Nutzen gut funktionieren kann, gibt es in Sachsen bereits gute Beispiele. Eines war in der letzten Ausgabe des „Magazins der sächsischen Bibliotheken“ nachzulesen. Dort wurde die gute Zusammenarbeit zwischen der Universitätsbibliothek in Chemnitz und der dortigen Stadtbibliothek beschrieben. Deutlich wurde in diesem Artikel aber auch, dass die Ansprüche an die Bibliothek und ihre Mitarbeiter in den letzten Jahren enorm gewachsen sind. Mit dieser Entwicklung Schritt zu halten ist ohne Vernetzung, Schwerpunktsetzung und Austausch nicht mehr möglich. Dies wollen wir deshalb für Sachsen regeln.
Eine Anpassung an die digitale Welt ist auch die Forderung des Antrags nach der längst überfälligen Regelung zur Langzeitarchivierung für digitale Medien. Bislang ist die Abgabe von Pflichtexemplaren durch das Pressegesetz auf gedruckte Ausgaben beschränkt. Wir denken, dass es an der Zeit ist, die gesamte Vielfalt der sächsischen Medienlandschaft zu erfassen. Deshalb soll die Abgabepflicht auf elektronische Medien erweitert werden. Anleitung für die konkrete Ausgestaltung bietet beispielsweise das Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek, in dem dies bereits geregelt ist.
Sie sehen, meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Antrag beinhaltet eine Vielzahl von notwendigen Handlungsschritten, die wir für die Zukunftsfähigkeit unserer Landes- und Universitätsbibliothek und darüber hinaus für die gesamte Bibliothekslandschaft in Sachsen gehen sollten. Deshalb bitten wir um Ihre Zustimmung.
Nächster Redner für die miteinreichende FDP-Fraktion ist Herr Tippelt. Herr Tippelt, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Bibliotheken sind Orte des Wissens. Daher sind sie für den Hochschul- und Wissenschaftsstandort Sachsen elementarer Bestandteil und nicht mehr wegzudenken. Der Freistaat verfügt mit der Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek (SLUB) über eine hervorragende Bibliothek mit breitem Anwendungsfeld. Zum einen hat sie als Landesbibliothek das Pflichtexemplarrecht für in Sachsen publizierte Literatur und sammelt Veröffentlichungen für Sachsen. Zum anderen stellt sie als Universitätsbibliothek einer Exzellenzuniversität deren Informationsversorgung sicher. Darüber hinaus ist die SLUB das Zentrum der sächsischen Bibliothekenlandschaft und nimmt als solche die verschiedensten Koordinierungsaufgaben wahr. Ein herausragendes Beispiel dafür ist das Dresdner Digitalisierungszentrum, mit dem die SLUB deutschlandweit führend in der Digitalisierung und Erschließung von Literatur aktiv ist.
Die SLUB ist mit über zwei Millionen Entleihungen von circa 50 000 aktiven Nutzern die wichtigste Bibliothek in Sachsen. Im Jahr 2011 wurde die Schwelle von fünf Millionen Bänden im Bestand überschritten.
Dennoch wollen wir uns nicht auf den Lorbeeren des bisher Erreichten ausruhen, sondern streben nach stetiger Verbesserung und Weiterentwicklung. Dabei ist beim Betrachten des Istzustandes zunächst festzustellen, dass all dies bisher trotz kameraler Wirtschaftsführung erreicht wurde. Damit sind den Akteuren oftmals die Hände gebunden, Eigenverantwortung und unternehmerisches Handeln wird gebremst.
Deshalb möchten wir als CDU/FDP-Koalition die SLUB in einen Staatsbetrieb umwandeln. Denn diese Eigenverantwortung und Freiheit im unternehmerischen Handeln sind notwendige Bedingungen für einen weiteren Fortschritt in der Entwicklung der Landes- und Universitätsbibliothek.
Mit der Rechtsformänderung und der kaufmännischen Wirtschaftsführung muss – überspitzt gesagt – künftig nicht mehr jede Anschaffung eines Bleistiftes bis zu zwei Jahren im Voraus geplant werden. Die Mittel können flexibel eingesetzt werden und die SLUB kann schneller auf Veränderungen reagieren. Es gibt dafür gute Beispiele, wie die Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg oder die Universitätsbibliotheken der FU Berlin und Heidelberg, die kaufmännisch wirtschaften. Mit dem neuen Steuerungsmodell kann die SLUB ihre vielfältigen Aufgaben demnächst zielgerichteter wahrnehmen, und die beteiligten Akteure haben die Möglichkeit, zum Erreichen von Vorgaben verstärkt nach eigenem Ermessen vorzugehen.
Im Land der Dichter und Denker zählt für uns nicht das sture Abarbeiten von Pflichtaufgaben, sondern die kreative Herangehensweise abseits bekannter Pfade. So können sich Wachstum und Fortschritt entfalten.
