Aline Fiedler
Appearances
5/4
5/13
5/18
5/24
5/29
5/34
5/35
5/38
5/40
5/53
5/55
5/59
5/62
5/64
5/67
5/69
5/71
5/74
5/78
5/85
5/86
5/88
5/92
5/97
Last Statements
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wir halten die Verabschiedung des Kulturraumgesetzes 1993 für eine sehr visionäre
Entscheidung und sind dem damaligen Kunstminister Prof. Dr. Meyer sehr dankbar.
Wir sind ebenfalls sehr froh, dass wir 20 Jahre später nicht mehr darüber reden, ob wir solch ein Gesetz brauchen, sondern wie es ausgestaltet sein soll.
Aber, sehr geehrter Herr Dr. Gerstenberg, in der Diskussion über die Zukunft des Sächsischen Kulturraumgesetzes sind wir schon weiter, als uns Ihr Antrag heute vorschlägt. Bereits in der letzten Landtagssitzung haben im Rahmen der Regierungserklärung zur Kultur sowohl Frau Staatsministerin Prof. von Schorlemer als auch die CDUFraktion angekündigt, die Kulturraumittel erhöhen zu wollen. Auch was die Evaluierung betrifft, die, da sind wir uns einig, deutlich darüber hinausgehen soll, was die finanziellen Fragen betrifft, sind wir in der Diskussion weit vorangekommen. So gibt es bereits die Vorschläge des Kultursenats, die deutlich darüber hinausgehen, was Sie in Ihrem Antrag fordern. Diese wurden im April an die Staatsregierung übergeben, sehr wohlwollend aufgenommen und werden jetzt dort weiter bearbeitet.
Vielleicht ist es verständlich, dass, wenn Ende 2015 die Evaluierung vorgelegt werden soll, nun nicht innerhalb von vier Wochen der komplette Plan vorliegt. Aber die Grundlagen dafür sind gelegt.
Es ist Aufgabe des Kultursenats, die Staatsregierung in Kulturfragen zu beraten. Das hat er in dem Fall auch sehr umfangreich für die anstehende Gesetzesnovellierung getan. Sein Vorschlag entstand in einer ausgiebigen Diskussion, zu der eine Vielzahl von mit Kunst und Kultur beschäftigten Persönlichkeiten beigetragen hat. Das waren Künstler, Intendanten, Bürgermeister, Kulturraumsekretäre, Stadt- und Kreisräte, Mitglieder der Akademie der Künste usw. Im Vorfeld dieses Vorschlages fanden Diskussionsrunden in Borna, Döbeln, Zwickau und Dresden statt. Ergebnis dieser monatelangen Diskussionen und vielen Sitzungen ist ein zehnseitiges Papier des Kultursenats. Ich bin etwas verwundert, weil ich weiß, dass allen kulturpolitischen Sprechern der Fraktionen dieses Papier zur Verfügung gestellt wurde und es insgesamt, auch im Kultursenat, auf eine breite Zustimmung gestoßen ist, weil dieses Papier von einer Vielzahl von Beteiligten vorbereitet wurde.
Das, was Sie uns heute vorstellen, sehr geehrter Herr Dr. Gerstenberg, beruht – Sie haben es gesagt – auf einer Studie, die die Fraktionen seit rund einer Woche kennen. Diese wurde kaum diskutiert, weder im Fachausschuss noch im Kultursenat. Dieses Vorgehen finde ich schade, und wir lehnen es auch ab. Ich wundere mich etwas, dass es von Ihrer Fraktion kommt – lassen Sie mich das an der Stelle sagen –, weil Sie sonst immer darauf achten, dass eine sehr breite Beteiligung und Partizipation stattfindet.
Unsere Ablehnung Ihres Antrages beruht aber nicht nur auf diesen vielleicht eher formalen Gründen. Auch die CDU möchte, dass die Evaluierung für eine Weiterentwicklung des Gesetzes genutzt wird. Inhaltlich haben wir
eine Reihe von Übereinstimmungen mit dem, was der Kultursenat bereits vorschlägt. Damit meine ich eine Analyse der finanziellen Ausstattung, der Verteilung der Mittel zwischen den Kulturräumen und eine Analyse der Strukturen, Organisation und Entscheidungswege in den Kulturräumen. Es soll auch die Entwicklung der Kulturszene betrachtet werden. Es soll gezeigt werden, wie das Kulturraumgesetz auf die neuen Tendenzen eingehen kann. Es soll nachgefragt werden, wie verlässlich und planbar die Mittel sind, wie viel Geld für die Förderung der traditionellen Kultureinrichtungen zur Verfügung steht und wie viel Platz es für Neues gibt. Der Kultursenat schlägt darüber hinaus eine externe Datenerhebung und die rechtzeitige Einbeziehung der Gremien vor.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Es ist gut, dass wir den Kultursenat haben. Er hat sich bereits intensiv mit dem Kulturraumgesetz befasst. Das Kulturraumgesetz lebt nämlich nicht nur davon, was wir hier im Landtag beschließen, was Politik vorgibt, sondern davon, wie es von den Beteiligten aus dem Kulturbereich umgesetzt und gelebt wird. Deshalb unterstützen wir den durchdachten und breit angelegten Vorschlag des Kultursenats zur Evaluierung und lehnen den heute vorgelegten Antrag ab.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der sächsische Kulturkalender für kommenden Samstag zeigt unter anderem folgende Veranstaltungen an:
Kulturhaus Aue: „Philharmonisches Konzert“; Bautzen, Deutsch-Sorbisches Volkstheater: „Wie im Himmel“; Stadtkulturhaus Borna: „Orchesterball“; Döbelner Theater: „Nachmittag mit Gerhard Schöne“; Freiberger Theater: Premiere „Der Rosenkavalier“; Städtisches Museum Großenhain: „Sonderausstellung zu stadtgeschichtlichen und regionalhistorischen Themen“; Hoyerswerda: „Ausstellung der freien Malwerkstatt“; Thomaskirche Leipzig: „Bachkantate“; Albrechtsburg Meißen: „Abendliche
Führung“; Museum Niesky: „Sonderausstellung Malerei und Keramik“; Plauen, Vogtlandtheater: Premiere „Frühlingserwachen“; Glasmuseum Weißwasser: „Sonderausstellung Urangläser“; Zittau, Gerhart-Hauptmann-Theater: „Meisterklasse“; Bad Lausick, Kur- und Stadtmuseum: „Ausstellung zur Geschichte der Stadt“; Kulturschloss Großenhain: Zu Gast ist die „Herkuleskeule“; in Radeberg Schloss Klippstein: „Kurkonzert“; Löbau, Kulturzentrum, Johanniskirche: „Erstes Löbauer Theaterbällchen“; Schloss Reinhardtsgrimma: „Konzert“; Sebnitz, Städtische Sammlungen: „Sonderausstellung afrikanische
Wahrheiten“; Pirna: „Bücherfest zum 15. Geburtstag der Stadtbibliothek“; Altenberger Dom: „Domkonzert“;
Schwarzenberg: „Tangokonzert“. In der Semperoper wird abends „Der Barbier von Sevilla“ und in der Leipziger Oper „Die Zauberflöte“ gezeigt.
Das zeigt, dass wir ein lebendiges Kulturland sind, und zum Leben der Sachsen gehört Kultur.
Der Freistaat steht laut Theaterstatistik bei den Besucherzahlen für das Schauspiel in absoluten Zahlen bundesweit auf Platz 4 und beim Kinder- und Jugendtheater auf Platz 3. Diese Statistik bringt noch mehr erfreuliche Zahlen hervor. Wir haben deutschlandweit mit über 600 Musikern die meisten beschäftigten Orchestermitglieder, die meisten Tänzer und die meisten Schauspieler im Bereich Kinder- und Jugendtheater. Das sind Beweise für die große Verbundenheit der Sachsen mit ihrer Kultur, und das ist Ausdruck, was Kultur ausmacht, in einer immer globaleren und manchmal auch noch schneller werdenden Welt eine Heimat, einen Anker zu haben.
Diese Gaben der Kultur sind zugegebenermaßen nichts Neues. Das wussten schon unsere Vorfahren. Deshalb haben sie uns ein wunderbares und von anderen oft beneidetes Fundament hinterlassen. Dass wir mit diesem
Schatz besonders behutsam umgehen müssen, dazu verpflichtet uns unsere Verfassung.
132 Abgeordnete bei 15 Gegenstimmen und vier Enthaltungen haben 1992 fraktionsübergreifend der Verfassung und damit dem Staatsziel Kultur zugestimmt. Damit haben uns die damaligen Parlamentarier eine große Verantwortung übertragen und eine starke und deutliche Botschaft ins Land geschickt.
Wenn der Verfassungsbeschluss historisch betrachtet erst reichlich 20 Jahre zurückliegt, so haben sich heute doch die Anforderungen an seine Erfüllung verändert. Gleich geblieben ist, dass das Staatsziel nicht nur mit Worten, sondern auch mit den entsprechenden finanziellen Mitteln erfüllt werden muss. Das macht Sachsen auch; denn wir sind das Bundesland, das die höchsten Pro-KopfAusgaben für Kultur aufbringt. Durch das deutschlandweit einmalig anerkannte Kulturraumgesetz werden jährlich 86 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das bedeutet, seit 1995 haben die Kulturräume auf diesem Weg über 1,5 Milliarden Euro erhalten.
Frau Staatsministerin hat sehr anschaulich die Bereiche ihres Hauses für Kultur aufgezählt. Aber die gesamtgesellschaftliche Aufgabe Kultur betrifft auch den Kompetenzbereich anderer Häuser. Das Kultusministerium ist mit zuständig für die kulturelle Bildung, die Staatskanzlei für den Bereich Film und Medien, das Innenministerium für den Denkmalschutz, das Finanzministerium für den Bereich Schlösser, Burgen und Gärten und das Wirtschaftsministerium für den Bereich Kreativwirtschaft. Diesen Gesamtbereich betrachtet, haben wir in dieser Legislaturperiode, Herr Kollege Külow, vieles für die Kultur erreicht: die Erhöhung der Mittel für die Musikschulen auf 5 Millionen Euro,
die Bereitstellung für Investitionsmittel für Kulturräume von zwei mal 2,5 Millionen Euro; für die Kinodigitalisierung stehen in dieser Legislaturperiode allein
900 000 Euro zur Verfügung. Der Zuschuss für die Mitteldeutsche Medienförderung, die die Film- und Medienproduktion in Sachsen unterstützt, wurde auf 2,7 Millionen Euro angehoben.
