Um einmal mit Größen zu arbeiten, habe ich hier eine Übersicht aus Bautzen, die die Auswirkungen der Unterschreitung der Mindestmenge in der T. A. Lauta des Landkreises Bautzen für das Jahr 2020 prognostiziert: Man prognostiziert darin einen Fehlbetrag von 3,61 Euro pro Einwohner.
Unser Auftrag ist es natürlich, gemeinsam einen stabilen Haushalt hinzubekommen, an einem stabilen Haushalt zu arbeiten, und zwar konstruktiv, intelligent, zukunftsorientiert und ohne Blockaden gewisser Parteien und Gruppen in den Landkreisen. Das ist sicherlich in vielen Landkreisen nicht einfach, aber es ist keine unlösbare Aufgabe. Ich hoffe, dass uns dort der Freistaat beratend begleiten wird.
Ein solches negatives Szenario für die Zukunft möchte ich nicht aufbauen; das halte ich nicht für sinnvoll.
Noch ein Wort an die Damen und Herren von den LINKEN: Ich bitte bei einer Antragstellung um eine zutreffende Wortwahl. Was mich in diesem Antrag gestört hat, ist der Begriff „Knebelvertrag“. Ich habe einmal recherchiert, was man darunter versteht, und habe folgende Definition gefunden: „Ein Knebelvertrag ist eine Vereinbarung, welche die Entscheidungsfreiheit eines Partners in wirtschaftlicher Hinsicht derart beschränkt, dass er keine wesentlichen Entscheidungen mehr selbstständig treffen kann. Ein Knebelvertrag ist sittenwidrig.“
Das hat die Vergangenheit nicht gezeigt, denn der RAVON hat ja mit den Betreibern verhandelt und Verhandlungsergebnisse erzielt. Von Sittenwidrigkeit konnte und kann aus Sicht der Landkreise und der Kreistage, aber auch aus Sicht der betroffenen Bürger nicht gesprochen werden. Ebenso spricht die Aufsichtsbehörde nicht von einer Sittenwidrigkeit.
Letztendlich sollten wir eine Entscheidung, die in die Zukunft gehört und die die kommunale Ebene zu treffen hat, nicht von einer Staatsregierung verlangen. Die Regierungskoalition wird aus diesen Gründen den Antrag ablehnen.
Meine Damen und Herren! Das war Herr Bienst von der CDU-Fraktion. – Gibt es aus den Fraktionen weiteren Redebedarf in der allgemeinen Aussprache? – Das vermag ich nicht festzustellen. Ich frage die Staatsregierung: Wird das Wort gewünscht? – Herr Staatsminister Kupfer, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Auch wenn Sie es nicht gern hören: Die Entsorgung von Abfällen aus Haushalten und von anderen Abfallerzeugern obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten. Das heißt, es ist eine weisungsfreie kommunale Pflichtaufgabe.
Die Landkreise und kreisfreien Städte sind verantwortlich und ihnen ist es überlassen, wie sie diese Aufgabe erfüllen, wie sie Behandlungskapazitäten planen und wie die Gebühren zur Refinanzierung der Kosten kalkuliert werden.
Es ist bekannt, dass die Entsorgung weisungsfrei von den Kommunen organisiert wird. Aber, Herr Minister, teilen Sie meine Auffassung, dass die Vorlagepflicht der entsorgenden Körperschaften für die Kalkulationen und die Weisungsmöglichkeiten der Behörden auf dem Weg der abfallbehördlichen Zuständigkeit ausreichen, um solche Dinge zu beeinflussen, wie es in anderen Kreisen und kreisfreien Städten geschehen ist? Würden Sie mir darin beipflichten?
Im Abfallgesetz des Freistaates Sachsen steht, dass sich die höheren Behörden die Entsorgungskalkulation der Träger, die für die Entsorgung zuständig sind, vorlegen lassen können. Außerdem ist die abfallrechtliche Fachzuständigkeit eine Weisungsaufgabe. Stimmen Sie mir zu, dass diese beiden Möglichkeiten ausreichend sind, um solche Entscheidungen in einen ordentlichen entsorgungsfachlichen Rahmen zu bringen und dass diese hier auch – wie in anderen Kreisen und kreisfreien Städten – hätten genutzt werden müssen?
