Protocol of the Session on May 9, 2012

Das bedeutet aber keine Abkehr vom Rentabilitätsprinzip. Nicht jeder Filiale wird der Bestand garantiert werden können. Aber die Sparkassen haben die Aufgabe, auch gemeinsam mit dem OSV kreative Wege, wie Bargeldagenturen und mobile Filialen, zu entwickeln und zu nutzen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Gesetz enthält auch viel Rechtstechnik, zum Beispiel die Anpassung an die Mindestanforderungen für Verwaltungsräte. Insgesamt aber liegt ein ausgleichender, die Belange der kommunalen Träger beachtender Gesetzestext vor. Er greift auch nicht übermäßig in kommunale Belange oder gar rechtswidrig in deren Eigentum ein und verlangt die gesetzliche Auflösung der Finanzgruppe nicht, so wie wir es bestimmt heute noch hören werden.

Die Gesamtschau sieht auch der Sächsische Landkreistag so. Er bezeichnet das Gesetz ebenfalls als ausgewogen und die Handlungsspielräume der kommunalen Träger in sachgerechter Weise erweiternd, aber auch die notwendigen Rechtsanpassungen und Einschränkungen als Konsequenz der Finanzmarktkrise vornehmend.

Auf weitere Details werden die Redner der Koalition noch eingehen. Ich möchte aber schon an dieser Stelle um Ihre

Zustimmung für diesen ausgewogenen Gesetzentwurf bitten und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Die Fraktion DIE LINKE; Herr Abg. Scheel. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Herr Michel, ich muss schon sagen, in gewissem Maß ist das ein Treppenwitz der Geschichte, dass sich ausgerechnet die CDU jetzt hier hinstellt und einen auf Verteidiger der kommunalen Selbstverwaltung und der kommunalen Trägerschaft der Sparkassen macht.

(Jens Michel, CDU: Das sind wir schon immer!)

Das hat schon ein gewisses Geschmäckle, wenn man noch dazu weiß, dass es ausgerechnet diese CDU war, die vor mittlerweile fast zwölf Jahren unbedingt diesen SachsenFinanzverband durchprügeln musste, auch gegen die kommunalen Interessen und gegen die kommunalen Sparkassen. Sie konnten nur gestoppt werden durch einen Volksentscheid „Pro kommunale Sparkasse“.

Da hätte ich doch ein wenig mehr Demut von der CDU erwartet und vielleicht eine leise Entschuldigung: Wir hatten uns fehleingeschätzt. Das wäre doch möglich gewesen. Fehler zuzugeben ist eine Qualität, die man auch mit Stärke entsprechend vorbringen kann. Leider haben Sie diese Stärke nicht besessen.

Ich zitiere jetzt einen kleinen Satz – vielleicht ist er Ihnen entfallen –: „Mit dem Gesetz sind nach Auffassung des Sächsischen Landtages die Voraussetzungen für eine einheitliche Sparkassenstruktur in Sachsen geschaffen.“

(Thomas Jurk, SPD: Hoho, hoho!)

Die Frage ist jetzt: Gilt das für dieses Gesetz? Nein. Und es galt auch für das ursprüngliche Gesetz schon nicht. Das ist nämlich damals Ihr Entschließungsantrag gewesen. Es gab einen Entschließungsantrag der CDU-Fraktion zur letzten Änderung des Gesetzes über das öffentlichrechtliche Kreditwesen im Freistaat Sachsen.

Wir müssen feststellen: Mehr als zehn Jahre lang ist es nicht gelungen, eine einheitliche Sparkassenstruktur im Freistaat Sachsen hinzubekommen. Es ist beachtlich, welche gute Arbeit unsere Sparkassen im Freistaat Sachsen trotzdem haben leisten können – nicht wegen dieses Gesetzes, nicht wegen der tollen Politik der CDU, sondern trotz dieser Politik.

Damit komme ich – Sie haben bereits darauf hingewiesen – zur Historie. Um das, worüber wir hier gerade reden, einrahmen zu können, muss man natürlich in die Historie gehen.

Am 1. Oktober 2000 ist der sogenannte Sachsen-Finanzverband ins Leben gerufen worden. Er hat damals eine Haftungs- und Schicksalsgemeinschaft zwischen der Landesbank und den Sparkassen begründet. Ursprünglich sollte auch die SAB mit dabei sein. Sie wissen, dass es so

die eine oder andere Auseinandersetzung bei dem ganzen Problemkreis gab. Doch womit wir es eigentlich zu tun haben, ist, dass eine Haftungs- und Schicksalsgemeinschaft zwischen der Landesbank, weil sie eigenkapitalschwach war – wir wussten, dass Basel II damals drohte –, mit den Sparkassen zusammen eine neue Stärkung dieser Finanzinstitute herstellen sollte. Am Ende war das der tiefere und eigentliche Grund, warum diese heutige Sachsen-Finanzgruppe gegründet wurde, wenn wir ehrlich miteinander sind. Das können Sie auch gern nachlesen, wenn Sie das Buch von Georg Milbradt und Herrn Thode „Die sächsische Verbundlösung“ noch einmal zur Hand nehmen. Das ist sehr schön auseinanderklamüsert, und man kann nachlesen und erfahren, wie die Schritte waren und warum und mit welcher Begründung dort hineingegangen wurde.