Meine Damen und Herren! Wir haben das Thema als CDU/FDP-Koalition vor fast genau zwei Jahren im Landtag angestoßen und dabei herrschte Einstimmigkeit zwischen den Fraktionen. Wir haben das Ganze nicht aus den Augen verloren und präsentieren mit unserem heutigen Antrag die Antwort auf die drängende Frage, wie die SLUB ihren Platz unter den Spitzenbibliotheken halten und weiter ausbauen kann. Ganz im Sinne der Sache hoffe ich erneut auf eine breite Zustimmung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag erzeugt sicherlich nicht nur bei mir ein Déjà-vu-Erlebnis. Vor ziemlich genau zwei Jahren – Frau Fiedler und Herr Tippelt haben es angedeutet – reichten die Koalitionsfraktionen schon einmal einen
Wie damals sind auch heute wieder die CDU und die FDP mit der vollständigen und damit korrekten Bezeichnung der größten und wichtigsten Bibliothek Sachsens in der Antragsüberschrift überfordert. An der Petitesse, die Landeshauptstadt kurzerhand aus dem Namen der SLUB zu eliminieren, will ich mich gar nicht lange aufhalten.
Viel fataler für die heutige Debatte ist der traurige Umstand, dass man wieder einen handwerklich ziemlich lieblos zusammengestrickten Antrag ohne Antwort der zuständigen Ministerin sofort ins Plenum bringt. Andererseits kann man mit Blick auf die damalige Antwort der Staatsministerin sagen, dass damit das Niveau der Debatte auch nicht sonderlich angehoben würde.
Am 16. März 2011 versprach Frau Schorlemer für das Jahr 2011 eine Prüfung – ich zitiere –; „ob die SLUB in einen Staatsbetrieb umgewandelt werden kann und sollte“. Seitdem ruht still der See. Für dieses Nichtstun, Frau Staatsministerin, möchte ich Ihnen aber schon wieder dankbar sein, denn die Linksfraktion steht dem Anliegen des Koalitionsantrages sehr skeptisch gegenüber. Warum?
Die Änderung der Rechtsformen von sächsischen Kultureinrichtungen gehört mittlerweile zum Alltag der schwarz-gelben Politik; ich erinnere nur an die Landesbühnen Sachsen und den Staatsbetrieb Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten. Diese stets mit einer betriebswirtschaftlichen Logik begründeten Veränderungen beweisen unsere These, dass die sächsische Kulturpolitik leider immer mehr unter der Kuratel von Finanzminister Unland steht. Das ist eine bittere Entwicklung, die von uns strikt abgelehnt wird.
Nun aber zur SLUB, die in den 17 Jahren ihres Bestehens zum Flaggschiff der wissenschaftlichen Bibliotheken des Freistaates wurde und dank des enormen Engagements der dort beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zweifellos eine sehr positive Entwicklung genommen hat. Der Wandel vom klassischen Informationsträger zur Bibliothek des 21. Jahrhunderts mit allen Herausforderungen des modernen Medienwandels – ich nenne nur die Stichworte Digitalisierung und elektronische Langzeitarchivierung – ist ihr überzeugend gelungen, obwohl die SLUB allein zwischen den Jahren von 2002 bis 2010 mit 129 Planstellen ein Drittel ihres Personals verlor, das heute wegen des fehlenden Einstellungskorridors inzwischen einen Altersdurchschnitt von 49 Jahren hat.
Das Ende der Fahnenstange ist leider noch nicht erreicht, der Personalabbau geht – wenngleich gedämpft – weiter, wie der Generaldirektor Prof. Dr. Thomas Bürger die Öffentlichkeit in regelmäßigen Abständen zu Recht alarmiert.
Auch der Sach- und Erwerbungsetat ist seit Jahren dramatisch unterfinanziert. Alle Vorzeigeprojekte der SLUB sind im Grunde drittmittelgetrieben und bedürften einer
viel nachhaltigeren Untersetzung durch die Landespolitik, wie auch die KSS heute in ihrer berechtigten Kritik am geplanten Rechtsformwandel deutlich gemacht hat.
Die Summe der genannten Kalamitäten führt nun kurioserweise dazu, dass zumindest aus der Führungsetage der SLUB heraus die Umwandlung in einen Staatsbetrieb begrüßt wird, um den Tücken der Haushaltskameralistik zu entfliehen und die begrenzten Ressourcen durch mehr Flexibilisierung noch effektiver nutzen zu können. Daraus aber Rückenwind für die Rechtsformänderung ableiten zu wollen wäre schon deshalb etwas kühn, denn in der Anhörung zum Gesetz zur Änderung der hochschulrechtlichen Bestimmungen im Wissenschaftsausschuss am 8. Juni 2012 – Sie erinnern sich sicherlich, Frau Ministerin – favorisierte der stellvertretende Generaldirektor der SLUB, Michael Golsch, eindeutig einen anderen Weg.