Auch die Mittel für die Kulturstiftung des Landes wurden erhöht. Für die Förderung der sächsischen Literatur stehen für den Ankauf von Büchern sächsischer Autoren und für Lesungen in Bibliotheken 2013 und 2014 jeweils 50 000 Euro zur Verfügung. Seit 2010 können Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre kostenlos die staatlichen Museen besuchen, was zu einer deutlichen Erhöhung der Besucherzahl in diesem Altersbereich geführt hat. Für den Zweckverband Industriekultur haben wir die Mittel deutlich aufgestockt. Das Industriemuseum Chemnitz plant aus diesen Mitteln beispielsweise eine komplette Überarbeitung seiner Dauerausstellung.
Der Freistaat hat auch kräftig in die kulturelle Infrastruktur investiert, beispielsweise 1 Million Euro für die bauliche Herrichtung der Räume in Wermsdorf für die Sonderausstellung „250 Jahre Hubertusburger Frieden“ oder über 12 Millionen Euro für die Sanierung der Festung Königstein. In den vergangenen fünf Jahren sind etwa 13 Millionen Euro in die Sanierung des Schlosses in Bad Muskau geflossen. Für die Sanierung der Albrechtsburg Meißen sind seit 1993 circa 26 Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden; und nicht zu vergessen das Dresdner Schloss – ohne Zweifel eines der Herzstücke der sächsischen Geschichte. Zu DDR-Zeiten dem Verfall preisgegeben, lockt es heute viele Besucher aus allen Teilen Sachsens und der Welt, die dieses Prunkstück und natürlich auch die großartigen Ausstellungen und bedeutenden Sammlungen besichtigen wollen. Über
280 Millionen Euro stellte der Freistaat bislang für den Wiederaufbau zur Verfügung. 5 Millionen Euro werden allein noch dieses Jahr verbaut werden.
Sachsens Merkmal ist, dass es sowohl die Leuchttürme mit internationaler Ausstrahlung gibt als auch die Vielfalt in der Fläche. Es ist unser Anliegen als CDU, beides – die Leuchttürme wie die vielen Kultureinrichtungen in der Fläche – entsprechend ihren Bedürfnissen zu fördern. Nicht Konkurrenz, sondern ein gutes Miteinander ist der Anspruch. Die Wahrnehmung Sachsens außerhalb unserer Landesgrenzen ist vor allem durch das Gewandhausorchester, die Staatlichen Kunstsammlungen und die Semperoper geprägt. „Staatliche Kunstsammlungen auf Weltniveau“ betitelte erst vor wenigen Wochen der Wissenschaftsrat seine Stellungnahme zur Evaluierung der Kunstsammlungen. Dieses Weltniveau wird jedes Jahr von 2,5 Millionen Besuchern gutgeheißen.
Die Staatskapelle mit ihrem Chefdirigenten Thielemann löst sowohl beim Publikum in Salzburg, New York und Tokio als auch hier in Dresden Begeisterung aus. Sie ist ein unschätzbarer Botschafter für die Kultur und unser Land. Es ist ein Glück, dieses Juwel in Sachsen, in unserer Semperoper zu haben.
Diese Spielstätten von Weltrang, das vielfältige Kulturangebot in allen Sparten und allen Regionen des Landes locken jedes Jahr rund sieben Millionen Menschen aus aller Welt nach Sachsen und machen den Freistaat zu Deutschlands Kulturreiseziel Nummer eins.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie viele der Bereiche unterliegt auch die Kultur einem stetigen Wandel. Die Herausforderungen, die vor uns liegen, sind auch in diesem Bereich nicht einfach zu lösen. Nicht nur der veränderte Finanzrahmen, sondern auch der Rückgang und der steigende Altersdurchschnitt der Bevölkerung erfordern von allen Beteiligten Kraft, Kreativität und den Willen zur Veränderung.
Diese Gedanken im Kopf, hat sich die CDU für die Zukunft insbesondere sieben Themenschwerpunkte
vorgenommen:
Erstens: Erhalt der Kulturlandschaft und Platz und Mittel für Neues. Wir wollen Spitzenleistungen in der Kultur
ermöglichen genauso wie die Breite fördern. Wir brauchen weiterhin beides: eine Strukturförderung als Basis und eine für Innovation offene Projektförderung.
Zweitens: Kulturraumgesetz. Nach 20 Jahren erfolgreicher Praxis sprechen wir mittlerweile nicht mehr über das Ob, sondern darüber, wie das Gesetz an die gestiegenen Anforderungen angepasst werden kann. Hierzu finden derzeit intensive Diskussionen mit den Kulturschaffenden statt. Die Ergebnisse wollen wir abwarten. Für mich kann ich heute schon sagen, dass ich mich für eine Erhöhung der Mittel einsetzen werde.
Drittens: Kultur kommt zu den Menschen, aber auch die Menschen müssen zur Kultur kommen. Deshalb wird uns das Thema Mobilität – nicht nur der Kultureinrichtungen selbst, sondern auch für die Menschen, die die Kultureinrichtungen erreichen können – auch in der Kulturpolitik beschäftigen.
Viertens: Eine stetig aktuelle Frage bleibt: Wie bekommen Menschen einen Zugang zur Kultur, gerade in einer Zeit, in der es eine Vielzahl von Angeboten, Beschäftigungsmöglichkeiten und Informationen gibt? Deshalb wird uns das Thema kulturelle Bildung als wichtiges Handlungsfeld weiter beschäftigen. Unabdingbar für den Erfolg sind die enge Abstimmung und der Dialog zwischen Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kultureinrichtungen. Ich bin sehr froh, dass das Kunst- und das Kulturministerium in dieser Frage eng zusammenarbeiten und sich mit Beteiligung des Sozialministeriums die interministerielle Arbeitsgruppe intensiv unter Einbeziehung der Träger und Einrichtungen dieser Thematik widmet. Kulturelle Bildung umfasst sowohl den Zugang zur und die Teilhabe an Kunst und Kultur mit besonderem Augenmerk auf Kinder und Jugendliche als auch die spezielle Förderung ihrer Talente.
Ein schönes Beispiel für das große Potenzial der sächsischen Nachwuchskünstler allein im Bereich der Musik sind die 26 ersten und 22 zweiten Preise beim letztjährigen Bundeswettbewerb „Jugend musiziert“ – eine Leistung, die selbst bei viel Talent ohne Fleiß und Disziplin der einzelnen Teilnehmer nicht möglich wäre.
Fünftens: Unsere Gesellschaft ist vielfältiger geworden. Menschen aus 180 Nationen leben mittlerweile in Sachsen. An ihrer kulturellen Erfahrung teilzuhaben, andere Kulturen kennenzulernen, zusammen neue Projekte und den interkulturellen Dialog zu entwickeln ist ein wichtiger Bereich. Sachsen hat in seiner Geschichte stark vom Einfluss der Künstler anderer Nationen profitiert. Diese Traditionen müssen, diese Traditionen wollen wir weiter fortführen und auch heute Anziehungspunkt für internationale Künstler und Kreative sein.
Sechstens: Untrennbar mit der Kulturtradition des Freistaates und seiner Öffnung nach außen sind die Kunsthochschulen verbunden. Sie brauchen weiterhin unsere Unterstützung und Förderung, damit sie ihre Wirkung auf die Kulturszene weit über den Freistaat hinaus entfachen können.
Siebentens: Sachsen ist nicht nur ein Kulturland, sondern auch ein Land der Erfinder und Tüftler. In keinem anderen Bereich verbinden sich diese beiden Eigenschaften so gut wie in der Industriekultur. Die dazu geplante Landesausstellung 2018 wird ein weiterer und sehr wichtiger Impuls sein, das Thema auch überregional bekannt zu machen. In Zusammenarbeit mit dem Bund wollen wir die Provenienzforschung – wobei wir mit dem Projekt „Daphne“, das Frau Staatsministerin dargestellt hat, eine deutschlandweit beachtete, sehr gute Grundlage haben – weiter fortführen, die Anpassung des Urheberrechts an die digitalen Herausforderungen meistern und die Digitalisierung von Kulturgut stärker in den Blick nehmen.
Die Weichen für gute Bedingungen für unsere Kulturlandschaft kann aber die Politik nicht allein stellen. Dafür brauchen wir auch weiterhin die Mitarbeit der Vereine und Verbände, die viele Unterstützung der ehrenamtlichen Helfer und die wichtige Beratung durch den Kultursenat und die Sächsische Akademie der Künste. Für die bisherige Unterstützung möchte ich Ihnen im Namen der Fraktion hier herzlich Danke sagen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit etwa 35 Millionen Besuchern gehen laut Theaterstatistik rund dreimal mehr Zuschauer bundesweit ins Theater oder zum Konzert als zur Bundesliga. Das spricht nicht gegen die Bundesliga, aber für die Kultur. Ich habe immer wieder hohen Respekt davor, wie gut und mit welcher Klugheit es den Kultureinrichtungen gelingt, Fragen der Vergangenheit in den heutigen Kontext zu bringen. Das soll Ihnen auch weiterhin so gut gelingen.
Wir werden die Freiheit der Kunst schützen und gute Rahmenbedingungen für ihr Wirken anbieten. Das ist unser Auftrag laut Verfassung; das ist unser politischer Auftrag, und das ist uns Sachsen eine Herzensangelegenheit.
Vielen Dank.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben einen Entschließungsantrag vorbereitet, um die Debatte abzuschließen. Ich gehe davon aus, dass Sie dem Entschließungsantrag zustimmen werden, weil Sie kein eigenes Konzept vorgelegt haben. Die Debatte drehte sich sehr stark darum, was alles anders und was nicht gemacht werden kann. Aber leider haben wir nicht viel von Ihnen gehört, wie Sie es denn gern machen würden.
