Protocol of the Session on June 13, 2012

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Nun die SPD-Fraktion; Herr Abg. Pecher. Herr Pecher, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich zum Gesetzentwurf selbst komme: Herr Michel, es ist immer schön, wenn Sie vor mir dran sind, denn dann kann ich immer mitschreiben, wie schön man sich verhauen kann. Es ist schon verräterisch, was Sie so von sich geben.

Richtig ist, die Kommunen haben bei den FAG-Verhandlungen das Primat auf freie Deckungsmittel gelegt, nicht auf konsumtive Ausgaben. Ich weiß nicht, was an Personal, an Kitas, an ÖPNV, an Schule, an Vereins- und Sportförderung konsumtiv ist. Das kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Es ist verräterisch, wie Sie sich artikulieren.

Wenn man dann Herrn Leimkühler in der Anhörung hört, dann steht fest – er hat es dokumentiert –, dass die sächsischen Kommunen bundesweit die schlechteste Einnahmenbasis haben und nur deshalb positive Salden schreiben, weil sie hart saniert und konsolidiert haben. Es liegt nicht an den Einnahmen, sondern daran, dass sie gut konsolidiert haben, was in manchen Bereichen des Freistaates – darauf kommen wir im Zweifelsfall beim Thema Rechnungshof noch zurück – durchaus zu hinterfragen ist.

Freie Deckungsmittel wollten Sie also haben und Sie wollten sie deshalb haben, weil Sie die Veranschlagung in Ihrem Haushaltsentwurf um 1 Milliarde Euro heruntergerechnet haben, wobei die Kommunen mit 34 % auch weniger bekommen haben. Das war doch die Not, die dahintersteckte. Es ist doch vollkommener Blödsinn, was Sie hier von sich geben. Wenn Sie das natürlich herunterrechnen – – Ich kann es an dem Beispiel investiver Ausgaben deutlich machen: Wenn Sie diese nahe null halten,

ist eine Vervierfachung auch nahe null – so einfach ist das – und Sie haben die investiven Ausgaben nahe null gefahren.

(Beifall bei der SPD, den LINKEN und den GRÜNEN)

Es macht mir immer Spaß, wenn er vor mir nach vorn geht und solchen Nonsens von sich gibt.

Aber kommen wir zu dem Gesetzentwurf. Da muss ich DIE LINKE auch enttäuschen. Es macht keinen Sinn, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Wir werden uns der Stimme enthalten. Ich möchte das auch als Kommunalpolitiker, als Mitglied im Bauausschuss und auch im Kreis als Mitglied des Bauausschusses erläutern.

Zu diesem Zeitpunkt haben Sie weder den Planungsvorlauf noch haben Sie über die Ausschreibung die Zeit, dieses Geld noch in diesem Jahr unterzubringen, so wünschenswert es wäre, dass diese investiven Mittel bereitgestellt werden könnten. Könnten könnten sie im Übrigen, das Geld hätten wir. Sie könnten dieses Geld also nicht unterbringen. Das heißt, man kann mit gutem Gewissen und mit guten Argumenten in die Haushaltsverhandlungen gehen und den Vorschlag einbringen, wie Sie im Übrigen schon bei dem „Kommunalpaket 2012“, wie es so schön genannt wurde, zu Recht eine höhere Summe gefordert hatten. Das ist das erste Argument: dass dieses Geld weder zeitlich, planungstechnisch noch ausschreibungstechnisch unterzubringen ist.

Das zweite Argument ist: Wenn man als verantwortlich handelnder Politiker in der Haushaltsaufstellung und auch im Vollzug sagt: „Wir wollen in der Finanzplanung Prioritäten setzen; wir legen Schwerpunkte, weil wir nicht mehr alles bedienen können oder müssen“, dann muss man auch sagen, dass man in die Mittelverwendung eine Priorisierung hineinbringen muss. Dann muss man den Mut haben zu sagen: Wir wollen das Geld nicht für den Straßenbau, sondern wir wollen es für den Schulhausbau haben.

