Mir geht es um die Höhergruppierungen zum 1. August 2013 – Schreiben der Staatsministerin für Kultus an die Lehrerinnen und Lehrer der Grundschulen im Freistaat Sachsen.
Mit Schreiben vom 29. April 2013 an die Lehrerinnen und Lehrer der Grundschulen im Freistaat Sachsen hat die Staatsministerin für Kultus, Brunhild Kurth, zur Eingruppierung von Grundschullehrern informiert, dass sich „auf Initiative des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus der Sächsische Landtag im Vorjahr dieses Problems erneut angenommen“ hat. Es heißt weiterhin: „Der Sächsische Landtag hat deshalb beschlossen, zum 1. August 2013 die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Höhergruppierung des vorerwähnten Personenkreises nach Entgeltgruppe 11 TV-L zu schaffen.“ und „Da Vorsorge getroffen wurde, dass alle Höhergruppierungsbewerber, die augenblicklich in der Entgeltgruppe 10 TV-L eingruppiert sind, zu Schuljahresbeginn tariflich höhergestuft werden können, ist hierzu die Durchführung eines Beurteilungs- und Auswahlverfahrens nicht erforderlich.“
1. Wann werden Lehrerinnen und Lehrer, die derzeit in der Entgeltgruppe 9 TV-L beschäftigt sind, höhergestuft?
2. In welcher Form soll die „materielle Anerkennung der erbrachten Leistungen und wachsenden Anforderungen an den Lehrerberuf“ (Auszug aus dem Schreiben der Kultusministerin vom 29. April 2013) für die derzeit in der Entgeltgruppe 9 TV-L beschäftigten Lehrerinnen und Lehrer erfolgen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Jurk! Ich möchte zusammenfassend auf beide Fragen antworten. Die aufgeworfene Frage nach dem Zeitpunkt möglicher Höherstufung von Grundschullehrerinnen und Grundschullehrern mit der Entgeltgruppe 9 TV-L lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beantworten.
Die aktuellen Bestimmungen und einschlägigen Regelungen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder zur Eingruppierung von Lehrkräften ohne vollwertige Lehrerbildungsabschlüsse sehen eine Höhergruppierung dieser Beschäftigtengruppe nicht vor.
Wie im zitierten Mitarbeiterbrief ausgeführt, kommen deshalb nur denjenigen Lehrerinnen und Lehrern im Primarbereich, die augenblicklich in die Entgeltgruppe 10 TV-L eingruppiert sind, die vom Sächsischen Landtag beschlossenen Änderungen im Grundschulkapitel zugute. Sie werden zum 1. August 2013 in die Entgeltgruppe 11 TV-L höhergruppiert. Ich habe jedoch in einem Gespräch mit der Landesvorsitzenden der GEW Sachsen, Frau Dr. Gerold, am 26.02.2013 zugesagt, untersuchen zu lassen. Das geschieht derzeit.
Wie weit die Berufsbildungsabschlüsse einzelner Lehrkräfte mit der Entgeltgruppe 9 TV-L, die bereits seit vier Jahren im Landesschuldienst tätig sind und arbeitgeberseitige Qualifizierungsangebote genutzt haben, einer fachlichen Neubewertung zu unterziehen sind, falls sich die bisherige behördliche Bewertungspraxis als überholt erweisen sollte, werden wir in jedem Einzelfall eine mögliche eingruppierungsrechtliche Gleichstellung der betroffenen Lehrerinnen und Lehrer mit einer sogenannten Erfüllerlehrkraft prüfen.
Nach Abschluss dieses Prozesses wird das Sächsische Staatsministerium für Kultus die Beschäftigten und deren Interessenvertretung über mögliche Änderungen der bisherigen Vorgehensweise bei der Lehrereingruppierung unterrichten.
Ich möchte gern nachfragen. Wenn man solche erheblichen Probleme sieht und hier solche Differenzierungen zwischen Entgeltgruppe 9 und 11 vornimmt, ist es dann zu verantworten, dass Lehrkräfte mit der Entgeltgruppe 9 Klassenleiter sein können?
Klassenleitertätigkeit und andere Aufgabenbereiche im Grundschulbereich werden sowohl von Lehrern in der Entgeltgruppe 10 als auch 9 an unseren Schulen absolviert. Deshalb erfolgt zum jetzigen Zeitpunkt eine Überprüfung, wie ich es eben ausgeführt habe, eine Einzelfallprüfung, ob eine Höhergruppierung in die nächst höhere Entgeltgruppe möglich ist.
Danke, Herr Präsident!. Meine Damen und Herren! Meine Fragen drehen sich um die Agrarministerkonferenz am 12. April 2012 in Berchtesgaden.