Um das neue Steuerungsmodell auf ein entsprechendes juristisches Fundament zu stellen, soll die SLUB ins sogenannte Hochschulfreiheitsgesetz einbezogen werden. Dieser Wunsch – ambivalent sicherlich – wurde von der Koalition aber abgelehnt.
Nun beauftragt die Koalition die Staatsregierung – offenkundig in Ermangelung eigener Kreativität und Fähigkeiten –, ein neues Gesetz über die SLUB zu erarbeiten. Wenn man die Begründung des Antrages liest, schwant uns nichts Gutes, denn sie scheint in ihrer ökonomistischen Plattheit aus einem x-beliebigen BWL-Lehrbuch abgeschrieben zu sein. Eine Bibliothek ist eben kein Unternehmen wie eine Autofabrik, sondern noch immer ein Kulturort und Medienspeicher sowie immer mehr auch ein Studien- und Kommunikationszentrum. Mit 2,36 Millionen Bibliotheksbesuchen konnte die SLUB im Jahr 2012 immerhin auf ein neues Rekordergebnis verweisen.
Damit komme ich schon fast zum Ende meiner Rede. Immerhin fordert der vorliegende Antrag auch ein paar richtige Dinge, wenn ich an die Neufassung der Ablieferungspflicht von Medienwerken denke, deren Anzahl immer größer wird. Damit sehen wir die Möglichkeit, uns trotz der prinzipiellen Vorbehalte gegenüber dem angeforderten neuen Gesetz, vor allem aus Respekt vor der engagierten Arbeit aller SLUB-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter, bei dem Antrag der Stimme zu enthalten.
Ganz zum Schluss möchte ich der SLUB meine Referenz auf eine ganz spezielle Art erweisen: In Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Landtag präsentiert die Landesbibliothek bekanntlich historische Landtagsprotokolle digital. Gegenstand des Digitalisierungsprojekts sind die gedruckten Sitzungsprotokolle und die Registerbände für die Zeit von 1833 bis 1952 in einem Gesamtumfang von circa 215 000 Seiten. Hier lohnt sich wohl für jeden von uns das gelegentliche Stöbern, zumal es eine Volltexterkennung und eine komplexe Erschließungsstrategie nach Themen, nach Personen und einzelnen Zeitsegmenten gibt.
Aufgrund der besonderen historischen Bedeutung des heutigen Tages habe ich mir erlaubt zu recherchieren, ob
es vor 80 Jahren, am 30. Januar 1933, gegebenenfalls eine Debatte im Landtag gegeben hat. Nicht auf den Tag genau, aber immerhin am Dienstag, dem 31. Januar 1933, beschäftigte sich der Sächsische Landtag in seiner 100. Sitzung mit einem Thema, das sich lohnt, aus der Vergangenheit in die Gegenwart geholt zu werden.
Der Landtag beschäftigte sich nämlich mit der gewaltsamen Beendigung einer antifaschistischen Versammlung in einem Dresdner Keglerheim am 25. Januar 1933 durch die Polizei, bei der acht Menschen ums Leben kamen. Der KPD-Abgeordnete Rudolf Renner ergriff in dieser Debatte das Wort und zitierte zunächst den sozialdemokratischen „Vorwärts“ vom Vortag, also vom 30. Januar, dem Tag, als Hitler zum Reichskanzler ernannt worden war – ich zitiere –: „Hitler, das ist der Bandenführer gegen die deutsche Arbeiterbewegung, der Chef des blutigen Faschismus.“
Dann zitierte Renner den „Völkischen Beobachter“ vom 31. Januar, also vom Folgetag, dem Tag der Debatte – ich zitiere –: „Wenn der ‚Vorwärts‘, das Blatt der Novemberverbrecher, es sogar noch am 30. Januar 1933 wagte, Adolf Hitler den ‚Bandenführer gegen die deutsche Arbeiterbewegung‘ zu nennen, so zeigt allein schon diese Tatsache, wie frech sich die Feinde der deutschen Freiheit nach 14 Jahren ihrer Misswirtschaftsregierung noch aufzuführen wagten. Jetzt ist Schluss mit der Hetze dieser Elemente, jetzt wird auf allen Gebieten das Saubermachen beginnen, der Schutz der nationalen Ehre, der Schutz der Nation soll wiederhergestellt werden.“ – So weit der „Völkische Beobachter“.
Wie viele andere sächsische Landtagsabgeordnete – Herr Brangs, genau! – wurde der Renner später ins KZ verschleppt, zunächst nach Sachsenburg, dann nach Buchenwald, wo er im Jahr 1940 ums Leben kam.
