Lothar Bienst
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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde einmal versuchen, die emotionsgeladene, mit Negativteilchen durchsetzte Luft hier einzuatmen, zu verdauen und zu neutralisieren.
Kollege Gebhardt, als Schulpolitiker muss ich Ihnen erstens sagen, der Schuljahresbeginn ist der 01.09.2014 und wir sind hier in der Vorbereitung des neuen Schuljahres. Zum Zweiten: Beim gemeinsamen Lernen bis zur 9. Klasse – was Sie hier gerade vorgeschlagen haben – sehe ich noch nicht, dass der Unterrichtsausfall, der bedingt durch Krankheit, Schwangerschaft und andere Umstände auftreten kann, damit beseitigt ist.
Das heißt also, wir werden auch mit diesen Problemen in Zukunft zu kämpfen haben. Eine kleine Korrektur muss ich trotzdem noch mit anbringen. Unser Ministerpräsident hat gesagt, mindestens tausend Lehrer vor den Klassen.
Ich zitiere alle Jahre wieder. Da heißt es in der Aktuellen Debatte der LINKEN im Jahr 2011 „Geisterfahrt des Kultusministers beim Einsatz von Lehrkräften zum Schuljahresbeginn beenden“, die GRÜNEN im Jahr 2011 „Zehn nach zwölf an Sachsens Schulen – Staatsregierung organisiert Lehrermangel“, in der Aktuellen Debatte im September 2012 von den LINKEN „Sachsen wehrt sich gegen die Schulpolitik der Kultusministerin und die Diffamierung der Lehrerinnen und Lehrer“.
Das waren und sind Horrorszenarien, die jeder Grundlage entbehren. Heute zum Thema „Chaos zum Schuljahresbeginn“ – tut mir leid, ich kann mich nicht auf Ihre Ebene stellen. Ich kann nicht ins Wasserglas schauen und daraus lesen und Karten legen tue ich erst recht nicht. Orakel erfragen werde ich auch nicht. Nein, es ist nicht Spaß, was wir hier machen. Es ist ein schwieriges, ein ernstes Thema. Dieses ernste Thema möchte ich auch aufklären. Und nun zum Sachverhalt.
775 Lehrer werden zum Schuljahr 2014/15 eingestellt, 415 unbefristet und 360 befristet. Das kann man auch der Presse entnehmen. Damit bleibt der Status quo erhalten. Wir reagieren auf die erhöhten Schülerzahlen und ich denke, es ist auch so richtig. Wir haben also die gleichen Voraussetzungen wie im vergangenen Jahr.
Die Organisation des Schuljahresbeginns richtet sich nach dem zurzeit geltenden Schulgesetz. Auch darauf brauche ich nicht extra hinweisen. Es gibt Regularien, die wir zu beachten haben. Wir haben einen beschlossenen Doppelhaushalt und damit auch einen Stellenplan. Das ist ein
Gesetz. Davon werden wir nicht abweichen, solange kein neuer Haushaltsplan beschlossen ist. Sonst, meine Damen und Herren von der Opposition, würden Sie dies hier zum Thema machen.
Des Weiteren gibt es neue Herausforderungen in unserem sächsischen Schulsystem. Hier meine ich den Schüleraufwuchs. Sie können mir glauben, dieser wird auch in den nächsten Haushaltsverhandlungen eine große Rolle spielen. Ich bin überzeugt von einem reibungslosen Schuljahresbeginn und empfehle, dass die LINKEN das Thema Chaos einfach mal unter den Tisch fallen lassen
und die Arbeit der Ministerien, der SBA und der vielen Schulen in Sachsen in Vorbereitung des neuen Schuljahres würdigen.
Natürlich gibt es einen Wermutstropfen, und darüber bin ich auch nicht froh. Je zeitiger ein solcher Organisationsprozess beginnt, umso besser ist es für die Planungssicherheit und die Ruhe im System. Da gebe ich Ihnen ohne Weiteres recht. Da haben wir mit Sicherheit noch Reserven und werden es in der Zukunft besser machen. Ich kann Ihnen versprechen, sollte es wirklich Ecken und Kanten zum Schuljahresbeginn geben, sind wir Manns genug, diese kurzfristig abzuschleifen, um das Schuljahr geregelt zu beginnen.
Noch ein kleiner Tipp an DIE LINKE: Vielleicht rufen Sie, sollten Sie in der nächsten Legislaturperiode im Plenum sitzen, im Herbst noch einmal dieses Thema auf und wir können darüber diskutieren, wie gut, vernünftig und mit Ruhe dieses Schuljahr 2014/2015 begonnen hat.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Sicherung von guter Bildung im ländlichen Raum – dies gilt nicht nur für den Freistaat Sachsen – ist ein hohes bildungspolitisches Ziel. Wir haben uns seit 1990 zu dieser Zielstellung bekannt, auch unter misslichen demografischen und strukturellen Bedingungen, die es nach der längst überfälligen politischen Wende im östlichen Teil Deutschlands zu meistern galt. Auch heute hören wir wieder das Klagelied der Neuerwachten und Geläuterten, wie sich eine Regierungspartei erlauben könne, Schulen im Land zu schließen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei dem Schülerrückgang um 50 %, immensen wirtschaftlichen Schwierigkeiten durch Wegfall von Unternehmungen und Beschäftigungen gerade im ländlichen Raum, einer kompletten Umstrukturierung unserer Wirtschaft und dem Wegzug Tausender Menschen hätte es für keine andere politische Kraft eine andere Entscheidung geben können, so schmerzlich sie sicherlich für jeden einzelnen zu schließenden Schulstandort auch war. Ich brauche an dieser Stelle nicht wieder das alte Lied von der Mittelschule Seifhennersdorf anzustimmen. Wie oft haben wir hier bereits darüber gesprochen, dass der Kreistag diese Schule per Beschluss aufgehoben hat. Daran war keine
Landesregierung schuld. Das hat der Kreistag für seinen Schulnetzplan so beschlossen. Das war 2007.
Wir sind diesen Weg gegangen und haben unser Augenmerk sowohl auf die Sicherung einer hohen Bildungsqualität als auch guter Schulabschlüsse sowie auf die Sicherung von Beschäftigung für das Lehrerpersonal durch Teilzeit und Arbeitsplatzgarantie gelegt. Die Ergebnisse haben uns recht gegeben. Gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städte haben wir die Schulnetzplanung unter Beachtung einer guten Qualität und des gesellschaftlich und haushälterisch Leistbaren umgesetzt, bei aller Kritik.
Nun stehen wir aber auch mit Blick auf die Sicherung der Entwicklung unserer Regionen außerhalb der Ballungszentren vor einer neuen und notwendigen Entwicklung, ja, vor einer Herausforderung. Unsere Wirtschaft hat sich hervorragend entwickelt. Neue Jobs sind entstanden und entstehen in den kommenden Jahren wieder verstärkt in den ländlichen Regionen. Dieser Entwicklung wollen wir natürlich auch hinsichtlich unserer Bildungsinfrastruktur und eines breiten Angebots an Bildungsgängen im ländlichen Raum folgen. Vor diesem Hintergrund haben sich – Frau Falken hat es bereits erwähnt – unsere Fachminister, Frau Staatsministerin Kurth und Herr Staatsminister Kupfer, im September des vergangenen Jahres, getragen durch umfangreiche und intensive politische Diskussionen in unserer Fraktion, auf den Weg gemacht und ein Konzept zur Sicherung von Schulen im ländlichen Raum erarbeitet und der breiten Öffentlichkeit vorgestellt.
Die fachlichen Diskussionen über die vorgeschlagenen Punkte – ich betone: die fachlichen Diskussionen – waren ohne Ausnahme positiv. Die kommunale Ebene, Lehrerverbände, Gewerkschaften, aber auch Eltern- und Schülervertreter haben das Vorgestellte begrüßt.
Ich darf an dieser Stelle an die entsprechenden Konzeptbestandteile erinnern.
Erstens ging es um die Umsetzung des bereits im bestehenden Schulgesetz vorgesehenen jahrgangsübergreifenden Unterrichts im Grundschulbereich – denn nur da ist es pädagogisch sinnvoll – für die Klassenstufen 1 und 2 sowie für die Klassenstufen 3 und 4. Der hierfür notwendige Leitfaden wurde unlängst durch Frau Kultusministerin Kurth vorgelegt und befindet sich in der fachlichen Umsetzung.
