Bei all dem, was ich gehört habe, ist mehr oder weniger Ideologie dabei und eher weniger überzeugende Argumente, die gegen den Staatsbetrieb sprechen. Deshalb werden wir unseren Antrag aufrechterhalten, uns aber auch intensiv der Diskussion über die Inhalte des Gesetzes hier im Landtag widmen.
Herr Mann, Sie möchten sicher vom Instrument der Kurzintervention Gebrauch machen. Wenn das der Fall ist, haben Sie jetzt dazu Gelegenheit.
Danke, Herr Präsident. Ich will kurz und zeitsparend auch Frau Fiedler antworten. Wir haben festgestellt, dass es einen Unterschied zwischen der Frage der Wirtschaftsführung, also zu dem neuen Steuerungsmodell, und der Frage der Rechtsformänderung gibt. Die SLUB beweist aus unserer Sicht derzeit, dass es durchaus möglich ist, mit einem neuen Steuerungsmodell, mit der Doppik, flexibler zu wirtschaften, und das in Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts.
Zweitens. Wir haben hier keine Dogmatik vorgetragen. Wir haben einzig und allein das Recht des Parlaments vorgetragen, über den Bestand des Antrages, so wie er beschlossen wurde, informiert zu werden, nämlich eine Prüfung und Bewertung unterschiedlicher Rechtsformen. Ich stelle noch einmal für die SPD-Fraktion fest: Diese liegen schlicht und einfach bis heute nicht vor, sondern eine Position der Ministerien ohne sachliche Begründung, Untersetzung oder gar ein Konzept.
Frau Fiedler, möchten Sie auf die Kurzintervention antworten? – Das ist nicht der Fall. Gibt es noch weiteren Redebedarf von den Fraktionen in der zweiten Runde? – Das ist auch nicht der Fall. Die dritte Runde war nicht angemeldet. Ich frage die Staatsregierung. Frau Staatsministerin Prof. von Schorlemer, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB) wurde 1996 auf gesetzlicher Grundlage gegründet, aus der Sächsischen Landesbibliothek und auch aus der Universitätsbibliothek der Technischen Universität Dresden heraus.
Wir alle wissen, dass sich die SLUB seitdem zu einem außerordentlichen Erfolgsmodell entwickelt hat. Als Staatsbibliothek sammelt und archiviert sie möglichst umfassend Veröffentlichungen über den Freistaat Sachsen sowie im Freistaat Sachsen erscheinende ablieferungspflichtige Publikationen. Als Bibliothek der TU Dresden prägt sie die Informationsversorgung einer der größten deutschen Universitäten, die 2012 in den Kreis der Exzellenzuniversitäten von gesamtdeutscher Bedeutung aufrücken konnte. Darüber hinaus koordiniert und unterstützt die SLUB die Arbeit der Bibliotheken im Freistaat Sachsen vor allem bei zahlreichen Drittmittelobjekten.
Mit den sächsischen Hochschulbibliotheken hat sich die SLUB zu einem Konsortium zusammengeschlossen, um die Lizenzkosten für die landesweite Nutzung von Datenbanken und elektronischen Zeitschriften zu optimieren
und um auch infrastrukturelle Synergien für Bildung, Ausbildung und Forschung zu nutzen und zu stärken.
Einen großen Raum nehmen zurzeit die weitere Optimierung von Routineprozessen, die Einlösung anstehender Pflichtaufgaben wie etwa die Langzeitarchivierung von digitalen Medien, die immer anspruchsvollere Nutzerberatung und auch neue Herausforderungen innovativer Forschungs- und Lernumgebung ein.
Die spannende Entwicklung von der klassischen, überschaubaren Bibliothek hin zu einer vernetzten Forschungs- und Serviceeinrichtung schreitet rasch voran. Bei der digitalen Transformation der kulturellen und wissenschaftlichen Überlieferung hat sich die SLUB mit innovativen Projekten deutschlandweit bereits ein großes Ansehen verschafft. Spartenübergreifende Kooperationen – zum Beispiel etwa der Digital Humanities – sind entstanden, die der TU Dresden auch im Rahmen der Exzellenzinitiative und des „DRESDEN-concepts“ neue Perspektiven eröffnen.