Ich danke der SLUB, dass wir mit ihrer Hilfe heute diesen bemerkenswerten Blick in die Geschichte unseres Hauses werfen konnten, und Ihnen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen – sogar Ihnen, Herr Brangs – danke ich für Ihr aufmerksames Zuhören.
Der nächste Redner in der ersten Runde der allgemeinen Aussprache ist Herr Mann für die SPD-Fraktion.
(Zuruf des Abg. Stefan Brangs, SPD – Dr. Volker Külow, DIE LINKE: Können Sie mal eine halbe Minute die Klappe halten! – Andreas Storr, NPD: Jetzt wissen wir, was der „Völkische Beobachter“ am 30. Januar 1933 geschrieben hat!)
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Erneut bringen Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, kurzfris
tig einen lapidaren Antrag zur Perspektive der SLUB in den Geschäftsgang, diesmal mit der Aufforderung, bis Mai einen Gesetzentwurf zur Umwandlung in einen Staatsbetrieb vorzulegen.
Das erstaunt uns durchaus; denn entweder, meine Damen und Herren von der Koalition, haben Sie uns einen Schaufensterantrag vorgelegt, weil der fertige Gesetzentwurf bereits in der Schublade liegt, oder aber Sie misstrauen erneut der Expertise Ihres Fachministeriums, das diplomatisch, aber dennoch mehrfach wahrnehmbar ausgeführt hat, dass die SLUB mit den vorhandenen Haushaltsmitteln und in der vorhandenen Struktur eine exzellente Arbeit macht.
Zurück zur Forderung Ihres Antrages. Schon Ihr Auftrag einer Prüfung zur zukünftigen Rechtsform vom Januar 2011 war sprachlich so unkorrekt wie unkonkret. In der zukünftigen Organisationsform soll die SLUB in der Lage sein, „in der Zukunft flexibler auf die Herausforderungen in der Wissenschaftslandschaft zu reagieren“ und „auf hohem Niveau einen Beitrag die die Stärkung des Forschungslandes Sachsen zu leisten“. Das tut weh, oder?
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SPD war für die Prüfung und Bewertung unterschiedlicher Rechts- und Organisationsformen der SLUB. Das aber, was uns seitdem auf ganzen drei Seiten vom Staatsministerium vorgelegt wurde und nun Grundlage der Entscheidung sein soll, erfüllt eher den Tatbestand der Verdunklung als die Anforderungen an einen Bericht oder gar eine Bewertung zur Vorbereitung einer Strukturentscheidung von großer Tragweite.
Fast 90 % dieses Berichtchens sind Zitate aus der Rede der Ministerin acht Wochen zuvor. Im März 2011 erfahren wir in gerade einmal einem Satz, dass das SMWK in Zusammenarbeit mit dem SMF prüfen will, ob die SLUB in einen Staatsbetrieb umgewandelt werden kann und soll. Weiterhin wird zwei Monate später in immerhin zwei Sätzen gesagt, dass eine Umwandlung in einen Staatsbetrieb langfristig erwogen wird, aber hierfür ein deutlich längerer Zeitraum als zwei Jahre vonnöten sei. – Mehr nicht.
Nichts steht dort zu den Zielen und möglichen Vor-, aber auch Nachteilen einer Rechtsformänderung, nichts zum zukünftigen Auftrag der SLUB, zum Beispiel, wie zukünftig die regionale Arbeit der Bibliotheken in Sachsen unterstützt werden soll. Nichts zur von uns damals auch geforderten Prüfung der Folgen einer Rechtsformänderung in Bezug auf Arbeitnehmerrechte der Beschäftigten, auf die Tarifstruktur oder die Mitbestimmung. Nichts zur Verfasstheit der zukünftigen Steuerungsgremien. Wenn nicht mehr ein Kuratorium die SLUB begleitet, wer sitzt dann in einem Verwaltungsrat? Wie wird die Mitwirkung der Mehrheit der Nutzer gesichert?
Kurzum: Dieser Bericht – ich kann es nicht „Bewertung“ nennen – war und ist keine Grundlage für eine Entscheidung.
So, wie mit dem Parlament umgegangen wird, gehen Sie mit den Staatsbediensteten um. Der Hauptpersonalrat des SMWK erhielt noch im Dezember 2012 die Auskunft, dass kein neuer Stand zur zukünftigen Verfasstheit der SLUB vorliegen würde. Der Personalrat der SLUB weiß auch nichts von einer Rechtsformänderung, aber zu berichten, dass gestern die Mitarbeiter zu einer Personalversammlung am morgigen Vormittag geladen worden sind. So, meine Damen und Herren, erzeugt man Unsicherheit, anstatt Strukturveränderungen mit den Mitarbeitern verantwortlich anzugehen.