Protocol of the Session on May 16, 2013

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Thematik des Angebots und der Wahl einer zweiten Fremdsprache beschäftigt mich und mein Haus sehr, und wir sind uns der Problematik bewusst. Die Wahl der zweiten Fremdsprache ist im § 17 Abs. 3 Schulordnung Gymnasien/Abiturprüfung (SoGyA) geregelt. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung von Unterricht in einer bestimmten zweiten Fremdsprache besteht nicht.

Zum Verfahren: Die Eltern werden zweimal schriftlich über die Regelungen zur Wahl der zweiten Fremdsprache informiert – in Klassenstufe 4 im Aufnahmeformular bei der Anmeldung zum Gymnasium und in Klassenstufe 5 im Formular für die Wahl der zweiten Fremdsprache. Beide Dokumente enthalten den Hinweis auf die einschlägigen Regelungen in der Schulordnung Gymnasien/Abiturprüfung. Diese Information erfolgte auch gegenüber den Eltern der betreffenden Schüler am Gymnasium Luisenstift in Radebeul und ist aktenkundig belegt.

Übersteigt die Anzahl der Interessenten für eine Fremdsprache die vorhandene Platzkapazität, so wird zuallererst versucht, die Schüler für das Erlernen einer anderen Fremdsprache zu gewinnen. Erst wenn alle Möglichkeiten der Beratung und Umlenkung nicht zum Ziel einer Einigung führen, wird auf das Losverfahren zurückgegriffen. Das Losverfahren ist nach der Rechtsprechung ein sachgerechtes Verfahren, welches durch das ihm zugrunde liegende Zufallsprinzip eine willkürfreie Verteilung der Plätze gewährleistet und die Gleichbehandlung der Bewerbung sicherstellt.

Vielen Dank, Frau Staatsministerin Kurth. Frau Dr. Stange, Sie haben eine Nachfrage?

Ja, ich habe die Nachfrage, da die zweite Frage nicht beantwortet wurde: In wie vielen Gymnasien und Mittelschulen wurde für das kommende Schuljahr dieses Losverfahren zur Fremdsprachenwahl in Klasse 5 angewandt?

Das stimmt, sagt Frau Staatsministerin Kurth, und wird das jetzt sofort nachholen.

Ja, das ist richtig. Die Antwort habe ich noch nicht gegeben. Die Anwendung des Losverfahrens an Gymnasien und Mittelschulen im Zusammenhang mit der Wahl der zweiten Fremdsprache in Klassenstufe 5 wird statistisch bei uns nicht erfasst.

(Heiterkeit bei den GRÜNEN – Zuruf: Das ist ja nicht zu fassen!)

Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Frage Nr. 7 der Drucksache. Herr Abg. Jurk, bitte stellen Sie Ihre Fragen.

Jetzt hat mal ein anderer Gelegenheit zu antworten außer der Kultusministerin. Mir geht es um eine Autarkieverordnung.

Das Bundesland Baden-Württemberg hat im Rahmen einer Autarkieverordnung und auf der Grundlage des Abfallwirtschaftsplanes die Verpflichtung festgeschrieben, dass Müll aus Baden-Württemberg in Abfallverbrennungsanlagen in Baden-Württemberg zu entsorgen ist. Nach Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die Europäische Kommission am 27. Februar 2012 hat das Land Baden-Württemberg eine entsprechende Änderung der Autarkieverordnung vorgenommen. Gegenstand der Autarkieverordnung des Landes Baden-Württemberg ist damit weiterhin eine auf Abfallentsorgungsanlagen in Baden-Württemberg bezogene Benutzungspflicht, insbesondere auf die Entsorgung gemischter Siedlungsabfälle in Verbrennungsanlagen.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Mit welchem Ergebnis hat der Freistaat Sachsen den Erlass einer Autarkieverordnung für Sachsen geprüft, um damit unter anderem auch die Auslastung der thermischen Abfallbehandlungsanlage T. A. Lauta im Versorgungsgebiet des Regionalen Abfallverbandes OberlausitzNiederschlesien (RAVON) mit heimischem Abfall zu erhöhen?

2. Wann beabsichtigt der Freistaat Sachsen, eine Autarkieverordnung nach dem Vorbild des Landes BadenWürttemberg zu erlassen?

Vielen Dank, Herr Jurk. Herr Staatsminister Kupfer, Sie beantworten bitte die Fragen des Herrn Abgeordneten.

Herr Präsident! Verehrte Abgeordnete! Ich möchte die Fragen 1 und 2 wie folgt beantworten:

Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft beabsichtigte bereits im Jahr 2000 im Abfallwirtschaftsplan eine Verbindlichkeitserklärung

analog zu der in Baden-Württemberg gestalteten Autarkieregelung. Das wurde damals von der kommunalen Seite als zu starker Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung gewertet. Daher hat das SMUL ein derartiges Verfahren nicht weiter verfolgt. Sollten die kommunalen Auftragsträger zu einer neuen gemeinsamen Position hinsichtlich der Autarkieregelung kommen, wird das SMUL dieses Thema erneut aufgreifen.

