darin begründet, dass der Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz nicht ausreichend eingebunden worden ist. Ich habe hier die genauen Daten, um das auch noch einmal plastisch zu machen.
Der entsprechende Ausschuss hat sich am 6. Februar 2012 auf Antrag unserer Fraktion mit dem Thema befasst und den Präsidenten gebeten, eine nachträgliche Berichterstattung für das Jagdgesetz zu ermöglichen. Dem ist der Präsident gefolgt. Daraufhin stand am 19. März 2012 das Jagdgesetz auf der Tagesordnung, und wir hätten darüber beraten können. Allerdings haben uns die Koalitionsfraktionen an diesem Tag gebeten, diesen Tagesordnungspunkt abzusetzen, da sie mit ihrer Beratung noch nicht zu Ende seien.
Insofern war der Ausschuss nicht in der Lage, darüber zu beraten, da Ihr Änderungsantrag erst in der letzten Woche, als wir schon unterwegs und nicht mehr in Dresden waren, hier eingegangen ist.
Ich danke Ihnen, Frau Herrmann. – Meine Damen und Herren! Der Tagesordnungspunkt ist noch nicht beendet. Es gibt noch einen Entschließungsantrag, Drucksache 5/9066. Es ist ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU und FDP. Herr Günther, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit diesem Entschließungsantrag möchten wir die Bedeutung des neuen Jagdrechts hervorheben. Deshalb werden wir die Staatsregierung ersuchen, an der Umsetzung der neuen Regelungen mitzuwirken.
Denn, meine Damen und Herren, Forstwirtschaft ist Wirtschaft. Sie sorgt für eine nachhaltige Nutzung von Flächen und für Wohlstand im ländlichen Raum. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag.
Was ist die Sinnhaftigkeit eines Entschließungsantrages, wenn wir gerade ein Gesetz verabschiedet haben? Aus diesem können Sie doch die Handlungen für die Staatsregierung ableiten. Was soll dann dieser Entschließungsantrag?
Wenn hier überhaupt irgendetwas Substanz hat, dann könnte man es bei sehr gutwilliger Betrachtung auf den Punkt III, nämlich die Berichterstattung der Staatsregierung, beziehen. Es ist mir wirklich zu dumm, dem Entschließungsantrag hier zuzustimmen.
Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das kann ich nicht feststellen. Ich komme zur punktweisen Abstimmung über die Drucksa
che 5/9066, Punkt I. Wer möchte zustimmen? – Wer ist dagegen? – Enthält sich jemand? – Bei zahlreichen
Ich lasse über Punkt II abstimmen. Wer möchte zustimmen? – Wer ist dagegen? – Enthält sich jemand? – Bei zahlreichen Stimmen dagegen und Stimmenthaltungen ist Punkt II mehrheitlich entsprochen worden.
Wir kommen nun zu Punkt III. Wer ist dafür? – Vielen Dank. – Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dagegen und keinen Enthaltungen ist dem Punkt III mit großer Mehrheit zugestimmt worden.
Ich lasse nun über den Entschließungsantrag als Ganzes abstimmen. Wer ist dafür? – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei Stimmen dagegen und zahlreichen Stimmenthaltungen ist dem Entschließungsantrag mit großer Mehrheit entsprochen worden.
Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf ist als Gesetz beschlossen worden und damit ist der Tagesordnungspunkt 6 erledigt.
Nun ja, es ist so eine Unruhe im Saal, sodass ich dachte, es bestehe jetzt ein Bedürfnis danach. – Meine Damen und Herren, ich komme nun wieder zurück zum Thema. Wir beginnen mit der Aussprache in der Reihenfolge CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Für die CDU-Fraktion spricht Herr Abg. Michel, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die sächsischen Sparkassen haben einen großen Anteil am wirtschaftlichen Aufschwung seit der friedlichen Revolution im Freistaat Sachsen.
Ganz besonders in den Zeiten der Finanzmarktkrise konnte in Sachsen die stabilisierende Wirkung der Sparkassen beobachtet werden. Hinzu kommt das große Vertrauen der Bevölkerung in ihre Sparkasse vor Ort. Die Verankerung vor Ort ist auch in der kommunalen Trägerschaft der Sparkassen begründet. All dies zusammen ist ein hohes Gut, welches man nicht leichtfertig aufs Spiel setzt.
So ist es völlig richtig, sich ausreichend Zeit zu nehmen und die gemachten Erfahrungen und die Aufgaben der Zukunft gemeinsam zu diskutieren. Das haben die kommunalen Träger und die Staatsregierung sowie die Finanzpolitiker der Koalitionsfraktionen getan – teilweise kontrovers, aber stets konstruktiv und intensiv.
Der Anlass für die Gesetzesänderung liegt auch in der Entflechtung der Sachsen-Finanzgruppe. Durch den Verkauf der Sachsen LB liegt für den Freistaat Sachsen kein wichtiges Interesse im Sinne der Haushaltsordnung mehr vor, sich an der Finanzgruppe zu beteiligen. Die Finanzgruppe wird damit eine rein kommunale Angele
Die Vermutung liegt nahe, dass einige der Redner heute mehr auf die Vergangenheit als auf die Zukunft der Sparkassen in kommunaler Trägerschaft abstellen werden. Insbesondere die kommunale Trägerschaft wollen die Koalitionsfraktionen stärken. Leitmotto des Gesetzes ist: Die Kommunen und die kommunalen Träger erhalten mehr Kompetenzen und werden weniger beschnitten. Das geänderte Sparkassengesetz – kurz GörK genannt – wird juristische Unterschiede zwischen Finanzgruppen- und Nicht-Finanzgruppen-Sparkassen bereinigen.
Für alle aber gilt die Vorwegzuführung von 35 % des Jahresüberschusses zur Stärkung der Kapitalausstattung. Ansonsten können die kommunalen Träger per Satzung selbst die Zahl der Mitglieder des Verwaltungsrates zwischen sechs und 15 und mit Zustimmung der Sparkassenaufsicht sogar bis 21 bestimmen. Sie können sich frei entscheiden, Mitglied der Sachsen-Finanzgruppe zu sein bzw. aus dieser auszutreten. Wenn eine Sparkasse aufgrund freier Trägerentscheidung Mitglied der Finanzgruppe ist, hat sie eine gestärkte Finanzgruppe an ihrer Seite. Die Bedenken des Ostdeutschen Sparkassenverbandes teile ich hier nicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir mit dem Gesetz insbesondere die kommunale Selbstverwaltung stärken, so bedeutet das aber auch kein kommunales „Wünsch dir was“. Eine Änderung des Gesetzes stellt zum Beispiel auch die Konkretisierung des öffentlichen Auftrages im § 2 des GörK dar. Es ist nun öffentlicher Auftrag der Sparkassen, in ihrem Geschäftsgebiet flächendeckend die Versorgung mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen sicherzustellen.
Das bedeutet aber keine Abkehr vom Rentabilitätsprinzip. Nicht jeder Filiale wird der Bestand garantiert werden können. Aber die Sparkassen haben die Aufgabe, auch gemeinsam mit dem OSV kreative Wege, wie Bargeldagenturen und mobile Filialen, zu entwickeln und zu nutzen.