So, wie mit dem Parlament umgegangen wird, gehen Sie mit den Staatsbediensteten um. Der Hauptpersonalrat des SMWK erhielt noch im Dezember 2012 die Auskunft, dass kein neuer Stand zur zukünftigen Verfasstheit der SLUB vorliegen würde. Der Personalrat der SLUB weiß auch nichts von einer Rechtsformänderung, aber zu berichten, dass gestern die Mitarbeiter zu einer Personalversammlung am morgigen Vormittag geladen worden sind. So, meine Damen und Herren, erzeugt man Unsicherheit, anstatt Strukturveränderungen mit den Mitarbeitern verantwortlich anzugehen.
Wir müssen weiterhin fragen: Was soll es denn nun bringen? Die knappe Begründung Ihres Antrages stellt angeblich auf zu enge Vorgaben der Kameralistik ab. Ich aber muss feststellen, dass das neue Steuerungsmodell an der SLUB als Anstalt des öffentlichen Rechts bereits seit zwei Jahren erfolgreich erprobt und praktiziert wird.
Kurzum: Des Pudels Kern, meine Damen und Herren, scheint uns zu sein, dass eine Rechtsformänderung keine Entlastung bei der angespannten Personalsituation bringt. Ob zu rigide Stellenkürzungsvorgaben oder ein zu niedriger Zuschuss des Landes, die beste Verwaltung des Mangels wird auf Dauer keine Spitzenleistungen hervorbringen. Ändern aber freilich würde sich mit der Rechtsform die Verantwortungsstruktur: eine Delegierung derselben auf die untere Ebene, bei weniger Transparenz für den Haushaltsgesetzgeber.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss gestehen, dass ich diesen Antrag beim ersten Lesen als ein Ärgernis empfunden habe.
Werte Kolleginnen und Kollegen von der Koalition! Ich kann direkt an meinen Vorredner anschließen: Sie wollen die Staatsregierung beauftragen, die SLUB in einen Staatsbetrieb umzuwandeln, und erwarten von uns Zustimmung. Eine plausible Begründung dafür bieten Sie jedoch nicht an. Wie sollen wir als Parlament ohne ordentliche Grundlage entscheiden? Ein ganz wesentlicher Zwischenschritt vor der Entscheidung fehlt doch: nämlich die Abwägung, ob ein Rechtsformwechsel überhaupt notwendig ist, um eine flexiblere Wirtschaftsführung zu erreichen.
Unserer Meinung nach liegt die Entscheidung für den Staatsbetrieb keinesfalls auf der Hand. Auch wir GRÜNEN wollen der SLUB einen flexibleren Umgang mit den
zur Verfügung gestellten Mitteln ermöglichen. Sie soll Investitionsrücklagen bilden und neue Geschäftsfelder langfristig entwickeln können. Insbesondere bei den Anstrengungen im Zuge der Digitalisierung ist das notwendig.
Aber warum dieser Wechsel zum Staatsbetrieb? Die SLUB ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie sagen, in einem Staatsbetrieb kann sie flexibler wirtschaften, weil sie dann nicht mehr an die Kameralistik gebunden ist. Sie vermischen hierbei jedoch Rechtsform und Rechnungswesen. Die Vorschriften können auch im Rahmen der bestehenden Rechtsform geändert werden. Das lässt die Sächsische Haushaltsordnung zu. Das Finanzministerium muss dies natürlich wollen. Beispielsweise arbeiten die Universitätsklinika als Anstalten des öffentlichen Rechts nach kaufmännischen Grundsätzen. Auch diese Rechtsform gibt eine umfassende Flexibilisierung her.
Nun ist die Umstellung auf das neue Steuerungsmodell in der SLUB ja längst in vollem Gange. Wir hörten es bereits. Frau Staatsministerin von Schorlemer hatte in ihrer Stellungnahme von Mai 2011 bereits von der Umstellung auf das NSM-Basiscontrolling berichtet. Das war die erste Ausbaustufe. Seit 2012 werden die Schritte zu einer umfassenden Budgetierung gegangen und auch die Umgestaltung zum Staatsbetrieb wird vorbereitet. Vielleicht brauchen Sie von den Koalitionsfraktionen den heutigen Antrag wirklich nur noch, um sich selbst wieder einmal auf die Schulter zu klopfen.
Werte Kolleginnen und Kollegen! In einem sind wir uns aber einig: Das SLUB-Gesetz muss novelliert werden, insbesondere um die in § 5 festgezurrte Haushaltsplanbindung zu lockern und die umfassende Budgetierung zuzulassen. Außerdem ist durch die Abkehr vom engen Stellenplanprinzip mehr Flexibilität beim Personaleinsatz möglich, vor allem bei Nachwuchsförderung und Einstellung junger Fachkräfte.