Zweitens, stärkere Kooperation von Kommunen bei der Bildung von Schulbezirken, um Mindestschülerzahlen zu sichern und auf freiwilliger Basis Grundschulstandorte zu erhalten.
Drittens, Schaffung der rechtlichen Möglichkeiten, ausnahmsweise einzügige Oberschulen im ländlichen Raum, vorzugsweise aber die Organisation von Schulverbünden zwischen Oberschulen zur Standortsicherung einzurichten, die sogenannten Tandemschulen.
Viertens, Ausweitung des Schulschließungsmoratoriums, um bis zur Inkraftsetzung eines neuen Schulgesetzes die bestehenden Standorte zu sichern.
Meine Damen und Herren! Alle diese Maßnahmen werden dazu beitragen, gute Schulen in einem gegliederten Schulsystem mit hohem Leistungsanspruch und guten Bildungsabschlüssen zu sichern. Die Umsetzung der Maßnahmen erfordert aber in einigen Bereichen die Novellierung unseres bestehenden Schulgesetzes. Ich sprach es bereits an.
Sicherlich werden wir bei einer Schulgesetznovelle auch weitere Themen bedenken und analysieren, sei es der integrative Unterricht, die Umsetzung der UN
Behindertenkonvention, die Frage der Definition unser verfassungsmäßig garantierten Lernmittelfreiheit, die inhaltliche Fortentwicklung unserer Mittelschule zur Oberschule und sicherlich auch noch einige andere Themen mehr. Dieser Verantwortung, ja, diesem Anspruch werden wir uns in der nächsten Legislaturperiode stellen.
Umso verständlicher ist es, dass wir Ihren Gesetzentwurf, meine Damen und Herren von der Linksfraktion, ablehnen werden. Nicht nur, dass Sie wenige Tage nach der Vorlage des Konzeptes durch Staatsministerin Kurth und Staatsminister Kupfer versucht haben, politisch Honig aus dieser fachlichen Vorlage der Staatsregierung zu ziehen,
Sie haben auch einen unausgegorenen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der zudem handwerklich schlecht gemacht ist und bildungspolitische Holzwege beschreitet. Es tut mir leid, aber anders kann ich den im Gesetzentwurf vorgesehenen jahrgangsübergreifenden
Unterricht in Oberschulen und Gymnasien nicht bewerten.
Gut gemachte Schule mit dem Fokus auf die beruflichen Perspektiven der Schülerinnen und Schüler ist unser Anspruch. Ihn legen wir als Messlatte auch an ein neues Schulgesetz. Wir stehen für Stabilität und qualitative Weiterentwicklung unseres gegliederten sächsischen
Schulsystems. Dies werden wir in der kommenden Legislaturperiode mit der Vorlage einer ausgewogenen, durchdachten und langfristig wirksamen Schulgesetznovelle beweisen. Ich habe bereits darauf hingewiesen. Sie sind herzlich dazu eingeladen, sich in diesen Diskussionsprozess einzubringen und uns bei der Sicherung guter Schule in allen Regionen unseres Freistaates zu unterstützen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie beliebig das bildungspolitische Profil der Linksfraktion in diesem Hohen Hause ist, zeigt sich heute einmal mehr. Nachdem wir im vorangegangenen Tagesordnungspunkt einen handwerklich und fachlich bedenklichen Gesetzentwurf zur Sicherung von Schulen im ländlichen Raum beraten und aus guten Gründen abgelehnt haben, geht es nun um die Kostenfreiheit der Schülerbeförderung für die Eltern und Schüler in Sachsen, unabhängig von der Schule.
Der vorliegende Gesetzentwurf geht schon dem Grunde nach von falschen Voraussetzungen aus, wenn er unterstellt, dass eine Kostenfreiheit der Schülerbeförderung in der Sächsischen Verfassung geregelt sein soll. Im seitens der Linksfraktion angeführten Artikel 102 Abs. 4 wird aber nur geregelt, dass der Unterricht und Lernmittel unentgeltlich sind. Der Unterricht in einer öffentlichen Schule im Freistaat Sachsen, das ist wohl unstrittig, ist für den Schüler und die Eltern kostenfrei. Freistaat und Kommunen finanzieren den Bau, die Unterhaltung und die Ausstattung der Schulen auf einem hohen technischen Niveau und stellen für die Unterrichtsabsicherung das Fachpersonal zur Verfügung, sorgen für die entsprechende Weiterbildung und Qualifikationsentwicklung des Unterrichts. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das versteht man unter kostenfreiem Unterricht, wie in Artikel 102 der Sächsischen Verfassung geregelt.
Der Besuch ergibt sich aus der allgemeinen Schulpflicht und ist durch die Eltern sicherzustellen. Diese Pflicht ergibt sich aus § 31 des Sächsischen Schulgesetzes. Hier wird in Abs. 1 Folgendes geregelt – ich darf zitieren –: „Die Eltern haben den Schulpflichtigen anzumelden und dafür zu sorgen, dass der Schüler an Veranstaltungen nach § 26 Abs. 2 teilnimmt.“ Hier ist der regelmäßige Besuch des Unterrichts und der übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule geregelt. Weiter heißt es: „Sie sind verpflichtet, den Schüler für die Teilnahme an den Schulveranstaltungen zweckentsprechend auszustatten und den zur Durchführung der Schulgesundheitspflege erlassenen Anordnungen nachzukommen.“ Artikel 102 Abs. 5 der Sächsischen Verfassung regelt den Erlass eines solchen Gesetzes.
Nun komme ich zur Schülerbeförderung selbst. Träger der Schülerbeförderung sind die Landkreise und kreisfreien Städte, welche gleichzeitig Träger der Schulnetzplanung sind. Genau an dieser Stelle möchte ich auf den Zusammenhang zwischen der Schülerbeförderung und Schul
netzplanung eingehen. Liebe Kollegin Falken, da keine Schulen seit den letzten beiden Schulmoratorien geschlossen wurden, kann es auch keine Erweiterung der Schulwege geben. Dabei unterliegen Sie wohl einem Irrtum. Mit der Strukturierung des Schulnetzes werden Schülerströme entsprechend erzeugt und darauf die Schülerbeförderung abgestimmt. Im Rahmen der erlassenen Satzungen regeln die Landkreise und kreisfreien Städte die zu erreichenden Schulstandorte, um sicherzustellen, dass die im Schulnetzplan definierten und gesicherten Standorte auch durch entsprechende Schülerzahlen gesichert bleiben. Das schließt natürlich keineswegs das Recht auf freie Schulwahl aus.
Gleichwohl dient eine solche Regelung dazu, die Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit der Schülerbeförderung im Blick zu haben. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind bei der Ausgestaltung ihrer Gesamtfinanzierung frei. Ein Beispiel zeigt – Sie hatten es bereits erwähnt –, dass gerade zurzeit ein Landkreis noch auf die Erhebung von Elternbeiträgen verzichtet. Für die Schülerbeförderung stellt der Freistaat Sachsen den Trägern der Schülerbeförderung jährlich 57 Millionen Euro gemäß Haushaltsplan zur Verfügung. Weitere Mittel zur Finanzierung des ÖPNV erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte darüber hinaus. Sie sind jedoch nicht Bestandteil unserer heutigen Debatte.
Meine Damen und Herren! Wir haben den Gesetzentwurf und einen Antrag der SPD-Fraktion, welcher noch über die niedergelegten Forderungen in den Fachausschüssen hinausgeht, diskutiert. Auch im Rahmen einer öffentlichen Anhörung haben wir Sachverständige zu Wort kommen lassen. Auch wenn verschiedene Sachverständige für eine Kostenfreiheit plädiert haben, wurde im Tenor auf die Risiken für das Schulnetz, die fehlende Steuermöglichkeit und den nicht vertretbaren Kostenanstieg hingewiesen.
Meine Damen und Herren der Linksfraktion, Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass Ihre im Gesetzentwurf ausgewiesenen Mehrkosten realistisch sind und seriös ermittelt wurden. Wir glauben das jedenfalls nicht und sehen damit auch mit Blick auf die Sicherung der Gesamtfinanzierung und die Leistungsfähigkeit des Landeshaushaltes den Gesetzentwurf nicht als zustimmungsfähig an. Die Organisation der Schülerbeförderung als Bestandteil des ÖPNV soll nach unserer Auffassung auch weiterhin bei den Landkreisen und kreisfreien Städten bleiben, weil sie vor Ort am besten wissen, welcher Bedarf besteht und wie dieser zu gestalten und zu finanzieren ist. Der Freistaat Sachsen wird sich der angemessenen Beteiligung an dieser Aufgabe nicht verschließen und sich auch zukünftig in die Gesamtfinanzierung einbringen.