Wir haben es also aufgrund des Wegfalls der Landesbank mit einem weiteren Kapitel der Aufarbeitung des Zusammenbruchs der Landesbank mit diesem Gesetzentwurf, der hier vorliegt, zu tun, denn – jetzt kann ich auch noch etwas Geschichte betreiben – 2005, ich war relativ frisch und neu im Landtag, hat sich herausgestellt, dass diese Struktur, die dort mit Brachialgewalt geschaffen wurde, keinerlei positive Wirkung entfaltet hat. Die Ratingagenturen kamen und sagten, für eure Landesbank können wir euch keine gute Kreditierung garantieren. Das war der Grund, weshalb damals der Sächsische Landtag in diese Landesbank 300 Millionen Euro frisches Geld hineinstecken musste. So viel auch noch einmal zu diesem Thema, was die Landesbank angeht. Dass die Struktur schon damals nicht funktioniert hat, liegt an Eitelkeiten der Mitwirkenden sowohl auf Landesbankebene, wahrscheinlich aber auch bei den Sparkassen. Aber es liegt natürlich auch daran, dass kein wirkliches Ziel damit verbunden war.

(Zuruf des Abg. Jürgen Gansel, NPD)

Es tut mir leid, aber diesen wirren Einwurf habe ich jetzt nicht gehört. Sie zielen auf andere Fragen ab, nicht in der Sache, und da brauche ich auch nicht darauf zu reagieren. Wunderbar.

Dann haben wir 2008 den Notverkauf der Landesbank und 2011 den Rauskauf des Freistaates Sachsen aus der Sachsen-Finanzgruppe, der die kommunale Familie 215 Millionen Euro kostet, die jetzt natürlich als Ballast in der Sachsen-Finanzgruppe liegen und die es jeder Sparkasse schwer machen, die jetzt da drin ist, wieder rauszugehen, weil klar ist, dass man auch einen Anteil dafür zahlen muss.

Kommen wir zum Eigentlichen. Warum hat es denn nicht funktioniert, oder was hat nicht funktioniert, zum Mehrwert Sachsen-Finanzgruppe, denn das ist die Frage, die sich der Landtag stellen muss, wenn er die Frage beantworten soll, ob es Sinn macht, diese Sachsen-Finanzgruppe weiterhin bestehen zu lassen. Kommen wir also zu diesem Mehrwert. Dazu gab es eine schöne Anhörung auf Antrag der GRÜNEN – es ist ja nicht das erste Mal, dass wir uns mit diesem Thema befassen –, wir hatten auch

einmal Aktuelle Debatten und Anträge gestellt. Aber dazu gab es eine Anhörung, bei der die Punkte einmal auseinandergenommen wurden. „Ziel sei es – doch das entnehme ich diesem Buch auch etwas –, allen Instituten einen Mehrwert zu bieten.“ Das hat der Herr Hoof damals zu Protokoll gegeben, der immer noch Chef der SachsenFinanzgruppe ist.

Wenn es also um diesen Mehrwert geht, geht es erst einmal um Risikosteuerung. Das wäre ein Mehrwert der Sachsen-Finanzgruppe gewesen, im Verbund der Institute eine verbesserte Risikosteuerung hinzubekommen.

Richtigerweise wurde gesagt, ja, aber Entschuldigung, Risikosteuerung geht doch wohl jedes Institut an. Da gibt es auch die BaFin, die aufpasst. Jedes Institut muss für sich aufpassen. Dass seine Risiken ordentlich gesteuert sind – es hat sich auch herausgestellt –, ist kein Mehrwert dieser Sachsen-Finanzgruppe gewesen und findet dort nicht statt.

Zweiter Punkt war die Verzahnung der Landesbank mit den Sparkassen. Mit Wegfall der Landesbank fällt natürlich auch der Verzahnungsgrund weg. Damit ist auch dieser Mehrwertgrund nicht wirklich mehr gegeben.