Die Bibliothek der Zukunft – wie sieht sie aus? Die Bibliothek der Zukunft kann man sich vorstellen als einen zentralen Punkt im Netzwerk beschleunigter Informationen mit ihren Dienstleistungen aus smartphone und iPads, zunehmend raum- und zeitunabhängig.
Gleichzeitig aber bleibt die Bibliothek ein Ort der Entschleunigung, ein Ort der Konzentration, Hilfe beim Studium, beim lebenslangen Lernen und eben auch ein Ort persönlicher Kommunikation. Gerade junge Menschen möchten ihren Austausch in virtuellen Welten ergänzt wissen durch reale Begegnungen. Insofern wird die Bibliothek auch als ein öffentlicher Ort immer wichtiger.
Vor wenigen Tagen, am 14. Januar, konnten wir das zehnjährige Bestehen des neuen Bibliotheksgebäudes der SLUB feiern. Dieser architektonisch gelungene Bau ist zweifelsohne zu einem Markenzeichen für Bildung und Wissenschaft im Freistaat Sachsen geworden. Diese Investition hat sich auch nachhaltig gelohnt: täglich bis zu 8 000 Besucher – die Besucher via Internet nicht mitgerechnet.
Mit dem Anwachsen der digitalen Bibliothek, also der elektronischen Zeitschriften und Datenbanken und der Digitalisierung auch historischer Bestände, stand die SLUB in den letzten Jahren vor neuen großen Herausforderungen, und sie will das auch in Zukunft angehen. Mit leistungsstarken Partnern, Fördermitteln von Bund und Ländern möchte sie die Digitalisierung weiter kraftvoll voranbringen, und sie wird sich auch die Langzeitsicherung der digitalen Medien vornehmen. Diesen Weg wird das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst mit all seinen Möglichkeiten fördern.
Der Freistaat Sachsen ist es sich und auch seiner Leistungsfähigkeit schuldig, auch bei den nationalen und europäischen Digitaloffensiven, insbesondere mit dem 2014 beginnenden 8. EU-Forschungsrahmenprogramm Horizon 2020, ganz vorn dabei zu sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die soeben kurz skizzierten herausragenden Leistungen der SLUB bei der Erfüllung ihres wissenschafts- und bildungspolitischen Auftrages für den Freistaat Sachsen wurden unter anerkannt schwierigen Rahmenbedingungen der Kameralistik erzielt. Unzureichende Flexibilität, fehlende betriebswirtschaftliche Komponenten eines kameralen Haushalts erlauben eben kein dynamisches Personal- und Finanzmanagement. Genau dies schränkt die Eigenverantwortung, verantwortungsvolles Handeln ein, und vor allen Dingen bringt es Wettbewerbsnachteile gegenüber kaufmännisch agierenden Bibliotheken.
Genau deswegen hat die SLUB selbst, auf eigene Initiative, ab 2010 die Instrumentarien des neuen Steuerungsmodells eingeführt. 2011 wurde an der SLUB ein sogenanntes NSM-Basiscontrolling auf kameraler Basis eingeführt, das zum 1. Januar 2012 erfolgreich produktiv gesetzt wurde. Das Basiscontrolling unterstützt bereits jetzt die optimale Steuerung vor Ort und bringt auch Transparenzerträge.
Aber im Rahmen des Basiscontrollings ist die SLUB weiterhin der Kameralistik verhaftet. Eine echte Kosten- und Leistungsrechnung ist auf dieser Grundlage nicht möglich. Um ihr Potenzial aber ausschöpfen zu können, benötigt die SLUB mehr Freiräume, die Möglichkeit einer flexiblen Führung sowie ein größeres Maß an haushalterischer Flexibilität. Eine Umstellung auf einen kaufmännisch geführten Betrieb sowie eine umfassende Budgetierung erscheinen daher für die Sicherung des nachhaltigen Erfolgs der Bibliothek auch in Zukunft notwendig.
Die SLUB benötigt eine Organisationsform, die ihr eine Unternehmensführung nach kaufmännischen Kriterien ermöglicht. Gemäß Nr. 1 der Verwaltungsvorschrift zu § 26 Sächsische Haushaltsordnung werden Staatsbetriebe als kaufmännische Einrichtungen veranschlagt. Daher soll zum 1. Januar 2014 die Überführung der SLUB in einen Staatsbetrieb gemäß § 26 Sächsische Haushaltsordnung erfolgen.