Wir halten es für durchaus angemessen, wenn sich Eltern in geringem Maße an der Beförderung ihrer Kinder zur Schule einbringen. Viele Eltern tun dies bereits heute außerhalb der regulären Schülerbeförderung, so zum Beispiel durch Fahrgemeinschaften. Ich hatte es bereits beim letzten Mal erwähnt: Wenn wir über Schülerbeförde
rungskosten für eine Fahrt von circa 13 bis 25, maximal 30 Cent sprechen, ist das so viel nicht und aufbringbar, denke ich.
Wir sollten unsere Schulstruktur nicht durch willkürliche Finanzierung und Schülerverkehre quer durch das Land gefährden und auch die öffentlichen Haushalte nicht ohne sachlichen Grund weiter belasten. Das System der Finanzierung des Schülerverkehrs haben wir in dieser Legislaturperiode mit Blick auf die Aufwendungen, besonders im ländlichen Raum und außerhalb der großen Städte, zugunsten der Landkreise nachjustiert und werden uns auch in der kommenden Legislaturperiode mit der gezielten Verteilung der Mittel auseinandersetzen. Eine Kostenfreiheit der Schülerbeförderung hingegen lehnen wir ab.
Danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen der SPDFraktion! Ich bin vielleicht manchmal etwas blauäugig. Nach der Anhörung hatte ich eigentlich gedacht – nachdem ich die Sachverständigen gehört habe –, dass das Thema vom Tisch sei. Aber ich wurde eines Besseren belehrt: Wir haben es heute hier, in diesem Hohen Haus, und werden dieses Thema diskutieren.
Ich zitiere einen Sachverständigen aus dieser Anhörung: „Wenn ich einen kostenfreien Schülerverkehr anbiete, besteht das Risiko, dass die folgenden Fragen gestellt werden: Warum gilt das nur für die nächstgelegene Schule? Warum kann ich mir nicht die Schule meiner Wahl im gesamten Landkreis aussuchen und entsprechend dorthin fahren? – Ich muss nicht deutlich machen: Das hätte erhebliche Kostenaufwüchse zur Folge, und das hätte auch Auswirkungen auf die Schülerströme. Die Schülerströme werden durch die Schulnetze geregelt, sodass wir erhebliche Probleme hätten, was die Schulnetzplanung in den Landkreisen angeht.“
Meine Damen und Herren der SPD-Fraktion, Sie waren doch bei dieser Anhörung anwesend. Die Aussagen der Sachverständigen waren doch eindeutig. Sollten Sie wissentlich mit Ihrem Antrag funktionierende Schulnetzpläne konterkarieren? Diskontinuitäten in vorhandenen Schulnetzen wären nämlich die Folge. Schulschließungen im ländlichen Raum wären unabdingbar. Haben Sie bei der Einbringung Ihres Antrags daran gedacht?
Ich sage es Ihnen vorab: Das geht weit an solider Schulpolitik in Sachsen vorbei.
Aber das Gedankenexperiment geht noch weiter. Bei einer generellen Kostenfreiheit, also nicht nur Beitragsfreiheit für reine Schulwege, nein, auch bei Inanspruchnahme weiterer Angebote – in Ihrem Antrag geht es um landes
weite Regelungen – hätte das Auswirkungen vor allen Dingen auf die Linienverkehre in den ländlichen Räumen. Ja, meine Damen und Herren, die Tickets für den ÖPNV würden teurer werden, die Verkehre für unsere Schülerinnen und Schüler müssten über den freigestellten Verkehr abgesichert werden, die Stabilität unserer ÖPNVs wäre nicht mehr gewährleistet. Ich stelle mir schon die Frage, wer diese zusätzlichen Leistungen – Sie wissen ganz genau: der ÖPNV ist eine Pflichtaufgabe unserer Landkreise und kreisfreien Städte – bezahlen soll.
Ach ja, da war ja wieder mal das Land gefragt. Das könnte man laut Ihrem Antrag machen, aber welche Leistungen würden wir dann aus dem Haushalt streichen? Soziale Leistungen? Leistungen aus dem Bildungsbereich? Wirtschaftsfördermaßnahmen? Oder vielleicht kürzen wir die innere Sicherheit, den Umweltschutz oder den Hochwasserschutz; ich könnte viele Bereiche aufzählen.
Ich möchte Ihnen ein Beispiel nennen, anhand dessen Sie sehen können, was passiert, wenn man in Strukturen des ÖPNV eingreift. In meiner damaligen Funktion als Vorsitzender des Schul-, Kultur- und Sportausschusses im niederschlesischen Ortskreis wollten wir 1997 den Schulweg in unserer Förderschule in Niesky um 10 oder 15 Minuten nach hinten verlegen; Niesky liegt zentral im Landkreis. Diese Veränderung hätte enorme Auswirkungen auf den Arbeiterverkehr im Norden unseres Landkreises gehabt und stabile Beförderungen massiv gestört.
Könnte ich das Beispiel noch kurz zu Ende bringen?
Dann können wir das machen. – Zusätzliche Verkehre wären notwendig gewesen, weil Anschlusslinien nicht mehr erreicht würden, und stabil ausgelastete Linien hätte man in der Folge infrage stellen müssen – und das wegen einer fünfzehnminütigen Veränderung an einer Schule im Landkreis, und auf die Menschen, die den ÖPNV nutzen, um zur Arbeit, zum Arzt oder zum Einkaufen in die Stadt zu kommen, hätten wir keine Rücksicht genommen. Ich betone: Ich spreche von den Verkehren in ländlichen Räumen, und da bringen Sie einen Antrag zur beitragsfreien Schülerbeförderung ein. Das kann ich einfach nicht verstehen, oder höre ich da vielleicht Wahlkampfaktionismus?
Nicht mit uns! Wir fühlen uns für alle Menschen in Sachsen verantwortlich. Das sind neben unseren Kindern und Jugendlichen in der sächsischen Bildungslandschaft auch unsere sächsischen Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Bitte schön.
Das kann ich Ihnen erklären. Ich greife jetzt meiner Rede vor, aber ich kann es trotzdem einmal versuchen. Wenn man eine zusätzliche Leistung anbietet und damit Wahlfreiheit bei den Betroffenen in das Land hineinträgt, dann wird man natürlich stabile Schulnetze aushebeln, weil es nämlich die Wahlfreiheit der Betroffenen ermöglicht, entweder auf den ÖPNV zurückzugreifen – oder auch nicht –, und mit dieser Wahlfreiheit werden Schulnetze – das sagte ich bereits – infrage gestellt bzw. auch stabile Linien, die von dem ÖPNV leben, instabil.
Bitte.
– Sowohl als auch. Man kann natürlich auch zu Fuß in die Schule laufen …
… oder logischerweise von Eltern gebracht werden. Das könnte man unter anderem machen.
– Was?
Ich sprach von der Wahlfreiheit der Schule. Wenn man diese Wahlfreiheit hat, in die nächstge
legene Schule oder in eine andere Schule innerhalb des Landkreises oder über Landkreisgrenzen hinaus zu fahren, dann muss natürlich auch der ÖPNV umgestellt werden. Denn dann ist die Auslastung bestimmter Linien oder des Schülerverkehrs nicht mehr gegeben. Das wäre jetzt meine Antwort.
Vielleicht sollten wir einmal näher untersuchen, worüber wir hier eigentlich reden. Ja, wir reden über eine momentane Kostenbeteiligung der Eltern von circa 20 bis 37 Cent pro Fahrt und Kind. Um die Gesamtbeförderungskosten einmal mit Zahlen im Freistaat zu beleuchten – Frau Dr. Stange hat es bereits getan –: Circa 59 Millionen Euro gaben die Landkreise 2012 für den Schülerverkehr aus, Geld, das der Freistaat der kommunalen Ebene zur Verfügung stellt.
Einen Satz noch. – Hinzu kommen die Kosten der ÖPNV-Mitfinanzierung. Es ist sicherlich schwierig, eine Zahl zu nennen.
Bitte.
Das ist aber die logische Schlussfolgerung aus Ihrem Antrag. Wenn ich Kostenfreiheit habe, stellt sich sofort die Frage nach der Wahlfreiheit für den Schülerverkehr bzw. den Schulnetzplan. Diese Wahlfreiheit wollen wir nicht geben.
Ja.
Das ist die notwendige Schlussfolgerung.