Ich kann nur das wiederholen, was ich gerade gesagt habe: Es ist eine weisungsfreie kommunale Pflichtaufgabe. Selbstverständlich unterliegt diese Aufgabe auch der Rechtsaufsicht durch die Landesdirektion.
Die Staatsregierung hätte schon deshalb keine Möglichkeit, in dieser Sache auf den Zweckverband einzuwirken, weil sich der Zweckverband nach Auffassung meines Hauses eben nicht rechtswidrig verhalten hat.
Meine Damen und Herren! Wir haben jetzt das Beispiel der Abfallentsorgung. Es gibt das Beispiel Trinkwasserversorgung/Abwasserentsorgung. Auch dort gibt es Verbände und Gemeinden im Freistaat Sachsen, die vor ähnlichen Herausforderungen stehen wie jetzt in Lauta. Es kann doch nicht im Sinne des Hohen Hauses sein, wenn Störungen im Einzelfall auftreten, dass sich jedes Mal der Landtag damit beschäftigt und über Hilfsstrategien und Hilfskonzepte diskutiert.
Ich möchte noch einmal aus meiner Sicht die Geschehnisse um RAVON skizzieren. Der RAVON hat 1997 die Behandlung seiner Abfälle europaweit ausgeschrieben und mit der Firma Vattenfall am Standort Lauta einen Vertrag geschlossen, der unter anderem die Behandlung von Abfällen des Verbandes regelt. Für die zukünftige Entwicklung seiner Abfallmengen hat der Verband die
Ergebnisse – das ist jetzt wichtig – seines eigenen, damals bis zum Jahr 2006 fortgeschriebenen Abfallwirtschaftskonzeptes zugrunde gelegt. Als an die Anlage zu liefernde Abfallmenge wurde eine Menge gewählt, die nach der Kalkulation von 1997 im Jahr 2006 erreicht worden wäre.
Der RAVON hat also nicht, wie in dem Antrag behauptet, mit staatlichen Zahlen gearbeitet. Er hat vielmehr eigene Werte genutzt, die auf der Basis seiner Erfahrungen mit der Entwicklung des Abfallaufkommens entstanden waren. Diese Verfahrensweise war zum damaligen Zeitpunkt sachgerecht und ist auch im Nachhinein nicht zu beanstanden.
Es ist müßig, und ich will nicht sagen unverschämt, aber zumindest politisch billig, heute, nach 15 Jahren, aus der Rückschau zu behaupten, der Verband oder die Staatsregierung hätten es 1997 besser wissen müssen.
Es kann auch nicht der Vorwurf erhoben werden, dass der Verband auf die Entwicklung nicht reagiert habe. Es ist heute schon gesagt worden: Von 2002 bis 2011 wurde durch Nachverhandlungen die Mindestliefermenge von 110 000 Tonnen auf 95 000 Tonnen reduziert. Auch derzeit ist der RAVON wieder in Verhandlungen, um ab Januar 2012 eine weitere Reduzierung der Menge zu erreichen. Verhandlungen sind aus der Sicht der Staatsregierung der richtige Weg, um auf die rückwirkend festgestellten Mengenentwicklungen der vergangenen Jahre angemessen zu reagieren.
Meine Damen und Herren! Aus der Sicht der Staatsregierung ist dieser Antrag nicht zielführend und deshalb abzulehnen.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Meine Damen und Herren! Die allgemeine Aussprache ist beendet. Das Schlusswort hat die Fraktion DIE LINKE. Frau Abg. Roth, Sie haben das Wort.
