Protocol of the Session on June 13, 2012

Meine Damen und Herren, es geht also um die Wiederbelebung von eigentlich gewachsenen innerstädtischen Infrastrukturen. Einer der Vorteile der Einkaufszentren ist deren zentrales Centermanagement. Das kümmert sich um den Branchenmix, das Erscheinungsbild, gemeinsam genutzte und dadurch für jeden Einzelnen günstigere Dienstleister, beispielsweise im Reinigungs- und Sicherheitssektor, oder um ein einheitliches Gesamtmarketing. Innerstädtische Einzelhandels- und Dienstleistungszentren holen Kaufkraft in die Innenstädte zurück. Diese werden wieder attraktiver und Wege werden reduziert, Umwelt und Klima geschont.

Meine Damen und Herren, es spricht also nichts dagegen, wenn sich Innenstadthändler und Dienstleister einer Fußgängerzone zusammenschließen und Vermarktung oder besondere Verkaufsaktivitäten – meinetwegen ein Passagenfest – organisieren. Hier sollte die öffentliche Hand nach ihren Möglichkeiten, zum Beispiel mit kulturellen Angeboten oder entsprechender Verkehrslenkung, zum Gelingen und Erfolg beitragen. Wichtig ist mir dabei, dass es freiwillig und ohne Zwang passieren sollte. Deshalb ist auch ein Rahmengesetz nicht nötig. Eine finanzielle Beteiligung der Immobilien- bzw. Grundstückseigentümer halte ich außerdem nicht für zielfüh

rend. Schauen wir uns in unseren sächsischen Mittelstädten um, so sehen wir, dass viele Eigentümer noch nicht einmal ihren Sicherungspflichten nachkommen können oder wollen. Wie sollen die denn am vorgelegten BIDGesetz beteiligt werden?

In diesem Zusammenhang möchte ich daran erinnern, dass die Eigentümer von Wohn- und Gewerbeimmobilien insbesondere durch die Entrichtung der Grunderwerbssteuer bereits erheblich belastet sind. Meine Damen und Herren, sicher freuen sich die Händler, wenn sich ihre Eigentümer finanziell an der Belebung ihrer Geschäftsstraße beteiligen, aber ob das messbare Auswirkungen auf den Immobilien- oder Grundstückswert hat, bleibt fraglich. Dazu wären ganz andere Aufwendungen notwendig. Wenn man also ein Stadtgebiet wirklich entwickeln will, braucht es sehr viel mehr Geld, als durch einen BIDBeitrag erreicht werden kann. Die Eigentümer und den Einzelhandel kann man nur sehr begrenzt belasten, vor allem in Klein- und Mittelstädten. Am Ende wird in einem schlecht finanzierten BID in erster Linie die Verwaltung desselben finanziert. Es besteht also die Gefahr, dass für konkrete Maßnahmen aus oben genannten Gründen zu wenig Geld zur Verfügung steht.

Die Finanzierung einer Weihnachtsbeleuchtung in einer Fußgängerzone wird dem Anspruch eines BID, nämlich in Konkurrenz zur Grünen Wiese innerstädtische Attraktivität entgegenzusetzen, nicht gerecht. Außerdem sehe ich die Gefahr, dass einige Kommunen der Versuchung erliegen, ihre eigenen Aufgaben der Stadtentwicklung auf Eigentümer und Einzelhandel abzuwälzen.

Meine Damen und Herren, Kooperation kann man nicht gesetzlich verordnen. Solange sie auf Freiwilligkeit beruht, sage ich: „Bitte ein BID!“ Aber bitte nicht per Gesetz. Unternehmer und Eigentümer, die sich nicht beteiligen wollen, dürfen nicht gezwungen werden. Besser als ein Gesetz wäre eine Förderrichtlinie, nach der man freiwillige Zusammenschlüsse bezuschussen kann. Deshalb wird sich meine Fraktion enthalten.

(Vereinzelt Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Weichert. – Meine Damen und Herren, das war die erste Runde. Gibt es noch Redebedarf aus den Reihen der Fraktionen für eine zweite Runde? – Das ist nicht der Fall. Ich frage die Staatsregierung. – Herr Staatsminister Morlok, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte es seitens der Staatsregierung kurz machen, weil sich in der Debatte niemand ausdrücklich gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen hat.