Ich setze fort. – Von sozial schwachen Familien werden keine Eigenbeteiligungen erhoben, kinderreiche Familien erhalten Vergünstigungen. Dem gegenüber stehen 12 Millionen Euro Finanzierungsbeiträge von Eltern und Landkreisen; dazu hat Frau Dr. Stange schon ausgeführt.
Aber nun konkret zu Ihrem Antrag: Es gibt volle Übereinstimmung mit Punkt 2 Ihres Antrags. Genau das haben die Sachverständigen in der Anhörung deutlich gemacht.
Inhaltlich müssen wir über Punkt 3 nachdenken; die Formulierung in dem Antrag ist aber total daneben. Ich möchte jedoch der Diskussion über den Doppelhaushalt 2015/2016 nicht vorgreifen. Dennoch gilt – darin waren sich die Sachverständigen mehrheitlich einig –: Über eine auskömmliche Finanzierung des ÖPNV in den ländlichen Regionen und über die Finanzierung des freigestellten Schülerverkehrs müssen wir nachdenken. Welche Auswirkungen das letztlich auf die Finanzierung des Schülerverkehrs und auf die Elternbeiträge, also auf die Eigenbeteiligung in Gänze hat, kann ich heute nicht sagen.
Die Feststellung unter Punkt 4 des Antrags ist einfach falsch. Ja, bis 1996 hatte der Freistaat den Zuschuss zur Schülerbeförderung extra ausgewiesen. Danach wurde dieser Zuschuss über das FAG der kommunalen Ebene übertragen. Wie kommen Sie zu der Behauptung, der Freistaat habe „sich aus der Finanzierung des Schülerverkehrs zurückgezogen“?
Unter Punkt 5 unterstellen Sie, dass aufgrund der Schließung von Schulstandorten und rückläufiger Schülerzahlen die Schülerbeförderungskosten „erheblich gestiegen“ seien. Von welcher Zeit reden Sie? Ich erinnere an das Schulschließungsmoratorium und die Initiativen von Frau Staatsministerin Kurth und Herrn Staatsminister Kupfer zum Erhalt von Schulen im ländlichen Raum.
Wir haben in Sachsen unterschiedlich organisierte ÖPNVStrukturen, die zum Teil sogar länderübergreifend sind. Insofern kann es bei den Schülerbeförderungssatzungen eben keinen Einheitsbrei geben. Von Chancengleichheit kann man übrigens nur dann sprechen, wenn zur gleichen Zeit an gleicher Stelle gleiche Angebote vorhanden sind.
Meine Damen und Herren! Unterschiede zwischen verschiedenen Ballungsräumen, aber auch zwischen ländlichen Strukturen und urbanen Zentren wird es auch in Zukunft geben.
Zum Schluss: Ich lese in Artikel 102 Abs. 4 unserer Verfassung – schön, dass Sie es auch gemerkt haben –, dass „Unterricht und Lernmittel an den Schulen in öffentlicher Trägerschaft … unentgeltlich“ sind. Sie behaupten in Ihrem Antrag, der Freistaat erfülle die Vorgaben dieses Artikels nicht. Ich dagegen bin der festen Überzeugung, dass wir den Vorgaben in Artikel 102 Abs. 4 unserer Verfassung voll gerecht werden. Der Besuch der Schule im Rahmen der Schulpflicht ist von den Eltern sicherzustellen.
Zuletzt möchte ich – zu Ihrer Information – auf die richterliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Pots
dam vom 12.08.2004 in der betreffenden Sache eingehen. Ich habe die Entscheidung auf die sächsischen Rahmenbedingungen bezogen:
Erstens. Der Erhebung eines Eigenanteils an den Kosten für die Schülerbeförderung steht auch nicht Artikel 102 der Sächsischen Verfassung entgegen. Danach ist das Land verpflichtet, öffentliche Bildungseinrichtungen zu schaffen. Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Bildungseinrichtungen unabhängig von
seiner wirtschaftlichen und sozialen Lage. Zu dem dadurch gewährleisteten Zugang zu öffentlichen Bildungseinrichtungen zählt jedoch nicht die kostenlose Beförderung zu ihnen. Die Schülerbeförderung zählt nicht zu den verfassungsrechtlich normierten Verpflichtungen der Landkreise.
Zweitens. Im Übrigen begründen weder die staatlichen Verpflichtung zum besonderen Schutz der Familie aus Artikel 6 Abs. 1 des Grundgesetzes noch das durch Artikel 6 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes gewährleistete Recht der Eltern, den Bildungsweg ihrer Kinder zu bestimmen, einen Anspruch darauf, dass die öffentliche Hand die Kosten der notwendigen Schülerbeförderung vollständig übernimmt. Entsprechendes gilt für das Grundrecht des Schülers aus Artikel 2 Abs. 1 des Grundgesetzes und das in Artikel 20 Abs. 1 des Grundgesetzes verankerte Sozialstaatsprinzip.
Nein, meine Damen und Herren, einem solchen Antrag können wir nicht zustimmen. Wir stehen für eine moderate und kostengünstige Elternbeteiligung am Schülerverkehr. Wir greifen nicht in die kommunale Selbstverwaltung ein und sind gegen eine Beitragsfreiheit. Wir stehen für eine gerechte Lastenverteilung. Gleiche Angebote und eine Gleichbehandlung im Hinblick auf Verkehre in ländlichen und in Ballungsräumen wird es auch in Zukunft nicht geben.
Aber eines ist auch uns bewusst: Wir müssen auf die sich verändernden Strukturen und Gegebenheiten reagieren. Kommunale Selbstverwaltung heißt eben auch, Schulnetzpläne mit den notwendigen Schülerverkehren abzugleichen, zu evaluieren und über die zuständigen Gremien – Kreistag oder Stadtrat – die Regularien für bestimmte Zeiträume festzulegen. Aber gerade das machen diese kommunalen Gremien momentan mit hoher Verantwortung. Dazu braucht es einen solchen Antrag nicht.
Aus den genannten Gründen können wir, wie bereits erwähnt, diesem Antrag nicht zustimmen.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Dr. Stange! Ja, wir wollen auch in Zukunft gemeinsam diesen Weg gehen. Vorab: Ich habe Hoffnung, dass es hier in Sachsen nicht schiefgeht, wenn wir zum Thema Integration und Inklusion reden. Das werden wir sicherlich noch häufig tun.
Schön, dass Sie vorhin Ihr Beispiel genannt haben. Daran kann ich auch gleich mit einem Beispiel anknüpfen. In den letzten 14 Tagen hatte ich zweimal die Gelegenheit, mit Bildungspolitikern aus anderen Bundesländern Erfahrungen auszutauschen. Besonders interessant waren die Erfahrungen auf dem Gebiet der inklusiven Bildung und der dazu eingeleiteten notwendigen Maßnahmen.
Ein Beispiel ist das Land Bremen. Bremen hat als erstes Bundesland die inklusive Schule bereits 2009 ins Schulgesetz geschrieben. Über 70 % aller Schüler mit besonderem Förderbedarf lernen in einer Regelschule. Das ist sicherlich bekannt. In Bremen werden die Förderzentren abgeschafft. Nur noch für die älteren Jahrgänge werden die Förderzentren für eine Übergangszeit bis 2017 bestehen bleiben. Sonderschulen für Blinde, Gehörlose, Schwerst- und mehrfach Körperbehinderte soll es aber zunächst weiter geben. Jedes Kind soll den gleichen Anspruch auf hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht in einer Grund- oder weiterführenden Schule haben.
Das sehe ich auch so. Aber die gemachten Erfahrungen sind recht unterschiedlich zu bewerten. Vom Kind aus gesehen, dem Kind mit, aber eben auch ohne Handicap, ist ein solcher Weg nicht immer der beste und zielführende, so die Aussage der Politiker, die damit täglich umzugehen haben. Die Anfangseuphorie gehört der Vergangenheit an. Das geht sogar so weit – und nun hören Sie gut zu –, dass Kinder mit Handicap in einer Regelschule aus der integrativen Beschulung herausgenommen und extra beschult werden; Förderschule als Unterabteilung einer Regelschule. Über die Sinnhaftigkeit solcher Maßnahmen brauche ich wohl nicht weiter nachzudenken. Überschrift: Inklusion sofort und um jeden Preis. Mir stellt sich hier die Frage: Haben die Verantwortlichen einen Aktions- und Maßnahmenplan zur zielgerichteten Umsetzung von Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention verantwortungsvoll erarbeitet und die erforderlichen Rahmenbedingungen geschaffen, oder war es überstürzter Aktionismus? Übrigens: Gleiche Tendenzen zeigen sich auch in anderen Bundesländern.