Wenn man beispielsweise nach Nordrhein-Westfalen schaut, stellt man fest, dass die dortige Staatsregierung im letzten Jahr eine deutliche Kürzung der Kulturausgaben vorgeschlagen hat, und das ist nicht der Weg, den wir in Sachsen gehen wollen. Das bekräftigen wir noch einmal mit diesem Entschließungsantrag, in dem wir sagen: Die Kultur hat eine wichtige Bedeutung für dieses Land.
Wir gehen darin auch auf eine Reihe von aktuellen Fragestellungen, die Ihnen offensichtlich nicht so wichtig sind, uns aber sehr am Herzen liegen, ein. Ich nenne hierzu zum Beispiel die Evaluierung des Kulturraumgesetzes. Uns ist es wichtig, dass wir in dieser Richtung etwas tun müssen, gerade was die Verlässlichkeit der Kulturraumittel betrifft, was auch beinhaltet, wie man mit Investitionen im Rahmen der Kulturraumberechnung umgeht. All das steht im Punkt 2. Ich denke, es ist den Kulturräumen sehr wichtig, dass diese Punkte auch in der Diskussion beachtet werden.
Sehr interessant fand ich das, was von den beiden Rednern der SPD-Fraktion kam. Für uns sind Leuttürme sehr wichtig. Zu den Leuchttürmen gehören beispielsweise die Staatlichen Kunstsammlungen. Wenn wir diese entsprechend fördern wollen, dann muss man sich auch für diese Leuchttürme aussprechen. Das machen wir im Punkt 3.
Ja, Frau Stange, das ist richtig, aber Herr Dulig hat etwas anderes gesagt. Er sprach sich gegen die Leuchttürme aus. Vielleicht sollten Sie das in der Fraktion intern noch einmal klären.
Der vierte Punkt geht auf die Industriekultur ein. Dazu hatten ich und auch Kollege Tippelt im Rahmen unserer Redebeiträge schon Stellung genommen. Auch die Kunsthochschulen, die wir heute leider nur kurz erwähnen konnten, sind uns wichtig – Sie sind im Kultursenat aufgetreten – und in diesem Zusammenhang zu nennen. Auch das findet sich hier wieder.
Wir wollen das Thema Kreativwirtschaft weiter ins Blickfeld rücken und die Möglichkeiten ausweiten, diese zu unterstützen. Die kulturelle Bildung ist ein wichtiges Ziel, das sachsenweit große Beachtung gefunden hat. Das zeigt sich auch an den Diskussionen zu unserer Großen Anfrage, und das zeigten die Ideen und Initiativen der interministeriellen Arbeitsgruppe, gerade auch was den Bereich der Qualitätsdiskussion betrifft.
Nur noch zum Punkt 9. Wir wollen – auch das ist uns wichtig – nicht nur das, was in den Kultureinrichtungen stattfindet, fördern, sondern wir wollen auch, dass die bauliche Umrahmung stimmt. Deshalb haben wir das baukulturelle Erbe unter Punkt 9 aufgenommen. – So weit hierzu.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Jahr 1995 fasste der Landtag einen mutigen Beschluss: Die Dresdner Universität und die Landesbibliothek Sachsen sollten zukünftig unter einem gemeinsamen Dach als Sächsische Staats- und Universitätsbibliothek firmieren.
Damals gab es einen Riesen-Aufschrei und Proteste. Heute sprechen alle übereinstimmend von einem Erfolgsmodell. Die SLUB ist eine der erfolgreichsten Bibliotheken Deutschlands. Diesen erfolgreichen Weg soll sie auch weiter gehen können und dazu die Rahmenbedingungen bekommen, die sie dafür braucht.
Die Entwicklung im Bereich der Bibliotheken des Wissenschafts- und Informationsmarktes war in den vergangenen 15 Jahren enorm. Digitalisierung, elektronische Archivierung und weltweite Suchmöglichkeiten sind nur drei Stichworte, die in diesem Zusammenhang zu nennen sind. Um hier mittlerweile auf internationaler Ebene mithalten zu können – so hat es uns auch die SLUB vermittelt –, braucht sie mehr Flexibilität und Freiheiten.
Ich zitiere aus dem schon im Jahr 2008 von der damaligen Wissenschaftsministerin vorgelegten Struktur- und Entwicklungsplan „Bibliothekssystem Sachsen“: „Um ihren Personalkörper den rasch wandelnden Aufgaben anzupassen, benötigen die Bibliotheken eine deutlich höhere Flexibilität bzw. die Abkehr vom engen Stellenplanprinzip.“
Zusammengefasst heißt das: Die SLUB hat sich in den letzten Jahren hervorragend entwickelt. Es besteht aber die Gefahr, dass sie dieses hohe Niveau bei gleichbleibenden Bedingungen in den kommenden Jahren nicht halten kann. Das ist der Punkt, an dem Politik handeln und für die SLUB die Voraussetzungen an die heutige Situation anpassen muss. Es ist die Intention der heutigen Gesetzesvorlage, das Erfolgsmodell SLUB für die Zukunft zu sichern.
Mit dem Staatsbetrieb bekommt die SLUB die notwendigen und von ihr auch eingeforderten Freiräume und Eigenverantwortung, ohne damit die Verbindung zum Freistaat, der weiterhin eine ausreichende Finanzierung absichern soll und wird, aufzugeben. Ziel eines Staatsbetriebes ist nicht die Gewinnmaximierung, sondern die Erfüllung der am Gemeinwohl orientierten Aufgaben, aber mit der Möglichkeit der betriebswirtschaftlichen Steuerung. Dass sich diese Form bewährt hat, zeigen Beispiele wie die Semperoper oder die Staatlichen Kunstsammlungen, international wirkende und erfolgreiche Einrichtungen, geschützt mit dem hohen Gut der Freiheit der Kunst, unterstützt mit staatlichen Mitteln und in einvernehmlicher Zusammenarbeit mit den Partnern.
Eine einvernehmliche Zusammenarbeit, eine enge Abstimmung und eine enge Kooperation mit dem Partner TU Dresden sind für den Erfolg der SLUB ausschlaggebend. Das soll auch in der neuen Organisationsform so bleiben. Dies wird deutlich an der Hälfte der Sitzungen im Verwaltungsrat, ein gegenüber dem bisherigen Kuratorium aufgewertetes, mit mehr Entscheidungskompetenz und mehr Einfluss auf die strategische Entwicklung der Bibliothek ausgestattetes Gremium.
Auch die Besetzung der Stellvertreterpositionen geschieht im Benehmen mit dem Rektor der TU Dresden. „Im Benehmen“ heißt laut Duden „sich verständigen“, also nicht gegen den Willen eines Beteiligten, sondern in fairer Zusammenarbeit mit dem Partner TU Dresden. So ist das in der Vergangenheit immer bei der SLUB gehandhabt worden. Dieses Prinzip muss und wird auch für die Zukunft der SLUB gelten.
Wir haben uns in dieser Legislaturperiode sehr intensiv der SLUB gewidmet, zuletzt in der Anhörung vor wenigen Wochen. In Auswertung dessen haben CDU und FDP auch unseren Änderungsantrag in den Ausschuss eingebracht. Mit diesem Änderungsantrag wird die bewährte Abkürzung „SLUB“, die ich jetzt immer verwandt habe, erhalten, werden die digitalen Medien in den Aufnahmekatalog aufgenommen und die Ablieferungspflicht auch für elektronische Publikationen gesichert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf wird die SLUB als zeitgemäße und moderne Wissenschaftseinrichtung stärken, eröffnet ihr neue Möglichkeiten zum flexiblen Mitteleinsatz und Handlungsspielräume im Personal- und Finanzmanagement, und sie verdient deshalb unsere Unterstützung.
Herzlichen Dank.
Ja. – Vielen Dank.
Ich empfehle, diesen Änderungsantrag abzulehnen. Ich möchte dazu einen Bericht des stellvertretenden Generaldirektors, Herrn Michael Golsch, zitieren. Dieser hat im Bibliotheksmagazin über die Zukunft der SLUB Folgendes geschrieben: „Staatsbetrieb bedeutet nicht Profitstreben oder Gewinnmaximierung. Die SLUB weiß sich daher auch weiterhin Bildung und Wissenschaft und damit dem Gemeinwohl verpflichtet. Ihre Ökonomisie
rung steht also künftig nicht zu befürchten. Vielmehr wird das Haus seine unternehmerischen Freiräume als Staatsbetrieb dazu nutzen, sein Leistungsportfolio innovativ weiterzuentwickeln und auf hoch dynamischen Wissenschafts- und Informationsmärkten weiterhin erfolgreich zu agieren.“ Das ist für uns noch einmal die Bestätigung, dass der Staatsbetrieb die richtige Variante bzw. Form ist.
Zweitens komme ich auf die vorgeschlagene Änderung hinsichtlich der Abgabepflichten zu sprechen. Das haben wir auch aus der Anhörung mitgenommen. Es ist von der SLUB selbst vorgeschlagen worden, diese Änderung so vorzunehmen. Diesem Vorschlag schließen wir uns hiermit an.
Deshalb können wir Ihrem Änderungsantrag nicht zustimmen.
Ich verweise in meiner Stellungnahme noch einmal auf das, was ich vorhin zum Staatsbetrieb von der SLUB zitiert habe.
Ich möchte aber noch eine zweite Anmerkung machen: Und zwar haben wir bereits Anfang dieses Jahres, am 30. Januar, über den Staatsbetrieb diskutiert. Da ist die erste Intention, dass überhaupt die Arbeit hier im Landtag begonnen hat, beschlossen worden, und zwar mit Enthaltungen, aber ohne Gegenstimmen. Ich finde, wenn die Verwaltung ein Jahr arbeitet, auch mit den Partnern spricht, das Ganze vorbereitet und dann gesagt wird: „So wollen wir es aber nicht, wir wollen es jetzt noch einmal ganz anders“, dann ist das kein Verfahren, wie man auch mit den Leuten umgeht, die die ganze Vorarbeit leisten. Ich denke, da hätte man im Januar schon den anderen Weg vorschlagen können. Heute haben wir die Staatsbetriebsgründung gut vorbereitet hier zur Abstimmung vorliegen. Deshalb werden wir ihr auch zustimmen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben gerade gehört, dass es unser gemeinsames Anliegen ist, die Anzahl der Studienabbrecher zu reduzieren, und zwar im Interesse der Studenten, unserer Hochschulen und unserer Wirtschaft.
