Ich darf Sie fragen: Sind Sie bereit, künftig dafür zu sorgen, dass wir eine stichhaltige Datenbasis darüber erhalten? Denn das, was ich bisher von der Staatsregierung erhalten habe, lässt mich zu der Bemerkung kommen, dass die Staatsregierung überhaupt nicht einschätzen kann, wie die Situation ist, weil sie sagt, sie habe keine Daten.
Ich kann Ihnen sagen: Was die Umzüge betrifft: Statistisch sind im Jahr 2005 11 % der Bevölkerung umgezogen und nur 1 % Hartz-IVEmpfänger im Jahr 2006 – wie wir recherchiert haben. Aber ich sage Ihnen: Es geht nicht um die Zahlen; es geht darum, dass wir den Menschen in dieser Situation helfen, dass sie die Umzüge bezahlt bekommen und diese Situation nutzen, um das, was sie ohnehin schon vorhatten, in dieser Situation auch realisieren zu können. Auch das muss einmal deutlich gesagt werden.
Das alles – ich betone es noch einmal – ist nicht selbstverständlich. Dahinter stehen harte Auseinandersetzungen mit dem Bund. Aber ich betone auch: Richtig ist, wir haben uns nicht dafür eingesetzt, was die Abschaffung der Grundsicherung für Arbeitsuchende anbelangt. Wir sehen die Grundprinzipien, zum einen die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, als richtig an. Das ist ein Grundprinzip. Das zweite Grundprinzip ist Fördern und Fordern, und auch das ist wichtig; denn die Bedarfe lassen sich nicht ausschließlich mathematisch berechnen. Das reicht nicht, und es wird auch nicht der Menschenwürde des Einzelnen individuell gerecht.
Wir wollen und müssen die Menschen ermutigen, die Chancen zu sehen, sie zu ergreifen, sich nicht mit staatlichen Transfers zufriedenzugeben bzw. abzufinden, aber auch nicht zu resignieren, sondern Selbstvertrauen zu haben und mit Mut in die Zukunft zu schauen und diese wieder aufzubauen. Das ist das Prinzip Fördern und Fordern.
Was die Studie der Bertelsmann-Stiftung betrifft, sage ich ganz deutlich, so hat der Freistaat Sachsen, was die soziale Sicherheit angeht, eine überdurchschnittliche Anstrengung bescheinigt bekommen. Auch das ist eine
Ich sage noch einmal: Die Staatsregierung wird auch in Zukunft, was die Neuorganisation der Trägerstrukturen betrifft, sehr wohl ihrer Verantwortung gerecht werden. Wir werden auf Augenhöhe gemeinsam mit den Kommunen unsere Positionen für den Freistaat Sachsen auch bei der neuen Gesetzgebung einbringen und diesen Prozess kritisch und kontinuierlich begleiten.
Mir liegen die Ergebnisse der Wahl von Mitgliedern des Rates für Sorbische Angelegenheiten vor, die ich nun gern verkünden möchte. Abgegebene Stimmscheine: 126. Ungültige Stimmscheine: null. Die im Wahlvorschlag aufgeführten Kandidaten erhielten folgende Stimmen: Budar, Ludmila: 80, Gruhn, Domenico: 18, Hermasch, Manfred: 73, Lippitsch, Thomas: 9, Michalk, Maria: 71, Nawka, Tomasz: 13, Rietscher, Hubertus: 75, SuchyZischwauck, Katrin: 7, Thomas, Lenka: 102.
Damit sind folgende fünf Personen durch den Sächsischen Landtag als Mitglieder des Rates für Sorbische Angele
genheiten gewählt: Frau Lenka Thomas, Frau Ludmila Budar, Herr Hubertus Rietscher, Herr Manfred Hermasch und Frau Maria Michalk.
Wie wir zu Beginn der Tagesordnung festgelegt hatten, fassen wir die Tagesordnungspunkte 2, 3 und 4 zu einem Wahlgang zusammen.
Wahl eines Stellvertreters der G-10-Kommission des Sächsischen Landtags gemäß § 3 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz im Freistaat Sachsen
Wie mir mitgeteilt wurde, fand nach dem ersten Wahlgang am 11.11.2009 ein Verständigungsverfahren zwischen den parlamentarischen Geschäftsführern der CDU-Fraktion
und der Fraktion DIE LINKE statt. Damit ist dieser dritte Wahlgang mit demselben Wahlvorschlag gemäß § 104 Abs. 3 Satz 2 zulässig.