Danke schön, Herr Präsident! Herr Minister, da Sie am Schluss der Debatte gesprochen haben und Ihre Ausführungen am aktuellsten sind, möchte ich zuerst Ihnen erwidern. Sie haben recht: Die Prognosen hat der RAVON von einem Ingenieurbüro erarbeiten lassen; man hat sich darauf gestützt. Auch wenn der Betreibervertrag 1997 geschlossen und die Anlage 1998 genehmigt worden ist, so ist doch erst Ende 2001/Anfang 2002 mit dem Bau begonnen worden. Ich lese Ihnen die Zahlen zur Abfallwirtschaft der damaligen Zeit vor – das ist also schon die Zeit des Baubeginns –: 2001 ergab die Bilanz des Hausmülls im RAVON-Gebiet 76 128 Tonnen, mit Gewerbe- und Siedlungsabfall knapp 95 000 Tonnen. Schon zum Zeitpunkt des Baubeginns lag die Zahl unter den vereinbarten 110 000 Tonnen. Man kann doch nicht argumentieren, die von einem Ingenieurbüro 1997 kalkulierten Werte sollten unverändert fortgelten, wenn die Mengen zum Zeitpunkt des Baubeginns etwas ganz anderes sagten. Das kaufe ich Ihnen nicht ab,
Herr Kupfer. Die grundlegenden Zahlen hätten nicht 15 Jahre alt sein müssen, sondern aktuell sein können. Im Jahr 2002 waren es noch 73 500 Tonnen Hausmüll. Deshalb, Herr Minister, kann ich Ihrer Argumentation nicht folgen; sie ist für mich nicht stimmig.
Zweitens zu Herrn Bienst. – Nein, wir bleiben bei Ihnen, Herr Minister. Ich nehme gleich noch Frau Jonas dazu. Herr Bienst, Sie sind gleich dran.
Hier wurde wieder das Hohelied auf die kommunale Selbstverwaltung gesungen. Die kommunale Selbstverwaltung ist auch mir heilig. Das Problem ist doch: Sie mit Ihrem mehr oder weniger sanften Druck – Fördermittel usw., auch wenn ich weiß, dass in diesem Fall keine geflossen sind – lenken Abwasser- und Abfallaufgabenträger in eine ganz bestimmte Richtung. Das ist der politische Druck, den Sie ausüben. Wenn dann das Kind in den Brunnen gefallen ist, die überdimensionierten Anlagen also gebaut worden sind, lassen sie die Träger allein stehen mit dem Argument, das gehe Sie nichts mehr an, weil es eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung sei. Das kann es doch nicht sein. Dann halten Sie das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung besser von Anfang an durch; das wäre günstiger.
Sie irren sich, wenn Sie die Fehlplanung auf nicht vorhersagbare Entwicklungen zurückführen. Ich sagte es schon vorhin: Bereits 1993 wussten Wissenschaftler vom Bevölkerungsrückgang.
Gleich. – Wir sind heute noch bei 600 000 Tonnen. – Entschuldigung! Ich habe einen kleinen „Müllschaden“. Wir sind bei 600 000 Einwohnern im Verbandsgebiet von ehemals 700 000, also 100 000 weniger.
Ich bitte Sie im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen vor Ort, dem Antrag zuzustimmen.
Bevor ich abstimmen lasse, kommen wir zu dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 5/7223. Herr Jurk möchte ihn einbringen.
Sehr geehrter Herr Präsident, ich versuche, den kleinsten gemeinsamen Nenner zu finden, um in der Sache voranzukommen. Deshalb schlage ich vor, dass wir unter Punkt I eine Ziffer 3 anfügen. Diese soll lauten:
„3. im Rahmen aller ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten den RAVON in den Verhandlungen mit der T. A. Lauta zu unterstützen …“ – das betrifft die Staatsregierung – „um die Folgen aus dem Abfallmengenrückgang für den Verband, seine Mitglieder und den Bürger so gering wie möglich zu halten. Dabei ist insbesondere die Möglichkeit zu prüfen, als Vermittler (Mediator) die Verhandlungen beider Vertragspartner zu begleiten.“
Es ist tatsächlich so, dass es die kommunale Selbstverwaltung gibt. Ich schätze und achte sie. Aber hier gibt es eine erhebliche Verantwortung des Freistaates Sachsen. Wir haben bereits in der Debatte deutlich gemacht, dass dem Vertragsabschluss eine Prüfung durch das Regierungspräsidium Dresden gefolgt ist. Wenn ich gerade im Blick auf die derzeitige Diskussion über den Haushalt des Landkreises Görlitz sehe, in welcher Weise insbesondere die jetzige Landesdirektion auf den Kreishaushalt Einfluss nimmt, darf man hier deutlich sagen, dass es insoweit mit Sicherheit Parallelen gibt. Es kann nicht so laufen: Dort, wo es einem gefällt, greift die Landesdirektion ein. Dort, wo es einem nicht gefällt, vergessen wir, dass das Regierungspräsidium den Vertrag genehmigt hat.