Die Wortmeldungen in der Debatte, insbesondere die Wortmeldungen von Herrn Kollegen Weichert, haben gezeigt, in welchem Spannungsfeld man sich bewegt, wenn man ein solches Gesetz gestalten möchte: nämlich in dem Spannungsfeld zwischen Freiwilligkeit und

Eigeninitiative in einem dezentralen Bereich vor Ort auf der einen Seite und dem Zwang, der entsteht, wenn jemand bei etwas mitmachen muss, bei dem er vielleicht nicht mitmachen möchte, auf der anderen Seite. Diese Dinge zum Ausgleich zu bringen ist die Aufgabe für diesen Gesetzentwurf gewesen.

Wenn man sich den Gesetzentwurf in den entsprechenden Eckpunkten anschaut, stellt man fest, dass man eine Möglichkeit zur Eigeninitiative hat, nämlich dann, wenn 15 % der Beteiligten in einem bestimmten Bereich etwas wollen. Man hat aber auch einen Minderheitenschutz, nämlich dann, wenn 25 % der sich in diesem Bereich Befindlichen es explizit nicht wollen.

Wir haben auch eine Mehrheitsentscheidung – anders, als es vom Kollegen Stange dargestellt wurde –, weil letztendlich die Kommune durch Satzungsbeschluss die Voraussetzungen schaffen muss. Das heißt also, wir haben hier einen Satzungsbeschluss, der vom Kommunalparlament getroffen werden muss. Insofern gibt es ein Zusammenspiel – so wie es der Gesetzentwurf vorsieht – mehrerer Beteiligter, die zu einem Interessenausgleich kommen müssen.

Der vorgelegte Gesetzentwurf ist schlank, er umfasst lediglich fünf Seiten. Er ist also für alle Beteiligten einfach verständlich. Der Gesetzentwurf – es ist bereits angesprochen worden – sieht eine Evaluierung nach fünf Jahren – Ende 2017 – vor und wird Ende 2019 außer Kraft treten.

Zusammengefasst machen all diese Punkte deutlich, dass man eine Möglichkeit schaffen möchte, damit sich Beteiligte vor Ort – Gewerbetreibende, aber auch Eigentümer von Immobilien – zusammenfinden können, um etwas vor Ort auf den Weg zu bringen, damit das Risiko der Trittbrettfahrer durch den Satzungsbeschluss und den Zwang, der vom Kollegen Weichert beklagt worden ist, ausgeschlossen wird. Anders lässt sich dieses Spannungsverhältnis nicht lösen.

Die Evaluierung, die die Koalitionsfraktionen vorgeschlagen haben, und das Außerkrafttreten zwei Jahre nach der Evaluierung sorgen dafür, dass die Erkenntnisse, die man im Rahmen der Evaluierung gewinnt, in mögliche Verlängerungsaktivitäten seitens des Gesetzgebers einfließen können, indem das eine oder andere im Rahmen eines solchen Verlängerungsgesetzes angepasst wird oder es, falls sich die Initiative wider Erwarten nicht bewähren würde, zu einem automatischen Außerkrafttreten kommen würde, sodass wir die alte Gesetzeslage wiederfinden.

Herr Staatsminister, Sie gestatten eine Zwischenfrage?

Gerne.

Ich erkenne immer Ihren Punkt nicht. – Herr Stange, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Staatsminister, würden Sie mir zustimmen, dass Kollege Heidan in seinen Ausführungen zur Mehrheitsentscheidung der abgabenpflichtigen

Standortgemeinschaft gesprochen hat und ich ihn dahin gehend korrigiert habe, dass diese Mehrheitsentscheidung durch die Streichung von Satz 3 und 4 in diesem entsprechenden Punkt entfallen ist und wir dafür jedoch die Sperrminorität erhalten haben, es sich damit also um einen anderen Fakt handelt als den, den Sie mit dem Satzungserlass durch den Stadtrat bezeichnet haben?

Sehr geehrter Kollege Stange, ich möchte jetzt nicht den Redebeitrag des Kollegen Heidan interpretieren.

Ah, vielen Dank.

Ich habe für mich festgestellt, dass es ein Zusammenwirken verschiedener Beteiligter, ein Initiativrecht einer Minderheit und einen Minderheitenschutz gibt, in dem es eine Sperrminorität einer Minderheit gibt, und dass man die Mehrheitsentscheidung wie in vielen anderen Dingen – in einer Kommune eben auch – dem Kommunalparlament übertragen hat.

Zwar ist das ein Spannungsfeld – das ist ganz klar –, in dem verschiedene Akteure zusammenarbeiten müssen. Ich bin jedoch der Auffassung, dass es sich allemal lohnt, das in Sachsen einmal auszuprobieren, um zu schauen, wie es funktioniert. Wenn wir feststellen, dass im Rahmen der Evaluation Probleme auftreten, dann werden wir sicherlich entsprechend nachsteuern. Die Tatsache, dass Sie für Ihre Fraktion Zustimmung signalisiert haben, zeigt, dass Sie es letztendlich ähnlich sehen.