Wahl eines Mitgliedes des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Sächsischen Landtags gemäß § 3 des Gesetzes zur Ausübung der parlamentarischen Kontrolle hinsichtlich der Überwachung von Wohnungen unter Einsatz technischer Mittel und anderer polizeilicher Maßnahmen unter Einsatz besonderer Mittel im Freistaat Sachsen
Auch hierzu wurde mir mitgeteilt, dass nach dem ersten Wahlgang am 11.11.2009 ein Verständigungsverfahren zwischen der CDU-Fraktion und der Fraktion DIE LIN
Wahl eines Mitgliedes des Sächsischen Landtags für den Sächsischen Kultursenat gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Errichtung des Sächsischen Kultursenats
Meine Damen und Herren! Sie erhalten also drei unterschiedliche Stimmscheine, und wir kommen nun zur Wahl. Ich schlage vor, wieder die Wahlkommission einzuberufen, die vorhin bereits tätig war, und bitte diese, die Arbeit aufzunehmen, wenn es keinen Widerspruch gibt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Abgeordneten werden in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten drei Stimmscheine, auf denen entsprechend den angegebenen Drucksachen die Kandidaten für die folgenden Gremien aufgeführt sind. Dies betrifft:
Wahl eines Stellvertreters der G-10-Kommission: Der Kandidat ist gewählt, wenn er 67 oder mehr Stimmen erhält.
Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Sächsischen Landtages: Auch hier ist der Kandidat gewählt, wenn er 67 oder mehr Stimmen erhält.
Wahl eines Mitgliedes des Sächsischen Landtages für den Sächsischen Kultursenat: Der Kandidat ist gewählt, wenn er mehr Ja- als Neinstimmen erhält. – Wir beginnen mit der Wahl.
Meine Damen und Herren! Ist jemand nicht aufgerufen worden, der sich im Saal befindet? – Dies scheint nicht der Fall zu sein. Nun warten wir noch ab, bis die Letzten gewählt haben, und fahren dann weiter in der Tagesordnung fort. – Meine Damen und Herren, die Wahlhandlung ist nun beendet.
2. Lesung des Entwurfs Gesetz über die landesrechtliche Geltung des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge
Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Es beginnt die CDU, danach folgen FDP, DIE LINKE, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Ich erteile nun Herrn Abg. Schiemann von der CDU-Fraktion das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach Artikel 23 Abs. 1 der Sächsischen Verfassung haben alle das Recht, sich ohne Anmeldung und ohne Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Das Grundrecht ermöglicht dem Bürger, sich aktiv am politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess im Freistaat Sachsen zu beteiligen. Damit ist das Grundrecht der Versammlungsfreiheit sowohl für die Entfaltung der Persönlichkeit als auch für die Aufrechterhaltung der Demokratie von großer Bedeutung.
Allerdings können von dem Gebrauch des Grundrechtes auch Gefahren für individuelle Rechtsträger und für die demokratische Ordnung ausgehen. Deshalb lassen das
Grundgesetz und die Sächsische Verfassung Beschränkungen des Versammlungsrechtes zu. Nach dem Wegfall der Bundeszuständigkeit für das Versammlungsgesetz im Zuge der Föderalismusreform können die Länder eigene Gesetzgebungskompetenzen wahrnehmen. Deshalb wundere ich mich, dass ich in den letzten Tagen in der Öffentlichkeit Worte wie „nutzlos“, „rechtswidrig“ und „unklar“ gehört habe. Die SPD sagt, unsere Bedenken wurden nicht ausgeräumt. Ich frage mich: Welche Bedenken waren das?
(Empörung der Abg. Dr. André Hahn, Linksfraktion, und Sabine Friedel, SPD, – Andreas Storr, NPD: Das ist ausreichend analysiert worden, Herr Schiemann!)
Erst zuhören! – Mich würde interessieren: Welche Bedenken hat die SPD vorgetragen, die sie zu diesem Schluss kommen lässt, bis hin zu der Frage der Verfassungswidrigkeit? Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, konkrete Änderungsvorschläge haben lediglich