(Antje Hermenau, GRÜNE: Richtig!)

Dann muss man den Mut haben zu sagen: Wir wollen es für die Investition in Kitas und wir wollen es nicht, was weiß ich, für sanierte Rathäuser. – Diese Priorisierung fehlt in diesem Ansatz.

Man muss auch deutlich sagen: Wenn man Geld nach dem von Ihnen gewählten Verteilungsschlüssel an die Kommunen gibt, missachten Sie durchaus die differenzierte Finanzausstattung der sächsischen Kommunen zum jetzigen Zeitpunkt. Das heißt: Da das Geld über den FAGSchlüssel pro Kopf an die Kommunen geht, bekommen die Kommunen ihren Anteil, die es weniger nötig haben, und bekommen die Kommunen ihren Anteil, die es mehr nötig haben. Diesbezüglich auch perspektivisch eine Gewichtung hinzubekommen wäre sinnhaft. Eine pauschale Verteilung dieses Geldes – das betone ich jetzt noch einmal – macht, so schön es wäre, zum jetzigen

Zeitpunkt keinen Sinn. Von daher werden wir uns bei diesem Gesetzentwurf der Stimme enthalten.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Herr Prof. Schmalfuß für die FDP-Fraktion. Herr Schmalfuß, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! So gut Ihr Gesetzentwurf für die sächsischen Kommunen auch gemeint sein mag, leider ist er überflüssig. Ich möchte die Auffassung, dass der vorgenannte Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE aus der Sicht der CDU/FDP-Koalition nicht erforderlich ist, auch gern begründen.

Die Aufstellung des Doppelhaushaltes 2011/2012 stand unter schwierigsten Vorzeichen. Niemand konnte unter dem Einfluss der Wirtschafts- und Finanzkrise der Jahre 2008 und 2009 vorhersehen, dass sich die sächsische Wirtschaft und damit auch die Steuereinnahmen in dem Maße entwickeln werden, wie wir es zum heutigen Zeitpunkt verzeichnen können. Vor diesem Hintergrund wurde beim kommunalen Finanzausgleich der Jahre 2011 und 2012 darauf geachtet, die allgemeinen Schlüsselzuweisungen auf einem hohen Niveau zu belassen. Die investiven Schlüsselzuweisungen und auch die investiven Zweckzuweisungen wurden jedoch heruntergefahren. Diese Vorgehensweise war in der damaligen Situation notwendig und richtig.

Als sich die Situation der Steuereinnahmen verbesserte, haben wir die sächsischen Kommunen an den positiven Entwicklungen beteiligt. Bereits mit der Steuerschätzung vom November 2010 wurden den sächsischen Kommunen jährlich 51 Millionen Euro in Form einer Investitionspauschale für den allgemeinen Schulhausbau, den kommunalen Straßenbau sowie für Investitionen in Kindertages- und Sportstätten zur Verfügung gestellt. Mit der Steuerschätzung vom Mai 2011 wurden weitere 38 Millionen Euro für ein Investitionsprogramm bereitgestellt, welches mit der November-Steuerschätzung des Jahres 2011 um ein weiteres Investitionsprogramm in Höhe von 106 Millionen Euro erweitert wurde.

Diese Zahlen, meine Damen und Herren, Frau Junge, zeigen, dass auch die Kommunen an den erfreulichen Steuermehreinnahmen partizipiert haben und partizipieren werden.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Meine Damen und Herren! Unabhängig von dieser Unterstützung des Freistaates Sachsen bei Investitionen werden in diesem Jahr die Steuereinnahmen der Gemeinden erstmals wieder die Rekordsteuereinnahmen des Jahres 2008 erreichen und vielleicht sogar leicht übersteigen. Diese Tatsache macht Hoffnung auf eine Stabilisierung der kommunalen Haushalte, die dadurch wieder mehr aus eigener Kraft investieren können.