Bitte schön, Elke.
Ich denke, da sind wir einer Meinung. Natürlich gibt es gerade in den Anfangsjahren Schwierigkeiten, wenn man die Vorbereitung der Umsetzung eines solchen inklusiven Gedankens nicht gründlich genug organisiert. Das hat Bremen wohl nicht gemacht. Das zeigen die Erfahrungen. Man rudert jetzt einfach um. Ich komme in meinem Vortrag noch darauf zu sprechen.
Die CDU-Fraktion ist der festen Überzeugung, dass wir in Sachsen einen anderen, zukunftsträchtigen, der UNBehindertenrechtskonvention gerechten, aber vor allen Dingen einen überlegten und für die Betroffenen richtigen Weg gehen. Dazu wurde der Aktions- und Maßnahmenplan der Staatsregierung Ende 2012 im ersten Entwurf vorgelegt. Nachfolgend – wir haben es bereits gehört – flossen auch die Hinweise des Berichtes des durch die Staatsregierung initiierten Expertengremiums ein. Die Fortschreibung des Planes läuft. Erste Maßnahmen sind bereits umgesetzt. Insbesondere die lernzieldifferenzierte Beschulung steht jedoch noch aus, da hierzu eine Gesetzesänderung im Rahmen der bevorstehenden Schulgesetznovelle erforderlich ist. Bis 2016 werden in diesem Bereich entsprechende wissenschaftliche Begleitungen im Schulversuch bzw. Schulalltag durchgeführt. Diese gilt es zu evaluieren und daraus notwendige Schlüsse zu ziehen. Ob der Schulversuch ERINA dafür ausreichend ist oder ob vielleicht weitere Modellregionen definiert werden müssen, kann ich aufgrund der Kürze der Testphase nicht beurteilen. Entsprechende Schlussfolgerungen stehen hier noch an.
Weitere Schwerpunkte in der Umsetzung des Aktions- und Maßnahmenplanes bilden darüber hinaus umfängliche Diagnostik und Beratung sowie Aus- und Fortbildung von Lehrern. Insbesondere für die Aus- und Fortbildung werden die rechtlichen Grundlagen untergesetzlich sukzessive angepasst. Ein weiterer Fortschreibungsbedarf steht in allen Fachdidaktiken der Lehramtsausbildung. Hier findet perspektivisch Inklusion und Integration stärker als bisher umfassenden Niederschlag.
Die Staatsregierung verfolgt die Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention zielstrebig, aber auch mit der gebotenen Sorgfalt. Die Fortschreibung des Aktions- und Maßnahmenplanes ist dabei eine wesentliche Aufgabe. Der Prozess in Gänze ist auf einen Zeitrahmen von – ich sage einmal – mindestens zehn Jahren ausgelegt. Auch die kommunale Ebene muss im Rahmen ihrer Schulträgerschaft eingebunden werden. Aktionismus schadet sowohl dem Gesamtergebnis als auch insbesondere den betroffenen Schülerinnen und Schülern.
Ja, bitte.
Zur ersten Teilfrage: Ich habe mich damals geärgert, dass ich nicht mit unterschreiben durfte. Aber wir haben gesagt, ein bestimmtes Maß an Abgeordneten der CDU-Fraktion soll nur unterschreiben. Ich hätte es auch gern mit unterschrieben.
Zweite Frage: Ich weiß aufgrund der Erfahrungen, die ich in den letzten Jahren in anderen Ländern gesammelt habe, dass es tatsächlich keines Aktionismus bedarf und ein schrittweises Vorgehen bei der Umsetzung der Inklusion in Sachsen sein muss. Wie zufrieden ich heute bin, kann ich erst sagen, wenn ich eine Evaluation der Maßnahmen vorliegen habe, die in den letzten Jahren gelaufen sind. Ich denke, wir sind auf einem guten Weg, um letztendlich positive Ergebnisse vorlegen zu können. Ich bin sehr optimistisch und momentan auch zufrieden. Danke.
Ich gebe aber trotzdem zu bedenken – und jetzt kommen wir zu der Kritik –, dass es in einem Umsetzungsprozess meines Erachtens schwierig ist, konkrete Zeitpläne zu erstellen und vor allen Dingen Finanzierungsaussagen zu treffen, die über mehrere Doppelhaushalte gehen. Parallel spielt die Umsetzung der Schulintegrationsverordnung eine wichtige Rolle. Die Umsetzung muss bei der Planung der nächsten Schuljahre höchste Priorität besitzen.
Dazu, aber auch für die oben genannten Sachverhalte benötigen wir keinen Antrag. Die Staatsregierung handelt sachgerecht an der Umsetzung des vom Landtag beschlossenen und von vielen Fraktionen getragenen Antrags aus dem Jahr 2011. Deshalb werden wir diesen Antrag heute hier ablehnen.
Danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Um dem Thema „Sichere Perspektive für freie Schulen in Sachsen – Vielfalt und Qualität durch finanzielle Unterstützung wahren“ gerecht zu werden, möchte ich, um die Debatte etwas zu bewegen, eine Feststellung in den Raum stellen.
Frau Staatsministerin Kurth sagte gerade – und darauf möchte ich nochmals hinweisen –: Die verhandelten 35 Millionen Euro stellen natürlich nicht die sichere Perspektive für freie Schulen in Sachsen für die Zukunft dar. Weil wir für die Vielfalt und Qualität in der sächsischen Schullandschaft stehen und sie vor allem auch schätzen – gerade das, was die Schulen in freier Trägerschaft für diese Landschaft bringen –, werden wir natürlich den Forderungen aus dem Urteil vom 15.11.2013 gerecht und sie erfüllen. Das tun die Bildungspolitiker unserer CDU-Fraktion gemeinsam mit dem Fachministerium um die Staatsministerin Frau Kurth und den Vertretern der Schulen in freier Trägerschaft.
Vorab gesagt: Mit den ausgehandelten finanziellen Übergangsregelungen haben wir – das sagte auch schon die Frau Staatsministerin – unsere Zusage vom November/Dezember eingehalten.
Ich gehe noch etwas weiter zurück und bringe das, was ich bereits in unserer letzten Debatte im Dezember 2013 gesagt habe, in Erinnerung: Wir haben bereits 2012 erste Gespräche mit den Vertretern der Schulen in freier Trägerschaft geführt. Wir haben vereinbart, dass wir die Vertreter in den Diskussionsprozess einbinden werden, dass wir die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft auf solide Füße stellen werden und eine Gesetzesnovellierung anstreben und dabei auch eine dynamische Anpassung der Finanzierung im Fokus haben.
Ja, Mitte März/April 2013 sind wir dann so verblieben, dass wir, um in Zukunft rechtssicher arbeiten zu können, die Gespräche zunächst unterbrechen und bis zum Urteil im November 2013 warten, um dann in der Diskussion weiter voranzukommen. Nochmals zur Erinnerung, auch für die Debatte in dieser Aktuellen Stunde: Wir sind eben in einem laufenden Haushalt an Haushaltsrecht gebunden, darin waren wir uns mit allen Beteiligten, die in diesen Diskussionsprozess eingebunden waren, einig. Nun haben wir ein Verhandlungs- bzw. Übergangsergebnis einer Zwischenfinanzierung.
Unsere Fraktion ist allen Beteiligten für das vorliegende Ergebnis dankbar. Der laufende Haushalt für 2014, der Schulen in freier Trägerschaft finanziert, wird um 35 Millionen Euro zu den vorhandenen knapp 230 Millionen aufgestockt, und ich denke, sowohl die investive als auch die konsumtive Behandlung ist dabei sinnvoll.
An dieser Stelle möchte ich einen besonderen Dank an die evangelische Landeskirche äußern. Ich darf einmal aus einer Pressemitteilung zitieren: „Entsprechend einer Vereinbarung zur Übergangsregelung wird die Landeskirche auf ihre freien Schulträger einwirken, dass diese bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung keine weiteren Forderungen geltend machen und laufende Verfahren beenden oder ruhend stellen.“ Das ist konstruktive Mitarbeit, und ich denke, dass wir gemeinsam mit allen Verantwortlichen solche Konstruktivität auch bis zur Verabschiedung des Gesetzes haben werden. Ich bitte alle Beteiligten um Verständnis, dass wir eine gewisse Zeit brauchen, um dem Hohen Haus ein solches Gesetz vorzulegen.