Wir stellen uns nicht prinzipiell gegen einen Staatsbetrieb, da die staatlichen Steuerungsmöglichkeiten erhalten bleiben würden. Aber handelt es sich hier wirklich um eine von der Sächsischen Haushaltsordnung für diesen Fall vorgesehene „betriebs- und erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Tätigkeit“? Was wird aus den besonderen Vorteilen der aktuellen Rechtsform? Die SLUB gibt sich selbst eine Satzung. Ein Staatbetrieb erhält eine Satzung vom Ministerium. Ergeben sich hierbei nicht eher Nachteile für die Selbststeuerung der SLUB? Was bedeutet die Rechtsform Staatsbetrieb für die SLUB als Sonderkonstruktion, die einerseits Aufgaben als Landes- und Staatsbibliothek, andererseits Aufgaben als Hochschulbibliothek der TU Dresden erfüllt? Bleibt der gleichberechtigte Einfluss der TU Dresden bestehen, wie er jetzt geregelt ist?
Werte Kolleginnen und Kollegen von der Koalition! Sie sehen, Ihr Antrag wirft mehr Fragen auf, als er beantwor
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag sieht weitere gesetzliche Regelungen vor. Auch hier wäre eine stichhaltige Begründung erforderlich gewesen. Unklar bleibt beispielsweise der Punkt Service- und Koordinierungsaufgaben für Bibliotheken und Informationseinrichtungen in Sachsen.
Wir GRÜNEN sehen die bisherige Zusammenarbeit mit den öffentlichen Bibliotheken als sehr positiv, insbesondere die Fortbildungskoordination und die Digitalisierungsdienste. Wir wissen aber auch, dass die Bibliotheken in Sachsen als Bildungsorte noch ganz andere Unterstützung brauchen, als sie die SLUB bieten kann. Hier leistet die Landesfachstelle für Bibliotheken seit Langem eine kompetente und von den Fachleuten hoch geschätzte Arbeit. Gerade diese wird aber strukturell immer mehr ins Abseits gestellt.
Frau Fiedler, was ist denn eigentlich aus Ihrer Ankündigung geworden, die ich noch sehr gut in den Ohren habe, dass Sie angesichts der Ablehnung unseres Bibliotheksgesetzes für das gesamte sächsische Bibliothekensystem Verbesserungen über das SLUB-Gesetz erreichen wollen? Dieser Antrag und dessen Inhalt leisten das nicht. Sie müssten doch ganz anders herangehen. Sie müssten fragen: Was brauchen die sächsischen Bibliotheken? Und nicht: Was bietet die SLUB?
Zum vorliegenden Antrag kann ich nur sagen: Wir GRÜNEN werden einem Rechtsformwechsel nicht blind zustimmen, ohne dass das Parlament die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten sorgfältig beraten hat.
Käme dieser Antrag von der Opposition, dann würden Sie sagen: Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, dafür gibt es doch den Ausschuss und eine Anhörung. Recht hätten sie. Deshalb werden wir uns zumindest enthalten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Sächsische Landesbibliothek, Staats- und Universitätsbibliothek in Dresden ist nicht nur die erste bibliothekarische Adresse im Freistaat Sachsen, sie ist eine der größten und angesehensten wissenschaftlichen Bibliotheken in Deutschland. Diese Stellung hat sie sich durch die Leistung ihrer Mitarbeiter nicht nur, aber doch im Wesentlichen in den letzten 20 Jahren erworben.
Neben ihrer Aufgabe als klassische Landesbibliothek versorgt die SLUB die Technische Universität Dresden, die als forschungsstarke Volluniversität ein besonders breites Fächerspektrum aufweist, mit den notwendigen Informationen und hat somit nicht unmaßgeblich die Exzellenz der Dresdner Alma Mater mit gefördert, alles
dies bislang unter den begrenzten und eingrenzenden Rahmenbedingungen der Kameralistik, unter denen es nicht gerade einfach war, Wettbewerbsfähigkeit bzw. Alleinstellungsmerkmale herauszuarbeiten. Dies wurde ja auch bereits in den Begründungen des Antrages der beiden Regierungsfraktionen entsprechend gewürdigt.