1. Inwiefern ist es üblich, dass der Freistaat Sachsen, wie aus der Teilnehmerliste hervorgeht, am 12. April durch eine Abteilungsleiterin, in diesem Fall Frau Anita Domschke, vertreten wird und weder der Minister noch ein Staatssekretär teilnimmt?
2. Wie argumentierte die Staatsregierung, vertreten durch die Abteilungsleiterin Frau Domschke, hinsichtlich der unter Tagesordnungspunkt 21 diskutierten Einschränkungen der Pflanzenschutzmittelgruppe Neonikotinoide zum Schutz der Bienen, und warum schloss sich die Staatsregierung der Protokollerklärung der zwölf Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein nicht an?
Zur Frage 1. Wie sicherlich auch Ihre Kollegen aus anderen Bundesländern bestätigen können, vertrat mein Staatssekretär, Herr Dr. Jäckel, den Freistaat Sachsen bei der AMK in Berchtesgaden. Das ist im Übrigen auch dem endgültigen Protokoll der AMK zu entnehmen.
Zur Frage 2. Sachsen vertritt den Standpunkt, dass bienengefährliche Pflanzenschutzmittelwirkstoffe nicht zur Anwendung kommen dürfen bzw. nur so angewendet werden dürfen, dass eine Gefahr für Bienen und andere Nichtzielorganismen ausgeschlossen ist. Ein Verbot solcher Wirkstoffe muss jedoch auf der Grundlage wissenschaftlich basierter Untersuchungen sowie EUeinheitlich erfolgen.
Für die drei betroffenen Wirkstoffe wie Neonikotinoide liegen bisher keine einhelligen Wirkungseinschätzungen zu den einzelnen Fruchtarten vor.
Im Sinne des Vorsorgeprinzips hat Herr Staatssekretär Dr. Jäckel bei der AMK dennoch der Forderung nach sofortigen Anwendungsbeschränkungen bei bienenattraktiven Kulturpflanzen zugestimmt. Sachsen hat sogar veranlasst, dass alternative Waldmethoden, zu denen insbesondere in Sachsen Erkenntnisse aus Forschung und Wissenschaft vorliegen, Berücksichtigung finden.
Der Protokollerklärung einiger Länder hat sich Sachsen nicht angeschlossen, weil inhaltlich bereits im Beschlusstext enthalten ist, dass sich die Agrarminister für sofortige Beschränkung bei der Anwendung von Neonikotinoiden bei bienenattraktiven Kulturpflanzen aussprechen.
Wir haben noch eine Nachfrage. Können Sie sich erklären, warum dann die anderen zwölf Länder diese Protokollerklärung unterschrieben haben?
Vielen Dank, Herr Staatsminister. Herr Lichdi, die Frage Nr. 10 ist Ihre Frage, die Sie jetzt stellen können.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Frage betrifft die Herkunft der Dioxine im Dauergrünland eines Landwirtes in Schneidenbach (Vogtland- kreis).
31.01.2013 im Plenum des Sächsischen Landtages, dass bei einem Landwirt in Schneidenbach (Vogtlandkreis) 2007 Dioxine im Futtermittel nachgewiesen wurden. Darauf wurde dem Landwirt die Verwendung des Futters vom dem betroffenen Dauergrünland untersagt.
1. Welchen Quellen könnten die Schadstoffe auf dem Dauergrünland des betreffenden Landwirts entstammen?
2. Welche Zusammenhänge werden zwischen der Schadstoffbelastung des Dauergrünlandes und dem Brand in der Recyclinganlage in Reichenbach (2007) gesehen?
Zu Frage 1. Zu den konkreten Quellen der Schadstoffe auf dem Dauergrünland des betreffenden Landwirtes liegen der Staatsregierung keine Informationen vor. Grundsätzlich ist ein Eintrag von Dioxinen auf Dauergrünland über die Luft sowie über die Zugabe von festen und flüssigen Stoffen zum Beispiel als Dünger denkbar.
Zu Frage 2. Ein Zusammenhang ist der Staatsregierung nicht ersichtlich. Eine relevante Emission von Dioxinen wurde 2007 aufgrund der Inhaltsstoffe des brennenden Materials ausgeschlossen. Ich verweise auf die Antwort auf die Kleine Anfrage in der Drucksache 4/7707. Bestätigt wird diese Annahme durch Pflanzenuntersuchungen, die im Nachgang zu einem weiteren Brandereignis der Recyclinganlage im Jahr 2012 durchgeführt wurden. Grenzüberschreitungen konnten hierbei nicht festgestellt werden. Die Einzelheiten befinden sich in der Antwort zur Kleinen Anfrage Drucksache 5/10092.
Meine Damen und Herren! Ich danke den Abgeordneten für Ihre Fragen und der Staatsregierung für die Beantwortung der Fragen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.