Ich bitte, dass wir konstruktiv an dieses Gesetz herangehen und Finanzierungsregelungen schaffen, um die Vielfalt und Qualität durch Finanzen unterstützen zu können, und ich bitte dabei sämtliche Verantwortlichen der freien Träger, daran mitzuwirken. Ich begrüße ausdrücklich, dass noch vor der Sommerpause – ich habe gehört, in der ersten Aprilwoche sollen die ersten Gespräche stattfinden –, bereits im April, eine erste Verhandlungsrunde aufgenommen wird, um dieses Gesetz vernünftig vorzubereiten, sodass wir es Anfang des Jahres 2015 verabschieden.
Ich hoffe, dass wir damit die Vielfalt und die Qualität durch die finanzielle Unterstützung wahren können, und danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wurde eben angehalten, nur Danke zu sagen, aber ich denke, das Thema ist viel zu wichtig, um die Rede kurz zu fassen.
Zu Beginn meiner Rede möchte ich mich an die Verantwortlichen bzw. die Vertreter von Schulen in freier Trägerschaft in Sachsen, aber auch an die betroffenen Eltern und Kinder wenden. Die bildungspolitischen Intentionen der CDU in Sachsen – aber eben nur der CDU-Politik – in den vergangenen 23 Jahren waren und sind aktuell und werden in Zukunft darauf gerichtet sein, neben einem stabilen öffentlichen Bildungssystem auch die Schulen in freier Trägerschaft mit ihrer bildungspolitischen Vielfalt und ihrem Angebot zur Bereicherung der Schullandschaft in Sachsen zu unterstützen und zu fördern.
Das sage ich mit Stolz, denn nur die CDU stand und steht ohne populistisches Gehabe offen und mit Blick auf die bildungspolitische Gesamtverantwortung nach wie vor hinter den Belangen von Schulen in freier Trägerschaft.
Ich komme noch dazu. – Diese waren und werden nicht wahltaktische Themen sein. Genau aus diesen Gründen stehen wir seit Oktober 2012 mit den Interessenvertretern im Gespräch, um die anstehenden Probleme gemeinsam zu lösen.
In der Bewertung des Verfassungsgerichtsurteils stehen wir nicht für kurzfristige Übergangsgesetze, die eventuell wieder beklagt werden. Auch wenn von Bildungspolitikern anderer Fraktionen Signale ins Land gesendet werden, übergangsweise auf das Niveau des Jahres 2010 zurückzufallen, würde dies einen Nachteil für die Träger bedeuten. Genau das wollen wir in der CDU-Fraktion nicht. Wir wollen ein zukunftsträchtiges, rechtsverbindliches und fiskalisch dynamisch auf soliden Füßen stehendes Gesetz. Wirksam soll dieses Gesetz zum Schuljahr 2015/2016 werden.
Meine Damen und Herren! Auch der mit den Verantwortlichen der Schulen in freier Trägerschaft abgestimmte Fahrplan stand bzw. steht fest: erstens Kostenevaluierung und zweitens Vorbereitung der gesetzlichen Neuregulierung der Finanzierung von Ersatzschulen in freier Trägerschaft.
Bitte.
Das kann ich und werde ich gern erläutern.
Wenn wir nicht bestimmte Kürzungen bei den Trägern freier Schulen vorgenommen hätten – denn auch in anderen Bereichen haben wir gekürzt –, dann hätten wir keinen soliden Haushalt in diesem Landtag beschließen können.
Das war genau der Grund in der Haushaltsdiskussion 2010.
Nein.
Dann mache ich erst einmal weiter.
Lassen Sie mich erst einmal reden und dann kann sie die Frage stellen.
Okay. – Es ging noch einmal um den Fahrplan, den ich kommentieren möchte. Zum ersten Punkt, dem abgestimmte Zeitplan – das zu Ihrer Information – der Kostenevaluation. Wir haben gemeinsam mit den Verantwortlichen der Schulen in freier Trägerschaft festgelegt, dass nach dem Abschluss der Normenkontrollklage Beratungen mit den Interessenvertretern stattfinden und eine Klärung des vorläufigen Handlungsbedarfs im gesetzlichen Rahmen erfolgt.
Zum zweiten Punkt, der gesetzlichen Neuregelung. Wir haben vereinbart, dass nach Abschluss der Normenkontrollklage und in Vorbereitung – nun hören Sie gut zu! – des Doppelhaushaltes 2015/2016 inhaltliche Notwendigkeiten vorbesprochen und eine gesetzliche rechtssichere Lösung, also sprich: ein Gesetz, auf den Weg zu bringen ist.
Meine Damen und Herren! Nach gemeinsamer Absprache mit den Vertretern der Schulen in freier Trägerschaft haben wir den Ausgang der Klage bewusst abgewartet, um eine gemeinsame Rechtssicherheit zu haben.
Nun könnte ich auch sagen: Wenn es dieses Verfahren nicht gegeben hätte, wären wir mit Sicherheit schon weiter. Aber das wäre keine belegbare Aussage.
Über Folgendes müssen wir uns aber im Klaren sein – nunmehr komme ich auf den Antrag der Oppositionsfraktionen zu sprechen.
Erstens. Wir brauchen eine klare Positionierung der Staatsregierung zum Urteil des Verfassungsgerichtshofes. Darüber gibt es sicherlich Konsens mit den Antragseinreichern.
Zweitens. Es müssen möglichst zeitnah Übergangsregelungen bezüglich der Sachkostennovellierung geprüft werden, die eine Rechtsverbindlichkeit besitzen. Darin sind wir uns sicherlich auch einig. Aber einen Termindruck aufzubauen, ohne den aktuellen Rechtsrahmen zu beachten, passiert mit uns nicht, denn auf ein weiteres Klageverfahren können wir gern verzichten.
Eines ist aber sicher: Übergangsregelungen, die nur ein halbes oder ein Jahr gelten und ohne Haushaltsbezug sind bzw. am Haushalt vorbeigehen, wird es mit uns nicht geben. Ich kann Ihnen versprechen: Die Staatsregierung wird einen Entwurf einer Neuregelung des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft vorlegen, welcher den Intentionen des Verfassungsgerichts entspricht. Danach
werden wir gemeinsam mit den Verantwortlichen bzw. den Vertretern der Schulen in freier Trägerschaft über diesen Entwurf sprechen, die Haushaltsrelevanz prüfen und auf sichere finanzielle, vor allem aber auf rechtliche Füße stellen.
Für die Bildungspolitik der CDU gilt, ein zukunftsorientiertes, stabiles staatliches Schulsystem mit einer gewollten und fairen Partnerschaft von Ersatzschulen in freier Trägerschaft zu organisieren. Bis dahin gilt es, nachfolgende Sachverhalte aus dem Urteil zu analysieren und Handlungsschemen abzuleiten. Diese möchte ich Ihnen jetzt benennen: zunächst Aussagen zur Rücknahme der Übernahme des Schulgeldersatzes, Aussagen zur Berechnung und Transparenz der laufenden Zuschüsse an freie Träger für Sach- und Personalkosten, Aussagen zur Wartefrist bis zur Förderung ohne Transparenz und Ausgleich der in der Wartefrist erhöhten Aufwendungen des Trägers ohne staatliche Unterstützung, Aussagen zur Mindestschülerzahl und Klassengröße als Grundlage einer Besserstellung gegenüber den übrigen freien Trägern.