Dritter Punkt, Vertrieb von Leuchtturmprojekten. Es gibt ja die Deka-Bank und alle möglichen Sparkassenorganisationen, die solche Leuchtturmsachen vertreiben bzw. solche Produkte anbieten. Das ist auch sehr gut angenommen. Allerdings habe ich nicht feststellen können, dass die Sachsen-Finanzgruppe dafür nötig ist oder dass sie auch nur einen Punkt in dieser Richtung unternommen hätte. Auch hier kein Zusatznutzen dieser SachsenFinanzgruppe.

Viertens, Synergien. Das wird immer gesagt. Das ist ein Zauberwort, das man nutzen kann, das aber wenig Substanz entwickelt. Aber auch hier ist der Nachweis schuldig geblieben, dass diese Synergien wirklich entstanden sind. Es ist auch etwas lustig, wenn am Ende die Frage Treasury das Einzige ist, was vorzubringen ist, und selbst das Treasury hätte man in anderer Form auch als Kooperationslösung machen können. Dazu bedarf es keiner Sachsen-Finanzgruppe.

Außerdem haben wir noch diese wunderschönen Kompetenzzentren. Am Anfang waren es zehn, dann waren es einmal fünf, und ich glaube, dass es mittlerweile gar keines mehr gibt, wo dann wirklich gesucht wird, wie man IT-mäßig irgendwelche Kompetenz bemühen kann. Auch hier kein Zusatznutzen der Sachsen-Finanzgruppe für die Institute. Wenn man so etwas aus bestimmten Gründen, die ich gerade dargelegt habe, ins Leben gerufen hat und sich dieser Zusatznutzen in keinem der Punkte eingestellt hat, ich also nur noch Zusatzkosten habe, immerhin zwischen 4 und 5 Millionen Euro, die ja von den Instituten auch erst einmal erwirtschaftet werden müssen, dann muss ich doch als Landtag die Frage stellen können, ob dieses Institut noch Sinn macht. Oder?

Rein aus finanztechnischen Erwägungen jedes Jahr 4 Millionen, die man vielleicht auch anders verbrauchen kann! Deshalb ist unsere Position auch weiterhin, dass

diese Sachsen-Finanzgruppe aufgelöst gehört. Wir brauchen diesen Kropf nicht weiter mit uns herumzutragen. Alle Reden, man hätte Potenziale und Chancen und könne dann irgendetwas entwickeln, gingen ins Leere. Wir hatten jetzt drei volle Jahre Zeit, irgendein Konzept auf den Tisch zu legen, was mit dieser wunderschönen Sachsen-Finanzgruppe passieren soll. Es ist doch wirklich nichts zustande gekommen. Warum denken Sie dann, dass in den nächsten drei, sechs, zehn, 15, 20 Jahren irgendetwas zustande kommen soll? Es werden nur Kosten produziert, und das wollen wir nicht mittragen. Da gehe ich doch gleich auf den tieferen Grund, warum wir jetzt so schnell über diesen Gesetzentwurf reden müssen.

Wir hatten im letzten Jahr – ich glaube, es war Februar oder März – hier zum Thema eine Aktuelle Debatte. Damals hat der Staatsminister der Finanzen gesagt, der Gesetzentwurf würde in nicht allzu ferner Zukunft kommen. Nun wissen wir auch, was „in nicht allzu ferner Zukunft“ heißt. Das heißt ungefähr ein Jahr. Diesen Gesetzentwurf haben wir jetzt vorliegen, weil wir im letzten Jahr einen Vertrag geschlossen haben, einen Vertrag mit der kommunalen Familie, der hieß, wir, Freistaat, lassen uns rauskaufen, dafür legt ihr 215 Millionen Euro auf den Tisch. Dieser wunderschöne Vertrag – das haben wir damals schon gesagt – ist eine Geisel, weil wir als Gesetzgeber in unserer Entscheidung nicht mehr frei sind, denn dieser Vertrag benennt nämlich drei Dinge:

Erstens, ihr, Landtag, habt bis zum 31. Juni dieses Jahres 2012 einen geänderten Gesetzentwurf vorzulegen. Wenn ihr das nicht macht, ist der Vertrag null und nichtig.

Zweitens. Wenn ihr diesen bis dahin nicht vorlegt, und zwar mit diesen Punkten – da komme ich zu den Punkten: Erstens eine Austrittsmöglichkeit ohne Grund, zweitens eine Auflösung durch die Anteilseigner und nicht durch den Landtag –, haben wir mit diesem Vertrag und dem, was uns damit aufgenötigt wurde, am Ende den Landräten – Entschuldigung, Herr Jakob – das Messer in die Hand gegeben, mit dem dann dem Finanzminister das Fell über die Ohren gezogen wird. Am Ende können Sie doch mit diesem Gesetzentwurf nicht mehr als das, was Sie von den Landräten aufdiktiert bekommen haben, vorweisen. Sie können mir doch nicht ehrlich sagen, dass es Ihr ordnungspolitischer Anspruch und der große Wurf ist, die Verwaltungsräte von neun auf sechs eventuell zu verkleinern, der den Freistaat voranbringt. Das können Sie mir doch nicht erklären.

