Protocol of the Session on January 20, 2010

Wir haben ein Versammlungsgesetz des Bundes. Das hat Verfassungsrechtsprechung überstanden. Es ist ein bewährtes Instrument. Hieran sollten wir nicht ohne große Not rütteln. Wir sollten aber stattdessen das tun, was wir als Bürgerinnen und Bürger, als Politiker auf der Straße tun können. Deshalb noch einmal meine herzliche Einladung: Unterstützen Sie Ihre Dresdner Kolleginnen und Kollegen und seien Sie am 13. Februar mit der Oberbürgermeisterin und allen demokratischen Parteien bei der Menschenkette dabei. Zeigen Sie, dass Sie es ernst meinen mit dem, was Sie hier ins Gesetz schreiben wollen.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Friedel. – Gibt es weitere Wortmeldungen? – Herr Biesok.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Föderalismusreform hat nicht umsonst das Versammlungsrecht in die Kompetenz des Landesgesetzgebers gegeben. Das sollte nicht bedeuten, dass man an dem Versammlungsgesetz nichts ändern kann, sondern dass man es an Besonderheiten anpassen kann. Gerade in Dresden haben wir eine solche Besonderheit.

Ich habe die Argumente des Kollegen Bartl und des Kollegen Lichdi sehr wohl abgewogen. Ich sage: Es sind wichtige Argumente. Man muss sich aber entscheiden, was man möchte. Ich habe mich bei meiner Entscheidung, dem Gesetzentwurf zuzustimmen und mitzumachen, daran erinnert, wie mir alte Menschen in Dresden, die die Bombennächte miterlebt haben, geschildert haben, was sie damals erlebt haben. Sie müssen heute mit ansehen, dass Nazis durch die Stadt ziehen, die damals vor ihrer Machtübernahme durch die Stadt gezogen sind und für sich demonstriert haben. Genau die gleichen Personen nutzen heute die Bombardierung Dresdens, um wieder ihre Sachen vorzubereiten.

(Andreas Storr, NPD: Die Gleichen sind tot!)

Das mache ich nicht mit. Deswegen bin ich bereit, eine andere Regelung im Freistaat Sachsen innerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen einzubeziehen.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Frau Friedel, Sie haben über die Frauenkirche und die Dresdner Innenstadt gesprochen. Sicher könnte man das so machen. Wenn man sich einmal anschaut, wie alte Menschen, die miterlebt haben, was hier passiert ist, Ihre Worte auffassen müssen: Ich weiß nicht, ob das in Anbetracht der Ereignisse des 13. Februar 1945 angebracht ist.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Herr Biesok, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Herr Kollege, ist Ihnen bewusst und bekannt, dass dem Dresdner Stadtrat beim Beschluss des Nutzungskonzeptes für den Neumarkt um die Frauenkirche vorgeschlagen worden ist, Versammlungen und politische Veranstaltungen generell auszuschließen, und dass sich der Stadtrat gegen diesen Vorschlag entschlossen hat und das bewusst für den Neumarkt zulassen wollte?

Ich kenne diese Diskussion aus dem Dresdner Stadtrat nicht. Wir haben eine andere Frage zu entscheiden. Ich denke, wir werden heute die richtige Entscheidung treffen, um Nazidemonstrationen in diesem Gebiet zu verhindern.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Meine Damen und Herren! Es ist immer einfach, Bedenken gegen etwas vorzubringen. Auch verfassungsrechtliche Bedenken – so wichtig sie sind und man sie auch entsprechend abwägen muss – kann man gerne gegen Regelungen anführen.

Man sollte sich den § 130 Abs. 4 Strafgesetzbuch anschauen, der der Wunsiedel-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zugrunde liegt. Auch dort wurden verfassungsrechtliche Bedenken entgegengebracht. Das Bundesverfassungsgericht hat diese akzeptiert, weil es nationalsozialistischen Untaten keine Chance geben möchte.

Es ist ein gangbarer Weg, den wir eingeschlagen haben, um am 13. Februar in Dresden still der Opfer gedenken zu können.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Ich danke Ihnen, Herr Biesok. – Wird das Wort von den Fraktionen noch gewünscht?

(Andreas Storr, NPD: Ja, ich bitte!)

Ja, bitte.

(Johannes Lichdi, GRÜNE: Ich bitte um das Wort!)

Ich bitte um Entschuldigung, das ist eine Kurzintervention. Herr Lichdi, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. Entschuldigen Sie die Verwirrung.

Herr Kollege Biesok hat schon zum zweiten Mal vor dem Hohen Hause Äußerungen über juristische Sachverhalte von sich gegeben, die ich mittlerweile für empörend halte.

(Allgemeine Unruhe)

Ich weiß, Herr Präsident, dass es wahrscheinlich nicht der Geschäftsordnung entspricht, wenn ich aus diesem Wunsiedel-Urteil, das der Kollege Biesok gerade genannt hatte, zitiere. Ich glaube, das würde nicht der Geschäftsordnung entsprechen.