Es ist für die Studenten meist eine schwierige Zeit, wenn man merkt, dass man im Studium nicht vorwärtskommt. Es ist auch schwierig für die Universitäten, die die Kapazitäten vorhalten müssen, und für die Wirtschaft, die gut ausgebildete Fachkräfte dringend braucht.
Das Thema war bereits ein wichtiger Punkt im Hochschulentwicklungsplan, in dem es explizit heißt – ich zitiere –: „Das SMWK setzt sich zum Ziel, den Fachkräftebedarf der Wissenschaft und Wirtschaft über eine bessere Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Ressourcen zu sichern. Die Studienanfänger in Sachsen müssen dazu über eine hervorragende Lehre zu einem erfolgreichen Abschluss des Studiums geführt werden. Das SMWK erwartet von den sächsischen Hochschulen, dass sie sich stärker für das Thema Studienabbruch sensibilisieren, Strategien zur Verbesserung des Studienerfolgs entwickeln und eine höhere Studienerfolgsquote erreichen.“
Aus diesen Gründen ist es auch richtig, heute zu schauen, was dafür bereits getan wurde und was es noch zu tun gilt. Zunächst brauchen wir dafür eine Analyse der Gründe und Tendenzen bei Studienabbrechern und auch das Hinterfragen der bisher ergriffenen Maßnahmen.
In diesem Zusammenhang sind neben den Hochschulen auch weitere Partner und Rahmenbedingungen ins Blickfeld zu rücken. Ich möchte hier vier Punkte erwähnen: gute Schulausbildung, gute Studienberatung, Verbesserung der Betreuung um das originäre Studium herum und die Begleitung und Förderung während des Studiums.
Erstens, zur guten Schulausbildung: Dabei sind wir in Sachsen sehr gut aufgestellt. Vor gut einem Monat waren
wir bei einem Test mit Schwerpunkt Naturwissenschaften wiederum an der Spitze. Ich glaube, hier sind sehr gute Rahmenbedingungen vorhanden.
Zweitens, zur guten Studienberatung: Junge Menschen brauchen vor der Aufnahme eines Studiums eine umfassende Information, was im Studium auf sie zukommt. Außerdem muss darauf geachtet werden, dass während des Studiums auch eine Vorstellung über die berufliche Ausrichtung entwickelt wird. Beispielsweise gibt es dafür auch die Angebote des Career-Service.
Drittens, zur Verbesserung der Betreuung außerhalb des originären Studiums: Dazu gehören die Studienorganisation und auch Finanzierungsmöglichkeiten. Deshalb begrüßen wir sehr wohl die angesprochene Weiterentwicklung des BAföG von Frau Wanka. Es geht aber auch um Angebote der Kinderbetreuung für die Kinder von Studierenden oder um die Öffnungszeiten von Bibliotheken.
Viertens, dieser Punkt betrifft die Begleitung und die Förderung während des Studiums: Dazu gehören Maßnahmen der Qualifizierung des Hochschulpersonals sowie der Betreuung und Beratung der Studenten. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Studieneingangsphase, da viele Abbrüche in den ersten Semestern stattfinden, und auf dem Eingehen der spezifischen Bedarfe der einzelnen Studienfächer.
Dabei haben die Hochschulen natürlich eine besondere Verantwortung, da sie die Erfordernisse am besten kennen und mit speziellen Übungsgruppen, Tandem- und Tutorienprogrammen darauf eingehen können. Die Hochschulen sind bereits aktiv, wie positive Beispiele bei den Lehramtsstudenten an der TU Dresden und Leipzig zeigen. Neben frühzeitigen schulpraktischen Studien und der damit möglichen eigenen Überprüfung, ob man für den Lehrerberuf geeignet ist, beinhaltet es weiterhin konkrete Angebote, die die Studierenden befähigen, die psychischen und physischen Anforderungen von Studium und Beruf zu bewältigen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um die Abbrecherquote zu verringern, brauchen wir die Studenten, die das Studium abschließen wollen, Hochschulen die durch eine strukturierte Studienorganisation und eine Fülle von Maßnahmen die Studenten während des Studiums leiten
und begleiten, und nicht zuletzt eine Wirtschaft, die den Studenten nach ihrem Abschluss eine gute persönliche wirtschaftliche Perspektive gibt.
Nur wenn alle Partner an einem Strang ziehen – darum geht es in diesem vorliegenden Antrag –, wird es uns gelingen, die Ressourcen besser zu nutzen und die Studienabbrecherquote zu reduzieren.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Mann, ich muss Sie leider enttäuschen; wir können nicht zustimmen.
Eine Begründung folgt natürlich.
Zu Punkt 1: Mit der Antwort auf die Große Anfrage liegt bereits eine Vielzahl von Zahlen vor, aber wir wollen gern noch die aktuellen Zahlen hinzunehmen. Deshalb sind wir dafür, dass unser Punkt I erhalten bleibt. Damit kann auch der zweite Punkt Ihres Änderungsantrags nicht angenommen werden, weil Sie die Zahl der Studienabbrüche und die Gründe dafür trennen. Punkt 3 Ihres Änderungsantrags führt nach unserer Auffassung nicht zu einer Verbesserung unseres Antrags. Zu Punkt 4 folgender Hinweis: Wenn wir eine Initiative starten würden, dann müsste sich diese nicht auf eine Novellierung der amtlichen Hochschulstatistik, sondern des Hochschulstatistikgesetzes beziehen. Ich muss aber sagen, dass das eine Forderung ist, die über das, was wir bislang diskutiert haben, hinausgeht. Wir nehmen diesen Ansatz zwar mit, können aber heute nicht auch noch diesen Bogen spannen.
Wir lehnen Ihren Änderungsantrag ab, freuen uns aber über Ihre Zustimmung.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie Sie alle wissen, wird der große Dichter Georg Büchner heute 200 Jahre alt. Wer kann sich nicht noch an „Woyzeck“ erinnern, eines der meist gelesenen und prägendsten Dramen der deutschen Literatur? Damit sind wir mitten im Thema: Wie vermitteln wir jungen Menschen die Handlung? Wie versetzen wir sie in die Entstehungszeit? Wie bringen wir ihnen die historischen Hintergründe nahe und erklären ihnen die Bedeutung dieses Textes für die heutige Zeit? Wie wecken wir das Interesse Jugendlicher an diesem Erbe deutscher Literatur und Kultur? Wie vermitteln wir ihnen die darin angesprochenen Themen wie Moral, Respekt, Toleranz, Freiheit, Umgang auch mit Ungerechtigkeiten?
Die Positionen zu diesen Fragen kann man nicht auswendig lernen. Sie müssen erlebt, gespürt, vermittelt und diskutiert werden. Dafür gibt es großartige Literatur, Theaterstücke, Gemälde, Musik, Tanz, zusammengefasst: Kunst und Kultur – Kunst und Kultur, die uns viel zu sagen hat, einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Herausforderung des Lebens leisten kann, die Möglichkeit bietet, eigene Stärken, Kompetenzen und Selbstbewusstsein herauszubilden und das eigene Handeln zu reflektieren.
Deshalb ist es zentrales Anliegen der CDU, dass Kunst und Kultur chancengleich erlebt, die Aussagen vermittelt werden. Wenn gewünscht, soll Kunst und Kultur auch selbstständig ausgeübt werden können.
Das alles beschreibt das Anliegen kultureller Bildung. Diese zwei Worte haben in der politischen Debatte zu Recht eine immer größere Bedeutung. Das gilt natürlich besonders für ein Kulturland wie Sachsen. Deshalb haben wir uns diesem Thema mit der vorliegenden Großen Anfrage und der heutigen Debatte gewidmet.
Es fängt mit einer Analyse an, wie es um die kulturelle Bildung in Sachsen bestellt ist. Wer sich die über 70seitige Beantwortung der Anfrage durchliest, bekommt einen guten Überblick über die zahlreichen Angebote – sowohl auf der Ebene des Freistaates wie auch auf kommunaler Ebene. Für die Arbeit, die hinter der Beantwortung steckt, möchte ich der Staatsregierung herzlich danken.
Die Arbeit konnte zwar auf einzelne Beiträge aus den einzelnen Ministerien, des Kultursenats oder der Kulturräume zurückgreifen, aber zum ersten Mal liegt solch ein umfangreiches Material vor. Es erfasst die unglaubliche Spannweite des Themas von frühkindlicher Bildung über Schule, Erziehung, Jugendarbeit bis hin zur Erwachsenenbildung. Es ist eine gute Ausgangsbasis für die weitere Diskussion. Vielen Dank, insbesondere an das federführende Kultusministerium.
Die Anfrage zeigt auch, an wie vielen Stellen kulturelle Bildung – weit über das Kulturraumgesetz und die Haushaltsstelle kulturelle Bildung hinaus – unterstützt wird.
Wir haben in den letzten Wochen bei der bereits mit den Verbänden und Vereinen geführten Debatte gemerkt, dass an der einen oder anderen Stelle interessante und wichtige Projekte in der Auflistung fehlen. Ich kann Ihnen aber an dieser Stelle versichern, dass die Beschäftigung mit kultureller Bildung heute keinesfalls endet, sondern wir mit großem Interesse dieses Thema weiter verfolgen werden.
Wir werden in unserem Anliegen als Kulturpolitiker nicht nachlassen, die Bedingungen dafür zu schaffen, dass Kultur altersunabhängig erlebt und auch selbst ausgeführt werden kann.