Deshalb kann ich nur feststellen, dass wir uns damit in eine sehr dumme Situation gebracht haben und dieser Gesetzentwurf rein die Schreibweise am Ende vielleicht wirklich einzelner Sparkassenvorstände, auf jeden Fall aber nicht die Schreibweise des Freistaates trägt. Deshalb komme ich auch sofort zum Gesetzentwurf.

Wir sehen sehr kritisch, dass hier Bedingungen mit der Neuregelung der Sachsen-Finanzgruppe geschaffen

werden, die eine Holdingstruktur stärken, ausarbeiten, ohne zu wissen, was mit dieser Holdingstruktur passieren soll. Wir sehen sehr kritisch, dass hier Kompetenzen der

Sachsen-Finanzgruppe bis hin zum Durchgriffsrecht in die Einzelsparkassen erweitert werden können, was die Vorstandsbesetzung wie die Personalpolitik angeht. Wir sehen es natürlich auch sehr kritisch, dass es am Ende eine Gruppe geben können soll, die kleiner ist als zwei. Das ist für mich zwar rein mathematisch schwer zu begreifen, wie eine Gruppe aus weniger als zwei bestehen kann, aber dieser Gesetzentwurf sieht das vor.

Also soll auch einer allein diese Gruppe darstellen. Das macht es natürlich umso schwieriger, wenn man weiß, dass dieser Gesetzentwurf wie auch der alte eine Teilprivatisierung vorsieht und dann – das ist ja eine Kritik des OSV, die man ernst nehmen muss – ein Potenzial besteht, eine einzelne Sparkasse teilzuprivatisieren. Das ist eigentlich in Deutschland immer noch ein No-go.

(Beifall bei den LINKEN, der SPD und vereinzelt bei den GRÜNEN)

Insofern werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. Wir werden die Regelung, die Sie hier vorschlagen, nicht mittragen. Es ist traurig, dass Sie drei Jahre haben verstreichen lassen, um mit diesem geringen Ergebnis in dieses Haus zu kommen, und es ist traurig, dass wir es nicht schaffen, einen klaren Schritt hin zu einer einheitlichen Sparkassenlandschaft im Freistaat Sachsen zu wagen. Damit werden wir uns mit diesem Thema weiter beschäftigen müssen, denn die Baustelle bleibt offen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den LINKEN und der Abg. Hanka Kliese, SPD, und Antje Hermenau, GRÜNE)

Meine Damen und Herren, nun die SPD-Fraktion; Herr Abg. Pecher, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Manchmal frage ich mich, warum wir überhaupt Anhörungen machen. Ich kann mich an Zeiten erinnern, zum Beispiel unter meinem geschätzten Kollegen Uwe Albrecht damals, aber auch unter Rößler, dass man versucht hat, gravierende Hinweise aus den Anhörungen zumindest mit Änderungsanträgen einzuarbeiten.

Damit komme ich zu dem Gesetzentwurf und fange mit dem kleinen bisschen Positiven an, was ja eigentlich Handwerk ist, das dazugehört. Wenn man einen Scherbenhaufen zusammenkehrt, braucht man immer Besen und Kehrschaufel und muss wissen, wo man es hinschüttet. Die Regelungen zum Austritt aus der SFG in § 34 sind klares Handwerk, außerdem die Auflösung des Beteiligungsverbandes Sächsischer Sparkasse mangels Aufgabe, weil es ihn de facto nicht mehr gibt, weil die rausgegangen sind – ich bin ganz stolz darauf, dass die Zwickauer Sparkasse dabei ist –, und natürlich auch die Nichtanwendung des KommZG in bestimmten Bereichen ist eine vernünftige Geschichte. Des Weiteren haben wir einige Punkte, die diskussionswürdig sind, nämlich die Vorwegzuführung von 35 %. Ich frage mich, warum man das

einem Unternehmen oder einer Sparkasse nicht selbst zur Entscheidung überlässt, wie viel sie letztendlich in die Eigenkapitalvorsorge steckt,

(Beifall des Abg. Thomas Jurk, SPD)

ob man es im Gesetz regeln muss, ob es nun 30, 35 oder 40 % sind. Ich weiß nicht, wer das definiert, nach welchen Kriterien, ob alle Sparkassen gecheckt worden sind, wie die Eigenkapitalausstattung dort ist.

(Antje Hermenau, GRÜNE: Ja, bestimmt!)