Daraus, meine Damen und Herren, ergeben sich Anregungen bzw. Hinweise, die wir in Vorbereitung einer Gesetzesänderung zu prüfen und zu bewerten haben. Ich zähle diese einmal auf:
1. Bewertung der Aussage bezüglich der Erteilung der Genehmigung für eine Ersatzschule hinsichtlich Sicherung der wissenschaftlichen Ausbildung der beschäftigten Lehrkräfte gleichwertig zu öffentlichen Schulen und der Sicherung der wirtschaftlichen und rechtlichen Stellung der Lehrkräfte, tariflichen Entlohnung bzw. Arbeitsverhältnissen;
2. Bewertung der Aussage zur Definition der Gewährleistung der Lebensfähigkeit einer Ersatzschule durch staatliche Förderung; das Existenzminimum nenne ich hier;
3. Bewertung der finanziellen Auswirkungen der Schulgeld- und Lernmittelfreiheit für Schulen in freier Trägerschaft;
4. Bewertung der Aussage zur Berechnung eines in der Höhe vollständigen Ausgleichsbetrages zum Schul- und Lernmittelgeld und einer vorgegebenen Grenze durch das Sonderungsverbot;
5. Bewertung hinsichtlich der Kostentragung für Materialien und Lernmittel aufgrund besonderer schulischer Profile;
6. Bewertung der Aussage zur Möglichkeit der Einführung einer Pro-Kopf-Pauschale bzw. eines zu berechnenden Schulausgabensatzes unter Heranziehung der Kosten für einen Schüler im öffentlichen Schulsystem ohne Investitionen und Kosten für die öffentliche Schulverwaltung, jedoch inklusive Lernmittel und Sachkosten und unter Anwendung der gesetzlich vorgegebenen Mindest- und Höchstschülerzahlen in den jeweiligen Schularten;
7. Bewertung der Aussage zur nicht unterstellten Pflicht des Staates, öffentliche und private Schulen gleich auszustatten;
8. Bewertung der Aussage zur Berücksichtigung von Eigenleistungen der freien Träger auch über die Erhebung von Schulgeld hinaus und die mögliche Gestaltung einer umfassenden Nachweispflicht des freien Trägers über sonstige Einnahmen oder materielle oder personelle Zuschüsse und Spenden;
9. Bewertung der Aussage hinsichtlich des zu definierenden Datenumfangs zu förderrelevanten Kosten und betriebswirtschaftlichen Unterlagen des freien Trägers sowie der zu erhebenden Nachweise sonstiger Einnahmen bzw. sächlicher Zuwendungen Dritter.
Ja, von Frau Giegengack immer.
Ja, die Tragik kann ich nachvollziehen; aber ich möchte auch die Frage beantworten. Ich denke, dass wir eine Übergangsregelung finden werden; eine Übergangsregelung, um danach das Gesetz auf solide sichere Füße zu stellen und dieses Gesetz dann auch greifbar zum übernächsten Schuljahr 2015/2016 geltend zu machen.
Danke. – Mit dieser Übergangslösung werden wir genau diese Fälle, die Sie angesprochen haben, sehr geehrte, liebe Frau Giegengack, ausschließen.
Ich merke schon, es sind zu viele Punkte – ich hätte noch mindestens drei Punkte aufzuzählen –; ich lasse es einfach beiseite und möchte meine Ausführungen beenden.
Ja, meine Damen und Herren, allein diese Problemstellungen zeigen, dass eine von Ihnen geforderte terminierte Übergangsregelung keinen Sinn macht.
Um noch einmal auf Ihren Punkt 3 zurückzukommen, meine Damen und Herren der Opposition: Mir ist es gar nicht bewusst, dass die Staatsregierung und insbesondere das Kultusministerium die Gespräche oder – wie Sie es
bezeichnen – Verhandlungen zur Neuregelung der Festsetzung der Sachausgaben abgebrochen hat. Um sich nicht aus dem Rechtsrahmen zu bewegen, wurde auch in dieser Hinsicht das Ergebnis des Verfassungsgerichtshofes abgewartet.
Natürlich.
Sie haben mich aber auch richtig verstanden: Ich habe gesagt, die Terminierung ist nicht sinnvoll. Dass es so schnell wie möglich erfolgen muss, habe ich in meinen Ausführungen deutlich gemacht.
Ja, bitte.
Ich bin in diesem Fall nicht Hellseher – es kann vorher, aber auch nachher passieren.
Deshalb habe ich ja gesagt: Wir wollen keine Terminierung haben; das ist der Grund. Vielleicht ist sogar eine zeitigere Lösung möglich.
Wenn ich mich recht erinnere, findet ein nächstes Gespräch – und das ist vielleicht schon die weitere Antwort auf Ihre Frage – mit den Vertretern der Schulen in freier Trägerschaft bereits in der zweiten Januarwoche, am 07.01.2014, statt. Dieses schnelle Handeln auch des Kultusministeriums verdient Anerkennung.
Aus meinem Redebeitrag werden Sie herausgehört haben, wie wichtig der CDU-Fraktion die Inhalte dieses Themas sind und dass wir möglichst zeitnah Rechtssicherheit schaffen wollen. Wir möchten nicht mit einer Ablehnung des vorliegenden Antrages – vor allem im Interesse der
Betroffenen – die Diskussion abschließen; denn – dies sei an die Adresse der Antragsteller gerichtet – wir erklären uns durchaus mit inhaltlichen Ansätzen Ihres Antrages einverstanden. Ich sagte aber bereits: Zeitnahe Umsetzungsmechanismen und mögliche finanzielle Begleitung sollen umfassend geprüft werden und eine rechtssichere Basis erhalten.
Ich würde gern das Angebot von Frau Dr. Stange annehmen und im Ausschuss weiter darüber diskutieren.
Danke schön.
Noch einmal, liebe Kollegin Stange: Ich habe die Brücke erst einmal verstanden; ich glaubte es auch so herübergebracht zu haben, dass ich die Brücke sehr gern annehme. Ich habe gesagt, wir wollen
eine Lösung finden, und die Lösung soll zeitnah und rechtssicher sein. Das wird sicherlich auch nicht auf die lange Bank geschoben; aber wir möchten keine Terminierung in diesem Antrag haben. Wenn es im März möglich ist, dann wird es so geschehen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich zu Beginn der Diskussion zur 2. Lesung des Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen, kurz Berufsanerkennungsgesetz, mit einer These beginnen: Deutschland braucht Fachkräfte, und der Freistaat Sachsen als ein prosperierendes Wirtschaftsland wird in der Werbung und in der Gewinnung dieser Fachkräfte einen vorderen Platz im Länderranking einnehmen. Dazu brauchen wir gut ausgebildete deutsche Fachkräfte, werden aber ohne qualifiziertes Fachpersonal aus anderen Ländern den momentanen, aber
eben auch den zukünftigen Bedarf nicht decken können. – Ende meiner These.
Mit dem vorliegenden Entwurf, in dem gerade positive Veränderungen, ja Verbesserungen für Berufsanerkennungsregelungen für Bürger aus Drittstaaten enthalten sind, schaffen wir eine notwendige Grundlage für zukünftige Bedarfe. Dass dieser Weg erfolgversprechend ist, möchte ich mit Auszügen aus der Statistik zum Bundesgesetz begründen. Da kann man nach einer 19-monatigen statistischen Erfassung und Auswertung Folgendes nachlesen:
„Auslandsabschlüsse sind überwiegend gleichwertig. Mit Stand 30.10.2013 lagen insgesamt 10 989 Anträge, davon 79,8 % für reglementierte Berufe und 20,2 % für nichtreglementierte Berufe, vor. Mit Stand 30.10.2013 wurden bereits 7 980 Bescheide erstellt. Davon bescheinigten 82 % die volle Gleichwertigkeit und nur 6,5 % wurden negativ beschieden. Die häufigsten Referenzberufe sind
Arzt/Ärztin mit Approbation, Gesundheits- und Krankenpfleger/Krankenpflegerin sowie Zahnarzt/Zahnärztin,
ebenfalls mit Approbation. Die häufigsten Ausbildungsstaaten sind Rumänien, die Russische Föderation, Polen und Österreich.“
Weiter kann man lesen, dass fast die Hälfte der Personen, die einen Antrag stellen, ihre Berufsqualifikationen in einem Staat außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz erlangt haben. Dies spiegelt sich auch bei den Staatsangehörigkeiten dieser Personen wider. Fast 41 % sind keine Staatsangehörigen von EU- bzw. EWR-Ländern oder der Schweiz. Interessant ist sicherlich, dass 16 % deutsche Staatsangehörige sind. Seit dem 1. April 2012 sind die Möglichkeiten zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen erheblich besser geworden. Das Anerkennungsgesetz des Bundes schafft erstmals einen allgemeinen Rechtsanspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Berufsabschlusses in deutschen Referenzberufen. Die Erfahrungen nach über einem Jahr zeigen, dass das Gesetz ein Erfolg ist.
Ja, meine Damen und Herren, viele Unternehmen, Handwerksbetriebe, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sind schon heute auf ausländische Fachkräfte angewiesen und werden dies in Zukunft verstärkt sein. Dieser Gesetzentwurf stößt auf eine breite Anerkennung und Akzeptanz und ist der richtige Schritt zur zukünftigen Fachkräftesicherung.
Sowohl die Experten der dazu stattgefundenen Anhörung als auch unser Ausländerbeauftragter, Prof. Dr. Martin Gillo, werteten diesen Entwurf positiv. Ebenso möchte ich die positiven Voten der mitberatenden Ausschüsse zum Gesetzentwurf anführen, wie Innenausschuss, Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz, Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.