Mit dieser Überführung ist möglich und geht einher die Einführung eines weiterführenden NSM-Aufbaucontrollings auf doppischer Basis. An der Umsetzung dieses Aufbaucontrollings, das zum 1. Januar 2014 produktiv gesetzt werden soll, wird gegenwärtig bereits intensiv gearbeitet. Die damit der SLUB zur Verfügung stehenden Instrumentarien des kaufmännischen Rechnungswesens und ein erhöhtes Maß an Flexibilität bieten der Bibliothek über das Basiscontrolling hinausgehende Handlungsspielräume.
Um die Überführung in einen Staatsbetrieb im Haushaltsvollzug zu ermöglichen, wurden im Haushalt 2013/2014 bei Kapitel 12 50 Leertitel für die Zuschüsse zum laufenden Betrieb und Investitionen veranschlagt. Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für den Ihnen heute zur
Meine Damen und Herren! Wir kommen zum Schlusswort für die antragstellenden Fraktionen. Frau Fiedler, bitte.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen haben den Antrag vorgelegt, um sich mit der SLUB zusammen auf den Weg zu machen, die dynamische Entwicklung, die sich im Bibliothekswesen in den letzten Jahren vollzogen hat, mitzugehen, ihr die Rahmenbedingungen zu geben, dass sie sich entsprechend entwickeln kann und ihr Instrumente zur Verfügung stehen, die es möglich machen, in diesem Umfeld weiter zu bestehen und die erfolgreiche Arbeit der letzten Jahre fortzusetzen.
Es geht uns darum, der SLUB mehr Flexibilität zu geben und einen Gesetzentwurf vorzulegen, der unter Einbeziehung des Landtages auch noch einmal diskutiert wird. Wir sehen damit durchaus Möglichkeiten, die sich für die SLUB in den nächsten Jahren eröffnen werden.
Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 5/11063 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Ohne Gegenstimmen und mit zahlreichen Stimmenthaltungen ist die Drucksache 5/11063 mehrheitlich beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist damit beendet.
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: DIE LINKE, CDU, SPD, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile der Einreicherin, der Linksfraktion mit Frau Werner, das Wort. Frau Werner, bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion DIE LINKE hat heute einen Antrag eingebracht, der die wachsende Armut von Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt stellt. Wir setzen als einen Baustein die Einführung einer Kindergrundsicherung und auf den Weg dahin die Reform des Bildungs- und Teilhabepaketes.
Laut Familienreport 2010 der Bundesregierung sehen 80 % der Bevölkerung Kinderarmut als sehr großes Problem. Es ist nicht nur subjektiv gefühlt, sondern es entspricht den harten Tatsachen; denn Kinderarmut zieht vieles nach sich. Es hat Auswirkungen auf das ganz persönliche Wohlbefinden und führt zu Mangelerscheinungen. Es hat Auswirkungen auf die Entwicklungsmöglichkeiten. Damit gibt es keine Chancengleichheit und es hat ganz konkrete Auswirkungen auf die Gesellschaft. Ich nenne nur steigende Kosten für die Hilfen zur Erziehung, fehlende Schulabschlüsse, Vererbung von Armut an die Kinder.
Meine Kollegin Edith Franke wird nachher etwas aus ihrer jahrelangen praktischen Erfahrung dazu sagen. Das ist alles leider nicht neu.
Frau Werner, einen kleinen Moment, bitte; die Zeit wird angehalten. – Es ist wirklich schon fast an der Grenze der Zumutung; es ist eine Unruhe hier im Raum, und das wird Sie alle treffen. Wir haben heute noch einige Anträge auf der Tagesordnung, und es ist ein Gebot der Fairness. Sie müssen nicht jedem Redner zuhören, aber zumindest der Geräuschpegel – es betrifft alle Fraktionen und auch die Staatsregierung – sollte ein klein wenig niedriger sein. – Frau Werner, Sie dürfen bitte fortfahren.
Ich möchte gern auf Studien eingehen, die auch neueren Datums sind und die unsere Forderungen belegen. Zunächst möchte ich aus der Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institutes der Hans-BöcklerStiftung zitieren, die sich mit der Armutssituation von Kindern und Jugendlichen in Deutschland und den Bundesländern beschäftigt hat.