Auch wenn ich in meinem Beitrag bislang sehr stark auf Kinder und Jugendliche eingegangen bin, so verstehe ich das Thema insgesamt als generationsübergreifend, zumal kulturelle Bildung helfen kann, ein neues und breiteres Publikum für Kunst zu gewinnen, und die Chance bietet, Menschen unterschiedlicher Altersgruppen zusammenzubringen. Deshalb sind die Zugänge für kulturelle Bildung weiter zu öffnen und die Einrichtungen dabei zu unterstützen, ihre Konzeption in diese Richtung weiterzuentwickeln.
Kulturelle Bildung ist eine Querschnittsaufgabe zwischen Bildungs-, Sozial- und Kultureinrichtungen. Das macht den breiten Wirkungskreis deutlich, zeigt andererseits aber auch, wie schwierig die Koordination teilweise ist. Auf Landesebene kommt dabei der interministeriellen Arbeitsgruppe zu diesem Thema mit Beteiligung des Kultus-, des Kultur- und des Sozialministeriums eine große Bedeutung zu.
Es ist sehr gut, dass diese existiert, und sie ist ein wichtiger Schlüssel, die verschiedenen Aktivitäten zu bündeln und zu vernetzen. Ein stärkerer Austausch und ein stetiger Dialog bereichern nicht nur, er erhöht auch den Erfolg der Projekte.
Ein zentraler Ort für kulturelle Bildung ist neben den Kultureinrichtungen, dem Elternhaus und dem sozialen Umfeld die Schule – und das nicht nur im Kunst-, Deutsch- und Musikunterricht, sondern auch durch fächerübergreifende und ergänzende Ganztagsangebote. Hierbei sind Vernetzungen, Kooperationen und der überregionale Austausch zwischen den Schulen und Kultureinrichtungen sinnvoll.
Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem ländlichen Raum. Hier spielt neben dem Angebot auch die Infrastruktur eine große Rolle. Die Kinder und Jugendlichen müssen zu den Einrichtungen kommen, die durchaus zahlreiche Angebote auf hohem Niveau anbieten, und dazu teilweise große Fahrtwege zurücklegen. Diesen Punkt müssen wir bei der Diskussion ebenfalls im Blick haben. Die CDU hat sich gestern noch einmal sehr stark für die Schulen im ländlichen Raum ausgesprochen. Für
uns ist klar, dass das auch den Zugang zur kulturellen Bildung umfasst.
In der Antwort auf die Große Anfrage ist an mehreren Stellen darauf hingewiesen worden, dass wir insgesamt ein gutes Angebot an kultureller Bildung vorweisen können. Dafür an alle Beteiligten, die vor Ort ihren Beitrag dazu leisten, ein herzliches Dankeschön. Basis des Erfolgs ist eine hohe Qualität. Damit hier eine bessere Vergleichbarkeit herrscht, ist die Entwicklung von Qualitätskriterien wichtig. Aus vielen Gesprächen in den Kulturräumen weiß ich, dass dies ein wichtiges Anliegen ist. Gleiches gilt für eine bessere Übersichtlichkeit über die Fülle der Angebote, auch unter Nutzung all der Möglichkeiten, die die digitale Welt mit sich bringt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Über die durch die Große Anfrage angeregte und notwendige Diskussion, die entstandene Kreativität und die gegebenen Impulse freuen wir uns. Sie sollen unser Anliegen unterstützen, mehr Menschen für Kultur zu begeistern, Lust auf Kultur zu wecken, Freude an Kultur zu vermitteln und unser gemeinsames kulturelles Erbe lebendig halten. In Sachsen gibt es dafür eine gute Basis. Das ist der Erfolg der Kulturpolitik der vergangenen Jahre. Kulturelle Bildung weiterzuentwickeln, ihr Potenzial zu nutzen, war und ist ein wichtiges Anliegen sächsischer Landespolitik.
Vielen Dank.
Herr Präsident, vielen Dank. – Herr Gansel, Sie können sich sicher sein, dass wir in unserem Engagement für kulturelle Bildung nicht nachlassen werden, um auch weiterhin Ihr verqueres Kulturbild zu entlarven und ihm entgegenzutreten.
Bei den demokratischen Fraktionen möchte ich mich herzlich für die konstruktive Debatte bedanken. Sie zeigt deutlich die Wichtigkeit des Themas und an welchem Punkt wir stehen. Wir haben uns bei kultureller Bildung auf den Weg gemacht. Sie ist ein wichtiges Ziel. Wir haben das auch in unserem Entschließungsantrag als Punkt 1 formuliert und aufgenommen, dass sie Teil der Allgemeinbildung ist. Ich denke, auch da treffen sich viele.
Wir haben jetzt eine Analyse vorliegen, in der steht, was getan wird und wo wir aufbauen können. Auf diesen Weg – das hatte ich bereits in meinem Eingangsstatement gesagt – haben wir uns gemacht, und wir werden in unserem Engagement nicht nachlassen.
Ich möchte noch einige kleinere Punkte hervorheben, zum Beispiel die IMAG, die hier mehrmals erwähnt wurde. Es ist kein Kennzeichen der IMAG, unbedingt nach außen zu wirken, sondern sie ist ein Instrument der Ministerien, und dort muss sie arbeiten. Ich denke, dies tut sie auch. Es gab zahlreiche Sitzungen, dies geht auch aus Kleinen Anfragen hervor, die immer wieder zu diesem Thema gestellt worden sind, und ich denke, dort ist eine Struktur vorhanden, die in ihrer Arbeitsweise fortgeführt werden sollte. Wir sehen eine Kritik, in welcher Art und Weise auch immer, nicht als gerechtfertigt an.
Das Zweite ist die Förderrichtlinie Kulturelle Bildung, bei der es darum geht, die Impulse zu setzen, die Sie, Herr Dr. Gerstenberg, angesprochen haben: mit Projekten in die Fläche hineinzuwirken und an der einen oder anderen Stelle Projekte zu unterstützen, die sonst keine Unterstützung erfahren würden. Wir haben auf der anderen Seite –
das sehen Sie ebenfalls – einen zwölf Punkte umfassenden Entschließungsantrag, in dem wir auch Handlungsempfehlungen geben, da wir denken, dass neben einer soliden Finanzierung auch Qualitätskriterien wichtig sind. Wir haben heute noch nicht ausführlich darüber gesprochen, was kulturelle Bildung ist. Jeder hat zwar gesagt, was er darunter versteht, aber wie ist sie nachweisbar und wie können wir sie messen?
Der dritte wichtige Punkt ist der Informationsaustausch sowohl zwischen den Ministerien – dafür gibt es eine Struktur – als auch mit den Kultureinrichtungen und der kommunalen Ebene. Auch dazu enthält unser Entschließungsantrag den einen oder anderen Vorschlag, und ich denke, wenn wir dieses Thema fortsetzen und den begonnenen Weg weitergehen und auf dieser Basis weiter aufbauen, wird die kulturelle Bildung in Sachsen ihren Weg weiter fortsetzen können.
Danke schön.
Ich würde gern darauf kurz eingehen, weil das Thema Finanzierung immer wieder im Raum steht und wir dazu eine unterschiedliche Auffassung haben.
Auf der einen Seite gibt es die gesicherte Finanzierung beispielsweise durch das Kulturraumgesetz und die Dachverbandsfinanzierung. Die Kulturstiftungsmittel sind erhöht worden. Die Mittel der Musikschulen sind übrigens in diesem Haushalt auf 5 Millionen Euro erhöht worden. Wir haben GTA-Angebote. Auch dafür sind die Mittel in diesem Haushalt erhöht worden.
Auf der anderen Seite ist natürlich wichtig – Frau Klepsch, Sie haben es selbst angesprochen –: Im Bereich der kulturellen Bildung hat sich in den letzten Jahren so viel entwickelt, dass es immer wieder Impulse für Modellprojekte gibt. Selbstverständlich ist das wichtig und es ist Aufgabe des Freistaates, das anzuregen. Deshalb gibt es die Förderrichtlinie so, wie sie ist.
Es möchte sich hier niemand mit Projekten der kulturellen Bildung schmücken. Sie haben selbst angesprochen, dass es eine Vielzahl von Projekten der kulturellen Bildung gibt. Sie finden weiß Gott ohne Beteiligung von Ministern oder Abgeordneten statt, sondern sie finden vor Ort statt. Dass wir an diesem Thema dranbleiben – darauf möchte ich nochmals verweisen –, zeigt unser sehr umfangreicher Entschließungsantrag, der die verschiedenen Themen anspricht.
Ich denke, dass wir insgesamt auf einer guten Basis aufbauen, und das sollte an dieser Stelle auch einmal anerkannt werden.
Ich möchte gern gegen den Antrag sprechen. Zum einen können wir diese umfassende Kritik,
die im Punkt I aufgeschrieben ist, nicht teilen. Wir sehen durchaus, dass es einen guten Ansatz und eine gute Arbeit zur kulturellen Bildung aufseiten der Staatsregierung gibt. Die Handlungsoptionen, die sich daraus noch ergeben, haben wir in unserem eigenen Entschließungsantrag aufgeführt. Wir würden uns freuen, wenn die SPDFraktion dem dann auch zustimmen würde.
Vielen Dank, Herr Präsident! Ich habe zwar schon in meiner Rede an der einen oder anderen Stelle darauf verwiesen, aber ich würde gern noch einige wichtige Punkte explizit erwähnen.
Zum einen im Punkt 1 wird ausgesagt, dass kulturelle Bildung ein wichtiges Ziel der sächsischen Landespolitik ist. Wir gehen darauf ein, was Kultur ist, warum kulturelle Bildung wichtig ist, wo und wann sie passiert. Dann kommen wir zu zwölf konkreten Handlungsempfehlungen
oder Aufforderungen an die Staatsregierung. Zum einen findet sich dort die Querschnittsaufgabe wieder. Die Intensivierung der Kommunikation ist heute schon hinreichend erläutert worden. Der Informationsaustausch zwischen den Kindertageseinrichtungen und den Schulen auf der einen Seite und den Kulturbetrieben auf der anderen Seite ist zu unterstützen. Wir wollen, dass sich kulturelle Bildung als fächerübergreifendes Angebot etabliert, bei dem Musik-, Kunst- und Deutschunterricht wesentliche Bausteine sind, aber es insgesamt ein fächerübergreifendes Angebot ist.