Ziel des vorliegenden Gesetzes ist es, das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Bundes in Landesrecht umzusetzen, dabei zum einen die wirtschaftliche Einbindung von Fachkräften mit ausländischen Berufsqualifikationen zu verbessern und insbesondere die Integration von in Sachsen lebenden Migrantinnen und Migranten in den Arbeitsmarkt zu fördern, aber auch die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen deutscher Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.
Auf Länderebene einheitliche Bewertungsmaßstäbe für landesrechtlich geregelte Berufe werden mit gleichwertigen inländischen Referenzberufen in Beziehung gesetzt und bewertet. Ein wesentlicher positiver Aspekt dieses Gesetzentwurfes ist, dass die bereits für EU-Bürger geltenden Berufsanerkennungsregelungen auch auf
Fachkräfte von Drittstaaten ausgeweitet werden. Erfolgsgeschichten kann man im Internet nachlesen, so die Kommentare der Ärztin aus Kamerun, Frau Monteu, oder der Augenoptikerin, Frau Kenetti aus Finnland.
Selbst aus eigener Erfahrung – ich sehe hier vor allem das Fachpersonal in unseren Krankenhäusern in den sächsischen Landkreisen und kreisfreien Städten, wo unter
anderem polnische, tschechische oder auch russische Ärzte praktizieren – kann ich die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes nur unterstreichen.
Nicht zuletzt halte ich die soziale Komponente dieses Entwurfes für Erfolg versprechend. Mit den Erweiterungen bzw. Verbesserungen in diesem Entwurf sagen wir den ausländischen Fachkräften: Sie sind in Sachsen willkommen. Nutzt die Chance zur beruflichen und sozialen Integration, tragt mit den erworbenen Kompetenzen zur wirtschaftlichen Entwicklung Sachsens bei. Eine erfolgreiche Integration im Arbeitsalltag bedeutet meistens auch eine erfolgreiche Integration in die Gesellschaft, in das soziale und kulturelle Umfeld.
Der Weg dorthin ist klar aufgezeichnet. Das Verfahren ist transparent und bürgerfreundlich, die Bearbeitungszeit klar beschrieben. Berufserfahrungen werden im Verfahren berücksichtigt. In kurzen Stichpunkten bedeutet dies: Die Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Ausbildungsnachweise im Vergleich zu deutschen Qualifikationen ist festzustellen. Von Gleichwertigkeit spricht man, wenn keine wesentlichen Unterschiede insbesondere bei den für den Beruf ausschlaggebenden Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnissen bestehen. Wenn im Einzelfall dennoch Unterschiede vorliegen, können diese auch durch andere Befähigungsnachweise oder Berufserfahrung ausgeglichen werden.
Antragsberechtigt sind nur Fachkräfte, also wer einen Ausbildungsnachweis im Ausland erworben und damit eine Ausbildung abgeschlossen hat. Das Verfahren beginnt auf Antrag bei der jeweils zuständigen Stelle. In Sachsen sind das circa 60 Anerkennungsstellen. Eine Erstberatung erfolgt durch die IBAS. Die Dauer des Verfahrens soll maximal drei Monate betragen, natürlich nur dann, wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen. Ausschlaggebend sind allein die Qualifikation und die Qualität der Ausbildungsnachweise.
Natürlich möchte ich auch auf die sächsischen Besonderheiten hinweisen. Zum einen sind dies Regelungen zur Änderung des Sächsischen Architektengesetzes, des Sächsischen Ingenieurgesetzes und des Sächsischen Ingenieurkammergesetzes. So wurde in den Gesetzen für sächsische Architekten und Ingenieure die grundsätzliche Nichtanwendung des Sächsischen BQFG festgelegt. Diese enthalten bereits spezialgesetzliche Anerkennungsregelungen. Diese gelten auch für Nicht-EU-Bürger. Die diesbezüglichen Begründungen wurden seitens der Fachexperten ausreichend erläutert. Zum einen wird kein Fachkräftebedarf für Architekten in Sachsen beschrieben, zum anderen soll die Berufsbezeichnung des Ingenieurs geschützt werden.
Weiterhin ist zu nennen, dass die Tätigkeit im Bereich der Kindheitspädagogik in das Sächsische Sozialanerkennungsgesetz aufgenommen wurde und damit auch eine staatliche Anerkennung vorgesehen ist bzw. eine Systemakkreditierung nach § 1 Abs. 4 erfolgen kann – eine begrüßenswerte Vorgehensweise. Umsetzungsalgorithmen sollten evaluiert und deren Praktikabilität begrüßt werden.
Aber auch die Übergangsregelung in § 7 ist durchaus positiv zu werten. Dort soll die Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur, die momentan allein für das Berufspraktikum und Kolloquium nach § 2 Abs. 1 zuständig war, nach dem Inkrafttreten der Rechtsverordnung entlastet werden.
Zuletzt noch zu den von der Opposition geäußerten Einwänden, die sicherlich auch noch genannt werden: Hier muss der landes- und bundesrechtliche Rahmen eingehalten werden. EU-Rahmenrichtlinien müssen
beachtet und eingehalten werden. Eine politische Begleitung bezüglich der Evaluationsergebnisse wird zumindest von der CDU-Fraktion erfolgen.
Das Gesetz ist zukunftsorientiert, und ich bitte Sie um Zustimmung.
Danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegin Falken, sicherlich muss es finanzierbar sein. Das ist richtig. Sie wissen aber auch, dass die derzei
tigen Kosten bei diesem Anerkennungsverfahren weit unter 400 Euro liegen. Es beginnt mit 120 bis 150 Euro und im Schnitt sind es zwischen 250 und 300 Euro. Es gibt aber auch – da gebe ich Ihnen recht – Kostenbescheide, die zwischen 500 bis 600 Euro – je nach Aufwand – liegen. Höhere Kostensätze sind mir nicht bekannt.
Wie sollte das geregelt werden, wenn eine Obergrenze festgelegt wird und der tatsächliche Aufwand sehr hoch ist? Wenn das der Fall ist, sollte auch die Möglichkeit bestehen, einen höheren Kostensatz zu verlangen. Ich glaube nicht, dass es dort eine unbillige Härte gibt. Genau aus diesem Grund bitte ich, diesen Antrag abzulehnen.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Dr. Stange, ich hatte bereits im Ausschuss gesagt, dass wir eine politische Begleitung vom Landtag verlangen und nach einer gesetzlichen Frist – in dem Falle von vier Jahren – natürlich über eine Evaluation in diesem Hohen Haus diskutieren werden und auch diskutieren müssen.
Wenn ich mir Artikel 50 der Sächsischen Verfassung anschaue, dann steht dort: „Die Staatsregierung ist verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.“ – Das heißt, in der Sächsischen Verfas
sung wird bereits auf diese Informationspflicht hingewiesen.
Das beschreibt genau das, was wir auch verlangen. Letztendlich – ich betone es noch einmal – soll es auch um eine politische Begleitung gehen. Uns ist es jederzeit möglich, hier einen entsprechenden Antrag zu stellen. Demzufolge würden wir das in der Form auch ablehnen.
Zu Ihrer ersten Kommentierung: Was ist eine andere Form? Wie wollen Sie die Mitarbeiter belasten? In welcher Sprache sollen Anträge vorgelegt werden? Amtssprache ist nun einmal Deutsch. Derjenige, der einen Antrag stellt, hat auch die Verantwortung dafür, Dokumente von einem geprüften Dolmetscher übersetzen zu lassen und diese dann vorzulegen.
Diesbezüglich brauchen wir Rechtssicherheit. Genau aus diesem Grund ist es so beschrieben, wie es im Gesetzentwurf beschrieben ist. Demzufolge werden wir den Änderungsantrag ablehnen.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, Schule in Sachsen war in den letzten Jahren kein statisches System. Schule war geprägt durch Veränderungen, die wir politisch zu begleiten hatten.
Auch im sächsischen Schulsystem machten sich demografische Probleme bemerkbar. Diese Tatsache und deren Auswirkungen wurden oft lang und breit in diesem Hohen Hause diskutiert. 50 % Schülerrückgang, die gravierenden Auswirkungen des demografischen Wandels, insbesondere im ländlichen Raum, und der Wille, trotz dieser schwierigen Rahmenbedingungen gute Schule und qualitativ hochwertigen Unterricht anzubieten sind die Ansprüche, die die CDU-Bildungspolitik in Sachsen charakterisieren.