500 und damit drastisch verringert. Durch den jahrelangen Konsolidierungsdruck in den sächsischen Städten und Gemeinden ist Bibliothekssterben auch in Sachsen leider traurige Realität.
Es gibt hier künftig nichts mehr zu sparen, wenn zumindest die noch vorhandenen Bibliotheken im Zeitalter der fortschreitenden Digitalisierung die viel beschworenen offenen und öffentlichen Orte bleiben sollen. Für den Rollenwandel der Bibliotheken im 21. Jahrhundert hat sich die gängige Formel „vom klassischen Wissensspeicher zum aktiven Bildungspartner“ eingebürgert. Um dieser komplexen Herausforderung wirklich gerecht werden zu können, bedürfen unsere Bibliotheken aber einer verstärkten landespolitischen Zuwendung bzw. einer Gesamtverantwortung des Freistaates, die sich naturgemäß auch finanziell ausdrücken muss.
Schaut man sich die Lage insbesondere der kleineren Bibliotheken im Freistaat an, wird der enorme landespolitische Handlungsbedarf deutlich: 79 % der sächsischen Bibliotheken haben keine Bibliothekshomepage, 75 % können keine Kataloginformationen im Netz präsentieren, 24 % können sich keinerlei Neuzugang von Medien leisten, 74 % haben eine Stellenkapazität von weniger als einer Planstelle. Folgerichtig haben 84 % der Bibliotheken weniger als 25 Stunden pro Woche geöffnet.
Die sehr unerfreulichen Zahlen ließen sich beliebig fortsetzen. Viele kleinere Bibliotheken, insbesondere im ländlichen Raum, können aus eigener Kraft weder das Geld für den dringend notwendigen Web-OPAC noch für die Einführung des RFID-Systems aufbringen. Deshalb wird in dem Antrag – das will ich an dieser Stelle betonen – die Staatsregierung zu Recht aufgefordert, eine umfassende politische Gesamtverantwortung des Freistaates für das landesweite öffentliche Bibliothekssystem wahrzunehmen, nicht zuletzt deshalb – das haben die Redner von SPD und GRÜNEN vor allem betont –, weil Bibliotheken längst wichtige Bildungsorte sind. Bildung ist bekanntlich Ländersache. Deshalb reicht auch der Verweis – Herr Gerstenberg hat das genauer ausgeführt – auf die Leistungen der Landesstelle für Bibliotheken und ihre 5,5 Planstellen nicht aus. Diese ehrenwerte und unverzichtbare Einrichtung, die man wirklich aus dem Abseits wieder auf das Spielfeld zurückholen sollte, hat leider viel zu wenige Mittel für Investitionen und Innovationen zur Verfügung. So leidet der Ausbau der Bildungsfunktion der Bibliotheken. Es ist zum Beispiel nicht hinnehmbar – Sie haben das gewissermaßen als etwas Tolles dargestellt, Frau Fiedler –, dass die Mittel für die geplante Fortentwicklung des gemeinsamen Medienkatalogs der öffentlichen Bibliotheken des Freistaates – besser bekannt als „Sachsen-OPAC“ – in Höhe von insgesamt 230 000 Euro ausschließlich aus Strukturmitteln des Kulturraumgesetzes und der einzelnen Kulturräume finanziert werden.
Hier stiehlt sich die Staatsregierung, insbesondere was Punkt 4 betrifft, aus ihrer Verantwortung.
Auch zu Punkt 5 – Leseförderung – bleibt die Staatsregierung ziemlich blass. Trotz des Erfolgs des „Buchsommers 2012“ – den wollen wir nicht kleinreden; ich will ihn ausdrücklich anerkennen und allen Akteurinnen und Akteuren danken – gibt es diesbezüglich noch erhebliche Reserven, auch weil in den letzten Jahren eine Reihe von erfolgreichen Maßnahmen im Bereich der Leseförderung zurückgefahren worden ist.