Ich möchte damit enden, dass ich Ihnen die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf empfehle. Da sich aber niemand ausdrücklich gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen hat, freue ich mich auf die Erfahrungen, die wir gemeinsam mit dem neuen BID-Gesetz machen können. Ich bin sicher, dass wir im Rahmen der Evaluierung mögliche Mängel korrigieren können.

Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall bei der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Meine Damen und Herren, die Aussprache ist beendet. Wir kommen zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Sächsische Gesetz zur Belebung innerstädtischer Einzelhandels- und Dienstleistungszentren (Sächsi- sches BID-Gesetz), Drucksache 5/7588, Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP. Abgestimmt wird auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Drucksache 5/9198. Herr Weichert, ich frage Sie: Wünschen Sie als Berichterstatter noch einmal das Wort?

(Michael Weichert, GRÜNE: Nein!)

Das ist nicht der Fall. – Meine Damen und Herren, es liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP in Drucksache 5/9370 vor. Herr Heidan, war er schon eingebracht?

(Frank Heidan, CDU: Nur eine redaktionelle Änderung!)

Das habe ich übersehen; das ist richtig, okay. – Wir müssen ihn also nicht weiter besprechen. Ich lasse darüber abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich, das anzuzeigen. – Ist jemand dagegen? – Möchte sich jemand enthalten? – Bei Stimmenthaltungen ist dem Änderungsantrag mit großer Mehrheit entsprochen worden.

Wir kommen nun zur Gesetzesvorlage. Ich lasse über die Überschrift abstimmen. Ich bitte um die Dafür-Stimmen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen ist der Überschrift mehrheitlich entsprochen worden.

Ich lasse über § 1, Zweck, abstimmen. Ich bitte auch hier um die Dafür-Stimmen. – Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen ist dem § 1 mit großer Mehrheit entsprochen worden.

Wir kommen zu § 2, Begriff. Wer ist dafür? – Ist jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? – Auch hier ist dem § 2 bei Stimmenthaltungen in großer Mehrheit entsprochen worden.

Wir kommen zu § 3, Antragsverfahren. Wer ist dafür? – Ist jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen ist dem § 3 mit großer Mehrheit entsprochen worden.

Wir kommen zu § 4, Festlegungen des Innovationsbereichs. Auch hier bitte ich, die Dafür-Stimmen anzuzeigen. – Ist jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. – Stimmenthaltungen? – Auch hier ist dasselbe Abstimmverhalten festzustellen und § 4 zugestimmt.

Wir kommen zu § 5, Abgabenerhebungen. Wer ist dafür? – Gegenstimmen? – Keine. – Stimmenthaltungen? – Auch hier ist mit Stimmenthaltungen dem § 5 zugestimmt worden.

Wir kommen zu § 6 – Mittelverwendung. Wer ist dafür? – Vielen Dank. Ist jemand dagegen? – Das sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? – Bei einer Stimmenthaltung ist dem § 6 zugestimmt worden.

Wir kommen zu § 7, Umsetzung des Maßnahmen- und Finanzierungskonzeptes. Wer ist dafür? – Danke. Ist jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Wer enthält sich? – Bei Stimmenthaltungen ist dem § 7 zugestimmt worden.

Wir kommen zu § 8, Aufsicht. Wer ist dafür? – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Das sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? – Auch hier ist bei Stimmenthaltungen dem § 8 zugestimmt worden.

Wir kommen zur Abstimmung über § 9, Berichtspflicht. Wer ist dafür? – Danke sehr. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Bei einer Stimmenthaltung ist dem § 9 entsprochen worden.

Wir kommen nun zu § 10, Inkrafttreten/Außerkrafttreten. Ich bitte, die Dafür-Stimmen anzuzeigen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Gibt es keine. Stimmenthaltungen? – Bei einer Stimmenthaltung ist dem § 10 zugestimmt worden.

Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf, wie wir ihn in der 2. Lesung beraten haben. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Ist jemand dagegen? – Das kann ich nicht feststellen. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer Stimmenthaltung ist das Gesetz beschlossen, meine Damen und Herren, und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 6

2. Lesung des Entwurfs

Gesetz zur Verdoppelung der Investitionspauschale für

die kreisfreien Städte und Landkreise im Jahr 2012

Drucksache 5/7777, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE