Protocol of the Session on December 9, 2009

Gibt es noch Wortmeldungen; Kollege Bartl? – Können wir das nicht getrennt abstimmen?

Ich lese einmal den Wortlaut des Antrags vor, Herr Präsident: „Der Landtag möge beschließen, den Wahlvorschlag der CDU-Fraktion in der Drucksache 5/627 zur Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission des Sächsischen Landtages gemäß § 16 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen gemäß § 113 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags der 5. Wahlperiode an den für die Geschäftsordnung zuständigen Ausschuss zur Prüfung der direkten Zulässigkeit dieses Wahlvorschlages und zur diesbezüglich grundsätzlichen, über den Einzelfall hinausgehenden Auslegung der Geschäftsordnung zu überweisen.“ Das geht nicht nach der Wahl, einfach nach der sinngerechten Auslegung des § 113 Abs. 1 und 2 im Verhältnis. Das geht nicht nach der Wahl. So ist es beantragt, und wir bitten, über unseren Antrag abzustimmen, und so müssen wir mit dem Abstimmungsergebnis umgehen.

Kollege Bartl! Die Juristen der Landtagsverwaltung sind der Meinung, und damit auch der Präsident, der sich dieser Meinung anschließt, dass der erste Teil Ihres Antrages tatsächlich ein Antrag zur Geschäftsordnung ist. Sie vermischen aber den zweiten Teil des Antrags, der eindeutig ein Sachantrag ist, der den § 113 Abs. 2 betrifft, mit diesem Geschäftsordnungsantrag. Das ist das Problem bei Ihrer Antragstellung. – Bitte.

Ich habe großen Respekt vor den Juristen des Juristischen Dienstes. Nichtsdestotrotz sind wir anderer Rechtsauffassung und schließen uns deshalb nicht an. Der § 113 sagt zu der Auslegung der Geschäftsordnung: „Die Auslegung der Geschäftsordnung im Einzelfall obliegt dem Präsidenten.“ Einzelfall! Da meinen wir, dass das das laufende Geschäft betrifft. Hier geht es aber nicht um einen Einzelfall, sondern um die Frage, ob nach dem Demokratieprinzip Gremien anders besetzt werden können, als der Wähler es entschieden hat.

Das heißt, das Verfassungsgericht hat wiederholt gesagt, die Gremien des Landtages, parlamentarische, innerhalb wie außerhalb, müssen so besetzt werden, wie der Wähler es entschieden hat. Deshalb ist diese Auslegung von grundlegender Bedeutung, und so ist es kein Sachantrag, sondern ein Geschäftsordnungsantrag.

Kollege Bartl, ich bin als Präsident anderer Meinung. Deshalb schlage ich vor, dass wir über den ersten Antrag, Ihren Geschäftsordnungsantrag über die Absetzung von der Tagesordnung, abstimmen. Ich bitte Sie, dass Sie diesen Antrag noch einmal formulieren, und den zweiten, den Sachantrag zu § 113 Abs. 2, noch einmal schriftlich formulieren, über den wir dann auch abstimmen können.

(Dr. André Hahn, Linksfraktion, steht am Mikrofon.)

Herr Präsident! Bei allem Respekt darf ich Sie bitten, sich den § 89 der Geschäftsordnung anzusehen, was Anträge zur Geschäftsordnung sind: „Anträge zur Geschäftsordnung sind nach Abs. 2 Anträge zur“ – Herr Präsident, es wäre schön, Sie würden sich anhören, bevor Sie sich beraten, worum es eigentlich geht – „Geschäftsordnung, unter Punkt d) ein Antrag auf Vertagung und unter Punkt e) die Überweisung an einen Ausschuss.“ Beides sind Anträge zur Geschäftsordnung. Ich habe beantragt, die Wahl zu vertagen, und der zweite Antrag nach der Geschäftsordnung ist die Vorlage, nämlich diesen Wahlvorschlag an den Ausschuss zu überweisen. Beides sind Geschäftsordnungsanträge und miteinander verbunden. Aus diesem Grund können wir nicht hinterher, wenn die Wahl möglicherweise bereits stattgefunden hat, diese Diskussion im Geschäftsordnungsausschuss führen.