Wir sind explizit auf den ländlichen Raum eingegangen und darauf – auch das ist heute noch nicht erwähnt worden –, dass bei der Evaluierung des Kulturraumgesetzes auch das Thema kulturelle Bildung eine Rolle spielen sollte, genauso wie in Punkt 12 der Kriterienkatalog, der auch dem Landtag noch einmal bis 31. März nächsten Jahres vorzulegen ist.
Wir haben einen Entschließungsantrag geschrieben, weil es die Arbeit von CDU und FDP kennzeichnet, dass man auf der einen Seite schon die Erfolge formuliert, aber auf der anderen Seite in seinen Bemühungen nicht nachlässt und das Gute weiterentwickeln möchte. – Das möchten wir auch mit diesem Entschließungsantrag.
Herr Präsident! Ich würde gern erläutern, warum wir den Antrag ablehnen werden. Zum einen enthält er falsche Aussagen, beispielsweise was die Absicherung des Musik- und Kunstunterrichts betrifft. Es stimmt nicht, dass es zu häufigem Unterrichtsausfall kommt. Der Unterricht ist abgesichert. Zum Zweiten haben sich die Punkte zum Teil erledigt, beispielsweise die Arbeitsergebnisse der IMAG vorzustellen. Das ist mit der Großen Anfrage erledigt worden. Zum Dritten sind die Dinge teilweise in unseren Antrag mit aufgenommen oder gerade beschlossen worden, zum Beispiel was die Themen Querschnittsaufgabe, Kita oder die Problematik ländlicher Raum betrifft.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Roman Herzog sagte 1996 bei einer Rede zur Enquete-Kommission der SED-Diktatur zum 17. Juni 1953: „Damit haben die Deutschen aus der DDR ein stolzes Stück Freiheitstradition in unseren gemeinsamen Staat eingebracht, für das wir nun alle sehr dankbar sein können.“ Ich finde, diese Dankbarkeit sollte meine Generation mitnehmen. Darüber hinaus geht es um das Erinnern, was der 17. Juni uns für heute mitgibt. Es geht um den Mut der Menschen, der heute schon sehr eindrucksvoll beschrieben worden ist. Freiheit und Demokratie sind nicht selbstverständlich, aber es gehören auch die Rahmenbedingungen dazu, die zum 17. Juni führten.
Die DDR hatte zuvor eine Zwangskollektivierung durchgeführt. Allein in den ersten Monaten des Jahres 1953 sind 6 500 Bauernhöfe verstaatlicht worden. Es ging darum, die Mittelschicht zu beseitigen. Es gab einen Anstieg der Flüchtlingsbewegung. Bis 1961 haben 2,7 Millionen DDR-Bürger das Land verlassen. Es gab eine Verschärfung der Situation. Die Zahl der Gefangenen nahm zu. 1953 hatte die DDR eine höhere Gefangenenzahl als die gesamte Bundesrepublik, die zur damaligen Zeit schon drei Mal so viel Einwohner wie die DDR hatte. Das gehört zum historischen Kontext. Aber wir müssen auch darüber sprechen, mit welchen Methoden der Machterhalt der DDR stattgefunden hat. Das Misstrauen innerhalb der Bevölkerung wurde erhöht. Es kam zu einer Verschärfung der Sicherheitsmaßnahmen. Das Leben teilte sich am Ende in einen privaten und einen öffentlichen Bereich.
Wir haben am Montag nicht nur tausend Postkarten verteilt, sondern auch selbst Veranstaltungen durchgeführt, unter anderem mit einem Zeitzeugen. Dieser hat sehr eindrucksvoll erzählt, dass er heute sehr wohl über den 17. Juni spricht und seinen Enkeln darüber sehr viel erzählen kann. Zu DDR-Zeiten war er seinen Kindern gegenüber eher vorsichtig. Heute haben wir die Chance, den 17. Juni ganz anders in die Öffentlichkeit zu tragen.
Es geht um die Würdigung der Opfer, die couragierten Menschen, die damals auf die Straße gegangen sind, und die vielen Biografien junger Menschen, die damals zerstört worden sind. Es geht um eine Aufarbeitung des 17. Juni. Die Forschung muss fortgesetzt werden. Es gibt teilweise neue Quellen. Die russischen Archive sind noch nicht so lange zugänglich. Es geht aber auch darum, sich klar gegen eine Instrumentalisierung – wie Sie beim Vorgängerbeitrag erlebt haben – zu wenden und jedem Missbrauch entgegenzustehen. Es ist egal, wie viele Leute von Ihnen am Postplatz standen, die Anzahl der Demokraten war immer deutlich höher als die Anzahl Ihrer Anhängerschaft.
Wir werden aber auch deutlich machen, was Demokratie heute bedeutet, dass man mitwirken kann, dass man eine Bürgerbeteiligung und Wahlmöglichkeiten hat und dass es Rechtsstaatlichkeit gibt. Für uns ergibt sich heute die Verpflichtung daraus, die Ereignisse angemessen zu würdigen, den Respekt vor der historischen Leistung immer wieder deutlich zu machen, aber diesen auch an die nächste Generation weiterzugeben. Zeitzeugen, die glücklicherweise noch da sind, müssen viel stärker genutzt werden, um das Geschichtsbild zum 17. Juni 1953 in den Schulen noch stärker zu vermitteln.
Warum reden wir heute darüber? Freiheit, Menschenwürde, Demokratie sind ganz aktuelle Themen, die immer wieder verteidigt werden müssen. In diesen Kontext gehören auch die früheren Ereignisse von Ungarn, Prag und Polen. Es geht uns darum, diese Dinge immer wieder zu würdigen und zu verteidigen. Das werden wir auch in Zukunft tun.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die positive Wirkung von Musik ist vielfach belegt, und sicher könnte jeder von uns ein gutes Beispiel dazu beisteuern. Kindern schon frühzeitig diese Erlebnisse zu ermöglichen, dazu dient das Projekt „Jedem Kind ein Instrument“. Das Besondere ist, dass es sich nicht auf Musikhören beschränkt, sondern Kinder selbst Musik machen können. Durch das spielerische Ausprobieren verschiedener kindgerechter Instrumente lernen die Erst- und Zweitklässler nicht nur die gesamte Bandbreite kennen, sondern auch das Instrument, welches ihnen am meisten liegt. Sie bekommen ein Gefühl für Takt und Rhythmus, machen Erfahrungen im Zusammenspiel mit anderen Kindern und lernen, aufeinander zu hören und aufeinander einzugehen, aber auch, wie viel Geduld und Mühe das Lernen benötigt.
Nicht jedes Kind, welches mit dem Projekt in Berührung kommt, wird später Mitglied der Staatskapelle, aber die Freude und Begeisterung für Musik wird sie die nächsten Jahre – vielleicht sogar ein Leben lang – begleiten.
Unsere Musikschulen haben hohe Anmeldezahlen, vor allem von Familien, in denen Musizieren selbstverständlich ist. Deshalb ist es ein weiterer Pluspunkt des Projektes, dass es Kinder unabhängig vom Vorhandensein der musikalischen Neigung der Eltern und vom finanziellen Hintergrund anspricht. Das 2009 auf CDU-Initiative eingeführte Modellprojekt hat sich mittlerweile erfolgreich etabliert und ist aus dem Kulturangebot des Freistaates nicht mehr wegzudenken.
Zunächst mit 350 000 Euro pro Jahr gefördert, hat sich die Unterstützung nunmehr auf 425 000 Euro erhöht.
Etwa 2 200 Kinder aus der 1. und 2. Klasse an 51 Schulen nehmen derzeit an diesem Projekt teil. Nach dreieinhalb Jahren Projekterfahrung liegt nun seit Kurzem der erste Evaluationsbericht von Frau Prof. Ines Mainz von der Hochschule für Musik Leipzig vor – eine gute Gelegenheit, sich im Landtag damit auseinanderzusetzen und über die Zukunft des Projektes nachzudenken. Dafür gibt uns der Bericht eine gute Vorlage. Zunächst ist er eine Ermunterung für die Fortführung des Projektes. Es gibt eine große Zustimmung bei Lehrern und Eltern. Das Projekt weckt nachweisbar die Begeisterung der Kinder für Musik und wirkt sich positiv auf das Lernklima aus. Besonders erfreulich ist, dass die Mehrheit der Eltern den Unterricht auch nach Beendigung des Projektes fortsetzen möchte.
Aber es geht noch besser, und auch dafür gibt der Evaluationsbericht konkrete Anregungen und Hinweise. Diese wollen wir gern für die zukünftige Diskussion aufnehmen. Das betrifft die Fragen der Weiterbildung, wofür besonders die Erfahrungen der Musikhochschulen wichtig sind, aber auch die Koordination zwischen den Kooperationspartnern, insbesondere zwischen den beteiligten Musikschulen, den Grundschulen und den Musikvereinen.
Der Unterricht vor Ort ist entscheidend für die Qualität und die Annahme des Projektes. Begeisterung soll schließlich nicht nur geweckt, sondern gefördert und für die kommenden Jahre erhalten werden. Dafür ist es wichtig, in der zweijährigen Projektzeit sowohl die Kinder als auch die Eltern zu gewinnen. Hierfür ist die Unterstützung und Begleitung durch die jeweiligen Klassenleiter notwendig. Nach den zwei Jahren braucht es, wenn gewollt, eine Fortsetzungsmöglichkeit. Diese wird in den Musikschulen oder im Verein angeboten. Der Weg in die Musikschule oder zum Musikverein muss so unkompliziert wie möglich sein. Für uns ist es ein wichtiges Anliegen, in Zukunft die Anzahl von Musikschülern oder Musikvereinsmitgliedern aus dem Projekt zu erhöhen. Dafür sollen gemeinsam Ideen entwickelt werden.
Was wollen wir konkret mit dem vorliegenden Antrag erreichen?
Erstens. Wir wollen das Projekt „Jedem Kind ein Instrument“ nachhaltig in Sachsen verankern.
Zweitens. Wir wollen eine stärkere Kooperation im Rahmen des Projektes zwischen der beteiligten Musikschule, der Grundschule und einem Musikverein – die Etablierung einer Art Triangel zwischen den drei Partnern, um in der Sprache der Musik zu bleiben.