Es ist mir bekannt, dass Landrat Harig als Verbandsvorsitzender des RAVON Ihnen einen Brief geschrieben und die Argumentation vorgetragen hat, die für eine Autarkieverordnung spricht. Haben bereits Gespräche stattgefunden, um die kommunale Ebene,

wenn sie jetzt den Wunsch hat, vielleicht dort mitzunehmen?

Ich habe dem Landrat Harig in ähnlichem Tenor geantwortet, wie ich Ihnen das jetzt gerade vorgetragen habe. Wenn die kommunale Ebene dieses aufgreift und dort eine einheitliche Meinung zustande kommt, bin ich gern bereit, das auch wieder auf die Tagesordnung zu nehmen und zu unterstützen.

Das heißt, eine einheitliche Regelung kommt dann zustande, wenn alle Abfallzweckverbände einer solchen Regelung zustimmen würden?

Im Jahr 2000 gab es eine große Mehrheit der kommunalen Ebene, die diese Autarkieregelung abgelehnt hat.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Gestatten Sie noch eine Nachfrage von Herrn Abg. Lichdi?

Ja.

Vielen Dank, Herr Präsident! Vielen Dank, Herr Staatsminister! Darf ich aus Ihrer Antwort entnehmen, dass die Staatsregierung nicht mehr an der Rechtsauffassung festhält, die sie im Jahre 2006 zu dieser Frage eingenommen hat, als meine Fraktion einen entsprechenden Antrag hier im Landtag eingebracht hat?

Ich kann Ihnen jetzt keine Auskunft geben, weil mir nicht gegenwärtig ist, was Sie im Jahre 2006 hier im Plenum vorgetragen haben.

Wir haben im Jahr 2006 beantragt, dass eine Autarkieverordnung stattfindet.

Herr Lichdi, wir stellen hier Fragen.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Frau Abg. Jähnigen, Sie haben jetzt die Möglichkeit, die Frage Nr. 4 der Drucksache zu stellen.

Es geht um die Übernahme des Tarifergebnisses für die Beamtinnen und Beam

ten/Richterinnen und Richter im Freistaat Sachsen.

In der Plenarsitzung des Landtages am 17.04.2013 sprachen sich alle demokratischen Fraktionen des Landtages für eine baldige Übernahme der Tarifeinigung für die Beamtinnen und Beamten Sachsens aus.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wann und mit welchem Geltungsbeginn wird die Staatsregierung dem Landtag einen Gesetzentwurf zur Übernahme der Tarifeinigung für die sächsischen Beamtinnen und Beamten vorlegen?

2. Hat die Staatsregierung Modifikationen zur Tarifeinigung vorgesehen und wenn ja: welche?

Vielen Dank, Frau Jähnigen. Es antwortet der Staatsminister der Finanzen, Herr Prof. Unland.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Jähnigen, ich möchte Ihre beiden Fragen zusammenfassend beantworten.

Wie sich in der Diskussion im Landtag am 17. April 2013 gezeigt hat, geht der Entscheidung zur Übernahme des am 9. März 2013 erzielten Tarifergebnisses auf die Beamten und Richter im Freistaat Sachsen ein intensiver politischer Abwägungsprozess voraus. In der Vergangenheit dienten die Tarifergebnisse für die Beschäftigten der Länder auch als Orientierungsmaßstab für die Anpassung der Besoldung und Versorgungsbezüge.

Die mit einer inhalts- und zeitgleichen Übernahme entstehenden haushalterischen Belastungen gegenüber dem Jahr 2012 stellen sich wie folgt dar: Für das Jahr 2013 circa 49 Millionen Euro, für das Jahr 2014 circa

105,3 Millionen Euro. Das heißt insgesamt circa

154,3 Millionen Euro. Die damit verbundenen haushalterischen Belastungen müssen mit Blick auf die vorherrschenden Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel die prognostizierte langfristige Einnahmeentwicklung im Freistaat Sachsen, genau geprüft werden.

Auch in den anderen Bundesländern zeichnet sich ein heterogenes Bild ab. Die Bandbreite reicht von einer zeit- und inhaltsgleichen Übernahme, zum Beispiel in Bayern und in Hamburg, über diverse zeitliche Verzögerungen, zum Beispiel in Sachsen-Anhalt und Thüringen, bis hin zum Ausfall von einer Erhöhung für bestimmte Besoldungsgruppen, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen und Bremen.

Im Hinblick auf die Komplexität und die damit verbundene gleichzeitige Bedeutung für die Beamten und Richter im Freistaat Sachsen dauert der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Staatsregierung noch an.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Frau Jähnigen, Ihre Fragen sind beantwortet? – Bitte, Sie können die Nachfragen stellen.

Wie lange wird der Meinungsbildungsprozess denn noch andauern?

Das kann ich Ihnen leider zurzeit noch nicht sagen.

Bitte.

Wann wird die Staatsregierung dem Landtag die nun schon so lange angekündigte Dienstrechtsreform vorlegen?

Auch das kann ich Ihnen zurzeit noch nicht beantworten.

Vielen Dank, Herr Staatsminister.