Darüber hinaus ist es bei den Verhandlungen – mein Kollege Jens Michel ist schon darauf eingegangen – zwischen dem Finanzministerium und den kommunalen Spitzenverbänden gelungen, das deutschlandweit vorbildhafte sächsische System des kommunalen Finanzausgleichs den aktuellen Entwicklungen anzupassen. Es berücksichtigt stärker die besonderen Strukturprobleme des ländlichen Raumes durch den Rückgang der Bevölkerung. Dieser Entwicklung wird durch Umverteilungen von den kreisfreien Städten zugunsten der kleineren Gemeinden und der Landkreise in Höhe von

22,5 Millionen Euro erreicht.

Das neue FAG findet aber ebenso Antworten für die Großstädte mit ihren gestiegenen Schüler- und Geburtenzahlen. Mit höheren investiven Zweckzuweisungen im Rahmen eines besonderen Schulhausprogramms in Höhe von 40 Millionen Euro unterstützt es der Freistaat Sachsen, den Investitionsstau in diesem Bereich weiter abzubauen. Auch im kommenden FAG, das wir mit dem Doppelhaushalt zur Beschlussfassung vorliegen haben, wird sich somit ein fairer Ausgleich zwischen den Interessen des Landes auf der einen Seite und den Interessen der Kommunen auf der anderen Seite und zwischen den Interessen von kreisfreien Städten und ländlichen Regionen widerspiegeln, und das ist gut und richtig.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Die Kommunen, meine Damen und Herren, werden stärker als bisher an den Steuermehreinnahmen des Freistaates Sachsen partizipieren. So sollen 30 Millionen Euro zugunsten der Kommunen umgeschichtet werden. Mit 4,94 Milliarden Euro werden damit den Kommunen im Jahr 2013 so hohe allgemeine Deckungsmittel zur Verfügung stehen wie niemals zuvor. Auch die investiven Schlüssel- und Zweckzuweisungen werden im Vergleich zum derzeitigen sächsischen Finanzausgleich deutlich ansteigen.

Meine Damen und Herren! Mit dieser Grundlage halte ich Ihren Gesetzentwurf für überflüssig. Die CDU/FDPKoalition wird Ihren Gesetzentwurf vor dem Hintergrund meiner Ausführungen ablehnen.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Meine Damen und Herren! Nun die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Abg. Hermenau. Frau Hermenau, bitte, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Der Gesetzentwurf, den DIE LINKE vorgelegt hat, sieht eine einfache, nicht spezifizierte Verdopplung der Investitionspauschale von 51 Millionen Euro auf 102 Millionen Euro vor und möchte im Prinzip alle aufgestockten Fachförderprogramme besser gegenfinanzieren können. So habe ich es jedenfalls im Ausschuss gehört und wahrgenommen.

Wir haben jetzt Mitte Juni 2012 und die Umsetzung eines solchen Gesetzes würde ausgesprochen schwierig, weil,

wie von Kollegen Pecher schon vorgetragen, Investitionen geplant werden müssen. Selbst in der Kommune müssen Investitionen geplant werden, und das dauert seine Zeit. Aber dieses Problem wird sich in der Praxis ganz sicher nicht stellen, denn die Koalition hatte bereits im Ausschuss signalisiert, dass sie dem Gesetzentwurf nicht zustimmt.

Ich teile durchaus die Intention, dass man die kommunalen Investitionen stärkt. Ich halte das auch für richtig. Das wird auch in den nächsten Jahren ein Thema bleiben, das uns alle beschäftigt. Davon bin ich überzeugt. Dabei wird sich das Land auch nicht immer so leicht rausreden können. Ich halte es auch für schwierig, dass die kommunalen Spitzenverbände jetzt einer so kleinen leichten miniprozentualen Verschiebung zugestimmt haben, die sie mehr bekommen sollen. Das kann man gar nicht kommentieren. Das ist lächerlich.