Ich bitte den Kollegen Biesok, in einer stillen und ruhigen Minute die Randnummer 77 dieses Urteils zu studieren. Dann werden ihm vielleicht ein paar Erkenntnisleuchten aufgehen.

Das haben Sie mit Ihrer Intervention gemeint.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank. – Herr Storr, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Justizminister Dr. Martens hat vor einigen Wochen in der „Leipziger Volkszeitung“ verbreitet, er wolle mit dem Koalitionsentwurf des Sächsischen Versammlungsgesetzes keinen pauschalen Streuschuss auf das gesamte Versammlungsrecht abgeben. Sie haben, Herr Martens, völlig recht. Ihr Angriff ist kein Streuschuss gegen alles und jeden, sondern er richtet sich gezielt und ausschließlich gegen die nationale Opposition – das hat auch der Redebeitrag des Abg. Biesok klargemacht –: Vor denen haben Sie Angst, und Sie fürchten sie, weil sie das aussprechen, was die Deutschen im Freistaat wirklich bewegt.

Ausgerechnet dieser ach so rechtstaatlich denkende liberale Justizminister erklärt weiter – ich zitiere –: „Wir müssen damit umgehen, dass es gewaltbereite Extremisten gibt, die das Versammlungsrecht missbrauchen.“ Wer, Herr Minister Martens, missbraucht das Versammlungsrecht? Sie selbst missbrauchen es, indem Sie ein Grundrecht beschneiden und instrumentalisieren, um nationale Deutsche einfach mundtot zu machen. Da haben Sie noch die Stirn, Ihren eigenen Missbrauch anderen in die Schuhe zu schieben. Das mag vielleicht unter ihresgleichen beispielhaft sein. Für uns ist es heuchlerisch, feige und charakterlos.

(Beifall bei der NPD)

Wer weiß es nicht längst: Die gewaltbereiten Extremisten, von denen Dr. Martens spricht, stehen gerade nicht in den Reihen der nationalen Opposition.

(Lachen des Abg. Stefan Brangs, SPD)

Sie stehen nicht bei der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland als Veranstalterin des jährlichen Gedenkmarsches in Dresden und nicht bei der NPD als einziger volkstreuer Opposition im Sächsischen Landtag,

(Stefan Brangs, SPD: Genau!)

sondern die gewaltbereiten Extremisten – das wird Ihnen auch jeder Polizeibeamte bestätigen – kommen zumeist aus dem linkskriminellen Kiffersumpf und sind in aller Regel renitente Denkgegner und dauerpubertierende Antifaschisten.

(Beifall bei der NPD)

Herr Storr, ich bitte Sie, sich zu mäßigen.

Wenn solches Gesindel seine geistig-seelischen Mängel durch Gewalt

Herr Storr, dafür erhalten Sie einen Ordnungsruf.

(Beifall bei der Linksfraktion)

gegen volkstreue Deutsche kompensiert, darf das in einem Rechtsstaat, der diesen Namen verdient, nicht dazu führen, der nationalen Opposition einen Trauermarsch durch Dresden zu verbieten. Hier werden Ursache und Wirkung bewusst vertauscht. Es liegt auf der Hand, dass dies absichtlich geschieht.

Genau das hat übrigens der Vorsitzende der Jungen Liberalen in Sachsen, Marcus Viefeld, auf den Punkt gebracht und erklärt – ich zitiere –: „Das vorliegende Gesetz zielt erkennbar auf die Demonstration rund um den 13. und 14. Februar in Dresden ab.“ Das ist ein typischer Fall eines sogenannten Einzelfallgesetzes, das nach Artikel 19 des Grundgesetzes unzulässig und damit verfassungswidrig ist.

Das aber kümmert weder die Scheinliberalen der FDP noch ihre Koalitionsschwester CDU, die dennoch munter fortfahren, den Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit ausgerechnet gegen die NPD zu erheben. Das ist die Logik des „Haltet den Dieb!“. So verhält sich, wer etwas vorzutäuschen hat. Die NPD sitzt im Sächsischen Landtag, um diese Maskerade der volks- und verfassungsfeindlichen Blockparteien anzuprangern.

Was wir als volkstreue Abgeordnete der NPD wollen, ist die tatsächliche Umsetzung dessen, was das Grundgesetz an zentralen Grundrechten beinhaltet: Echte Meinungsfreiheit für alle friedlichen und politischen Akteure und ein Versammlungsrecht, das seinen Namen wirklich verdient und nicht ein Versammlungsverhinderungsgesetz ist, um die ideologische Herrschaft des politischen Linksblocks in diesem Land abzusichern und die freie Meinungsbildung abzuwürgen.

Wir werden sehr genau beobachten, ob die FDP möglicherweise in den nächsten Wochen auch noch eine Spende vom Zentralrat der Juden bekommt.