Aber hochverehrter Herr Kollege Hahn! Es muss erst einmal einen Antrag geben, der an den GO-Ausschuss zu überweisen wäre. Damit es diesen Antrag gibt, müssen Sie diesen schriftlich formulieren und hier vorlegen. Ich bitte jetzt ganz einfach, dass wir hier zur Abstimmung kommen. – Bitte.

Herr Präsident! Die Drucksache 5/627 ist eine Drucksache, die dem Landtag verteilt worden ist. Diese Drucksache – das ist der Wahlvorschlag, das steht in dem Antrag – soll an den GOAusschuss zur Prüfung der Zulässigkeit überwiesen werden. Die Drucksache liegt vor: Antrag Wahl vertagen und die Drucksache überweisen. Das sind beides Anträge zur Geschäftsordnung.

Hochverehrter Kollege Hahn! Eigentlich müssen Sie an den GO-Ausschuss den Sachverhalt überweisen, der geklärt werden soll, nicht den Wahlvorschlag mit Namen. Das ist hier das Kardinalproblem.

(Eva Jähnigen, GRÜNE, steht am Mikrofon.)

Frau Jähnigen, bitte, und danach stimmen wir ab.

Ich gehe davon aus, dass der Antrag jetzt schriftlich formuliert worden ist. Ich glaube, dass die Kollegen recht haben, weil es ein Antrag mit Doppelnatur ist. Der Antrag enthält einen Sachprüfungsauftrag an den Geschäftsordnungsausschuss. Aber der Antrag selbst ist ein Verfahrensantrag, denn er enthält die Überweisung. Deshalb ist der Charakter der Abstimmung hier ein Verfahrensantrag. Ich finde, dass das mit § 89 übereinstimmt, denn die dort aufgezählten Geschäftsordnungsanträge sind ja nur beispielhaft aufgezählt und alles, was Verfahren mit einem Antrag betrifft, hier also den Sachprüfungsinhalt, ist ganz klar Geschäftsordnungsantrag, also zusammen abzustimmen.

Das ist eine schwierige Materie. Ich möchte aber jetzt als Präsident von meinem Recht Gebrauch machen und einfach über Ihren Geschäftsordnungsantrag zur Absetzung von der Tagesordnung abstimmen lassen. Würden Sie den noch einmal formulieren, Kollege Hahn? Sie können ja die beiden Anträge trennen – um Ihnen entgegenzukommen –, sonst müssen wir das jetzt so abstimmen.

(Heiterkeit im Saal.)

Bitte, Herr Hahn.

Herr Präsident! Wir hatten auf der einen Seite den Vortrag von Herrn Bartl, der den Antrag vorgelesen hat; ich habe ihn auch vorgelesen. Der Antrag begehrt auch nicht die Absetzung, sondern Vertagung nach der Geschäftsordnung. Ich habe den Antrag gestellt, diesen Tagesordnungspunkt „Wahlen zur Parlamentarischen Kontrollkommission“ in Verbindung mit dem Ihnen schriftlich vorliegenden Antrag zu vertagen und eine Überweisung der Drucksache an den Ausschuss für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten zur Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit vorzunehmen. Das ist mein Antrag.

Herr Dr. Hahn, ich kann den Antrag in dieser Form nicht zulassen. Sie müssen eindeutig Geschäftsordnungsantrag und Sachantrag trennen. Jetzt müssen wir über Ihren Geschäftsordnungsantrag abstimmen, die Vertagung des Tagesordnungspunktes 3 von der heutigen Tagesordnung. Darüber möchte ich jetzt abstimmen lassen. Wollen Sie den zweiten Teil, den Sachantrag, dann noch formulieren?

(Heiterkeit bei der FDP)

Gut. Dann stimmen wir jetzt über diesen Geschäftsordnungsantrag der Vertagung ab.

(Klaus Tischendorf, Linksfraktion: Und die Überweisung!)

Wer diesem Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung seine Zustimmung gibt, – –

Sie können doch unseren Antrag nicht filetieren, Herr Präsident; wie soll denn das gehen?!

Wir sind jetzt in der Abstimmung, Herr Kollege.

Wer diesem Geschäftsordnungsantrag seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Damit bleibt der Antrag auf der Tagesordnung.