Wie stellt sich die Lage aktuell dar? Aus unserer Sicht ist der Investitionsbedarf bei den Kommunen sehr hoch. Das hat sich mittlerweile auch bis zur Koalition herumgesprochen. Aber Sie handeln in dieser Frage nicht entschieden genug.

Die Eckwerte, die gerade vereinbart wurden, halte ich für lächerlich. In das Schulhausbauprogramm kommen zum Beispiel 40 Millionen Euro pro Jahr hinein. Das ist die Dotierung. Die Hälfte dieses jährlichen Betrages wird den investiven Zweckzuweisungen entnommen, kommt also aus dem kommunalen Finanzausgleich selbst. Die anderen 20 Millionen Euro kommen obendrauf. Da bleiben im Prinzip also nur 20 Millionen Euro pro Jahr, die der Freistaat zusätzlich für Schulhausinvestitionen in den drei kreisfreien Städten ausreicht. Das ist bei Weitem nicht genug.

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Bis 2018 dürfte der erforderliche Investitionsbedarf in Leipzig und Dresden allein im Bereich der Schulen auf jeweils circa 600 Millionen Euro –

(Annekatrin Klepsch, DIE LINKE: Das reicht gar nicht!)

ich bin konservativ bei meinen Schätzungen, auch bei diesen –, auf mindestens 600 Millionen Euro steigen.

(Stefan Brangs, SPD: Nicht nur bei den Schätzungen!)

Das sind zusammen schon 1,2 Milliarden Euro. Wir reden hier von 20 Millionen Euro. Setzen Sie das einmal ins Verhältnis.

Natürlich kann man nicht erwarten, dass das Land das, was die Kommunen an Investitionen versäumt haben, einfach nachholt und eins zu eins dafür das Geld herausreicht. Das ist auch nicht der Punkt. Ich hätte mir aber schon gewünscht, dass wir uns darüber verständigen, ob wir zum Beispiel eine Zinsverbilligung oder eine andere Bezuschussung machen. Zinsverbilligung ist gerade nicht

so wichtig, aber vielleicht etwas anderes. Wir müssen darüber noch einmal reden.

Ich glaube nicht, dass Sie mit solchen lächerlichen Ansätzen beim Thema Schulhausbau über die beiden Wahljahre kommen. Das sage ich ganz fröhlich und freudig. Die Wahl kommt ja auf jeden von uns zu. Damit jedenfalls werden Sie das Problem in keiner Weise irgendwie berühren, geschweige denn lösen.

Natürlich steigt auch die kommunale Investitionskraft, wenn sich die Steuern verbessern, auch bei den Gewerbesteuereinnahmen. Sie wissen aber, dass das nicht überall symmetrisch verläuft. Die Kommunen haben unterschiedliche Möglichkeiten, Gewerbesteuern überhaupt einzutreiben. Es kommt auch darauf an, ob sie zum Beispiel wie die Kommune Eibenstock von drei Trinkwassertalsperren umzingelt ist oder nicht. Da ist es mit der Gewerbeansiedlung so eine Sache. Darauf kann man sich also nicht verlassen. Auch die Ausgleichssysteme machen das nicht wirklich wieder wett.

Für mich steht eine Frage im Raum. Wenn man schon den Vorschlag macht, die kommunale Investitionskraft zu erhöhen, was ich prinzipiell nicht für verkehrt halte, warum fokussiert man sich dann in Zeiten, in denen immer klarer wird, dass man sich auf Prioritäten fokussieren muss, nicht auf Prioritäten? Wir haben hier bereits verschiedentlich seit dem Winter letzten Jahres vorgeschlagen, sich in den kreisfreien Städten auf den Schulhausbau und in den ländlichen Gemeinden auf die eigene kommunale Daseinsvorsorge im Bereich der erneuerbaren Energien zu konzentrieren, damit überhaupt die Möglichkeit besteht, in ein paar Jahren eigenes Geld zu erwerben, damit die Kommunen einen Ersatz für all das haben, was wegfallen wird, wenn der Solidarpakt II ausläuft. Das halten wir für sehr fokussiert.