Drittens. Wir wollen für die Fortschreibung des Gesamtkonzeptes eine breite Beteiligung der für Musik Zuständigen. Dazu gehören neben den Genannten auch die Kommunen und die Musikhochschulen, der Musikrat und die Musikverbände.
Viertens. Wir wollen, dass sich das Programm stärker im Schulalltag der daran beteiligten Schulen widerspiegelt. Die Hauptzuständigkeit bleibt natürlich beim Kultusministerium, nicht zuletzt ist auch der Haushaltstitel dort angesiedelt. Für den Erfolg braucht es aber auch die fachliche Unterstützung und Anregungen aus dem Kultusministerium, da das Projekt in der Schule stattfindet und der Erfolg wesentlich von der Verankerung in der Schule vor Ort abhängig ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Projekt „Jedem Kind ein Instrument“ hat sich nachweisbar erfolgreich in den letzten Jahren in Sachsen entwickelt. Es stößt auf große Resonanz und auf Interesse bei den Kindern und ihren Eltern.
Diese Begeisterung ist für uns eine schöne Ermutigung, kulturelle Bildung weiter zu fördern, das Projekt „Jedem Kind ein Instrument“ in Sachsen fortzuführen und mit den Anregungen des Antrags noch wirksamer zu gestalten. Dafür bitte ich um Ihre Zustimmung.
Herzlichen Dank.
Vielen Dank. Ich wollte mich doch noch einmal dazu melden, weil ich mich bislang eigentlich sehr über die Debatte gefreut hatte, und ich denke nicht, dass jetzt solch eine unnötige Schärfe hineinkommen muss, die an dieser Stelle nicht angebracht ist.
Deshalb möchte ich, Frau Stange, noch etwas dazu vortragen. Es geht bei der Erstellung des Konzeptes darum – und das heißt nicht, dass der Blasmusikverband jetzt ein Projektträger oder in dieser Richtung etwas werden soll –, dass seine Erfahrungen bei der Erstellung des Konzeptes ehrenamtlich zur Verfügung gestellt werden. Es geht nicht um irgendwelche finanziellen Mittel, sondern es geht darum, seine genauso wie die Erfahrungen der Musikhochschulen, der Kommunen und des Musikrates einzubeziehen. Es ist doch gut, wenn möglichst ein breiter Erfahrungsschatz von Leuten, die vor Ort tätig sind, in die Erstellung dieses Konzeptes einfließen; und er ist einer von vielen, und diese Erfahrungen sollten wir nutzen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte gern das tun, was ich schon angekündigt habe, und mich für die weitgehend sachliche Debatte bedanken. Man hat gemerkt, dass eine intensive inhaltliche Auseinandersetzung stattgefunden hat. Ich glaube, dass in vielen Punkten dieses Themas zwischen uns Übereinstimmung herrscht.
Ich möchte zwei Schwerpunkte herausgreifen: die Einbindung der Schulen in das Projekt – das wird unter Punkt 2 extra erwähnt – und die Weiterführung nach den zwei Schuljahren, das heißt, wie dann die Anbindung der Kinder erfolgt. Wir sollten uns auch in dem Ziel einig sein, den sächsischen Ansatz weiterzuentwickeln, der sich ein Stück weit von dem in NRW unterscheidet. Dort folgt man einem flächenübergreifenden Ansatz, aber die
Finanzierung erfolgt anders als bei uns. Wir haben JeKi und eine umfangreiche Finanzierung der Musikschulen; das ist in Nordrhein-Westfalen etwas anders.
Wir sollten auch auf die Freiwilligkeit des Projektes hinweisen. Die Ministerin hat es ausgeführt: Die Verankerung in der Schule vor Ort ist wichtig; es muss von dort getragen werden.
Ich hoffe auf eine breite Zustimmung, wie sie schon angekündigt wurde. Das wäre auch ein Dankeschön für die vor Ort geleistete Arbeit und ein Ansporn, dieses Projekt erfolgreich weiterzuentwickeln.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für uns sind Bibliotheken wichtige Bildungs- und Kultureinrichtungen, sie sind Einrichtungen für Forschung und Wissenschaft und sichern die Informationsfreiheit. Sie sind unser kulturelles Gedächtnis und leisten einen entscheidenden Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe und zum lebenslangen Lernen. Auch stehen sie mit Blick auf die Digitalisierung vor großen Herausforderungen. Hier stimmen wir mit den Antragstellern überein.
Nicht überein stimmen wir mit den von SPD und GRÜNEN heute hier aufgestellten politischen Forderungen, und zwar aus folgenden Gründen. Zunächst zur Situation und der in Punkt 1 Ihres Antrages geforderten Gesamtverantwortung.
Die Bibliothekslandschaft in Sachsen ist gut aufgestellt. In der von Ihnen, Herr Gerstenberg, zitierten Anhörung im Hochschul- und Wissenschaftsausschuss im Dezember 2012 wurde das sächsische Bibliotheksnetz von fast allen Sachverständigen als eines der besten Deutschlands bezeichnet. Grund hierfür ist nicht zuletzt das deutschlandweit einmalige Kulturraumgesetz, dank welchem die Kommunen auch finanziell durch die Förderung des Freistaates in die Lage versetzt werden, ein umfangreiches kommunales Bibliotheksnetz aufzubauen und zu unterhalten, und das tun sie auch.
Wenn wir uns die Statistik bei den Pro-Kopf-Ausgaben für Bibliotheken des Jahres 2011 anschauen, dann steht Sachsen an vierter Stelle, an zweiter Stelle der Flächenländer. Länder mit einem Bibliotheksgesetz liegen teilweise deutlich unter diesen Werten. Wenn man sich das einmal genauer anschaut: Sachsen auf Platz 4, Thüringen auf Rang 11 von 16 Bundesländern und Sachsen-Anhalt auf Platz 12.
Mithilfe des Kulturraumgesetzes gelingt es uns in Sachsen also sehr gut, die beachtliche bibliothekarische Infrastruktur kommunaler Bibliotheken zu unterstützen. Würden wir Ihren Ansatz weiter verfolgen, müssten die Gesamtverantwortung und Gleichberechtigung auch für alle anderen im Kulturraumgesetz erfassten Einrichtungen gelten. Also auch für Theater, Museen, Archive, Orchester oder Festivals, teilweise sogar Kinos müsste der Freistaat die Gesamtverantwortung übernehmen. Das wäre nicht nur völlig unrealistisch, sondern widerspricht – völlig zu Recht – der von den Städten und Gemeinden immer wieder eingeforderten kommunalen Selbstverwaltung.
Zu Punkt 2 und den angeblichen Regelungslücken, die Sie hier aufzeigen. Sie haben recht: In der letzten Landtagssitzung haben wir beschlossen, dass uns das SLUBGesetz vorgelegt werden soll. Dabei war – noch kurz in Erinnerung gerufen – die Regelung des Pflichtexemplars ein Punkt. Diese Regelung, das auch in dem Zusammenhang mit dem Gesetz über unsere Staats- und Universitätsbibliotheken aufzunehmen, war übrigens eine Anregung, die in der von Ihnen zitierten Anhörung gekommen ist. Die Pflichtexemplare, auch die elektronischen – das ist ein Bereich, in dem wir uns wirklich neu aufstellen müssen –, können nicht besser gesammelt werden als in der Landesbibliothek. Wenn also die Novellierung des SLUB-Gesetzes den Landtag erreicht, rechne ich deshalb auch fest mit Ihrer Zustimmung.
Warum die Informations- und Medienkompetenzförderung durch gesetzliche Regelungen gestärkt werden soll,
ist in der Antragsbegründung, die eher gering ausgefallen ist, und auch heute nicht richtig ersichtlich geworden. Unsere Bibliotheken leisten bereits eine gute Arbeit auf diesem Gebiet und es gehört zum unmittelbaren Aufgabenbereich – vielleicht vergleichbar mit der kulturellen Bildung von Kultureinrichtungen. Aber auch hier wird niemand auf die Idee kommen, die kulturelle Bildung jetzt noch einmal extra in einer Gesetzesinitiative aufzunehmen. Außer Bürokratien, weil dann die Landesebene – wenn es so kommt, wie Sie es uns vorschlagen – konkret in die Arbeit vor Ort eingreift, sehe ich keine Auswirkungen, schon gar keine Verbesserungen für die jetzige Situation.
Zur Sächsischen Landesstelle für Bibliothekswesen. Dass unsere Bibliotheken, wie eben zitiert, so gut aufgestellt sind, ist auch auf die Arbeitsweise der Landesstelle zurückzuführen. Mit 5,5 Vollzeitäquivalenten ist sie zum einen nicht schlecht ausgestattet und zweitens ist sie ein wichtiger Ansprechpartner. Unabhängig davon sehen wir den Handlungsbedarf eher bei der Zusammenarbeit zwischen den wissenschaftlichen und den öffentlichen Bibliotheken. Deshalb haben wir diesen Punkt auch in den Antrag, der beim letzten Mal hier im Landtag beschlossen worden ist, aufgenommen. Wie es konkret aussehen könnte, steht zum Beispiel in einem Artikel des aktuellen „Bibliotheksjournals“ der sächsischen Bibliotheken, in dem sich die SLUB schon Gedanken gemacht hat und unter anderem die Stichworte Digitalisierung und Langzeitverfügbarkeit anspricht, wo dies konkret geschehen könnte.
Zu Möglichkeiten des Lizenzerwerbs. Ich habe nicht verstanden, welche Bürokratien jetzt in Gang gesetzt werden. Es können doch die Bibliotheken vor Ort am besten entscheiden, welche Programme sie brauchen und welche Einkaufsverbünde sie schließen.
Im Übrigen tun sie das auch. So wird das Wissenschaftsministerium aus Strukturmitteln des Kulturraumgesetzes zusätzliche 140 000 Euro für die Weiterentwicklung der öffentlichen Bibliotheken im Jahre 2013 zur Verfügung stellen, und zwar für die Entwicklung eines internetbasierten Recherche- und Ausleihdienstes für alle Bibliotheken Sachsens. Das heißt, wir brauchen hier keine zusätzliche Stelle, sondern die kommunalen Bibliotheken sollten bekräftigt werden, den eingeschlagenen Weg weiterzugehen.