Bitte, Kollege Bartl.

Danke, Herr Präsident. – Ich darf für die Fraktion eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten für das Protokoll abgeben. Die Fraktion sieht sich mit der Art und Weise, wie jetzt über den Antrag abgestimmt worden ist, in ihren Rechten verletzt, weil wir der Auffassung sind, dass die Fraktion selbstverständlich den Anspruch hat, dass ein Antrag, so wie er eingereicht ist, zur Abstimmung gebracht wird, und nicht selektiv vom Präsidenten in Einzelteilen. – Danke schön.

Vielen Dank. – Der Antrag bleibt damit auf der Tagesordnung und wir kommen zu den Wahlen.

Wahlen finden nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht.

(Unruhe – Heiterkeit)

Aber ich gehe ganz fest davon aus, dass Abgeordnete widersprechen. – Meine Damen und Herren, es gab Widerspruch durch Handzeichen und wir kommen deshalb zur Durchführung der geheimen Wahl. Ich berufe aus

den Reihen der Schriftführer eine Wahlkommission, die aus folgenden Mitgliedern des Landtags besteht: Frau Roth als Leiterin für DIE LINKE, Herrn Modschiedler für die CDU, Frau Dr. Deicke für die SPD, Herrn Hauschild für die FDP, Herrn Jennerjahn für die GRÜNEN und Frau Schüßler für die NPD. Ich übergebe das Wort an die Leiterin der Wahlkommission.

Wir kommen zur Wahl der Mitglieder der PKK.

(Starke Unruhe)

Meine Damen und Herren! Sie wollen doch wählen; ich würde gern beginnen.

Meine Damen und Herren! Die Abgeordneten werden in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten einen Stimmschein, auf dem entsprechend den angegebenen Drucksachen die Kandidaten für das genannte Gremium aufgeführt sind. Sie können sich hinsichtlich der Kandidaten in dem entsprechenden Feld für Ja, Nein oder Enthaltung entscheiden. Bei der Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission ist gewählt, wer 67 oder mehr Stimmen erhält. Wir beginnen mit der Wahl.

(Namensaufruf – Wahlhandlung)

Ist jemand im Saal, den ich nicht aufgerufen habe? – Das ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren! Die Wahlhandlung ist damit abgeschlossen. Ich bitte die Wahlkommission, die Stimmen auszuzählen. Wir sollten in der Tagesordnung fortfahren.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 7

2. Lesung des Entwurfs Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes

Drucksache 5/298, Gesetzentwurf der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und der SPD

Drucksache 5/595, Beschlussempfehlung des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses

Es ist eine Aussprache vorgesehen. Die Fraktion GRÜNE beginnt. Danach folgen DIE LINKE, SPD, CDU, FDP, NPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht.

Ich erteile der Fraktion GRÜNE das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Was wollen wir mit dem Gesetzentwurf erreichen, den wir heute in 2. Lesung besprechen? Wir wollen die mit Gesetz vom 15.11.2007 bereits beschlossene automatische Diätenerhöhung um 354 Euro – von derzeit 4 481 Euro auf immerhin 4 835 Euro – zum 1. Januar 2010 verhindern. Wir wollen sie nur – das war eigentlich ein Kompromissangebot an die Koalitionsfraktionen – bis zum 31.12.2011 aussetzen.

Immerhin würden wir damit im Jahr eine halbe Million Euro einsparen – ich denke, in diesen Zeiten durchaus kein Pappenstiel.

Darüber hinaus haben wir Ihnen vorgeschlagen, die Anpassung der Grundentschädigung an die Besoldung eines Richters am Landgericht für die 5. Wahlperiode auszusetzen. Sie müssten also weder um die Anpassung an die Richterbesoldung noch gar um zukünftige Gehaltserhöhungen bangen. Ich sage hier ganz eindeutig: Dies war ein Kompromissangebot. Nach meiner persönlichen Meinung könnten wir ganz darauf verzichten.

Wir hätten als Abgeordnete des Sächsischen Landtages einvernehmlich ein Zeichen setzen können, dass wir uns nicht fernab jeglicher Realitäten bewegen, wie sie sich für