Damit die SLUB in Zukunft nicht nur ein flexibleres und wirtschaftsorientiertes Personal- und Finanzmanagement vornimmt, sondern auch im Rahmen einer solchen Einrichtung behaupten kann, unternehmerisch handeln zu können, sollte sie von den Fesseln der jahrhundertealten Kameralistik befreit werden. Die von den Fraktionen der CDU und FDP – –
Herr Lichdi, ich bitte Sie, Ihre Gespräche etwas einzustellen. Wenn Sie noch Mitteilungsbedürfnis haben, dann bitte ich Sie, mit Ihrem Gesprächspartner nach draußen zu gehen. Herr Storr, fahren Sie bitte in Ihrer Rede fort.
Die von den Fraktionen der CDU und FDP vorgesehene Änderung der Rechtsform der Sächsischen Landesbibliothek in einen Staatsbetrieb erscheint auch meiner Fraktion sinnvoll und angemessen. Während die NPD sonst bisweilen auch kritisch bestimmten Aspekten der öffentlichprivaten Partnerschaften gegenübersteht, so sehen wir hier im Bereich des Bucherwerbs, der Sammlungsergänzungen, der Wissensvermittlung und der zahlreichen anderen Aufgaben dieser Einrichtung wünschenswerte Spielräume für derartige Partnerschaften.
Lassen Sie es mich kurz machen, meine Damen und Herren, denn ich glaube, die wesentlichen Argumente sind bereits alle erwähnt worden und müssen von mir nicht noch einmal benannt werden.
Nicht zugestimmt hätte meine Fraktion einer Umwandlung in eine private Organisationsform. Aber der in diesem Antrag vorgeschlagenen Umwandlung in einen Staatsbetrieb, der mit einer betriebswirtschaftlichen Ausrichtung eine Unternehmensführung nach kaufmännischen Kriterien ermöglichen soll, stimmt die NPDFraktion zu.
Meine Damen und Herren! Gibt es noch Rednerbedarf in einer zweiten Runde? – Das ist nicht der Fall. Ich frage die Staatsregierung. Zuvor noch Frau Fiedler in der zweiten Runde. Selbstverständlich, Sie haben das Wort.
Ich möchte gerne auf meine Vorredner reagieren. Zum einen bin ich etwas überrascht, dass Sie überrascht sind. Wir hatten am 8. Juni 2012 eine Anhörung zum Hochschulgesetz. Bereits zu diesem Zeitpunkt hatte die Universitätsbibliothek, vertreten durch Herrn Golsch, gesagt, ich zitiere: „Kameralistik ist nicht
wettbewerbstauglich.“ Ich denke, das war in dem Punkt an uns alle die Aufgabe, uns mit dem Thema SLUB weiter zu beschäftigen. Das haben wir mit dem vorliegenden Antrag auch getan.
Frau Fiedler, können Sie mir zustimmen, dass die Ausführungen von Herrn Golsch, die ich noch sehr gut in Erinnerung und auch noch einmal nachgelesen habe, überhaupt nicht in Richtung einer Rechtsformänderung gingen, sondern davon ausgingen, die Anstalt öffentlichen Rechts zu erhalten? Was nach wie vor fehlt, ist doch eine Begründung für die Umwandlung in einen Staatsbetrieb.
Ich kann Ihnen nicht recht geben. Die Ausführungen von Herrn Golsch stimmten damals nicht für den Erhalt einer Anstalt öffentlichen Rechts, sondern dafür, die Rahmenbedingungen für die SLUB zu verändern.
Zweitens. Sie sagen, dass Sie über bestimmte Dinge diskutieren möchten, zum Beispiel, wie das Kuratorium zusammengesetzt ist und welchen Einfluss die Technische Universität hat. Das ist richtig. Unser Antrag beinhaltet auch keinen Gesetzentwurf, sondern er soll vorgelegt und hier im Landtag diskutiert werden, sodass wir auf alle Dinge, die Sie hier angeregt haben, eingehen können.
Drittens. Ich bin etwas verwundert, mit welchen Vorurteilen hier gegen Staatsbetriebe gearbeitet wird. Sie müssten sich einmal mit den vorhandenen Staatsbetrieben im Kulturbereich, zum Beispiel Staatliche Kunstsammlungen oder Semperoper, unterhalten. Diese haben keinesfalls vor, wieder als nachgeordnete Einrichtung in das Wissenschaftsministerium zurückzukehren, weil sie nämlich die Möglichkeiten, die sie jetzt im Rahmen eines Staatsbetriebes haben, sehr wohl zu schätzen wissen.
Bei all dem, was ich gehört habe, ist mehr oder weniger Ideologie dabei und eher weniger überzeugende Argumente, die gegen den Staatsbetrieb sprechen. Deshalb werden wir unseren Antrag aufrechterhalten, uns aber auch intensiv der Diskussion über die Inhalte des Gesetzes hier im Landtag widmen.