Kommen wir zu den breitenwirksamen Angeboten zur Leseförderung. Auch hier sind wir bereits einen Schritt weiter. Sie haben den „Buchsommer“ zitiert, der im letzten Jahr mit 90 000 Euro finanziert wurde. Auf Antrag von CDU und FDP ist im Haushalt das Literaturprogramm aufgenommen worden, für welches in den kommenden beiden Jahren jeweils 50 000 Euro für den Ankauf von sächsischen Bibliotheken und Lesungen mit sächsischen Schriftstellern in den Bibliotheken zur Verfügung gestellt werden, und zwar organisiert vom Literaturrat und dem Sächsischen Bibliotheksverband.
Weiterhin wird der Bibliothekspreis aufgewertet und erstmalig 2013 vom Bibliotheksverband und dem Staatsministerium zusammen vergeben. Mit 4 000 Euro ist er deutlich höher dotiert als mit den bislang 1 000 Euro.
„Buchsommer“, internetbasiertes Recherchesystem,
Literaturförderungsprogramm, Bibliothekspreise – es ist eben nicht so, Herr Mann, dass der Staatsregierung, dem SMWK oder uns die Bibliotheken egal wären, sondern es zeigt, dass wir mit konkreten und auf den Bedarf abgestellten Projekten gezielt auf die Anforderungen reagieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie sehen, der Freistaat hat bereits Verantwortung für das Bibliothekswesen übernommen, und das in enger Abstimmung und Kooperation mit der kommunalen Ebene. Dieses Erfolgskonzept wollen wir weiter fortsetzen. Deshalb werden wir diesen Antrag, der eine andere Richtung einschlagen will, ablehnen.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek (SLUB) steht als erfolgreiche Wissenschafts-, Forschungs-, Bildungs- und Kultureinrichtung leider viel zu selten im Fokus unserer Debatten. Lassen Sie mich kurz aufzeigen, wofür der Name SLUB steht. Sie ist eine der erfolgreichsten, größten und leistungsfähigsten Bibliotheken Deutschlands. Sie hat fast 75 000 angemeldete Besucher mit insgesamt 2,2 Millionen Entleihungen, bietet 345 Öffnungstage, hat insgesamt 405 Mitarbeiter und Gesamtausgaben von 26,5 Millionen Euro. Sie ist als Partner des DRESDENconcept Teil der erfolgreichen Bewerbung im Rahmen der Exzellenzinitiative und wirbt erfolgreich Drittmittelprojekte ein. Beim Blick auf die Veränderungen, denen sich Bibliotheken in den letzten Jahren stellen mussten, ist diese Leistung umso höher anzuerkennen.
Zwar gehören die klassischen Aufgaben wie Sammeln, Archivieren und Informationsversorgung nach wie vor zum Leistungsspektrum, mittlerweile aber nicht mehr nur für gedruckte, sondern zunehmend auch für elektronische Medien. Die digitalisierte Welt ist rasant in die Bibliotheken eingezogen und hat deren Arbeitsaufgaben verändert. So ist, um zur SLUB zurückzukehren, zwar die Anzahl der Entleihungen von Büchern leicht rückläufig. Das wird aber durch die Nutzung digitaler Medien mehr als ausgeglichen. Rund 3 Millionen Volltextzugriffe auf lizenzierte Medien belegen dies eindrucksvoll.
Damit sind wir beim ersten Grund für den vorliegenden Antrag. Der schnelle Wandel der Aufgaben und Bedarfe erwartet flexible Reaktionen. Damit die SLUB diese Anforderungen erfüllen kann, darf sie nicht durch Regularien, die heute nicht mehr passen, aufgehalten werden. Sie muss schneller und flexibler in ihren Handlungsmöglichkeiten werden. Das betrifft insbesondere die Festlegungen im Bereich der Wirtschaftsführung und im Rechnungswesen.
Die SLUB ist mit anderen großen Einrichtungen des Geschäftsbereichs des SMWK mit Blick auf Etat und Verantwortung durchaus vergleichbar. Im Gegensatz zu den Staatlichen Kunstsammlungen oder der Semperoper wird sie bislang aber nur als nachgeordnete Einrichtung geführt. Das war lange durchaus sinnvoll. Der beschrie
bene Prozess macht aber heute andere Rahmenbedingungen notwendig.
Ein Staatsbetrieb bietet größere Spielräume, mehr Handlungsfreiheit und damit die Voraussetzung für schnellere Entscheidungen. Wir wollen andererseits aber auch nicht aus den Augen verlieren, dass die SLUB fast vollständig aus staatlichen Mitteln finanziert wird und hoheitliche Aufgaben übernimmt. Den Ausgleich zwischen flexiblen Handlungsmöglichkeiten einerseits und staatlicher Verantwortung andererseits sehen wir am besten in der vorgeschlagenen Organisationsform gewährleistet.
2011 stand die Entwicklung der SLUB schon einmal durch einen Antrag der Koalitionsfraktionen auf der Tagesordnung des Landtages. Im Ergebnis des damaligen Beschlusses wurde das neue Steuerungsmodell für die Bibliothek eingeführt und damit eine wichtige Grundlage für die Einrichtung eines Staatsbetriebes gelegt.
Für die gute Arbeit in den letzten eineinhalb Jahren möchte ich mich beim SMWK und dem SMF bedanken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Prozess der Digitalisierung verändert nicht nur die Arbeitsabläufe in einer Bibliothek, er eröffnet zudem zahlreiche neue Möglichkeiten. So wird die Zugänglichkeit zu den Medien erleichtert und verbreitert. Sammlungen und Überlieferungen, die bisher aufgrund konservatorischer Anforderungen kaum oder gar nicht in der Öffentlichkeit gezeigt werden können, können heute digital und dadurch von viel mehr Menschen genutzt werden.
Die Digitalisierung ist für die SLUB, unterstützt durch Forschungsprojekte, ein zentrales Thema geworden. Die dadurch erworbenen Kompetenzen kann sie gut an Bibliotheken im gesamten Land weitergeben. Nicht jede Bibliothek mit ein, zwei oder drei Mitarbeitern kann sich den immer komplexer werdenden Fragestellungen umfassend widmen. Die Kenntnisse und Erfahrungen der SLUB können beispielsweise bei den Lizenzverhandlungen für neue Software, durch die Aufarbeitung der digitalen Medien im Internet und Schulung der Medienkompetenz der Mitarbeiter an die sächsische Bibliothekslandschaft weitergegeben werden. Das macht die SLUB teilweise schon. Wir fordern hier aber eine stärkere Verbindlichkeit und Kooperation. Als Landesbibliothek kann und muss sie bestimmte Servicefunktionen für andere Bibliotheken übernehmen. Diese Rolle soll nun definiert werden.
Dafür, dass die Zusammenarbeit zwischen wissenschaftlichen und öffentlichen Bibliotheken zum beiderseitigen
Nutzen gut funktionieren kann, gibt es in Sachsen bereits gute Beispiele. Eines war in der letzten Ausgabe des „Magazins der sächsischen Bibliotheken“ nachzulesen. Dort wurde die gute Zusammenarbeit zwischen der Universitätsbibliothek in Chemnitz und der dortigen Stadtbibliothek beschrieben. Deutlich wurde in diesem Artikel aber auch, dass die Ansprüche an die Bibliothek und ihre Mitarbeiter in den letzten Jahren enorm gewachsen sind. Mit dieser Entwicklung Schritt zu halten ist ohne Vernetzung, Schwerpunktsetzung und Austausch nicht mehr möglich. Dies wollen wir deshalb für Sachsen regeln.
Eine Anpassung an die digitale Welt ist auch die Forderung des Antrags nach der längst überfälligen Regelung zur Langzeitarchivierung für digitale Medien. Bislang ist die Abgabe von Pflichtexemplaren durch das Pressegesetz auf gedruckte Ausgaben beschränkt. Wir denken, dass es an der Zeit ist, die gesamte Vielfalt der sächsischen Medienlandschaft zu erfassen. Deshalb soll die Abgabepflicht auf elektronische Medien erweitert werden. Anleitung für die konkrete Ausgestaltung bietet beispielsweise das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek, in dem dies bereits geregelt ist.
Sie sehen, meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Antrag beinhaltet eine Vielzahl von notwendigen Handlungsschritten, die wir für die Zukunftsfähigkeit unserer Landes- und Universitätsbibliothek und darüber hinaus für die gesamte Bibliothekslandschaft in Sachsen gehen sollten. Deshalb bitten wir um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank.
Ich möchte gerne auf meine Vorredner reagieren. Zum einen bin ich etwas überrascht, dass Sie überrascht sind. Wir hatten am 8. Juni 2012 eine Anhörung zum Hochschulgesetz. Bereits zu diesem Zeitpunkt hatte die Universitätsbibliothek, vertreten durch Herrn Golsch, gesagt, ich zitiere: „Kameralistik ist nicht
wettbewerbstauglich.“ Ich denke, das war in dem Punkt an uns alle die Aufgabe, uns mit dem Thema SLUB weiter zu beschäftigen. Das haben wir mit dem vorliegenden Antrag auch getan.
Zweitens.
Ich kann Ihnen nicht recht geben. Die Ausführungen von Herrn Golsch stimmten damals nicht für den Erhalt einer Anstalt öffentlichen Rechts, sondern dafür, die Rahmenbedingungen für die SLUB zu verändern.
Zu dem damals Gesagten haben wir unterschiedliche Auffassungen.
Zweitens. Sie sagen, dass Sie über bestimmte Dinge diskutieren möchten, zum Beispiel, wie das Kuratorium zusammengesetzt ist und welchen Einfluss die Technische Universität hat. Das ist richtig. Unser Antrag beinhaltet auch keinen Gesetzentwurf, sondern er soll vorgelegt und hier im Landtag diskutiert werden, sodass wir auf alle Dinge, die Sie hier angeregt haben, eingehen können.